Das Kartell 38 Absatzteilung vornehmen, so daß sie sich als höhere Kartelle in Unter- kartelle gliedern, die wieder meist Kontingentierungskartelle oder Verkaufskartelle sind. Mit der Zunahme der örtlichen Konzentration der Industrie und der Verminderung in den Verfrachtungskosten der Fabrikate hat sich die Anwendungsmöglichkeit der Rayonierungskartelle verringert. Solche Rayonierungen kommen besonders auf dem Gebiete des Verkehrs vor und greifen dann häufig auch auf das internationale Gebiet über. So haben konkurrierende Eisenbahnen in Ländern mit Privatbahnsystem das Verkehrsgebiet unter sich geteilt. In großem Maßstab geschah dies in Frankreich. Ferner bezwecken die sogenannten Schiffahrtskonferenzen (shipping conferends) außer Abmachungen über die Frachtraten und die den dauernden Kunden zu gewährenden Rabatte hauptsächlich Vereinbarungen über die Teilung der Interessengebiete. Eine Abart sind die Kundenschutzkonventionen, welche dem über- mäßigen Wettbewerb dadurch entgegentreten, daß sie den Teilnehmern den zur Zeit des Abschlusses der Konvention bestandenen Kundenkreis auch für die Zukunft sicherstellen. Sie sind von den österreichischen Brauereien in den größeren Städten geschlossen worden. Der gegen- seitige Wettbewerb war zur sogenannten ‚‚Hektoliterwut‘“ ausgeartet, die zur Folge hatte, daß die Brauereien den Gastwirten nicht bloß allerlei Nachlässe und Bonifikationen gewährten, sondern auch die ganze Gasthauseinrichtung kostenlos beistellten, Pachtzuschüsse und Darlehen gaben, das Eis zur Bierkühlung umsonst lieferten, usw. Die Brauereien, die auf diese Weise bedeutendes Kapital zur Gewinnung von Kunden investiert hatten, suchten sich dagegen zu schützen, daß sich der Gastwirt durch einen Wechsel in der liefernden Brauerei seiner Verpflichtungen entledigt und neue Vorteile gewinnt. Der Kundenbestand wurde nun dadurch gewahrt, daß eine Brauerei, die ohne eigene Schuld eine Kunde verliert, von der Brauerei, zu welcher die Kunde übergeht, eine bestimmte Entschädigung erhält. 5. Die Kontingentierungskartelle beschränken die gesamte, zum Angebot gelangende Warenmenge und verteilen (kontingentieren) sie nach einem bestimmten Schlüssel auf die teilnehmenden Unternehmungen. Hiebei ist wieder möglich: a) Eine Kontingentierung der Produktion, wenn die mit Rücksicht auf den voraussichtlichen Bedarf zulässige Erzeugungsmenge ermittelt und auf die einzelnen Unternehmungen nach ihrer Leistungsfähigkeit verteilt wird: b) eine Kontingentierung des Absatzes, wenn die Erzeugung zwar freigestellt bleibt, aber die mit Rücksicht auf die vorhandene Nachfrage gerechtfertigte Absatzmenge vereinbart und auf die einzelnen Unter- nehmungen in dem Verhältnis ihres bisherigen Absatzes verteilt wird;