Auslandsanleihen der Industrie, 69 Schröder & Co in London und der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich fest untergebracht. Die Anleihe ist vor dem 1. Juli 1932 nicht kündbar. Zu diesem Zeitpunkt bis zum 1. Januar 1937 ein- schließlich kann mit 30tägiger Voranzeige eine Kündigung zu 105 % erfolgen, dann bis zum 1. Januar 1942 zu 102% % und nach diesem Termin bis zum Verfalltage zu 100 %. Die Gesell- schaft verpflichtet sich, bis zum 1. Juli 1937 einschließlich einen jährlichen Tilgungsfonds von 800000 $ und danach bis zum Verfalltag einen solchen von 1200000 $ in halbjährlichen Ein- zahlungen zur Verfügung zu stellen, erstmalig zum 1. Januar 1928. Dieser Tilgungsfonds dient aber nur zum Ankauf von Obligationen zu höchstens pari. Nicht verwendete Beträge werden an die Ge- sellschaft zurückgezahlt. Anders wie bei der ersten Anleihe sind die Obligationen nicht mit Aktienbezugsrechten ausgestattet, sondern mit Gewinnbeteiligungsscheinen, Diese geben den In- habern das Recht, zum 1. Mai jedes Jahres die Hälfte des Prozent- betrages als besondere Rente zu beziehen, um den die Dividende der Vereinigten Stahlwerke 6 % überschreitet, insgesamt aber höchstens 127% %. Demnach kann die Verzinsung der Anleihe bis zu 8 % ansteigen. Die Bergwerksgesellschaft Georg von Giesches’s Erben ist an den Auslandsanleihen der deutschen Industrie insofern beteiligt, als sie nicht begebene 8% % Obligationen in Höhe von 6 Mill. $ an die Silesian-American Cor- poration verkaufte. Der Kaufpreis stammt aus dem Erlös der 7 % 15-Mill.-$-Anleihe, die diese von Harriman begründete Hol- ding-Gesellschaft der Bergwerksgesellschaft Giesche’s Erben und der Giesche Spolka Akeyjna am 29. Juli 1926 zu 94% % in Neu- york aufgelegt hat, und dem Erlös der von ihr begebenen Stamm- and Vorzugsaktien (die Majorität der Aktien ist in Händen der Anaconda Copper Mining Company). Der Erlös diente außerdem zum Ankauf des Aktienkapitals der Giesche Spolka Akecyjna, das sich in den Händen von Giesche’s Erben befand. Die polnische Giesche-Gesellschaft hatte im Jahre 1923 den an Polen gefallenen Besitz von Giesche’s Erben (darunter rund 60 % der Bleischarley- Felder) angekauft. Für die verkauften Obligationen ist eine Hypothek auf das Bergwerkseigentum der Bergwerksgesellschaft Giesche’s Erben eingetragen; die Obligationen sind bisher im Portefeuille der Silesian-American Corporation geblieben. Ein ähnliches Hypothekendarlehn ist auch an die polnische Giesche- Gesellschaft aus dem Erlös der 15-Mill.-$-Anleihe gewährt worden, wofür gleichfalls Obligationen in Höhe von 5 Mill. $ für das Portefeuille der Silesian-American Corporation geschaffen werden sollten. Es handelt sich also bei den Obligationen der Bergwerks- vesellschaft Giesche’s Erben nicht um einen Anteil an der