Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffen- burg (alter Handelshafen) bis zur Mündung, Es sind — auch bei offenen Wehren — zu zahlen: [. von den in Schiffen beförderten Gütern für jede Gewichts- tonne zu 1000 kg und jedes zurückgelegte km in Güterklasse I. ‚1 RPfg. IT ‚0,9 117 ‚0,7 I ‚0,5 A 87 in Ausnahmeklasse VIa bis auf weiteres ” Anmerkung: Zur Ausnahmeklasse VIa gehören: Basalt- schotter, Basaltsplitt, Bimssand, Erde, Kies, Lehm, Sand, Schlamm, Schlick, Eisenoxyd, Erze und zur Verhüttung be- stimmte Rückstände, Schrott und Kalidüngesalze: IT. von anderen, nicht der Güter- oder Personenbeförderung die- nenden Schwimmkörpern (Bootshäusern, Badeanstalten, Baggern, Fährschiffen usw., nicht aber von Schleppern und Kettendampfern) für jede durchfahrene Schleuse eine Abgabe von 5 RM.: IL vongewerbsmäßigbetriebenenSchiffenmit eigener Treibkraft, die nur Personen oder Personen und Güter befördern und hierfür eingerichtet sind, sofern min- destens 5 Fahrgäste befördert werden, neben der Abgabe nach Abschnitt I je t Tragfähigkeit und jedes zurückgelegte km der Satz der Güterklasse III; IV. von Kleinfahrzeugen, soweit nicht Kahnschleusen benutzt werden