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        <title>Deutschlands Auslandsanleihen</title>
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            <forname>Johannes</forname>
            <surname>Pfitzner</surname>
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        </author>
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            <idno>1779766025</idno>
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        + *
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FE. Zu

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1
        <pb n="2" />
        Deutschlands
Auslandsanleihen

Von
Dr. Johannes Pfitzner
Schriftleiter
Jer „„Wirtschaftsberichte der Auskunftei W. Schimmelpfene“

al
5x

Berlin / Carl Heymanns Verlag / 1928

Verlags-Archiv 305:
        <pb n="3" />
        Carl Heymanns Verlag zu Berlin W8

Verlauf und Ergebnisse der Internationalen
Wirtschaftskonferenz des Völkerbundes
(Genf, 4 bis 23. Mai 1927)
Zusammengestellt von
Konsul Dr. Respondek
Mit-einem Vorwort versehen von C. Lammers. M.d.R.
1027

Preis 22 Mark
Grundlagen
und Kritik des Reparationsgutachtens
(1. Sachverständigenbericht)
Von \
Konsul Dr. E. Respondek
1024 Preis 2 Mark
Reparation und Wiederaufbau
Von
Dr. Hugo Ferdinand Simon
Vortragender Lerationsrat, Oberstleutnant a. D.
925

Preis 14 Mark, geb. 16 Mark
Internationales
Jahrbuch für Schiedsgerichtswesen
in Zivil- und Handelssachen
Unter ständiger Mitwirkung der Herren:
Avv. Prof, Dr. Tullio Ascarelli, Rom; Prof. Dr. Stanislaus Golab, Mit-
zlied der poln. Kodifikationskommission, Krakau; Prof, Eugen Kelmann,
Dekan der. juristischen Fakultät Kiew; Dr. Mittelstein, Präsident des
Hanseatischen Oberlandesgerichts, Honorarprofessor an der Universität
Hamburg; Dr. L. van Praag, Haag; Prof. Andre-Prudhomme, Paris,
Herausgeber des Journal de droit international; Prof, Wesley A. Sturges,
Yale University, New Haven, Conn.; Ralph Sutton, Barrister-at-law,
London: Dr. Albert Wehli, Hofrat am' Oberlandesgericht a. D., Wien:
Prof. Dr. Egon Weiß, Prag
in Verbindung mit der American Arbitration Association

1926 — I. Band

herausgegeben von
Dr. Arthur Nußbaum
Professor an der Universität Berlin
Preis 20 Mark, geb. 22 Mark
        <pb n="4" />
        Deutschlands
Auslandsanleihen

Von
Dr. Johannes Pfitzner
Schriftleiter
der „,Wirtschaftsberichte der Auskunftei W, Schimmelpfeng”

Berlin / Carl Heymanns Verlag / 1928
        <pb n="5" />
        Gedruckt bei
Julius Sittenfeld
Berlin W8

. 6

A 3 m

.

° VerlayssArchiv 9053

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—
        <pb n="6" />
        Inhaltsverzeichnis.

Seite
Einleitung... . 0...

Die Beratungsstelle für Auslandskredite

Arten der Anleihen . ....

Die Dawes-Anleihe ......

Auslandsanleihen der Länder , . ..

Kommunale Auslandsanleihen . . ...
Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken .
Auslandsanleihen der Industrie. .....
Auslandsanleihen von Verkehrs- und Warenhausgesellschaften .
Auslandsanleihen von Kreditinstituten .....1 0...
Kirchliche Auslandsanleihen . ..

Gesamtergebnis. ........

Auslandsanleihen des Saargebiels .

Anhang . ...

1
5
7
L6
AQ
Ag
1
3
"9
ei
A
113
117
121

Tabellen,

1. Die Aktienbezugsrechte der mit solchen Rechten ausgestatteten
Anleihen ‚20 4
Jährliche Verzinsung und Tilgung der Dawes-Anleihe . SA
Auslandsanleihen der Länder. .. 0.0.1 0000000000000000000000.4
Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung der staatlichen Auslands-
AOIDEE ek HR RUE 9 RM OR MO RR RE BE m OR MS
Kommunale Auslandsanleihen (Einzelanleihen) ..........
Kommunale Sammelanleihen und Anleihen höherer Kommwmal-
verbände .
Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung der kommunalen Aus-
landsanleihen + . 0.0.0000
Auslandsanleihen der Elektrizitätswerke . .....0.0.0.0....
Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung der Anleihen der Blektri-
zitätswerke . . 0.0.0.0000000 0 . 4 €
Auslandsanleihen der Industrie . ...0.00000000000000.00.00.00.40 4
Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung der industriellen Aus-
'andsanleihen . ..0.000008704 0 0 RR
Nicht aufgelegte Auslandsanleihen der Industrie . . A
Auslandsanleihen von Kreditinstituten ... 0.0.0... 404.
Ämissionskurswert, Tilgung und Verzinsung der Anleihen der Kredit-
NStitute RR
Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung der katholisch-kirchlichen
Auslandsanleihen . . 2. 106

16, Verteilung der Auslandsanleihen nach Kreditnehmergruppen. .. . 114

17. Verteilung der Anleihen nach der Unterbringung (Kmissionskurswert) 116

18. Auslandsanleihen des Saargebiets .......0000000-0000001 118
Tabellen des Anhangs s. besonderes inhaltsverzeichnis auf Seite , 1922

108
        <pb n="7" />
        <pb n="8" />
        Einleitung.

Am 14. Oktober 1927 sind seit der Auflegung der Dawes-Anleihe
drei Jahre verflossen. Die Dawes-Anleihe hatte einen doppelten
Zweck: die Bestreitung der Reparationsverpflichtungen im ersten
Reparationsjahr und die Wiederankurbelung der deutschen Wirt-
schaft in dem Maße, daß sie befähigt würde, vom zweiten
Reparationsjahr ab die Reparationslasten aus sich selbst heraus-
zuwirtschaften. Durch Krieg und Inflation ist aber eine derartige
Kapitalauszehrung eingetreten, daß die Dawes-Anleihe für den
zweiten Zweck nur ein Tropfen auf dem heißen Stein war. Die
Kredite, die die Reichsbank auf Grund des aus den Mitteln der
Dawes-Anleihe erworbenen Goldes durch erhöhten Notendruck ge-
währen konnte, mußten scharf gedrosselt werden. Die Folge war
eine schwere Wirtschaftsdepression. Sie trat ein, obwohl im
ersten Reparationsjahr noch rund % Milliarde Mark Auslands-
anleihen durch öffentliche Körperschaften und Gesellschaften auf-
genommen wurden. Im zweiten Reparationsjahr war die deutsche
Wirtschaft noch weniger fähig, die Reparationslasten zu tragen,
als im ersten. Es blieb also nichts anderes übrig, als diese Lasten
abermals durch Auslandsanleihen zu begleichen. Im dritten
Reparationsjahr. bot sich das gleiche Bild, im vierten wird es nicht
anders sein.

Für unbeeinflußte Volkswirtschaftler war es von vornherein
eine Selbstverständlichkeit, daß es unmöglich sei, aus einer durch
Krieg und Inflation geschwächten Volkswirtschaft auf natürlichem
Wege derartige Beträge herauszuwirtschaften, wie sie der Dawes-
Plan verlangt. Durch Steuern und andere Belastungen können
im Innern aus der Volkswirtschaft diese Beträge wohl heraus-
gepreßt werden, aber das dadurch entstehende Vacuum muß auf
anderem Wege wieder ausgefüllt werden, und das kann nur
durch ausländisches Leihkapital geschehen. Vor dem Kriege
bildete sich in Deutschland selbst das volkswirtschaftlich benötigte
Leihkapital. Jetzt aber wird eine Kapitalbildung im Inland ver-
hindert; sie wird für die Reparationsverpflichtungen weggesteuert.

Auch wenn keine Reparationsverpflichtungen beständen,
würde Deutschland infolge seiner Kapitalauszehrung auf lange

Pfitzner, Deutschlands Auslandsanleihen,
        <pb n="9" />
        )

Einleitung,

Jahre hinaus ausländischer Kapitalien bedürfen, denn die Mittel
für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, die wesent-
lich höheren Ausgaben für soziale Fürsorge usw. zwingen zu einer
Besteuerung der Bevölkerung, die schon für sich einer Kapital-
bildung im Inland stark hemmend entgegensteht. Dazu kommt,
daß Deutschland mit seinem industriellen und landwirtschaftlichen
Wiederaufbau und Umbau stark in Rückstand geraten ist und
für die „Rationalisierung“. Leihkapital noch mehr bedarf, als bei
normaler wirtschaftlicher Entwicklung vielleicht nötig gewesen
wäre.
Die Auslandsanleihen sollen also einmal das im Inland
fehlende Leihkapital ersetzen, zweitens aber — und dies zweifel-
los gegen Sinn und Absicht des Dawes-Plans — die Tragung der
Reparationslasten ermöglichen. Es ist wohl richtig, daß die Aus-
landskapitalien, vorausgesetzt, daß sie richtig verwendet werden,
die Rentabilität der Volkswirtschaft so erhöhen, daß nicht nur
Zinsen und Tilgungsquoten gedeckt sind, sondern auch noch eine
Rente darüber hinaus erzielt wird. Es ist aber eine sehr einfache
Rechnung, daß zu der Erzielung einer solchen Rente in Höhe
der Reparationslasten Anleihen im Betrage von mehreren hundert
Milliarden Mark erforderlich wären.

Das Beispiel der Vereinigten Staaten vor dem Kriege muß
man sich vor Augen halten, wenn man die zunehmende Ver-
schuldung Deutschlands an das Ausland richtig beurteilen will.
Die Vereinigten Staaten sind mit ausländischem Kapital groß ge-
worden; in gleicher Weise besteht die Möglichkeit, daß Deutsch-
land mit ausländischem Kapital wieder groß wird. Ferner muß
man beachten, welche gewaltigen Leihkapitalien jetzt von den
Vereinigten Staaten nach Kanada und Südamerika wandern. Die
Vereinigten Staaten sind vor dem Kriege ebenso ohne Beratungs-
stelle für Auslandsanleihen ausgekommen wie jetzt Kanada und
Südamerika. Der leitende Gesichtspunkt bei der Beurteilung der
Auslandsanleihen muß sein, daß Deutschland unter normalen Ver-
hältnissen zurzeit durch Hereinnahme von Leihkapitalien aus dem
Ausland nur gewinnen kann. Die Bedenken gegen eine
hemmungslose Hereinnahme aus dem Grunde, weil für Deutsch-
land normale Verhältnisse eben nicht vorliegen, darf man über
diesen leitenden Gesichtspunkt nicht übermäßig in den Vorder-
grund treten lassen. Vor allem bedürfen Landwirtschaft und In-
dustrie noch ganz bedeutender Auslandskapitalien; die Aufnahme
von Auslandsanleihen für sie dürfte in keiner Weise erschwert.
sondern müßte im Gegenteil nach Möglichkeit gefördert werden.
        <pb n="10" />
        Einleitung.

2

‘Bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist dagegen eine
/|Rationierung ausländischer Anleihen eher am Platze, da diese
Körperschaften sonst alle auf den ausländischen Kapitalmärkten
zur Verfügung stehenden Leihkapitalien vorwegnehmen und mit
Rücksicht darauf, daß sie stets auf den Steuerzahler zurückgreifen
können, das privatwirtschaftliche Prinzip, nur Leihkapitalien für
rentable Zwecke aufzunehmen, : leicht vernachlässigen würden.

Das schwerste Bedenken, das man gegen die Aufnahme von
Auslandsanleihen berechtigterweise äußern kann, ist das, daß
durch sie ungewollt und entgegen dem Sinne des Dawes-Plans
gleichzeitig die Reparationslasten beglichen werden. Auf diese
Weise erhält der Dawes-Plan eine unberechtigte Lebensdauer, und
das Problem der Reparationsbelastung wird nicht gelöst. Ein
weiteres Bedenken ist, daß die Auslandsanleihen auf den Außen-
handel bisher nur importsteigernd gewirkt haben, so daß er stark
passiv geworden ist; es scheint aber doch, daß die exportsteigernde
Wirkung jetzt allmählich zur Geltung kommt. Man hat vielfach
behauptet, daß Auslandsanleihen sich in Importwaren umsetzen
und deshalb notwendigerweise zu einer Passivität des Außen-
handels führen müssen, da sonst eine Inflation infolge Über-
schwemmung mit Devisen eintreten müßte. Diese Theorie über-
sieht aber, daß eine Volkswirtschaft sich sehr stark mit Devisen
vollsaugen kann, ehe eine Wirkung auf die Währung eintritt, und
daß mit Devisenüberfluß die Inanspruchnahme von Warenkrediten
eingeschränkt, kurzfristige Auslandsschulden abgestoßen, deutsche
Auslandsanleihen oder ausländische Wertpapiere im Auslande an-
gekauft, Kapitalinvestitionen im Ausland vorgenommen werden
können, daß damit Gold im Ausland gekauft werden kann usw.
Für Deutschland kommt aber vor allem der Bedarf für die
Reparationsleistungen hinzu. Daß die Theorie falsch ist, beweist
nicht nur die aktive Handelsbilanz anderer Schuldnerländer, wie
namentlich Kanadas, sondern auch die Tatsache, daß Deutschland
selber im Jahre 1926 trotz hoher Auslandsanleihen zeitweise eine
stark aktive Handelsbilanz hatte. Ferner hatte Deutschland und
noch mehr England vor dem Kriege eine passive Handelsbilanz,
obwohl sie in starkem Maße Kapital ausführten. Vorübergehend
kann wohl ein Druck auf die Währung entstehen, wenn hohe Be-
träge von Auslandsanleihen einlaufen, aber es gibt zahllose Aus-
gleichs- und Verteilungsmöglichkeiten, die diesen Druck sehr bald
wieder aufheben.
Auch das Bedenken der preissteigernden Wirkung der Aus-
landsanleihen ist nicht berechtigt. Die Preissteigerung mußte
        <pb n="11" />
        Einleitung,

automatisch bei günstiger Konjunkturentwicklung ausgelöst wer-
den, weil die Preise in Deutschland im Vergleich zu den Selbst-
kosten zu stark gedrückt waren. Wenn man behauptet, daß die
deutschen Preise im Vergleich zu den Weltmarktpreisen zu hoch
sind, so liegt dies nicht an den Auslandsanleihen, sondern an der
übermäßigen Belastung von Landwirtschaft und Industrie durch
Steuern und soziale Abgaben sowie zum Teil noch in der Rück-
ständigkeit der Produktionsmethoden. Es ist eine ganz natürliche
Entwicklung, daß die Preise eine Tendenz zum Steigen haben,
solange eine ausreichende Rentabilität der Produktionsbetriebe
noch nicht erreicht ist.

Die gegen die Auslandsanleihen erhobenen Bedenken sind
mit Ausnahme des ersten in Wirklichkeit solche, deren Ursachen
anderswo zu suchen sind. Das erste ist allerdings sehr schwer.
Solange der Dawes-Plan besteht, gleicht die deutsche Volkswirt-
schaft einem Danaidenfaß. Um eine erträgliche Konjunktur-
entwicklung zu sichern, wird Deutschland auf viele Jahre hinaus
zum mindesten den Betrag der Reparationsverpflichtungen im
Anleihewege hereinnehmen müssen.
        <pb n="12" />
        Die Beratungsstelle für Auslandskredite. *)

Als sich nach dem großen Erfolg der Dawes-Anleihe im
Herbst 1924 der ausländische, insbesondere der amerikanische
Kapitalmarkt für deutsche langfristige Anleihen erschloß,. fand
auf ihn ein wahrer Ansturm statt. Die Industrie hatte in der
Inflationszeit alle Gewinne nach Möglichkeit in Sachwerte an-
gelegt oder „verbaut‘“, und war mit Eintritt der Stabilisierung
so ziemlich aller flüssigen Mittel beraubt. Die Banken zeigten
gleichfalls leere Kassen und konnten nur in sehr geringem Maße
und nur zu ungeheuerlichen Zinssätzen Kredite geben. Ebenso
fehlte es den Ländern und Kommunalverbänden, wenn nicht an
Betriebskapitalien, so doch an Kapitalien zur Erweiterung und
Erneuerung ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen; sie hatten im
Gegensatz zur Privatwirtschaft die Markentwertung nur in ge-
ringem Maße zur Vergrößerung und Verbesserung des Produktions-
apparates und zur Schaffung neuer Anlagen zu nutzen verstanden.

Es ergab sich nun die Gefahr, daß die Länder und Kommunal-
verbände bei dem Wettrennen um Anleihen auf dem ausländischen
Kapitalmarkt infolge der größeren Sicherheiten, die sie bieten
konnten, einen zu starken Vorsprung zum Nachteil der Privat-
wirtschaft gewinnen könnten, und daß sie die Mittel des aus-
Jändischen Kapitalmarkts ausschließlich für sich in Anspruch
nehmen würden. Dazu kam die Gefahr, daß mit der Zeit die
deutsche Währung durch die neu entstehenden Zahlungsverpflich-
tungen an das Ausland für Verzinsung und Tilgung der Anleihen
in Mitleidenschaft gezogen würde.

Von einer Überwachung der Auslandskredite der Privatwirt-
schaft hat die Reichsregierung abgesehen, weil man darin eine
Rückkehr zur Zwangswirtschaft erblickt hätte und obwohl man
auf das Beispiel Italiens, das durch Verordnung vom 10. De-
zember 1925 auch die Privatkredite, die über ein Jahr laufen,
von staatlicher Prüfung und Genehmigung abhängig machte, hätte
hinweisen können. Einen mittelbaren Einfluß hatte die Reichs-
regierung auf die Gestaltung der Anleihen der Privatwirtschaft
insofern, als der Reichsfinanzminister die Befreiung von der be-
schränkten Steuerpflicht gemäß 8 115 des Einkommensteuer-
gesetzes vom 10. August 1925 und der Ermäßigung der Wert-
papiersteuer gemäß $S 29 Abs. 5 des Kapitalverkehrssteuergesetzes
‘) Vgl. die „Denkschrift über das Arbeitsgebiet und die Tätigkeit der
Beratungsstelle für Auslandskredite*,
        <pb n="13" />
        Deutschlands Auslandsanleihen.
in der Fassung des Gesetzes vom 10. August 1925, die wohl ir
allen Fällen nachgesucht wird, versagen konnte. „Bei den Be-
ratungen über diese Steuerbegünstigungen war die Beratungs-
stelle dann beteiligt, wenn Pfandbriefe von Landschaften, Stadt-
schaften, Hypothekenbanken usw. in Frage kamen; bei den Be-
ratungen über Anleihen sonstiger Unternehmungen wurde eine
gewisse Verbindung mit der Beratungsstelle dadurch aufrecht-
erhalten, daß einzelne Mitglieder und Referenten der Beratungs-
stelle durch ihre hauptamtliche Tätigkeit an den betreffenden
Besprechungen teilnahmen, Da die Anleihen fast ausnahmslos
schon bei Einbringung der Steuerbegünstigungsanträge abge-
schlossen waren, mußte die Ablehnung der Anträge zu Schwierig-
keiten führen. Um dem, nicht zuletzt im Interesse der Anleihe-
nehmer selbst, zu begegnen, ist vom Reichsminister der Finanzen
dem Reichsverband der Deutschen Industrie und dem Deutschen
Industrie- und. Handelstag nahegelegt worden, dahin zu wirken,
daß industrielle Unternehmungen usw. bereits vor endgültigem
Abschluß eines Anleihevertrages dem Reichsfinanzministerium die
in Aussicht genommenen Anleihebedingungen zur Nachprüfung
mitteilen, um festzustellen, ob Aussicht auf steuerliche Begünsti-
gung besteht. Inzwischen hät der Reichsminister der Finanzen
in Hinsicht auf die Kräftigung des inländischen Kapitalmarktes
und mit Rücksicht darauf, daß der Sechste Ausschuß des Reichs-
tages bereits in der Sitzung vom 19. Mai 1926 beschlossen hatte,
bei der Gewährung von Steuerbegünstigungen für Auslands-
anleihen künftig größere Zurückhaltung zu üben, am 4. De-
zember 1926 erklärt, bis auf weiteres nicht in der Lage zu sein,
steuerliche Begünstigungen von Auslandsanleihen beim Reichsrat
und Reichstag zu befürworten. Der Reichsrat und der Sechste Aus-
schuß des Reichstages haben in den Sitzungen von 8./9. und 14. De-
zember 1926 diese Erklärung des Reichsministers der Finanzen
gebilligt. Der Sechste Ausschuß des Reichstages hat darüber hin-
aus die Entschließung angenommen, er spreche die Erwartung
aus, daß in Zukunft keine Steuerermäßigungen mehr für Aus-
landsanleihen gewährt werden.“

Die Aufnahme von Auslandsanleihen oder Bürgschaftsüber-
nahme für solche durch Länder, Gemeinden und Gemeinde-
verbände wurde, da die Verhandlungen der Regierungen über
eine einheitliche Anleihepolitik längere Zeit erforderten, zunächst
provisorisch durch eine bis 31. Januar 1925 wirksame Verordnung
des Reichspräsidenten vom 1. November 1924 auf Grund von
Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung an die Zustimmung des.
Reichsfinanzministers geknüpft. Die Verordnung hatte folgenden
Wortlaut:
Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bedürfen zur rechts-
gültigen Aufnahme von Krediten im Auslande oder zur rechtsgültigen
        <pb n="14" />
        Die Beratungsstelle für Auslandskredite. 7

Begebung von Anleihen im Auslande der Zustimmung des Reichministers
der Finanzen,

Das gleiche gilt, wenn Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände
für einen im Auslande aufzunehmenden Kredit Bürgschaft übernehmen
oder Sicherheiten stellen für die Rechtsgültigkeit der Bürgschaftsüber -
nahme und Sicherheitsstellune.
82,
Der Reichsminister der Finanzen kann seine Zustimmung nur ver-
sagen, wenn der Reichsrat der Ablehnung zustimmt.
83.
Der Reichsminister der Finanzen kann mit Zustimmung des Reichsrats
Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erlassen.
8 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Sie tritt am 31. Januar 1925 außer Kraft.
Inzwischen sollten sich die Länder auf ein gemeinsames Ver-
fahren über die Aufnahme von Krediten im Auslande einigen
und ferner, soweit ihnen ein Einfluß auf die Anleihepolitik der
öffentlichen Verbände und Kreditanstalten nach den landesrecht-
lichen Bestimmungen nicht zustand, für eine Erweiterung ihres
Aufsichtsrechts sorgen. Die Einigung kam Anfang Januar zu-
stande und wurde in den „Richtlinien über die Aufnahme von
Auslandskrediten durch Länder, Gemeinden und Gemeinde-
verbände‘“ festgelegt. Die Erweiterung des kommunalen Auf-
sichtsrechts ließ sich dagegen nicht in allen Ländern rechtzeitig
durchführen. Die Bedingung der Zustimmung des Reichsfinanz-
ministers wurde deshalb durch Verordnung des Reichspräsidenten
vom 29. Januar 1925 für Auslandskredite solcher Gemeinden und
Gemeindeverbände beibehalten, die bei der Aufnahme von Aus-
landskrediten landesgesetzlich keiner Genehmigung der Aufsichts-
behörde bedurften. Die Verordnung hatte folgenden Wortlaut:
$ 1.

Gemeinden und Gemeindeverbände bedürfen zur rechtsgültigen Auf-
nahme von Krediten im Ausiande oder zur rechtsgültigen Begebung von
Anleihen im Auslande der Zustimmung des Reichsministers der Finanzen,
soweit nach den Vorschriften der Landesgesetzgebung die Aufnahme der
Kredite oder die Begebung der Anleihen nicht einer Genehmigung von
Aufsichts wegen unterliegt.
82.
Der Reichsminister der Finanzen kann das ihm nach $ 1 zustehende
Zustimmungsrecht auf die oberste Landesbehörde übertragen,
83.
Der Reichsminister der Finanzen kann mit Zustimmung des Reichsrats
Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erlassen.

8 4,
Diese Verordnung tritt am 1, Februar 1925 in Kraft. Sie tritt 2
28. Februar 1925 außer Kraft. ke am
        <pb n="15" />
        Deutschlands Auslandsanleihen,

Der Inhalt dieser Verordnung wurde, da die Erweiterung des
kommunalen Aufsichtsrechts in einzelnen Ländern immer noch
auf sich warten ließ, in erweiterter Form in das rückwirkend ab
1. Februar 1925 erlassene Reichsgesetz vom 21. März 1925 über-
nommen. Das Gesetz lautet folgendermaßen:
8 1.

Gemeinden und Gemeindeverbände bedürfen zur rechtsgültigen Auf-
nahme von ausländischen Krediten oder zur unmittelbaren oder mittel-
baren Begebung von Anleihen im Ausland sowie zur Übernahme von Bürg-
schaften oder Stellung von Sicherheiten für solche Kredite oder Anleihen
der Zustimmung des Reichsministers der Finanzen, soweit nach den Vor-
schriften der Landesgesetzgebung die Aufnahme der Kredite oder die
Begebung von Anleihen oder die Übernahme von Bürgschaften oder die
Stellung von Sicherheiten für solche Kredite und Anleihen nicht einer
Genehmigung von Aufsichts wegen unterliegt,
82.
Der Reichsminister der Finanzen kann das ihm nach $ 1 zustehende
Zustimmunesrecht auf die oberste Landesbehörde übertragen,
83.
‚Der Reichsminister der Finanzen kann mit Zustimmung des Reichsrats
Durchführung sbestimmungen erlassen,
84.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft,

Es findet auf alle Verträge der im $ 1 bezeichneten Art Anwendung,
lie seit 1. Februar 1925 abgeschlossen worden sind,

Die Reichsregierung wird ermächtigt, dieses Gesetz mit Zustimmung
des Reichsrats außer Kraft zu setzen,

Die „Richtlinien“ !) liefen bis zum 30. Juni 1925 und galten
seitdem jeweils um drei Monate verlängert, wenn sie nicht von
einem Lande vier Wochen vorher gekündigt werden. Sie sind
jetzt durch neue Richtlinien *) ersetzt worden.

Die Beratungsstelle hat vor allem die Auflegung kommunaler
Auslandsanleihen stark beschränkt. In der Zeit vom 1. Januar 1925
his 30. September 1927 hat sie Anträge auf kommunale An-
leihen in Höhe von 1076,8 Mill. 4 geprüft und nur 585 Mill. A
befürwortet. Von Anleiheanträgen der Länder in Höhe von
605,8 Mill. / hat sie 550,5 Mill MM befürwortet. Die Anträge der
Industrie mit staatlicher oder kommunaler Bürgschaft wurden
fast vollständig befürwortet.

Das Abstoppen der Auslandsanleihen hatte nach wenigen
Monaten infolge der starken Passivierung des Außenhandels einen
zunehmenden Devisenmangel zur Folge, insbesondere, nachdem
sich die Reichsbank veranlaßt gesehen hatte, das Hereinströmen
kurzfristiger Auslandsgelder durch Einschränkung der Report-
gelder einzudämmen. Außerdem versiegte der inländische Kapital-

2 Vel, Anhang 8. 156 und 159.
        <pb n="16" />
        Arten der Anleihen.
markt. Wohl oder übel sah sich deshalb die Regierung ge-
zwungen, die Kapitalertragsteuerbefreiung für Auslandsanleihen
wieder zuzulassen. In einer Sitzung des Reichskabinetts vom
7. Oktober 1927, die unter Beteiligung des Reichsbankpräsidenten
und des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft
zwecks Aussprache über die Frage der Auslandsanleihen statt-
fand, wurde „völlige Einmütigkeit darüber erzielt, daß für Deutsch-
land auch in der nächsten Zukunft die Aufnahme langfristiger
Auslandsanleihen nicht entbehrt werden könne und wirtschaftlich
und finanzpolitisch durchaus berechtigt sei‘. In dieser Sitzung
wurde auch eine Ausgestaltung der Beratungsstelle für Aus-
landsanleihen angekündigt. Anlaß zu der Sitzung hatten die in
New York gegen die geplante neue Anleihe Preußens entstandenen
Bedenken und die Ablehnung der geplanten neuen Anleihe Frank-
furts gegeben.
Arten der Anleihen.
Die Auslandsanleihen lassen sich nach der Form ihrer Tilgung
in folgende Gruppen einteilen:

ti. Anleihen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt im ganzen
fällig werden;

2, Anleihen, die serienweise, d. h. jedes Jahr (oder zuweilen
auch Halbjahr) mit einem bestimmten, nummernmäßig fest-
stehenden Teil fällig werden (Serienanleihen);

3. Anleihen, die ratenweise durch Auslosung oder Aufkauf auf
dem freien Markt oder eins von beiden getilgt werden;

4. Anleihen, die kumulativ getilgt werden (Annuitätsanleihen).

Die erste Gruppe von Anleihen ist nur bei den Anleihen der
katholischen Kirche und bei den Markanleihen häufiger vertreten.
Unter den andern öffentlich aufgelegten Anleihen sind zu einem
bestimmten Zeitpunkt im ganzen nur die 20jährige Dollar-Anleihe
Hamburgs sowie die 5jährigen Gulden-Anleihen der Gerresheimer
Glashüttenwerke und des Ruhrverbandes fällig, ferner neuerdings
die Anleihen von Felten &amp; Guilleaume, der Deutschen Bank und
der Commerz- und Privatbank.

Serienanleihen sind fast nur von den Ländern und
Kommunalverbänden abgeschlossen worden. Im übrigen kommen
sie nur ausnahmsweise vor, nämlich bei der Anleihe der Hapag,
bei der halbjährlich fällig werdenden Dollar-Anleihe der Elektri-
zitätswerke Sachsen-Anhalt A.-G. und bei den 3 Mill. $-Notes der
Berliner Städtischen Elektrizitätswerke A.-G., von denen 1 Mill.
am 1. Februar 1928 und 2 Mill. am 1. Februar 1929 fällig werden.
Die Serienanleihen unterscheiden sich von den durch gleiche
Jahresraten zu tilgenden Anleihen einmal dadurch, daß sie
        <pb n="17" />
        10

Deutschlands Auslandsanleihen,
ohne weiteres nummernweise fällig werden, also nicht ausgelost
werden, sodann dadurch, daß der Emissionskurs für die einzelnen.
Serien nach der Fälligkeit abgestuft ist !). Die Serien weisen in
der Regel den gleichen Betrag auf. Nur bei den Anleihen
Oldenburgs und der pfälzischen Städte steigt der Betrag kumu-
lativ wie bei den Annuitätsanleihen; diese Anleihen stellen eine
Verbindung von Serienanleihe und Annuitätsanleihe dar,

Unter den ratenweise zu tilgenden Anleihen
finden wir neben den durch gleiche Jahres- oder Halbjahresraten
bis zum Fälligkeitstermin zu tilgenden namentlich solche, von
denen bis zum Jahr der Fälligkeit nur ein bestimmter Betrag,
meist die Hälfte, in gleichen Raten zu tilgen ist. Bei den kirch-
lichen Anleihen sind ferner häufig steigende Jahresraten verein-
bart; ihre Form bildet mehr oder weniger den Übergang zu den
Annuitätsanleihen. Gleiches gilt von der holländischen Anleihe
des Amtsverbandes Cloppenburg, die sich bereits sehr stark den
Annuitätsanleihen nähert. Bei den anderen Anleihen kommt eine
Verschiedenheit der Jahresraten nur ausnahmsweise vor, so eine
ziemlich willkürliche bei der ersten Anleihe des Rheinisch-West-
fälischen Elektrizitätswerkes.

Die Annuitätsanleihen werden durch Annuitäten
getilgt, d. h. es wird jedes Jahr bzw. Halbjahr vom Anleihe-
nehmer ein sich gleichbleibender Gesamtbetrag für Verzinsung
und Tilgung zur Verfügung gestellt, der so berechnet ist, daß die
Anleihe spätestens zum Fälligkeitstermin getilgt ist. Der in der
Annuität enthaltene Tilgungsfonds wächst also um denselben
Betrag, um den die Verzinsung infolge der Tilgung abnimmt, d. h.
um die Zinsenersparnisse (kumulativer Tilgungsfonds). Die
Tilgung erfolgt in der Regel durch Ankauf auf dem freien Markt
und erst in zweiter Linie, wenn der Ankauf zu einem bestimmten
Höchstkurs, meist dem Parikurs, nicht möglich ist, durch Aus-
losung. Nur ausnahmsweise kommt ausschließlich eine Aus-
losung für die Tilgung in Betracht. so namentlich bei den An-
ieihen Preußens.
Die Annuität einer kumulativ zu tilgenden Anleihe läßt sich
mit folgender mathematischen Formel berechnen:
„PP p nn
aX 5X (+ 65)
D n
(1+:2)°-1

Hierbei bedeutet a den zu tilgenden Betrag, p den Zinssatz
und n die Zahl der Annuitäten. Wird die Anleihe in Halbjahres-

1) Die Emissionskurse der einzelnen Serien der Serienanleihen sind
im Anhang Tabelle 2 zusammengestellt.
        <pb n="18" />
        Arten der Anleihen,

11
annuitäten getilgt, so ist der halbe Zinsfuß einzusetzen. Erfolgt
die Tilgung mit einem prozentualen Aufschlag zum Nominal-
betrag, so ist als Zinsfuß die dem höheren Kapital entsprechende
Verzinsung einzusetzen. Z. B. erfolgt die Tilgung der 7prozen-
tigen 12 Mill. £-Anleihe des Kalisyndikats in 49 Halbjahresannui-
täten zu 102% % des Nominalbetrags; die Halbjahresannuität
berechnet sich demgemäß folgendermaßen. Zu tilgen sind
12 Mill. £ + 2% %, also 12,3 Mill. £. Die halbjährliche Ver-
zinsung beträgt 3,5 % auf 12 Mill. £, also 420 000 £, auf 12,3 Mill.
demnach 42 000 000 — 420. Die Berechnungsformel Iautet also
12300000 123
folgendermaßen:
2
12,8 Mill, X I x (1 +42) Pa (127,2) 40
a (14 42)9 ' = (Ey =520424
+is) — 198
Da die Anleihestücke auf mindestens 20 £ lauten, bleibt von
der Annuität fast immer ein Vortrag für das folgende Halbjahr.
Die Berechnung der tatsächlichen Tilgung kompliziert sich weiter
dadurch, daß die Auslosung mit einem Aufschlag erfolgt. Im
ersten Halbjahr sind 420000 £ an Zinsen zu zahlen, es stehen
also 100424 £ für Tilgung zur Verfügung. Diese Summe reicht
aus, um einen Nominalbetrag von 97960 £ mit 100409 £ zu
tilgen; es bleibt also ein Restbetrag von 15 £. Im zweiten Halb-
jahr stehen daher 520 424 + 15 = 520439 £ zur V erfügung.

Da _ die nichtgetilgten Restbeträge weiter verzinst werden,
ist für die Verzinsung jedes Halbjahr etwas mehr erforderlich, als
eigentlich vorgesehen und zwar auf Kosten der Tilgung. Daher
reicht die errechnete Annuität im letzten Tilgungsjahr nicht ganz
aus, und zwar um so weniger, auf je höhere Summen die kleinsten
Anleihestücke lauten. Bei Tilgung durch Jahresannuitäten bleibt
ferner zuletzt ein größerer Betrag, als bei Tilgung durch Halb-
jahresannuitäten, da die Verzinsung der jeweils nicht getilgten
Restbeträge im ersten Falle noch ein ganzes Jahr, im letzten Falle
dagegen nur ein halbes Jahr fortgesetzt werden muß. Anderer-
seits besteht die Möglichkeit, durch vorübergehende verzinsliche
Anlegung der Restbeträge Gewinne zu erzielen und diese zur
Annuität zuzuschlagen. In der Praxis geschieht dies aber wohl
kaum und werden wohl diese Gewinne mit Unkosten verrechnet.
Nur im Falle der Dawes-Anleihe dienen die Gewinne (abgesehen
von der Deckung gewisser Unkosten) zwar nicht zur Erhöhung
der Annuitäten, aber zur Ermäßigung der für den Zinsendienst
‘nicht aber den Tilgungsdienst) angeforderten Summen.

Weitere Modifikationen können dadurch eintreten, daß eine
Annuität vereinbart wird, die von der mathematisch errechneten
        <pb n="19" />
        DD) Deutschlands Auslandsanleihen,
abweicht, oder daß eine Annuität abgerundet wird. So zahlt
Berlin für seine Anleihe eine Annuität von 1244250 $,
während die mathematisch errechnete nur 1229720 $ be-
tragen würde. Infolgedessen ist als letzte Annuität nur noch
eine wesentlich. kleinere Summe zu zahlen. Für die Kölner An-
leihe ist die Annuität auf 819500 $ abgerundet, während die
mathematisch errechnete eine Kleinigkeit höher wäre. Auch bei
den sonstigen Annuitäten dürfte wohl in der Regel eine Ab-
rundung nach oben oder unten vereinbart sein.

Als Beispiel, wie sich bei einer Annuitätsanleihe die Tilgung
vollzieht und modifizieren kann, wenn der Tilgungsfonds in erster
Linie zu Ankäufen auf dem freien Markt verwendet wird und eine
Auslosung erst in zweiter Linie in Betracht kommt, ist im Anhang
/S. 163) ein Auszug aus dem Emissionsvertrag der Rhein-Main-
Donau A.-G. wiedergegeben.

Soweit bei den ratenweise oder kumulativ zu tilgenden An-
leihen vereinbart ist, daß jeweils in Höhe der Tilgungsrate An-
Jeihestücke auf dem freien Markt zu höchstens dem Auslosungs-
kurs, der sich meistens‘ mit dem Parikurs deckt, gekauft werden
können, besteht, je niedriger der Börsenkurs ist, desto größere
Möglichkeit mehr Anleihestücke zu kaufen, als zum Auslosungs-
kurs möglich wäre, und dadurch. die Anleihe schneller zu tilgen
als durch Auslosung. Vereinzelt (z. B. Dollaranleihe Bremens,
schweizer Franken-Anleihe der Berliner Städtischen Elektrizitäts-
werke) kommt es auch vor, daß mit der zur Verfügung gestellten
Tilgungsrate ausschließlich ein Aufkauf bis zu einem bestimmten
Höchstkurs stattfindet, so daß die Tilgung, soweit ein Ankauf
unmöglich ist, unterbleibt; der Anleihenehmer ist in diesen Fällen
nur zur Auffüllung des Tilgungsfonds verpflichtet, soweit er durch
erfolgte Aufkäufe in Anspruch genommen ist.

Je früher ferner die Tilgungsrate vor dem Auslosungstermin
ader letzten Ankaufstermin zur Verfügung gestellt wird, desto
yrößer ist die Möglichkeit, mit Kursgewinnen Anleihestücke über
den normalerweise vorgesehenen Betrag hinaus anzukaufen und
jadurch die Tilgung zu beschleunigen. Je früher die Anleihe-
stücke vor dem Auslosungs- oder letzten Ankaufstermin ange-
kauft werden, desto mehr Zinsen werden außerdem gespart, und
mit diesen Zinsersparnissen können‘ ebenfalls wieder Anleihe-
stücke gekauft werden.

Bei der Berliner und Kölner Anleihe erfolgt die Einzahlung
der Annuität z. B. halbjährlich, eine Auslosung dagegen nur einmal
'm Jahre. Eine der beiden Halbjahresannuitäten steht also jedes
Jahr mindestens ein halbes Jahr vor dem Auslosungstermin zur
Verfügung Die Annuität der Leipziger Anleihe, deren Aus-
losungstermin der 1. Februar ist, wird am vorhergehenden 1. Ok-
tober eingezahlt, d. h. fünf Monate vorher; die Annuität der Anleihe
        <pb n="20" />
        Arten der Anleihen,

18

des Sparkassen- und Giroverbandes mit gleichem Auslosungstermin
am 15. November, also 31% Monate vorher. Ob in solchen Fällen
die vollen Annuitäten oder nur die Tilgungsbeträge vorzeitig ein-
gezahlt werden, ist in den Prospekten nicht angegeben. Die
Zinsen für die Anleihe des Sparkassen- und Giroverbandes werden
z. B. erst 15 Tage vor dem Zinstermin eingezahlt; ähnliches ist
wohl bei den anderen Anleihen auch anzunehmen, abgesehen von
der Dawes-Anleihe, für die die ganze Anmnuität in monatlichen
Raten zur Verfügung gestellt werden muß.

Nach der Laufzeit sind kurzfristige und lang-
fristige Auslandsanleihen zu unterscheiden. Kurz-
[ristige, sogenannte Schatzscheindarlehen (Notes), haben im De-
zember 1924 Bremen (5 Mill $), Berlin (3 Mill. $) und Köln
(2 Mill. $), Ende April 1925 Hamburg (5 Mill. $), im Oktober 1926
Chemnitz und Hannover (je 2 Mill. $) in New York untergebracht;
Württemberg verkaufte im März 1926 nach Schweden 5 Mill. M.
einer deutschen Schatzscheinemission, Bayern brachte Anfang
Juni 1927 ein Schatzscheindarlehn von 20 Mill. $, Hamburg im
Oktober ein solches von 5 Mill. $ in New York unter *).
Die übliche Laufzeit dieser Anleihen ist ein Jahr. Die zwei-
jährigen „Serial Notes“ der Elektrizitätswerke Sachsen-Anhalt
und die 2- bis 3 jährigen „Notes‘* der Berliner Städtischen Elek-
trizitätswerke bilden schon den Übergang zu den langfristigen
Anleihen, noch mehr natürlich die 5 jährigen „Notes‘“ der Fried.
Krupp A.-G., die 3% jährigen „Notes‘“ der Hannoverschen Landes-
kreditanstalt, die 3 jährigen „Notes‘ der Bank der Ostpreußischen
Landschaft und die 5 jährige „Note‘“ der Deutschen Bank, für die
in beiden Fällen Anteilzertifikate aufgelegt worden sind. Die
Laufzeit der langfristigen Anleihen geht in der Regel nicht über
20 bis 25 Jahre hinaus, doch werden jetzt Anleihen mit noch
längerer Laufzeit häufiger. Eine äußerste Tilgungsfrist ist stets
festgesetzt, abgesehen von der im Juli 1926 von der Freußischen
Hypotheken-Actien-Bank im Ausland untergebrachten Serie Gold-
markhypothekenpfandbriefe, die an keine Tilgungsfrist gebunden
sind.

Mit den Anleihen nicht zusammenzuwerfen sind die Kkurz-
fristigen Kontokorrentkredite, von denen vor der Dawes-Anleihe
sehr viel Gebrauch gemacht worden ist, nachher aber nur noch
selten. Sie werden nur nach Bedarf in Anspruch genommen und
sind jetzt wohl alle abgedeckt, teils durch Warenlieferungen,
teils durch Barzahlung, teils durch langfristige Anleihen. An
ihre Stelle ist wieder die in normalen Zeiten übliche Kreditierung
durch das Bankwesen getreten. Ebenso darf man die Rediskont-
kredite und Revolvingkredite nicht zu den Anleihen hinzurechnen,
wie insbesondere den 1927 wieder erneuerten Rediskontkredit der
u Vgl. Anhang Tab. 1a.
        <pb n="21" />
        ]

Deutschlands Auslandsanleihen.
Golddiskontbank bei amerikanischen Banken oder den von der
holländischen Regierung gewährten Revolvingkredit von
140 Mill. Gulden.

Die Auslandsanleihen lassen sich weiter gruppieren nach
Anleihen von öffentlich-rechtlichen Verbänden (Reich, Ländern,
Kommunalverbänden), staatlich garantierten Anleihen, Anleihen
von Unternehmungen, deren Aktien ganz oder teilweise im staat-
lichen oder kommunalen Besitz sind, und Anleihen von Privat-
unternehmungen. In dieser Arbeit ist eine von dieser üblichen
Gruppierung abweichende Gruppierung durchgeführt, nämlich in
Anleihen des Reichs (Dawes-Anleihe), der Länder,
der Kommunalverbände, der Elektrizitäts-
werke,derIndustrie,der Verkehrs-und Waren-
haus-Gesellschaften, der Kreditinstitute, der
Kirche. Es ist aber in den einzelnen Abschnitten auf den
Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen Anleihen, öffentlich-
rechtlich beeinflußten Anleihen und Privatanleihen stets hin-
yewiesen.
Eine besondere Klasse von Anleihen bilden die mit Be-
zugsrechten auf Aktien (stock purchase warrants) oder
mit Gewinnbeteiligungsscheinenausgestatte-
ten Anleihen. Die Form der convertible bonds ist dagegen
unter den Auslandsanleihen bisher nicht vertreten gewesen ?).
Mit Bezugsrechten auf Aktien sind die in Tab. 1 zusammen-
gestellten Anleihen ausgestattet, ferner die nicht aufgelegten An-
leihen der Zellstoffabrik Waldhof und der Feldmühle Papier- und
Zellstoffwerke (vgl. S. 86).

Mit Gewinnbeteiligungsscheinen (warrants for contingent
additional interest) ist die vom 1. September 1926 datierte
24-MilL-$-Anleihe des Siemens-Konzerns und die vom 1. Juli
1927 datierte zweite Anleihe Serie A der Vereinigten Stahlwerke
ausgestattet.
Die Anleihe des Siemens-Konzerns nimmt auch insofern eine
besondere Stellung ein, als nur Teilzertifikate (allotment certifi-
cates) in Höhe von 50% des Anleihebetrags von 24 Mill. $ zur
Auflegung gelangten. Gegen Einzahlung der zweiten Hälfte er-
halten die Inhaber der Zertifikate die endgültigen Obligationen.
Der Umtausch muß spätestens bis 1929 erfolgen; die Gesellschaft
kann aber schon vorher mit 60 tägiger Voranzeige zur Einzahlung
auffordern, sei es im ganzen oder in zwei Raten, deren Höhe aber
mindestens 25% betragen muß.

*) Dagegen war die Tilgung nicht aufgelegter Anleihen durch den
Bezug von Aktien in zwei Fällen vereinbart, nämlich bei der 4-Mill-Mark-
Anleihe der Kokswerke &amp; Chemischen Fabriken und bei der 100 000-£-
Anleihe der Polyphonwerke (vgl. S. 84 und 87\.
        <pb n="22" />
        Tab. 1. Die Aktienbezugsrechte der mit solchen Rechten ausgestatteten Anleihen,
Nominalwert
der bezugs-

berechtigten

Obligationen
ın 1000

Zahl der
»eziehbaren
Aktien

Nominalwert der _
bezieh-
baren
Aktien
1000 AK

Preis der einzelnen
Aktie

Gesellschaft
einzelnen |
Aktie A

Zeit, in der das
Bezugsrecht
auszuüben ist
in % | je Aktie

2.360
2150
1.940
1.800
1.750
» 10.000
$ 3.000
5 25 000
* 3000

N
N
je 1000 $
48
17

8
}

4 248
3 870
3 492
3 240
2.975
17 895
1800
25 000
4 500

100,8
111,3
121,8
132,4
142.9

Allg. Elektricitätsgesell-
schaft (AEG.). .

&gt; 100

Ö4
5 26,50
; 29
$ 81,50
* 94

bis 1.10. 30

Rudolf Karstadt A.-G.
Rhein-Elbe-Union . ..
Leonhard Tietz A.-G. .
Mansfeld A.-G. ...

&gt;
3
&gt;
D
—-

15
10 )
15 X je 1000 $
15

40
100
L00

130
100
109.2
100
120
(15,1
121
127,1
133,2
139,1
125
195
&gt;

12,38
23,80

26
11,90
14,28
27,40
28,80
30,25
31,70
33,10
297,50

% 19250
$ 9297.50

bis 1.10. 30

bis 1.1.31

bis 1.1.31
1.1.27—1. 5. 33
2. 5. 33—1. 5. 36
1.9, 26—1. 2. 27
2.2. 27—1, 2, 28
2. 2. 28—1. 2. 29
2. 2, 29—1. 2. 30
2. 2. 30—1. 2. 31

bis 1.7.29

ze
Do
rn
&gt; 8000

=

2 9530

&gt;
3
3
zz
D
—_.

Mühlenbau- und Industrie-
A.-G. (Miag) ...

