Das Kartell des eigenen Unternehmens weiter verarbeiten, verursachen manche Schwierigkeit, weil sie nicht wie die „reinen‘“ Betriebe am Verkauf interessiert sind. Erforderlich ist ferner ein gewisses Maß von Vertret- barkeit der kartellierten Ware, welche darin besteht, daß gleiche Mengen als gleichwertig gelten, weil die Beschaffenheit als gleich vorausgesetzt wird. Solange Beschaffenheit, Marke, Form, Material usw. große Unter- schiede bilden, werden sich für die Produktion und den Absatz keine einheitlichen Normen aufstellen lassen, denn für das Kartell taugt nur Massenware. Allerdings kann wie bei den Warenbörsen die Vertretbarkeit durch Aufstellung einheitlicher Typen künstlich hergestellt werden. Günstig ist ferner die Vereinigung der Nachfrage, denn wenigen und großen Abnehmern gegenüber läßt sich eine Regelung leichter durch- setzen, besonders wenn diese selbst Produzenten und Händler sind, als den letzten Verbrauchern gegenüber. In dieser Hinsicht sind die Erzeuger von Halbfabrikaten gegen die Erzeuger von Ganzfabrikaten entschieden im Vorteil. Falls der kartellierte Artikel einer staatlichen Verbrauchssteuer unterliegt, so übernimmt der Staat eine wichtige, für das Kartell sonst sehr schwierige Vorarbeit, nämlich die Führung einer genauen Statistik über Produktion und Konsum, fördert es also unabsichtlich. Unter den Kartellen unterscheiden wir folgende Arten: I. Kartelle zur Regelung des Angebots, und zwar: 1. Konditionenkartelle zur Regelung der Verkaufsbedingungen, 2. Preiskartelle zur Regelung der Verkaufspreise, 3. Reduktionskartelle behufs Einschränkung der Produktion in den Einzelbetrieben. 1. Rayonierungskartelle behufs Aufteilung der Absatzgebiete, 5. Kontingentierungskartelle behufs Einschränkung der Gesamt- produktion, ; 6. Verkaufskartelle behufs Zentralisierung des Verkaufes, 7. Ausfuhrkartelle zur Beseitigung des Produktionsüberschusses durch Ausfuhr. IL. Kartelle zur Regelung der Nachfrage mit den gleichen, aber seltener vorkommenden Unterabteilungen. Vereinigungen zur Regelung der Nachfrage nach Arbeitskräften nehmen auch kartellartige Formen an, sind aber wegen der Verschiedenheit des Objektes aus diesem Rahmen auszuscheiden. Besondere Erwähnung verdienen die immer mehr aufkommenden Kartellkombinationen. Eine solche ist durch Verbindung zweier Formen möglich; so ist ein Preiskartell gewöhnlich auch ein Konditionenkartell, weil Preise und Verkaufsbedingungen in innigem Zusammenhange stehen. Ferner werden Kartelle für einzelne Produkte in einem Industrie- zweig zu einer höheren Organisation zusammengefaßt. Der deutsche