Arten der Anleihen, 18 des Sparkassen- und Giroverbandes mit gleichem Auslosungstermin am 15. November, also 31% Monate vorher. Ob in solchen Fällen die vollen Annuitäten oder nur die Tilgungsbeträge vorzeitig ein- gezahlt werden, ist in den Prospekten nicht angegeben. Die Zinsen für die Anleihe des Sparkassen- und Giroverbandes werden z. B. erst 15 Tage vor dem Zinstermin eingezahlt; ähnliches ist wohl bei den anderen Anleihen auch anzunehmen, abgesehen von der Dawes-Anleihe, für die die ganze Anmnuität in monatlichen Raten zur Verfügung gestellt werden muß. Nach der Laufzeit sind kurzfristige und lang- fristige Auslandsanleihen zu unterscheiden. Kurz- [ristige, sogenannte Schatzscheindarlehen (Notes), haben im De- zember 1924 Bremen (5 Mill $), Berlin (3 Mill. $) und Köln (2 Mill. $), Ende April 1925 Hamburg (5 Mill. $), im Oktober 1926 Chemnitz und Hannover (je 2 Mill. $) in New York untergebracht; Württemberg verkaufte im März 1926 nach Schweden 5 Mill. M. einer deutschen Schatzscheinemission, Bayern brachte Anfang Juni 1927 ein Schatzscheindarlehn von 20 Mill. $, Hamburg im Oktober ein solches von 5 Mill. $ in New York unter *). Die übliche Laufzeit dieser Anleihen ist ein Jahr. Die zwei- jährigen „Serial Notes“ der Elektrizitätswerke Sachsen-Anhalt und die 2- bis 3 jährigen „Notes‘* der Berliner Städtischen Elek- trizitätswerke bilden schon den Übergang zu den langfristigen Anleihen, noch mehr natürlich die 5 jährigen „Notes‘“ der Fried. Krupp A.-G., die 3% jährigen „Notes‘“ der Hannoverschen Landes- kreditanstalt, die 3 jährigen „Notes‘ der Bank der Ostpreußischen Landschaft und die 5 jährige „Note‘“ der Deutschen Bank, für die in beiden Fällen Anteilzertifikate aufgelegt worden sind. Die Laufzeit der langfristigen Anleihen geht in der Regel nicht über 20 bis 25 Jahre hinaus, doch werden jetzt Anleihen mit noch längerer Laufzeit häufiger. Eine äußerste Tilgungsfrist ist stets festgesetzt, abgesehen von der im Juli 1926 von der Freußischen Hypotheken-Actien-Bank im Ausland untergebrachten Serie Gold- markhypothekenpfandbriefe, die an keine Tilgungsfrist gebunden sind. Mit den Anleihen nicht zusammenzuwerfen sind die Kkurz- fristigen Kontokorrentkredite, von denen vor der Dawes-Anleihe sehr viel Gebrauch gemacht worden ist, nachher aber nur noch selten. Sie werden nur nach Bedarf in Anspruch genommen und sind jetzt wohl alle abgedeckt, teils durch Warenlieferungen, teils durch Barzahlung, teils durch langfristige Anleihen. An ihre Stelle ist wieder die in normalen Zeiten übliche Kreditierung durch das Bankwesen getreten. Ebenso darf man die Rediskont- kredite und Revolvingkredite nicht zu den Anleihen hinzurechnen, wie insbesondere den 1927 wieder erneuerten Rediskontkredit der u Vgl. Anhang Tab. 1a.