5 3000

LO je 1000 $

90

3.000

Vereinigte Serie A... $ 30 000
Stahlwerke{Serie B .. % 36 000
Serie C'). 5 10815
Hugo Stinnes Industries $ 12500
Hugo Stinnes Corporation . $ 12500
Mitteldeutsche Stahlwerke. . | % 5000 , ı je 5000 4 125 | AK 1250
*) Von dem ursprünglichen Betrag (10815000$%) wurden am 11. August 1927 die bis dahin nicht ausgegebenen
4225 000 $ ohne Bezugsrecht auf Aktien aufgelegt. Der ursprüngliche Betrag ermäßigt sich also auf 6 590 000 $.

mh
“7
        <pb n="23" />
        G

Deutschlands Auslandsanleihen.
Die Dawesanleihe.’)
Im Londoner Abkommen vom 80. August 1924 wurde im
Interesse der Stabilität der deutschen Währung und der Sicher-
stellung der Sachleistungen im ersten Reparationsjahr die von
Jen Sachverständigen des Dawes-Gutachtens geforderte Ge-
währung einer Anleihe an Deutschland in Höhe von 800 Mill. Gold-
mark als notwendig anerkannt. Die Verhandlungen über die An-
leihe endeten am 10. Oktober 1924 mit einem Abkommen über die
Ausgabe in verschiedenen Abschnitten, die bis spätestens 10. No-
vember in acht außerdeutschen Staaten aufgelegt werden sollten.
Ein ergänzender Abschnitt sollte in Deutschland ausgegeben
werden, soweit die anderen Beträge nicht ausreichten, um nach
Abzug der Ausgabe-, Begebungs- und Lieferkosten einen effek-
tiven Gegenwert von 800 Mill. Goldmark zu erzielen. Am gleichen
Tage stellte die deutsche Regierung einen „Generalbond“ aus,
durch den die Schuldverschreibungen sämtlicher Abschnitte der
Anleihe in der gleichen Weise gesichert wurden. Am 13. Oktober
1924 faßte die Reparationskommission entsprechende Beschlüsse,
um dem Anleihedienst ein Vorrecht auf alle auf Grund des
Planes an den Generalagenten für Reparationszahlungen oder auf
seine Rechnung zu leistenden Zahlungen einzuräumen, d. h. ein
Vorrecht auf die kontrollierten Staatseinkünfte in Form einer
Nebensicherheit und ein Vorrecht auf andere Vermögensgegen-
stände oder Einkünfte Deutschlands, auf die sich die Befugnisse
der Kommission auf Grund des Vertrages von Versailles er-
strecken. Außerdem erkannte die deutsche Regierung den An-
leihedienst als eine unmittelbare und unbedingte Verpflichtung
des Reiches an, für die sein gesamtes Vermögen und seine ge-
samten Einkünfte haften.

Die Anleihe, die mit 7% verzinslich ist und zu 92% vom
{4. Oktober ab zur Zeichnung aufgelegt wurde, soweit sie nicht
fest übernommen worden ist, zerfällt in einen amerikanischen Ab-
schnitt von 110 Mill. $, einen englischen von 12 Mill. £, einen
französischen von 3 Mill. £, einen belgischen von 1,5 Mill. £,
einen holländischen von 2,5 Mill. £, einen schweizerischen von
2,36 Mill. £ und 15 Mill, sfr., einen italienischen von 100 Müll. Lire,
sowie einen schwedischen von 25 Mill. schwedische Kronen. Der
von der Reichsbank übernommene deutsche Abschnitt betrug
ursprünglich 360 000 £, ist aber nach endgültiger Abrechnung auf
320 000 £ herabgesetzt worden. Ausgegeben wurden die Ab-
schnitte von folgenden Banken: J. P. Morgan &amp; Co., New York;
Bank of England, London; Lazard Freres &amp; Co., Paris; La Societ6
Nationale de Credit &amp; l’Industrie. Brüssel; Hope &amp; Co., Amster-
% Vgl. die Berichte des Generalagenten (in deutscher Übersetzung im
Verlage von Reimar Hobbing, Berlin, erschienen). Ergänzende Mitteilungen
arhielt Verf aus dem Bureau des Generalagenten,
        <pb n="24" />
        Die Dawes-Anleihe,

17

dam, sowie Nederlandsche Handel-Maatschappij, Amsterdam;
Schweizerische Kreditanstalt, Zürich; Banca d’Italia, Rom;
Svenska Obligationskreditaktiebolaget, Stockholm. ,

Voll zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt wurden der ameri-
kanische (14. Oktober), englische (17. bis 22. Oktober), holländi-
sche (17. Oktober) und italienische Abschnitt (30. Oktober). Der
französische und der belgische Abschnitt wurden von Banken
übernommen und später zum freihändigen Kauf angeboten. In
der Schweiz wurden 1,5 Mill. £ von Banken fest übernommen
und 1,5 Mill, £ am 15. Oktober zur öffentlichen Zeichnung auf-
gelegt. Die Zeichnung konnte wahlweise auf Titel über 1000 sfr.
oder auf Titel über 100, 500 oder 1000 £ vorgenommen werden.
[nfolgedessen zerfällt der schweizerische Abschnitt in 2,36 Mill. £
und 15 Mill. sfr. Der schwedische Abschnitt wurde von einer
Holdinggesellschaft, der Svenska Obligationskreditaktiebolaget
übernommen, die daraufhin eine 61% prozentige Serie IV ihrer
eigenen Obligationen in Höhe von 23 740 000 Kr. ausgab, wovon
am 15, Oktober 16 Millionen zu 98% % zur öffentlichen Zeichnung
aufgelegt wurden. Der Rest ist offenbar fest übernommen
worden. Die Auflegung erfolgte durch Stockholms Enskilda
Bank, Svenska Handelsbanken, Skandinaviska Kreditaktiebolaget
und Göteborgs Bank. Der Emissionskurs wurde nachträglich auf
97% % ermäßigt.

Der Erlös der einzelnen Abschnitte war folgender:

7 Ka In Goldmark

95 625 000 400 628 338

.) 255 386.13.11 192 943 010

2560 808. 3. 9 48 178 587

1295625. 0. 0 24.375 657

2160231. 4. 8 40 642 204

2.065 000 38 850 540

- 11.855 468.70 9521 736

Lire 86300 000 15 696 752

3.Kr. 21751 060 24 250 107

£ 315 000 5 926 353

Gesamt: 801 013 284

Hiervon gingen noch einige nachträglich entstandene oder ab-

yerechnete Kosten der Ausgabe, Begebung und Lieferung ab;

vor allem wurde aber der deutsche Abschnitt um 40000 £ auf
nominal 320 000 £ reduziert.

Die erzielten ausländischen Devisen wurden der Reichsbank
freigegeben gegen Hinterlegung des Gegenwerts in Reichsmark,
zugunsten eines auf den Namen des Reichs lautenden und unter
Kontrolle des Generalagenten stehenden Kontos bei der Reichs-
oank, Die Reichsbank hat bekanntlich die Devisen vorwiegend
Pfitzner., Deutschlands Auslandesanleihen.
        <pb n="25" />
        1R

Deutschlands Auslandsanleihen,
zum Ankauf von Gold in den Vereinigten Staaten benutzt und
auf Grund dieses Goldes eine bedeutende Vermehrung ihres Noten-
umlaufs vornehmen können.

Die Dawes-Anleihe ist vom 15. Oktober 1924 datiert und soll
spätestens mit dem 15. Oktober 1949 getilgt sein. Die Tilgung
erfolgt beim amerikanischen Abschnitt in der Weise, daß jedes
Jahr in monatlichen Raten ein Betrag von 4,62 Mill. $ zur Ver-
fügung gestellt wird. Hierfür werden Anleihestücke zum Kurse
von höchstens 105% auf dem freien Markt gekauft; soweit dies
nicht möglich ist, erfolgt eine Auslosung zu 105%. Es können
also mindestens 4,4 Mill. $, d. h. !/,, des Nominalbetrages der
Anleihe, mit dem eingezahlten Betrag getilgt werden. Die Tilgung
der europäischen Abschnitte erfolgt dagegen durch Annuitäten
mit kumulativen Tilgungsfonds. Ferner besteht ein Unterschied
gegenüber dem amerikanischen Abschnitt darin, daß die Tilgung
zu pari erfolgt (daher auch die verschiedene Kursentwickelung
der Dawes-Anileihe in New York und an den europäischen Börsen-
plätzen).

Die Zahlung der Annuitäten für den italienischen, den
schwedischen und den auf sfr. lautenden schweizerischen Ab-
schnitt erfolgt ohne Rücksicht auf den Pfund- oder Dollarkurs
in der Währung, auf die sie lauten, ebenso wie die Annuität für
die auf Pfund lautenden Abschnitte ohne Rücksicht auf dessen
Verhältnis zum Dollar zu zahlen ist. Die Annuität für die auf £
lautenden Abschnitte und für den schwedischen Abschnitt hat
sich daher verteuert, da das Pfund und die schwedische Krone
zur Zeit der Emission der Anleihe noch erheblich unter pari
standen. Bei dem italienischen Abschnitt ist bis zu der nunmehr
arfolgten Stabilisierung der Lira gleichfalls eine Verteuerung der
von Deutschland aufzubringenden Annuität eingetreten.

Die Annuitäten sind für die einzelnen Abschnitte folgender-
maßen berechnet worden:

Britischer Abschnitt ... . . . +
Französischer Abschnitt

Belgischer Abschnitt . . ;
Schweizerischer, auf £ lautender Abschnitt
Holländischer Abschnitt

Deutscher Abschnitt

1029 726,2 £

257 431,5 £

128 715,8 £

202 512,8 £

214 526,3 £

_ 274597 £

Zusammen 1860372,3 £

[talienischer Abschnitt .... . . . 8581052 Lire

Schweizerischer, auf sfr. lautender Ab-

schnitt . . + „1287 157,8 sfr
Schwedischer Abschnitt „92162 425,1 skr

Dagegen waren für den amerikanischen Abschnitt im ersten

Anleihejahr an Zinsen und Tilgungsraten 12 320 000 $ zu zahlen.
        <pb n="26" />
        Die Dawes-Anleihe,

19
im zweiten nur noch 12 012 000 $; im dritten Anleihejahr reduziert
sich die Summe auf 11 704 000 $ und so fort, da in jedem Jahr sich
der Zinsenbetrag um 308 000 $ vermindert; im Jahre 1949 beträgt
sie nur noch 4 928 000 $.

Nach dem Devisenkursstand vom 15. Oktober 1925 hätte die
Beschaffung der Devisen für die Verzinsung und Tilgung im ersten
Jahr eine Ausgabe von rund 94,99 Mill. GA erfordert. Tatsäch-
lich sind aber vom Generalagenten nur 88 945 000 GM ausgegeben
worden. Die Gründe sind folgende. Während des ersten Anleihe-
jahres sind beträchtliche Ersparnisse an Zinsen für den ersten am
15. April 1925 fälligen Coupon durch die Verzögerung der Auf-
legung bzw. Einzahlungen des britischen, französischen, italieni-
schen und belgischen Abschnitts entstanden. Weitere Ersparnisse
sind. dadurch erzielt und werden auch in den folgenden Jahren er-
zielt werden, daß der Generalagent jeden Monat */,, des für Ver-
zinsung und Tilgung normalerweise vorgesehenen Betrages an
die Zahlungsagenten der betreffenden Länder im Voraus trans-
feriert. Diese Summen werden solange verzinslich angelegt, bis
sie zur Verzinsung und Tilgung der Anleihe benötigt werden; die
erzielten Zinsen werden zweimal im Jahr zur Minderung der vom
Generalagenten zu transferijerenden Beträge verwendet (Erspar-
nisse, die durch Ankauf von Anleihestücken unter 105 bzw.
100 % gemacht sind, werden dagegen Zur Mehrtilgung ver-
wendet). Ferner wurden Anleihezinsen erspart, soweit die
Zahlungsagenten mit den im Voraus überwiesenen Tilgungs-
beträgen Anleihestücke auf dem freien Markt vor dem Tilgungs-
termin (15. Oktober) ankaufen konnten; diese Möglichkeit besteht
jetzt nicht mehr, da die Dawes-Anleihe in Neuyork bereits über
105 %, in Europa bereits über 100 % notiert. Andererseits tritt
eine kleine Erhöhung der Ausgaben des Generalagenten dadurch
ein, daß den Zahlungsagenten die Unkosten für die Bezahlung
der Coupons und für den Ankauf bzw. die Auslosung von Anleihe-
stücken, sowie sonstige kleinere Spesen zu ersetzen sind. Mehr-
oder Minderausgaben entstehen ferner beim Ankauf der zum
Transfer vom Generalagenten benötigten Devisen infolge von
Schwankungen der Wechselkurse.

Im zweiten Anleihejahr waren nach dem Wechselstande vom
15. Oktober 1926 planmäßig 93,51 Mill. GA aufzubringen. Tat-
zächlich hat der Generalagent 91 953 000 GA gezahlt (einschl. der
den Zahlungsagenten zu vergütenden Unkosten). Es mußte bereits
in erheblichem Maße zur Auslosung geschritten werden, da der

Ankauf auf dem freien Markt zu 105 bzw. 100 % schließlich nicht
mehr möglich war. Im dritten Anleihejahr sind fast nur noch durch
Ankäufe von Anleihestücken des italienischen Abschnitts auf dem
freien Markt unter dem Auslosungskurs Ersparnisse erzielt worden.

Der ursprüngliche Nennwert sowie der am 15. Oktober 1925,
        <pb n="27" />
        20

Deutschlands Auslandsanleihen,
am 15. Oktober 1926 und am 15. Oktober 1927 noch ausstehende
Nennwert der einzelnen Abschnitte ist folgender:

Abschnitt

‚Währ. ı

Ursprüngl.
Nennwert
in 1000

Stand vom
15. 10. 25 15. 10, 26
;n 1000 | in 1000

ı 15.4.27
in 1000

Amerikanischer. 105 174,2 96 295,38
Britischer . . 11 807,5 11 387,2
Französischer 2 950,5 2 845,2
Belgischer . . . 1 475,0 1 422,3
Holländischer . .£ 2 459,6 2 372,0
Schweizerischer . 0% 2321,7 2 239,0
Schweizerischer. . . SFr. 14 761,0 14 236,0
Italienischer-. . . . . Lire 98 360,0 94 533,0
Schwedischer. . . . . S.Kr. 24 802,0 23 920,0
Deutscher. . ...' £ | ; 3143 303,7

Die für Tilgung des amerikanischen Abschnitts zur Ver-
fügung stehenden Summen reichten in den beiden ersten Anleihe-
jahren infolge des niedrigen Kursstandes der Anleihe aus, um etwas
größere Nominalbeträge aufzukaufen und zu tilgen, als im Til-
gungsplan vorgesehen war. Bei einem Kursstand von 105%. und
mehr wären bis 15. Oktober 1926 erst 8,8 Mill. $ nominal durch
Auslosung getilgt worden, während tatsächlich 9 305 000 $ getilgt
wurden. Dagegen sind beispielsweise bei der britischen Tranche
nur 2900 £ mehr getilgt worden als vorgesehen war; ebenso ist
bei den anderen europäischen Abschnitten nicht viel mehr getilgt
worden als vorgesehen.

Abgesehen von den geringen Ersparnissen, die in den ersten
beiden Anleihejahren durch Ankauf von Anleihestücken unter
pari erzielt wurden, vollzieht sich die jährliche Verzinsung und
Tilgung der Dawes-Anleihe, wie in Tabelle 2 angegeben U. Der
Zinsendienst des amerikanischen Abschnitts wird um etwa
1 Mill. $ insgesamt infolge der in den beiden ersten Anleihejahren
erfolgten starken Mehrtilgung ermäßigt. Der Zinsendienst im
Jahre 1927 erfordert, da statt 101,2 Mill. $ nur 100 695 300 $ zu
verzinsen sind, nur 7048671 $ statt 7084 000 $, und diese Er-
sparnis von jährlich rund 35300 $ ergibt bis 1949 eine Gesamt-
ersparnis von rund 810 000 $. Außerdem sind in den beiden
ersten Anleihejahren etwa 200 000 $ Zinsen erspart worden.

Einem Anleiheerlös von 800 Mill. A steht also eine Ausgabe
von 1971 Mill. 4 gegenüber, vorausgesetzt, daß die Währungen
sich stabil erhalten. Die Nettoausgaben für Tilgung und Ver-
zinsung belaufen sich also auf 1171 Mill. M, abgesehen von den
Ausgaben für den von der Reichsbank übernommenen Restbetrag.
5 Der deutsche Abschnitt ist nicht einbezogen. In der in Mark um-
gerechneten Gesamtsumme ist die Lira mit 0,20 A eingesetzt. Die übrigen
Währungen sind zum Parikurs umgerechnet, d. h. 1 $ = 4,20 M, 1 £
— 9043 M 1 efr — 081 AM. 1 skr. — 1.125 M.

L00 695,3
11 604,4
2 899,6

1 449,4
2417,83

2 281,7
14 508,0
96 500,0
24 376,0
3095
        <pb n="28" />
        Tab. 2. Jährliche Verzinsung und Tilgung der Dawes-Anleihe.

fahr

Ver- m:
zinsung ' Tilgung
m
400 ®

3 ad
j2. 073
OR

1925
L926
1927
1928
1929
1930
1931
1982
1933
1934
1935
1936
1987
1938
1939
1940
1941
1942
1943
1944
1945
1946
1947
1948
1949

7 700
7392
7 084
6 776
5 468
6 160
5852
} 544
5236
* 928
1620
“312
1004
3 696
} 388
3 080
2772
2 464
2156
1 848
1 549
1232
924
616
208

4 620
4 620
4 620
4 620
4 620
“ 620

620

620

620
4 620
“ 620
* 620
4 620
4 620
4 620
4.620
4 620
4 620
4 620
4620
4 620
4.620
4 620
4 620
4 620

fr
6
71 6°° Ges. 1100100 | 115500 |

Ver- m ‚
| zinsung | Tilgung
1000.£

Ver- | zi 9
ZzINnsunNg gung

= I ilgung | : | Tilgung
| S
ZINSUNZ ZINSUN

] Tilgung
(Gesamt in 1000 A

1000 S.Fr.

1000 Lire

4000 S.Kr.

I 495,2
471,6
446,3
419,2

ı 390,2
359,3

326,1
290,6
252,7
212,0
168,6
122,1
072,8
019,1
962,1
901,2
885,9
766,1
691,5
611,6
526,1
434,6
336,7
232,0
1199

337,7
361,3
386,7
413,7
142,6
473,7
506,8
542,3
580,2
620,9
564,3
710,9
760,5
813,9
870,8
981,7
997,0
ı 066,8
‘141,4
221,3
306,9
' 398,3
' 496,2
600,9
71992

1 050
1033
' 016
997
976
955
9831
906
380
351
321
788
7538
716
576
638
587
538
486
429
370
305
237
1683
RQ4

|

237
253
272
290
311
338
356
380
408
436
466
499 |)
534
572
611
654
700
749
802
857
918
982
1 050
{124
:ı 29086

7 000
6 889
6771
6644 |
6509 |
6 364
6 208
6042 |
5865 |
5674
5471
5.258 |
5.020 |
4771
4 504
4219
3 914
3 587
3.937
2863
2 463
2.035
1 576
1.086
561

1 581
1 691
1810
1937
2.073
2217
2378
2.539
2716
2.907
3.111
3 327
3 561
3 810
1 077
4 362
4 668
4 994
5 344
5718
5118
6 547
7 004
7 495
8 020

1 764
1 736
1 706
574
539
604
564
523
478
430
379
324
265
ı 202
135
063
986
904
816
721
621
518
397
274
141

398
426
456
488
524
558
598
640 |
685
7832
784
839
897
960
1028
1099
1176
1 259
1 346
441
1542
1 650
1 765
1 889
9 020

67 122
65 278
63 397
61 478
59 505
57 492
55 427
53 308
51 131
48 893
46 588
44 213
41 762
39 230
36 611
33 899
31 088
28 171
25 140
21 988
18 706
15 284
11 714

7 984

4 088

27 259
27 808
28 400
29 027
29 702
30 423
31 194
32 019
32 902
33 847
34 857
35 941
37 095
38 337
39 661
41 077
12 596
44 221
45 955
47 814
49 806
51 932
54 209
56 645
59 058
24 463,0 |21 360.0 | 17181 | 15000 | 114526 | 100000 | 28859 | 25200 | 989487 | 981 985

=
S
ko

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3
—
D&amp;D
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BE AO TC
        <pb n="29" />
        7)
Deutschlands Auslandsanleihen.
Die Auslandsanleihen der Länder.
Unter den Ländern haben bisher langfristige Auslandsanleihen
Preußen, Bayern, Sachsen, Baden, Oldenburg, Anhalt sowie die
beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen, deren Anleihen man
auch oder vielleicht sogar mit noch größerer Berechtigung zu
len kommunalen Auslandsanleihen hinzurechnen könnte, aufge-
nommen. Vel. Tab. 3.

Tab. 3. Auslandsanleihen der Länder.

Staat

Bremen I. .
Bayern I. .
Oldenburg .
Bremen AL .
3aden . ..
Anhalt. . .
Bayern IL .
Preußen I .
Hamburg. .
Hamburg. ..
Sachsen . .| .
Preußen II .}

Ver-
zi-
sung

Betrag
} in
Mill.

Laufzeit

7 1710 1. 9.25—85
51% | *15 1. 8,25—45
7° [3 3 1.11.25—45
7 |3 5. 1. 9.25—85
3% lefr. 401831. 3.26—46
7” Va 2 1. 3. 26—46
\% | * 10; 1. 8.25—45
4%) % 20 15. 9.26—*
£ 2 1.10. 26—51

* 1.10. 26—46

1. 7.27—52

15 10.2759

DL ‘5
$ 30

Emissions-
kurs

94%
100—881%
10014 —0937/,
95%

94
L01—987/g
92%

95
98%
91%
98
961

Aufgelegt
in | am

Neuyork
Veuyork
Veuyork
Neuyork
Schweiz
Neuyork
Neuyork
Neuyork
London
Neuyork
London
Neuyork

22, 9.25
28. 9.25
10. 11. 25
25.11. 25
10. 4.26
14, 5.26
“6. 7.26
13. 9.26
30. 9.26.
6.10. 26.
30. 6.27
13.10.27

Bemerkungen,

Bremen I: 15 Mill. $ in Holland zu 94% % aufgelegt (29. 9. 1925),
| Mill, fest in der Schweiz untergebracht.

Bayern: 2 Mill. $ in Holland aufgelegt (9. 10, 1925).

Bremen II: 0,75 Mill, $ in Holland zu 95 % aufgelegt (25. 11. 1925),
3,5 Mill. fest in der Schweiz untergebracht.

Baden: 7 Mill. sfr. in Holland zu 90% % aufgelegt (15. 4. 1926) und
3 Mill, fest übernommen; 5 Mill. fest in anderen europäischen Ländern
untergebracht.

Bayern II: 0,5 Mill. $ in Holland zu 94 % aufgelegt (29. 7, 1926),
0,25 Mill. fest übernommen; 0,4 Mill. in Schweden zu 92% % aufgelegt,
0.5 Mill. in der Schweiz fest untergebracht.

Preußen I: 2,5 Mill. $ in Holland zu 95% % aufgelegt (21, 9, 1926),
0,7 Mill, in Schweden zu 95 % aufgelegt, 1.5 Mill. in England und Schweiz:
fest untergebracht.

PreußenII: 4,3 Mill. $ in Holland zu 96% % aufgelegt (20, 10. 1927).
Bremen und Hamburg haben ferner vor Abschluß ihrer lang-
ristigen Anleihen je 5 Mill. $ Schatzanweisungen in Neuyork
untergebracht. Die von der Guaranty Trust Co übernommenen
und Mitte Januar 1925 aufgelegten Schatzanweisungen Bremens
waren mit 7 % Diskont abgerechnet und liefen von 1. Dezember
1924 bis 1. Dezember 1925; 1 Million war von der Berliner Handels-
yesellschaft, Berlin, und von der Bank J. F. Schröder, Hamburg,
        <pb n="30" />
        Auslandsanleihen der Länder. 23
übernommen worden. Das von der International Acceptance Bank
yewährte Schatzscheindarlehn Hamburgs lief vom 1. Mai 1926 bis
1. Mai 1927 und war mit 57/; % diskontiert. Hierfür wurden am
27. April 5% % mit halbjährlichen Zinsscheinen versehene Anteil-
zertifikate aufgelegt. Anfang Juni 1927 brachte Bayern ein am
10. Juni 1928 fälliges Schatzscheindarlehn im Betrage von
20 Mill. $ bei der Equitable Trust Co unter, für welches am 3. Juni
Anteilzertifikate mit 5%, % Diskont aufgelegt wurden. Hamburg
erhielt von derselben Gesellschaft ein am 15. Oktober 1928 fälliges
Darlehn von 5 Mill. $, wofür mit gleichem Diskont Anteilzerti-
äikate am 14. Oktober aufgelegt wurden.

Die 15-Mill.-$-Anleihe Bremens wurde von der Guaranty
Trust Company und von Dillon, Read &amp; Co übernommen und ge-
langte in zwei Abschnitten von 10 bzw. 5 Mill. $ zur Emission.
Von der Gesamtanleihe wurden 1,5 Mill. $ von der Schweizerischen
Kreditanstalt fest übernommen und 2,25 Mill. von der Neder-
landsche Handel-Maatschappij, Mendelssohn &amp; Co, Pierson &amp; Co,
R. Mees &amp; Zoonen in Holland aufgelegt. Der Erlös der Anleihe
war für die Verbesserung des Hafens und anderer öffentlicher
Einrichtungen sowie zur Ablösung der am 1. Dezember 1925 fähli-
ven 5 Mill. $ Schatzanweisungen bestimmt. Zur Tilgung der beiden
Teile der Bremer Anleihe werden halbjährlich 2% % des Anleihe-
betrages zur Verfügung gestellt. Der Tilgungsfonds dient aber
aur zum Ankauf von Anleihestücken auf dem freien Markt zu
höchstens 100 %. Steigt also der Kurs der Anleihe nicht über
pari, so werden jährlich mindestens 750 000 $ nominal getilgt, so
daß im Jahre 19835 höchstens noch 750000 $ und die zweite
Hälfte der Anleihe, also zusammen 8 250 000 $ nominal zu tilgen
sind. Soweit ein Ankauf nicht möglich ist, erhält der Staat Bremen
den nicht verwendeten Teil des Tilgungsfonds zurück, oder anders
gesagt, der Staat Bremen hat den Tilgungsfonds halbjährlich ledig-
lich wieder auf 375 000 $ aufzufüllen, soweit er in Angriff ge-
nommen ist. Eine Auslosung findet also nicht .statt. Eine vor-
zeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

Auch die bayerische 25-Mill-$-Anleihe wurde in zwei
Abschnitten von 15 bzw. 10 Mill. emittiert. Der erste Abschnitt
wurde als Serienanleihe aufgelegt, von der am 1. August der Jahre
1926 bis 1945 jährlich 750 000 $ fällig werden !). Dagegen ist für
den zweiten Abschnitt eine halbjährliche kumulative Tilgung der
Hälfte durch Ankauf bis zu pari oder Auslosung zu pari ab
1. August 1930 vorgesehen. Eine vorzeitige Kündigung ist bei
beiden Abschnitten nur für den ganzen noch ausstehenden
Betrag ab 1. August 1930 zu pari mit 6GOtägiger Vor-
anzeige zulässig. Die Anleihe wurde von der Equitable Trust
Company und Harris, Forbes &amp; Co übernommen. Vom ersten Ab-

1) Die Emissionskurse der einzelnen Serien vgl. Anhang Tab. 23.
        <pb n="31" />
        24

Deutschlands Auslandsanleihen,
schnitt wurden 2 Mill. in Holland durch die Twentsche Bank und
die Amsterdamsche. Bank aufgelegt. Vom zweiten Abschnitt legten
sie 500000 $ auf und übernahmen 250000 $ fest, während
400 000 $ von der Svenska Handelsbanken aufgelegt und 500 000 $
in der Schweiz fest untergebracht wurden. Der Erlös der Anleihe
ist für den Ausbau der staatlich kontrollierten Wasserkraftwerke
bestimmt, der Erlös des ersten Abschnitts außerdem für die Be-
teiligung des Staates am Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals sowie
für den Erwerb und Ausbau verschiedener anderer produktiver
Unternehmungen.

Die 3-Mill-$-Anleihe Oldenburgs, aufgelegt von Ames,
Emerich &amp; Co, Federal Securities Corporation und Strupp &amp; Co,
ist eine Serienanleihe, von der am 1. November der Jahre 1926
bis 1945 jährlich ein kumulativ steigender Betrag fällig wird,
also gleichzeitig eine Annuitätsanleihe !). Vorzeitige Kündigung
nach dem 1. November 1930 bis 1. November 1983 zu 103 % zu-
lässig; dann nimmt der Prämienaufschlag jedes Jahr um 4 % ab.
Der Erlös der Anleihe war für den Bau von Schiffahrts- und Ent-
wässerungskanälen und Deichen sowie für den Ausbau der Elek-
trizitätsversorgung in Oldenburg, Delmenhorst, Idar und Varel
bestimmt.

Von der badischen 40-Mill.-sfr.-Anleihe sind nur 25 Mill.
in der Schweiz selber aufgelegt, und zwar durch die Schweizerische
Kreditanstalt, die Basler Handelsbank, die Aktiengesellschaft Leu
&amp; Co, die Eidgenössische Bank A.-G., die Schweizerische Bank-
gesellschaft und das Comptoir d’Escompte de Geneve. 10 Mill.
wurden von der Nederlandsche Handel-Maatschappij, Pierson
&amp; Co, R. Mees &amp; Zoonen übernommen, davon 7 Mill. zur Zeichnung
aufgelegt. 5 Mill. wurden in sonstigen europäischen Ländern fest
untergebracht. Die Bezahlung von Kapital und Zinsen erfolgt
in Holland zu einem festen Umrechnungssatz von 48 cents je
schweizer Franken. Zur Tilgung der Anleihe stellt der badische
Staat zum 31. März der Jahre 1927 bis 1934 je 1 % des Anleihe-
betrages als Tilgungsfonds zur Verfügung, von 1935 ab 2 %, das
sind 400 000 sfr. bzw. 800 000 sfr. Dieser Tilgungsfonds wird zum
Ankauf von Anleihestücken zu höchstens pari verwendet; soweit
ein Ankauf nicht gelingt, erfolgt eine Auslosung zum folgenden
30. September. Es werden also bis 1934 jährlich mindestens
400 000 sfr., bis 1945 jährlich mindestens 800 000 sfr. getilgt, und
im Jahre 1946 wird der Rest mit 28 Mill. sfr. fällig. Verstärkte
Tilgung ist ab 31. März 1931 mit sechsmonatiger Voranzeige zu-
lässig, bis 31. März 1936 zu 101 %, dann zu pari. Der Erlös der
Anleihe dient für folgende Zwecke: Beteiligung des Badenwerks
mit 7.5 Müll. sfr an einer schweizerischen Gesellschaft. die in Ver-
„. *) Die Emissionskurse der einzelnen Serien vgl. Anhang Tab. 2. Die
Tilgungsbeträge sind im Prospekt angegeben.
        <pb n="32" />
        Auslandsanleihen der Länder.

25
bindung mit den Kraftübertragungswerken Rheinfelden und
anderen schweizerischen Gesellschaften für den Bau der Elek-
trizitätszentrale Ryburg-Schwörstedt gegründet werden sollte !);
Anlegung einer Hochspannungsleitung von Karlsruhe nach Laufen-
burg; Erweiterung der Anlagen des Badenwerks; Ausbau der
Kalibergwerke.

Die 2-Mill.-$-Anleihe Anhalts ist wiederum eine Serien-
anleihe, von der am 1. März der Jahre 1927 bis 1946 jährlich
100 000 $ fällig werden ?). Eine vorzeitige Kündigung ist nur im
ganzen ab 1. September 1936 zu 103 % mit 60tägiger Voran-
zeige zulässig. Sie wurde von A. G. Becker &amp; Co, Chicago, auf-
gelegt. Der Erlös der Anleihe ist für den Ausbau der chemischen
Werke und anderen Betriebe des Staates bestimmt. Die Anleihe
ist ohne bestimmten Betrag auch in Schweden durch die Svenska
Handelsbanken aufgelegt worden.

Im September 1926 wurde von einem Konsortium unter
Führung von Harris, Forbes &amp; Co eine 20-Mill.-$-Anleihe für
Preußen aufgelegt. Dem Konsortium gehörten an Brown
Brothers &amp; Co, New York Trust Co, Equitable Trust Co, Mendels-
sohn &amp; Co (Amsterdam). In Holland wurden 2,5 Mill. $ durch die
Nederlandsche Handel-Maatschappij, Mendelssohn &amp; Co, Pierson
&amp; Co und R. Mees &amp; Zoonen aufgelegt, in Schweden 700 000 $
durch Stockholms Enskilda Bank und Skandinaviska Kreditaktie-
bolaget. Ferner wurden 1,5 Mill. $ in England und der Schweiz
fest untergebracht. Im Wege jährlich stattfindender Auslosung
wird bis zum Fälligkeitstermin die Hälfte kumulativ getilgt; die
Tilgungsbeträge sind im Prospekt angegeben. Von dem Erlös
sind 70 % für die staatlich kontrollierten Elektrizitätswerke, der
Rest für Erweiterung und Ausbau von Häfen bestimmt.

Hamburg nahm eine Doppelanleihe in London und Neu-
york auf. Die englische 2-MillL-£-Anleihe übernahmen (wie neuer-
dings die Berliner Anleihe) Baring Brothers &amp; Co, N. M. Rothschild
&amp; Sons und J. Henry Schröder &amp; Co, die amerikanische 10-Mill.-$-
Anleihe Kuhn, Loeb &amp; Co, International Acceptance Bank, Brown
Brothers &amp; Co, J. Henry Schröder Banking Corporation und Lee,
Higginson &amp; Co. Die amerikanische Anleihe wird nicht getilgt,
sondern ist in einer Summe im Jahre 1946 fällig; Hamburg ist aber
berechtigt, die Anleihe ganz oder teilweise zum 1. Oktober 1931
mit 60tägiger Voranzeige zu pari zu kündigen. Die englische
Anleihe wird zur Hälfte durch einen kumulativen Tilgungsfonds
getilgt, der mit dem 1. Oktober 19832 in Wirkung tritt. Eine vor-

1) Die Gesellschaft wurde im Oktober 1926 gegründet (Kraftwerk
Ryburg-Schwörstadt A.-G.). Auch Rheinfelden ist mit 7,5 Mill. sfr, be-
teiligt (vgl. unten S. 54).

2) Die Emissionskurse der einzelnen Serien vel. Anhang Tab. %.
        <pb n="33" />
        26

Deutschlands Auslandsanleihen.
zeitige Kündigung kann nur im Ganzen mit 60tägiger Voranzeige
ab 1. Oktober 1931 zu 102 % erfolgen. Der Erlös beider Anleihen
war für Eisenbahnbau, Bau von Kaianlagen und Aufschließung
von Industriegeländen im Hafengebiet sowie für den Bau: einer
Elbebrücke bestimmt, der Erlös der amerikanischen Anleihen
außerdem für die Rückzahlung der am 1. Mai 1927 fällig ge-
wordenen 5 Mill. $ Schatzanweisungen. Mit Rücksicht auf die
etappenweise erfolgten Einzahlungen lautet der erste Zinsschein
nur auf 2 £ je 100 £. Dieser ist dem zunächst zugeteilten Zwischen-
schein (Provisional Scrip Certificate) beigefügt und am 1. April
1927 fällig gewesen; der erste Zinsschein der endgültigen Obliga-
tionen ist also erst am 1. Oktober 1927 fällig geworden.

Ende Juni 1927 wurde von der Hambros Bank Limited, Lon-
don, eine 6proz. Anleihe von 750000 £ für den Freistaat
Sachsen aufgelegt, die durch halbjährliche Auslosungen in ku-
mulativer Weise ab 1. Juli 1928 getilgt wird. Zum 1. Juli 1932
bis einschließlich 1. Januar 1937 kann die Anleihe zu 102%,
später zu pari mit viermonatiger Voranzeige vorzeitig gekündigt
werden, aber nur im ganzen. Da die Einzahlungen auf die zu-
geteilten Stücke auch bei dieser Anleihe etappenweise erfolgten,
lautet der am 1. Januar 1928 fällige Coupon nur über 2 £ 8sh 7 d
je 100 £. Er ist dem zunächst ausgehändigten Zwischenschein
angefügt, während der erste Zinsschein der endgültigen Obliga-
tionen am 1. Juli 1928 fällig wird. Der Erlös der Anleihe ist für die
Staatsbetriebe, insbesondere die A.-G. Sächsische Werke, be-
stimmt.

Preußen ließ am 13. Oktober 1927 in Neuyork eine zweite
Anleihe in Höhe von 30 Mill. $ und mit 6% verzinslich zu 96% %
auflegen. Ein Teilbetrag von 4,3 Mill. $ wurde am 20. Oktober in
Holland aufgelegt. Dem Konsortium gehören an: Harris, Forbes
&amp; Co, Brown Brothers &amp; Co, Equitable Trust Co, New York Trust
Co, Mendelssohn &amp; Co, International Acceptance Bank, J. Henry
Schröder Banking Corporation. Die Tilgung erfolgt kumulativ
durch jährliche Auslosungen zu pari ab 15. Oktober 1928. Ver-
stärkte Tilgung ist ab 15. Oktober 1934 zulässig bei sechswöchent-
licher Voranzeige. In dem Prospekt ist auf Verlangen der amerika-
nischen Regierung ausdrücklich festgestellt, daß der Anleihedienst
den Verpflichtungen aus dem Dawes-Plan nicht vorgeht. Der
Erlös dient zu 68% für Verbesserung der Landwirtschaft, zu 32%
für Erweiterung und Verbesserung der staatlichen Hafenanlagen,
insbesondere an der Unterelbe. Auf diese Weise soll, wie im Pro-
spekt ausdrücklich betont wird, die Einfuhr von Lebensmitteln
erspart bzw. der Außenhandel gefördert und so die deutsche
Handelsbilanz verbessert werden.

Die Kosten der von den Ländern im Auslande untergebrach-
ten Auslandsanleihen ergeben sich aus der in Tab. 4 gegebenen
        <pb n="34" />
        Auslandsanleihen der Länder. 927
Gegenüberstellung des Emissionskurswertes (von dem noch rund
5% für Bankprovisionen, Herstellung der Anleihestücke und an-
deren Unkosten in Abzug zu bringen sind) und der Ausgaben für
Tilgung und Verzinsung. Der in der Tabelle gegebene Tilgungs-
betrag deckt sich mit dem Nominalbetrag der Anleihen. Bei vor-
zeitigen Kündigungen würde sich der Betrag erhöhen, da in der
Regel in diesem Falle Prämienzuschläge zu zahlen sind, anderer-
seits sich der Zinsenbetrag ermäßigen. Soweit Ankäufe aus dem
Tilgungsfonds auf dem freien Markt unter dem Auslosungskurs
möglich sind, würde sich der Zinsenbetrag gleichfalls ermäßigen,
da in solchen Fällen die Tilgung entsprechend beschleunigt wird.
Eine wesentliche Verminderung der angegebenen Summen wird
aber aus diesen Gründen schwerlich eintreten, wenn nicht ganz
besondere Umstände eintreten sollen. Dagegen ist es sehr wahr-
scheinlich, daß die Tilgung der Bremer Anleihe unterbleibt, da sie
nur durch Ankauf auf dem freien Markt unter pari erfolgt, der
Kurs aber bereits erheblich über pari steht, und daß dementspre-
chend die Verzinsung sich nicht von Jahr zu Jahr vermindert,
sondern dieselbe bleibt, so daß sich der Gesamtzinsenbetrag noch
um etwa 2 Mill. M erhöht.

An Tilgungs- und Zinsenbeträgen sind also mindestens
810,6 Mill. M aufzubringen, denen (abzüglich Provisionen usw.)
ein Erlös von etwa 360 Mill. 4 gegenübersteht. Die Kosten der
staatlichen Auslandsanleihen belaufen sich also auf rund
450 Mill. X. Hierzu treten die Kosten der zweiten preußischen
Anleihe mit rund 130 Mill. M.

Tab. 4. Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung der
staatlichen Auslandsanleihen.

Anleihenehmer

Bremen I
Bremen 11
Bayern I.
Bayern IL
Oldenburg
Baden . .
Anhalt. . .
Preußen I .
Hamburg 1.
Hamburg II
Sachsen .
Gesamt (bis 80.9.27) ..
Preußen II ..

Emissions-
kurswert

A

39 768 750
20 068 125
58 570 312
38 994 375
12 022 448
30 172 500

8 159 025
79 852 500
38 204 100
38 535 000
15 016 050
3793683 185 |
121 590 000

Tilgungs-
betrag
‚MM

12 000 000
21. 000 000
63 000 000
42 000 000
12 600 000
32 400 000

8 400 000
84 000 000
10 860 000
42 000 000
15 322 500
403 582 500
126 000 000

Zinsenbetrag

FA

22 417 500
11208 750
42 997 500
43 353 314
11 174 940
36 728 640
6 174 000
16 139 660
51 969 752
50 400 000
14 490 924
407 054 980
120 414 924
        <pb n="35" />
        Deutschlands Auslandsanleihen,
Die kommunalen Auslandsanleihen.

In der ersten Periode, die sich ungefähr mit dem Jahre 1925
deckt, wurden fast nur Einzelanleihen von Städten aufgenommen,
während in der zweiten Periode, im Jahre 1926, mit wenig Aus-
nahmen nur kommunale Sammelanleihen in Betracht kommen, die
auch den kleineren, als solche im Auslande nicht kreditfähigen
Städten und Gemeinden ausländische Kapitalien zuführten.

Die Einzelanleihen sind in nachstehender Tab, 5 zusammen-
gestellt *). Unter ihnen befinden sich Teilbeträge von Inlands-
anleihen der Städte Bonn und Emden, die ohne Befürwortung der
Beratungsstelle in Holland aufgelegt worden sind. Desgleichen ist
die Anleihe der Allgemeinen Ortskrankenkasse Altona ohne Be-
fürwortung der Beratungsstelle in Holland aufgelegt, obwohl die
Stadt Altona gesetzlich für alle Verbindlichkeiten der Orts-
krankenkasse haftet,

Berlins erste Anleihe von 15 Mill. $ wurde von
Speyer &amp; Co, Blair &amp; Co und von der Equitable Trust Company
übernommen, und zwar zunächst nur eine Hälfte mit Optionsrecht
auf die zweite Hälfte. Da das Zeichnungsergebnis sehr günstig
ausfiel, übernahm das Konsortium sofort 10,5 Mill. $. Auf die
restlichen 4,5 Mill. $ übte es das Optionsrecht in der Zeit vom
12. bis 22. Oktober 1925 aus. Eine neue Auflegung erfolgte aber
nicht, sondern der Rest wurde freihändig untergebracht oder an
der Neuyorker Börse verkauft; der Ausgabekurs lag nicht über
89%. Die Tilgung erfolgt in kumulativer Weise durch Ankauf
bis zu pari oder Auslosung zu pari. Für Verzinsung und Tilgung
werden (Mitt. des Magistrats Berlin) jährlich zweimal 622125 $
gezahlt. Da diese Summe etwas höher ist als die mathematisch
errechnete Annuität, so beträgt die im Jahre 1950 zu zahlende
letzte Halbjahresannuität nur noch rund 378 000 $. Eine vorzei-
tige Kündigung kann für den ganzen noch ausstehenden Betrag
oder einen Teil mit sechsmonatiger Voranzeige zum 1. April 1930
und jedem späteren Zinstermin zu pari stattfinden, Der Erlös der
Anleihe sollte für die Erweiterung und Verbesserung der Elektrizi-
tätswerke und den Ausbau des Untergrundbahnnetzes dienen.

Anfang Juli 1927 nahm Berlin eine zweite Anleihe
auf, diesmal in England bei Baring Brothers &amp; Co, N. M. Roth-
schild &amp; Sons und J. Henry Schröder &amp; Co in Höhe von 3,5 Mill. £.
Der Vertrag war in Höhe von 5 Mill. £ abgeschlossen, doch hat
die Beratungstelle für Auslandskredite nur die genannte Summe
*) Die von der Beratungsstelle genehmigte Anleihe der Stadt
Würzburg in Höhe von 1.25 Mill, $ ist nach vergeblichen Verhandlungen
mit der amerikanischen Bankfirma Lamport &amp; Co, nicht zustandegekommen
(Mitteilung des Stadtrats Würzburg). Sie wird allerdings in der Schrift
von Ray Hall, „The Balance of International Payments of the United
States in 1926“. als unter der Hand untergyehracht aufveführt.
        <pb n="36" />
        Kommunale Auslandsanleihen,

L

Tab. 5. Kommunale Auslandsanleihen (Einzelanleihen).

Stadt

Berlin I.
Köln, ..
München .
Lindau '.
Heidelberg
Düsseldorf
Dresden I. .
Frankfurt a. M
Duisburg. . .
Bonn .....
Leipzig ....
Stettin... ..
Emden ....
Allg. Ortskranken-
kasse Altona .
Berlin II... .
Dresden II. . .,
Nürnberg ...
Cleve ....
Münster

Ver-! Betrag
zin- | in
sung! Mil.

Laufzeit

6% $15 1. 4.25—5(
6% | $ 10 15. 3. 25—5
&gt; $ 8,7 | 1. 8.25—'
0 | sfr 1,47| 1. 9. 25—83*
7% | 81,5 | 1. 7.25—5
* ® 1,75 1. 9.25—4
55  1.11.25—4
54 1.10. 25—4
$3 1.11. 25—
1 1. 3.26—4
$5 1. 2.26—4
$3 1. 4.26—46
A 15 1. 6.26—61

a

’
1

8. 26-—4€
7, 297—57
u. 97—5:

A

Emis-
sionskurs

89
87%
‚00-—98 14
98%
100 —987/g
0 94
L008/,—
*00-—938/;
88%
94%
94%
751%
95%
981%
91%
94
Qi
Q,

Aufgelegt
am

in |

Neuyork
Neuyork
Neuvork

2, 7.25
20. 7.25
26. 8.25
Neuyork
Neuyork
Neuyork
Neuyork
Neuyork
Holland
Neuyork
Neuyork
Holland

26.10. 25
27.10. 25
23.11.25
23.11.25
27.11. 25
23. 2.26
2, 3.26
2. 6,26
8. 6.26

Holland
London
London
Neuyork
Holland
Halland

14. 8.26
5. 7.27
27. 7,27
12, 9.27
8.11.27
94 11.927
Bemerkungen.
Köln: 2 Mill, $ in Holland aufgelegt (24. 7. 1925).
Lindau: In der Schweiz im August 1925 . aufgenommenes, mit

99 % ausgezahltes Darlehn.

Dresden: 1,25 Mill. $ in Holland aufgelegt (1. 12, 1925).
Frankfurt a. M.: 0,75 Mill. $ in Holland aufgelegt (3. 12, 1925),
Mill. in der Schweiz fest untergebracht.
Bonn: Teil einer Inlandsanleihe von 3 Mill. M.
Leipzig: 1 Mill. $ in Holland aufgelegt (10.3. 1926) und 0,25 Mill,
in der Schweiz untergebracht.
Stettin: Anleihe der Öffentlichen Werkbetriebe 6. m. b. H.
Emden: Teil einer Inlandsanleihe von 2 MilL M
genehmigt. Der Erlös ist wiederum für den Ausbau des Unter-
grundbahnnetzes sowie ferner für die Erweiterung der Wasser-
werke bestimmt !). Die Tilgung erfolgt gleichfalls kumulativ
durch Ankauf bis zu pari oder Auslosung zu pari, beginnt aber
erst mit dem 1. Juli 1929. Eine vorzeitige Kündigung kann in
Beträgen von mindestens 1 Mill. £ mit sechsmonatiger Voranzeige
zu jedem Zinstermin, erstmalig zum 1. Juli 19832, erfolgen, und
zwar zu 102% bis 1. Januar 1937 einschließlich, zu 101% bis zum
1. Januar 1942 einschließlich, dann zu pari. Da die Einzahlungen

1) In der Zwischenzeit haben die Berliner Städtischen Elektrizitäts-
werke und die Berliner Hoch- und Untergrundbahn-Gesellschaft eigene
Anleihen aufyreenommen. vel. S. 48 und 89.
        <pb n="37" />
        ;0

Deutschlands Auslandsanleihen.
auf die Zeichnungen ratenweise erst bis 18. Oktober 1927 zu er-
folgen hatten, lautet der erste, am 1. Januar 1928 fällige Zins-
schein nur auf 1 £ 18 sh 4 d je 100 £. Dieser Zinsschein ist den
Zwischenscheinen beigefügt, die den Zeichnern zunächst aus-
yehändigt und später gegen die Stücke umgetauscht werden.

Köln nahm bald nach der ersten Anleihe Berlins eine Anleihe
von 10 Mill. $ bei Blair &amp; Co und der Chase Securities Corporation
auf, von der 2 Mill. $ für Holland reserviert und dort von der
Nederlandsche Handel-Maatschappij, Pierson &amp; Co, Mendelssohn
&amp;% Co, R. Mees &amp; Zoonen zum gleichen Kurs aufgelegt wurden. Der
Erlös war für den Bau des neuen städtischen Hafens, die Auf-
schließung von Industriegelände, den Ausbau der Straßenbahnen
und anderer städtischer Betriebe sowie zur Rückzahlung der am
31. Dezember 1925 fälligen 2 Mill. $ Schatzanweisungen *) bestimmt.
Die Tilgung erfolgt kumulativ durch Ankauf bis zu pari oder Aus-
losung zu pari, beginnend mit 15. September 1926. Eine Aus-
losung findet nur jährlich einmal zum 15. September statt. Die
Annuität ist halbjährlich in Höhe von 414750 $ zu entrichten
‘Mitt. des Magistrats). Eine verstärkte Tilgung ist zu pari erst-
malig zum 15. März 1930 mit sechsmonatiger Voranzeige zulässig.

Für München wurde Ende August 1925 vom Harris-Kon-
zern (Harris, Forbes &amp; Co in New York, Montreal, Boston, und
Harris Trust and Savings Bank, Chicago) eine Serienanleihe ?) in
Höhe von 8,7 Mill. $ aufgelegt. Von der Anleihe wird am 1. August
der Jahre 1926—45 je eine Serie von 435 000 $ fällig. Eine ver-
stärkte Tilgung ist zum 1. August 1930 und jedem folgenden
Zinstermin im ganzen oder teilweise mit 60tägiger Voranzeige zu
103 % zulässig. Der Erlös der Anleihe ist bestimmt für den
Ausbau und die Verbesserung der Elektrizitäts-, Gas-, Wasser-
werke, Straßenbahnen, Markthallen u. a.

