Die Wirkungen auf die Preise 61 bleiben. Er wird ferner wirtschaftlich unproduktive Vertriebskosten für Reklame, Agenten usw. vermehren, nur um seinen Mitkonkurrenten aus- zustechen. Die Überproduktion heilt sich also nicht von selbst, sondern verschärft sich sogar, führt auch nicht immer zu den niedrigsten Preisen, jedenfalls aber nicht zu einem angemessenen Preisniveau, Tatsächlich befinden wir uns, in welches Gebiet der Volkswirtschaft wir auch hineinblicken, nicht im Zustande der freien, sondern der geregelten Konkurrenz, An die Stelle der Anarchie tritt die Organisation. Vor allem regelt der Staat mit Hilfe der verschiedenen öffentlich-recht- lichen Korporationen die Konkurrenz durch Beschränkung der Gewerbe- freiheit (Befähigungsnachweis, Konzessionspflicht, Hausierbeschränkung), durch eine umfassende Arbeiterfürsorge, durch den Schutz des gewerb- lichen Eigentums (Patent-, Marken- und Musterschutz), durch die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, durch Zölle und Handels- verträge, durch Tarifhoheit bei Verkehrsunternehmungen usw. Vielleicht noch wirksamer erweist sich die Organisation der Interessenten selbst, die Koalitionsidee in ihrer modernen Form, In allen Berufen, von den niedrigsten bis zu den höchsten, herrscht ein starker Zug zur Vereinigung der wirtschaftlichen Bestrebungen; die Konzentration ist nur eine Anwendungsform desselben. Den Weg haben die Lohnarbeiter gebahnt, indem sie sich zeitweilig verabredeten, um eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Der Staat verbündet sich auch zuweilen mit diesen Koalitionen, wie die Fälle der staatlichen Kon- tingentierung und der Einflußnahme auf die Tarifverträge der Arbeiter beweisen. Nicht die freie, sondern die geregelte Konkurrenz zielt auf ein gerechtes und angemessenes Preisniveau ab. Zwar kündigt sich das Inslebentreten eines Kartells oder Trusts häufig durch eine Erhöhung der Verkaufspreise an, doch ist zu berücksichtigen, daß vor dem Zusammenschluß Kampfpreise oder Verlustpreise bestanden, die schließlich zum Untergang einiger Unternehmungen und damit zu einer Zerstörung von Kapitalien und einer Brachlegung von Arbeitskräften geführt hätten; ohne Zusammenschluß wäre es später zu einer um so größeren Verteuerung der Waren gekommen, weil die überlebenden Unternehmungen ihre Kriegskosten hereinbringen müssen und können. Da entsteht die Frage, ob die Konzentration nicht gleichbedeutend ist mit der Schaffung von privaten Monopolen, denn wäre dies der Fall, 30 müßte man trachten, sie in die Hände des Staates als des Anwalts gemeinwirtschaftlicher Interessen zu spielen, Die Kartellschriftsteller stehen bisher tatsächlich auf diesem Standpunkt. So definiert Liefmann (Kartelle und Trusts, S. 25): „Kartelle sind freie Vereinigungen selb- ständiger Unternehmer derselben Art zum Zwecke monopolistischer Beherrschung des Marktes.‘ Ein Monopol ist aber nur dann vorhanden, wenn die Konkurrenz ausgeschaltet ist, und das ist hier nicht der Fall.