Der Betrieb lie Betriebsstätte wird damit oft gemeint, nämlich der dem Erzeugungs- vorgang dienende Raum auf oder unter der Erdoberfläche samt den zugehörigen Anlagen. Doch sind das bloß Abkürzungen, wie sie bei viel gebrauchten Worten häufig vorkommen (z. B. Arbeit für Arbeits- kraft, Arbeitsleistung, Arbeitsort, Arbeitsgelegenheit usw.). Die Begriffsmerkmale eines wirtschaftlichen Betriebes lassen sich nun in folgender Weise feststellen. Wesentlich ist das organisatorische Zusammenwirken von Personen und Sachen zur Hervorbringung eines Erzeugnisses oder einer Leistung, die eine wirtschaftliche Verwertung erwarten lassen. Mehrere Personen sind nicht erforderlich, sind sie aber vorhanden, so ist es nebensächlich, ob sie im Verhältnis der Beiordnung oder Unterordnung zueinander stehen, wenn nur das Zusammenwirken nach einem einheitlichen Plane gesichert ist. Es genügt aber, wenn nur eine Person tätig ist. Eine Person kann gleichzeitig mehreren Be- trieben angehören, ohne daß deshalb diese Betriebe eine Einheit bilden würden. Unerläßlich ist aber die Einstellung sachlicher Mittel, Die Entscheidung darüber, welche Sachen als zum Betriebe gehörig angesehen werden, kann nur nach dem zugrunde gelegten Arbeitsplane gefällt werden. Der Betrieb bleibt identisch, auch wenn einzelne Personen oder Sachen ausscheiden oder neu hinzukommen. Seine Einheit bleibt aufrecht, auch wenn vorübergehend nicht gearbeitet wird, der Betrieb „stillgelegt“ wird, solange nur die Organisation so erhalten bleibt, daß lie Tätigkeit jederzeit wieder aufgenommen werden kann. Das Ziel des Betriebes ist nur die technische Herstellung eines Erzeugnisses oder einer Leistung, die eine wirtschaftliche Verwertung arwarten lassen. Die Verwertung selbst erfolgt nicht im Betriebe, sondern auf dem Markte durch das Zusammentreffen von Angebot und Nach- frage. Der dort erzielte Preis soll dem Unternehmen, zu welchem der Betrieb gehört, die Kosten decken und darüber hinaus einen Gewinn für das mit der Erzeugung übernommene Risiko einbringen. Der kauf- männische Apparat für den Vertrieb eines Fabrikates stellt auch einen Betrieb dar, dessen Ergebnis eine kaufmännische Leistung ist, die den Kostenwert des Erzeugnisses erhöht, der aber erst auf dem Markte seinen Tauschwert und beim Verbraucher seinen Gebrauchswert findet. Die Eisenbahn ist auch ein Betrieb, dessen technisches Ergebnis eine Leistung, die Beförderung von Personen und Waren ist. Theater und Schulen gehören unter die wirtschaftlichen Betriebe, soweit sie auf die Erzielung wirtschaftlicher Werte abgestellt sind; sollen nur kulturelle Werte erstrebt werden, so werden sie wohl als Betriebe, nicht aber als wirtschaftliche Betriebe anzusehen sein. Wirtschaftliche Erwägungen müssen. deshalb nicht allein ausschlaggebend sein, denn ein Theater kann auch künstlerische Erwägungen voranstellen, besonders wenn Ihm durch Subventionen von Staat und Gemeinde der wirtschaftliche