Lindau hat ein 10prozentiges Darlehn von 1470000 sfr
am 9. August 1925 bei der Schweizer Bank für Kapitalanlagen,
Zürich, aufgenommen, und zwar ab 1. September 1925 auf 10 Jahre
lest, nach zwei Jahren kündbar für den Geldnehmer. Die Aus-
zahlung erfolgte mit 100 % abzüglich 1 % Provision ®).

Die 1,5 Mill.-$-Anleihe der Stadt Heidelberg wurde von
FP, J. Lisman &amp; Co, New York, aufgelegt. Der Erlös ist für pro-
duktive Zwecke bestimmt, insbesondere Ausbau der Elektrizitäts-,
Gas- und Wasserwerke. Die Tilgung erfolgt ab 1. Januar 1927
kumulativ durch Ankauf bis zu 105 % oder Auslosung zu 105 %.
Verstärkte Tilgung ist zu 105 % zu jedem Zinstermin zulässig.

4) Auch Berlin hat vor seiner ersten Anleihe im Dezember 1924 Schatz-
arweisungen in Höhe von 3 Mill. $ untergebracht, die gleichfalls am
31. Dezember 1925 fällig wurden,

?) Emissionskurse der einzelnen Serien vgl. Anhang Tab. 2,

X Miteeteilt vom Bayerischen Staatsministerium des Innern.
        <pb n="38" />
        Kommunale Auslandsanleihen,

31

Die von Ames, Emerich &amp; Co, Chicago-New York-Milwaukee,
aufgelegte Anleihe der Stadt Düsseldorf ist wiederum eine
Serienanleihe *) von der am 1. September der Jahre 1926—45 je
37 500 $ fällig werden. Verstärkte Tilgung ist ab 1. September
1930 mit 60tägiger Voranzeige zu 103 % zulässig. Der Erlös der
Anleihe dient für den Ausbau der Elektrizitätswerke und die Be-
teiligung an den Kosten für den Bau gemeinsamer Wasserwerke
von Düsseldorf und Duisburg.

Für Dresden übernahmen Speyer &amp; Co und Blyth, Witter
&amp; Co eine Anleihe von 5 Mill. $, von der aber 1250000 $ für
Holland reserviert wurden. Sie wurden hier durch die Neder-
landsche Handel-Maatschappij, Mendelssohn &amp; Co, Pierson &amp; Co,
Rotterdamsche Bankvereeniging, Gebr. Teixeira de Mattos und
R. Mees &amp; Zoonen aufgelegt. Die Tilgung erfolgt in den ersten
10 Jahren in Höhe von 5 % des Anleihebetrages durch Ankauf bis
zu pari; sie unterbleibt, soweit ein solcher Ankauf nicht möglich
ist. Vom 1. November 1935 ist jährlich */,, des noch ausstehenden
Betrags durch Ankauf bis zu pari oder Auslosung zu pari zu tilgen.
Verstärkte Tilgung ab 1. November 1935 nach 60tägiger Vor-
anzeige zulässig. Der Erlös der Anleihe ist für den Ausbau der
Elektrizitäts-, Gas-, Wasserwerke und Straßenbahnen bestimmt.

Eine Serienanleihe !) vom 4 Mill. $ wurde für Frankfurt
am Main von Speyer &amp; Co und Blyth, Witter &amp; Co übernommen.
Von den am 1. Oktober der Jahre 1926—45 fälligen zwanzig
Serien wurden die in den Jahren 1935—40 fälligen Serien für
Europa reserviert. Von jeder dieser sechs Serien wurden je
75 000 $ in der Schweiz (Schweizer Bankverein, Basel) fest unter-
gebracht und je 125 000 $ in Holland durch dieselben Firmen auf-
yelegt, die den holländischen Abschnitt der Dresdener Anleihe
übernommen haben. Verstärkte Tilgung ab 1. Oktober 1980 zu
103 % mit 60tägiger Voranzeige zulässig. Der Erlös der Anleihe
ist für den Ausbau der Elektrizitäts-. Gas- und Wasserwerke he-
stimmt.
Für Duisburg wurde kurz darauf gleichfalls eine Serien-
anleihe*) von 3 Mill. $ aufgelegt, und zwar durch Harris, Forbes
&amp; Co. Am 1. November der Jahre 1926—45 sind jährlich 150 000 $
fällig. Verstärkte Tilgung ab 1. November 1930 mit 60tägiger
Voranzeige zu 1038 % ‚zulässig. Der Erlös der Anleihe ist für den
Ausbau der Elektrizitäts-. (Jas-. Wasserwerke und des Hafens
bestimmt.
Von der Bonner 3-MillL-A-Inlands-Anleihe wurde 1 Mill. M
von der Arnold Gilissen’s Bank aufgelegt. Die Tilgung erfolgt am
il. März 1946, doch hat die Stadt das Recht, ab 1. März 1931 die
Anleihe ganz oder teilweise zu kündigen. Der Erlös der Anleihe

1) Emissionskurse der einzelnen Serien vel. Anhang Tab. 2.
        <pb n="39" />
        32

Deutschlands Auslandsanleihen.
dient zur Anlage einer. Gemeindeschiffswerft, zum Ankauf von
Industriegelände und Verwaltungsgrundstücken.

Speyer &amp; Co übernahm eine 5-Mill.-$-Anleihe der Stadt
Leipzig, von der aber 250000 $ in der Schweiz fest unter-
gebracht und 1 Mill. $ in Holland aufgelegt wurden, und zwar
durch Gebr. Teixeira de Mattos und Heldring &amp; Pierson. Die
Tilgung erfolgt kumulativ ab 1. Oktober 1927 durch Ankauf bis
zu pari oder durch Auslosung zu pari erstmalig zum 1. Februar
1928. Statt Barzahlungen kann die Stadt auch Anleihestücke zu
pari in den Tilgungsfonds liefern. Verstärkte Tilgung ist mit
sechswöchiger Voranzeige zum 1. Februar 1931 bis einschließ-
lich 1. August 1935 zu 102 %, dann zu pari zulässig. Der Erlös
ist für den Ausbau der Elektrizitäts- und Gaswerke bestimmt.

Für die Öffentlichen Werkbetriebe der Stadt
Stettin G. m. b. H. wurde von Harris, Forbes &amp; Co eine Anleihe
von 3 Mill. $ aufgelegt; als Sicherheit ist auf die Liegenschaften
der Gesellschaft eine Hypothek eingetragen. Von der Anleihe
werden jährlich, beginnend 15. Januar 1927, 2% % getilgt, so
daß sie am Fälligkeitstag zur Hälfte getilgt ist, und zwar durch
Ankauf bis zu parı oder Auslosung zu pari. Die Gesellschaft hat
das Recht, die Einzahlungen in den Tilgungsfonds bis auf 5 %
jährlich zu erhöhen. Die Einzahlungen können bar oder in
Anleihestücken zu pari erfolgen. Außerdem hat die Gesellschaft
das Recht, den ausstehenden Betrag im ganzen oder teilweise
nach sechswöchiger Voranzeige bis einschließlich 1. April 1931
zu 102% %, dann zu 100 % vorzeitig zu kündigen,

Von der 3-MilL-A-Inlandsanleihe Emdens wurde die Hälfte
von der Arnold Gilissen’s Bank, Amsterdam, aufgelegt. Der Erlös
der Gesamtanleihe ist für die Erweiterung des ostfriesischen Vieh-
markts, die Kultivierung neu eingedeichter Polder, die Verbesse-
rung des Hafenverkehrs und andere produktive Zwecke bestimmt.
Nach dem deutschen Prospekt wird die Anleihe in ganzer Summe
im Jahre 1961 fällig, dagegen befindet sich im holländischen
Prospekt die unverständliche Bestimmung, daß ein Tilgungsfonds
zu bilden ist, in den, beginnend mit dem 1. Juni 1981, jährlich
11% % des Anleihebetrags plus 5 % Rente einzuzahlen sind. Eine
vorzeitige Kündigung im ganzen oder teilweise kann mit sechs-
monatiger Voranzeige ab 1. Juni 1931 stattfinden,

Die 3800 000-hfl-Anleihe der Allgemeinen Orts-
krankenkasse Altona wurde von der Nationale Spaar-
en Emissiebank, Nymwegen, aufgelegt. Der Erlös diente für die
Erweiterung des Verwaltungsgebäudes in Altona und zum Teil
auch der Erholungsheime. Als Sicherheit dient außer der Garantie
der Stadt Altona auf Grund des Reichsversicherungsgesetzes eine
erste Hypothek auf den Grundbesitz der Krankenkasse in Altona
und die Erholungsheime in Grebin und am Kellersee. Die Tilgung
        <pb n="40" />
        Kommunale Auslandsanleihen.

353

erfolgt kumulativ (die jährlichen Beträge sind im Prospekt an-
gegeben). Die Krankenkasse hat das Recht, von 1931 ab zu
jedem 15. August den Tilgungsbetrag zu erhöhen.

Ende Juli 1927 wurde von Bernhard, Scholle &amp; Co, Ltd., für
Dresden eine 5% % Anleihe von 600 000 £ aufgelegt. Die
Tilgung erfolgt durch einen kumulativen Tilgungsfonds von 2 %
mittels Ankauf bis zu pari oder durch Auslosung zu pari, der erst-
malig in dem am 1. Juli 1928 endenden Halbjahr in Tätigkeit tritt.
Die Auslosungen finden, soweit nötig, zwischen 15. und 30. Juni
zum 1. Juli statt. Verstärkte Tilgung ist zum 1. Juli 1982 und
jedem späteren Zinstermin zulässig mit sechsmonatiger Voranzeige.
Da die Einzahlungen auf die Zeichnungen etappenweise erfolgten,
sind zunächst Zwischenscheine ausgestellt, die einen am 1. Ja-
nuar 1928 fälligen Zinsschein über 2 £ 8 d je 100 £ enthalten.
Die endgültigen Stücke laufen demnach erst vom 1. Januar 1928
ab. Der Erlös der Anleihe ist für die Erweiterung der Elektri-
zitäts- und Wasserwerke und Straßenbahnen sowie für den Bau
eines zweiten Warenhauses bestimmt.

Am 12. September 1927 ließ Nürnberg durch die Equitable
Trust Co. in Neuyork eine 6 %, vom 1. August 1927 datierte An-
leihe von 5 Mill. $ zu 94 % auflegen. Vom 1. August 1928 ab
wird sie durch halbjährliche Annuitäten getilgt, sei es durch
Ankauf bis zu pari oder Auslosung. Die Annuität wird am vorher-
gehenden Zinstermin zur Verfügung gestellt, also ein halbes Jahr
vorher. Vorzeitige Kündigung ist ab 1. August 1932 mit 60 tägi-
ger Voranzeige nur im ganzen zulässig. Der Erlös dient für die
Erweiterung und Ausgestaltung der Gas-, Wasser- und Elektrizi-
tätswerke.

Die Stadt Cleve hat 1000000 A 7 % Schuldscheine aus-
gegeben, die am 1. November 1937 zu pari fällig werden; eine vor-
zeitige Kündigung ist mit dreimonatiger Voranzeige nach 5 Jahren
vorbehalten. Diese Schuldscheine sind der Hollandsche Garantie-
&amp; Trust Compagnie in Amsterdam zur Verwaltung übergeben, die
hierfür Zertifikate in Höhe von 1000 und 2000 A ausgestellt und
durch Arnold Gilissen’s Bank ab 8. November zum Kurse von
951%  % zum Verkauf angeboten hat.

In gleicher Weise wurden von derselben Bank am 24. No-
vember 1927 Zertifikate über 2,5 Mill. 4 7 % Schuldverschrei-
bungen der Stadt Münster mit derselben Laufzeit, aber nur zu
94% % aufgelegt; der Erlös dient zur Tilgung kurzfristiger Kre-
dite. Die Anleihe ist ein Abschnitt einer Gesamtanleihe von
7,7 Mill. A, von der 2,7 Mill. A hereits fest. untergebracht sind.
offenbar in Deutschland.

Während des Krieges haben verschiedene Städte zur Be-
streitung von Kriegswohlfahrtsausgaben (Familienunterstützung
der zum Heeresdienst Eingezogenen) Darlehen in der Schweiz auf-

Pfitzner, Deutschlands Auslandsanleihen.
        <pb n="41" />
        34

Deutschlands Auslandsanleihen,

genummen, und zwar mit Kursgarantie. Laut eines in Zürich am
9. August 1926 getroffenen Abkommens?!) sind diese sog.
„Valutaschuldendeutscher Städte‘ in der Form ge-
regelt worden, daß an Stelle von je 1000 M alter Schuld 800 sfr
Ablösungsschuld treten, während der Rest in bar reguliert werden
sollte. Die neuen Obligationen sind vom 1. Oktober 1926 datiert
und mit 5 % verzinslich; sie werden am 1. Oktober 1936 zu pari
fällig, können aber zu jedem Zinstermin mit halbjährlicher Frist
gekündigt werden. Die Obligationen lauten auf den Inhaber und
sind nach einem einheitlichen Typ in Stücken von 1000 sfr aus-
gestellt. Die Regulierung dieser bei verschiedenen Schweizer Ge-
sellschaften eingegangenen Valutaschulden erfolgte durch Ver-
mittlung der Deutschen Reichsbank als Treuhänderin und der
Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich als Vertreterin der Gläu-
biger. Es handelt sich um folgende Beträge:

Alte Schuld

(1000 61
Bochum
Dortmund
Flensburg .
Freiburg i. BE
Heidelberg
Karlsruhe
Krefeld .
Nürnberg

7385 5 908

1560 1248

5 000 4 000

2.955 2 364

5 520 4416

L3 780 11024

4 400 3520

5.000 4.000

Gesamt: 45 600 36 480
Zu erwähnen sind auch die bei der Chase National Bank,
Neuyork, untergebrachten einjährigen 5% % Schatzscheinanleihen
der Städte Hannover und Chemnitz von je 2 Mill. $, gegen welche
Anteilzertifikate mit halbjährlichen Zinsscheinen zu 99% % am
8. bzw. 21. Oktober 1926 in Neuyork aufgelegt wurden und die
im Falle Hannover am 1. Oktober 1927, im Falle Chemnitz am
1. November 1927 fällig wurden. Ebenso hatten Berlin und Köln
vor ihren langfristigen Auslandsanleihen 3 bzw. 2 Mill. $ Schatz-
scheine untergebracht, die am 31. Dezember 1925 fällig waren und
aus dem Erlös der langfristigen Anleihen bezahlt worden sind. An
Zinsen sind für die Schatzscheinanleihen Hannovers und Chemnitz
im Jahre 1927 je 462000 M zu zahlen. Dazu kommt noch die
Spanne von je 42000 A zwischen Emissionskurs und Tilgungs-
betrag, so daß im ganzen 1008 000 4 Anleihekosten zu zahlen
sind, abgesehen von den Bankprovisionen usw. Für die Schatz-
scheindarlehen Berlins und Kölns waren vermutlich noch ver-
hältnismäßig höhere Anleihekosten zu zahlen (etwa 1,3 Mill. A).
‘ Vel, Anhanıe Ss. 162,
        <pb n="42" />
        Kommunale Auslandsanleihen, 35

Als erste kommunale Sammelanleihe erschien auf dem aus-
ländischen Kapitalmarkt die Anleihe der württembergischen
Städte. Die Sammelanleihen sowie die Anleihen höherer Kom-
munalyverbände sind in Tabelle 7 zusammenryestellt 1).
Tab. 6. Kommunale Sammelanleihen und Anleihen
höherer Kommunalverbände,

Verband

Württembergi- !
sche Städte ‚|
Hessische Kom-
munale Lan-
desbank. . .,
Badische Städte
Pfälz. Städte .|
Sparkassen- u.
Giroverbd. I .
Landesbank d.
Rheinprovinz
Prov. Westfalen '
Sparkassen- u.
Giroverbd, II
Ruhrverband I .
Desgl. I_. ..
Prov. Hannover |

Ver-
ZIN-
sung

Betrag
in
Mil.

Laufzeit

Emissions-
lurs

7 1$ 8471. 11. 25—45

100.48-93..90

7
.

$ 3,6 1. 11. 25-—45 100—93%/g
$ 451. 1.26—51, 98
$ 3811. 1. 26—4611002%-—938/,
$ 15 I1. 2. 26-—47)
h12,8.1. 5. 26—46)
FO 835115. 7. 26— 51:

943%
97%
98%
$8 1. 2. 26—47
hfl3 11. 1.27—32
hfl6 {1. 7. 27—57
“ 5 1 11. 8. 27—57|

98
001%

95%

95

Aufgeleet

in

am

Neuyork

28. 10. 25

Neuyork
Neuyork
Neuyork

19. 11. 25
26. 1.26
9. 2,26
23. 2.26
11. 5.26
7. 7.26

Neuyork
Holland
London

Neuyork 19. 8.26
Holland 18. 1.27
Holland ı 15, 7.27
Neuvork 181. 8.27
Bemerkungen.

Deutscher Sparkassen-und Giroverband I: 1, 5 MilL$
in Holland zu 95% % aufgelegt (1.3. 1926), 0,75 Mill, $ in verschiedenen
europäischen Ländern fest untergebracht. a

Landesbank der Rheinprovinz: 2,5 Mill, hfl. in Schweden
aufgelegt, 4 Mill. in Holland fest untergebracht. ;

Deutscher Sparkassen-und Giroverband II: 0,8 Mil. $
in Holland zu 98% % aufgelegt (7. 9. 1926), 0,45 Mill. in verschiedenen euro-
päischen Ländern fest untergebracht.
Die 8,4-Mill.-$-Anleihe der „konsolidierten Kommunal-
anleihe des Staates Württemberg“ wurde. von der
Chase National Bank und Blair &amp; Co als Serienanleihe aufgelegt,
von der am 1. November der Jahre 1926—1945 je 420 000 $ fällig
werden ?). Sie ist eine unmittelbare Schuld der 23 Städte Würt-
tembergs, garantiert vom württembergischen Staat. Vom 1. No-
vember 1930 ab ist eine Kündigung zu 103 % im ganzen oder teil-
weise mit achtwöchiger Voranzeige zulässig; bei teilweiser
1) Eine kommunale Anleihe ist auch die Anleihe des Amtsver-
bandes Cloppenburg. Da sie aber ausschließlich für die Elektri-
zitätsversorgung Süd-Oldenburgs aufgenommen worden ist, ist sie weiter
unten bei den Anleihen der Elektrizitätswerke behandelt.

2 Die Emissionskurse der einzelnen Serien vgl. Anhang Tab, 2.
“al
        <pb n="43" />
        36

Deutschlands Auslandsanleihen.
Kündigung findet Auslosung ohne Rücksicht auf die Fälligkeit
statt. Der Erlös der Anleihe dient für produktive Zwecke, ins-
besondere Ausbau der Elektrizitäts-, Gas-, Wasserwerke und
Straßenbahnen.

Die von Dillon, Read &amp; Co übernommene 3,6-Mill,-$-Anleihe
der Kommunalen Landesbank von Hessen ist von
der Hessischen Landesbank garantiert, für deren Verbindlichkeiten
wiederum der hessische Staat haftet. Außerdem haften für die
Anleihe sämtliche Mitglieder der Kommunalen Landesbank, das:
sind 253 Gemeinden und Gemeindeverbände. Ferner wird beim
Treuhänder ein Betrag in Dollar hinterlegt, der den jeweils in den
folgenden 12 Monaten fälligen Zinsen- und Tilgungsbeträgen ent-
spricht. Der Erlös der Anleihe ist für den Hafenausbau in Mainz
sowie für den Bau neuer und den Ausbau bestehender kommunaler
Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke usw. bestimmt. Indessen
fließen dem hessischen Staate mindestens 25 % des Erlöses für
ähnliche Zwecke sowie für den Ausbau des Kurbetriebes von Bad
Nauheim zu. Die Anleihe ist also keine ausschließliche Kommunal-
anleihe, sondern zu 25 % eine Staatsanleihe. Aufgelegt wurde sie
in Form einer Serienanleihe, von der am 1. November der Jahre
1926—1945 jährlich 180000 $ fällig werden?). Eine vorzeitige
Kündigung ist nur im ganzen ab 1. November 1930 mit 60tägiger
Voranzeige zu 103 % zulässig.

Die 4,5-Mill.-$-Anleihe der badischen Städte ist da-
gegen eine Annuitätsanleihe. Sie ist die unmittelbare Schuld von
14 Städten. Der Anleihedienst wird durch die Badische Giro-
zentrale vermittelt. Eine vorzeitige Kündigung ist im ganzen
oder teilweise zu pari mit 60tägiger Voranzeige ab 1. Januar 1951
zulässig. Die Auflegung erfolgte durch Blyth, Witter &amp; Co. Der
Erlös ist für produktive Zwecke, insbesondere den Ausbau von
Elektrizitäts-, Gas-, Wasserwerken, Straßenbahnen bestimmt.

Anfang Februar 1926 erfolgte die Auflegung einer 3,8-Mill.-
$-Anleihe der pfälzischen Städte durch Ames, Emerich
&amp; Co, und zwar als Serienanleihe, die in kumulativer Weise ge-
tilet wird *). Eine vorzeitige Kündigung ist nur im ganzen ab 1. Ja-
nuar 1982 zulässig, und zwar zum 1.Januar 1932 und 1933 zur
103 %, zum 1. Januar der folgenden Jahre um je % % jährlich
abnehmend. Der Erlös der Anleihe dient für die gleichen Zwecke
wie bei der Anleihe der badischen Städte. Beteiligt sind sieben
pfälzische Städte.

Ein Konsortium unter Führung von Harris, Forbes &amp; Co, dem
auch Lee, Higginson &amp; Co, die Guaranty Trust Co und die Equi-
table Trust Co sowie H. E. Rollins &amp; Sons angehörten, übernahm
im Februar 1926 eine Anleihe des DeutschenSparkassen-
und Giroverbands in Höhe von 15 Mill. $ und im August

1} Die Emissionskurse der einzelnen Serien vel. Anhang Tab. 2.
        <pb n="44" />
        Kommunale Auslandsanleihen,

37
eine zusätzliche Anleihe von 8 Mill. $. Von der ersteren wurden
23250000 $ für Europa reserviert, wovon 750 000 $ fest unter-
gebracht und 1500000 $ in Holland durch die Nederlandsche
Handel-Maatschappij, Mendelssohn &amp; Co, Pierson &amp; Co, R. Mees
&amp; Zoonen aufgelegt wurden. Von der zweiten Anleihe wurden
1250000 $ für Europa reserviert, wovon 450 000 $ fest unter-
gebracht und 800 000 $ durch dieselben Banken in Holland auf-
gelegt wurden. Die Laufzeit beider Anleihen ist die gleiche,
ebenso die Tilgung, die in kumulativer. Weise mit dem 1. Februar
1928 beginnt. Die Einzahlungen erfolgen am vorhergehenden
15. November jedes Jahres und sind zunächst zum Ankauf bis zu
pari zu verwenden; soweit dies nicht möglich ist, erfolgt eine Aus-
losung zu pari zum 1. Februar jedes Jahres. Statt Barzahlungen
können auch Anleihestücke in den Tilgungsfonds geliefert
werden. Eine vorzeitige Kündigung ist zum 1. Februar 1931 und
jeden folgenden Zinstermin mit sechswöchiger Voranzeige
zulässig, und zwar bis 1. August 1935 einschließlich zu
102 %, dann zu pari. Der Erlös der Anleihen ist für den Neubau
und Ausbau von Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerken und
anderen produktiven Betrieben bestimmt. Die Anleihen sind eine
unmittelbare Schuld des Deutschen Sparkassen- und Giro-
verbandes, für dessen Verbindlichkeiten die 13 Bezirksverbände
und die beiden Landesbanken der Provinzen Rheinland und West-
falen sowie letzten Endes die ihnen zugehörigen 2500 Gemeinde-
verbände haften 1). Außerdem waren als Sicherheit die Schuld-
verschreibungen zu deponieren, die von den an den Anleihen be-
teiligten Gemeindeverbänden in Höhe ihrer Beteiligung aus-
zustellen waren. An der ersten Anleihe sollten etwa 120 Ge-
meindeverbände beteiligt werden, von denen zur Zeit der Auf-
legung bereits 89 die Genehmigung der Beratungsstelle erhalten
hatten, an der zweiten 188, die zur Zeit der Auflegung diese Ge-
nehmigung bereits alle hatten. An der zweiten Anleihe waren
u. a. auch Zweckverbände beteiligt, nämlich Elektrizitätsverband
Gröba, Wasserversorgungsverband Talsperre Muldenberg, Heim-
bachkraftwerk, Überlandwerk Hohenlohe-Öhringen, Verbands-
gaswerk Siegmar und Umgebung, Überlandwerk Teinach Station,
Ferngaswerk Annaberg, Überlandwerk Tuttlingen, Überlandwerk
Aistaig, Gasversorgung Erzgebirge-West, Gasfernversorgungs-
verband Engelsdorf-Mölkau. Ferner waren (namentlich an der
zweiten Anleihe) eine Reihe von Kreisverbänden beteiligt.

Die Mitglieder der beiden zum Sparkassen- und Giroverband
zugehörigen Landesbanken der Rheinprovinz und der Provinz
a 1) Im Prospekt der ersten Anleihe wird die Zahl der Bezirksverbände
irrtümlicherweise mit 15, die Zahl der Gemeindeverbände mit 3000 ange-
geben, da die beiden Landesbanken und ihre 500 Mitglieder doppelt ge-
zählt sind.
        <pb n="45" />
        38

Deutschlands Auslandsanleihen.
Westfalen waren an den Anleihen nicht beteiligt. Für sie wurden
besondere Anleihen aufgenommen, und zwar im ersten Fall durch
die Landesbank der Rheinprovinz, im zweiten durch die Provinz
Westfalen.

Die Landesbank der Rheinprovinz nahm im Mai
1926 eine Anleihe von 12,3 Mill. hfl auf, von der 4 Mill. fest unter-
gebracht sowie 5,8 Mill. in Holland durch Mendelssohn &amp; Co,
Nederlandsche Handel-Maatschappij, Pierson &amp; Co, R. Mees &amp;
Zoonen und 2,5 Mill. in Sehweden von der Stockholms Enskilda
Bank und der Skandinaviska Kreditaktiebolaget aufgelegt wurden.
An der Anleihe sind beteiligt Aachen, Landkreis Aachen, M.-Glad-
bach, Trier mit je 1287 900, Oberhausen und Remscheid mit je
966 000, Uerdingen mit 225 500 und Neuß mit 161 100 hfl. Die
Verwendung ist die übliche (Elektrizitäts-, Gas-, Wasserwerke,
auch Hafenanlagen). Die Anleihe ist eine unmittelbare Schuld der
Landesbank und von der Rheinprovinz garantiert sowie noch
besonders gesichert durch Zession der Forderungen der Landes-
bank gegen die Städte und den Landkreis Aachen an die Deutsche
Waren-Treuhand A.-G., Hamburg, als Treuhänderin. Die Tilgung
erfolgt kumulativ, und zwar nur durch Auslosung, die halbjähr-
lich zwischen 1. und 15. August und 1. und 15. Februar zum
1.November bzw. 1. Mai stattfindet. Vorzeitige Kündigung ist mit
dreimonatiger Voranzeige zum 1. November 1926 und jedem folgen-
den Zinstermin zu pari nur im ganzen zulässig. Kapital und Zinsen
sind auch in den Vereinigten Staaten bei der International Accep-
tance Bank (zum festen Umrechnungssatz von 1000 hfl = 400 $)
und in der Schweiz beim Schweizerischen Bankverein (zu 1000 hfi
= 2075 sfr) zahlbar, woraus man wohl schließen kann, daß der
fest untergebrachte Teil der Anleihe vor allem in diesen beiden
Ländern untergebracht worden ist. Ein Teil ist wohl auch in
Deutschland untergebracht, da dem Übernahmekonsortium auch
die Firmen A. Levy, Köln, und M. M. Warburg, Hamburg, ange-
hörten.

Die Provinz Westfalen ließ durch N. M. Rothschild
&amp; Sons eine Anleihe von 835 000 £ im Juli 1926 in London auf-
legen, deren Erlös westfälischen Städten und Kreisen, zum kleinen
Teil auch dem Provinzialverband zugute gekommen ist. Die
Schuldverschreibungen der einzelnen Städte und Kreise sind
gleichfalls bei der Waren-Treuhand A.-G., Hamburg, als Sicher-
heit hinterlegt. Die Tilgung erfolgt gleichfalls kumulativ durch
halbjährliche Auslosungen, erstmalig zum 15. Januar 1927; vor-
zeitige Kündigung ist ab 15. Juli 1931 mit zweimonatiger Vor-
anzeige zulässig. Da die Einzahlung etappenweise erfolgte, lautet
der am 15. Januar 1927 fällige Zinsschein nur auf 1 £ 18 sh 10 d
je 100 £.

Der Ruhrverband ließ durch die Nederlandsche Handel-
        <pb n="46" />
        Kommunale Auslandsanleihen.

30

Maatschappij, Mendelssohn &amp; Co, Pierson &amp; Co, Gebr. Teixeira
de Mattos, R. Mees &amp; Zoonen im Januar 1927 eine fünfjährige
7 % Anleihe von 3 Mill. hfi und im Juli eine 30 jährige 6 % An-
leihe von 6 Mill. hfi auflegen. Der Erlös der Anleihen dient zum
Bau von Werken für die Reinhaltung der Ruhr, insbesondere einer
Flußkläranlage. Die erste Anleihe ist am 1. Januar 1932 fällig,
eine vorzeitige Kündigung ist nicht zulässig. Dagegen wird von
der zweiten Anleihe vom 1. Juli 1932 ab jährlich !/,, ausgelost;
die Auslosungen können beliebig mit viermonatiger Voranzeige
verstärkt werden. An: Stelle der Auslosungen kann auch ein
Ankauf auf dem freien Markt bis zu pari durch Vermittlung der
Nederlandsche Handel-Maatschappij erfolgen, und zwar in den
dem Auslosungstermin voraufgehenden 12 Monaten. Der Ruhrver-
band wurde im Jahre 1913 als öffentlich-rechtliche Körperschaft ge-
gründet; die Beiträge seiner Mitglieder sind öffentlich-rechtliche
Lasten. Er ist ein durch das preußische Ruhrreinhaltungsgesetz
vom 5. Juni 1913 errichteter öffentlich-rechtlicher Zweckverband,
dem außer den an der Reinerhaltung interessierten Städten und
Gemeinden (Essen, Duisburg, Mülheim, Oberhausen usw.) auch
zahlreiche Industrie-Unternehmungen (Deutsch-Luxemburgische
Bergwerks- und Hütten-A.-G., Essener Steinkohlenberg werke
A.-G., Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G., Gutehoffnungshütte,
Harpener Bergbau A.-G., Thyssen &amp; Co, Vereinigte Stahlwerke
A.-G. u. a.) als Mitglieder angehören, auch z. B. die Reichsbahn-
direktionen Essen und Elberfeld.

Eine 6 % Anleihe von 1 Mill. $ wurde Ende August 1927
durch Lee, Higginson &amp; Co für die Provinz Hannover auf-
gelegt. Der Erlös der Anleihe soll zu den Kosten der geplanten
Westharztalsperren sowie der damit zusammenhängenden An-
lagen (Kraftanlagen, Wasserwerke) beitragen, die auf rund
39 Mill. AM veranschlagt sind. Hiervon will die Provinz rund
2614 Mill. M im Anleihewege aufbringen; die restlichen 12%
Mill, 4% sollen vom Reich und von Preußen getragen werden. Die
Tilgung der Anleihe erfolgt kumulativ ab 1. August 19832 durch
einen Fonds, der in Anleihestücken oder in bar jeweils zum vor-
hergehenden 1. Mai einzuzahlen ist. Die Barsummen dienen zum
Ankauf von Anleihestücken bis zu pariı bzw. durch Auslosung
zu pari. Die Provinz Hannover kann ferner die Anleihe ab
1. August 1932 im ganzen mit dreimonatiger Voranzeige kündigen;
hierbei ist bis einschließlich 1. August 1937 eine Prämie von 2 %
zu zahlen.

Die 7% Anleihe des Provinzialverbandes der
Provinz Brandenburg von 10 Mill. 4, die im September
1926 aufgelegt wurde, ist auch in Holland durch die N. V. Hugo
Kaufmann &amp; Co.’s Bank zwecks Zeichnung angeboten worden. Es
handelt sich hier aber nicht um eine offizielle Auflegung. Ähn-
        <pb n="47" />
        10

Deutschlands Auslandsanleihen.
liche Fälle der Aufforderung zu Zeichnungen durch Prospekt
öhne offizielle Auflegung eines bestimmten Betrages finden wir
vor allem in Schweden (vgl. Anhang Tab, 7). Der eigentliche
Zeichner ist in diesen Fällen die betreffende Bank.

In der nachstehenden Tab. 7 ist für die einzelnen Anleihen der
Hmissionskurswert, der Tilgungsbetrag und der bis zur Fälligkeit
Tab. 7. Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung
der kommunalen Auslandsanleihen.

Anleihenehmer

Emissions- | ; Tilgungs-
kurswert ;  betrag

Zinsen-
betrag
MM
M

MM

Berlin I.

Köln ..

München

Lindau .

Heidelberg

Düsseldorf

Dresden .

Frankfurt

Duisburg

Bonn ..

Leipzig .

Stettin
Emden. .. 0.0.0...
Ortskrankenkasse Altona
Acht Städte .....
Berlin IL... 2...
Dresden... ...
Nürnbere

ı 777” einzelner £
56 070 000
36 750 000
35 119 508

1) 1238 8300
6 205 500

7 060 134

19 740 000
16 133 250
12 089 700
885 000

19 897 500
11 907 000
1132 500
482 060
(29 548 800)
70 432 425
11 216 070
19 740 000

af

ee.
63 000 000
42 000 000
36 540 000
1.190 700
6 615 000
7 350 000
21 000 000
16 800 000
12 600 000
1 000 000
21 000 000
12 600 000
1 500 000
506 100
29 548 800
71 505 000
12 258 000
21 000 000

64 056 588
44 037 152
26 856 900
1.190 700
7 860 825
5 402 250
15 433 000
12 348 000
9 261 000
1 600 000
19 924. 380
13 450 500
3 150 000
450 274
14 774 400
84 591 545
10 742 993
19 987 506
355 118 008
700 000

1 750 000

Gesamt (bis 30,9.27) . |
Cleve .......
Münster . N

305 647 747
952 500
2 368 750

378 013 600
1 000 000
2 500 000
2. Sammelanleihen und Aneihen höhere
Württembergische Städte ...
Hessische Komm. Landesbank .
Badische Städte ......
Pfälzische Städte. .....
Sparkassen- und Giroverband

Tund II... ..0....
Landesbank der Rheinprovinz .
Provinz Westfalen ......
Ruhrverband I. .......
Desgl. II... ...
Provinz Hannover .

Zormmnrakverbände.
35 280 000
15 120 000
18 900 000
15 960 000

25 930 800
11113 200
21 390 337
11 730 600

96 600 000
20 750 100
17 059 050
5 061 000
10 122 000
4 200 000

92 513 820
18 121 147
19 305 199
1 771 350
10 323 840
5 209 596
Gesamt (bis 30.9.27) .'. | 229 671 049 ]; 289 052 150 j 217 409 889
‘) Auszahlungskurs plus 5%.
") Nicht aufgelegt,
        <pb n="48" />
        Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken, 41

zu zahlende Zinsengesamtbetrag in Mark zusammengestellt. Der
Tilgungsbetrag ist nur bei der Heidelberger Anleihe höher als der
Nominalbetrag, da diese mit 105 % getilgt wird, während alle
anderen Anleihen zu pari getilgt werden.

Demnach stehen einem Erlös von etwa 530 Mill. 4 (Emissions-
kurswert abzüglich 5 % für Provisionen usw. und ohne Valuta-
schuldenanleihe der acht Städte) Ausgaben von 1190 Mill. M für
Verzinsung und. Tilgung gegenüber. Die Kosten belaufen sich also
auf 600 Mill. M.

Die Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken.

Der Ausbau der Elektrizitätsversorgung Deutschlands durch
Erweiterung und technische Verbesserung bestehender und Lr-
richtung neuer Elektrizitätswerke und Überlandzentralen, der
während des Krieges und in den ersten Jahren nach dem Kriege
stark vernachlässigt war, war eine der dringendsten und zugleich
lJohnendsten Aufgaben für die deutsche Volkswirtschaft und ver
sprach gleichzeitig die Beschäftigung und Ernährung einer großen
Anzahl von Arbeitskräften. Man hatte daher auf diesem Gebiete
vielleicht die weitaus geringsten Bedenken gegen eine Aufnahme
von Auslandsanleihen, die infolgedessen eine beträchtliche Höhe
erreicht haben.

Die staatlichen und kommunalen Anleihen sind, wie in den
vorhergehenden Abschnitten ausgeführt, in erheblichem Umfang
für den Ausbau der staatlich kontrollierten oder kommunalen
Elektrizitätswerke sowie für die Erweiterung der staatlichen
Kontrolle von solchen bestimmt. Um welche Beträge es sich
dabei handelt, läßt sich schwer schätzen, abgesehen von dem
zweiten Abschnitt der bayerischen Anleihe, dessen Erlös aus-
schließlich für den Weiterbau und die Erweiterung der vom baye-
rischen Staat kontrollierten Wasserkraftwerke verwendet wird,
und der badischen Anleihe, aus deren Erlös u. a. 7,5 Mill. sfr
Aktien des Kraftwerks Ryburg-Schwörstadt erworben wurden.

Die Anleihen, die Elektrizitätswerke auf ihren eigenen Namen
aufgenommen haben, sind in Tab. 8 zusammengestellt. Abgesehen
von den Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerken, dem Elek-
trizitätswerk Schlesien, den Lech Elektrizitätswerken und den
Kraftübertragungswerken Rheinfelden, deren Aktien sich ganz oder
überwiegend in Privathänden befinden, werden die angeführten
Elektrizitätswerke mehr oder weniger von Ländern oder Kom-
munalverbänden kontrolliert. Die Aktien der Elektrowerke sind
sämtlich im Besitz der Viag, deren Aktien dem Reich gehören.
Die Aktien der Sächsischen Werke sind sämtlich im Besitz des
sächsischen Staates, die der Berliner Städtischen Elektrizitäts-
werke sämtlich im Besitz der Stadt Berlin und die des Elektrizi-
        <pb n="49" />
        Deutschlands Auslandsanleihen,
Tab. 8S. Auslandsanleihen der Elektrizitätswerke.

Aufgelegt

Klektrizitätswerlke

Ver-;
zn |
zung‘

Betrag
in
Mill.

Laufzeit

Emis-
S10N8-
kurs

In

an
A.-G. Sächsische
WerkeI .....
Elektrowerke A.-G. I.
Desgl. IL... ...
Rhein-Main-Donau
A
Hamburg. Elektr.-
Werke A.-G.I...
Rhein,- Westfälisches
Elektr. Werk A.-G. I
Berliner Städtische
Elektr. Werke A.-G.I
Ver. Elektrizitätsw.
Westfalen G.m.b.H..
Bezirksverb. ober-
schwäb.Elektriz.täts-
werke, ......
Klektrizitätswerk
Sachsen-Anh, A.-G.
Elektrizitätswerk
Schlesien A.-G.. . .
Berliner Städtische
Klektr.-W. A.-G. II.
A..G. Sächsische
Werke IL... ..
“iroßkraftw. Mannh.
A.-G., u. Pfalzwerke
‚ech RBlektrizitäts-
werke A.-G.3 ...
\mtsverband
Cloppenburg. . ..
Oberpfalzwerke A.-G.
für HElektrizitätsver-
Sorgung. . . . ..
Landkraftwerke Leip-
zig A.-G. u. Energie
AG. Leipzig . ..
Hamburg. Elektr.-
Werke A.-G.II ..
Klektrizitätswerk
Unterelbeae A}

7
6%
6% ı

$ 15
$5
$ 05

1. 2. 25—45
\ 1.3. 25 bis
1.9.49

92

3.2.25

(16. 4. 25

23. 9.25

 Neuyork | 5.10. 25
Neuyork ! 4.11. 25
12.11.25
118,11.25

24. 11..25

Neuvork
Rz

To

Ss 6

11. 9. 25—50'

l1. 11. 25—851 95%
'1.11.25—501 94
"1.11. 25—401 95
1.12. 25-—501 8714

=

&amp; 4
®$® 10

-

sfr 80
6%

$ 7,5

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@ 4

115.1. 26—561 93

Neuvork

15. 1,26
25. 1,26
3. 2.26

16% $1

1. 1.26—28
1. 2. 26—46 1] 87%), : Neuyork

Neuvork !
6% $4

6%

(8 1 1. 92.26—98!
$2 ‘1. 2. 26—29)

99 AnNeuyorkl 8. 2.26
98% ı yo . A
Neuyork | 30. 6.26

6% 1 $ 15

11. 5 96—351

$ 2

1, 6. 26—41
1. 10. 26—51
1. 6. 26-—51

96%

Neuvork

| 7. 7.26
14, 7.26
99. 7.96

sfr 12

aß ”

Schweiz
hfl1

oe |

Holland

7

I ® 195

1. 6. 26——46

97%

ı Neuvork

28. 7.26

6% | $3 "1. 5.26—46

92%

ı Neuvork

15. 9.26
| 6.10.26
292, 10. 26

ra

14 169512. 1.2659

93%

1 Holland
| $ 2511.10. 26 bis
1.4.41
6% | $ 20 11.12.26—51' 98
5 1 sfr 14,51. 7.27 bis | 97
1.1.47
1. 5.2759]

991%

Neuvork

Berliner Städtische
Elektr. Werke A.G. III
Kraftübertragungsw.
Rheinfelden... .
Rhein.-Westf, Klektr.-
WerkA-G. IE...

} Neuvork | 13. 12. 26
9. 3.07
6 | $ 15

95%

Neuvork

"410. 8.97
        <pb n="50" />
        Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken,

A

Bemerkungen.

Sächsische Werke I: National City Co, Neuyork,

ElektrowerkelIu. II: Harris, Forbes &amp; Co, Neuvork.

Rhein-Main-Donau A.-G.: Lee, Higginson &amp; Co und J. Henry
Schröder Banking Corporation, Neuyork,

Hamburgische Elektrizitätswerke: Marshall Field,

Glore, Ward &amp; Co und Blyth, Witter &amp; Co, Neuyork.
‚.„. Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk I: Natio-
nal City Co, Neuyork. In Holland von Rotterdamsche Bankvereeniging
und Labouchere &amp; Co 1 Mill. $ am 18, 11, 1925 aufgelegt. Auch in Schweden
am 13. 11. 1925 von der Stockholms Enskilda Bank aufgelegt; angeblich sind
in Schweden 2 Mill. $ (?) untergebracht.

Berliner Städtische Elektrizitätswerke I: Schweize-
eische. Kreditanstalt, Schweizerischer Bankverein, Aktiengesellschaft Leu
&amp;% Co, Schweizerische Bankgeseilschaft, C. J. Brupbacher &amp; Co, A. Sarasin
&amp; Co, G. Pietet &amp; Co. In Holland 8 Mill. sfr zu 91% % am 24, 11. 1925 auf-
yvelegt und 2 Mill, fest untergebracht durch Nederlandsche Handel-Maat-
schappij, Mendelssohn &amp; Co, Pierson &amp; Co, R. Mees &amp; Zoonen. ;

Ver Elektrizitätswerke Westfalen: Speyer &amp; Co, Harris,
Forbes &amp; Co, Neuyork. In Holland von Gebr, Teixeira de Mattos 0,5 Mill, $
am 7. 12, 1925 zu 87% % aufgelegt:

Bezirksverband oberschwäbischer Elektrizitäts-
werke: W. A, Harriman &amp; Co, Neuyork. ;

Elektrizitätswerke Sachsen-Anhalt: F. J, Lisman &amp;
Co, Neuyork.

. „ Slebtrieitätewark Schlesien: Harris, Forbes &amp; Co, Neu-
york.

Berliner Städtische Elektrizitätswerke HM: Hallgarten
&amp; Co, Halsey, Stuart &amp; Co, Goldman, Sachs &amp; Co. Lehman Brothers, J. W.
Seligman &amp; Co, Neuyork.

Sächsische Werke II: National City Co, Neuyork. In Holland
2 Mill. $ am 13. 7. 1926 zu 91% % aufgelegt von Nederlandsche Handel-
Maatschappij, Mendelssohn &amp; Co, Pierson &amp; Co. Ferner sollen 2 Mill, $
fest in verschiedenen europäischen Ländern untergebracht sein. ;

Großkraftwerk Mannheim und Pfalzwerke: AG.
Becker &amp; Co, Neuyork.

Lech-Elektrizitätswerke: Schweizerische Kreditanstalt,
Eidgenössische Bank A.-G., Hentsch &amp; Co, Lombard, Odier &amp; Co, Union
Finaneciere de Geneve. Die Hälfte wurde für besondere Zwecke über-
nommen, die Hälfte aufgelegt,

Amtsverband Cloppenburg: Caron &amp; Smits, Amsterdam.

Oberpfalzwerke: P.W. Chapman &amp; Co, A. M. Lamport &amp; Co,
Neuyork.

Landkraftwerke Leipzig und Energie A.-G., Leipzig:
W. A. Harriman &amp; Co, Neuyork. Auch in Schweden durch Stockholms
Enskilda Bank aufgelegt,

Hamburgische Elektrizitätswerke II: Teil einer In-
landsanleihe von 15 Mill. M. Aufgelegt von N. V. Hugo Kaufmann &amp; Co’s
Bank,

Elektrizitätswerk Unterelbe: A.G. Becker &amp; Co, Chicago.

Berliner Städtische Elektrizitätswerke HI: Dillon,
Read &amp; Co, Neuyork. In Holland 2 Mill. $ am 21. 12. 1926 zu 98% % auf-
gelegt von Nederlandsche Handel-Maatschappij; Mendelssohn &amp; Co. Pierson
&amp; Co, R. Mees &amp; Zoonen, ,

Kraftübertragungswerke Rheinfelden: Schweizerische
Kreditanstalt, Schweizerischer Bankverein, Eidgenössische Bank A.-G. In
erster Linie Konversionsanleihe.
        <pb n="51" />
        Deutschlands Auslandsanleihen.
Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk A.-G.II:
National City Co, Neuyork, In Holland 1,5 Mill, $ am 18. 8. 1927 aufgelegt
von Amsterdamsche Bank, Internationale Bank, Rotterdamsche Bankver-
geniging, R. Mees &amp; Zoonen. In Schweden 750000 $ zu 96 % aufgelegt
durch Stockholms Enskilda Bank und Skandinaviska Kreditaktiebolaget,
In England rund 1550 000, in der Schweiz rund 200 000 $ fest untergebracht.
tätswerks Unterelbe sämtlich im Besitz der Stadt Altona. Die
Hamburgischen Elektrizitätswerke sind dagegen eine gemischt-wirt-
schaftliche Unternehmung; im Jahre 1915 trat der Hamburgische
Staat der ursprünglich als Privatunternehmen gegründeten Ge-
sellschaft mit einem dem Stammkapital gleichen Betrage an
Vorzugsaktien bei.

Am Aktienkapital der Landkraftwerke Leipzig sind der
sächsische Staat und die belieferten Kommunalverbände mit zu-
sammen 73 % beteiligt, am Aktienkapital der Energie A.-G.
Leipzig die belieferten Kommunalverbände mit 74 %. Das
Aktienkapital der Elektrizitätswerke Sachsen-Anhalt ist folgender-
maßen verteilt: 48 % Continental-Gasgesellschaft Dessau, 29 %
Provinz Sachsen, 20 % Elektrowerke, 3 % Freistaat Anhalt,

An den Aktien der Rhein-Main-Donau A.-G. sind das Reich
und Bayern mit zusammen 50 % beteiligt; die andere Hälfte ist
im Besitz Preußens, Badens, Hessens, Thüringens und ver-
schiedener rheinischer und bayerischer Städte. Das Aktienkapital
des Großkraftwerks Mannheim ist im Besitz der Stadt Mannheim,
der Pfalzwerke und zwei anderer Gesellschaften; die Aktien der
Pfalzwerke wiederum gehören zu über 70 % der Pfalz und ver-
schiedenen pfälzischen Kommunalverbänden. Bei den Oberpfalz-
werken befindet sich die Aktienmajorität in Händen der Oberpfalz
und der belieferten Städte und Gemeinden.

Das Kapital der Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen
G. m. b. H. ist in Händen der belieferten Kommunalverbände. Der
Bezirksverband oberschwäbischer Elektrizitätswerke ist ein
Zweckverband württembergischer Kreise. Der Amtsverband
Cloppenburg endlich hat eine Anleihe für sein an die Siemens:
Elektrizitätswerke angeschlossenes Stromverteilungsnetz auf-
genommen, welches außer Cloppenburg das ganze Süd-Oldenburg
(Münsterland) und einige benachbarte Ortschaften mit Strom
versorgt.

