Wirtschaftsgeschichte der deutschen Kolonien dritter Abschnitt. Die Schutzgebiete im Weltkriege Gleich zu Kriegsbeginn hatte die Reichsregie— rung den feindlichen Mächten den Artikel 11 der Kongoakte in Erinnerung gebracht: „Falls eine Macht, welche Souveränitäts- oder Protektorats- rechte in den dem Freihandelssystem unterstellten Ländern ausübt, in einen Krieg verwickelt werden sollte, verpflichten sich die hohen Teile, welche die gegenwärtige Akte unterzeichnen, sowie diejenigen, welche ihr in der Folge beitreten, ihr gute Dienste zu leisten, damit die dieser Macht gehörigen und in der konventionellen Freihandelszone einbe—⸗ griffenen Gebiete, im gemeinsamen Einverständnis dieser Macht und der anderen kriegführenden Teile für die Dauer des Krieges den Gesetzen der Neu— tralität unterstellt und so betrachtet werden, als ob sie einem nichtkriegführenden Staate angehören.“ Zu diesem konventionellen Kongobecken gehört ganz Deutsch-⸗Ostafrika und ein großer Teil von Kamerun Es kann aber keinem Zweifel unterliegen, daß dem Geiste nach alle tropischen oder überhaupt alle der Mehrzahl nach von Eingeborenen be— wohnten Kolonien in Afrika und sinngemäß auch der Südsee dazu gehörten. Belgien bemühte sich im Sinne des deutschen Vorschlages bei England, und auch Frankreich erklärte sich noch am 9. August 1914 nicht abgeneigt, änderte aber, da England keine Antwort gab, am 16. August seine Stellung— nahme. Am Tage darauf erklärte England, daß bereits Kriegszustand herrsche, da die Deutschen am Nyassa auf englischem Gebiet angegriffen, und die Engländer Daressalam beschossen hätten. Es wurde verschwiegen, daß die ersten feindlichen Akte am 7. August in der Gefangennahme eines deutschen Parlamentärs durch die Belgier am kongostaatlichen Ufer des Nyassa und im Ein— marsch in Togo durch Engländer und Franzosen, am 8. August in der Beschießung des Daressalamer Funkenturms durch die britischen Kreuzer, Pegasus“ und „Astraea“ und am 19. August in der Weg⸗ nahme des deutschen Dampfers „Hermann von Wißmann“ auf dem Nyassa, als er friedlich in deutschem Gebiet auf dem Slip lag, bestanden hatten. Erst am 15. August besetzte die ost⸗ afrikanische Schutztruppe den britischen Ort Taveta in dem einspringenden Winkel am Kilimandjaro und erst am 9. September fand der deutsche Angriff auf Karonga im britischen Nyassagebiet statt. Außerdem konnte natürlich in jeder Phase des begonnenen Kampfes bei ernstlichem Willen noch ein Waffenstillstand und eine Neutralerklärung der Schutzgebiete eintreten. Aber es fehlte der Wille. Noch am 23. August wurde eine bei den Ver— einigten Staaten durch Deutschland nachgesuchte Vermittlung abgelehnt aus dem formalen Grunde, daß die Vereinigten Staaten nicht Vertragspartei seien, weil sie zwar die Kongoakte mit beschlossen, aber nicht ratifiziert hätten. So nahm das Unglück seinen Lauf. Schon am 7. August war die Grenze Togos von den Feinden überschritten und am Tage darauf die daupistadt Lome besetzt worden, obwohl der Bouverneur auch hier Neutralität auf Grund der Kongoakte anbot. Am 12. August wurden die Funkstation Yap auf den Ostkarolinen und ie Postanstalten in Neu-Guinea zerstört. Am 4. und 15. Angust beschossen britüche Truppen zie deutschen Zollwächter am Croßfluß, der Nord⸗ zrenze Kameruns, am 23. erfolgte der erste An— griff in Neukamerun, das zum konventionellen dongobecken gehörte. Am 29. wurde von der uustralischen Flotte Samoa, am 11. September stdabaul und Herbertshöhe, die Hauptstädte von deu⸗Guinea, besetzt, am 29. von den Japanern ie Marschallinseln. Diese Nation hatte am 9. August in einem Ultimatum, dessen Ton eine Zeantwortung ausschloß, die Übergabe Kiautschous jerlangt und es nach zehnwöchiger Beschießung im 7. November zur Übergabe gezwungen. Am 4. September war der deutsche Polizeiposten Ramansdrift am Oranjefluß von Truppen der üdafrikanischen Union besetzt worden. Wenn wir das Hineintrogen des Krieges in zie Kolonialgebiete ein Unglück nannten, so wird die Zukunft zeigen, wie berechtigt das ist. Die herrschaft Europas über die tropischen Rohstoff⸗ gebiete beruht auf der Solidarität der weißen asse, auf dem Prestige der Farbe. Dieses stasseprestige hat der Krieg zerstört. Und einmal erstört, ist es nicht wieder herstellbar. Im Ver⸗ auf des Krieges ist dann gar eine halbe Million Farbiger auf den europäischen Kriegsschauplatz gebracht und zum Abschlachten Weißer ausgebildet vorden. Tie Folge war jedem, der die Ver—⸗ jältnisse kennt, klar. Und so, wie man voraus— ehen mußte, ist es gekommen. Der Rassenkampf st im Werden. Nichts werden die Kolonial— nächte so bitter zu bereuen haben als ihren Rassenverrat im Weltkriege: England, daß es den drieg in die Kolonien trug, Frankreich, daß es eine farbige Soldateska nach dem Rhein brachte, vo es sie zu Herren über eine weiße Herren— iation machte und duldete oder nicht verhindern onnte, daß sie sich an weißen Frauen vergiug. Der Krieg nahm überall nach heldenhafter Begenwehr den Ausgang, der unvermeidlich ist, venn ein Land blockiert ist und den Feinden merschöpflicher Nachschub an Waffen, Munition, Menschen und wertvollsten Kriegswerkzeugen zur Verfügung steht: In Südwestafrika mußten die etzten 3370 Mann am 6. Juli 1916 unter hrenvollen Bedingungen kapitulieren. Der Feind var zeitweilig 60000 Mann ssttark gewesen, wir rie ssärker als 5500 Mann, worunter 1967 Be— ufssoldaten: Schutztruppe und Polizisten. In