Die internationale Organisation 53 Kartell und Zoll ermöglichten eigentlichen Dumping trat nach dem Weltkriege das Valutadumping hinzu, weil die Länder mit Geldentwertung in den zeitweiligen Genuß einer Ausfuhrprämie gelangen, und in gewissen Fällen auch ein soziales Dumping, da sich die Rückständigkeit in der sozialpolitischen Gesetzgebung in einer Verringerung der Erzeugungs- kosten auswirkt. Ein weiterer Grund war das Expansionsbedürfnis der auf Spezialartikel eingerichteten großen Unternehmungen durch Errichtung von Filialfabriken im Auslande, die formell selbständig, materiell aber mit der Muttergesellschaft verbunden sein mußten, sowie auch die Notwendigkeit, sich im Auslande gelegene Erzeugungsstätten für Rohstoffe oder Halbfabrikate anzugliedern. Nach dem Weltkriege wirkte die Zerreißung bisher einheitlicher Wirtschaftesgebiete durch die neuen Staatengrenzen in derselben Richtung. Schließlich wurden durch die großen, nicht selten politischen Schwierigkeiten, die sich dem Abschlusse von Handelsverträgen zwischen den Regierungen ent- gegenstellten, die Wirtschaftsführer der einzelnen Staaten gezwungen, eine direkte Verständigung untereinander zu suchen und dadurch Zoll- schutz und Handelsvertrag entbehrlich zu machen. Allerdings ist nicht zu übersehen, daß Kartellverträge kein voller Ersatz für Handelsverträge sein können, schon. deshalb nicht, weil sie niemals auf eine lange Dauer vereinbart sind und bei großen Veränderungen in der Wirtschaftslage sehr leicht in Brüche gehen. Ein interessanter Versuch der Verbindung von Zoll und internationalem Kartell wurde — freilich zunächst ohne Erfolg — in dem Öösterreichisch-ungarischen Mühlenkartell geplant. Österreich nahm infolge der bedrängten Lage der eigenen Mühlenindustrie eine Erhöhung des Einfuhrzolles auf Mehl in Aussicht, konnte jedoch die Zustimmung Ungarns zur Erhöhung des vertragsmäßig gebundenen Zolles nur durch Zugeständnisse an die ungarische Mühlenindustrie erreichen. Deshalb sollten die Mühlen in beiden Staaten einen Kartell- vertrag schließen, durch welchen den ungarischen Mühlen die bisher nach Österreich gelieferte Menge als Jahreskontingent auch weiterhin zugesichert, ihnen aber außerdem auf Grund eines komplizierten Be- rechnungsschlüssels die Differenz zwischen dem alten und neuen Zoll vergütet werden sollte. Diese Vergütung sollte zwar von den öster- reichischen Mühlen gezahlt, ihnen aber von der österreichischen Regierung ersetzt werden. Auf diese Weise wäre die Zollerhöhung nur für die übrigen Länder wirksam. für Ungarn aber tatsächlich ausgeschaltet worden. Die Hindernisse, die schon der nationalen Konzentration entgegen- stehen, steigern sich bei dem Übergreifen auf das internationale Gebiet aehr bedeutend, weil sich hiebei auch die nationalen Verschiedenheiten im Recht, in den sozialen Einrichtungen, in der Lebenshaltung der Bevölkerung usw. geltend machen. Eine nach Ersparnis an Produktions-