Die erste 15-Mill-$-Anleihe der Sächsischen Werke,
die im Jahre 1923 zwecks Übernahme der staatlichen Kraftanlagen
und Kohlenbergwerke gegründet worden sind, wurde Anfang
Februar 1925 zu dem Zwecke der Errichtung eines neuen Kraft-
werks bei Böhlen in West-Sachsen aufgenommen; die Gesellschaft
hatte bis dahin den von ihr verteilten Strom nur zur Hälfte in
ihrem Kraftwerk in Hirschfelde in Ost-Sachsen selbst erzeugt, zur
andern Hälfte aus fremden Kraftwerken bezogen. Ihr Strom-
verteilungsgebiet erstreckt sich über ganz Sachsen, insbesondere
        <pb n="52" />
        Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken. 4F

auf Dresden und Leipzig. Außerdem sollte der Erlös zum Bau
einer Preßkohlenfabrik im gleichen Bezirk zwecks Verwertung
ihrer dort gelegenen Kohlenbergwerke dienen; ferner zur Er-
weiterung der Hochspannungsleitungen, Verteilungsstationen USW.
sowie zur Begleichung laufender Schulden. Die Anleihe ist durch
eine erste Hypothek auf den vorhandenen und den aus dem
Anleiheerlös neu hinzutretenden Besitz gesichert und vom Frei-
staat Sachsen bedingungslos garantiert.

Ende Juni 1926 begab die Gesellschaft eine zweite 15-MilL-$-
Anleihe zwecks Bestreitung der Kosten für den weiteren Ausbau
ihrer Kraftanlagen und ihres Stromverteilungsnetzes und den
Erwerb von fremden Kraftwerken und Verteilungsstationen (ins-
besondere hat sie die Aktien der Kraftwerke West-Sachsen A.-G.
erworben). Die Anleihe ist in gleicher Weise hypothekarisch
gesichert und staatlich gesichert; auch die erworbenen Kraftwerke
West-Sachsen sind mit ihr hypothekarisch belastet.

Die Tilgung der ersten Anleihe der Sächsischen Werke erfolgt
in der Weise, daß vom 1. August 1935 halbjährlich ein Zwanzig-
stel des ausstehenden Anleihebetrags in den Tilgungsfonds ein-
zuzahlen ist, demgemäß werden 750000 $ im Jahre 1935, je
1,5 Mill. $ in den Jahren 1936 bis 1944 und 750 000 $ im Jahre
1945 normalerweise getilgt. Die Tilgungsbeträge werden ent-
weder dem Treuhänder der Anleihe (der National City Bank of
New York) zwecks Ankaufs von Anleihestücken übermittelt oder
es erfolgt Auslosung zu pari. Eine vorzeitige Kündigung kann
nur im ganzen zum 1. Februar 1930 und jedem späteren Zins-
termin erfolgen, und zwar bis zum 1. August 1934 einschließlich
zu 105 %, später zu 100 %. Von der zweiten Anleihe werden da-
gegen bis zur Fälligkeit 40 % getilgt, und zwar in den Jahren
1930 bis 19839 einschließlich halbjährlich 1% % (mithin jährlich
375.000 $), in den Jahren 1940 bis 1950 halbjährlich 1% % (mit-
hin 525000 $). Am 1. Mai 1951 wird der Rest mit 5475 000 $
fällig. Eine vorzeitige Kündigung der ganzen Anleihe oder eines
Teils kann zu pari zu jedem Zinstermin erfolgen, und zwar mit
30tägiger Voranzeige; die Kündigung ist auch in der Form zvU-
lässig, daß der Tilgungsfonds erhöht wird.

Die Elektrowerke A.-G. hat von einer in Höhe von
25 Mill. $ genehmigten Anleihe bisher im April 1925 5 MilL und
im September 1925 weitere 2,5 Mill. $ auflegen lassen. Als Zweck
ist im Prospekt nur allgemein die Erweiterung der Anlagen und die
Rationalisierung des Betriebs genannt. Die Gesellschaft, die die
großen Kraftwerke in Zschornewitz, Trattendorf und Lauta be-
sitzt, gilt als die größte Krafterzeugungsgesellschaft Europas. Sie
versorgt Berlin, die Provinzen Brandenburg und Sachsen, den
Freistaat Anhalt und den Freistaat Sachsen mit Strom. Die An-
leihe ist hypothekarisch gesichert und von der Viag garantiert.
        <pb n="53" />
        Deutschlands Auslandsanleihen. i
Die beiden Anleihen der Elektrowerke sind von 1930 ab bis
zur Fälligkeit zur Hälfte zu tilgen, und zwar werden jährlich zum
1. September 125 000 $ von der ersten und 62 500 $ von der zwei-
ten, zusammen 187 500 $ durch Ankauf bzw. Auslosung getilgt,
im letzten Jahre (1949, nicht 1950, wie der Prospekt angibt)
2625 000 bzw. 1312500 $, zusammen 3937500 $. Die Einzah-
lungen in dem Tilgungsfonds erfolgen jeweils am 1. April. Eine
vorzeitige Kündigung der ganzen Anleihe oder eines Teils ist zu
100 % zu jedem Zinstermin nach 60-tägiger Voranzeige zulässig.

Die im Oktober 1925 aufgelegte 6-Mill.-$-Anleihe der Rhein-
Main-Donau A.-G. nimmt insofern eine besondere Stellung
ein, als diese im Jahre 1921 gegründete Gesellschaft in erster Linie
die Aufgabe hat, den Rhein-Main-Donau-Kanal in seinem Ab-
schnitt zwischen Aschaffenburg und Passau fertigzustellen, durch
den ein Wasserweg zwischen Rheinmündung und Schwarzem
Meer für Schiffe bis zu 1500 t geschaffen wird. Die Gesellschaft
hat das Recht, an den Schleusenwerken 33 Wasserkraftwerke zu
errichten und zu betreiben, die insgesamt schätzungsweise eine
Elektrizitätserzeugungskapazität von 325 000 PS und eine jähr-
liche Leistung von 1500 Mill. Kilowattstunden erreichen werden.
Die Anleihe dient zum Teil für den Bau des Kanals, insbesondere
aber für die Herstellung von. drei Stauwerken und Wasserkraft-
anlagen am Main östlich von Aschaffenburg und für die Vollendung
der Kachletwerke bei Passau. Die Anleihe ist bedingungs-
los vom Deutschen Reich und von Bayern garantiert und gesichert
durch die Subsidien, die das Reich und Bayern der Gesellschaft
jährlich zu zahlen sich verpflichtet haben.

Die Tilgung der Anleihe erfolgt kumulativ durch Ankauf zu
höchstens 102% % oder Auslosung zu 102% %. Für den Zinsen-
und Tilgungsdienst wird halbjährlich eine Summe von 261 100 $
zur Verfügung gestellt !). Eine verstärkte Tilgung kann zu jedem
Zinstermin zu 102% % nach sechswöchiger Voranzeige durch
Erhöhung des Tilgungsfonds erfolgen; im ganzen kann die An-
leihe dagegen erst zum 1. September 1930 und jedem folgenden
Zinstermin zu 105 % nach 60tägiger Voranzeige gekündigt
werden.

Die Hamburgischen Elektrizitätswerke haben
Anfang 1925 eine Anleihe von 4 Mill. $ in Neuyork begeben und
ferner ihre Anfang Oktober 1926 in Deutschland begebene Anleihe
von 15 Mill. AM gleichzeitig in Holland auflegen lassen. In Holland
wurden nach Mitteilung der Gesellschaft 1625000 AM unter-
gebracht. Sie versorgt den Freistaat Hamburg und anliegende
Gebiete mit Elektrizität; sie deckt u. a. auch ausschließlich den
Strombedarf der Hamburger Hochbahn A.-G. Ferner ist sie mit je
| *) Vgl. den Auszug aus dem Emissionsvertrag vom 29, 9. 1925
im Anhang S. 163.
        <pb n="54" />
        Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken, 47

der Hälfte des Kapitals am Fernheizwerk Hamburg G. m. b. H. und
an der Stromversorgung Wilhelmsburg G. m. b. H. beteiligt. Sie
betreibt fünf Kraftwerke. Beide Anleihen dienten zur Beschaffung
von Mitteln für die Erweiterung der Stromerzeugungs- und Strom-
verteilungsanlagen der Gesellschaft, vor allem für die Fertig-
stellung des neuen Kraftwerks Neuhof. Beide Anleihen sind nicht
hypothekarisch sichergestellt, die Gesellschaft haftet indessen mit
ihrem gesamten Vermögen für Kapital und Zinsen und hat sich
verpflichtet, keinen anderen Anleihen, die sie späterhin aufnimmt,
den Vorrang vor diesen Anleihen zu geben.

Von der ersten Anleihe der Hamburgischen Elektrizitätswerke
werden ab 1. November 1926 halbjährlich 100 000 $ getilgt; 19835
ist der Rest mit 2,3 Mill. $ fällig. Die Tilgung erfolgt durch An-
kauf oder Auslosung. Ab 1. November 1930 kann der ausstehende
Anleihebetrag im ganzen zu jedem Zinstermin mit 60tägiger Vor-
anzeige zu 103 % gekündigt werden. Die Tilgung der im Oktober
1926 aufgelegten Inlandsanleihe, von der 1625 000 M in Holland
placiert sind, erfolgt kumulativ und nur durch Auslosung zu parl,
die von 1928 ab in den ersten Tagen des Oktober zum folgenden
2, Januar stattfindet. Auch eine verstärkte Tilgung oder Rück-
zahlung kann nur zum 2. Januar erfolgen, erstmalig zum 2. Januar
1932. Ein Ankauf von Anleihestücken ist ausgeschlossen.

Das Versorgungsgebiet der Rheinisch-Westfäli-
schen Elektrizitätswerk A.-G., die im November 1925
eine 10-Mill-$-Anleihe in Neuyork, Schweden und Holland zur
Auflegung brachte, erstreckt sich von der niederländischen Grenze
bis in die Provinz Westfalen im Osten und bis an die Ahr im
Süden; vor allem umfaßt es das Ruhrgebiet. Die Kraftwerke be-
finden sich in der Nähe eigener Kohlenbergwerke der Gesellschaft,
deren Förderung (teils Steinkohle, teils Braunkohle) zur Strom-
erzeugung verwendet wird. Ihr bedeutendstes Kraftwerk ist das
Goldenberg-Kraftwerk. Die Anleihe wurde aufgenommen zum
Zwecke der Herstellung von Hochspannungsleitungen zwischen
dem Ruhrgebiet und den süddeutschen Wasserkraftwerken sowie
zur Erweiterung der Stromerzeugungs- und Verteilungsanlagen
der Gesellschaft. Sie ist gesichert durch eine Hypothek auf den
gesamten Besitz der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften
einschließlich der Kohlenbergwerke.

Die Tilgung der Anleihe erfolgt in ziemlich unregelmäßiger
Weise. In den beiden Jahren 1926 und 1927 werden je 400 000 $
getilgt, in den Jahren 1928 bis 1931 dagegen nur je 200 000 $.
Dann steigt der Tilgungsbetrag wieder auf 300 000 $ für 1932
bis 1985, 400 000 $ für 1936 bis 1942, 500 000 $ für 1943 bis 1946
und 600000 $ für 1947 bis 1950. Die Einzahlungen der Gesell-
schaft haben in halbjährlichen Raten am 1. März und 1. September,
also zwei Monate vorher zu erfolgen, und zwar in bar oder in An-
        <pb n="55" />
        13

Deutschlands Auslandsanleihen.
leihestücken zum Nennwert. Die Barbeträge werden zum Ankauf von
Anleihestücken zu höchstens pari verwendet. Soweit dies innerhalb
sechs Monaten nach Einzahlung nicht möglich war, kann der Rest-
betrag mit Zustimmung der Gesellschaft zu Ankäufen über pari
verwendet werden. Andernfalls ist, wenn der Tilgungsfonds
300 000 $ übersteigt, der überschießende Betrag auf Wunsch der
Gesellschaft zurückzuzahlen, und die Gesellschaft ist bei Minde-
rung des Tilgungsfonds durch neue Ankäufe stets nur zur Auf-
tüllung des Fonds auf 500 000 $ verpflichtet.

Am 10. August 1927 ließ die Gesellschaft durch die National
City Co eine zweite Anleihe von 15 Mill. $, mit 6 % verzins-
lich, zu 951% % auflegen. Davon wurden 4 Mill. $ für Europa re-
serviert. Die Obligationen sind auf den 2, Mai 1927 datiert, die
Auflegung der Anleihe hat sich also stark verzögert. Bis 1. Mai
1952 sollen über 56 % der Anleihe durch einen halbjährlich ein-
zuzahlenden kumulativen Tilgungsfonds getilgt sein. Eine vor-
zeitige Kündigung ist nur im ganzen zulässig mit 60tägiger Vor-
anzeige; dabei ist bis 1. Mai 1932 eine Prämie von 2 % und bis
1. Mai 1942 eine Prämie von 1 % zu zahlen; nach diesem Termin
fällt die Prämie weg. Der Erlös der Anleihe ist für Betriebs-
erweiterungen bestimmt. Die Ausgabe von weiteren 15 Mill. $
Obligationen ist vorbehalten.

DieBerlinerStädtischenElektrizitätswerke
A.-G. haben zur Finanzierung ihrer Erweiterungsbauten, in erster
Linie des Baus des neuen Großkraftwerks Klingenberg in Rummels-
durg, drei Auslandsanleihen aufgenommen, nämlich im November
1925 eine Anleihe von 30 Mill. sfr (von der 10 Mill. in Holland
untergebracht wurden), im Februar 1926 eine 2—3jährige Anleihe
von 3 Mill. $ und im Dezember 1926 eine langfristige Anleihe von
20 Mill. $ (von denen Holland 2 Mill. $ übernahm). Außerdem war
bereits, wie oben bemerkt (S. 28), der Erlös der von der Stadt Berlin
im Juli 1925 aufgenommenen Anleihe von 15 Mill. $ zum Teil für
die gleichen Zwecke bestimmt. Die Gesellschaft wurde im Jahre
1923 zwecks Pachtung der Städtischen Elektrizitätswerke und
ihrer Nebenbetriebe gegründet; diese waren im Jahre 1884 durch
die Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft gegründet und im Jahre
1915 in städtische Verwaltung übernommen worden. Der Pacht-
vertrag läuft 50 Jahre. Das Versorgungsgebiet umfaßt Groß-Berlin
mit Ausnahme der 1920 eingemeindeten südlichen Vororte, ferner
zahlreiche Gemeinden in den Kreisen Beeskow-Storkow, Nieder-
barnim, Oberbarnim, Teltow. Der Pachtvertrag umfaßt sieben
Kraftwerke: Moabit, Öberspree, Rummelsburg, Charlottenburg,
Steglitz, Schiffbauerdamm und Mauerstraße. Die Stadt Berlin hat
die selbstschuldnerische Bürgschaft für Kapital und Zinsen der
ersten Anleihe übernommen. Dagegen ist die 3-Mill.-$-Anleihe
durch die Berliner Städtische Gaswerke A.-G. garantiert, eine Ge-
        <pb n="56" />
        Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken. 4Y

sellschaft, die gleichfalls im Jahre 1923 gegründet worden ist und
leren Aktien sich gleichfalls voll im Besitz der Stadt Berlin be-
finden. Die dritte Anleihe ist lediglich eine Alleinschuld der Gesell-
schaft, doch hat sich die Stadt verpflichtet, den Besitz der Gesell-
schaft in keiner Weise hypothekarisch oder anderswie mit Schulden
zu belasten, die der Anleihe im Range vorgehen.

Für ihre Schweizer Anleihe: haben die Berliner Städtischen
Elektrizitätswerke halbjährlich 1 % des Anleihebetrags, erstmalig
zum 1. Mai 1926, als Tilgungsfonds zwecks Ankaufs von Anleihe-
stücken zu höchstens pari zur Verfügung zu stellen. Normalerweise
werden also jährlich 600 000 sfr bis 1939 getilgt, im Jahre 1940
der Rest mit 21,6 Mill. sfr. Zum Ankauf nicht verwendete Beträge
werden bei der folgenden Einzahlung angerechnet. Dem-
entsprechend ist also die Gesellschaft nur jedesmal zur Auffülung
des Tilgungsfonds auf 1% verpflichtet; eine Auslosung
findet nicht statt. Der gesamte ausstehende Anleihebetrag
kann mit 6monatiger Voranzeige erstmalig zum 1. November
1930 zu 102% %, zum 1. Mai oder 1. November 1931 . zw
102 %, zum 1. Mai oder 1. November 1932 zu 101% %,
zum 1. Mai oder 1. November 1933 zu 101%, zum 1. Mai
oder 1. November 1934 100% %, zu jedem späteren Zins»
termin zu 100 % gekündigt werden. Die Rückzahlung erfolgt
sbenso wie die Zinszahlung nach Wahl der Titelinhaber in Schwei-
zer Franken oder in holländischen Gulden zum festen Umrech-
nungskurs von 48 cents je Schweizer Franken. Wird der zwischen
der Stadt Berlin und der Gesellschaft bestehende Pachtvertrag vor-
zeitig aufgelöst, so hat die Schweizerische Kreditanstalt als Treu-
händerin der Anleihe ein Kündigungsrecht in der Weise, daß zum
nächsten Zinstermin mindestens 7,5 Mill. sfr zurückzuzahlen sind
und zu jedem folgenden Zinstermin mindestens die gleiche Summe.

Die im Februar 1926 aufgelegte 3-Mill.-$-Anleihe der Berliner
Städtischen Elektrizitätswerke wird mit 1 Million am 1. Februar
1928 und mit 2 Millionen am 1. Februar 1929 fällig. Eine vor-
zeitige Kündigung ist mit einem Aufschlag von % % für jedes
volle oder angefangene Jahr bis zur Fälligkeit mit sechsmonatiger
Voranzeige zu jedem Zinstermin zulässig.

Die dritte, im Dezember 1926 aufgelegte Anleihe der Berliner
Städtischen Elektrizitätswerke wird durch einen Tilgungsfonds ge-
tilgt, in den von 1929 ab halbjährlich der 46. Teil des Anleihe-
betrags, also nicht ganz 435 000 $, einzuzahlen sind. Da die An-
leihestücke auf 1000 $ lauten, bleibt stets ein Übertrag für das fol-
gende Halbjahr, so daß nur unregelmäßig abwechselnd 434 000
und 435 000 $ getilgt werden können. Der Tilgungsfonds wird in
erster Linie zum Ankauf zu höchstens 100 % verwendet; soweit
Anleihestücke nicht erhältlich sind, tritt eine Auslosung an die
Stelle. Eine vorzeitige Kündigung des ganzen ausstehenden Be-

Pfitzner. Deutschlands Auslandsanileihen.
        <pb n="57" />
        50

Deutschlands Auslandsanleihen,
;rages oder eines Teilbetrags kann zu jedem Zinstermin ıit
30tägiger Voranzeige erfolgen, bis zum 1. Dezember 1981 aber nur
mit einem Aufschlag von 2% %.

Die Vereinigten Elektrizitätswerke West-
falen G. m. b. H., die im November 1925 eine Anleihe von
7,5 Mill. $ aufnahm, versorgt die Industriegebiete an der Ems,
Lippe und Ruhr; sie betreibt vier große Kraftwerke, außerdem
sin Wasserkraftwerk, das sie bis 1948 vom Ruhrtalsperre-Verein
gepachtet hat. Die Anleihe ist in erster Linie für die Erweiterung
der Stromerzeugungs- und Verteilungsanlagen bestimmt, zu einem
kleineren Teil auch für die Erweiterung der Gasverteilungs-
anlagen der Gesellschaft. Sie ist durch eine erste Hypothek auf
lie wichtigsten Besitztümer gesichert, vor allem auf die vier Kraft-
werke. Die Tilgung der Anleihe erfolgi.in kumulativer Weise, be-
yinnend mit dem 1. August 1931; statt Barsummen kann die Gesell-
schaft Obligationen in den Tilgungsfonds einreichen. Eine vor-
zeitige Kündigung der ganzen Anleihe oder eines Teils ist zu pari
zu jedem Zinstermin mit 60tägiger Voranzeige zulässig,

Eine kumulativ zu tilgende Anleihe ist auch die 4-Mill.-$-An-
leihe des Bezirksvyerbaäandes oberschwäbischer
Elektrizıitätswerke, die Mitte Januar 1926 in Neuyork
zum Zweck des Baues von zwei neuen Wasserkraftanlagen und
verschiedenen Unterstationen sowie zur Erweiterung der vorhan-
denen Anlagen aufgenommen wurde. Für die Anleihe dieses im
Jahre 1914 gegründeten Zweckverbandes haften 15 württem-
bergische Kreise, außerdem ist für sie eine erste Hypothek auf die
Kraftanlagen einschließlich der beiden neuen und einige andere
Liegenschaften des Verbandes bestellt. Das Versorgungsgebiet
erstreckt sich über diese 15 Kreise und außerdem über angrenzen-
des preußisches Gebiet. In Betrieb waren zur Zeit der Anleihe-
aufnahmen zwei große Wasserkraftwerke an der Iller, eine Dampf-
kraftanlage in Ulm und verschiedene kleinere Anlagen im Donau-
tal und anderwärts. Eine vorzeitige Kündigung der Anleihe kann
für die ganze Anleihe oder einen Teil ab 15. Januar 1931 zu
102 %, ab 15. Januar 1936 zu 101 %, ab 15. Januar 1941 zu
LO0 % bei 30tägiger Voranzeige stattfinden.

Die im Jahre 1917 gegründete Elektrizitätswerke
Sachsen-Anhalt A.-G. nahm Ende Januar 1926 eine An-
leihe von 1 Mill. $ auf, die in vier Serien halbjährlich fällig wird
(coupon notes), und zwar zum Zwecke der Rückzahlung von Dar-
lehen und zu Betriebserweiterungen, Die Anleihe ist nicht hypo-
thekarisch gesichert, die Gesellschaft hat sich aber verpflichtet, ihr
Eigentum und das Eigentum ihrer Tochtergesellschaft nicht mit
Schulden zu belasten, die der Anleihe im Range vorgehen. Außer-
dem ist die Anleihe garantiert durch die Continental Gasgesell-
schaft in Dessau, die bedeutendste Gasresellschaft des Kontinents
        <pb n="58" />
        Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken. 51

und. eine der größten Holdinggesellschaften Deutschlands (sie
leitet oder kontrolliert 88 Elektrizitäts-, Gas- und andere Gesell-
schaften; im Jahre 1918 erwarb sie die Imperial Continental Gas
Association, einen englischen. Konzern) sowie durch die Nieder-
rheinische Elektrizitätsgesellschaft in Rheydt. Die Gesellschaft
versorgt die Städte Dessau, Halberstadt, Magdeburg, Cöthen,
Bernburg, Zerbst, Oschersleben mit Strom, ferner verschiedene
große Kalibergwerke und sechs landwirtschaftliche Genossen-
schaften. Das Kraftwerk der Gesellschaft in Groß-Kayna erzeugt
ein Viertel des zur Verteilung gelangenden Stroms, drei Viertel
werden aus anderen Quellen bezogen (Elektrowerke A.-G., Con-
cordia A.E.G., Braunschweiger Kohlengesellschaft, Chemische
Werke Buckau). Die vom Kraftwerk verwendete Kohle stammt
aus unmittelbar in der Nähe gelegenen, von der Gesellschaft bis
1957 gepachteten Kohlenzechen, Von der Anleihe werden je
250 000 -$ am 1. Juli 1926, 1. Januar und 1. Juli 1927 sowie am
1. Januar 1928 fällig.

Anfang Februar 1926 folgte die Auflegung einer 4-Mill.-$-
Anleihe der Elektrizitätswerk Schlesien A.-G. Das
Versorgungsgebiet erstreckt sich über einen großen Teil Schle-
siens, zum Teil durch Vermittlung der Tochtergesellschaft Neu-
kag. (Niederschlesische Elektrizitäts- und Kleinbahn A.-G.), deren
Aktienkapital zu 88 % in Händen des Elektrizitätswerks Schlesien
ist. ‚Für die Anleihe sind die Liegenschaften der Gesellschaft und
der Neukag mit einer ersten Hypothek belastet. Der Erlös der
Anleihe dient für Betriebserweiterungen, insbesondere den Bau
einer neuen Stromerzeugungsanlage im Kraftwerk Tschechnitz.
Neben diesem Kraftwerk betreibt die Gesellschaft die Kraftwerke
Waldenburg und Mölke, die infolge Verwendung von Schlammkohle
zu den billigsten Krafterzeugungsanlagen Deutschlands zählen.
Die Tilgung erfolgt durch gleiche Jahresraten von 100 000 $ ab
1. Februar 1927, so daß im Fälligkeitsjahr außer dieser Rate noch
die Hälfte der Anleihe, also zusammen 2100000 $, fällig sind.
Eine vorzeitige Kündigung ist zu 100 % mit 60tägiger Voranzeige
zu jedem Zinstermin gestattet.

Die Großkraftwerk Mannheim A.-G. und die
Pfalzwerke A.-G. begaben im Juli 1926 eine gemeinsame
Anleihe in Höhe von 3 Mill. $. Die Tilgung erfolgt in ähnlicher
Weise so, daß ab 1. Juni 1931 jährlich 120 000 $ ausgelost werden
und .im Jahre 1941 noch 1800000 $ fällig werden. Statt Bar-
geld können auch Anleihestücke zum Nennwert in den Tilgungs-
fonds geliefert werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nur im
ganzen ab 1. Juni 1931 zu jedem Zinstermin zu pari gestattet. Die
Anleihe ist hypothekarisch gesichert. Die Großkraftwerk Mann-
heim A.-G., die die Stadt Mannheim mit Strom versorgt, wurde
1921 durch die Stadt Mannheim, die Badische Landeselektrizitäts-
        <pb n="59" />
        33

Deutschlands Auslandsanleihen.

versorgungs-A.-G. und die Neckar A.-G. gegründet; das Aktien-
kapital befindet sich in Händen der Gründer. Das Großkraftwerk
Mannheim liefert auch ein Drittel des Strombedarfs der Pfalz-
werke, die ihrerseits die Gemeinden der Pfalz mit Strom versorgen.
Die Pfalzwerke besitzen nur eine kleinere eigene Erzeugungs-
anlage in Ludwigshafen, in der Hauptsache Verteilungs- und Um-
formungsanlagen; ferner 48 % der Aktien des Kraftwerks Hom-
burg, von dem sie gleichfalls Strom zwecks Verteilung beziehen.

Die Lech-Elektrizitätswerke A.-G. nahmen
Mitte Juli 1926 eine Anleihe von 12 Mill. sfr in der Schweiz auf,
von der 6 Mill. 4 von einem Bankenkonsortium fest übernommen
wurden; diese sollten für besondere Zwecke Verwendung finden
und bis Ende 1926 gesperrt bleiben. Die Anleihe ist hypotheka-
risch gesichert. Die Gesellschaft nützt die Wasserkräfte des Lech
unterhalb Augsburg aus und besitzt dort drei Kraftwerke (Gerst-
hofen, Langweid, Meitingen); sie beliefert einen großen Teil von
Schwaben und Neuburg sowie einen Teil von Oberbayern mit
Strom aus den eigenen Werken und aus dem Bayernwerk. Für
alle mit der Stromlieferung zusammenhängenden Anlagen, aus-
schließlich der Stromerzeugungsanlagen sowie der Stromvertei-
lungsanlagen für die Stadt Augsburg und die Gersthofener Fabrik
der I. G. Farbenindustrie A.-G. (früher Höchster Farbwerke), steht
dem Staat erstmalig zum 1. Juli 1933 ein Ablösungsrecht zu. Auch
die Erzeugungsanlagen kann er unter besonderen Bedingungen
erwerben; beläßt er sie der Gesellschaft, so ist er verpflichtet, bis.
30. Juni 1953 den Strom von den Lechwerken zu beziehen. Die
Stadt Augsburg hat das Recht, nach Ablauf des mit ihr ge-
schlossenen Vertrages im Jahre 1941 das Leitungsnetz im Stadt-
gebiet sowie das Kraftwerk Gersthofen zu erwerben. Der Erlös
der Anleihe ist für Neubauten, Tilgung schwebender Schulden
und Rückzahlung alter Obligationsanleihen bestimmt. Die An-
leihestücke lauten auf den Namen der Bank für elektrische Unter-
nehmungen in Zürich oder deren Order; sie sind also nur dureh
Indossement übertragbar. Die Tilgung erfolgt kumulativ, Falls
eine Auslosung stattfindet, erfolgt die Rückzahlung bis einschließ-
lich 1. Oktober 1931 zu 102 %, dann zu pari, Auf jeden 1. Ok-
tober kann die Anleihe vorzeitig mit sechsmonatiger Voranzeige
ganz oder teilweise gekündigt werden: bis 1981 gleichfalls zu
102 %, dann zu parl.

Eine „süd-oldenburgische Anleihe“ von 1 Mill. hft
wurde durch den Amtsverband Cloppenburg am
22. Juli 1926 in Holland aufgelegt, und zwar unter Mitgarantie
der Amtsverbände Vechta, Friesoythe, Wildeshausen und der
Amtssparkasse Cloppenburg. Der Erlös ist für die Erweiterung
der Stromversorgung des südlichen Teils von Oldenburg, des sog.
Oldenburgischen Münsterlandes, bestimmt. insbesondere zur An-
        <pb n="60" />
        Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken, 53

legung einer neuen Zuführungsleitung von der „Allgemeinen
Zentrale“ nach dem Münsterland. Die Zentrale bezieht den Strom
von den Siemens-Elektrizitätswerken. Die Anleihe wird in
steigenden Raten durch Auslosung getilgt, ohne aber bereits den
Charakter einer Annuitätsanleihe zu haben. Am 1. Juni der
Jahre 1927 bis 1931 werden je 10000 hfl getilgt, in den Jahren
1932 bis 1939 je 20 000 hfl, in den Jahren 1940—1947 je 30 000 hl,
in den Jahren 1948-—1950 je 40000 hfl und im Jahre 1951 der
Rest mit 430 000 hfl. Vorzeitige Kündigung ist ab 1. Juni 1931
bis einschließlich 1935 zu 101 %, dann zu pari zu jedem 1. Juni
mit sechsmonatiger Voranzeige zulässig.

Die Ende Juli 1926 aufgelegte 1,25-Mill.-$-Anleihe der O0 bee 1-
pfalzwerke A.-G. für Elektrizitätsversorgung
ist hypothekarisch gesichert und bedingungslos von der A.E.G.
yarantiert. Die Gesellschaft besitzt eine Dampfkraftanlage bei
Ponholz, deren Kohlenbedarf durch die im Besitz der Gesellschaft
befindliche, in der Nähe liegenden Kohlenzeche Haidhof gedeckt,
und zwei Wasserkraftwerke Pireimtalsperre und Tanzmühle an
der Naab. Außerdem bezieht sie Strom vom Bayernwerk. Ihr
Versorgungsgebiet ist die Oberpfalz. Der Erlös der Anleihe ist
für Neu- und Erweiterungsbauten, Erweiterung des Stromvertei-
jungsnetzes und Rückzahlung kurzfristiger Verbindlichkeiten be-
stimmt. Die Tilgung erfolgt kumulativ durch halbjährlich. zu
zahlende Annuitäten. Statt Barzahlungen können Anleihestücke
zu pari ‘in den Tilgungsfonds geleistet werden. Ab 1. Juni 1931
kann die Anleihe zum Teil oder im ganzen mit 30tägiger Vor-
anzeige zu 105 % gekündigt werden, ab 1. Juni 1936 zu 104 %,
ab 1. Juni 1941 zu 103 %.

Die Landkraftwerke A.-G. Leipzig in Kulkwitz
und die Energie A.-G. Leipzig nahmen Mitte September
1926. eine gemeinsame Anleihe von 3 Mill. $ auf. Die Energie
A.-G. bezieht ihren Strom von Kulkwitz. Sie wurde im Jahre 1923
zur Vereinigung verschiedener Elektrizitäts- und Gasgesell-
schaften gegründet; ein Viertel ihrer Einnahmen stammen aus
neun in ihrem Besitz befindlichen Gaswerken. Die Landkraft-
werke wurden 1910 begründet. Ihr Kraftwerk in Kulkwitz be-
zieht die Kohle aus einem in der Nähe liegenden Braunkohlenberg-
werk, das sich im Besitz einer Tochtergesellschaft, der Leipziger
Braunkohlenwerke A.-G., befindet. Das Versorgungsgebiet der
Landkraftwerke und der der Energie A.-G. erstreckt sich auf den
Umkreis von Leipzig und einen Teil der Stadt Leipzig. Die
Tilgung der vom 1. Mai 1926 datierten Anleihe hat bereits mit
dem 1. November 1926 begonnen. Es sind halbjährlich 75 000 $
zu tilgen, sei es durch Barzahlung zum Zwecke der Auslosung zu
pari oder durch Lieferung von Anleihestücken zum Nennwert.
Vorzeitige Kündigung ist zum 1. Mai 1931 und jedem folgenden
        <pb n="61" />
        34

Deutschlands Auslandsanleihen,
Zinstermin zulässig, bis 1. November 1931 einschließlich mit einem
Aufschlag von 1 %.

Wie aus der Datierung der Anleihe hervorgeht, hat sich die
Auflegung der Anleihe stark hinausgezögert. Dasselbe ist bei der
2,5-Mill.-$-Anleihe des Elektrizitätswerks Unterelbe
A.-G. der Fall, über die bereits im Dezember 1925 der Vor-
vertrag abgeschlossen ist, deren Auflegung aber erst am 22, Ok-
tober 1926 erfolgte. Die Anleihe ist indessen nicht zurückdatiert,
sondern vom 1. Oktober 1926 datiert. Das Kraftwerk der Gesell
schaft versorgt in der Hauptsache nur die Stadt Altona mit Strom.
Die Gesellschaft hat vor einiger Zeit auch die Gas- und Wasser-
werke der Stadt erworben und betreibt sie durch eine Tochter-
gesellschaft, die Altonaer Gas- und Wasserwerke 6. m. b. H., deren
Kapital in ihren Händen ist. Der Erlös der Anleihe dient ins-
besondere für den Bau einer neuen Kraftanlage. Für die Anleihe
ist der gesamte Besitz der Gesellschaft einschließlich der Gas- und
Wasserwerke hypothekarisch belastet. Die Tilgung erfolgt ab
1. April 1929 mit 100 000 $ halbjährlich. Die letzte Rate ist!)
am 1. April 1941 zu zahlen (nicht 1. Oktober 1941, wie der Pro-
spekt irrtümlich angibt). Eine vorzeitige Kündigung ist mit
S0tägiger Voranzeige zu jedem Zinstermin zu 103 % zulässig.

Eine besondere Stellung nimmt die 5 % 14,5-Mill.-sfr-Anleihe
derKraftübertragungswerkeRheinfelden (Baden)
ein, eine Aktiengesellschaft, deren Aktien sich teils in deutschem,
teils in schweizerischem Besitz befinden und deren Tätigkeitsfeld
sich nicht nur auf Baden, sondern auch auf die Schweiz erstreckt,
außerdem auf das Elsaß. Ihre Einnahmen stammen daher auch
zum Teil aus der Schweiz, so daß die Verzinsung der Anleihe zum
Teil auch die schweizerische Volkswirtschaft und nicht allein die
deutsche belastet. Außerdem wurde die Anleihe in erster Linie
zur Konversion von drei 4% % Obligationsanleihen aus den
Jahren 1901 (5 Mill. sfr), 1908 (6,25 Mill. sfr) und 1912 (3,75 Mil-
lionen sfr) verwendet, im übrigen zur Finanzierung der Beteili-
gung der Gesellschaft am Aktienkapital des neuen Kraftwerks
Ryburg-Schwörstadt. Die Gesellschaft ist an diesem Kraftwerk
mit einem Viertel des sich auf 30 Mill. sfr belaufenden Aktien-
kapitals, also mit 7,5 Mill. sfr, beteiligt, wovon sie 48 % an be-
freundete elektrochemische Industrien abgegeben hat. Nach der
Bilanz vom 31. Dezember 1926 waren noch 8 411 000 sfr alte Obli-
gationen im Umlauf, so daß von der Anleihe demnach rund
6,1 Mill. sfr für die Finanzierung der Beteiligung übriggeblieben
sind, vorausgesetzt, daß alle Obligationsinhaber von dem Konver-
sionsangebot Gebrauch gemacht haben, Dies ist aber anzunehmen,
denn abgesehen von der höheren Verzinsung, hat noch jeder Obli-
) Laut Mitt, der Gesellschaft.
        <pb n="62" />
        Auslandsanleihen von Elektrizitätswerken. 55
gationär den Unterschied zwischen dem Emissionskurs (97 %)
und dem Nennwert, also 30 sir je 1000 sfr, erhalten, die Obli-
gationäre der Anleihe von 1901 außerdem noch 2 % Rück-
zahlungsprämie, also insgesamt 50 sfr, da diese Anleihe mit
102 % rückzahlbar war.

Die am 9. März 1927 aufgelegte Anleihe ist datiert vom 1. Juli
1927, so daß sich der Emissionskurs von 97 % noch um die Zinsen
bis dahin ermäßigt. Sie ist fällig am 1. Januar 1947; ein Tilgungs-
plan ist nicht vorgesehen. Die Gesellschaft hat das Recht, die
Anleihe ganz oder teilweise mit sechsmonatiger Voranzeige zu
jedem Zinstermin, frühestens aber zum 1. Juli 1935, zu kündigen,
und zwar zu 102 % bis (einschließlich) 1. Januar 1939, zu 101 %
bis 1. Januar 1942, dann zu parı. Bei teilweiser Kündigung findet
Auslosung statt.

In der nachstehenden Tab. 9 ist der Tilgungs- und Zinsen-
betrag für die Anleihen der Elektrizitätsgesellschaften dem
Emissionskurswert gegenübergestellt. Zieht man von dem Emis-
sionskurswert noch 5 % für Bankprovisionen usw. und den zur
Tab. 9. Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung der Anleihen
der Elektrizitätswerke.

Elektrizitäts-
gesellschaften

Sächsische Werke I
Elektrowerke I. .
Desgl. IE... 0.0.04 4
Rhein-Main-Donau A.-G,
Hamb. Elektr.-Werke I...
Rhein.-West£f. Elektr.-Werk I
Berl. Städt. Elektr.-WerkeI .
Ver, Elektr.-Werke Westfalen
Oberschwäb. Elektr.-Werke .
Elektr.-Werke Sachsen-Anhalt
Elektr.-Werk Schlesien . .
Berl. Städt. Elektr.-Werke II
Sächsische Werke II. .
Großkraftwerk Mannheim
Lech Elektrizitäts-Werke
Amtsverband Cloppenburg .
Oberpfalzwerke . .. ... ..
Landkraftwerke Leipzig . ...
Hamb. Elektr.-Werke II... .
Elektr.-Werk Unterelbe , . ..
Berl. Städt. Elektr.- Werke III. .
Kraftübertragungsw. Rheinfelden
Rhein.-Westf. Elektr.-Werk IL.
Gesamt .

Emissions-
kurswert |
MM

57 960 000
18 270 000
9135 000
24.192 000
16 044 000
39 480 000
22781 250
27 567750
15 624 000
4179 000
14.679 000
12432 000
57 645 000
12159000
9331 200
1619520
5118750
11 655 000
1519375
10421 250
82341 000
118392 650
60 165 000
525 711 745

Tilgungs-
betrag
MM

63 000 000
21.000 000
10500 000
25 830 000
16 800 000
42.000 000
24'800 000
31 500 000
L6 800 000
4200 000
16 800.000
12 600 000
63 000.000
12600 000
9737 674
1687 000
5.250 000
12.600 000
1 625 000
10 500 000
84.000 000
11745 00°
63 000 004
| 561 074 674

Zinsen:
betrag
AM

67 252 500
26 958 750
13479 375
28 065 208
9246 300
43 247 400
21 560 475
35'916 170
23 614 101
341 250

16 653 000
2.184.000
76 647100
11289 600
11.302 241
2288 589
4 582 945
8 394 750
20038 367
6 247 500
75078 003
11451375
74 854 542
572 658 541
        <pb n="63" />
        56

Deutschlands Auslandsanleihen.
Konversion älterer Obligationsanleihen verwendeten Teil der An-
leihe der Kraftübertragungswerke Rheinfelden ab, so erhält
man als Gesamtkosten der Anleihen eine Summe von rund
640 Mill. A. Der Tilgungsbetrag ist derselbe wie der Nominal-
betrag der Anleihen, abgesehen von den Anleihen der Rhein-Main-
Donau A.-G. (Nominalbetrag 25 200 000 A) und der Lech Elek-
trizitätswerke (9720 000 A), die mit einem Aufschlag getilgt
werden.

Die Auslandsanleihen der Industrie).
Unter den industriellen Auslandsanleihen nehmen die. An-
leihen der Viag (Vereinigte Industrie-Unter-
nehmungen A.-G.) eine besondere Stellung ein, da die im
Jahre 1923. gegründete Viag eine Holding-Gesellschaft für ver-
schiedene reichseigene Betriebe ist, die sich auf Braunkohlen-
bergbau, Stahlerzeugung und Maschinenbau, Aluminiumerzeugung,
Stickstöfferzeugung und Elektrizitätserzeugung ?) erstrecken sowie
einen Bankbetrieb, die .Reichskredit-Gesellschaft, umfassen. Die
Viag konnte es wagen, bereits im Dezember 1925 eine 6 % An-
leihe von 6. Mill. $ zu dem verhältnismäßig hohen Kurs von 84% %
zur Auflegung zu bringen; ihre zweite Anleihe von gleichfalls
6 Mill. $ ließ sie im Dezember 1926, allerdings bei einer Verzinsung
von 6% %, zu 97% % auflegen. Beide Anleihen übernahmen
Harris, Forbes &amp; Co. Als Zweck beider Anleihen ist die Erweite-
rung der zur Viag gehörenden Betriebe genannt. Die erste Anleihe
nennt sich hydro-electric first mortgage bonds nur aus dem
Grunde, weil sie durch eine erste Hypothek zwei Kraftanlagen,
nämlich auf das der Bayerischen Aluminium A.-G. gehörende Inn-
werk und das der Bayerischen Kraftwerke A.-G. gehörende Caro-
werk, gesichert ist. Von der ersten. Anleihe werden ab 1. De-
zember. 1926 jährlich 150 000 $ getilgt, so daß am 1. Dezember
1945 noch 3150000 $ fällig sind; in den Tilgungsfonds können
Barzahlungen oder Anleihestücke geliefert werden. Die Anleihe
kann außerdem ganz oder teilweise zu jedem Zinstermin mit
60tägiger Frist gekündigt werden. Von der zweiten Anleihe wer-
den zum 1. November der Jahre 1929 bis 1931 je 120 000 $, 1932
bis 1937 je 150 000 $, 1938 bis 1940 je 180 000 $ getilgt, so daß
1941 noch 4200000 $ fällig sind. Eine vorzeitige Kündigung
kann bis zum 1. November 19838 nur zu 102 %, dann zu pari wie
bei der ersten Anleihe erfolgen.

1) Vgl. auch die Anleihen der Sächsischen Landespfandbriefanstalt
(S. 95), der Deutschen Bank und der Commerz- und Privatbank (S. 97).

?) Eine besondere Anleihe haben die .zur Viag gehörenden Elektro-
werke aufgenommen. vel, oben S. 45.
        <pb n="64" />
        \uslandsanleihen der Industrie.

Tab. 10. Auslandsanleihen der Industrie,

Industrie-
unternehmungen

Ver-
zin-
zung

Betrag
in Mill.

Laufzeit

KEmis-
S10NS-
kurs

“ Fried. Krupp A.-G.I. .
2. Aug. Thyssen-Hütte

Gewerkschaft... .. 7
Allg. EL-Ges. (ABG.) I. 7
Siemens &amp; Halske AG 7
und Siemens-Schuckert-
werke G.m.b.H. I. . 17
Deutsch-Atl. Telegraphen-

gesellschaft... . +
Altmärk. Bergwerks- A.-G.
Gutehoffnungshütte I. .
Kalisyndikat I... . |
Allg. ElL-Ges; (AKG.) II.
Osram G.m,b.H. ..
Ver. Ind.-Untern. (Viag) Iı
Bank für Textilindustrie . ı
Rhein-Elbe-Union. ....
Gutehoffnungshütte II .
Oontinental-Caoutchoue-

u. Gutta-Percha Comp.
[lseder Hütte ....-
Carl-Zeiß-Stiftung . . ..
Kalisyndikat IL ....
Mansfeld A.-G.. ....
Robert Bosch A.-G.. ..

$ 10

115.12.24—29| 99%

$ 12
$ 10
£ 5

‚1. 1.25—80
15. 1.25—45
I 1. 1.25—27

98%
93%
99

&lt; 5

1. 1.25—835] 96%

$ 4
A 1,25

1. Ka

1.7.25 bis

1. 1.40
$ 7,5 15.10.25—45| 91
£ 8° | 1.11.25—50| 94%
$10 | 1.12.25—401 94%
® 5 | 1.12.25—50* 93%
3 6 {| 1.12.25—45 84%
£ 1 |1. 4.2646 98
#25 [| 1. 1.26—46' 94
$ 95 15.10.25—45 92

7
7
3% ||
3

% 5

$ 7,5
hfl 5

£ 4

5 3

$ 3

1. 4.26—50| 92
1. 4.26—46| 94

1. 4.26—46| 94
1.11.25—501(rd.98)
1. 5.26—41| 93%
1. 4.26 bis | 94
1.10.50
Mühlenbau und Industrie:
A.G. (Miag) . . 4 + «
Gerresheimer CGlashütten-
werke ...... 0.
Ver. Stahlwerke Serie A
(1. Anleihe). ....
Ver. Stahlwerke Serie B
Ver. Stahlwerke Serie C.
Bergwerksgesellschaft Ge-
org v. Giesche’s Krben., ı
Siemens &amp; Halske A.-G. u.|
Siemens-Schuckertwerke'
G.m.b.H. II...
Hugo Stinnes Industries
Hugo Stinnes Corporation|
Peters Union A.-G.. . .
J. Brüning &amp; Sohn A.-G.. |
Ver, Ind.- Unternehmungen
_(Viag) II 2000004 4
Wohnhaus - Grundstücks-|
verwertungs-A.-G. am
Lehniner Platz . . .

$ 3
hfL 0,75)

1. 6.26-—56]

92%

RR

1. 6.26—31)

QR

5%
7
56%

$ 30
X 36
$ 10,815

1. 6.26—51'
1. 7.26—511
1. 6.26—51

I6
0ß

8%] $ 6

1. 11.2545)

5%

7

7

7% |

$ 24 | 1. 9.26—51| 99

$ 12,5 | 1.10.26—46| 991%

$ 12.5 | 1.10.26—36] 991%

hfl 24 | 1.12.26—56| 93

£ 0.125] 1.10.26—46l 96
1.11.26—41| 97% |
5.11.26—46

6% | $ 6

7

| $ 15

Aufgelegt
n

am
Neuyork | 29, 12. 24
10. 1.25
26. 1.25
27. 1.25

\Neuyork

Neuyork
Holland

Okt. 26
12. 8.25

Neuyork
London

Neuyork
Holland
Neuyork
London

Neuyork
Neuvork

18.11. 25
8.12. 25
9.12. 25

10.12. 25

18. 12. 25
18. 12. 25

26. 1.26

11. 2.26

Holland
Neuyork
Holland
London
Neuyork
Holland

12. 4.26
29. 4.26
30. 4.26
Anf. 5. 26
17. 5,26
20, 5.26

Neuyork

15. 6.26
16... 6.26
26. 6.26
8. 7.26

Holland
Neuyork
Holland

Neuyork
Neuyork
Neuyork
Holland
Holland

24. 9,26
3.11.26
4.11. 26

24, 11. 26
3.12. 26
Neuyork

10. 12. 26

Neuyork

21.12.26
        <pb n="65" />
        38

Deutschlands Auslandsanleihen,

Tab. 10 (Fortsetzung).

Industrie-
uınternehmungen

Ver-
Zin-
sung

Betrag
in Mill.

Laufzeit

Emis-
SiONS-
kurs

Aufgelegt
in

am

Deutsche Linoleum Werke
Mitteldeutsche Stahlwerke
Fried. Krupp A.-G.11I. .
Eschw. Bergwerks-Verein.
Felten &amp; Guilleaume .
Gewerkschaft Carl-
Alexander ......
Gewerkschaft Carolus
Magnus .... 0...
Ver. Stahlwerke Serie A
(2. Anleihe). ....-
Desgl. Serie © .....
Elektrizitäts-A.-G. vorm.
Lahmever &amp; Co. ...
Gewerkschaft Vietor . .

1. 1.27—46' 94

1. 1.27—51| 98%

1. 2.27—56] 932%

1. 3.27—52) 96

1. 5.27—47' 97

15. 5.27—57'

1. 6.27—57'

1. Dt] Neuyork
1. 6.26—51 Neuyork
' Schweiz
1. 9.27—52) 96 (Bolen N
1.11.2747] 96 | Holland

Bemerkungen.

