33 Das Kartell vergütungen leistet und vom Chef auf irgendeine Weise schadlos ge- halten wird. Solche Konditionenkartelle sind in den letzten Jahrzehnten besonders häufig in der Textilindustrie aufgetaucht, namentlich die Erzeuger von Ganzfabrikaten der Baumwoll-, Schafwoll- und Seidenindustrie suchten auf diese Weise die Mißstände zu bekämpfen, die im Verkehr mit dem sehr ausgebreiteten und meist aus kleinen Händlern bestehenden Ab- nehmerkreis eingerissen sind. Vor allem wird das sogenannte Respiro, die Kreditfrist, übermäßig verlängert. Auf diese Weise bleibt nicht bloß das Kapital allzulang in dem einzelnen Geschäfte festgelegt, sondern es wird auch die Etablierung unbemittelter Händler begünstigt, die ihr Geschäft sozusagen auf Rechnung und Gefahr des Produzenten führen und durch periodische Notverkäufe den Markt deroutieren. Bei Barzahlungen ist ein Skontoabzug üblich; da dieser schließlich aber auch bei späteren Zahlungen mit Erfolg verlangt wird, so wird in einem derartigen Konditionenkartell gewöhnlich vereinbart, daß ain Skontoabzug nur innerhalb eines Monates oder mit fallender Skala innerhalb zweier oder dreier Monate (z. B. 5% im ersten, 4% im zweiten, 3% im dritten Monat seit Ende des Liefermonates) gewährt wird. Ferner muß bestimmt werden, ob und in welcher Weise die Regulierung durch Akzepte zulässig ist, ob und in welcher Weise Muster zu bezahlen sind usw. Solche Konditionenkartelle sind aber gewöhnlich nicht von langer Dauer, weil die eigentliche Ursache der übermäßigen Konkurrenz, die Über- produktion, bestehen. bleibt und eine rückläufige Geschäftskonjunktur zu Umgehungen und damit zum Zusammenbruch des Kartells führt. 2. Die Preiskartelle setzen einen bestimmten Minimalpreis fest, unter welchem die Teilnehmer das kartellierte Erzeugnis nicht verkaufen dürfen. Ein Beschluß, die Preise zu erhöhen, ist noch kein Kartell, wenn nicht eine bindende Verpflichtung zur Einhaltung des vereinbarten Preises hinzutritt. Der Vertrag muß folgende wesentliche Punkte ent- halten: die Art und die Weise der Preisfestsetzung, falls die Minimal- preise nicht von vornherein festgesetzt werden können; die Regelung der Konditionen, weil die Minimalpreise durch Gewährung günstigerer Verkaufsbedingungen umgangen werden können; Bestimmung über die Kontrolle der Geschäftsgebarung der einzelnen Mitglieder; Straf- bestimmungen. für den Fall der Übertretung und Sicherung der Kon- ventionalstrafe durch entsprechende Kaution. Solche Preiskartelle sind verhältnismäßig leicht zu bilden, weil das von den Teilnehmern zu bringende Opfer gering, der Vorteil einer Besserung der Preise aber offenkundig ist. Sie sind aber auch ungemein hinfällig, weil eine Gleichheit der Preise noch immer keine Gleichheit der Konkurrenz gewährleistet; vor allem sind die Herstellungskosten der einzelnen Erzeuger verschieden, dann werden bei irgendwelchen Unterschieden in der Qualität, Auf-