15 aus handelt, wie denn ja auch im Schreiben vom 13. April eine Ergänzung der Fragen des Herrn Regierungspräsi- denten nach Eingang des Gutachtens des Ruhrsiedlungs- verbandes und eine Aufforderung zur weiteren Stellung- nahme zu etwa noch später in Aussicht zu nehmenden, weiteren Plänen ausdrücklich vorbehalten worden sind. Die Kammer ihrerseits bittet nicht nur ganz allgemein im ferneren Verlauf der Eingemeindungsverhandlungen zur Erörterung aller die von ihr vertretenen Wirtschafts- interessen außerordentlich berührenden Punkte noch weiter hinzugezogen zu werden, sondern stellt in Zweifelsfällen der nachfolgenden Einzelgutachten (vergl. S. 25, 28) in aller Form den Antrag auf Beteiligung an den dort be- handelten weiteren Untersuchungen. 2 Die Einzelgutachten. I. Stadt Wesel, Kreis Rees. Die Stadt Wesel wünscht: im Westen die Bü- Anträge dericher Insel, im Nordosten Obrighoven-Lackhausen, im von kom) Süden die Siedlung Friedrichsfeld und das anstoßende In- Seite. Justriegelände in ausreichendem Abstand vom Lippe- Seiten-Kanal bis zum Rhein einzugemeinden. Der Herr Regierungspräsident zieht die Erhebung Wesels zum Stadtkreis in Erwägung und will die Zukunftsmöglichkeiten eines nach Süden in den Land- kreis Dinslaken erweiterten Stadtkreises Wesel offen halten. Die vom Herrn Regierungspräsidenten dazu gestellte Spezialfrage lautet: „Welche wirtschaftliche Entwicklung ist für die Stadt Wesel in absehbarer Zeit anzunehmen? HKrfor- dert sie aus wirtschaftlichen Gründen, daß die künftigen Hafenanlagen sowie die beiden Ufer der Mündung des Lippe-Seiten-Kanals kommunal in einer Hand liegen?” Die durch den früheren Festungscharakter Wesels be- dingten Rayonverhältnisse sind einer günstigen Entwick- lung der Stadt höchst hinderlich gewesen. An sich sind die Voraussetzungen für einen wirt- schaftlichen Aufschwung Wesels vorhan- den. Ansätze sind genügend da. Es darf angenommen werden, daß sie dank der ungewöhnlich günstigen geogra- ohischen Lage an der Mündung der Lippe in den Rhein.