Fried, Krupp A.-G. I: Übernommen von Goldman, Sachs &amp; Co,
Neuyork; Kleinwort Sons &amp; Co, London; Lehman Brothers, Neuyork;
White, Weld &amp; Co, Neuyork; Hallgarten &amp; Co, Neuyork; Halsey, Stuart
&amp; Co, Neuyork; J. &amp; W. Seligman &amp; Co, Neuyork. In Holland wurden
durch Pierson &amp; Co 1 Mill. $ am 16. 1,1925 zu 98% % aufgelegt. \

Aug, Thyssen-Hütte: Dillon, Read &amp; Co, Neuyork. In Holland
durch Mendelssohn &amp; Co und Pierson &amp; Co 0,7 Mill. $ am 3. 2. 1925 zu 98 %
aufgelegt und 0,3 Mill. fest übernommen, Laufzeit ursprünglich ‘bis
1.1.1930, von den Vereinigten Stahlwerken zum 30. 6. 1927 gekündigt.

A. E. G. I: National City; Company, Neuyork,

Siemens-Konzern I: Dillon, Read &amp; Co, Neuyork. Je
0,75 Müll. $ am 16. 2. 1925 zu 99% bzw. 96% % in Holland durch Mendels-
sohn &amp; Co und Pierson &amp; Co aufgelegt, Erstere Anleihe, ursprünglich drei-
jährig, zum 1, 1. 1927 vorzeitig gekündigt.

Deutsch-Atlantische Telegraphengesellschait:
W. A. Harriman &amp; Co und Lee, Higginson &amp; Co, Neuyork. Nach und
nach ausgezahlt; Obligationen erst in der zweiten Hälfte des Oktober 1926
zum freihändigen Verkauf angeboten.

Altmärkische Bergwerks-A.-G,: N. V,Bank- en Handels-
vereeniging, Amsterdam.

GutehoffnungshüttelI: Lee, Higginson &amp; Co, W, A. Harriman
&amp; Co, Neuyork, In Holland durch Nederlandsche Handel-Maatschappij,
Mendelssohn &amp; Co und Pierson &amp; Co 1 Mill. $% zu 91% % aufgelegt
(18. 12. 1925).

Kalisyndikat I: J. Henry Schröder &amp; Co, Higginson &amp; Co,
London, In der Schweiz von der Schweizerischen Kreditanstalt 1.7 Mill. £
übernommen und davon 100000 £ fest untergebracht und 1,6 Mill, bis
18. 12. 1925 zur Konversionszeichnung auf rund 20 Mill, sfr 4% % Obliga-
tionen von 1924 der Kaliindustrie A,-G, in Kassel, im Restbetrag zur freien
Zeichnung zu 94% % aufgelegt, In Holland von Hope &amp; Co, Lippmann,
Rosenthal &amp; Co und Nederlandsch Indisehe Handelsbank 0.7 Mill am

22.12. 26
12. 1.27

4. 2.27
25. 2.27

2. 5.27
24. 5.27
24. 6.27
27. 7.27
11. 8.27
22, 9.27

5. 10, 27
18. 10. 27

an
        <pb n="66" />
        Auslandsanleihen der Industrie,

59

9. 12. 1925 zu 95 % aufgelegt sowie 0,3 Mill. fest übernommen. In Schweden
0,3 Mill. von Stockholms Enskilda Bank und Skandinaviska Kreditaktie-
bolaget zu 94% % aufgelegt.

A. E. G. II: National City Co, Neuyork. Mit Optionsrecht auf Aktien.

Osram G. m. b. H.: Amsterdamsche Bank, die 2 Mill. $ auflegte und
1 Mill. fest übernahm. In Schweden wurden von der Stockholms Enskilda,
Bank 1 Mill. zu 93 % aufgelegt. In Zürich und Genf wurden 1 Mill. unter
der Hand placiert.

Viag I: Harris, Forbes &amp; Co, Boston.

Bank für Textilindustrie: Helbert, Wagg &amp; Co, Ltd., Lon-
Aon. Auf Grund der Schuldverschreibung wurden Trustzertifikate aufgelegt.

Rhein-Elbe-Union: Dillon, Read &amp; Co, J. Henry Schröder
Banking Corporation, Neuyork; Mendelssohn &amp; Co, Amsterdam, In Holland
wurden durch Mendelssohn sowie durch die Nederlandsche Handel-
Maatschappij und Pierson &amp; Co 3,5 Mill. am 5. 2, 1926 zu 94 % aufgelegt,
in Schweden durch die Skandinaviska Kredit-Aktiebolaget 1 Mill; 3,55 Mill.
wurden fest in europäischen Ländern untergebracht (angeblich insbesondere:
in der Schweiz). Mit Optionsrecht auf Aktien.

Gutehoffnungshütte II: Zweiter Abschnitt von I.

Continental Caoutchouc: Teil einer Inlandsanleibe von
20 Mill. M. Aufgelegt durch Amsterdamsche Bank und Internationale Bank,
Amsterdam.

Ilseder Hütte: National City Co, Neuyork, In Holland 1 Mill. $
von der Amsterdamsche Bank und der Internationale Bank am 6. 5. 1926.
aufgelegt, in Schweden 0,5 Mill. durch die Stockholms Enskilda Bank, die
Aktiebolaget Svenska Handelsbanken, die Skandinaviska Kreditaktie-
bolaget, die Aktiebolaget Göteborgs Bank, Ferner sollen 0,75 Mill. $ in
verschiedenen europäischen Ländern fest untergebracht worden sein.

Carl- Zeiß - Stiftung: Nederlandsche Handel-Maatschappij,
Mendelssohn &amp; Co, Pierson &amp; Co, R. Mees &amp; Zoonen. 1,5 Mil. fest unter-
gebracht (angeblich in der Schweiz). Auch in Schweden wurde die Anleihe:
durch die Stockholms Enskilda Bank und die Svenska Handelsbanken
angeboten,

Kalisyndikat II: Vgl. I. In England 3 Mill. £ freihändig ver-
kauft, in Holland 0.5 Mill. desgleichen. in der Schweiz 0.5 Mill. fest unter-
gebracht *).

Mansfeld A.-G.: Brown Brothers &amp; Co und Lee, Higginson &amp; Co,
Neuyork. In Holland 0,5 Mill. von Amsterdamsche Bank und Internationale
Bank am 21. 5. 1926 zu 93% % aufgelegt, Mit Optionsrecht auf Aktien.

Robert Bosch A.-G.: Amsterdamsche‘ Bank, Twentsche Bank,
Lippmann, Rosenthal &amp; Co, Internationale Bank, R, Mees &amp; Zoonen. Die
Hälfte außerhalb Hollands fest untergebracht, davon 1 Mill, in den Ver-
ginigten Staaten,

Miag: F. J. Lismann &amp; Co, Neuyork. Mit Optionsrecht auf Aktien,

Gerresheimer Glashüttenwerke: N, V. Engelsch Holland-
sche Bank &amp; Handelmaatschappij (Anglo Dutch Banking &amp; Trading Co).
Aufgelegt in Form von Zertifikaten. Aufgelegt nur 0.25 Mill. hfl; 0,50 MI.
Fest untergebracht,

Ver. Stahlwerke Serie A: Dillon, Read &amp; Co. Neuyork. Mit
Optionsrecht auf Aktien,

Ver. Stahlwerke Serie B: Teil einer Inkandsanleihe von
126 Mill, MX mit Optionsrecht auf Aktien, In Holland 12,5 Mill, aufgelegt
und 3,5 Mill. fest untergebracht durch Amsterdamsche Bank, Twentsche
Bank, Lippmann, Rosenthal &amp; Co, Internationale Bank, Deutsche Bank
Filiale Amsterdam, Handel-Maatschappii H. Albert de Bary &amp; Co, Proehl
\ Miteeteilt von J. Henry Schröder. London,
        <pb n="67" />
        50

Deutschlands Auslandsanleihen.

&amp; Gutmann, In Schweden durch die Stockholms Enskilda Bank 5 Mill
aufgelegt; in der Schweiz 15 Mill, fest untergebracht.

Ver. Stahlwerke Serie C: Zur Ablösung der Thyssen-Anleihe
von Dillon, Read &amp; Co nach dem Stand der Tilgung dieser Anleihe frei-
händig verkauft. Sonst wie A. Der Restbetrag von 4225000 AM indessen
erst 11. 8. 1927 aufgelegt unter Wegfall des Aktienbezugsrechts.

G, v, Giesche’s Erben: Von der Silesian-American Corporation
im August 1926 fest übernommen. Diese hat ihrerseits bei W. A. Harriman
&amp; Co und Lee, Higginson &amp; Co eine 7% Anleibe von 15 Mill. $ aufge-
nommen, die in Neuyork am 29, 7. 1926 aufgelegt worden ist,

Siemens-Konzern II: Dillon, Read &amp; Co. In Holland 3,6 Mill.
durch Nederlandsche Handel-Maatschappij, Mendelssohn &amp; Co, Amster-
damsche Bank, Twentsche Bank, Lippmann, Rosenthal &amp; Co, R. Mees
% Zoonen, Pierson &amp; Co am 1. 10. 1926 aufgelegt. Außerhalb Hollands
2,9 Mill. fest untergebracht. Einzuzahlen waren vorläufig nur 50%. Mit
Gewinnbeteiligungsscheinen.

Stinnes Industries und Stinnes Corporation: Halsey
Stuart &amp; Co, AG. Becker &amp; Co, Newman, Saunders &amp; Co, Neuyork. Mit
Optionsrecht auf Aktien,

Peters-Union A.-G.: Willeumier, van Tyen &amp; van Laer, Amster-
dam. Aufgelegt wurden 1,6 Mill; die restlichen 0,8 Mill. wurden im
Dezember 1926 freihändig verkauft.

„,J. Brüning &amp; Sohn A-G.: Geb, Teixeira de Mattos, Deutsche
Bank Filiale Amsterdam, Rhodius Koenigs Handel-Maatschappij. Aufgelegt
wurden 50000 £, fest untergebracht 75000 £,

Viag Il: Wie I.

Wohnhaus-Grundstücks-Verwertungs-A.-G.: J. &amp; W.
Seligman &amp; Co, E. H. Rollins &amp; Sons, Foreign Trade Securities Co Ltd.

Deutsche Linoleum-Werke: Teil einer Inlandsanleihe von
10 Mill. A. Aufgelegt durch Lippmann, Rosenthal &amp; Co und Handel-
Maatschappij H. Albert de Bary &amp; Co,

Mitteldeutsche Stahlwerke: Teil einer Inlandsanleihe von
20 Mill. 4 mit Optionsrecht auf Aktien, Aufgelegt durch dieselben Firmen
wie Ver. Stahlwerke B und außerdem R. Mees &amp; Zoonen.

Fried. Krupp II: Teil einer Inlandsanleihe von 60 Mill. M,- Auf-
gelegt durch die Amsterdamsche Bank, Nederlandsche Handel-Maatschappij.
Amsterdamsche Crediet-Maatschappij, Deutsche Bank Filiale Amsterdam,
Handel-Maatschappij H, Albert de Bary &amp; Co, Internationale Bank, Mendels-
sohn &amp; Co, Pierson &amp; Co, Proehl &amp; Gutmann, R. Mees &amp; Zoonen.

Eschweiler Bergwerks-Verein: Amsterdamsche Bank,
Internationale Bank, R. Mees &amp; Zoonen. 4 Mill. hfl außerhalb Hollands
‚angeblich in Deutschland) fest untergebracht. Nicht kapitalertragsteuerfrei.

Felten &amp; Guilleaume: Schweizerische Kreditanstalt. Eidge-
nössische Bank A.-G.

Gewerkschaft Carl-Alexander: Nederlandsche Handel-
Maatschappij, Mendelssohn &amp; Co, Banque de Paris et des Pays-Bas, Pierson
&amp; Co, Proehl &amp; Gutmann, 3125000 hfi außerhalb Hollands fest unter-
gebracht.

Gewerkschaft Carolus Magnus: Von denselben Bank-
firmen aufgelegt. 3 Mill. hfl außerhalb Hollands fest untergebracht. In
Schweden durch die Svenska Handelsbanken ohne festen Betrag aufgelegt.

Ver. Stahlwerke Serie A (2. Anleihe): Dillon, Read &amp; Co.
In Holland 4,75 Mill. $ am 3, 8. 1927 aufgelegt durch Nederlandsche H. Mj.,
Mendelssohn &amp; Co, Pierson &amp; Co, Rotterdamsche Bankvereeniging, R, Mees
&amp; Zoonen, Bank voor Handel &amp; Scheepvaart, In Schweden 2,5 Mill. $ auf-
gelegt durch Skandinaviska Kreditaktiebolaget und Stockholm Enskilda
Bank. In England und Schweiz 2,75 Mill. fest untergebracht.
        <pb n="68" />
        Auslandsanleihen der Industrie.

61

Desgl. Serie C: Vgl. oben. In Holland 1 Mill. am 18, 8. 1927 auf-
gelegt.

Elektrizitäts-A.-G. vorm, Lahmeyer &amp; Co: In der Schweiz
‘Schweizerische Kreditanstalt, Eidgenössische Bank) 7,5 Mill, sfr zu 96 %
freihändig verkauft, in Holland am 5, 10. 1927 6 Mill. sfr zu 98 % aufgelegt,
1,5 Mill. vom holländischen Konsortium (Twentsche Bank, Amsterdamsche
Bank, Lippmann, Rosenthal &amp; Co, Internationale Bank, R. Mees &amp; Zoonen)
außerhalb Hollands fest untergebracht.

Gewerkschaft Vietor: Hope &amp; Co, Lippmann, Rosenthal &amp; Co,
Nederlandsch Indische Handelsbank, Continentale Handelsbank,

Die im Kalisyndikat zusammengeschlossenen Kali-
bergwerke haben in zwei Abschnitten eine Anleihe von 12 Mill. £
in London untergebracht, nachdem sich die Vereinigten Staaten
ablehnend verhalten hatten; erhebliche Teile wurden für die
Schweiz, Holland und Schweden reserviert. Der erste Abschnitt
von 8 Mill. £ wurde am 8. Dezember 1925 zu 94% % aufgelegt;
der zweite von 4 Mill. £ dagegen Anfang Mai 1926 freihändig ver-
kauft zum Tageskurs. Daß man mit starken amerikanischen Käu-
fen rechnete, ergibt sich daraus, daß Zinsen und Kapital in Ame-
rika auf Wunsch in Dollar zum festen Umrechnungskurs von 4,86 $
je £ gezahlt werden, und zwar bei den Neuyorker Bankhäusern
Lee, Higginson &amp; Co und J. Henry Schröder Banking Corporation.
Der Erlös ist den Mitgliedern des Syndikats überlassen zur Ver-
minderung ihrer schwebenden Verpflichtungen, zur Abzahlung
ihrer fundierten Schulden, zur Beschaffung der Mittel für den Aus-
bau ihrer Werke. Der von der Schweiz übernommene Teil von
1,7 Mill. £ des ersten Abschnitts ist in erster Linie zum Umtausch
der ausstehenden rund 20 Mill. sfr 4% % Obligationen der Kali-
industrie A.-G. in Kassel bestimmt, die aus der Umwandlung der
seinerzeit ausgegebenen Valutaschuldscheine der Gewerkschaften
Wintershall, Alexandershall und Sachsen-Weimar herrühren. Als
Sicherheit sind bestellt: 1. eine direkte Haftbarkeit des Syndikats,
2, ein erstes Anrecht auf den Erlös aus dem Verkauf von Kali ins
Ausland, 3. Garantien der Syndikatsmitglieder und 4. Sicherheits-
hypotheken auf ihre Werke und Fabriken. Die Tilgung erfolgt
durch einen kumulativen Tilgungsfonds, der zu Ankäufen bis
102% % bzw. Auslosung zu 102% % dient. Eine vorzeitige Kün-
digung ist im ganzen zum 1. November 1935 und folgenden Zins-
terminen zu 105 %, zum 1. November 1940 und später zu 102% %
mit 60tägiger Frist möglich.

Der Kohlenbergbau und die Eisenindustrie sind unter den An-
leihenehmern in erster Linie durch die Vereinigten Stahlwerke
A.-G. vertreten. Vor deren Gründung haben die ihr jetzt zu-
gehörige Rhein-Elbe-Union und die August Thyssen-Hütte Ge-
werkschaft bereits Auslandsanleihen aufgenommen. Ferner
kommen als Anleihenehmer im Kohlenbergbau und Hüttenwesen
in Betracht die Ilseder Hütte, der Eschweiler Bergwerksverein, die
        <pb n="69" />
        3C
22

Deutschlands Auslandsanleihen,
Gewerkschaften Carl-Alexander und Carolus Magnus, Hugo
Stinnes, Fried. Krupp A.-G., Mitteldeutsche Stahlwerke A.-G.,
Gutehoffnungshütte. Der übrige Bergbau ist durch eine Anleihe
der Mansfeld A.-G. und der Bergwerksgesellschaft Georg von
Giesche’s Erben vertreten. ‘In chronologischer Reihenfolge .ent-
fallen auf den Bergbau (außer dem Kalibergbau) und das Hütten:
wesen folgende Auslandsanleihen:
Fried. Krupp A.-G.I. ..

Aug. Thyssen-Hütte Gewerkschaft. .
Altmärkische Bergwerks-Aktiengesellschaft
Gutehoffnungshütte I und II
Rhein-Elbe-Union .

Useder Hütte .

Mansfeld A.-G. .

Ver. Stahlwerke Serie A (1. Anleihe)

Desgl. SerieB .

Desgl. SerieC .

Giesche’s Erben . .

Hugo Stinnes Industries .

Hugo Stinnes Corporation

Mitteldeutsche Stahlwerke

Fried. Krupp A.--G. II. .

Eschweiler Bergwerksverein
Gewerkschaft Carl-Alexander
Gewerkschaft Carolus Magnus . . . . .
Ver. Stahlwerke Serie A (2. Anleihe) . - .

10 000 000 $
12 000 000 $
1.250 000 M
10 000 000 $
25 000 000 $
7500 000 $
3 000 000 $
30 000 000 $
36 000 000 M
10 815 000 $
6 000 000 $
12 500 000 $
12 500 000 $
5.000 000 M
15.000 000 AM
12 000 000 hfl
10 000 000 hfl
10 000 000 hfl
30 000 000 $
In Mark umgerechnet ergibt sich!) als Gesamtsumme bis
Ende September 1927 ein Nominalbetrag von 776,9 Mill. M;
rechnet man hierzu die Anleihen des Kalisyndikats, so ergibt sich
an Anleihen für Bergbau und Hüttenwesen ein Nominalbetrag von
1022,1 Mill. 4 ?).

Die erste, nach der Dawes-Anleihe öffentlich aufgelegte Aus-
landsanleihe war die 5jährige 10-Mill.-$-Anleihe der Fried.
Krupp A.-G., die Ende Dezember 1924 in Neuyork aufgelegt
wurde. Die Schuldverschreibungen sind als „Notes‘“ bezeichnet
und in Form von Inhabercoupons ausgestellt. Die Gesellschaft
hat sich verpflichtet, je 750 000 $ zum 15. Dezember der Jahre 1925
bis 1928 zurückzuziehen, so daß im Jahre 1929 nur noch 7 Mill. $
fällig sind. Die Tilgung erfolgt durch Auslosung zu 102 %, wenn
nicht ein Ankauf bis zu 102 % möglich ist. Der im Jahre 1929
fällige Restbetrag wird dagegen zu pari zurückgezahlt. Eine vor-
zeitige. Kündigung ist nur im ganzen zu jedem Zinstermin mit

1) Ohne Serie C der Vereinigten Stahlwerke,
? Im Oktober 1927 ist noch die Anleihe der Gewerkschaft Vietor
hinzugekommen.
        <pb n="70" />
        Auslandsanleihen der Industrie,

63
102 % und mit dreimonatiger Frist zulässig. Für die Anleihe sind
Waren und Rohstoffe im Marktwert von mindestens 150 % des
Anleihebetrags verpfändet worden; daher wird die Anleihe als
merchandise secured gold dollar notes bezeichnet. Als Zweck ist
bezeichnet die Ablösung laufender Verbindlichkeiten und die
Sicherung eines angemessenen Betriebskapitals.

Am 4. Februar 1927 hat die Gesellschaft ferner einen Teil
betrag einer 6 % 60-Mill.-/-Anleihe in Höhe von 15 Mill. 4 in
Holland auflegen lassen, nachdem 45 Mill. 4 am 31.Januar in
Deutschland aufgelegt waren, rückzahlbar ab 1932 in 25 Jahres-
raten durch Auslosung, und zwar bis 1942 zu 102 %, dann bis
1956 zu 100 %. Vom 1. Februar 1932 kann verstärkte Tilgung
eintreten oder gesamte Rückzahlung, und zwar nach dreimonatiger
Vorankündigung und zum gleichen Rückzahlungskurs. Die An-
Jeihe ist hypothekarisch gesichert. Die Gesellschaft hat sich das
Recht vorbehalten, bis zu 44 Mill. 4 weitere Anleihebeträge aus-
zugeben, die durch diese Sicherungshypothek mitgedeckt sein
werden.

Bald nach der ersten Krupp-Anleihe folgte im Januar 1925
eine 12-Mill.-$-Anleihe der August Thyssen-Hütte Ge-
werkschaft. Sie ist im Gegensatz zur Krupp-Anleihe hypo-
thekarisch gesichert, und zwar durch eine „closed mortgage‘“, d. h.
das hypothekarisch belastete Eigentum kann durch andere Hypo-
theken nicht weiterbelastet werden. Die Anleihe ist ebenfalls fünf-
jährig, aber nicht wie die Krupp-Anleihe als „notes‘“ in Inhaber-
couponform,. sondern in Form normaler Obligationen ausgestellt.
Sie ist auf den Namen der August Thyssen-Hütte Gewerkschaft
und der ihr angeschlossenen Bergbau- und Gesellschaften aus-
gestellt. Es handelt sich dabei um folgende Gesellschaften: Ge-
werkschaft Friedrich Thyssen (Hamborn), Gewerkschaft Lohberg
(Hamborn), Gewerkschaft Rhein I (Hamborn), Thyssensche Han-
delsgesellschaft m. b. H. (Berlin), Thyssen &amp; Co, G. m. b. HA.
(Berlin), Thyssen, G. m. b. H. (Hamburg), Heinrich Reiter, G. m.
b. H. (Königsberg), Handelsgesellschaft der Thyssenzechen m. b. H.
(Bonn und Düsseldorf). Zur Zeit des Anleiheabschlusses befanden
sich sämtliche Gesellschaften im Besitz der Familie Thyssen (jetzt
gehören sie zu den Vereinigten Stahlwerken). Die Anleihe konnte
zu jedem Zinstermin im ganzen oder teilweise mit 60tägiger Frist
gekündigt werden, und zwar bis einschließlich 1. Januar 1926 mit
102% %, bis 1. Januar 1927 mit 102 % und so fort in der Weise,
daß mit jedem Jahr der Prämienzuschlag um % % abnimmt. In
einen Tilgungsfonds sollten ferner zum 1. Juli 1925 600 000 $,
dann vierteljährlich 300 000 $ eingezahlt werden, die zum Ankauf
bis zu pari dienen sollten; nicht verwendete Beträge sollten
zurückgezahlt werden, eine Auslosung also nicht stattfinden, Die
Vereinigte Stahlwerke A.-G. hat bei ihrer Gründung den noch aus-
        <pb n="71" />
        a4

Deutschlands Auslandsanleihen.

stehenden Betrag der Thyssen-Anleihe (10 500 000 $) übernommen
und zur Ablösung in den Vereinigten Staaten eine 6% % Anleihe
Serie C in Höhe von 10 815 000 $ abgeschlossen (vgl. unten S. “3.
Der Rest der Thyssen-Anleihe ist zum 30. Juni 1927 gekündigt
worden und gelangte daher. mit 101 % zur Auszahlung. Gekündigt
wurden 3 680 000 $; die Tilgung hat sich also durch Umtausch
erheblich schneller vollzogen, als ursprünglich vorgesehen war.

Am 12. August 1925 wurde für die Altmärkische
Bergwerks A.-G. in Holland eine 8 % Anleihe von 1,25 Mill. M
zu 98 % von der N. V. Bank- en Handelsvereeniging, Amsterdam,
aufgelegt. Von der Anleihe werden ab 1. Januar 1929 jährlich
100 000 GM getilgt, am 1. Januar 1940 der Rest mit 150 000 GM.
Die Laufzeit hat am 1. Juli 1925 begonnen. Die Gesellschaft wurde
im Jahre 1923 zur Erschließung von Braunkohlenfeldern ge-
gründet. Die Anleihe wurde zur Verstärkung der Betriebsmittel,
zum Ankauf von Maschinen und anderen Betriebseinrichtungen
aufgenommen. Sie ist durch eine erste Hypothek gesichert.

Am 18, November 1925 erfolgte die Auflegung von 7,5 Mill. $
einer 7 % .10-MilL-$-Anleihe der Gutehoffnungshütte
‘Gutehoffnungshütte, Aktienverein für Bergbau und Hüttenbetrieb,
Nürnberg und Gutehoffnungshütte Oberhausen A.-G.) zu dem
niedrigen Emissionskurs von 91 %. Aus der Tatsache, daß die
Anleihe vom 15. Oktober ‚datiert ist, wird man schließen können,
laß sich die Auflegung stark verzögert hat. Für Holland wurde
L Mill. $ reserviert, aber dort erst am 18. Dezember zu 91% %
aufgelegt. Der zweite Abschnitt von 2,5 Mill. $ wurde in Neuyork
am 11, Februar 1926 zu 92 % aufgelegt. Die Anleihe ist hypo-
lhekarisch eingetragen hinter einer Hypothek von 3,26 Mill. $ für
{ndustrie-Obligationen auf Grund des Dawes-Plans und hat eine
Laufzeit von 20 Jahren. Als Zweck der Anleihe ist bezeichnet die
Rückzahlung von Bankdarlehen, die Erhöhung des Betriebskapitals
and die Gewährung von Vorschüssen an Tochtergesellschaften.
Als solche werden erwähnt: Haniel &amp; Lüg G. m. b. H., Düsseldorf;
Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg A.-G., Maschinenfabrik Eß-
lingen A.-G., Deutsche Werft A.-G., Hamburg. Durch einen
Tilgungsfonds, in den vierteljährlich, beginnend mit 15. Januar
1926, Einzahlungen zu leisten sind, werden jährlich 5 % der An-
leihe durch Ankauf bis zu 105 % oder Auslosung zu 105 % getilgt.
Außerdem ist die Gesellschaft berechtigt, zu jedem Zinstermin die
Anleihe im ganzen oder teilweise zu 105 % mit 30tägiger Frist zu
zündigen.

Die Rhein-Elbe-Union (Gelsenkirchener Bergwerks-
A.-G., Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- und Hütten-A.-G.;
Bochumer Verein für Bergbau und Gußstahlfabrikation), jetzt
abenso wie die Thyssen-Hütte Gewerkschaft in die Vereinigte
Stahlwerke A.-G. aufgegangen, nahm Ende Januar 1926 in Neuyork
        <pb n="72" />
        Auslandsanleihen der Industrie, 65
eine 7 % Anleihe von 25 Mill. $ auf 20 Jahre auf. Davon wurden
8 050 000 $ für Europa reserviert, von denen 3,5 Mill. $ in Holland
und 1 Mill. $ in Schweden Anfang Februar aufgelegt sowie
3,55 Mill. $ in der Schweiz und anderen Ländern fest untergebracht
wurden. Jeder Obligation ist ein nicht abtrennbarer Bezugsschein
angefügt, der bis 1. Januar 1931 zum Bezuge von 10 Aktien der
Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks-A.-G. im Nominalwert von
100 MM je Aktie zum Kurse von 100 % oder 23,80 $ je Aktie be-
rechtigt. Wird eine Obligation vorher ausgelost, so erhält der
{nhaber einen selbständigen, auf den Inhaber lautenden Bezugs-
schein ausgehändigt. Die Tilgung der Anleihe erfolgt in der
Weise, daß ab 1. Juli 1926 auf zehn Jahre halbjährlich
625 000 $ zu pari ausgelost werden und in den nächsten 10 Jahren
halbjährlich 1 875 000 $. Eine vorzeitige Kündigung ist im ganzen
oder teilweise mit 3S0tägiger Vorankündigung zu jedem Zins-
termin zulässig, und zwar bis einschließlich 1. Januar 1931 zu
105 %, bis 1. Januar 1936 zu 102 %, später zu 100 %. Als Zweck
der Anleihe ist die Rückzahlung laufender Verbindlichkeiten und
die Erhöhung des Betriebskapitals genannt. Die Anleihe ist durch
eine ausschließliche Hypothek (closed mortgage) auf die gesamten
Liegenschaften der drei Gesellschaften gesichert.

Die Ilseder Hütte, deren Eisen- und Stahlwerke in der
Nähe des reichsten Eisenerzlagers Deutschlands bei Groß-Ilsede in
Hannover aufgebaut und von ausländischem Erz unabhängig sind,
die auch Eisenerz und Kohle sowie deren Nebenprodukte liefert
und die Gemeinden der Umgebung aus ihrem Kraftwerk mit Elek-
trizität mitversorgt (sie besitzt durch eine Tochtergesellschaft
eigene Kohlenzechen bei Herne in Westfalen), nahm Ende April
1926 in Amerika eine 7 % Anleihe von 7,5 Mill. $ auf, wovon
2,25 Mill. für Europa reserviert wurden; 1 Mill. wurde in Holland,
0,5 Mill. in Schweden aufgelegt, der Rest fest untergebracht. Die
Gesellschaft hat am 15. August 1926 zum 1. Oktober (die Anleihe
datiert vom 1. April 1926) und ebenso zu den folgenden Zins-
terminen halbjährlich einen Tilgungsbetrag einzuzahlen, der zum
Ankauf von Anleihestücken zu 103 % dient und ausreicht, die
Anleihe bis zum 1. April 1946 zu tilgen; statt Barzahlungen können
auch Anleihestücke in entsprechendem Nominalbetrag in den
Tilgungsfonds gegeben werden. Falls die Gesellschaft also nicht
Anleihestücke unter 103 % auf dem freien Markt kaufen kann, ist
sie verpflichtet, im Jahre 1926 und im Jahre 1946 je 193 125 $ ein-
zuzahlen, in den dazwischenliegenden Jahren das Doppelte, Eine
vorzeitige Kündigung des ganzen noch ausstehenden Anleihe-
betrages oder eines Teils kann zu jedem Zinstermin zu 103 %
nach 30tägiger Voranzeige erfolgen. Die Gesellschaft hat unter
bestimmten Bedingungen das Recht, von Zeit zu Zeit weitere Obli-
gyationen bis zum Betrage von 2,5 Mill. $ zu emittieren, so daß

Pfitzner. Deutschlands Auslandsanleihen.
        <pb n="73" />
        'g

Deutschlands Auslandsanleihen,
sich die Anleihe auf 10 Mill. $ erhöht. Zweck der Anleihe ist die
Erhöhung des Betriebskapitals und die Herabsetzung der Produk-
tionskosten durch Betriebsverbesserungen und -veränderungen.
Für die Anleihe sind außer den Besitzungen der Gesellschaft auch
die Besitzungen ihrer Tochtergesellschaften (Aktiengesellschaft
Peiner Walzwerk und Gewerkschaft des Steinkohlenbergwerks
„Friedrich der Große‘) hypothekarisch belastet. Wie sich aus
dem Prospekt der Anleihen der Viag ergibt, befinden sich 25 %
les Aktienkapitals der Ilseder Hütte in der Hand der Viag.

Die Mitte Mai 1926 aufgelegte 7 % 3-Mill.-$-Anleihe der
Mansfeld A.-G. für Bergbau und Hüttenbetrieb
st mit Optionsrecht auf Aktien ausgestattet. Die Obligationen tragen
ıbtrennbare Bezugsscheine, die ab 1. Januar 1927 den Inhaber jeder-
zeit bis zum 1. Mai 1936 zum Bezuge von 15 Aktien im Nenn-
wert von je 50 M auf eine Obligation von 1000 A berechtigt, und
zwar bis 1. Mai 1933 zum Parikurse, danach zu 120 %. Die Ge-
sellschaft besitzt oder kontrolliert Bergwerksgerechtigkeiten auf
Kupfer, Silber, Blei und andere Metalle auf einem Gebiet von
L100 Quadratmeilen bei Eisleben, sechs Kupfer- und Silberberg-
werke, fünf Schmelzanlagen, davon zwei zur Produktion von
Matte und vier zur Raffination von Kupfer, Silber und Blei, drei
Anlagen zur Herstellung von Kupfer- und Messingwaren (davon
die bedeutendste bei Hettstedt), Steinkohlen- und Braunkohlen-
bergwerke sowie Elektrizitätswerke zur Versorgung ihrer Betriebe
mit Elektrizität. Für die Anleihe ist der Besitz der Gesellschaft
sowie der Besitz einiger Tochtergesellschaften hypothekarisch be-
lastet. Die Anleihe wurde zur Erhöhung der Betriebsmittel und zu
Betriebsumstellungen zum Zwecke der Herabsetzung der Produk-
tionskosten aufgenommen. Sie kann im ganzen oder teilweise
zum 1. Mai 1981 und jedem nachfolgenden Zinstermin gekündigt
werden und ist dann mit 102% % bis (einschließlich) 1. November
1932 zurückzuzahlen, mit 102 % bis 1. November 1934, mit
101% % bis 1. November 19386, mit 101 % bis 1. November 1938,
mit 100% % bis 1. November 1940; der am 1. Mai 1941 nicht ge-
tilgte Rest ist mit 100 % fällig. Zum 1. Mai 1932 (und zwar drei
Monate vorher) und jedem folgenden 1. Mai ist zwecks Tilgung
ein Betrag zur Verfügung zu stellen, mit dem jährlich 300 000 $
nominal getilgt werden können, und zwar mit den gleichen Auf-
schlägen, soweit eine Auslosung stattfinden muß und die Anleihe-
stücke nicht unter dem betreffenden Kurs auf dem freien Markt
gekauft werden können. Bis zum Beginn dieser Tilgungsperiode
ist zwecks Ankaufs von Anleihestücken zu höchstens pari jähr-
lich ein Einkaufsfonds von 103 500 $ zur Verfügung zu stellen,
erstmalig am 1. Mai 1927. Soweit dieser Fonds, der wohl nur als
Kursstützungsfonds gedacht ist, verwendet werden kann, wird die
Anleihe in entsprechendem Umfang vor dem Fälligkeitstermin ge-
        <pb n="74" />
        Auslandsanleihen der Industrie.

67

tilgt sein. Normalerweise kommen folgende Tilgungsbeträge in
Betracht, falls nicht unter den Auslosungskursen Anleihestücke
auf dem freien Markt gekauft werden können:
1932. .

1933 und 1934 je
1935 und 19836 je
1937 und 1938 je
1939 und 1940 je
L941 .

307 500 $
306 000 $
304500 $
303000 $
301 500 $
300000 S
Gesamt 3037 500
Unter den Anleihen der Bergwerks- und Hüttengesellschaften
folgte nunmehr die große Doppelanleihe der Vereinigten
atahlwerke A.-G. Am 26. Juni 1926 wurden 30 Mill. $, mit
6% % verzinslich, in Neuyork zu 96 % aufgelegt. Die gleichzeitig
zu 98 % aufgelegte 7 % 126-Mill.-AX-Anleihe wurde mit 36 Mil.
im Auslande untergebracht; 12,5 Mill. 4 wurden in Holland und
5 Mill. in Schweden aufgelegt, außerdem übernahmen Holland
3,5 Mill. und die Schweiz 15 Mill. fest. Die Vereinigten Stahl-
werke A.-G., gegründet am 14. Januar 1926, umfassen in erster
Linie folgende früher selbständigen Unternehmungen („Gründer-
gesellschaften“): Bochumer Verein, Deutsch-Luxemburgische
Bergwerks- und Hütten-A.-G., Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G.
(also die frühere Rhein-Elbe-Union), August-Thyssen-Hütte Ge-
werkschaft, Phönix A.-G., Rheinische Stahlwerke, Vereinigte
Stahlwerke van der Zypen und Wissener KEisenhütten-A.-G.
Zwischen der Gesellschaft einerseits und der Darmstädter und
Nationalbank sowie der National City Bank of New York
andererseits ist unter dem 1. Juni 1926 ein Vertrag über die
Gesamtanleihe und unter dem 1. Juli 1926 ein besonderer Vertrag
über den deutschen Teil der Anleihe abgeschlossen worden. Beide
Verträge, die die Rechte und Pflichten der Beteiligten im einzelnen
feststellen, bilden ein einheitliches Ganze. Die beiden Anleihen
wurden aufgenommen zur Verstärkung der Betriebsmittel und zur
Ablösung von laufenden Verbindlichkeiten gegenüber den
Gründergesellschaften. Außer ihnen wurde, wie bereits bei der
Anleihe der Thyssen-Hütte erwähnt, die Emission einer Serie C
in Höhe von 10 815000 $ zur Einlösung der noch ausstehenden
Thyssen-Bonds in Amerika abgeschlossen, während die Anleihe
der Rhein-Elbe-Union unberührt geblieben ist. Hinsichtlich der
Tilgung und der übrigen Bedingungen war die Serie C ebenso aus-
gestattet wie die Serie A. Die drei Serien sind hypothekarisch ge-
sichert; die Hypothek ist für eine Gesamtbelastung mit 440 Mill.
zu gleichem Rang vorgesehen, so daß noch Anleihen bis zum Be-
trag von rund 140 Mill. 4% möglich sind, die durch die gleiche
Hypothek gedeckt wären. Der Hypothek gehen im Range vor die
        <pb n="75" />
        38

Deutschlands Auslandsanleihen.

Belastung mit 123,5 Mill. 4 Industrieobligationen auf Grund des
Dawes-Planes, mit 10,5 Mill. $ Thyssen-Anleihe, mit 25 Mill. $
Anleihe der Rhein-Elbe-Union und mit etwa 24,5 Mill. 4 Hypo-
“heken. Die Hypothek erstreckt sich auf rund 12 000 ha verpfän-
jete Fläche und die darauf befindlichen zum Betrieb bestimmten
Anlagen, insbesondere Eisenwerke und Kohlenbergwerke.

Serie A und C sind mit nicht abtrennbaren Bezugsscheinen
auf eine Aktie im Nominalbetrag von 1000 M je Obligation von
1000 $ zum Bezugspreis von 297,50 $ (= 125 %) versehen; das
Bezugsrecht ist spätestens am 1. Juli 1929 auszuüben. Bei Serie B
kann eine 1000-AX-Aktie zu 125 % auf je 3000 MM his spätestens
31. Dezember 1929 bezogen werden.

Serie C wurde zunächst freihändig verkauft oder gegen
Thyssen-Obligationen umgetauscht. Als zum 1. Juli 1927 letztere
rekündigt wurden, standen noch 3680000 $ aus, und dem-
entsprechend waren noch 3811000 $ Serie C nicht ausgegeben.
Diese sind, zuzüglich 414 000 $ Obligationen, die sich im Besitz
der Vereinigten Stahlwerke befanden, am 11. August 1927 zur
Zeichnung aufgelegt worden, aber unter Wegfall des Aktien-
bezugsrechts (auch ohne Gewinnbeteiligungsrecht, im Gegensatz
zur 2. Anleihe der Serie A); im übrigen hat sich in der Laufzeit
und Tilgung nichts geändert.

Die Tilgung der Serie A erfolgt durch halbjährliche Auslosung
zu pari von 300 000 $ ab 1. Dezember 1926 bis einschließlich 1. De-
zember 1938, dann von 900 000 $ bis zur Fälligkeit (1. Juni 1951).
Für die Tilgung der Serie C werden halbjährlich 108 150 $ bzw.
324 450 $ zur Verfügung gestellt; die über 1000 $ hinausgehenden
Beträge werden entsprechend vorgetragen. Bei Auflegung der
restlichen 4225 000 $ waren von der Gesamtserie (10815 000 $)
also bereits 216 000 $ ausgelost, so daß nach der Auflegung im
yanzen nur 10599000 $ im Umlauf waren. Die Tilgung der
Serie B erfolgt in der Weise, daß innerhalb des Zeitraums vom
L. Juli 1932 bis 1. Juli 1941 ein Viertel und bis 1. Juli 1951 drei
Viertel zum Kurse von 102 % ausgelost werden; an Stelle der Aus-
ljosung ist Rückkauf zulässig,

Eine verstärkte Tilgung ist mit 30tägiger Voranzeige bei
Serie A und C bis 1. Juni 1931 zu 105 %, bis 1. Juni 1986 zu
103 %, bis 1. Juni 1941 zu 101 %, dann zu 100 % zulässig. Bei
Serie B ist dagegen eine verstärkte Tilgung erstmalig zum 1. Juli
1932 zulässig mit dreimonatiger Voranzeige, und zwar zu 102 %
wie die normale Tilgung.

Ende Juli 1927 erfolgte die Auflegung einer neuen An-
leihe Serie A in Höhe von 30 Mill. $, gleichfalls durch Dillon,
Read &amp; Co. Von europäischen Bankfirmen wurden 10 Mill, $ über-
nommen. In den Niederlanden wurden 4,75 Mill. $ aufgelegt, in
Schweden 2.5 Mill. $: die restlichen 2.75 Mill. wurden von J. Henry
        <pb n="76" />
        Auslandsanleihen der Industrie, 69
Schröder &amp; Co in London und der Schweizerischen Kreditanstalt
in Zürich fest untergebracht. Die Anleihe ist vor dem 1. Juli 1932
nicht kündbar. Zu diesem Zeitpunkt bis zum 1. Januar 1937 ein-
schließlich kann mit 30tägiger Voranzeige eine Kündigung zu
105 % erfolgen, dann bis zum 1. Januar 1942 zu 102% % und
nach diesem Termin bis zum Verfalltage zu 100 %. Die Gesell-
schaft verpflichtet sich, bis zum 1. Juli 1937 einschließlich einen
jährlichen Tilgungsfonds von 800000 $ und danach bis zum
Verfalltag einen solchen von 1200000 $ in halbjährlichen Ein-
zahlungen zur Verfügung zu stellen, erstmalig zum 1. Januar 1928.
Dieser Tilgungsfonds dient aber nur zum Ankauf von Obligationen
zu höchstens pari. Nicht verwendete Beträge werden an die Ge-
sellschaft zurückgezahlt. Anders wie bei der ersten Anleihe sind
die Obligationen nicht mit Aktienbezugsrechten ausgestattet,
sondern mit Gewinnbeteiligungsscheinen, Diese geben den In-
habern das Recht, zum 1. Mai jedes Jahres die Hälfte des Prozent-
betrages als besondere Rente zu beziehen, um den die Dividende
der Vereinigten Stahlwerke 6 % überschreitet, insgesamt aber
höchstens 127% %. Demnach kann die Verzinsung der Anleihe bis
zu 8 % ansteigen.

Die Bergwerksgesellschaft Georg von
Giesches’s Erben ist an den Auslandsanleihen der
deutschen Industrie insofern beteiligt, als sie nicht begebene 8% %
Obligationen in Höhe von 6 Mill. $ an die Silesian-American Cor-
poration verkaufte. Der Kaufpreis stammt aus dem Erlös der
7 % 15-Mill.-$-Anleihe, die diese von Harriman begründete Hol-
ding-Gesellschaft der Bergwerksgesellschaft Giesche’s Erben und
der Giesche Spolka Akeyjna am 29. Juli 1926 zu 94% % in Neu-
york aufgelegt hat, und dem Erlös der von ihr begebenen Stamm-
and Vorzugsaktien (die Majorität der Aktien ist in Händen der
Anaconda Copper Mining Company). Der Erlös diente außerdem
zum Ankauf des Aktienkapitals der Giesche Spolka Akecyjna, das
sich in den Händen von Giesche’s Erben befand. Die polnische
Giesche-Gesellschaft hatte im Jahre 1923 den an Polen gefallenen
Besitz von Giesche’s Erben (darunter rund 60 % der Bleischarley-
Felder) angekauft. Für die verkauften Obligationen ist eine
Hypothek auf das Bergwerkseigentum der Bergwerksgesellschaft
Giesche’s Erben eingetragen; die Obligationen sind bisher im
Portefeuille der Silesian-American Corporation geblieben. Ein
ähnliches Hypothekendarlehn ist auch an die polnische Giesche-
Gesellschaft aus dem Erlös der 15-Mill.-$-Anleihe gewährt worden,
wofür gleichfalls Obligationen in Höhe von 5 Mill. $ für das
Portefeuille der Silesian-American Corporation geschaffen werden
sollten.

Es handelt sich also bei den Obligationen der Bergwerks-
vesellschaft Giesche’s Erben nicht um einen Anteil an der
        <pb n="77" />
        70

Deutschlands Auslandsanleihen,
L5-Mill.-$-Anleihe der Silesian-American Corporation. Diese An-
{eihe ist vom 1. August 1926 datiert und läuft nur bis zum
i. August 1941; der Tilgungsfonds ist auf die Zinkförderung
aus der Bleischarley-Grube der polnischen Giesche-Gesellschaft
basiert. Die Obligationen von Giesche’s Erben sind dagegen, ab-
zesehen davon, daß sie mit 8% % verzinslich sind, vom 1. No-
vember 1925 datiert und laufen bis 1. November 1945. Ihre
Tilgung erfolgt in regelmäßigen Halbjahresraten von 150 000 $.

Um eine amerikanische Anleihe für die verschiedenen Teile
les Stinnes’schen Familienbesitzes zur Ablösung der Schulden bei
den deutschen Banken zu ermöglichen, wurden in den Vereinigten
Staaten zwei Holdinggesellschaften gegründet: Die Hugo
Stinnes Corporation mit einem autorisierten Aktien-
kapital vom 1200000 $ und die Hugo Stinnes Industries,
[ne., mit einem solchen von 300 000 $. Die Hugo Stinnes Indu-
stries kontrolliert durch Aktienbesitz die Stinnes’schen Kohlen-
interessen (Gewerkschaft Matthias Stinnes, Mülheimer Bergwerks-
Verein A.-G., Hugo Stinnes G. m. b. H. und verschiedene andere
Bergwerks-, Transport- und Handelsgesellschaften für Kohle und
Kohlennebenprodukte). Die zur Zeit der Anleiheaufnahme be-
yebenen 1 Mill. $ Aktien der Hugo Stinnes Corporation sind im
Besitz der Familie Stinnes. Den Anleihebesitzern sind Bezugs-
rechte auf 250 000 Aktien der Corporation eingeräumt. Die bis-
ner gegebenen 220000 Aktien der Industries befinden sich
wiederum im Besitz der Corporation.

Die Hugo Stinnes Corporation hat eine zehnjährige Anleihe
(Gold Notes) von 12,5 Mill. $, die Industries eine 20jährige
(Gold Debentures) in gleicher Höhe begeben. Beiden Anleihen
sind Bezugsscheine auf Aktien der Corporation beigegeben, und
zwar auf eine Obligation von 1000 $ je fünf Bezugsscheine, die
innerhalb 30 Tagen nach dem 1. Oktober 1927 präsentiert werden
müssen, und je fünf Bezugsscheine, die zwischen dem 1. Oktober
1927 und dem 1. Januar 1929 präsentiert werden müssen. Der je
Aktie zu zahlende Preis ist 20 $. Bei Obligationen, die vor dem
I. Oktober 1927 zur Rückzahlung aufgerufen sind, kann das
Bezugsrecht schon vorher bis spätestens am Rückzahlungstermin
ausgeübt werden. Der Erlös der beiden Anleihen war für Rück:
zahlung von Bankdarlehen bestimmt, die in der Zeit der Liqui-
Jierung des nicht zu den Kohleninteressen gehörenden Besitzes
aufgenommen worden waren.

Von den Notes der Corporation sollen jährlich mindestens
L 250 000 $ zurückgezogen werden. Tatsächlich sind in den ersten
acht Monaten bereits 2 Mill. $ zurückgezogen worden, und im Juli
1927 erfolgte die Zurückzahlung von weiteren 328 000 $. Die
schnelle Tilgung hängt damit zusammen, daß die Corporation die
Kontrolle über diejenigen Vermögensteile der Familie Stinnes
        <pb n="78" />
        Auslandsanleihen der Industrie,

71

übernahm, die nicht zu ihrem Stammbesitz gehören und liquidiert
werden sollen, und daß sich die Liquidation schneller vollzieht,
als ursprünglich angenommen. Es handelt sich um landwirtschaft-
lichen und städtischen Grundbesitz (Hotels, Geschäftshäuser,
Wohnhäuser), marktgängige Wertpapiere und langfristige Forde-
„ungen.

Zur Verzinsung und Tilgung der 20jährigen Anleihe der In-
dustries ist ein halbjährlich zu ergänzender Fonds von 1 250 000 $
vorgesehen, der, soweit er nicht für die Zinszahlungen beansprucht
wird, zum Ankauf oder zur Auslosung von Obligationen zu ver-
wenden ist. Die Tilgung erfolgt also kumulativ. Die Auslosung
arfolgt bis 1. Oktober 1941 einschließlich zu 102% %, bis 1. Ok-
tober 1945 zu 102 %, dann zu pari, und kann anscheinend nicht
beliebig verstärkt werden. Dagegen ist eine Kündigung im ganzen
mit 60tägiger Voranzeige zulässig, und zwar zu 105 % bis 1. Ok-
tober 1931, zu 104 % bis 1. Oktober 19386, zu 103 % bis 1. Oktober
1941, zu 102 % bis 1. Oktober 1945, dann zu parl.

