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        <title>Alters- und Hinterlassenenversicherung</title>
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zur Prüfung unterbreitet werden. Auch die breitere Öffentlichkeit wird sich 
auf Grund der Publikation zum Entwurf äussern können. Wir hoffen, dass 
er Zustimmung finden wird. Es besteht die Hoffnung, dass es möglich sein 
werde, auf Grund der Beratungen der Kommission alsdann mit möglichster 
Beschleunigung den Entwurf des Bundesrates und die Botschaft bereitzustellen, 
so dass mit einer baldigsten Vorlage an die eidgenössischen Räte gerechnet 
werden darf. Die Kürze des Entwurfes, und seine einfache Gestaltung sollten 
eine rasche Beratung und Fertigstellung in der Bundesversammlung erlauben. 
Gleichzeitig wird es möglich sein, bei gutem Fortschreiten der Beratungen beim 
Bunde und den Kantonen die wesentlichen. Vollziehungsarbeiten vorzubereiten. 
Wir sind bei unsern Berechnungen genötigt gewesen, ein bestimmtes Jahr 
des Inkrafttretens als Anhaltspunkt zu wählen, und haben vorsichtshalber 
das Jahr 1988 in Aussicht genommen. Es sollte uns aber freuen, wenn es 
bei allseitig gutem Willen unter den gegebenen Verhältnissen möglich würde, 
das Gesetz schon auf das Jahr 1982 bereitzustellen und in Kraft treten zu 
lassen, damit wenigstens’ die in diesem Jahre bezogenen Beiträge für die erst- 
malige Ausrichtung von Versicherungsleistungen im Jahre 19833 verwendet 
werden können. Jedenfalls ist es unser ernster Wille, soweit es an uns liegt, alles 
zu tun, um rasch vorwärts zu kommen. 
So glauben wir zusammenfassend feststellen zu dürfen, dass die von uns 
vorgeschlagene Lösung des Problems der Alters- und Hinterlassenenversicherung 
den Lebensverhältnissen und den Bedürfnissen unseres Volkes entspricht. 
Gewiss vermag sie nicht alle Wünsche zu erfüllen; das kann keine Vorlage. 
Sie hält sich aber an das Erreichbare und Mögliche und wird den Versicherten 
im Alter sowie den Witwen und Waisen eine wertvolle Hilfe und Stütze ihrer 
Existenz bieten. In bezug auf die Organisation sucht sie gegebene politische 
Bedingungen mit technischen Anforderungen eines rationellen Betriebes zu 
vereinigen und sucht damit Gefahren zu vermeiden, die dem Werke zum Ver- 
hängnis werden könnten. Eine der ‚Leistungsfähigkeit der Beteiligten, Ver- 
sicherte, Arbeitgeber und Staat, angepasste Verteilung der Versicherungslast 
macht das Projekt für die gesamte Volkswirtschaft wie für die einzelnen in der 
Gegenwart und in der Zukunft, soweit diese vom Gesetzgeber überhaupt 
überblickt werden kann, tragbar. Die Beschränkung des Entwurfes auf das 
Wesentliche und die Einfachheit der Organisation wird die Fertigstellung des 
Gesetzes und sein baldiges Inkrafttreten erleichtern und beschleunigen. Wir 
geben uns der Hoffnung hin, dass das grosse, schöne Werk, das grösste, das der 
Bund je unternommen hat, die Unterstützung aller Kreise finden werde, 
denen ernstlich an einem sozialen Fortschritt und an der Erfüllung gegebener 
Versprechen gelegen ist. 
Bern, den 81. August 1928. 
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: 
Schulthess.</div>
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