13 Deutschlands Auslandsanleihen. leihestücken zum Nennwert. Die Barbeträge werden zum Ankauf von Anleihestücken zu höchstens pari verwendet. Soweit dies innerhalb sechs Monaten nach Einzahlung nicht möglich war, kann der Rest- betrag mit Zustimmung der Gesellschaft zu Ankäufen über pari verwendet werden. Andernfalls ist, wenn der Tilgungsfonds 300 000 $ übersteigt, der überschießende Betrag auf Wunsch der Gesellschaft zurückzuzahlen, und die Gesellschaft ist bei Minde- rung des Tilgungsfonds durch neue Ankäufe stets nur zur Auf- tüllung des Fonds auf 500 000 $ verpflichtet. Am 10. August 1927 ließ die Gesellschaft durch die National City Co eine zweite Anleihe von 15 Mill. $, mit 6 % verzins- lich, zu 951% % auflegen. Davon wurden 4 Mill. $ für Europa re- serviert. Die Obligationen sind auf den 2, Mai 1927 datiert, die Auflegung der Anleihe hat sich also stark verzögert. Bis 1. Mai 1952 sollen über 56 % der Anleihe durch einen halbjährlich ein- zuzahlenden kumulativen Tilgungsfonds getilgt sein. Eine vor- zeitige Kündigung ist nur im ganzen zulässig mit 60tägiger Vor- anzeige; dabei ist bis 1. Mai 1932 eine Prämie von 2 % und bis 1. Mai 1942 eine Prämie von 1 % zu zahlen; nach diesem Termin fällt die Prämie weg. Der Erlös der Anleihe ist für Betriebs- erweiterungen bestimmt. Die Ausgabe von weiteren 15 Mill. $ Obligationen ist vorbehalten. DieBerlinerStädtischenElektrizitätswerke A.-G. haben zur Finanzierung ihrer Erweiterungsbauten, in erster Linie des Baus des neuen Großkraftwerks Klingenberg in Rummels- durg, drei Auslandsanleihen aufgenommen, nämlich im November 1925 eine Anleihe von 30 Mill. sfr (von der 10 Mill. in Holland untergebracht wurden), im Februar 1926 eine 2—3jährige Anleihe von 3 Mill. $ und im Dezember 1926 eine langfristige Anleihe von 20 Mill. $ (von denen Holland 2 Mill. $ übernahm). Außerdem war bereits, wie oben bemerkt (S. 28), der Erlös der von der Stadt Berlin im Juli 1925 aufgenommenen Anleihe von 15 Mill. $ zum Teil für die gleichen Zwecke bestimmt. Die Gesellschaft wurde im Jahre 1923 zwecks Pachtung der Städtischen Elektrizitätswerke und ihrer Nebenbetriebe gegründet; diese waren im Jahre 1884 durch die Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft gegründet und im Jahre 1915 in städtische Verwaltung übernommen worden. Der Pacht- vertrag läuft 50 Jahre. Das Versorgungsgebiet umfaßt Groß-Berlin mit Ausnahme der 1920 eingemeindeten südlichen Vororte, ferner zahlreiche Gemeinden in den Kreisen Beeskow-Storkow, Nieder- barnim, Oberbarnim, Teltow. Der Pachtvertrag umfaßt sieben Kraftwerke: Moabit, Öberspree, Rummelsburg, Charlottenburg, Steglitz, Schiffbauerdamm und Mauerstraße. Die Stadt Berlin hat die selbstschuldnerische Bürgschaft für Kapital und Zinsen der ersten Anleihe übernommen. Dagegen ist die 3-Mill.-$-Anleihe durch die Berliner Städtische Gaswerke A.-G. garantiert, eine Ge-