Die Amsterdamsche Bank, die Internationale Bank und
R. Mees &amp; Zoonen legten Mitte Februar 1927 von einer 6 % nicht
kapitalertragsteuerfreien 12-Mill.-hfl-Anleihe des Eschwe iler
Bergwerks-Vereins, Kohlscheid bei Aachen, 8 Mill. hfl
auf, nachdem vorher 4 Mill. fest placiert waren (angeblich in
Deutschland). Der Verein steht seit 1913 mit der Luxemburgischen
Aktiengesellschaft Acieries R6unis de Burbach-Eich-Dudelange
(Arbed), die 91 % seines Aktienkapitals besitzt, in Interessen-
yemeinschaft. Seine bei Aachen liegende, etwa 20 000 ha (91,45
preußische Maximalfelder) ‚umfassende Steinkohlenbergwerks-
konzession gehört zu den reichsten Westdeutschlands und ist auf
2400 Mill. Tonnen geschätzt. Außerdem besitzt er Braunkohlen-
felder im Umfang von 5600 ha. Er verfügt über 7 Gruben mit
22 Schächten, 9 Batterien mit 600 Koksöfen, 3 Steinkohlenbrikett-
fabriken, 2 Hochöfen, 13 Puddelöfen, 2 Martinöfen, 7 Walzwerke.
Die Tilgung der Anleihe erfolgt durch Ankauf bis zu pari oder
jährliche Auslosungen zum 1. März der Jahre 1933 bis 1952 in
kumulativer Weise !). Ab 1. März 1937 ist eine verstärkte Tilgung
mit dreimonatiger Voranzeige zulässig. Der Erlös der Anleihe
dient für Betriebserweiterungen, Für die Anleihe ist keine beson-
dere Sicherheit gestellt. Sie ist durch die Arbed insofern garan-
tiert, als laut Interessengemeinschaftsvertrag die Arbed verpflich-
tet ist, dem Bergwerksverein alle Mittel vorzuschießen, die er be-
nötigt, ohne sie selbst aus eigenem Vermögen oder Anleihe zur
Verfügung zu haben.

Zur Konsolidierung kurzfristiger Verbindlichkeiten und zur
Vermehrung der Betriebsmittel nahm die Felten &amp; Guil-

1 Die Tilgungsbeträge sind im Prospekt angegeben,
        <pb n="79" />
        72 - Deutschlands Auslandsanleihen.
leaume Carlswerk A.-G. in Köln-Mülheim eine 5% % An-
leihe von 22,5 Mill. sfr auf, die vom 2. bis 7. Mai 1927 zu 97 % zur
Zeichnung aufgelegt worden ist. Sie ist am 1. Mai 1947 fällig,
doch hat die Gesellschaft das Recht, die Anleihe ganz oder teil-
weise mit sechsmonatiger Voranzeige zum 1. November 1935 oder
einem späteren Zinstermin vorzeitig zu kündigen. Die Rück-
zahlung hat in diesem Fall bei Kündigung bis einschließlich zum
1. November 1939 mit 102 %, bis 1. November 1943 zu 101 %,
dann zu pari zu erfolgen. Bei teilweiser Kündigung findet Aus-
losung statt. Die Anleihe ist durch Eintragung einer Sicherungs-
hypothek von 20 Mill. A auf das Carlswerk gesichert. Gegen-
stand des Unternehmens ist in der Hauptsache Errichtung oder
Erwerb und. Betrieb von Fabriken und sonstigen gewerblichen
Anlagen auf dem Gebiet der Drahtindustrie, der Metallurgie und
der angewandten Elektrotechnik, von Erz-, Kohlen- und sonstigen
Bergwerken, Erlangung von Elektrizitätskonzessionen sowie Be-
teiligung bei Unternehmungen auf dem Gebiet der Drahtindustrie.
Metallurgie und angewandter Elektrotechnik.

Am 24. Mai 1927 wurde eine 6% % 10-Mill,-hfl-Anleihe der
Gewerkschaft Carl-Alexander, Bäsweiler bei
Aachen, zu 97% % in Holland aufgelegt, von der vorher bereits
3125 000 hfl außerhalb Hollands fest untergebracht worden sind.
Die Gewerkschaft wurde im Jahre 1908 durch die Röchling’schen
Eisen- und Stahlwerke in Völklingen und die Acieries de Longwy
in Mont-Saint-Martin gegründet; jede der beiden Gründergesell-
schaften hat die Hälfte der Kuxe. Die Konzession der Gewerk-
schaft ist 35 861 126 qm — 16,3 Normalfelder groß, die schätzungs-
weise 745 Mill. Tonnen Steinkohlen bergen. Die Produktion be-
irug 1924: 108 589 t, 1925: 231 034 t, 1926: 415341 t. Für 1927
wird mit einer Produktion von 550 000 bis 600 000 t gerechnet; sie
soll auf 1 Mill. Tonnen gesteigert werden. Der Absatz erfolgte im
Jahre 1926 zu 57 % nach Deutschland, zu 20 % nach Belgien, zu
18 % nach Frankreich und zu 5 % nach dem übrigen Ausland.

Die Anleihe ist nicht besonders durch Unterpfänder gesichert,
Joch hat sich die Gewerkschaft verpflichtet, in Zukunft keine An-
leihe mit Sicherungen auszustatten, ohne diese Anleihe in gleicher
Weise daran teilnehmen zu lassen. Außerdem haben die Röchling”-
schen Eisen- und Stahlwerke A.-G. und die Societe des Acieries de
Longwy für die Zahlung von Kapital und Zinsen die solidarische
Bürgschaft übernommen. Kapital und Zinsen sind zahlbar frei
von allen Steuern des Deutschen Reiches, der französischen Repu-
5lik und des Saargebiets. Die Tilgung erfolgt ab 1932 kumulativ
in 25 Jahren, und zwar jährlich einmal zum 15. Mai. Verstärkte
oder vollständige Tilgung kann mit viermonatiger Voranzeige ab
15. Mai 1982 zu jedem Zinstermin erfolgen; außerdem kann be-
liebig ein Ankauf auf dem freien Markt erfolgen. Die normale
        <pb n="80" />
        Auslandsanleihen der Industrie.

73

Tilgung erfolgt durch Auslosung, soweit nicht ein Ankauf unter
pari erfolgt ist.

Eine Anleihe von gleicher Höhe hat die Gewerkschaft
Carolus Magnus in Übach bei Aachen am 24. Juni
1927 zu 96% % auflegen lassen. Außerhalb Hollands wurden
3 Mill. hfl untergebracht (in Schweden wurde die Anleihe ohne
bestimmten Betrag von der Svenska Handelsbanken aufgelegt).
Die Gewerkschaft ist im Jahre 1911 durch die Forges et Acieries
Je 1a Marine et d’Homecourt in Saint-Chamond, Acieries de Miche-
ville in Villerupt, Hauts-Fourneaux et Fonderies de Pont-ä-
Mousson gegründet, von denen jede Gesellschaft 13 der Kuxe
besitzt. Die Konzession der Gewerkschaft liegt im Kreis Geilen-
kirchen und hat einen Umfang von 10 preußischen Normalfeldern
’2200 ha). Der Kohlenreichtum wird auf mindestens 550 Mill. Tonnen
geschätzt. Die Kohlenproduktion belief sich im Jahre 1924 auf
75 725 t, 1925 auf 121 264 t, 1926 auf 243942 t und wird für
1927 auf mindestens 400 000 t geschätzt. Der Absatz erfolgte im
Jahre 1926 zu je % nach Deutschland, Belgien und Frankreich.
Die Anleihe ist durch Eintragung einer Grundschuld in Höhe von
17 Mill. GA. gesichert, die unmittelbar im Range der öffentlich-
rechtlichen Lasten folgt. Außerdem haben die genannten fran-
zösischen Gesellschaften die Haftung zu je % übernommen. Die
Anleihe ist steuerfrei. Die Tilgung erfolgt ab 1933 in kumula-
tiver Weise bis zum Jahre 1957 durch jährliche Auslosungen zu
Yari zum 1. Juni jedes Jahres !). Vom 1. Juli 19838 ab kann eine
verstärkte Tilgung mit viermonatiger Voranzeige erfolgen.

Die elektrotechnische Industrie ist unter den
Auslandsanleihen durch die A.E.G., den Siemens-Konzern, die
Osram G. m. b. H., die Elektrizitäts-A.-G. vorm. Lahmeyer &amp; Co
und die Deutsch-Atlantische Telegraphengesellschaft vertreten.
Ferner haben die Deutschen Kabelwerke eine nicht öffentlich
aufgelegte Anleihe in Neuyork aufgenommen,

Die erste Anleihe der Allgemeinen ElektrizitätSs-
Gesellschaft (A.E.G.) ist unter den öffentlich aufgelegten
Anleihen, abgesehen von einigen kleinen kirchlichen. Anleihen,
nach den Anleihen Krupps und Thyssens die drittälteste. Sie
wurde am 26. Januar 1925 im Betrage von 10 Mill. $ aufgelegt,
Der Emissionskurs betrug 93% % und war wesentlich ungünsti-
ger als bei den Anleihen Krupps (99% %) und Thyssens (98% %).
Außerdem ist sie mit 105 % zu tilgen. Abgesehen davon, daß die
Anleihe 20 Jahre läuft, während die Anleihen Krupps und
Thyssens nur 5 Jahre laufen, erklären sich die ungünstigeren Be-
dingungen daraus, daß die Anleihen Krupps und Thyssens zu-
nächst nicht die erwartete günstige Kursentwicklung zeigten.

Die Anleihe ist nicht hypothekarisch gesichert; die Gesellschaft

1 Die Tilgungsbeträge sind im Prospekt angegeben.
        <pb n="81" />
        Deutschlands Auslandsanleihen,
hat sich lediglich verpflichtet, keine im Range vorgehende Be-
lastung ihres Besitzes vorzunehmen. Der Erlös der Anleihe ist
zur Verminderung laufender Verbindlichkeiten und Erhöhung des
Betriebskapitals, zum Teil auch für Erweiterungszwecke bestimmt
yewesen. Die Gesellschaft, hervorgegangen aus der 1883 ge-
yründeten Deutschen Edison-Gesellschaft, befaßt sich bekanntlich
mit der Herstellung elektrischer Maschinen, Apparate und Instru-
mente und gehört zu den führenden Gesellschaften in der elektro-
technischen Industrie. Die Tilgung der Anleihe erfolgt nur durch
Auslosung zu 105 %, und zwar werden zum 15. Juli 1930 nominal
343 000 $ und dann an jedem folgenden Zinstermin nominal je
333 000 $ getilgt. Die Gesellschaft hat das Recht, den ganzen
noch ausstehenden Anleihebetrag, aber nicht einen Teil, mit
30tägiger Voranzeige zum 15. Januar 1980 oder jeden folgenden
Zinstermin zu 105 % zu kündigen.

Im Dezember 1925 ließ die A. E.G. eine zweite Anleihe
von 10 Mill. $ in Neuyork auflegen, die mit Optionsrecht auf
Aktien ausgestattet ist. Der Zinsfuß dieser Anleihe ist 6% %,
während die erste Anleihe mit 7 % verzinslich ist. Jede Obliga-
tion von 1000 $ berechtigt zum Bezug einer Anzahl Aktien der
A.E.G. im Nominalwert von 100 A bis spätestens 1. Dezember
1930. Die zuerst eingereichten 2360 Bezugsscheine berechtigen
zum Bezug von je 18 Aktien zum Kurse von 24 $ (100,8 %), die
nächsten 2150 zum Bezug einer gleichen Anzahl zu 26,50 $
(111,3 %), die nächsten 1940 ebenso zu 29 $ (121,8 %), die näch-
sten 1800 ebenso zu 31,50 $ (132,4 %) und die letzten 1750 zum
Bezug von je 17 Aktien zum Kurse von 34 $ (142,9 %). Die
Aktien selber werden bei der National City Bank of New York
deponiert, die hierfür den Obligationären Zertifikate ausstellt. Der
Preis für die bezogenen Zertifikate kann in bar oder in Anleihe-
stücken zum Nominalwert erfolgen. Der Barerlös für die ver-
kauften Zertifikate ist zum Ankauf vom Anleihestücken bis zu
pari zu verwenden; soweit ein solcher Ankauf innerhalb einer
bestimmten Frist nicht möglich ist, fließt der Erlös der Gesell
schaft zu. Alle am 1. Dezember 1980 noch ausstehenden Schuld-
verschreibungen werden in gleichen Halbjahresbeträgen inner-
halb 10 Jahren getilgt, und zwar offenbar durch Auslosung zu
pari. Eine verstärkte oder vollständige Tilgung kann ab 1. Juni
1931 zu 102% % bis einschließlich 1. Dezember 1935 stattfinden;
dann nimmt der Prämienaufschlag jährlich um % % ab. Soweit
also nicht bis 1. Dezember 1930 eine Tilgung stattgefunden hat,
werden in den Jahren 1931—1940 jährlich 1 Mill. $ getilgt.

Siemens &amp; Halske A.-G. und Siemens-Schuckert-
werke G. m. b. H. nahmen im Januar 1925 gemeinsam eine
ursprünglich dreijährige 7 % Anleihe und eine zehnjährige 7 %
Anleihe von je 5 Mill. $ auf. Erstere Gesellschaft, im Jahre 1847
        <pb n="82" />
        Auslandsanleihen der Industrie.

75

durch Werner von Siemens gegründet, war führend in der Ent-
wicklung des Telegraphen- und Unterseekabelwesens, baute 1869
die Telegraphenverbindung von England nach Indien, erfand 1869
die Dynamomaschine, baute 1879 die erste elektrische Straßen-
bahn. Ihre Tätigkeit erstreckt sich jetzt über das ganze Gebiet der
Elektrotechnik. Siemens &amp; Halske besitzen über 50 % des Ka-
pitals der Siemens-Schuckertwerke (der Rest ist im Besitz der mit
Siemens &amp; Halske eng verbundenen Elektrizitätsgesellschaft vorm.
Schuckert &amp; Co), ferner 40 % des Kapitals der Osram G, m. b. H.
Die Siemens-Schuckertwerke wiederum besitzen 67 % des Ka-
pitals der Österreichischen Siemens-Schuckertwerke A.-G. Sie-
mens &amp; Halske und Siemens-Schuckertwerke besitzen 26 Fabriken;
die bedeutendsten Anlagen sind in Siemensstadt bei Berlin und in
Nürnberg.

Als Sicherheit für die beiden Anleihen sind, ähnlich wie bei
der Krupp-Anleihe, Warenvorräte im Verkaufswerte von minde-
stens 166%, % der Anleihe verpfändet, und zwar durch Eigentums-
übertragung an die Deutsche Kreditsicherung A.-G., die bekannt-
lich den seit 1920 von der niederländischen Regierung an die
deutsche Industrie gewährten 140-Mill-Gulden-Kredit verwaltet.
Zwecks Tilgung der ursprünglich dreijährigen, aber bereits zum
1. Januar 1927 vorzeitig gekündiXten Anleihe erfolgte eine halb-
jährliche Einzahlung von 250 000 $ in einen Tilgungsfonds zum
Ankauf von Anleihestücken bis zu pari; soweit ein Ankauf nicht
möglich war, sollten die Beträge an die Gesellschaften zurück-
gezahlt werden. Eine vorzeitige Kündigung des ganzen noch
ausstehenden Anleihebetrags durfte zu 101 % zu jedem Zins-
termin erfolgen, so daß der am 1. Januar 1927 mindestens noch
vorhanden gewesene Anleihebetrag mit 4292500 $ ausgezahlt
wurde. Von der zehnjährigen Anleihe werden dagegen halbjähr-
lich 132000 $ zu 102 % ausgelost. Eine vorzeitige Kündigung
im ganzen kann zu jedem Zinstermin erfolgen, und zwar zum
1. Juli 1925 und 1. Januar 1926 zu 104 %, dann jährlich um % %,
abnehmend bis 1. Juli 1929, von da ab bis zur Fälligkeit zu 102 %.

Ende September 1926 wurde eine 6% % Anleihe des Kon-
zerns in Höhe von 24 Mill. $ in der Weise begeben, daß zunächst
Teilzertifikate (allotment certificates), die auf 50 % lauteten, zum
Kurse von 99% aufgelegt wurden. Gegen Einzahlung der
zweiten Hälfte zum 1. September 1927 oder jedem späteren Zins-
termin (zum gleichen Kurse) erhalten die Inhaber der Zertifikate
die endgültigen Obligationen. Der Umtausch muß spätestens bis
1. September 1929 erfolgen, doch kann die Gesellschaft bereits
vorher mit 60tägiger Voranzeige zur Einzahlung auffordern, sei
es im ganzen oder in zwei Raten, deren Höhe aber mindestens
25 % betragen muß. Unterläßt der Zertifikatsinhaber die Ein-
zahlune. so erlöschen die Zertifikate ohne Rückzahlungsvernpflich-
        <pb n="83" />
        '6

Deutschlands Auslandsanleihen.

tungen des Konzerns. Die Verzinsung richtet sich nach dem ein-
gezahlten Nominalbetrag, läuft also vollständig erst vom 1. Sep-
tember 1929 ab, falls die Gesellschaft die zweite Hälfte nicht
vorher eingefordert hat.

Die Schuldverschreibungen sind mit Gewinnbeteiligungs-
scheinen (warrants for contingent additional interest) versehen,
die bis 1938 einschließlich laufen. Der Inhaber jeder 1000-$-Obli-
gyation erhält darauf für jedes Prozent, das der Konzern über
7 % hinaus an Dividende im vorhergehenden Geschäftsjahr ge-
zahlt hat, 3% $ (für einen Bruchteil des Prozentsatzes einen ent-
sprechenden Bruchteil). Den Zertifikatsinhabern wird bereits der
volle Betrag dieser Gewinnbeteiligung ausgezahlt.

Für die Anleihe ist keine besondere Sicherheit bestellt, doch
hat sich der Konzern verpflichtet, seinen Besitz während der
Dauer der Anleihe nicht weiter zu belasten, abgesehen von
3 Mill. $, deren zusätzliche Ausgabe sich der Konzern vorbehalten
hat. Beginnend mit 1. März 1927 sollen halbjährlich 14% % durch
Ankauf bis zu 100 % (einschließlich der nicht verfallenen Ge-
winnbeteiligungsscheine) getilgt werden; da die Anleihe infolge
der Gewinnbeteiligungsscheine beträchtlich über pari steht, kommt
praktisch bis 1936 eine Tilgung kaum in Betracht. Eine vor-
zeitige Kündigung kann mit 30tägiger Voranzeige bis 1. Septem-
ber 1936 zu 110 %, dann zu 102 % zu jedem Zinstermin erfolgen,
sei es des ganzen ausstehenden Betrags oder eines Teils.

Die Osram G. m. b. H. Kommanditgesellschaft nahm im
Dezember 1925 eine 7 % Anleihe von 5 Mill. $ auf, von denen
2 Mill. in Holland aufgelegt und 1 Mill. fest übernommen, 1 Mill.
in Schweden aufgelegt und 1 Mill. in der Schweiz fest unter-
gebracht wurden; Neuyork ist also nicht beteiligt gewesen. Ka-
pital und Zinsen sind durch die A.E.G. und durch Siemens &amp;
Halske garantiert. Außerdem ist die Anleihe hypothekarisch ge-
sichert. Die Tilgung erfolgt zu pari kumulativ durch Jahresraten,
die zum 1. Dezember einzuzahlen sind. Die Gesellschaft hat das
Recht, ab 1. Dezember 1928 mit dreimonatiger Voranzeige den
ausstehenden Betrag mit 103 % im ganzen zu kündigen. Die
Kommanditgesellschaft wurde im Jahre 1918 hauptsächlich
zwecks Übernahme der Glühlampenfabriken der Auergesellschaft,
der A.E.G. und der Siemens &amp; Halske A.-G. gegründet; diese
Arei Gesellschaften sind die Kommanditisten der Osram 6. m. b. H.

Von der 6 % Anleihe der Elektrizitäts-Actien-
Gesellschaft vorm. W. Lahmeyer &amp; Co, Frankfurt a. M., in
Höhe von 15 Mill. sfr wurden in der Schweiz ab 22. September
7,5 Mill. freihändig zu 96 % verkauft, 6 Mill. in Holland am
3. Oktober zu 93 % aufgelegt und 1,5 Mill. von dem holländischen
Konsortium außerhalb Hollands fest untergebracht. Die Gesell-
schaft wurde 1892 errichtet. Ihr Zweck ist jede Art gewerblicher
        <pb n="84" />
        Auslandsanleihen der Industrie. 7
Ausnutzung der Elektrotechnik, insbesondere Bau, Betrieb und
Verwertung elektrischer Anlagen sowie Ankauf, Verwertung und
Ausbeutung von Patenten, Ankauf, Herstellung und Verwertung
sämtlicher in das Gebiet der Elektrotechnik einschlagenden oder
mit ihnen in Verbindung stehenden Maschinen, Apparate und
sonstigen Gegenstände. Seit 1910 ist die Bank für elektrische
Unternehmungen in Zürich an der Gesellschaft in erheblichem
Maße beteiligt. Die Anleihe wird ab 1. September 1928. in
25 Annuitäten getilgt, und zwar durch Ankauf bis zu 102 %,
sonst Auslosung. Im letzteren Falle wird bis einschließlich
1. September 1942 eine-Prämie von 2 %, danach von 1 % ge-
zahlt, ebenso bei vorzeitiger Kündigung, die frühestens zum
Li. September 1935 im ganzen oder in Teilbeträgen von wenigstens
| Mill. sfr mit sechsmonatiger Voranzeige zulässig ist. Eine vor-
zeitige verstärkte Rückzahlung erfolgt wie die planmäßige Til-
gung durch Ankauf oder Auslosung. Die Anleihe ist mit keinen
besonderen Sicherheiten ausgestattet, Die Gesellschaft hat sich
aber verpflichtet, keinen späteren Anleihen oder Krediten beson-
dere Garantien zu verleihen, ohne diese Anleihe daran im gleichen
Range teilnehmen zu lassen.

Die Deutsch - Atlantische Telegraphen-
gesellschaft, Berlin, erhielt für die Legung eines Kabels
von Emden nach den Azoren von W. A. Harriman &amp; Co und Lee,
Higginson &amp; Co, Neuyork, eine vom 1. April 1925 bis 1. April 1945
laufende 7 % Anleihe von 4 Mill. $, die in Raten, entsprechend
dem Fortschreiten der Kabellegung, ausgezahlt wurden. In der
zweiten Hälfte des Oktober 1926 wurde die Anleihe nachträglich
zu 99% % aufgelegt. Mit der Gesellschaft, die im Jahre 1899 für
die Kabelverbindung zwischen Deutschland und Nordamerika ge-
gründet worden ist und die ein direktes Kabel von Emden über
die Azoren nach Neuyork sowie ein Kabel von Emden nach Vigo
in Spanien besaß, wurden im Jahre 1922 auf Veranlassung der
Regierung die Deutsch-Südamerikanische Telegraphengesellschaft
und die Osteuropäische Telegraphengesellschaft vereinigt. Das
neue Emden-—Azoren-Kabel hat auf den Azoren Anschluß an die
Kabel der Commercial Cable Company (Mackay-System) und der
Western Union Telegraph Company zwischen den Azoren und
Neuyork. Die Anleihe ist gesichert durch eine ausschließliche
Hypothek auf das Kabel sowie den Grundbesitz und das Betriebs-
vermögen der Gesellschaft, ferner durch Verpfändung gewisser
Konzessionen und Rechte, die mit dem Kabel verknüpft sind. Die
Zahlung der Tilgungsbeträge und Zinsen an W. A. Harriman hat
das Reichspostministerium übernommen. Die Tilgung der An-
leihe erfolgt kumulativ durch Jahreszahlungen ab 1. Aprıl 1927.

Über die nicht öffentlich aufgelegte Anleihe der Deut-
schen Kabelwerke vgl. unten S. 85.
        <pb n="85" />
        2

Deutschlands Auslandsanleihen.

Die Bank für Textilindustrie A.-G6. nahm im De-
zember 1925 bei Helbert, Wagg &amp; Co, Ltd., London, eine Anleihe
von 1 Mill. £ auf, für welche diese Zertifikate ausgab und am
18. Dezember 1925 zu 93 % auflegte. Als Sicherheit für diese
Zertifikate ist außer der Schuldverschreibung der Bank für Textil-
industrie die Garantie von elf von ihr kontrollierten Textilgesell-
schaften und eine auf den Namen der Disconto-Gesellschait ein
yetragene erste Hypothek auf die Liegenschaften dieser Gesell-
schaften geboten. Es handelt sich um folgende Gesellschaften
(den sog. Blumenstein-Konzern): J. G. Brügelmann G. m. b. H.,
Düsseldorf, Moritz Ribbert A.-G., Westfalen, Gesellschaft für
Spinnerei und Weberei, Ettlingen in Baden, Spinnerei Lauffen-
mühle G. m. b. H., Tiengen in Baden, Viersener A.-G. für Spinne-
rei und Weberei, Rheinland, A.-G. für Leinen- und Baumwoll-
industrie, Schweidnitz, Schlesien, Erdsmanndorfer A.-G. für
Flachsgarn-Maschinen-Spinnerei und Weberei, Zillertal, Hanf-
Union A.-G. in Baden, Spinn-Industrie A.-G. vorm. Mühlen
&amp; Peltzer, Giesenkirchen, Rheinland, Segeltuch-Industrie A.-G. in
Sachsen, Vereinigte Vigogne-Spinnereien A.-G. in Sachsen. Treu-
händerin für die Zertifikate ist die Prudential Assurance Co, Ltd.
Der Erlös der Anleihe ist den elf Gesellschaften zugeflossen, die
damit ihnen von der Bank für Textilindustrie gewährte Vorschüsse
zurückgezahlt haben. Mit den zurückgezahlten Summen sollten
wieder neue Abschlüsse auf Lieferung von Rohstoffen und Ma-
schinen aus England durch die Bank für Textilindustrie finanziert
werden. Die Tilgung der Anleihe erfolgt kumulativ, und zwar
zu 102% %. Außerdem hat die Bank das Recht, mit dreimonatiger
Voranzeige den ganzen ausstehenden Betrag zu jedem Zinstermin
vom 1. April 1933 bis einschließlich 1. Oktober 1935 zu 105 %
zu kündigen, zum 1. Anril oder 1. Oktober 1936 zu 104% % uUsSw.,
jährlich um % % abnehmend bis 1. April 1944, von da ab zu
10234 %. Helbert, Wagg &amp; Co haben die Schuldverschreibung zu
86 % übernommen und die Kosten der Ausgabe der Zertifikate
yetragen. Die Zertifikate lauten auf den Inhaber und sind mit
Coupons versehen.

Die Continental-Caoutchouc- und Gutta-
Percha-Compagnie in Hannover hat von ihrer 20-Mill.-A-
Anleihe 5 Mill. 4 am 12. April 1926 in Holland auflegen lassen.
Die Anleihe zerfällt in 20 Serien, die aber nicht wie bei den Serien-
anleihen im engeren Sinne ohne weiteres fällig werden; vielmehr
wird ab 1. April 1931 alljährlich eine Serie zu pari ausgelost, die
zur Rückzahlung gelangt. Demnach werden von dem in Holland
untergebrachten Teil von 1931 ab jährlich 250 000 AM getilgt. Die
Schuldverschreibungen lauten auf den Namen der Danatbank oder
deren Order und sind durch Indossament, auch Blankoindossament,
übertragbar. Die Tilgung der Serien kann von 1931 ab von der
        <pb n="86" />
        Auslandsanleihen der Industrie.

79

Gesellschaft beliebig verstärkt werden; eine Gesamtkündigung ist
mit sechsmonatiger Frist gleichfalls ab 1931 zulässig, und zwar
zu jedem Zinstermin. Die Anleihe ist hypothekarisch gesichert.
Die Gesellschaft befaßt sich mit der Herstellung sämtlicher Weich-
gummiartikel, insbesondere Automobilreifen. ,

Die Carl-Zeiß-Stiftung in Jena ließ Ende April 1926
sine Anleihe von 5 Mill. hfl in Holland auflegen. Auch in
Schweden wurde die Anleihe aufgelegt, aber nicht mit einem be-
stimmten Betrag. In der Schweiz wurden 1,5 Mill. hfl fest unter-
gebracht. Als Sicherheit ist eine Sicherungshypothek auf den Besitz
der Stiftung für die als Treuhänderin fungierende Deutsche
Waren-Treuhand A.-G. in Hamburg eingetragen. Die im Jahre
1891 durch Prof. Abbe gegründete Stiftung besitzt außer der
„Optischen Werkstatt“ (Firma Carl Zeiß) und dem „Glaswerk‘“
(Schott und Genossen) ein vom thüringischen Ministerium für
Volksbildung und Justiz verwaltetes Stiftungsvermögen, das für
Wohlfahrtszwecke bestimmt ist, insbesondere zur Förderung natur-
wissenschaftlicher und mathematischer Studien. Ab 1. April 1927
bis einschließlich 1. April 1931 werden jährlich 2%, also 100 000 hfl,
getilgt, dann jährlich 200 000 hfl und im Jahre 1946 der Rest mit
1700 000 hfl. Die Tilgung erfolgt durch Ankauf bis zu pari bzw.
durch Auslosung zu pari. Zum 1. Oktober 1931 und jedem späte-
ren Zinstermin kann mit dreimonatiger Voranzeige nur der ge-
samte ausstehende Anleihebetrag zu 102 %, zum 1. Oktober 1988
bis 1. Oktober 1945 zu 101 % vorzeitig gekündigt werden.

Die Automobilteile und Zubehör in Stuttgart und Feuerbach
herstellende Robert Bosch A.-G., Stuttgart, nahm im Mai 1926
eine 3-Mill.-$-Anleihe auf, von der die Hälfte in Holland aufgelegt,
die andere Hälfte außerhalb Hollands fest untergebracht wurde *).
Für die Anleihe ist eine Hypothek auf die beiden Betriebe in Stutt-
vart und Feuerbach bestellt. Von 1931—1950 werden durch Aus-
losung zum 1. Oktober jährlich 150 000 $ getilgt; außerdem kann
aine verstärkte Tilgung ab 1. Oktober 1931 zu jedem Zinstermin
mit sechsmonatiger Voranzeige erfolgen.

Die Miag (Mühlenbau- und Industrie-A.-G.),
die Mitte Juni 1926 in Neuyork eine Anleihe von 3 Mill. $ begab,
ist durch den Zusammenschluß folgender Gesellschaften ent-
standen: Maschinenfabrik und Mühlenbauanstalt C. Luther A.-G.
(Braunschweig), Mühlenbauanstalt und Maschinenfabrik A.-G.
vorm. Gebr. Seck (Dresden), Amme, Giesecke &amp; Konegen A.-G.
“Braunschweig), Hugo Greffenius A.-G. (Frankfurt a. M.), Kapler
Maschinenfabrik A.-G. (Berlin). Außer sechs Betrieben in Deutsch-
land (zwei in Braunschweig, einer in Frankfurt a. M., einer in
*) Nach Ray Hall (The Balance of International Payments of the
United States in 1926) wurde 1 Mill. $ in den Vereinigten Staaten unter-
yebracht.
        <pb n="87" />
        0

Deutschlands Auslandsanleihen,
Berlin, zwei in der Nähe von Dresden bei Sporbitz und Schmiede-
berg) besitzt die Miag Fabriken in Wien-Atzgersdorf, in Monza
bei Mailand und in Buenos Aires. Sie baut Getreide- und Öl-
mühlen, Getreideelevatoren, Zementwerke, Erz- und Kohlequetsch-
werke, Papierholzmühlen, Wasserturbinen, Pump- und Ventila-
tionsanlagen, Mälzerei- und Brauerei-Einrichtungen usw. und be-
tätigt sich in starkem Maße im Auslande. Der Erlös der Anleihe
sollte für Rückzahlung von Bankdarlehen und sonstige Zwecke
dienen. Die Anleihe ist durch eine erste Hypothek auf die sechs
in Deutschland liegenden Betriebe gesichert. Sie ist mit Aktien-
bezugsscheinen ausgestattet, und zwar entfällt auf jede 1000-$-
Obligation ein Bezugsschein auf zehn Aktien der Miag zum Nenn-
wert von je 100 MM bzw. auf jede 500-$-Obligation ein Bezugs-
schein auf fünf Aktien. Der Bezugspreis je Aktie beträgt vom 1. Sep-
tember 1926 bis 1. Februar 1927: 27,40 $, dann bis 1. Februar
1928: 28,80 $, bis 1. Februar 1929: 30,25 $,.bis 1. Februar 1930:
31,70 $, bis 1. Februar 1931: 33,10 $. Von der Anleihe werden
halbjährlich 50 000 $ getilgt, sei es durch Ankauf bis zu pari oder
Auslosung zu pari. Eine vorzeitige Kündigung kann mit 60tägiger
Voranzeige zu jedem Zinstermin im sechsten Jahr zu 105 %, im
siebenten zu 104 % usw. und vom elften Jahr ab zu pari erfolgen.

Die N. V. Engelsch Hollandsche Bank &amp; Handelsmaatschappij
(Anglo Dutch Banking &amp; Trading Cy) legte am 16. Juni 1926
Zertifikate zu einem der A.-G. der Gerresheimer Glas-
hüttenwerke vorm. Ferd. Heye, Düsseldorf, gewährten, mit
8% zu verzinsenden fünfjährigen Darlehn von 750 000 hfl
— 300 000 $ im gleichen Betrage als Unterbeteiligungen auf, Das
Darlehn sollte in erster Linie neben der Verstärkung der Betriebs-
mittel zur Finanzierung der Beteiligung an ausländischen Unter-
nehmungen, insbesondere an einer Flaschenfabrik in Italien,
dienen. Die Gesellschaft ist auf dem Gebiete der Flaschenfabrika-
tion die bedeutendste in Deutschland. Außer in Gerresheim hat
sie Werke in Hörstel i. W., Porta Westphalica, Kreuznach, Teuto-
burg in Brackwede bei Bielefeld, Minden i. W. (Glasfabrik Witte-
kind), Büdingen in Oberhessen, Lippstadt i, W., Loitz i. P. Für
das Darlehn haftet die Gesellschaft mit ihrem ganzen unbeweg-
lichen und beweglichen Vermögen; die Anglobank kann außerdem
jederzeit die Eintragung einer Sicherheitshypothek auf das Gerres-
heimer Hauptwerk verlangen. Ferner hat die Gesellschaft der
Anglobank ihre Beteiligungen an außerdeutschen Fabriken und
Gesellschaften verpfändet. Die Zertifikate lauten auf den Inhaber.
Die Anglobank hat ihre Forderung gegen die Gerresheimer Glas-
hüttenwerke an die Anglo Dutch Trust Cy, ’s Gravenhage, ver-
pfändet. Die von ihr ausgegebenen Zertifikate sind daher nur
gültig, wenn sie auch die Unterschrift der Anglo Dutch Trust Cy
tragen. Das Darlehn und dementsprechend auch die Zertifikate
        <pb n="88" />
        Auslandsanleihen der Industrie,

81

werden am 1. Juni 1931 zu pari fällig. Das Darlehn kann zum
1. Juni und 1. Dezember 1929, und zwar nur im ganzen, zu 101 %,
im nächsten Jahr zu 100% % vorzeitig mit dreimonatiger Vor
anzeige gekündigt werden.

Die aus der Mitteldeutschen Gummiwarenfabrik Louis Peter
entstandene, hauptsächlich Automobil- und Fahrradreifen produ-
zierende Peters-Union A.-G, nahm in Holland eine Anleihe
von 2,4 Mill. hfl auf, von der am 24. November 1926 zunächst
1,6 Mill. aufgelegt und im Dezember die restlichen 0,8 Mill. frei-
händig verkauft wurden. Die Anleihe ist gesichert durch eine
erste Hypothek auf die Betriebe in Frankfurt a. M. und Corbach
in Waldeck. Zweck der Anleihe war die Verstärkung der Be-
triebsmittel für den Umsatz und für den Bezug von Rohkautschuk
(hauptsächlich aus Niederländisch-Indien) sowie die Ablösung
von Hypotheken und Bankschulden. Die Anleihestücke lauten auf
den Namen der N. V. Amsterdamsch Trustee’s Kantoor in Amster-
dam oder Order und werden durch Blankoindossament übertragen.
Ab 1932 werden jährlich zum 1. Dezember 75 000 hfl, ab 1936 jähr-
lich 100000 hfl ausgelost. Von 1932 ab kann die Anleihe mit
sechsmonatiger Voranzeige zu jedem 1. Dezember ganz oder teil-
weise gekündigt werden.

Die Firma J. Brüning &amp; Sohn in Potsdam nahm in
Holland eine Anleihe von 125000 £ auf, von der 75000 £ fest
untergebracht und 50 000 £ am 3. Dezember 1926 aufgelegt wur-
den, und zwar zum Zweck der Tilgung kurzfristiger Verbindlich-
keiten und zur Erhöhung des Betriebskapitals. Die Firma stellt
Holzfabrikate, insbesondere „Triplexholz‘“, in ihren Fabriken in
Potsdam, Langendiebach, Lüneburg, Ragnit, Rehfelde, Herbolz-
heim her, zu 55 bis 60 % aus westafrikanischem Holz (Mahagoni).
Ihre Abnehmer sind vor allem Schiffsgesellschaften, ferner Auto-
mobil-, Flugzeug- und namentlich Möbelfabriken. Sie bezieht ihr
Holz von der N. V. Handelsmaatschappij „Cuba“ in ’s Gravenhage,
mit der sie in engen Beziehungen steht. Diese Gesellschaft hat die
Garantie für die Anleihe übernommen; außerdem ist der Besitz der
Firma Brüning mit einer Hypothek als Sicherheit für die Anleihe
belastet. Die Anleihe wird ab 1. Oktober 1937 in zehn gleichen
Jahresraten durch Auslosung zu pari getilgt. Ab 1. Oktober 1936
kann die Gesellschaft die Anleihe jederzeit ganz oder teilweise
zu pariı mit sechsmonatiger Voranzeige kündigen.

Die Wohnhaus - Grundstücksverwertungs-
A.-G.am Lehniner Platz hat zum Zwecke der Errichtung
eines Häuserblocks mit 23 Wohnhäusern am Kurfürstendamm in
Berlin eine Anleihe von 1,5 Mill. $ in Neuyork am 21. Dezember
1926 auflegen lassen. Die Anleihe ist hypothekarisch gesichert
und wird kumulativ getilgt; statt Barzahlungen können Anleihe-
stücke zum Nennwert in den Tilgungsfonds geliefert werden, Eine

Pfitzner, Deutschlands Auslandsanleihen.
        <pb n="89" />
        32

Deutschlands Auslandsanleihen.

vorzeitige Kündigung ist zulässig vom 15. November 1929 bis
15. Mai 1981 einschließlich zu 110%, bis 15. Mai 1934 zu 108%,
bis 15. Mai 1936 zu 102%, dann zu pari.

Die Deutsche Linoleum-Werke A.-G., im Jahre
1926 durch Zusammenschluß der Germania Linoleumwerke A.-G.,
Bietigheim, der Delmenhorster Linoleumfabrik (Anker-Marke), den
Deutschen Linoleumwerken Hansa, der Linoleumfabrik Maxi-
miliansau, den Bremer Linoleumwerken Delmenhorst (Schlüssel-
marke) entstanden, hat von einer 10-Mill.-A-Anleihe einen Teil-
betrag von 2,5 Mill. 4 am 22, Dezember 1926 in Holland auflegen
lassen. Von der Anleihe werden durch Auslosung zu pari ab
1. Januar 1932 jährlich 666 000 M getilgt, im letzten Jahre 1946
der Rest von 676 000 A; auf den in Holland begebenen Teil ent-
fallen demnach 166 500 M jährlich bzw. 169 000 A im Jahre 1946.
Verstärkte oder gesamte Tilgung kann ab 1. Januar 1932 mit
sechsmonatiger Voranzeige zu jedem Zinstermin stattfinden. Der
Erlös diente zur Ablösung schwebender Verbindlichkeiten und Er-
höhung des Betriebskapitals.

Die Gewerkschaft Victor Stickstoffwerke in
Rauxel, Westfalen, nahm mit Bürgschaft der Kali-Industrie A.-G.
in Berlin und der Klöckner-Werke in Berlin eine 6% % Anleihe
von 8 Mill. hfl auf, die am 18. Oktober 1927 zu 96% aufgelegt
wurde. Auf den Namen von Hope &amp; Co, Amsterdam, als Treu-
händer wurde außerdem eine erste Hypothek auf den Grundbesitz
und die bestehenden bzw. zu errichtenden Fabrikeinrichtungen der
Gesellschaft eingetragen. Die Tilgung erfolgt durch 15 Annuitäten
ab 1. November 1983, sei es durch Ankauf bis zu pari, sei es durch
Auslosung. Ab 1. November 1932 ist zu jedem Zinstermin mit
zweimonatiger Voranzeige eine Kündigung im ganzen vorbehalten.
Der Betrieb der Gewerkschaft ruhte seit 1923, als die Klöckner-
Werke ihre Kohlenzechen übernahmen. Sie hat nunmehr den
Bau eines Stickstoffwerkes begonnen, das im Jahre 1928 fertig-
gestellt sein soll; das Werk wird die Gase der in der Nähe ge-
legenen Koksöfen der Klöckner-Werke verwerten. Die Tages-
produktion soll zunächst mindestens 40 t Ammoniak = 33 t Stick-
stoff betragen. Die Kuxe der Gewerkschaft befinden sich je zur
Hälfte in Händen der Kali-Industrie A.-G. und der Klöckner-Werke.

In der Tab. 11 ist zwecks Berechnung der Kosten der indu-
striellen Auslandsanleihen der Emissionskurswert den Verzinsungs-
und Tilgungsbeträgen gegenübergestellt. Von dem Emissions-
kurswert sind noch mindestens 5 % für Bankprovisionen usw. in
Abzug zu bringen. Einem Erlös von rund 1320 Mill. 4 bis Ende
September 1927 1!) steht demnach ein Betrag für Tilgung und Ver-
1) Einschließlich der wohl größtenteils bis dahin noch nicht einge-
zählten zweiten Hälfte der Siemens-Anleihe, An der Neuyorker Börse werden
hereits voll eingezahlte Stücke besonders notiert. In der Tabelle 11 ist für
        <pb n="90" />
        Auslandsanleihen der Industrie.

R9

Tab. 11. Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung
der industriellen Auslandsanleihen.
—————————
Emissions- | Tilgungs- | Zinsen-
kurswert betrag betrag

Anleihenehmer
‚A
JM,

%

Fried. Krupp A.-G..
Aug. Thyssen-Hütte
AK.G. LI.

41 653 500
49 623 000
39375 000
20 797 875
20 257 125
16 716 000
1.225 000
38 346 000
234 638 550
39 690 000
19614 000
21 294 000
18 999 900
98 700 000
4 600 000
29 610 000
7928 900
11781 000
11 844 000
11 655 000
1.289 945
120 960 000
235 980 000

42.252 000
6 300 000
44 100 000
21.178 500
21 420 000
17 655 645
1.250 000
44 100 000
251 289 000
42 000 000
21 000 000
25 200 000
20 940 750
L05 000 000
5 000 000
32 445 000
8 435 000
12.757 500
12 600 000
12 600 000
1.265 250
126 000 000
36 720 000
45 423 000
25 200 000
96 264 000
53 745581
52 500 000
4 048 800
2553 750
25 200 000
6300 000
2 500 000
5.100 000
15.081 840
20 244 000
18 225 000
16 870 000
16870 000
126 000 000
12323 040

12495 000
o. 6500 000
37 463 685
2.719 500
11 018 240
15 280 894
922 000
29 400 000
278 274 635
27982 500
24.053 610
23 058 000
18 008 204
97112875
5800 000
23 647 825
8325328
9 261 000
13 230 000
13 450 500
506 100
130 999 050
47 880 000
46 873 880
21.955 500
94 144 050
40 316 270
20 212 500
5225 482
2.968 730
21 597 030
5 503 459
2.101 225
5 950 000
17 936 700
21 129 468
20 047 500
23 189 620
23 189 620
116 025 000
11611 658
1337361 638
12 421 500

Siemens-Konzern I -
Deutsch-Atl. Tel.-Ges. .

Altmärkische Bergw. A. G

Cutehoffnungshütte I—-IL

Kalisyndikat I—11 . .

ABG.I 2.00.00...

Osram G.m.b.H. .

Viag I... 0.0.44

Bank für Textilindustrie

Rhein-Elbe-Union. . .

Continental Caoutchouc

Ilseder Hütte ... . .

Carl Zeiß-Stiftung. .

Mansfeld A.-G.. . .

Rob. Bosch ..

Miag 2.0.0004 +

Gerresheimer Glas . . 0. + +
Ser. AI).

Ver. Stahlwerke Ser. B .
Ser. C
Ciesche’s Erben . ..
Sjemens-Konzern II...
Hugo Stinnes Industries .
Hugo Stinnes Corporation
Peters-Union . . +. + «
J. Brüning &amp; Sohn. .
A
Wohnhaus Gr. V. A.-G. .
Deutsche Linoleum- Werke
Mitteld. Stahlwerke. . -
Fried. Krupp 11... .-
Eschweiler Bergw.-Verein
Felten &amp; Guilleaume . .
Gewerksch. Carl-Alexander
Gewerksech. Carolus Magnus
Ver. Stahlwerke Ser, A. (II)
Lahmeyer .. +...
Gesamt (bis 30.9.1927) . .|1885758179
Gewerkschaft Vietor . . 12956160

26460 000
95 301 360
52.237 500
52287 500
3 765 384
2451 600
24 570 000
6174 000
2350 000
4925 000
14.025 000
19 434 240
17 678 250
16 448 250
16279 550
‚24.110 000
11 481 750
ı 1455 957606
13 496 000
die Berechnung des Emissionskurswertes, des Tilgungs- und. Zinsenbetrages
angenommen, daß die Einzahlung des zweiten Teils erst am 1, September
1999 erfolgt, wenn bereits drei Jahre je 3 % der Anleihe getilgt und dem-
nach auch 9 % des zweiten Teils der Anleihe gar nicht ins Leben getreten
sind. Die eingesetzten Beträge sind also Mindestbeträge.
        <pb n="91" />
        24

Deutschlands Auslandsanleihen.
zinsung von 2795 Mill. A gegenüber. Die Kosten der Anleihen
belaufen sich also auf rund 1475 Mill. 4. Dazu muß man noch
die Gewinnbeteiligung bei der zweiten Anleihe des Siemens-
Konzerns und bei der zweiten Anleihe der Vereinigten Stahlwerke,
Serie A, hinzurechnen, ferner die Dividenden auf die bezogenen
Aktien bei den mit Aktienbezugsrecht versehenen Anleihen.
Andererseits ist als Erlös der für die optierten Aktien gezahlte
Preis zu buchen. Dieser ist, falls die Bezugsrechte vollständig
ausgeübt werden, folgender:

Nominalwert
AM

Bezugspreis
AM
17 825 000 21 383 585

1 800 000 2 340 000

25 000 000 25 000 000

4 500 000 4 914 000

2 250 000 2 250 000

3 000 000 3 453 000

A 30 000 000 37 500 000

» Bo. 2... 12000 000 15 000 000

a a CC. 2... 6590000 8237 500
Stinnes . . „ .. 25000 000 21 000 000
Mitteldeutsche Stahlwerke . 1000000 1.250 000
Gesamt 128 965000 142 398 085

Bei Mansfeld und Miag ist der Mindestbezugspreis eingesetzt
(vgl. oben Tab. 1).
Außer den öffentlich aufgelegten Anleihen der Industrie
kommen noch einige größere langfristige Darlehen in Betracht,
die von einzelnen Industriegesellschaften aufgenommen und von
den Darlehnsgebern unter der Hand untergebracht oder über-
haupt nicht weitergegeben worden sind. Was über diese Darlehen
bekanntgeworden ist, ist naturgemäß dürftig und oft fehlerhaft.
Deshalb sind im folgenden die von den Gesellschaften selbst ge-
machten Angaben durch den Zusatz „Mitt. d. Ges.“ besonders ge-
kennzeichnet. Tab. 12 gibt eine Übersicht über die bekannt-
yewordenen Darlehen.
Die Kokswerke &amp; Chemischen Fabriken A.-G,,
Berlin (früher Oberschlesische Kokswerke, Börsenbezeichnung:
Oberkoks) haben ein 7% % Darlehn von 400000 £ auf zwanzig
Jahre im November 1924 aufgenommen, das ab 1. November 1925
durch Jahresannuitäten kumulativ getilgt wird. Ferner haben sie
in der Schweiz Mitte März 1925 ein Darlehn von 4 Mill. M mit.
        <pb n="92" />
        Auslandsanleihen der Industrie.

85

Aktienbezugsrecht aufgenommen, das aber bis Anfang 1927 durch
Ausübung dieses Bezugsrechts bereits restlos getilgt worden ist
(Mitt. d. Ges.) Darlehnsgeber des schweizerischen Darlehns soll
die Schweizer Kreditanstalt gewesen sein; Darlehnsgeber des eng-
lischen Darlehns war anscheinend die British Oversea’s Bank
(jedenfalls laut Mitt. d. Ges. nicht J. Henry Schröder, London).

Die Rombacher Hüttenwerke (inzwischen in die
Concordia Bergbau-A.-G. aufgegangen) haben bei der British Over-

Tab. 19. Nicht aufgelegte Auslandsanleihen der Industrie.

