24 Zusammenschluß durch Aktienerwerb oder Aktientausch stärkeren Unternehmungen die eingegangenen Verpflichtungen als Jästige Beschränkungen empfinden und zu beseitigen trachten. Bei den Interessengemeinschaften werden dagegen die Verträge auf lange Zeit, oft auf 30 bis 90 Jahre, geschlossen, weil sie sich nicht bloß auf bestimmte Waren, sondern auf den gesamten Geschäftsbetrieb beziehen und daher gegenseitig einen so tiefen Einblick in die Geschäftsgebarung gewähren, daß eine vorzeitige Lösung im folgenden freien. Konkurrenzkampf schädlich wirken könnte. 12. Zusammenschluß durch Aktienerwerb oder Aktientausch Die moderne Form der Kapitalsassoziation in Aktiengesellschaften ermöglicht einen wirtschaftlichen Zusammenschluß ohne Aufhebung der rechtlichen Selbständigkeit. Wenn eine Aktiengesellschaft Aktien einer anderen besitzt, so kann sie eine Einheitlichkeit der Geschäfts- politik für beide durchsetzen, obwohl formell in der Stellung beider nichts geändert wird. Sie kann solche Aktien ohne Wissen und Willen der anderen kaufen, um einen Einfluß auf sie zu gewinnen, wozu schon eine Minderheit genügt. Eine Steigerung des Aktienbesitzes bis zur Mehrheit ist nicht notwendig, weil im Wesen der dadurch entstehenden Interessengemeinschaft nur eine Beeinflussung und nicht eine Be- herrschung liegt. Letztere ist das Ziel der Haltegesellschaft (holding company), die gewöhnlich mehrere Unternehmungen zusammenfaßt und ihr Schwergewicht in dem beherrschenden Besitz von Aktien anderer Unternehmungen und nicht in der eigenen Produktion sucht. Auf diese Weise werden häufig kleinere Unternehmungen an größere Unter- nehmungen angegliedert, wenn die mit persönlichen Schwierigkeiten, besonderen Steuern und höherem Kapitalsaufwand verbundene voll. ständige Verschmelzung vermieden werden soll. Während in dem eben geschilderten Falle auch ohne Beherrschung durch eine Aktienmehrheit ein Verhältnis der Über- und Unterordnung geschaffen wird, kann eine vollständige Parität in der Stellung der vereinigten Gesellschaften durch gegenseitigen Aktientausch erreicht werden. Jede Gesellschaft erwirbt von der anderen ein Aktienpaket und behält es im Portefeuille, so daß auch in diesem Falle jede Gesellschaft. rechtlich vollkommen selbständig bleibt, wirtschaftlich aber durch eine andere gebunden ist und ihrerseits die andere bindet. Ein solcher Aktien- tausch unterscheidet sich von jenem, durch welchen eine Verschmelzung angebahnt wird, weil da die aufgenommenen Aktien nicht im Portefeuille gehalten werden können, sondern vernichtet werden müssen. Eine Haltegesellschaft kann auch durch Tausch.ihrer Aktien gegen solche: