Der Betrieb einheitlicher Komplex von auf die Dauer berechneter wirtschaftlicher Tätigkeit.‘ Die rationelle Güterverwendung im Haushalt ist auch eine wirtschaftliche Tätigkeit, stellt aber keinen Betrieb dar. Auch die produktive Tätigkeit an sich stellt noch keinen Betrieb dar, sondern erst das planmäßige Zusammenwirken einer oder mehrerer Arbeitskräfte mit äußeren Mitteln in einer Organisation, Unter einem Inbegriff versteht man doch eine bloß gedankliche Zusammenfassung irgendwelcher Er- scheinungen, unter einem einheitlichen Komplex eine bloß äußere Zu- sammenfassung gleichartiger Erscheinungen, während es hier auf einen inneren Zusammenhang ungleichartiger Erscheinungen ankommt, den man eben Organisation nennt. Im Sprachgebrauch der Praxis und der Gesetze wird aber noch eine weitere Einschränkung vorgenommen, indem man zwischen der technischen Herstellung der Güter und ihrer kaufmännischen Verwertung unterscheidet, als Betrieb die Organisation für die mechanische Be- arbeitung oder chemische Verarbeitung der Rohmaterialien und als Vertrieb die Organisation für den Absatz der auf diese Weise hergestellten Erzeugnisse bezeichnet. Die Gesetzgebung über den unlauteren Wett- bewerb spricht daher von einem Verrat von Betriebs- und Geschäfts- geheimnissen, die Arbeiterschutzgesetzgebung bezieht sich in der Regel nur auf den technischen Teil des Unternehmens. Die wirtschaftliche Konzentration beschränkt sich freilich nicht auf den technischen Betrieb, sondern erstreckt sich meistens auch auf den kaufmännischen Vertrieb, dann liegt aber nicht mehr eine Zusammenfassung von Betrieben, sondern von Unternehmungen vor, von denen noch die Rede sein wird. Es ist durchaus keine Anomalie, wie Passow (a. a. 0., S. 35) meint, wenn die Volkswirtschaftslehre die Hausindustrie, das Handwerk und die Fabriksindustrie als gesonderte Betriebsformen oder Betriebssysteme betrachtet. Eine geschlossene Hauswirtschaft, in der nur im Hause und für das Haus produziert wird, ist freilich noch kein Betrieb, weil die produktive Tätigkeit von der konsumtiven noch nicht getrennt und verselbständigt worden ist, aber die Keimzelle, aus der die verschiedenen Betriebssysteme hervorgehen. Der Hausindustrielle jedoch, der seine Erzeugnisse verkauft oder an den Verleger abliefert, hat einen Betrieb, der Verleger aber nur in dem Falle, als er an den Erzeugnissen noch gewisse Vollendungsarbeiten vornimmt oder einen eigenen kaufmännischen Apparat schafft. Vielfach gebraucht man das Wort Betrieb für die einer bestimmten produktiven Tätigkeit gewidmete Anlage, nämlich die Gesamtheit der Gegenstände, welche dieser Tätigkeit dienen, sich aber nicht in einem einzigen Erzeugungsvorgang verbrauchen, wie die Roh- und Hilfsstoffe, sondern. dauernd in Verwendung sind und nur in einer Amortisations- quote in den Wert des fertigen Erzeugnisses eingerechnet werden. Auch