Anleihenehmer

Kokswerke &amp; Chem. Fabr
Rombacher Hüttenwerke
Deutsche Kabelwerke . .
Universum-Film A.-G.. .
Zellstoffabrik Waldhof. .
Berlin-Neuroder Kunst-
anstalten. .....
Schlesische Textilw. A.-G.
Feldmühle A.-G. ....
Zuckerfabrik Klein-Wanz-
leben. x . x . x ı 4
Steingutfabrik Colditz . .
Adler A.-G. für Bergbau,
Essen . ......
Ver. Metallwarenfabriken
Kokswerke &amp; Chem. Fabr.
Polyphon-Werke A.-G. .
Schorch-Werke A.-G. ..
J. P. Bembere . .

Ver-
zin-
sung

7%
7%
8

7%
6%
81%

7
7

8
7
Fa

Betrag
in 1000

£ 4000
£ 350
$ 750
$ 4000
£ 1000

£ 12,5
$ 1250
£ 350

£ 400
$ 400

$ 1000
£ 100

6 4900
£ 100
hfl 1000
6200

Aus-
Laufzeit | zahlungs-
kurs

1.11. 24—44
1. 1.25—45
1. 4.25—28.
1. 1.26—36,
1 1 926_—46l

100
100
98

1.3.26 bis
31.3.8381

1. 5. 26—41
1. 5. 26—36eJ

87
a4

1. 5. 26—41
1.11. 26 —36

99

‚1. 5.27—492

(getilgt)
(getilgt)

Aus-
gezahlt im

Nov. 24
Dez. 24
April 25
Dez, 25
Dez. 25
März 26
Mai 26
Mai 26
Mai 26
Nov. 26
April 27

Okt. 27

März 25
1925
1925
19926

sea’s Bank in London ein vom 1. Januar 1925 datiertes, bis 1. Ja-
nuar 1945 zu tilgendes 7% % Darlehn von 350000 £ auf-
genommen. Die Tilgung erfolgt halbjährlich kumulativy und be-
ginnt mit dem 1. Januar 1929. Die Gesellschaft ist berechtigt, den
gesamten noch ausstehenden Betrag der Anleihe mit einer Frist
von sechs Monaten aufzukündigen, und zwar erstmalig zum 1. Ja-
nuar 1935 zu 106 %. Der Aufschlag sinkt jedes Jahr um % %
(Mitt. d. Ges.).

Die Deutschen Kabelwerke haben in Amerika ein
8% Darlehn von 750 000 $ gegen hypothekarische Sicherheit auf-
genommen, das mit 100 % ausgezahlt worden ist (Mitt. d. Ges.).
Das Darlehn ist vom 1. April 1925 datiert und am 1. April 1928
        <pb n="93" />
        86

Deutschlands Auslandsanleihen.
fällig. Darlehnsgeber war angeblich die American &amp; Continental
Corporation.

Die Universum Film A.-G. (Ufa) hatte auf ihr Haus am
Potsdamer Platz in Berlin eine vom 31. Dezember 1925 bis 1935 *)
laufende 7% % Hypothek von 4 Mill. $ von der mit ihr geschäft-
lich verbundenen Universal Pictures Corporation of New York
aufgenommen, die mit 100 % ausgezahlt wurde. Eine Auskunft
darüber, was nach demVerkauf des Hauses aus der Hypothek ge-
worden ist, hat die Gesellschaft abgelehnt. Die Tilgung erfolgt
ab 1928 durch gleiche Monatsraten. Die Anleihe kann zum 31. De-
zember jedes Jahres ganz oder teilweise gekündigt werden.

Die Zellstoffabrik Waldhof in Mannheim-Waldhof
nahm bei Helbert, Wagg &amp; Co, Ltd., London, im Dezember 1925
eine vom 1. Januar 1926 bis 1946 laufende 6% % Anleihe von
1 Mill. £ auf, die mit einem noch im Jahre 1926 voll ausgeübten
Optionsrecht auf 5 Mill. 4 Vorratsaktien zu 125 % ausgestattet
war. Die Anleihe wurde zunächst nur in Höhe von 750 000 £ be-
geben, der Rest erst im Laufe des Jahres 1926. Nach der Bilanz
zu schließen, wurde die Anleihe mit 98 % ausgezahlt. Der Gesell-
schaft steht von 1933 ab das Recht zu, die Anleihe im ganzen zu
kündigen. Für Verzinsung und Tilgung wird jährlich eine Annui-
tät von 68067 £ 5 sh 11 d gezahlt (Mitt. und Geschäftsbericht
4. Ges.).
Die Berlin-Neuroder Kunstanstalten haben
ein vom 1. März 1926 bis 31. März 1931 laufendes, mit dem ganzen
Betrage am 31. März 1931 fälliges 8% % Darlehn von 12500 £
in London aufgenommen (Mitt. d. Ges.).

Die von den Schlesischen Textilwerken Meth-
ner &amp; Frahne A.-G., Landeshut i. Schlesien (bei der German
Credit and Investment Co) aufgenommene, mit 87 % ausgezahlte
7 % Anleihe von 1250 000 $ läuft vom 1. Mai 1926 bis 1941. Die
Tilgung erfolgt durch halbjährliche Raten (Mitt. d. Ges.).

Die Feldmühle Papier- und Zellstoffwerke
A.-G., Stettin, erhielt von Helbert, Wagg &amp; Co, London, eine zu
94 % ausgezahlte, vom 1. Mai 1926 bis 1936 laufende 7 % Anleihe
von 350000 £ (Mitt. d. Ges.). Sie wird anscheinend in gleichen
Jahresraten getilgt. Die Anleihe ist mit einem bis 30. Juni 1929
auszuübenden Optionsrecht auf 2 Mill. 4 Aktien zu 110 bis 130 %
ausgestattet.
Die Zuckerfabrik Klein-Wanzleben nahm eine
am 1. Mai 1941 fällige 8 % Anleihe von 400 000 £ in London auf.
Die Anleihe ist erstmalig zum 1. Mai 1931 kündbar (Mitt. d. Ges.).

1) Tabellarisch und statistisch ist hier (wie in ähnlichen Fällen) eine
Laufzeit vom 1. Januar 1926—1986 angenommen.
        <pb n="94" />
        Auslandsanleihen der Industrie.

87
Sie soll mit 99 % ausgezahlt worden sein. Darlehnsgeber ist an-
geblich die Prudential Assurance Co, Ltd.

Die Steingutfabrik Colditz hat ein am 1. No-
vember 1936 fälliges 7 % Darlehn von 400 000 $ bei der German
Credit and Investment Co aufgenommen (Mitt. d. Ges.), die Adler
A.-G.für Bergbau ein 6% % Darlehn von 1 Mill. $, das ab
1. November 1932 in Halbjahresraten von 3% % getilgt und am
1. Mai 1942 mit dem Restbetrag fällig wird (Mitt. d. Ges.).

Das von der Polyphonwerke A.-G., Leipzig-Wahren,
im Jahre 1925 bei Helbert, Wagg &amp; Co aufgenommene Darlehn von
100000 £ ist durch Ausübung der dem Geldgeber eingeräumten
Option auf 2 Mill. Aktien der Gesellschaft abgedeckt werden
(davon 750000 A gegen Ende 1926 und 1 250000 M An-
fang 1927).

Die Schorch-Werke A. -G., Rheydt, hat, laut Geschäfts-
bericht, im Jahre 1925 ein Darlehn von 1. Mill. hfl in Holland auf-
genommen. Nähere Angaben hat die Firma verweigert. Des-
gleichen hat die J. P. Bemberg A.-G., Barmen-Rittershausen,
eine Auskunft über ihre im Geschäftsbericht 1925/26 erwähnte
Anleihe von 6,2 Mill. 4 abgelehnt. Im Oktober 1927 haben die
Vereinigten Metallwarenfabriken A.-G. vorm.
Haller &amp; Co ein Darlehn von 100 000 £ in London erhalten.

Bei der mitunter als Auslandsanleihe angeführten, vom 1. Juli
19238 datierten, ab 1. Juli 1928 in zwanzig Jahren kumulativ zu til-
genden 6 % Anleihe von 100000 £ der Johs. Girmes &amp; Co,
A.-G., Oedt bei Krefeld, handelt. es sich um eine im Inland in der
Inflationszeit gezeichnete Anleihe.

Die Tilgung und Verzinsung der angeführten nicht auf-
gelegten Anleihen beträgt normalerweise in Mark umgerechnet:

Kokswerke &amp; Chem. Fabriken
Rombacher Hüttenwerke
Deutsche Kabelwerke .
Universum-Film A.-G. .
Zeilstoffabrik Waldhof eo
Berlin-Neuroder Kunstanstalten
Schlesische Textilwerke . .
Feldmühle A.-G. . . ..
Zuckerfabrik Klein-Wanzleben .
Steingutfabrik Colditz . . .
Adler A.-G. für Bergbau. .

Tilgung Verzinsung
8172 000 7 860 176
7 150 500 7 343 554
3.150 000 756 000

16 800 000 7 612 500
20 430 000 16 653 065
255 375 108 534

5 250.000 2 848 125
7 150 500 2.752 942
8 172 000 9 806 400

1 680 000 1.176 000
4 200 000 3.235 050

Gesamt 82410 375 60 152 346
        <pb n="95" />
        Deutschlands Auslandsanleihen.

Für Tilgung und Verzinsung sind demnach insgesamt rund
143 Mill. AM auszugeben, während sich der Erlös auf etwa
79 Mill. M stellte. Die Unkosten belaufen sich also auf rund
54 Mill. 4%. Zu dem Erlös wären an sich noch die in Aktien um-
getauschten Anleihen der Kokswerke von 4 Mill. und der Poly-
phonwerke von 100 000 £, also rund 6 Mill. X hinzuzusetzen, in-
dessen würde hiervon wieder der im Laufe der Jahre zu zahlende
Dividendenbetrag abzusetzen sein.

Außer den bekanntgewordenen größeren Anleihen sind an-
scheinend. noch zahlreiche kleinere Darlehn an die Industrie durch
andere Investmentgesellschaften als die German Credit and
Investment Company gewährt worden, insbesondere durch den
British and German Investment Trust !). Dazu kommen die An-
käufe von Obligationen und Aktien industrieller Gesellschaften
(wie auch anderer Gesellschaften) an deutschen Börsenplätzen
durch Investmentgesellschaften, die in der Zeit der allgemeinen
Kurssteigerung nicht unbeträchtlich waren. Im Vergleich zur
Gesamtsumme der deutschen Auslandsanleihen dürften aber auch
diese Käufe keinen allzu großen Prozentsatz ausmachen; ein
großer Teil der erworbenen Werte dürfte auch bereits wieder ab-
gestoßen sein, so daß für die deutsche Volkswirtschaft wohl ein
vorübergehender starker Verlust durch die vom Ausland erzielten
Spekulationsgewinne, aber keine langjährige Belastung mit. Zins-
und Dividendenzahlungen entstanden ist. Die Kapitalrenten-
steuer wirkt doch zu stark abschreckend auf die ausländischen
Käufer, als daß sie deutsche Werte in größerem Umfange als dau-
arnde Kapitalanlage erwerben würden.

In manchen Veröffentlichungen werden Kontokorrentkredite
als Anleihen erwähnt, die selbstverständlich einen ganz anderen
Charakter haben ?). So z. B. der für kürzere Zeit bei der Chase
National Bank in Anspruch genommene 2-Mill.-$-Kredit der Kali-
Industrie A.-G., Kassel; der zur Ausfuhrfinanzierung vom Kali-
syndikat im Dezember 1924 vereinbarte 6-Mill.-$-Kredit, der durch
die Anleihe des Kalisyndikats längst erledigt ist; ähnliche Kredite
des Ruhrkohlensyndikats von 5 Mill. $ (September 1924) und
2,5 Mill. $ (Oktober 1924), der Mannesmannröhren-Werke von
5 Mill. $ (März 1926), der Gewerkschaft Diergardt (5 Mill. A bei
J. Henry Schröder, London) u. a. Der bedeutendste Kredit dieser
Art ist der seit 1920 von der holländischen Regierung der deut-
schen Industrie gewährte sog. Revolvingkredit von 140 Mill. hfl.

1) Bei der Einführung der Shares dieses Trusts an der Londoner Börse
vab der Trust bekannt, daß er bis Ende 1926 an industrielle Gesellschaften
Deutschlands 508050 £ Hypothekardarlehen gewährt habe.

? Infolgedessen kommen diese Veröffentlichungen insbesondere für
1925 auch zu wesentlich höheren Gesamtziffern, zumal wenn sie noch An-
leihen hinzurechnen, die überhaupt nicht zur Auflegung gelangt sind,
        <pb n="96" />
        Auslandsanleihen v. Verkehrsunternehm, u, Warenhausgesellschaften, 89
Die Auslandsanleihen von Verkehrsunternehmungen
und Warenhausgesellschaften.
Am 11. Dezember 1925 ließ die Hamburg-Amerika-
nische Paketfahrt-Actien-Gesellschaft (Hapag)
in Neuyork eine 61% % Serienanleihe von 6500 000 $ zu 100 bis
99 % ?) auflegen, von der am 1. Dezember der Jahre 1928 bis 1940
jährlich 500 000 $ fällig werden. Eine vorzeitige Kündigung des
yanzen ausstehenden Betrags oder eines Teils (angefangen mit
der letzten Serie) ist zum 1. Dezember 1930 und jedem späteren
Zinstermin zu 101 % mit 60tägiger Frist zulässig. Der Erlös der
Anleihe sollte zur teilweisen Deckung der Kosten für den Wieder-
aufbau ihrer Handelsflotte und zur Rückzahlung eines zu diesem
Zwecke aufgenommenen Darlehns dienen. Die Anleihe ist ge-
sichert durch eine erste Hypothek auf die gesamte Handelsflotte
der Gesellschaft.
Der Norddeutsche Lloyd, Bremen, hat bei der Pru-
lential Assurance Co in London bereits lange vor der Dawes-
Anleihe ein vom 1. Mai 1924 bis 1934 laufendes 61% % Darlehn
von 1 Mill. £ aufgenommen, das vom 1. Mai 1928 ab kumulativ
vetilgt werden sollte. Am 10. November 1927 wurde für die
Gesellschaft in Neuyork eine 6 % Anleihe von 20 Mill. $ zu 94 %
aufgelegt, und zwar durch eine Bankengruppe unter Führung von
Kuhn, Loeb &amp; Co und der Guaranty Trust Co. Sie läuft bis 1. No-
vember 1947. Die Tilgung erfolgt kumulativ, beginnend mit
Li. November 1929, durch halbjährliche Einzahlungen zum Zwecke
der Auslosung zu pari oder durch Lieferung von Anleihestücken
zu pari. Eine vorzeitige Kündigung kann nur im ganzen zum
i. November 1932 und jedem späteren Zinstermin mit 60tägiger
Voranzeige erfolgen. Als Anleihezweck werden Finanzierung von
Neubauten, Rückzahlung älterer, für Neubauten eingegangener
Verpflichtungen und andere Absichten angegeben. Der Anleihe-
ertrag ist teilweise bei der Internationalen Bank in Amsterdam
deponiert worden, um die Schulden, die serienweise fällig werden
und nicht vorzeitig gekündigt werden können, dort abzulösen. Das
englische Darlehn ist aus dem Erlös zurückgezahlt. Nach dem
Prospekt unterhielt der Lloyd am 1. November 17 verschiedene
Passagier- und Frachtlinien nach 150 Häfen. Der Bruttogehalt
seiner 123 in See gehenden Schiffe betrug 621 000 t, seiner Binnen-
schiffe 60 000 t, seiner im Bau befindlichen Flotte 161 300 t.

Die Gesellschaft für Elektrische Hoch- und
Untergrundbahnen in Berlin ließ am 12. November
1926 eine 6% %, durch eine erste Hypothek auf ihr gesamtes

) Die Kurse der einzelnen Serien vgl, Anhang Tab, 2.
        <pb n="97" />
        J0 Deutschlands Auslandsanleihen,

Grundeigentum gesicherte Anleihe von 15 Mill. $ in Neuyork zu
94% % auflegen; 3 Mill. $ wurden für Holland reserviert und dort
am 17. November aufgelegt. Die Tilgung erfolgt durch einen
kumulativen Tilgungsfonds bis zum 1. Oktober 1956; die Ein-
zahlungen erfolgen halbjährlich ab 1. April 1927. Der Fonds wird
zu Ankäufen bis zu pari bzw. durch Auslosung zu pari verwendet.
Eine vorzeitige Kündigung ist zu jedem Zinstermin mit dreimona-
tiger Frist möglich, und zwar bis einschließlich 1. Oktober 19831
mit einem Aufschlag von 2% %, dann zu pari. Die Majorität der
Aktien der Gesellschaft befindet sich in Händen der Stadt Berlin;
von der Stadt hatte die Gesellschaft bereits vorher ein 6% %,
kumulativ bis 1. April 1950 zu tilgendes Darlehn von 15 Mill. 4
erhalten.

Die Warenhausgesellschaften Rudolph Karstadt A.-G. und
Leonhard Tietz A.-G. haben Anleihen von je 3 Mill. $ mit Bezugs-
recht auf Aktien in Neuyork untergebracht. Die Anleihe der
Rudolph Karstadt A.-G. ist mit 7 % verzinslich und am
ti. Oktober 1980 fällig. Sie wurde am 8. Oktober 1925 zu 97 %
in Neuyork aufgelegt. Ein Tilgungsfonds vom halbjährlich
240 000 $ dient zur Tilgung durch Ankauf bis zu pariı bzw. Aus-
losung zu pari; er wird drei Monate vor dem Tilgungstermin ein-
gyezahlt, also erstmalig am 1. Januar 1926. Eine vorzeitige Kün-
digung kann mit 30tägiger Frist zu jedem Zinstermin erfolgen, bis
1. Oktober 1927 zu 103 %, bis 1. Oktober 1928 zu 102 %, bis
Il. Oktober 1929 zu 101 %, dann zu 100% %. Jeder Obligation
von 1000 $ sind abtrennbare Bezugsscheine auf 15 Aktien im No-
minalwert von je 40 4 beigegeben, die zum Kurse von 12,38 $ er-
worben werden können; das Bezugsrecht kann jederzeit bis späte-
stens 1. Oktober 1930. also bis zur Fälligkeit der Anleihe ausgeübt
werden.

Die Anleihe der Leonhard Tietz A.-G. ist mit 7% %
verzinslich und am 1. Januar 1946 fällig. Sie wurde in Neuyork
am 2. Februar 1926 zu 97 % aufgelegt. Auch ihr sind abtrennbare
Bezugsscheine beigegeben, und zwar auf 15 Aktien im Nominalwert
von je 100 M für je 1000 $ Obligationen, die zum Kurse von 26 $
bezogen werden können. Das Bezugsrecht kann jederzeit bis ein-
schließlich 1. Januar 1931 ausgeübt werden. Die Tilgung der An-
leihe erfolgt in der Weise, daß jährlich zum 1. Januar 5 % des
Anleihebetrages in Anleihestücken zur Vernichtung eingereicht
werden, vorausgesetzt, daß sich ein Ankauf zu 102% % (bis ein-
schließlieh 1. Januar 1931) bzw. 105 % (nach diesem Termin) er-
möglichen läßt. Ferner hat die Gesellschaft das Recht, die An-
leihe ganz oder teilweise zum 1. Januar 1931 und jedem späteren
Zinstermin mit 60tägiger Frist zu 105 % zu kündigen. Der Erlös
der Anleihe dient zur Vermehrung des Betriehskapitals und Er-
weiterung des Geschäftsbetriebes.
        <pb n="98" />
        Auslandsanleiken von Kreditinstituten, ‚91
Der Emissionskurswert sowie die Ausgaben für Tilgung und
Verzinsung stellen sich bei diesen Anleihen folgendermaßen (in M):

KEmissions- Tilgungs- Zinsen-

kurswert betrug betrag
Hapag +... 27142500 7300000 15970 500
Berliner Hochbahn ‚59 535 000 “000000 81 747 8783
Rud. Karstadt ....... 12222000 200 000 2 822 400
Leonhard Tietz ...... 12222000 1 250 9 922 500
Norddeutscher Lioyd .. (18000 000) 20 «''0 000 4 647 825
Gesamt (bis 30. Sept. 27) 129121 500 136481 250 115111 098
Norddeutscher Lloyd... 78960000 84000000 683 770 280
Einem Nettoerlös von etwa 198 Mill. X stehen also 399 Mill. AM
Ausgaben für Tilgung und Verzinsung gegenüber, so daß sich die
Kosten auf rund 200 Mill. A belaufen. Bei der ersten Anleihe des
Norddeutschen Lloyd ist ein fiktiver Emissionskurswert ein-
gesetzt, wobei zu berücksichtigen ist, daß im Mai 1924 das £ nur

anf 182.40 stand.

Die Auslandsanleihen von Kreditinstituten.

Um Mittel für die Gewährung von Darlehen für Landwirt-
schaft, Wohnungsbau, Industrie und Handelsunternehmungen zu
erlangen, hat eine Reihe von Kreditinstituten Auslandsanleihen
aufgenommen. Die unter den kommunalen Anleihen erwähnten
Anleihen der Landesbank der Rheinprovinz und der Kommunalen
Landesbank in Darmstadt fallen dagegen nicht hierher, da diese
Kreditinstitute hierbei lediglich ebenso wie der Deutsche Spar-
kassen- und Giroverband als Sammel- und Vermittlungsstellen für
kommunale Anleihen fungiert haben, deren Höhe vorher festgelegt
worden ist; es fehlte ihnen also die Dispositionsfreiheit über die
erlangten Gelder. Ähnliches gilt für die industrielle Sammel-
anleihe der Bank für Textilindustrie.

Die weitaus bedeutendsten Auslandsanleihen hat die
Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt aufgenommen.
Die erste Anleihe war eine bis zum 15. September 1950 zu tilgende
7 % Anleihe von 25 Mill. $, von der 19 Mill. am 16. September
1925 in Neuyork, 1,5 Mill. am gleichen Tage in Schweden, 3,5 Mill.
am 22. September in Holland zu 93 % aufgelegt worden sind;
1 Million wurde in der Schweiz fest untergebracht. Die Tilgung
erfolgt halbjährlich durch einen kumulativen Tilgungsfonds, und
zwar beginnend mit 15. Mai 1926. Der Tilgungsfonds wird am
1. Februar und 1. August, d. h. 31% Monate vorher zur Verfügung
gestellt und ist zunächst zum Ankauf von Anleihestücken bis zu
pari zu verwenden; soweit ein Ankauf nicht gelingt, tritt die Aus-
losune zu 100 % an seine Stelle. Zum 15. September 1935 und
        <pb n="99" />
        2

Deutschlands Auslandsanleihen.
jedem späteren Zinstermin kann mit 30tägiger Frist der noch aus-
stehende Betrag ganz oder in Teilbeträgen von mindestens je
2 Mill. $ zu pari gekündigt werden. Im holländischen Prospekt
sind die halbjährlichen Tilgungsbeträge bis 15. September 1935 an-
gegeben, dann die Prozentsätze, die von 25 Mill. $, vermindert
eventuell um den durch besondere Kündigung getilgten Betrag, in
den Tilgungsfonds zu zahlen sind. Erfolgt keine Kündigung von
Teilbeträgen, so setzt sich die Tilgung in der normalen Weise
kumulativ fort.

Der Erlös der Anleihe der im Jahre 1925 als Zentralinstitut
für die landwirtschaftlichen Kreditorganisationen („Landwirt-
schaftliche Zentralbank“) gegründeten Rentenbank-Kreditanstalt
ist für die Gewährung von Darlehen an die Landwirtschaft be-
stimmt, und zwar durch Vermittlung der landwirtschaftlichen
Kreditorganisationen; bis zu 20 % des Erlöses der Anleihe dürfen
zur Ablösung von Hypotheken auf solchen Grundstücken ver-
wendet werden, die hypothekarisch zur Sicherung der Anleihe be-
lastet werden sollen. Als Sicherung der Anleihe dürfen nämlich
nur erste Hypotheken auf Grundstücke dienen; die Hypotheken-
oriefe werden hinterlegt. Solange nicht ausreichende Hypotheken-
oriefe vorhanden sind, muß ein entsprechender Betrag in bar
hinterlegt werden Da die abzulösenden Hypotheken in erster Linie
für Hypothekenbanken und andere Pfandbriefinstitute eingetragen
sind, kommen die ausgezahlten Gelder wieder landwirtschaftlichen
Kreisen zugute.

Von der zweiten, 30 Mill. $ betragenden Anleihe, die mit 6 %
verzinslich ist und von denselben Banken aufgelegt wurde, wurden
19 Mill. $ in Neuyork zu 95 % am 11. Juli 1927 aufgelegt,
1750000 $ zu 95% % in Schweden und 3 Mill. $ zu 95% % in
Holland; von den restlichen 6250 000 $ sollen über 1 Mill. $ in
England und 5 Mill. in der Schweiz fest untergebracht sein. Die
Anleihe wird bis 15. Juli 1960 kumulativ getilgt, beginnend mit
15. Januar 1928; die Prozentsätze der Tilgung sind im holländi-
schen Prospekt aufgeführt. Die Einzahlungen in den Tilgungs-
:onds erfolgen am vorhergehenden 6. Dezember bzw. 6. Juni und
sind, falls kein Ankauf bis zu pari möglich ist, für Auslosung zu
varı zu verwenden. Eine verstärkte Tilgung ist mit 30tägiger
Voranzeige zu jedem Zinstermin gestattet,

Am 14. Oktober 1927 wurde in Neuyork eine dritte 6 % An-
leihe aufgelegt, und zwar in Höhe von 50 Mill. $; hiervon wurden
4 Mill. $ in Holland, 500 000 $ in Schweden und je 1 250 000 $ in
England und der Schweiz untergebracht. Die Tilgung erfolgt ku-
mulativ ab 15. April 1928, sei es durch Ankauf bis zu pari oder
durch Auslosung. Die Tilgungssätze sind gleichfalls im hollän-
dischen Prospekt angegeben. Verstärkte Tilgung wie bei der
zweiten Anleihe zulässig.
        <pb n="100" />
        Auslandsanleihen von Kreditinstituten,
Tab. 13. Auslandsanleihen der Kreditinstitute.

Bank

Bayerische Vereinsbank I
# u
„ III
Rentenbank-Kreditanst. I
Jememschaftsgruppe deut-
scher Hypothekenbank.
Sächs. Landespfandbrief-
anstalt I... ....
Pr. Hyp.-Actien-BankI .
Pr. Zentralstadtschaft I.
Sächs. Landespfandbrief-
anstalt IL... ...
Pr, Central-Bodenkredit
All 2. 4 © kl
Bank d. Ostpr. Landsch.
Pr. Hyp.- Actien- Bank II
Rentenbank-Kreditanst. IT
Hann. Landeskreditanstalt

Bayer. Hyp.- u. Wechsel;
bank I

Pr. Central-Bodenkredit
AG
Or. Zentralstadtschaft II
Landesbankenzentrale I .
Pr. Zentralstadtschaft III
Bayer. Hyp.- u. Wechsel-

BankIL .0 0.0...
Bayer. Vereinsbank IV .
Bayer. Hyp.- u. Wechsel-
bank IIE 2...
Bayer. Vereinsbank V .
Sächs. Landespfandbrief-
anstalt III... ...
Rhein. Hypothekenbank .
Deutsche Bank. .. ..
Hamburgische Baukasse
Anl, 2. 2 0 Hu
Pr, Central-Bodenkredit
A-G.IM. 2.0.0004
Landesbankenzentrale II .
Rentenbk.-Kreditanst. III
Jommerz- u. Privatbank .

Ver-
ZiN-
zung

Betrag
in
ML

10 ı

KK Q

5
R

MM
4,5
ı $ 25
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7
78
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7
7
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$ 5
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6%) $ 4
7 A 18
“7 14% 3
$ 7
X 6
$ 30
$ 4

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6%| 5
5% 5
51 8 5
60) 4 5
6%] 8
5% % 3
6%] 8
6%] % 3
6 |s 2
6%] MM 4
6 | go51
hfl2,51
6%] m 5
6 } $10
6 $50
5%) $ 20

Laufzeit

1.11.24 bis

1. 5,26

1. 1.25—40

1. 1.25—40

15. 9. 25—50
BY

1. 12. 25—40
ab 1.8, 26
1. 7. 26—93

1. 12, 26—46

1. 1.27—67

1. 1.27—67

1. 4. 27—80

1. 3. 27—62
15. 7. 27—60
15. 7.27 bis
15. 1.31
15. 9.27 bis
15. 3.58

1. 7. 27—70
1. 7.27—52
1. 8. 27—52
1. 7. 27—52

„15. 9. 27—62

15. 9. 27—42
1. 9.27 bis
1. 3.52
1. 9. 27—392
1. 10. 27—37

1. 10. 27—67
1. 10. 27—51
15. 10. 27—60
1.11. 27—837

Emis-
8ions-
kurs

Aufgelegt

am

21%

Holland

24, 10. 24

82%
86
93
95
KQ8

Holland !
Holland
Neuyork
England
Holland

5. 1.25
2. 6.25
16. 9.25
Okt. 25

Febr. 25

93%
94
991%

Neuyork '15. 1.26
Schweden| 28. 7.26
Holland 121.10. 26

97
98
99%
97%
95
98

Neuyork
(England)
Schweden
Neuyork
Holland
Neuyork
Neuvork

22.11.26

22.12. 26

7. 3,27
23. 3.27
11. 7.27
11. 7.27

95%

England

16. 7.27

96 |
96%
95

96

Holland 28. 7.927
Schweden| 2. 8.27
Neuyork | 2. 8,27
Holland 15. 8.27

95%

Holland _
95, 8.27
Schweden

95
96%

Neuyork
Schweden:

8. 9.27
9. 9.27
14. 9.27
15. 9.27

99%

Neuyork
Holland

983%
96% ! Schweden
95 Neuyork
95% Neuyork
941% Neuyork

15. 9.27
10. 10. 27
14. 10. 27
20. 10. 27
        <pb n="101" />
        A

Deutschlands Auslandsanleihen.
Bayerische Vereinsbank I-—-III: Mendelssohn &amp; Co,
Pierson &amp; Co.

Rentenbank-Kreditanstalt I: National City Co. In Holland
am 22, 9. 3,5 Mill. $ aufgelegt durch Amsterdamsche Bank, Twentsche Bank,
Lippmann, Rosenthal &amp; Co, R. Mees &amp; Zoonen, Internationale Bank te
Amsterdam. In Schweden 1,5 Mill, $ aufgelegt durch Stockholms Enskilda
Bank, Skandinaviska Kreditaktiebolaget. In der Schweiz 1 Mill, $ fest.

Gemeinschaftsgruppe deutscher Hypotheken-
banken: s, Text.

Sächsische Landespfandbriefanstalt I—1IMI: National
City Co.

Preußische Hypotheken-Actien-Bank I: Skandinaviska
Kreditaktiebolaget, Stockholms Enskilda Bank, Stockholms Intecknings
Garanti Aktiebolag.

Preußische Zentralstadtschaft I: Geb. Teixeira de
Mattos, Heldring &amp; Pierson,

Preußische Centraäl-Bodenkredit A.-G. I: 13 Mill von
N. M. Rothschild &amp; Sons übernommen und in Form von Zertifikaten an
der Londoner Börse eingeführt, 3 Mill. aufgelegt von Stockholms Enskilda
Bank, Skandinaviska Kreditaktiebolaget, Stockholms Intecknings Garanti-
Aktiebolag.

Bank der Ostpreußischen Landschaft: Blair &amp; Co. In
Holland 1,25 Mill, $ aufgelegt durch Nederlandsche Handel-Maatschappij,
Mendelssohn &amp; Co, Pierson &amp; Co, R. Mees &amp; Zoonen, und zwar am 16. 3. 1927
zu 99% %.

Preußische Hypotheken-Actien-Bank II: Hope &amp; Co,
Gebr. Teixeira de Mattos, Amstelbank,

Rentenbank-Kreditanstalt II: Emissionsbanken wie I, In
Holland 3 Mill. $ zu 95% % aufgelegt (15. 7. 1927), in Schweden 1,75 Mill. $
zu 95% %. In Schweiz und England 6,25 Mill. $ fest.

Hannoversche Landeskreditanstalt: Blair &amp; Co,

BayerischeHypotheken-und Wechselbank I: Guinness.
Mahon &amp; Co, London.

Preußische Central-Bodenkredit A.-G. II: Lippmann
&amp; Rosenthal, Twentsche Bank, Handel-Maatschappij H. Albert de Bary &amp; Co,

Preußische Zentralstadtschaft II: Stockholms Enskilda
Bank, Skandinaviska Kreditaktiebolaget, Stockholms Intecknings Garanti
Aktiebolag.

Landesbankenzentrale I: Lee, Higginson &amp; Co, Neuyork.
In England 1,5 Mill, $ fest untergebracht durch Higginson &amp; Co, London,

Preuß Zentralstadtschaft III: Gebr. Teixeira de Mattos,

Bayerische Hypotheken- und Wechselbank II und
Bayerische Vereinsbank IV-V: In Holland Nederlandsche H. Mj.,
Mendelssohn &amp; Co, Pierson &amp; Co, R. Mees &amp; Zoonen. In Schweden Stock-
holms Enskilda Bank, Skahdinaviska Kreditaktiebolaget, Stockholms In-
tecknings Garanti A, B.

Rheinische Hypothekenbank: Göteborgs Bank, Stockholms
[nteceknings Garanti A. B.

Deutsche Bank: Dillon, Read &amp; Co, In Holland am 21. 9. 3 Mill. $
durch die Nederlandsche Handel-Maatschappij, Mendelssohn &amp; Co und
Pierson &amp; Co aufgelegt. 2 Mill. $ fest in England, Schweiz und Schweden.

Hamburgische Baukasse A.-G.: Amsterdamsche Bank, Proehl
&amp; Gutmann,

Preußische Central-Bodenkredit A.-G. III: Svenska
Handelsbanken, Göteborgs Bank,

Landesbankenzentrale II: Lee. Hieginson &amp; Co, Neuyork.
        <pb n="102" />
        Auslandsanleihen von Kreditinstituten, 95

Rentenbank-Kreditanstalt III: National City Co. 4 Müll. $
in Holland durch Amsterdamsche Bank, Twentsche Bank und Internationale
Bank am 20. 10. 27 aufgelegt; 500 000$ in Schweden durch Stockholms
Enskilda Bank aufgelegt; je 1,25 Mill. $ fest in England und Schweiz.

Commerz- und Privatbank: Chase Securities Corporation.
Blair &amp; Co. Halseyv., Stuart &amp; Co.
Die Sächsische Landespfandbriefanstalt,
eine vom Direktorium der Sächsischen Staatsbank geleitete öffent-
Jlich-rechtliche Anstalt, für deren Verbindlichkeiten der sächsische
Staat haftet, hat die Aufgabe, an Betriebe der Industrie, des Han-
dels und Gewerbes gegen Beleihung von in Sachsen gelegenen
Betriebsgrundstücken langfristigen Kredit zu geben, und ver-
schafft sich die Mittel hierzu durch Ausgabe von Pandbriefen, Bis
Ende 1926, des ersten Geschäftsjahres, waren 392 Darlehen über-
39,1 Mill. 4 zur Auszahlung gelangt, davon 86 an Betriebe der
Textilindustrie und 60 an Betriebe der Maschinenindustrie ein-
schließlich Metallwarenfabriken und Gießereien. Für die Be-
schaffung der Mittel konnte zunächst nur das Ausland in Betracht
kommen. Die 1. Serie der Pfandbriefe wurde in Höhe von 5 Mill. $
durch die National City Company of New York in Amerika unter-
gebracht, und zwar als mortgage collateral bonds, d. h. durch Ver-
pfändung der Hypothekenbriefe besonders gesicherte Obliga-
tionen. Sie sind mit 7 % verzinslich und wurden am 15. Januar
1926 zu 931% % aufgelegt. Die Darlehen, welche. aus diesen
Mitteln gewährt wurden, sind mit 8 % verzinslich und werden in
derselben Weise kumulativ getilgt wie die Bonds. Auch die Ver-
zinsung hat, wie bei den Bonds, mit dem 1. Dezember 1925 be-
gonnen, obwohl die Auszahlung erst vom 1. Februar 1926 ab er-
folgen konnte. Die Auszahlung erfolgte zu 87,25 %; einschließ-
Jich des zu zahlenden Gefahrenzuschlags von % % stellt sich die
Effektivverzinsung auf 9,95 %, doch beabsichtigt die Anstalt, den
Zinsfuß um % % zu ermäßigen.

Im Juni und Juli 1926 wurde eine Serie 8 % Pfandbriefe von
5 Mill. A auf dem deutschen Kapitalmarkt untergebracht. Am
292, November wurde zu 97 % in Neuyork eine zweite ame-
rikanische Serie von 4 Mill. $ zu gleichen Bedingungen, in-
dessen mit 6% % verzinslich, aufgelegt. Die daraus gewährten
Darlehen sind mit 7 % verzinslich und wurden zu 90 % aus-
gezahlt; die Effektivverzinsung einschließlich % % Gefahren-
zuschlag beträgt 8,3 %. Am 8. September 1927 folgte die Auf-
legung einer dritten, und zwar 6 % Serie von 2 Mill. $ zu 95 Z.

Die Auflegung der amerikanischen Pfandbriefserien der Säch-
sischen Landespfandbriefanstalt bedurfte der Befürwortung der
Beratungsstelle für Auslandskredite. Während die Beratungsstelle
grundsätzlich industriellen Unternehmungen zugute kommende
Auslandsanleihen mit staatlicher oder kommunaler Garantie nur
dann genehmigte, wenn sich die Unternehmungen ganz oder zum
        <pb n="103" />
        36

Deutschlands Auslandsanleihen.
großen Teil im öffentlich-rechtlichen Besitz befinden, hat sie in
diesem Falle ausnahmsweise eine Anleihe befürwortet, bei der die
staatliche Garantie zugunsten rein privatwirtschaftlicher indu-
strieller Unternehmen gegeben wurde. „Die Beratungsstelle hat
die Gefahren eingehend erörtert, die in dieser Einschaltung staat-
licher Haftung vor allem deshalb liegen könnten, weil ausländische
Geldgeber, wenn erst der Anfang mit einer derartigen Garantie
gemacht ist, sie grundsätzlich fordern oder versuchen möchten,
Industrien oder Industrieunternehmungen ohne eine derartige
öffentliche Unterstützung von Reich oder Ländern ungünstige An-
leihebedingungen aufzuzwingen. Die Beratungsstelle ist der Mei-
nung, daß die Einschaltung der staatlichen Haftung für Auslands-
anleihen der Privatwirtschaft zu unterbleiben hat. Sie hat nur
unter Berücksichtigung der ganz besonderen Verhältnisse, die den
Staat Sachsen zum Eintreten für seine Industrie bewogen, und in
Würdigung der Sorgfalt, mit der Vorkehrung getroffen ist, die
staatliche Garantie nur äußerstenfalls in Wirksamkeit treten zu
lassen, geglaubt, ihre Bedenken zurückstellen zu sollen. Dieser
Entschließung‘ darf nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß
eine Garantierung von Anleihen der Privatwirtschaft durch öffent-
liche Stellen schlechthin zugestanden wird. Das ist in der Be-
sprechung mit den Vertretern der Länderregierungen am 10. Fe-
bruar 1926 zum Ausdruck gebracht worden‘ (Denkschrift der Be-
ratungsstelle S. 10).

Die Tilgung der Goldpfandbriefe der Sächsischen Landes-
pfandbriefanstalt erfolgt halbjährlich durch einen kumulativen
Tilgungsfonds. Die Hälfte der in jedem Halbjahr zu tilgenden
Pfandbriefe wird zu pari ausgelost, die andere Hälfte des Tilgungs-
fonds kann zu Ankäufen auf dem freien Markt bis zu pari ver-
wendet werden. Die beiden ersten Serien können zum 1. De-
Zember 1935 bzw. 1936 und jedem späteren Zinstermin, der jeweils
noch ausstehende Betrag mit 30tägiger Voranzeige zu 1083 % im
ganzen gekündigt werden; die dritte Serie kann dagegen zu jedem
Zinstermin bis 15. September 1932 zu 102 %, dann zu pari mit
30tägiger Voranzeige sowohl im ganzen wie teilweise gekündigt
werden.

Die Bank der Ostpreußischen Landschaft hat
zum Zwecke der Umwandlung der noch umlaufenden 8 % Ost-
preußischen Landschaftspfandbriefe in 6 % Pfandbriefe bei der
Chase National Bank in Neuyork eine dreijährige 6 % Anleihe
(agricultural mortgage collateral gold notes) von 7 Mill. $ auf-
genommen. Für diese Noten hat die Chase National Bank als
Treuhänderin Zertifikate (participation certificates) ausgestellt,
von denen 2 Mill. fest untergebracht und 3,75 Mill. durch Blair
&amp; Co zum Kurse von 994 % am 7. März 1927 aufgelegt wurden;
ein Teilbetrag von 1.25 Mill. wurde in Holland am 16. März zu
        <pb n="104" />
        Auslandsanleihen von Kreditinstituten, 07
9934 % aufgelegt. Die Zertifikate werden am 1. April 1930 fällig,
können aber zum 1. April 1928 und jedem späteren Zinstermin mit
45tägiger Voranzeige in Beträgen von 500 000 $ oder einem Mehr-
fachen dieses Betrages gekündigt werden, und zwar zum 1. April
1928 mit 102 %, zum nächsten Zinstermin mit 101% % und So
fort. Die Goldnoten stellen eine unmittelbare Schuld der im
Eigentum der Landschaft befindlichen Bank dar und sind gesichert
einmal durch Zession aller Rechte der Bank gegenüber der Land-
schaft aus dieser Anleihe an die Treuhänderin, sodann durch Ver-
pfändung von Goldmarkpfandbriefen der Landschaft bei der Treu-
händerin. Als Sicherheit für die halbjährliche Zinszahlung wird
außerdem ein entsprechender Betrag an bestimmten, in Neuyork
notierten Obligationen bei der Treuhänderin hinterlegt. Kapital
und Zinsen sind ohne Abzug irgendwelcher gegenwärtigen oder
künftigen deutschen Steuer zahlbar.

Die Deutsche Bank hat in ähnlicher Weise gegen 5jäh-
rigen Schuldschein (Note) ein 6 % Darlehn von 25 Mill. $ bei der
Equitable Trust Co aufgenommen, für den diese Gesellschaft
Anteilzertifikate auf 1000, 5000 und 10 000 $ ausgestellt und durch
Dillon Read &amp; Co am 14. September 1927 in Neuyork zu 99% %
aufgelegt hat. Ein Teilbetrag von 5 Mill. $ wurde von Holland
übernommen; hiervon wurden 3 Mill. $ am 21. September in
Holland aufgelegt und 2 Mill. $ außerhalb Hollands (Eng-
land, Schweiz, Schweden) fest untergebracht. Nach dem
Prospekt dient der Erlös zur Erhöhung des Betriebskapitals der
Deutschen Bank. Beabsichtigt ist indessen die Weiterverleihung
speziell an die mittlere und kleinere Industrie. Es werden somit
ähnliche Zwecke verfolgt, wie mit den Anleihen der Sächsischen
Landespfandbriefanstalt und der zweiten Anleihe der Landes-
bankenzentrale. Die Zertifikate werden am 1. September 1932
fällige. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen.

Für gleiche Zwecke hat die CommertZz- und Privat-
bank eine 10jährige 5% % Anleihe von 20 Mill. $ bei der Chase
National Bank aufgenommen, für die Anteilzertifikate durch die
Chase Securities Corporation, Blair &amp; Co und Halsey, Stuart &amp; Co
am 20. Oktober 1927 aufgelegt wurden. Der ursprünglich auf
951% % festgesetzte Emissionskurs wurde im letzten Augenblick
auf 94% % ermäßigt. Der Erlös dient zum Teil auch zur Ablösung
kurzfristiger Valutaverpflichtungen. Ein Teil der Anleihe sollte
in England, Holland und der Schweiz angeboten werden, doch hat
man offenbar davon Abstand genommen. Die Anleihe ist 1957
fällig, kann aber mit 30tägiger Voranzeige zu pari jederzeit im
ganzen oder in Beträgen von 4 Mill. $ gekündigt werden.

Die Hannoversche Landeskreditanstalt hat
eine 6 % 31ojährige Anleihe von 4 Mill. $ aufgenommen, die am

Pfitzner, Deutschlands Auslandsanleihen,
        <pb n="105" />
        98 Deutschlands Auslandsanleihen,

11. Juli 1927 in Form von collateral gold notes in Neuyork auf-
gelegt wurde. Die Noten sind am 15. Januar 1931 fällig, können
aber zum 15. Juli 1928 mit 102 %, dann halbjährlich abnehmend
um % %, im ganzen oder in Beträgen von 250000 $ oder einem
Vielfachen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihe ist gesichert
durch Hinterlegung von 6 % Goldpfandbriefen, die gegen erste
Hypotheken auf landwirtschaftliche Grundstücke ausgegeben
werden, ferner durch die bedingungslose Bürgschaft der Provinz
Hannover. Die Landeskreditanstalt wurde im Jahre 1840 als
Bank des Königreichs Hannover gegründet und im Jahre 1869
zur Bank der Provinz Hannover umgewandelt. Sie gewährt Dar-
lehen ai land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gegen erste
Hypothek bis zu 40 % des Wertes.

Zum Zwecke der Gewährung von Darlehen auf erste Hypo-
theken für Wohnungsbau ließ die Deutsche Landes-
bankenzentrale A.-G. im August 1927 eine 6 % Anleihe
Serie A von 5 Mill. $ in Neuyork auflegen. Hiervon wurden
1,5 Mill. in England. fest untergebracht, und zwar durch Higgin-
son &amp; Co, die englische Schwesterfirma der amerikanischen
Emissionsbank Lee, Higginson &amp; Co. Aus dem Erlös sollen
Wohnhäuser für schätzungsweise 5000 Familien finanziert werden.
Die Darlehen werden zum Auszahlungskurs von 90 % gewährt;
dazu tritt ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von % %. Sie
sollen im einzelnen 200000 A nicht überschreiten. Die Anleihe
ist gesichert durch Hinterlegung der Hypothekenbriefe bei der
Preußischen Zentralgenossenschaftskasse als Treuhänder sowie
durch die bedingungslose Bürgschaft von 11 in der Landesbanken-
zentrale zusammengeschlossenen Öffentlich-rechtlichen. Kredit-
anstalten in der Höhe des Anteils, mit dem sie an der An-
Jeihe beteiligt sind, das sind: Landesbank der Rheinprovinz
25 %, Landesbank der Provinz Westfalen 15 %, Thüringische
Staatsbank 15 %, Provinzialbank Oberschlesien 10 %, Hessische
Landesbank 7,5 %, Landesbank der Provinz Schleswig-Holstein
7,5 %, Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden 7,5 %, Braun-
schweigische Staatsbank 5%, Kreditbank von Kassel 5%,
Staatliche Kreditanstalt Oldenburg 1,5 %, Lippische Landes-
bank 1%. Die Tilgung erfolgt ab 1929 durch einen jähr-
lich einzuzahlenden kumulativen Tilgungsfonds durch Aus-
Josung zu pari oder Einlieferung von Anleihestücken, die vom
Treuhänder zu pari angenommen und vernichtet werden. Zum
1. August 1937 und jedem folgenden Zinstermin kann mit drei-
monatiger Voranzeige eine verstärkte oder völlige Tilgung Statt-
finden. Die Landesbankenzentrale wurde 1923 gegründet. Ihr ge-
hören 35 öffentlich-rechtliche Kreditinstitute an. Von ihrem
i Mill. A betragenden Aktienkapital sind 40 % in Händen der
Preußischen Zentralgenossenschaftskasse und 60 % in Händen
der Mitglieder.
        <pb n="106" />
        Auslandsanleihen von Kreditinstituten, 99
Am 10. Oktober 1927 wurde eine zweite 6 % Anleihe von
10 Mill. $ in Neuyork aufgelegt. Sie wurde für die mittlere und
kleinere Industrie aufgenommen und wird gegen erststellige Hy-
pothek auf industriell benutzte Grundstücke verliehen. Die Dar-
lehen dürfen 500 000 AM nicht überschreiten, werden mit 90,2 %
abgerechnet und sind mit 6% % zu verzinsen sowie mit 2 % jähr-
lich zu tilgen. Die Anleihe ist bereits am 1. Oktober 1951 fällig,
während die erste erst am 1. August 1952 fällig wird. Die Tilgung
beginnt bereits am 1. Oktober 1928 und ist gleichfalls kumulativ.
Eine vorzeitige Kündigung kann schon zum 1. Oktober 1932 er-
folgen. Beteiligt an der Anleihe und dementsprechend an der
Bürgschaft für sie sind: Provinzialbank von Westfalen 20 %, Pro-
vinzialbank von Niederschlesien 20 %, Provinzialbank von Ober-
schlesien und Kreditbank Sächsischer Gemeinden je 12,5 %, Pro-
vinzialbank von Ostpreußen 7,5 %, Kreditbank von Kassel 6 %-
Staatsbank von Thüringen, Provinzialbank von Pommern, Bezirks:
bank von Nassau je 5 %, Hessische Staatsbank und Braunschwei-
gische Staatsbank je 2,5 %, Lippische Landesbank 1,5 %.

