32 Die Wirkungen auf die Preise Wir kennen zwei Arten von Monopolen, die natürlichen auf Grund des Seltenheitsvorkommens eines Minerals oder einer Pflanze und die gesetzlichen auf Grund einer Verfügung der Staatsgewalt. Die Ent- wicklung geht dahin, alle natürlichen Monopole durch Heranziehung neuer Fundorte oder Verwendung von Ersatzstoffen zu durchbrechen und die Monopolisierungsmöglichkeit ausschließlich dem Staate vorzu- behalten. Durch die Konzentration kommt es immer nur zu einer Regelung, niemals zu einer Vernichtung der Konkurrenz. Der Irrtum der herrschenden Volkswirtschaftslehre liegt eben darin, daß sie nur den Unterschied zwischen Monopol und freier Konkurrenz kennt, daß sie die Forderungen nach politischer Freiheit auf das wirtschaftliche Leben übertrug, denn auf diese Weise geraten politische und wirtschaft- liche Freiheit in einen unlösbaren Konflikt. Der moderne Kapitalismus ist nur durch den schrankenlosen Individualismus gefährlich geworden; er wird nicht umgebracht durch die Sozialisierung, sondern gerettet durch die Organisierung. Die Konzentration läßt selbst in ihren äußersten Formen, den Kartellen und Trusts, die Konkurrenz bestehen und ent- wickelt sie sogar immer von neuem, und zwar sowohl vom Auslande her als auch im Inlande. Die Auslandskonkurrenz ist, da Einfuhrverbote gegen die Handels- verträge verstoßen, nicht ausgeschaltet, sondern nur durch Fracht und Zoll behindert. Die Frachtkosten fallen aber um so weniger ins Gewicht, je höher die Arbeitsquote an den Herstellungskosten ist, am wenigsten also bei hochwertigen Fabrikaten. Der Zollschutz ist aber in der Hand der Gesetzgebung des eigenen Staates, die auf die Fähigkeit des be- treffenden Produktionszweiges zur Kartellierung nur in negativem Sinne Rücksicht nehmen wird. Der Schutzzoll begünstigt das Zustande- kommen von Kartellen und Trusts, weil er besser ausgenützt werden kann, wenn die Behinderung der Auslandskonkurrenz durch eine Regelung der Inlandskonkurrenz ergänzt wird. Auf diese Weise kommt bei indu- striellen Erzeugnissen der Schutzzoll in den Preisen vielfach erst zum Vor- schein. Die in solchen Erzeugnissen häufige Überproduktion im Inlande selbst hat nämlich zur Folge, daß der Inlandspreis oft weit unter dem Niveau von Weltmarktpreis und Zoll zurückbleibt. Ohne besondere Organi- sation gelangt er auf dieses Niveau nur dann, wenn die Ware ganz oder teilweise aus dem Ausland bezogen werden muß. Die Regelung der Inlands- konkurrenz durch Kartelle oder Trusts hat nun die gleiche Wirkung. Wenn dann ein durch die Produktionskosten nicht gerechtfertigt hoher Preis entsteht, so liegt die Schuld nicht an dem Kartell oder Trust, sondern am Zoll, der sich in diesem Falle nicht auf einen bloßen Ausgleich der Produktionskosten im Inlande mit jenen des Auslandes beschränkt. Der Schutzzoll ist daher keine Voraussetzung der Konzentration, die vielmehr auch im Zustande der Zollfreiheit möglich ist und vorkommt.