Die Kapitalsanlagevereinigung 4 Art durch Darlehen oder Aktienbesitz erstrebt. Die Aktien einer solchen Gesellschaft bestehen zum Teil aus wirklichen Sachanlagen (Gasanstalten, Elektrizitätswerken usw.), zum Teil aus Beteiligungen an fremden Unternehmen, also formell aus Wertpapieren. Sobald der Effekten- besitz bedeutend. den Sachbesitz überwiegt, ist der Übergang zur Halte- gesellschaft vollendet, die sich dann äußerlich nicht mehr von Gesell- schaften gleicher Art unterscheidet, auch wenn sie ganz anderen wirt- schaftlichen Zwecken dienen. Man könnte meinen, daß in dem vorliegenden Falle weniger eine Konzentration _als vielmehr. eine. Expansion vorliegt, denn es werden nicht schon bestehende Betriebe zusammengefaßt, sondern neue zur Erweiterung des Unternehmens gegründet. Expansion und Konzentration sind aber keine Gegensätze, sondern nur verschiedene Erscheinungen derselben Tatsache. Die Zusammenfassung kann gleichzeitig mit der Gründung der Betriebe oder auch geraume Zeit nach derselben erfolgen. Wird sie schon im Zeitpunkt der Gründung vorgenommen, so hört sie deshalb noch nicht auf. eine Konzentration zu sein. 7. Die Kapitalsanlagevereinigung Für eine Konzentration kommen nicht bloß ganze Unternehmungen, sondern. auch bloße Beteiligungen daran in Betracht, mit denen keine beherrschende Stellung in der Leitung erstrebt wird. In solchen Fällen ist nicht das Interesse der Unternehmungen an der Erlangung bestimmter Vorteile in der Erzeugung oder im Absatz maßgebend, sondern lediglich das der Kapitalsbesitzer an einem Riskenausgleich bei ihrer Kapitalsanlage. Bei jeder Kapitalsanlage steigt unter sonst gleichen Verhältnissen mit dem Erträgnis auch das Risiko. Banken und größere Kapitalisten suchen dieses steigende Risiko dadurch zu vermindern, daß sie ihr Kapital teilen und nach verschiedenen Richtungen anlegen, Kleinere Kapitalisten erreichen dasselbe Ziel, indem sie ihre Beteiligungen zusammenlegen und den Gesamtertrag gleichmäßig verteilen. So entstanden die Kapitals- anlagevereinigungen, die man im englischen Sprachgebrauch als in- vestment trust, früher im englischen und französischen Sprachgebrauch auch als omnium bezeichnet hat. Im englischen Börsenverkehr versteht man unter omnium den Gesamtwert von verschiedenen Effekten, auf welche eine Anleihe aufgenommen wird (Pitmans Business Guide: “the aggregate value of the different stocks unon which a loan is founded”’). Solche Gesellschaften entstanden schon seit den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in England, Frankreich und der Schweiz, weil die fortgesetzte Senkung des Zinsfußes im eigenen Lande zur Er- werbung von höher verzinslichen Anleihen überseeischer Staaten und Gruntzel. Konzentration