und für das subjektive Risiko, teils auch für das objektive Risiko beanspruchen darf; der Unternehmergewinn, teil- weise aber auch die Entschädigung für das objektive Ri- siko müssen dem Unternehmer überlassen werden. In dieser ganzen Organisation gibt es natürlich auch nicht ein Körnchen des Marxismus, wohl aber Elemente des So- zialismus im weiteren Sinn, denn die Gesellschaft behält für sich die arbeitslosen Einkommensarten, zu denen jedoch der Unternehmergewinn nicht gehört. {m übrigen muß zugegeben werden, daß die Republik so- wohl die Rente als den Kapitalzins sehr wohl gebrauchen zann. Trägt doch der sozialistische Staat tatsächlich das Hauptrisiko der Produktion und kann er doch bei dem ge- ringsten Fehlgriff sein Grundkapital zugrunde richten. Noch wichtiger ist es, daß die ganze Struktur der sozialistischen Gesellschaft dazu angetan ist, bei deren Mitgliedern jeden Antrieb zur Sparsamkeit zu lähmen; hierdurch wird aber der unter dem individualistischen Wirtschaftsregime so mächtige Prozeß der Kapitalbildung an der Wurzel unter- bunden. Eben darum muß das sozialistische Gemeinwesen sich die schwere, vielleicht seine Kräfte sogar übersteigende Bürde der erweiterten Reproduktion des Kapitals aufladen. Ferner soll doch dieses Gemeinwesen die kollektiven Be- dürfnisse seiner Mitglieder, namentlich deren Kulturbedürf- nisse, in bedeutend größerem Maßstabe befriedigen, als es im Zeitalter des Kapitalismus geschah, da die Kulturbedürfnisse der Gesellschaft zu einem beträchtlichen Teil aus privaten Mitteln und aus Privatinitiative hin befriedigt wurden. Nun, alle hierzu erforderlichen Mittel können doch nicht aus den Steuern allein geschöpft werden. Die Steuern lassen sich übrigens in der kapitalistischen Gesellschaft, wo ein beträchtlicher Teil des Volkseinkommens sich bei einer kleinen Bevölkerungsgruppe konzentriert, leichter eintreiben als in einer Gesellschaft, wo es aus nivellierenden Tendenzen heraus in gleichmäßige Teilchen zersplittert ist. Schon Marx hat übrigens in einem seiner Briefe auf die Notwendigkeit der Abzüge vom’ Arbeitslohn hingewiesen, deren Zweck die erweiterte Reproduktion des Kapitals sowie die Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse der Staatsbür- ger sein müsse. Allein er hat keine Angaben über den ge- nauen Umfang gemacht, in dem diese Abzüge rechtmäßiger- weise vorgenommen werden können. 38