2 Deutschlands Auslandsanleihen. jedem späteren Zinstermin kann mit 30tägiger Frist der noch aus- stehende Betrag ganz oder in Teilbeträgen von mindestens je 2 Mill. $ zu pari gekündigt werden. Im holländischen Prospekt sind die halbjährlichen Tilgungsbeträge bis 15. September 1935 an- gegeben, dann die Prozentsätze, die von 25 Mill. $, vermindert eventuell um den durch besondere Kündigung getilgten Betrag, in den Tilgungsfonds zu zahlen sind. Erfolgt keine Kündigung von Teilbeträgen, so setzt sich die Tilgung in der normalen Weise kumulativ fort. Der Erlös der Anleihe der im Jahre 1925 als Zentralinstitut für die landwirtschaftlichen Kreditorganisationen („Landwirt- schaftliche Zentralbank“) gegründeten Rentenbank-Kreditanstalt ist für die Gewährung von Darlehen an die Landwirtschaft be- stimmt, und zwar durch Vermittlung der landwirtschaftlichen Kreditorganisationen; bis zu 20 % des Erlöses der Anleihe dürfen zur Ablösung von Hypotheken auf solchen Grundstücken ver- wendet werden, die hypothekarisch zur Sicherung der Anleihe be- lastet werden sollen. Als Sicherung der Anleihe dürfen nämlich nur erste Hypotheken auf Grundstücke dienen; die Hypotheken- oriefe werden hinterlegt. Solange nicht ausreichende Hypotheken- oriefe vorhanden sind, muß ein entsprechender Betrag in bar hinterlegt werden Da die abzulösenden Hypotheken in erster Linie für Hypothekenbanken und andere Pfandbriefinstitute eingetragen sind, kommen die ausgezahlten Gelder wieder landwirtschaftlichen Kreisen zugute. Von der zweiten, 30 Mill. $ betragenden Anleihe, die mit 6 % verzinslich ist und von denselben Banken aufgelegt wurde, wurden 19 Mill. $ in Neuyork zu 95 % am 11. Juli 1927 aufgelegt, 1750000 $ zu 95% % in Schweden und 3 Mill. $ zu 95% % in Holland; von den restlichen 6250 000 $ sollen über 1 Mill. $ in England und 5 Mill. in der Schweiz fest untergebracht sein. Die Anleihe wird bis 15. Juli 1960 kumulativ getilgt, beginnend mit 15. Januar 1928; die Prozentsätze der Tilgung sind im holländi- schen Prospekt aufgeführt. Die Einzahlungen in den Tilgungs- :onds erfolgen am vorhergehenden 6. Dezember bzw. 6. Juni und sind, falls kein Ankauf bis zu pari möglich ist, für Auslosung zu varı zu verwenden. Eine verstärkte Tilgung ist mit 30tägiger Voranzeige zu jedem Zinstermin gestattet, Am 14. Oktober 1927 wurde in Neuyork eine dritte 6 % An- leihe aufgelegt, und zwar in Höhe von 50 Mill. $; hiervon wurden 4 Mill. $ in Holland, 500 000 $ in Schweden und je 1 250 000 $ in England und der Schweiz untergebracht. Die Tilgung erfolgt ku- mulativ ab 15. April 1928, sei es durch Ankauf bis zu pari oder durch Auslosung. Die Tilgungssätze sind gleichfalls im hollän- dischen Prospekt angegeben. Verstärkte Tilgung wie bei der zweiten Anleihe zulässig.