IQ Das Kartell Akkordlöhne zu verdienen. Am häufigsten wird die vierte Art gewählt, wonach die Betriebe in einer bestimmten Zeit, gewöhnlich durch ein oder mehrere Tage der Woche, gemeinsam zum Stillstande gebracht werden. Hiebei entfällt die lästige Kontrolle, da jede Übertretung offenkundig wäre. Das Opfer wird ferner gleichmäßig auf alle Arbeiter verteilt. Ein gewisses Unrecht kann bei allen Arten der Reduktion darin liegen, daß ein Betrieb, der sich in letzter Zeit stark vergrößert und die Überproduktion mitverschuldet hat, ebenso herangezogen wird wie ein Betrieb, der konservativ geblieben ist und nun seine Leistung zurückgehen sieht. Jedenfalls setzen solche Kartelle einen hohen Grad von Solidaritätsgefühl und Opferwilligkeit voraus, so daß der Schritt zu dem noch wirksameren Kontingentierungs- oder Verkaufskartell nicht mehr groß ist. Sie finden sich mit den letzteren meist verbunden vor. Die häufigsten Fälle weist die Textilindustrie auf, wobei die Spinnerei in erster Linie steht, während die Rohwarenweberei weniger und die Bleicherei, Färberei, Druckerei usw. am wenigsten kartellfähig ist. Die Kartelle tauchen da in fast allen Industrieländern periodisch, und zwar nahezu gleichzeitig auf, um bei einer Besserung der Geschäfts- verhältnisse wieder zu verschwinden. Auf dem Gebiete der Baumwoll- spinnerei und Flachsspinnerei haben sie zeitweise sogar auf das inter- nationale Gebiet übergegriffen. Auch die ungarische Mühlenindustrie sucht die seit der Aufhebung des Mahlverkehres chronische Über- produktion durch Reduktionskartelle zu bekämpfen. 4. Die Rayonierungskartelle nehmen eine Teilung der Absatz- gebiete unter die Teilnehmer vor, damit auf dem zugewiesenen kleineren Gebiete das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage besser über- sehen und beherrscht werden kann. Gleichzeitig werden die durch Konkurrenzmanöver entstandenen unnötigen Kosten für weite Transporte vermieden, Die Verhältnisse werden aber selten so liegen, daß jeder Firma ein bestimmtes Absatzgebiet zugeteilt werden kann, so daß gewöhnlich zu einer Gruppierung gegriffen werden muß. Entscheidend für die Gebietsaufteilung ist innerhalb des Landes die Frachtlage, bei internationalen Vereinbarungen die Zollgrenze. Sie braucht übrigens keine vollständige zu sein. Es kann ein Gebiet als gemeinschaftlich erklärt werden in dem Sinne, daß dort alle Teilnehmer, aber nur zu gleichen Preisen und Verkaufsbedingungen verkaufen dürfen. Schließlich kann ein Gebiet, gewöhnlich das Ausland, als Freiland oder „‚bestrittenes Gebiet‘ bezeichnet werden, in dem eine gegenseitige Konkurrenz der Teilnehmer nicht bloß gestattet, sondern sogar gewünscht wird, um die außerhalb des Kartells stehenden Firmen, die Outsider, oder die ausländische Konkurrenz zu bekämpfen. Häufig entstehen solche Rayonierungskartelle dadurch, daß schon vorhandene Kartelle des yleichen Erzeugnisses, aber verschiedener Länder untereinander eine