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        <title>Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffenburg (alter Handelshafen) bis zur Mündung vom 20. September 1928, nebst Güterklassenverzeichnis und Ausführungsbestimmungen</title>
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      <div>22 
4. Der Kunde hat das Heft bei der staatl. Kreiskasse II, Frank- 
furt a. M., zu hinterlegen und die Anweisungen im voraus zu 
unterschreiben. Die Kreiskasse II trägt den geschuldeten Betrag 
in die Anweisung selbst ein. 
5. Fehlerhaft ausgefüllte und unbrauchbar gewordene Anweisungen 
sind durchzustreichen, aber dem Hefte nicht zu entnehmen. Sind 
sie irrtümlich abgetrennt worden, so sind sie dem zugehörigen 
Stamme wieder anzuheften, dürfen also nicht vernichtet werden. 
6. Bei hinterlegten Heften muß der Stundungshöchstbetrag der 
durchschnittlichen halbmonatlichen Schuld entsprechen. 
7. Der Kunde, der sein Heft hinterlegt hat, ist verpflichtet, auf Ver- 
langen des Wasserbauamts auf Grund der ihm vom Wasserbau- 
amt überwiesenen Belege eine Gegenrechnung zu führen, die mit 
der von der staatl. Kreiskasse IX geführten Rechnung innerhalb 
der Dienststunden verglichen werden kann. Der Kunde ist ver- 
pflichtet, der staatl. Kreiskasse II auf Verlangen ein Anerkennt- 
nis über die ihm zur Last stehenden Beträge und über die Höhe 
der Gutschriften zu erteilen. Abschriften der Rechnung können 
nicht beansprucht werden. KEinsprüche gegen die Richtigkeit 
des von der staatl. Kreiskasse II in die Anweisung eingesetzten 
Gesamtschuldbetrages können erst nachträglich berücksichtigt 
werden. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausge- 
schlossen. Die Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank A.-G. haftet 
nicht für Nachteile, die dem Kunden infolge unterlassener oder 
mangelhafter Prüfung der Rechnung des Wasserbauamts ent- 
stehen. 
R 
Spätestens am 1. und 16. eines jeden Monats hat der Kunde für 
die abgelaufene Monatshälfte den geschuldeten Betrag nebst Ge- 
bühren einzuzahlen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung steht der 
Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank A.-G. das Recht zu, auf die 
fällige Schuld zuzüglich Provision Verzugszinsen in banküblicher 
Höhe zu berechnen. Die Fälligkeitstermine dürfen nur mit vor- 
heriger Zustimmung der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank 4A.-G. 
überschritten werden.</div>
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