Die im März 1927 gegründete Hamburgische Bau-
kasse A.-G. ließ am 15. September 1927 eine 6% % 2,5-Mill.-hfl-
Anleihe in Holland in Höhe von 2 Mill. hfl zu 98% % auflegen;
500 000 hfi wurden fest untergebracht. Die Anleihe ist durch
Hinterlegung von ersten Hypotheken gesichert, für die der Ham-
burgische Staat die Bürgschaft übernommen hat. Die Anleihe ist
am 1. Oktober 1937 zurückzuzahlen; eine vorzeitige Kündigung
ist nicht zulässig. Die Baukasse gewährt Hypotheken auf unbe-
baute Grundstücke in Höhe von 45 % des Taxwertes. Dem Ham-
burgischen Senat steht ein Aufsichtsrecht zu, das er durch einen
Staatskommissar ausübt. Gründer und Aktienbesitzer der Bau-
kasse sind: Dresdner Bank (Hamburg), Commerz- und Privatbank
(Hamburg), L. Behrens &amp; Söhne (Hamburg), Proehl &amp; Gutmann
(Amsterdam), M. M. Warburg &amp; Co (Hamburg). In England hat
die Baukasse einen Buchkredit von 10 Mill. A erhalten; eine ‚An-
leihe ist entgegen irrtümlichen Angaben dort nicht aufgenommen
worden.

Neben diesen bisher behandelten Anleihen haben verschie-
dene Realkreditinstitute geschlossene Serien von Goldmarkpfand
briefen und Goldmarkkommunalobligationen im Auslande unter-
gebracht. So hat die Bayerische Vereinsbank in Hol-
land im Oktober 1924 10 % Goldpfandbriefe, Serie S und 9, im
Betrage von 2 Mill. X zu 91% % begeben, die aber am 31. März
1926 zur Rückzahlung am 1. Mai 1926 gekündigt worden sind,
sowie im Januar 1925 8 % Goldpfandbriefe, Serie 6 und 7, im
Betrage von zusammen 2 Mill. A zu 82% % und im Juni 1925
8 % Goldpfandbriefe, Serien 8, 9, 10, 26 und 27, im Betrage von
insgesamt 4,5 Mill. 4 zu 86 %. Die 8 % Pfandbriefe sind in bei
        <pb n="107" />
        100 Deutschlands Auslandsanleihen,
den Fällen vom 1. Januar 1925 datiert und bis zum 1. Januar 1940
zu tilgen, und zwar je ein Zehntel in den. Jahren 1931 bis 1940
durch Auslosung zu pari. Von 1931 ab kann auch eine vertärkte
Auslosung stattfinden.

Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-
bank hat der englischen Firma Guinness, Mahon &amp; Co eine
61% % Pfandbriefserie überlassen, für welche von dieser Zerti-
fikate bis 18. Juli 1927 aufgelegt wurden. Die Pfandbriefe sind auf
den Namen der Royal Bank of Scotland hinterlegt, die ent-
sprechend die Zertifikate gegengezeichnet hat. Die Tilgung erfolgt
ab 15. September 1932 durch Ankauf bis zu pari bzw. Auslosung
mittels eines kumulativen Tilgungsfonds, der halbjährlich ein-
zuzahlen ist. Eine vorzeitige Tilgung ist mit 45tägiger Voranzeige
erstmalig zum 15. März 1932 zulässig. Der Preis betrug für je
2000 GM — 98 £ bei einem Kurs von 95% % 93 £ 11 sh 10 d.
Der dem provisorischen Zwischenschein angeheftete erste Zins-
schein lautete über 18,16 GM je 2000 M.

Am 25. August 1927 ließen die Bayerische Hypo-
theken- und Wechselbank und die Bayerische
Vereinsbank gemeinsam je 3 Mill. 4 6% % kapitalertrags-
steuerfreie Goldpfandbriefe in Holland und je 3 Mill. AM in Schwe-
den, also zusammen 12 Mill. M zu 95% % auflegen, und zwar für
Wohnungsbauzwecke. Die Pfandbriefe sind bis 15. September
1932 untilgbar und können dann bis spätestens 15. September 1962
mit einmonatiger Voranzeige zu pari ausgelost oder im ganzen ge-
kündigt werden.

Nach der Denkschrift der Beratungsstelle für Auslandskredite
hat ferner die Gemeinschaftsgruppe deutscher
Hypothekenbanken die Befürwortung der Unterbringung
von 10,8 Mill. 4% Kommunalobligationen im Auslande erhalten.
Die der Gemeinschaftsgruppe angehörende Deutsche Hypo-
thekenbank (Meiningen) hat durch Zirkular in London
im Oktober 1925 5 Mill. 4 8 % Kommunalobligationen zu 95 %
oder £ 93.2.8 je Obligation von 2000 4 angeboten. Im ganzen
hat die Bank nach ihrer Angabe nur rund 6 Mill. 4% Kommunal-

obligationen im Auland untergebracht; ein nicht unerheblicher
Teil soll sich aber in Händen von Auslandsdeutschen und
auch wieder in Händen von Inlandsdeutschen befinden. In
Holland wurde im Februar 1925 ein größerer Posten 8 % Gold-
pfandbriefe der Gemeinschaftsgruppe deutscher Hypotheken-
banken zu 88 % (durch die N. V. Hugo Kaufmann &amp; Co’s Bank)
untergebracht. Mit der Bankfirma Brown Brothers &amp; Co, Neu-
york, waren Verhandlungen wegen Uebernahme einer Anleihe,
offenbar ähnlich derjenigen der Sächsischen Landespfandbrief-
anstalt, geführt worden, aber nicht zum Abschluß gelangt. Da
Brown Brothers Zahlstelle für die Zinsscheine einer Serie VIa
        <pb n="108" />
        Auslandsanleihen von Kreditinstituten, 101
8 % Municipally Secured Gold Bonds der Deutschen Hypotheken-
bank (Meiningen) sind, so sind doch wohl größere Beträge unter
der Hand in den Vereinigten Staaten untergebracht worden. In
der Schrift „The Balance of International Payments of the United
States in 1926“ von Ray Hall wird angegeben, daß in den Ver-
einigten Staaten unter der Hand einmal 9 Mill. X und einmal
10,8 Mill. A Obligationen der Gemeinschaftsgruppe untergebracht
worden seien.

Die Preußische Hypotheken-Actien-Bank
hat in Schweden im Juli 1926 4 Mill. 4 Goldpfandbriefe und in
Holland im März 1927 6 Mill. 4 Kommunalobligationen auflegen
lassen. Außerdem hat sie durch ihre schwedischen Beziehungen
(ihr Aktienkapital ist zum erheblichen Teil in schwedische Hände
übergegangen) mit Erfolg freihändig Pfandbriefe im Auslande ab-
gesetzt. Die Tilgung der erwähnten Pfandbriefe wie der Kom-
munalobligationen erfolgt durch Rückkauf oder Auslosung nach
Ermessen der Gesellschaft. Es ist lediglich die Bestimmung ge-
troffen, daß eine Gesamtkündigung oder Auslosung der Pfand-
briefe nicht vor dem 31. Juli 1931, der Kommunalobligationen
nicht vor dem 80. April 1932 erfolgen darf, und daß die Tilgung
der Kommunalobligationen bis spätestens 1. März 1962 durch-
geführt sein muß. Vor dem 31. Juli 1931 darf eine Auslosung der
Pfandbriefe nur in Höhe der Beträge erfolgen, die auf Deckungs-
hypotheken durch Tilgungsbeträge oder außergewöhnliche Rück-
zahlungen bei der Gesellschaft eingegangen sind. Ebenso darf eine
Auslosung der Kommunalobligationen vor dem 30. April 19832 nur
in Höhe der Beträge erfolgen, die bei der Gesellschaft durch Amor-
tisation oder außergewöhnliche Rückzahlungen von Gemeinde-
darlehen eingegangen sind, die aus dem Erlös der Kommunalobli-
gationen gewährt worden sind. Sowohl bei den Pfandbriefen wie
bei den Kommunalobligationen erfolgt die Gesamtkündigung oder
Auslosung zu jedem Quartalsletzten mit dreimonatiger Voranzeige.

Die Preußische Central-Bodenkredit A.-G. hat
im Dezember 1926 16 Mill. 4 7 % kapitalertragssteuerfreie Gold-
pfandbriefe in der Weise im Ausland begeben, daß 3 Mill. M in
Schweden zu 98 % aufgelegt und 13 Mill. X von N. M. Rothschild
&amp; Sons in London fest übernommen wurden. Für die letzteren sind
auf den Namen lautende Zertifikate ausgestellt, die seit dem
8. April 1927 an der Londoner Börse zum Handel zugelassen sind;
die in Schweden begebenen Pfandbriefe können in solche an der
Londoner Börse gehandelte Zertifikate umgetauscht werden. Die
Pfandbriefe können erstmalig zum 2. Januar 1932 mit 30tägiger
Kündigungsfrist ganz oder zum Teil gekündigt werden, und zwar
zu jedem Quartalsersten. Ein Tilgungsplan ist nicht vereinbart,
so daß die Tilgung ganz nach dem Ermessen der Bank erfolgt, und
zwar durch Rückkauf oder Auslosung zum Nennwert. Sie muß
        <pb n="109" />
        102 Deutschlands Auslandsanleihen,
bis spätestens 2. Januar 1967 durchgeführt sein. Am 28. Juli
1927 ließ die Bank 5 Mill. 4 6% % Pfandbriefe in Holland und
am 15. September 1927 einen gleichen Betrag in Schweden auf-
tegen, in Holland zu 96 %, in Schweden zu 96% %. Die erstere
Serie ist bis spätestens 1. Juli 1970 ab 1. Juli 1982 zu tilgen
mittels Ankaufs oder mittels Auslosung mit einmonatiger Vor-
anzeige. Die in Schweden aufgelegte Serie ist zwischen dem 1. Ok-
tober 1933 und 1. Oktober 1967 zu tilgen, sei es durch Aufkauf
oder halbjährliche Auslosungen.

Die Preußische Zentralstadtschaft ließ im Ok-
tober 1926 5 Mill. A Pfandbriefe in Holland auflegen. Die Zentral-
stadtschaft wurde durch Verordnung des preußischen Staats-
ministeriums vom 23. Januar 1922 als Verband der Stadtschaften
der Provinzen Brandenburg, Pommern, Ostpreußen, Hannover und
der Grenzmark mit Sitz in Berlin gegründet. Die neuerdings ge-
gründeten Stadtschaften der Provinzen Sachsen, Ober- und Nieder-
schlesien sind ebenfalls beigetreten. Die Zentralstadtschaft emit-
tiert an Stelle der früher von den Stadtschaften ausgegebenen
Pfandbriefe einen Einheitsbrief. Die Stadtschaften sind öffent-
lich-rechtliche Hypothekenanstalten, welche die Aufgabe haben,
amortisierbare erste Hypotheken für den Wohnungsbau und den
Hausbesitz zu gewähren. Die Tilgung der in Holland begebenen
Pfandbriefe erfolgt zu pari durch jährliche Auslosung von 1% %,
also in 67 Jahren; eine verstärkte Tilgung ist vom 1. Januar 1982
ab zulässig. Am 2. August 1927 ließ die Zentralstadtschaft 5 Mill.
6% % Pfandbriefe in Schweden, am 15. August einen gleichen
Betrag in Holland auflegen, und zwar zu 961% bzw. 96 %. Die
Tilgung beider Serien erfolgt zwischen dem 1. Juli 1932 und
1. Juli 1952 durch Auslosung mit fünf- bzw. dreimonatiger Vor-
anzeige oder durch Ankauf. Die Auslosungen finden alljährlich,
erstmalig zum 1. Juli 1933 statt.

Die Rheinische Hypothekenbank A.-G., Mann-
beim, ließ am 9. September 1927 in Schweden 23 Mill. A kapital-
ertragssteuerfreie 6% % Goldpfandbriefe zu 96% % auflegen. Die
Pfandbriefe dieser 1871 gegründeten Bank gelten in Baden als
mündelsicher. Die Bank steht unter Aufsicht des badischen Staa-
tes. Die Tilgung erfolgt bis 1. März 1952 durch halbjährliche Aus-
Josungen zu pari, beginnend mit 1. September 1932. Von diesem
Zeitpunkt ab kann auch eine verstärkte oder vollständige Tilgung
mit fünfmonatiger Voranzeige stattfinden. Göteborgs Bank hatte
sich das Optionsrecht auf weitere 2 Mill. A vorbehalten und dieses
— offenbar mit Rücksicht auf ein günstiges Zeichnungsergebnis
_— unmittelbar darauf ausgeübt. Es sind demnach im ganzen
4 Mill. M von ihr übernommen.

In Tab. 14 ist der Emissionskurswert den Ausgaben für Til-
gung und Verzinsung yegenübergestellt. Zieht man von ersterem
        <pb n="110" />
        Auslandsanleihen von Kreditinstituten, 103
noch 5 % für Provisionen usw. ab, so erhält man als Erlös der
Anleihen rund 500 Mill. 4 bis September 1927 gegenüber
1070 Mill. 4 für Tilgung und Verzinsung; die Unkosten belaufen
sich also auf 570 Mill. 4. Im Oktober 1927 kamen noch be-
deutende Beträge hinzu (vgl. die Tabelle).

Tab. 14. Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung
der Anleihen der Kreditinstitute.

Anleihenehmer

Rentenbank-Kredit- 1:
anstalt .... II .
Sächsische Landes- Tu x a
pfandhriefanstalt , | Il...
HIT
Bank d. Ostpr. Landschaft .
Bayer. Vereinsbank . f I...
\ H— I
Preuß. Hypotheken- f I...
Actien-Bank . . ı\ T .
Preuß, Zentralstadt- .
schaft . ...- vl x ©
r UT...
Preußische Central- I...
Bodenkredit A.-G.. &lt; II...
Il. .
Hannoversche Landeskreditanst,
Bayer. Hyp.- u. Wechselbank I .
Gemeinschaftsgruppe deutscher
Hypothekenbanken . . ...
Landesbanken-Zentrale I...
Bayer. Hyp. -u. Wechselb. 11—1I1
Bayer. Vereinsbank IV—V
Rhein. Hypothekenbank . . ..
Hamburgische Baukasse . .
Deutsche Bank. ;....-.
Gesamt (bis 830. 9. 1927) .

Landesbankenzentrale II...
Rentenbank-Kreditanstalt III .
Commerz- und Privatbank. ..

Emissions- *
kurswert

‚in

97 650 000
119763 000
19 635 000
16 296 000
7980 000
29 205 750
1 830 000
5 520 000
3760 000
5850 000
4962 500
4825 000
4 800 000
15 680 000
4800 000

4 825 000
16 464 000
143925 000

5 630 000
19950 000
11 490 000

3 860 000

4 164 781

104 475 000

(
f

527741 031

89 900 000
200 550 000
"79 8380 000

Tilgungs-
betrag

ln

105 000 000
126 000 000
21 000 000
16 800 000
8 400 000
29 400 000
2.000 000

6 500 000

4 000 000

6 000 000

5 0C0 000
5.000 000

5 000 000
16 000 000
5 000 000

5 000 000
16 800 000
15 000 000

6 000 000
21.000 000
12.000 000

4 000 000

4217 500

105 000 000
550117 500

42 000 000
210 000 000
84. 000 000

Zinsen-
betrag
FA

118 824 510
164 305 176
18 331 782
13 461 494
6188 468
5292 000
300 000

5 460 000
5750150

7 380 000
13 534 000
5037 500
5037 500
22 960 000
8 034 650
7530 250

3 528 000
20 806 710

10 320 000
20 420 820
15990 000
4 030 000
2741 375
31 500 000
516714 385
38 318 994
273 841 960
46 200 000

Die Verzinsung der Anleihen läßt sich in den Fällen nicht
genau berechnen, wo die Tilgung in das Ermessen der Bank ge-
stellt ist, was bei der auf Goldmark lautenden Pfandbriefemissionen
die Regel ist. In diesen Fällen wurde eine Tilgung durch gleiche
‚Jahresraten angenommen und dementsprechend die Verzinsung
        <pb n="111" />
        104

Deutschlands Auslandsanleihen,
berechnet. Bei der an keine Tilgungsfrist gebundenen 4-Mill.-A-
Pfandbriefserie der Preußischen Hypotheken-Actien-Bank, die im
Juli 1926 in Schweden untergebracht wurde, ist angenommen, daß
die Tilgung bis spätestens 1961 erfolgt.
Die kirchlichen Auslandsanleihen.
Holländische Banken haben sich bereitgefunden, den katho-
lischen Bistümern, Karitasverbänden, Diözesen, Kirchengemeinden,
Orden usw. größere oder kleinere Anleihen zu gewähren. Obwohl
diese Anleihen in Holland öffentlich zur Zeichnung aufgelegt
wurden, sind nur die wenigsten in Deutschland bekannt ge-
worden !). Fast alle Versuche, von den Anleihenehmern selber
Auskunft über die Anleihen zu erhalten, scheiterten; anscheinend
liegt eine allgemeine Anweisung vor, alle Anfragen hinsichtlich
der Anleihen unbeantwortet zu lassen. Von einer höheren kirch-
lichen Stelle wurde geantwortet: „Die katholische Kirche lehnt
auf Grund der Reichsverfassung jede vermögensrechtliche Sonder-
behandlung, also auch jede öffentliche Rechenschaft ab und nimmt
in gleicher Weise wie jeder Privatmann in Deutschland das Recht
für sich in Anspruch, ihr Vermögen diskret zu verwalten.‘ Diesen
Standpunkt teilt offenbar auch die protestantische Kirche; außer
der amerikanischen Anleihe scheint sie indessen im Gegensatz zur
katholischen Kirche keine Anleihen im Auslande aufgenommen zu
haben.

Die Beratungsstelle für Auslandskredite hat auf die kirch-
lichen Anleihen keinen Einfluß ausgeübt. In ihrer Denkschrift
heißt es (S. 5): „Die Möglichkeit, über eine im Auslande zu be-
gebende Kirchenanleihe das Gutachten der Beratungsstelle ein-
zuholen, ist nur in den Fällen sichergestellt, in denen eine Landes-
regierung das Genehmigungsrecht für die Aufnahme von Kirchen-
anleihen hat. In Preußen ist dies der Fall. Der preußische Herr
Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat sich grund-
sätzlich bereit erklärt, vor der Genehmigung kirchlicher Anleihen
das Gutachten der Beratungsstelle einzuholen. Die Stellung-
nahme der übrigen Länderregierungen ist nicht einheitlich. Zum
überwiegenden Teile haben sie jedoch zugesagt, bei den maß-
gebenden Kirchenstellen ihren Einfluß dahin geltend zu machen,
daß diese freiwillig vor Begebung einer Anleihe das Gutachten
der Beratungsstelle einholen. Die Beratungsstelle ist bisher erst
einmal mit einer Kirchenanleihe befaßt worden. Dabei hat sich
ergeben, daß eine analoge Anwendung der Richtlinien auf Kirchen-
anleihen nicht möglich ist, so daß eine Aufstellung besonderer
Richtlinien notwendig werden würde, falls die Beratungsstelle mit
2 Unter den wenigen in deutschen Zusammenstellungen erwähnten
kirchlichen Anleihen befindet sich in der Regel eine Anleihe der Benedik-
tiner Abtei Lambach. obwohl Lambach in Österreich liegt,
        <pb n="112" />
        Kirchliche Auslandsanleihen.

105
der Begutachtung von Kirchenanleihen befaßt werden soll. Es
dürfte aber schwer sein, solche Richtlinien zu finden.“ Auf eine
Anfrage im preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und
Volksbildung wurde dem Verfasser indessen der Bescheid erteilt,
daß dort über die Kirchenanleihen nichts bekannt sei.

Die Gesamthöhe der bisher aufgenommenen Kirchenanleihen
spielt für die Zahlungsbilanz Deutschlands keine Rolle und auch
sachlich Jäßt sich wohl schwerlich etwas gegen sie einwenden, da
sie vor allem für soziale und wohltätige Zwecke, insbesondere für
Errichtung und Erweiterung von Gebäuden, die sozialen oder
wohltätigen Zwecken dienen, aufgenommen sind. Im Gegenteil
wird man den Liebesdienst, den die holländischen Banken hierbei
der deutschen katholischen Kirche durch Vermittlung von An-
leihen erwiesen haben, nur lobend anerkennen können. Es wäre
recht kleinlich, der Aufnahme solcher Anleihen von Staatswegen
Schwierigkeiten in den Weg zu legen, da eine mißbräuchliche Ver-
wendung der Anleihegelder ausgeschlossen ist.

Eine Zusammenstellung der in Holland aufgelegten deutschen
kirchlichen Anleihen gab erstmalig der von F. H. van Lamoen,
's Gravenhage, herausgegebene und von A. C. J. Reelick zu-
sammengestellte „Gids voor R. K. Duitsche Kerkelijke Obligaties‘“.
Vorher hat bereits die „Kroniek van Dr. A. Sternheim“ (Amster-
dam) in ihrer Nummer: vom 1. Januar 1927 eine Zusammen-
stellung versucht, die aber nicht ganz fehlerfrei und noch sehr
lückenhaft ist.

In Tabelle 15 sind Emissionskurswert, Tilgungs- und Zinsen-
betrag sowie Emissionsbank für die einzelnen katholisch-kirch-
lichen Anleihen zusammengestellt. Der Zinsfuß und Emissions-
kurs sowie das Datum der Auflegung und der Fälligkeit ist aus
der chronologischen Übersicht der deutschen Auslandsanleihen
(Anhang Tabelle 1) zu ersehen,

Größere Anleihen sind vom Diözesan-Gesamtsteuerverband
der katholischen Kirche in Bayern sowie für römisch-katholische
kirchliche Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland und vom
Centralausschuß für die Innere Mission der deutschen evangeli-
schen Kirche aufgenommen worden.

Der Diözesan-Gesamtsteuerverband der ka-
tholischen Kirche in Bayern, umfassend die Erz-
bistümer München und Bamberg sowie die Bistümer Augsburg,
Regensburg, Passau, Würzburg, Eichstätt und Speyer, ließ am
15.” Juni 1925 in Höhe von 3 Mill. hfl die erste Serie einer 7 %
vom 1. Juli 1925 datierten 15-MillL-hfl-Anleihe in Holland von der
Spaarne-Bank, Harlem, zu 99 % auflegen. Die Serie wird im
ganzen am 1. Juli 1930 fällig. Sie’ ist bestimmt zum Bau von
Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sowie zur Gründung neuer
Kirchengemeinden in Bayern.
        <pb n="113" />
        A

Deutschlands Auslandsanleihen,

Tab. 15. Emissionskurswert, Tilgung und Verzinsung der
katholiseh-kirchlichen Anleihen.

Anleihenehmer

! Kmissions-
| kurswert I

Tilgungs-
betrag
hfl

Wfl

Januar 1925
Par. v. Herzen Jesu (St. Barbara-
Hospital), Hamborn . . .
Februar 1925
Caritasverband Hamburg . .
März 1925
Caritasverband Mainz . . . ..
Par. St. Johannes d. T., Kirch-
hellen 2 .0.000000000004 4
April 1925
Kölner Domkapitel ......
Par. St. Johannes d. T., Hamborn
Augustinerinnen, Köln... ..
Mai 1925
Par. St. Hubertus, Essen...
Par. hl. Maria u, Joseph, Ahlen
Töchter v. hl. Kreuz, Aspel bei
Rees 2. 0000000004 4
Benediktiner Abtei, Coesfeld . .
Par. St. Dionysius, Essen-Bor-
N
Par. St. Laurentius, Steele . .
Juni 1925
Gemeindeverband Düsseldorf. .
Par. v. hl. Kreuz u. hl. Georg,
Breslau. ..0.0.0..00040 4
Gesamtsteuerverband d. bayer.
Kirche 2.0.0.0... 40.4
Augustinus-Stift, Breslau . ..
Juli 1925
Benediktinerinnen, Tutzing. . .
Caritasverband Trier .....
Institut z. guten Hirten, Aachen
August 1925
Bistum Speyer. ......
Sozialer Jugendschutz, München
Marienhospital, Aachen . ...
Par. v. hl. Rosenkranz usw.,
Essen. ..0.00000004 4 +
Carmeliterinnen, Köln-Lindenthl.
September 1925 | |
Franziskaner, Waldbreitbach . . 300 000 300 000]

Zinsen-
betrag

Emissions-
bank 13
hfl

153 600°

N.L.B.
42 000

Sp.B.
447 700)

N.S.E.B.
N.L.B.

61 600)

126 000
220 500
186 000

Sp.B.
N.L.B.
A.G.B.

40 000)
992 866

A.G.B.

H.B.V.

N.L.B.
Sp.B.

185 650]
130 900

400 000)
80 000:

H.B.V.
A.G.B.
Th.G.
A.G.B.
Sp.B.
A.G.B.

315 4208
176 0008
050 000J
104 000

160 000-
960 000;
45 500

A.G.B.
A.G.B.
N.L.B.

420 000;
24 500|
186 000

N.S.E.B.
Truffino
NL.B.

104 000}
29 000

A.G.B.
Metabank
209 200] N.L.B.
1) A. G. B. = Arnold Gilissen’s Bank, N, S, E. B. = Nationale Spar- en
Emissiebank, N, L. B. = Nederlandsche Landbouwbank, Sp. B. = Spaarne-
bank, H. B, V. = Haagsche Bankvereeniging, Th. G. = Th, Gilissen,
Middenst = Middenstandsbank Limburr.
        <pb n="114" />
        Kirchliche Auslandsanleihen.
Pab. 15 (1. Fortsetzung),

Anleihenehmer

Kmissions
kurswert

Tilgungs-
betrag
hfl

h3hfl

Franziskanerinnen, Augsburg. .
Institut d. engel. Fräulein, Münch.

200 000
100 000

200 000)
100 000

Oktober 1925
Franz-Sales-Haus, Essen. . .
Verein f. Familienhilfe, Köm. .
Lehrerinnen-Seminar Mallinck-

rodtshof . 2.0.00... 404
Par. St. Johannes d. T., Hamborn
Johannesbund, Leutesdorf . . .
Par. St. Dionysius, Neukirch,

Kr. Geldern .......
Par. St. Petrus u. Paulus, Esch-

weiler 2 .0.00000000000 404
Par. St. Andreas, Essen-Rütten-

scheid 22222

180 000
E20 000

180 000
120 000

200 000
250 000
205 000

200 000
250 000
2025 000
45 000
164 900

45 000!
170 o00l
80 000]

79 600 |
November 1925
Pallottiner, Limburg . ..-
Schwestern v. hl. Vincentius,

Paderbomn .......
Franziskaner, Waldbreitbach. .
Franziskanerinnen, Dillingen . .
Josephs-Gesellschaft, Bigge . .
Bistum Osnabrück .....
St. Stephanus-Verein, Krefeld .

300 000

300 a001

200 000
300 000
200 000
500 000
200 000
195 000

200 000
300 000
200 000
500 000
200 000
125 000
Dezember 1925
Franziskanerinn., Waldbreitbach'
Internat-Verein, Lüdinghausen .
Franziskanerinnen, Nonnenwerth
Bistum Osnabrück .... +.
Jesuitenpatres, München. . . .
Höhere Handelsschule, München
Dom von Trier. . .# €

297 000 |
50 000
200 000
210 000
700 000
591 000 |
270 000

300 000

50 000
200 000
210 000
700 000
600 000
270 000
Januar 1926
Barmh. Brüder v. hl. Johannes
de Deo, Trier... .. +4
Parochie Merten ,.....-
Par. St. Pankratius, Osterfeld .
Par. v. Herzen Jesu, Paderborn
St. Agnes-Hospital, Bocholt . .
Benediktiner Abtei EttalI. . .

Februar 1926
Verein z. Förd. d. Jugendpflege,
Krefeld-Bockum . . ....
Benediktinerinnen Herstelle . .
Par. St. Jodokus, Bielefeld . .
Franziskaner Patres, Breslau. .
Franziskaner Patres, Gleiwitz .
Institut d. engl. Fräulein, Mainz

150 000
40 000
300 000
150 000
300 000 ı
145 500 |

150 0008

40 000
300 000;
150 0008
300 000|
150 000!

25 000
110 000
L00 000
200 000
200 000
250 000 ı

25 000
110 000
100 000
200 000
200 000
250 0000|

Zinsen-
betrag

hfl

160 000'
80 000|

65 600}
06 000

160 000)
118 000-
108 000
21 6001
119 0001
64 000]

240 000

160 000,
209 200
160 000:
400 000!
160 000

60 800!

360 000

16 000
L60 000

76 000
336 000
480 000
216 000

120 000|
12 000
155 200
120 000
192 000
12 0C0

13 280
70 960
30 000
160 000
L60 000|
258 8320

107

Emissions-
bank

A.G.B.
A.G.B.

N.L.B.
HK.B.V.

A.G.B.
N.L.B.
Metabank
Metabank
N.S.E.B.
Truffino

AGB.

A.G.B.
N.L.B.,
A.G.B.
H.B.V.
Sp.B.
Metabanlk:

N.S.E.B.
N.L.B.
A.G.B.
N.L.B.
A.G.B:

N.S.E.B.
A.G.B.

A.G.B.
N.L.B.
N.L.B.
A.G.B.
Middenst.
NSERB.

Metabank
N.L.B.
A.G.B.
A.G.B.
A.G.B.
N.L.B.
        <pb n="115" />
        158

Deutschlands Auslandsanleihen,
Tab. 15 (2. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Emissions-
kurswert

Tilgungs-
betrag

Zinsen-
betrag

hfl

fl

m #1

Schifferkinderheim St. Joseph,
Duisburg +. .0.0.0004 44
Par. St. Petrus u. Paulus, Esch-
weller 2 .000000000
Barmh. Brüder v. hl. Johannes
de Deo, Trier... 2... +)
März 1926
Diözesan-Steuerverband d. kath.
Kirche Bayerns... . +.
Dominikanerinnen Augsburg . .
Schwestern v. allerhl. KErlöser,
Bühl 2.2 .00000000004040 0
Franziskanerinnen, Waldbreitbach
Caritasverband Krefeld . ...
Benediktiner Schweiklberg . . .
Collegium Josephinum u. Waisen-
haus Hildesheim... ..
Par. St. Aegidius, Seckenheim .
April 1926
Caritasverband Mannheim . . .
Schwestern v. hl. Vincentius.
Heppenheim. ... +. +.
Schwestern v. d. hl. Anna, Münch,
Paderborner barmh. Schwestern,
Geseke . KR

217 800

220 0008
180 000)
240 0001

176 0001
144 0001

179 550 I
940 000 |

192 000]

34.675 000
100 000

85000 0001$4175 470
100.000: 80 000

375 000
149 625
348 250
200 000

375 000
150 000
350 000
200 000

264 480
180 000
280 000)
160 000

150 000
23 940

150 000)
24 000

120 000!
9 600]

O9 9925

30 000]
12 000)

119 400
99 750

120 000|
190 000

96 000
66 800|
200 000
200 o00l

128 000
Mai 1926
Barmh. Schwestern, Lippstadt .
Institut d. engl. Fräulein, Münch.
Par. St. Martinus, Worms. ..
Schwestern v. d. allerhl. Magd
Maria, Essen ...... A
Juni 1926
Schutzengelschwestern St. Alban
Erzbistum Könm .......
Dominikanerinnen Niederberg .
Benediktiner Niederalteich. . .
Römisch-kath. Wohlfahrtsein-
richtungen

200 000
79 400
238 800

200 000
80 000
240 000

160 000)
63 8401
146 400]
59 850

20 0001

48 0000|

23 940
200 000
300 000
150 000

12 880]

59 940:

197 520]

120 000

23 000 000182795 625

20.9925 000
Juli 1926
Dominikanerinnen Speyer . . .'
Franziskaner Waldbreitbach . .
Par. St. Petrus u. Paulus, Feuden-

heim 2 .0.0.0.00.0004 44
Schifferkinderheim St. Joseph,
Duisburg . . 2.0.4 04.4.4
Par. Apostel Petrus, Ilvesheim .
Franziskanerinnen Mayen . . .

350 000
360 000

350 000)
260 000

280 000]
244 800}
17 955

18 0008

= 990l
L09 725
11.970
70 000

110 000]
12 OrOl
70 000

88 000
4 800
38 400:

Emissions-
bank

Truffino
N.S.E.B.
A.G.B.

Neuyork
AGB.

N.L.B.
N.S.E.B.
Truffino

A.G.B.

A.G.B.
N.S.E.B.

N.S.E.B.
Truffino
N.S.E.B.

Metabank

A.G.B.
N.S.E.B.
N.S.E.B.
Truffino

N.S.E.B.
Sp.B.
N.L.B.
A.G.B.
Neuyork

A.G.B.
N.L.B.
N.S.E.B.
Truffino
N.S.E.B.
N.S.E.B.
        <pb n="116" />
        Kirchliche Auslandsanleihen.
Tab. 15 (8. Fortsetzung).
«:‚Emissions- Tilgungs:'
| kurswert | betrag |

Anleihenehmer

Zinsen-
betrag
fl

hfl

hfl

August 1926

Par. St. Ludgerus, Duisburg. -
Schwestern v. guten Hirten,

Marxheim . . . 0. 0.4004 4
Institut d. engl. Fräulein, Münch.
Caritasverband Ludwigshafen. .
Augustinerinnen, Köln ....
Clarissinnen, Neuenahr ....
Par. St. Martinus. Bonn...

49 500

50 0008

19 250

90 000
30 000
110 000
36 000
30 000
36 000

90 000
30 000
‚10 000
36 000|
30 000
36 000

72 000:
12 0001
70 880

8 640:
12 000;
28 800:

September 1926
Par. St. Johannes d. T., Wolmirs-
leben 2 20
St. Afra-Stift, Augsburg. . . .
Schwestern v. hl. Vincentius,
Heppenheim. ..... +4
Franziskanerinnen, Mallersdorf .
Par. v. Herzen Jesu, Unterlauch-
ringen . -

24 000
250 000

24 000|
250 000

15 480)
200 000
59 850 |
138 600

60 000
140 000|
"0 000

48 000!
31 900]
"70 000

a8 400

Oktober 1926
Par. St. Barbara, Halle. . . .
Par. St. Martinus, Worms. . .
Par. St. Johannes d. T., Hamborn
Franziskanerinnen, Freiburg-E..
Franziskaner, Aachen . . ..
Herz-Jesu-Priester, Düsseldorf .
St. Anna-Stift, Mannheim-N. .

60 000
130 000
24.7 500
248 750
150 000
148 500

27 000

60 000|
130 000
250 000
250 000;
L50 000
150 000

27 000

48 006

71 200|
165 900

83 051
105 000
85 9260|
15 360

November 1926
Ursulinerinnen, Mehlem-Bonn .
Missionsprokura d. Herz- Jesu-

Priester, Krefeld. . . +. -
Franziskanerinnen, Freiburg-E. .
Marienhospital, Aachen . . +
Benediktiner Abtei Ettal IL. .
Franziskaner, Fulda. . .. -

Dezember 1926
St. Anna-Stift, Mannheim-N. .
Priester v. hl. Johannes d. T.,:

Leutesdorf ... 0...
St. Matthias-Spital, Rheine . .
Bistum Meißen. .......
Par. U. L. Frau v. d, immerwäh-

renden Hilfe, Ammendorf. .

300 000

390 000

316 390

79 200
248 750
196 000
136 500

59 400

80 000|
250 000|
200 000
150 000

60 000

53 900
83 688
L16 200
292 500
33 950

30 000

80 and

64 5560|

180 000
500 000
300 000

180 000
500 000
300 000

L26 000
350 000
472 500
14 000

TA 001

9 800

Januar 1927
Verein vom heiligen Lande, Köln!
St. Monica-Stift, Mannheim . .
Par. St. Antonius von Padua,
Düsseldorf Vu

497 500
140 350

500 000| 682 500]
140 0001 130 9601
85 000 | 85 000] 75 600

109

Emissions-
bank

N.L.B.

Truffino
N.S.E.B.
N.L.B.
N.S.E.B.
N.S.E.B.
N.S.E.B.

N.S.E.B.
A.G.B.
Truffino
N.L.B.
N.S.E.B.

N.S.E.B.
N.S.E.B.
N.L.B.
Sp.B.
Driedonks
N.L.B.
N.S.E.B.

N.S.E.B.
N.L.B.
Sp.B.
N.L.B.
N.S.E.B.
N.L.B.

N.S.E.B.
Driedonks
Sp.B.
Truffino
N.S.E.B.

Burgers
N.S.E.B.
N.S.E.B.
        <pb n="117" />
        Deutschlands Auslandsanleihen,
Tab. 15 (4. Fortsetzung).

Anleihenehmer

März 1927
Schwestern vom hl. Gesicht „In-
stauratio in Christo‘‘, Münch.
Höhere Handelsschule. München
April 1927
Dominikanerinnen, Niederberg .
Mai 1927
Franziskaner Patres, Breslau .
Augustinerinnen, Köm ....
Juni 1927
Oblaten vom hl. Franziskus von

Sales, Overbach . .....
Barmh. Schwestern vom hl. Vin-
centius, Freiburg .....
Juli 1927
Schwestern vom hl. Vincentius,
Köln 20000000000. 440
Par. St. Johannes, Wietmarschen
August 1927
Kathol. Studienhaus, Freiburg .
Par. St. Johannes Nepomucenis,
Remagen-Kripp . ... . «4
Par. v. d. hl. Maria Magdalena,
Lütgendortmund .....
Par, St. Bartholomäus, Ahlen .
Schwestern vom allerhl, Erlöser,
Neumarkt (Oberpfalz) . ..
September 1927
Ursulinerinnen, Dorsten... .
Carmeliterinnen, Düsseldorf . .
Benediktiner Missionare, Münster-
schwarzach +... .....
Verein für soziale Bestrebungen,
Königswinter .......
Bistum Ösnabrück ......
Bistum Krmland . .. 4.
Kath. Privates Lyceum, Cleve .
Augustinerinnen, Köln ....
Franziskanerinn., Waldbreitbach
Par. St. Nicolaus. Wipperfürth,
Oktober 1927
Schwestern v. hl. Vineentius,
Köln-Nippes. ...... +
Schwestern v. hl. Carolus Borro-
meus, Trebnitz .... +.
Mariannhiller Missionare. Natal.

Emissions-' Tilgungs-
kurswert | betrag |
Kill

3

217 800
246 250

220 000]
250 000

346 500

350 000}

294 000
200 000

300 000|
200 000

59700 |!

60 0001

BOO DOG

600 0001

298 500
30 000

300 000
30 000

339 500

350 000]
35 820

36 0001
180 000
298 500
1320 000

180 Oo
300 000
130 0001

148 500
250 000

150 000
250 000
Q9 250

190 0001

49 500
400 000
592 500

98 000
150 000
250 000

50 000

50 000
400 000
500 000
100 000
150 000
250 000

50 000

200 000 |

200 0001
478 800
693 000

480 nl
700 000

Zinsen-
betrag

hf!

352 O0
175 000

291 903}

232 900)
130 000

59 150}
743 0761

369 950
15 750
318 110)
37 8008
126 0001
394 3901
100 1001

206 745
235 740)
118 580)
35 000
224. 000’
396 000-

82 800

97 500
325 000!

82 5008

139 00
550 200
537 110

missions-
bank

A.G.B.
N.S.E.B.

N.L.B.

N.L.B.
\ouwen

N.S.E.B.
N.L.B.

N.S.E.B.
Sp.B.

Sp.B.
N.S.E.B.
H.B.V.
N.S.E.B.
N.L.B.

N.S.E.B.
N.S.E.B.
N.S.1.B.
Truffino
Sp.B.
Burgers
N.L.B.
Mouwen
Mouwen
Moguwen

N.S.E.B.
N.L.B.
Th.G.
        <pb n="118" />
        Kirchliche Auslandsanleihen.

AL

Tab. 15 (5. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Emissions-"Tilgungs-
kurswert | betrag

Zinsen-
betrag

Emissions-
bank
hf]

hfI

hl

November 1927
Franziskanerinnen, Mayen ;
Lazaristen-Patres, Köln. . }
Augustinerinnen, Neuß .. . .
Ursulinerinnen, Liebental . .
Clemens Hofbauer-Hilfswerk,

Belecke (Westf.) . .-

59 400
L18 800
120 000

56 858

60 000
20 000
‚20 000

57 000!

42 0001
34. 0001
90.000
65 730

A.G.B.
A.G.B.
H.B.V.
N.L.B.
149 250

150 000

167 625]

Truffina

Dezember 1927
Par. St. Paulus, Göttingen
Bauverein des Herz Jesu-
Krankenhauses, Lindlar
Par. St. Joseph, Tutzing .
Augustinerinnen, Düren .

119 700

120 ann

149 400

N.SL.E.B.

. Sp.B.
. A.G.B.
; | Mouwen

Weitere Serien sind bisher nicht aufgelegt worden, vielmehr
hat sich der Gesamtsteuerverband mit einer z weiten Anleihe
an den amerikanischen Kapitalmarkt gewendet. Am 9. März 1926
wurde eine 6% %, vom 1. März 1926 datierte und am 1. März
1946 fällige Anleihe Serie „A‘“ von 5 Mill. $ in Neuyork zu 938% %
aufgelegt. Als Zweck der Anleihe ist genannt die Erneuerung
und der Neubau von Einrichtungen erzieherischer, sozialer oder
kirchlicher Art, wie Erziehungsinstituten, Hospitälern, Waisen-
häusern, Altersheimen, Kirchen usw. in Bayern. Die Tilgung er-
folgt durch einen kumulativen Tilgungsfonds, der halbjährlich
einzuzahlen ist und zum Ankauf von Anleihestücken bis zu pari
bzw. Auslosung zu pari dient.

Am 29. Juni 1926 wurde eine 7 %, vom 1. Juni 1926 datierte
und am 1. Juni 1946 fällige 3-Mill.-$-Anleihe zu 97% % für
„Römisch-katholische kirchliche Wohlfahrts-
einrichtungenin Deutschland“ in Neuyork aufgelegt;
ein Teilbetrag von 400 000 $ wurde am 5. Juli zum gleichen Kurs
in Holland von der Nederlandsche Landbouwbank aufgelegt und
außerdem wurden 200000 $ in Holland fest übernommen. Es
handelt sich dabei um eine Sammelanleihe des Deutschen Caritas-
verbands E. V., der Katholischen Schulorganisation Deutschlands
(Landesausschuß Preußen) E. V., des Reichsverbands der katholi-
schen Gesellenhäuser, Lehrlings- und Ledigenheime E. V. Der
Deutsche Caritasverband E. V. ist die von den katholischen
Bischöfen und vom Reich anerkannte offizielle Vertretung der
katholischen Hospitäler, Erholungsheime, Blindenheime, Krüppel-
heime usw. Die Katholische Schulorganisation Deutschlands ist
die von den Bischöfen und vom Reich anerkannte Verwaltungs-
und Beratungszentrale der katholischen Privatschulen und Semi-

125 000
158 400
160 000

125 000
160 000
160 000:

120 155]
"12.000:
120 000°
        <pb n="119" />
        i12 Deutschlands Auslandsanleihen.
nare und die offizielle Vertretung aller deutschen Katholiken in
Schulangelegenheiten. Der Reichsverband der katholischen Ge-
sellenhäuser usw. hat die Oberaufsicht über die katholischen
Arbeiterheime und ähnlichen Einrichtungen Deutschlands (Kol-
pinghäuser, so genannt nach dem Gründer Adolph Kolping). Der
Erlös der Anleihe wird an römisch-katholische Einrichtungen,
Diözesen, Pfarreien und Orden weiterverliehen, in erster Linie
(rund 80 %) zur Erweiterung von Hospitälern. Ein Betrag bis zu
150 000 $ wird an den Caritasverband selber weiterverliehen. Die
Tilgung der Anleihe erfolgt durch Auslosung zu pari aus einem
kumulativen Tilgungsfonds; statt Bargeld kennen in diesem Fonds
auch Anleihestücke zu pari eingeliefert werden. Eine vorzeitige
Kündigung des ganzen noch ausstehenden Anleihebetrags oder
eines Teils kann zu 102 % zum 1. Juni 1931 oder später, zu
101% % zum 1. Juni 1932 oder später, zu 101 % zum 1. Juni 1933
oder später, zu 100% % zum 1. Juni 1934 oder später, und zu
100 % zum 1. Juni 1935 oder später erfolgen.

Anleihen für einzelne kirchliche Verbände und Einrichtungen
der katholischen Kirche wurden namentlich von der Arnold
Gilissen’s Bank, Amsterdam, der Nederlandsche Landbouwbank,
Amsterdam, und der Nationale Spaar- en Emissiebank, Nijmegen,
aufgelegt. Anzahl und Nominalbetrag der bis Ende September
1927 aufgelegten Anleihen verteilen sich auf die Emissionsbanken
folgendermaßen:
Anzahl Betrag in hfl

Arnold Gilissen’s Bank, Amsterdam. . . - 383 7 230 000
Nederlandsche Landbouwbank, Amsterdam . 33 7125 000
Nationale Spaar- en Emissiebank, Nymwegen !)40 *) 5 756 000
Spaarne-Bank, Harlem . . . - 12 3 230 000
Haagsche Bankvereeniging, Haag ; 1 860 000
Truffino &amp; Co, Haag. . . + + 1 510 000
Burgers &amp; Co’s Bank, Gravenhagen 1100 000
Th. Gilissen, Amsterdam. . . 750 000
Metabank, Nymwegen . . . 720 000
E. de Penasse-Mouwen, Eindhoven . 650 000
Driedonks &amp; v. Eyck, Utrecht. . . + - 330 000
Middenstandsbank von Limburg, Maastricht &amp; 300 000
Gesamt 150 30 561 000

Einschließlich der von der Spaarne-Bank aufgelegten 3-Mill.-
hfl-Anleihe des bayerischen Diözesansteuerverbandes wurden also
insgesamt 33 561 000 hfl (= 56 617407 AM) aufgelegt. Einschließ-
lich der beiden Dollaranleihen hat demnach die katholische Kirche
Anleihen im Nominalbetrag von 90 217 407 M bis Ende September
1) Ohne die erste Anleihe der Benediktiner Abtei Ettal (150 000 hf),
Jie aus dem Erlös der zweiten zurückgezahlt wurde.
        <pb n="120" />
        Gesamtergebnis,
1927 im Auslande aufgenommen. Dieser Betrag ist edler zu,
tilgen und an Zinsen sind, vorausgesetzt daß keine Vörzeiugen”
Kündigungen stattfinden, für die Guldenanleihen 40 698 732 4 zu

zahlen, für die Dollaranleihe der bayerischen \ Diözesen

17536 974 AM und für die Dollaranleihe für römisch-katholisch&amp;*
Wohlfahrtseinrichtungen 11447625 A, das sind zusammieh

69 683 329 MM. Dem Tilgungs- und Zinsenbetrag steht ein Emis-

sionskurswert von 88 280 645 AM gegenüber, also unter Abzug von

5 % für Provisionen usw. ein Reinertrag von rund 85 Mill. M.

Die Kosten der Anleihen betragen mithin insgesamt rund

75 Mill. M.

Im letzten Vierteljahr 1927 sind noch 12 Anleihen im Betrage
von 2 452 000 hfl hinzugekommen.

Die evangelische Kirche hat sich nur einmal an den aus-
ländischen Kapitalmarkt gewendet. Der Central-Aus-
schußfürdieInnere Missionder evangelischen
Kirche ließ durch Howe, Snow &amp; Bertles, Redmond &amp; Co, Ames,
Emerich &amp; Co am 4. November 1926 eine vom 1. Oktober 1926 bis
1946 laufende 7 % Anleihe von 2,5 Mill. $ zu 98 % in Neuyork
auflegen. Die Tilgung erfolgt ab 1. Oktober 1928 kumulativ durch
Auslosung zu pari oder Einlieferung von Anleihestücken die zum
Parikurs ausgerechnet werden. Eine vorzeitige Kündigung kann
zum 1. Oktober 1931 oder später zu 102 % erfolgen, zum 1. Ok-
tober 1932 zu 101% % usw. Der Erlös der Anleihe wird vom
Central-Ausschuß gegen erste Hypotheken an protestantische
Wohlfahrtsinstitute, Vereinigungen, Pfarreien und Synoden
weiterverliehen, vorwiegend zur Ausdehnung und Verbesserung
von Wohlfahrtseinrichtungen; ein kleiner Teil diente zur Ab-
lösung laufender Verbindlichkeiten, und höchstens 150 000 $ sollte
an den Central-Ausschuß selber weiterverliehen werden können.

Die Anleihe der‘ evangelischen Inneren Mission ist mit
10,5 Mill. 4 zu tilgen, und mit 9 540 300 M zu verzinsen. Der
Emissionskurswert betrug 10,29 Mill. A, der Reinertrag mithin
rund 9,8 Mill. A. Die Kosten belaufen sich also auf rund
10.2 Mill. MM.

.
‘4
ef
©
wm
nz
Or
A
x
PM

Gesamtergebnis.

Bis einschließlich September 1927, d. h. (einschließlich der
bereits vorher untergebrachten Anleihe des Norddeutschen Lloyd)
in den seit der Auflegung der Dawes-Anleihe verflossenen drei
Jahren, sind an langfristigen Anleihen im Auslande 4849 Mill. 4
nominal untergebracht worden. Davon entfallen auf öffentlich
aufgelegte Anleihen (einschließlich fest untergebrachter Teil-
beträge) 4745 Mill. A. Die Anleihen verteilen sich nach Gruppen
folgendermaßen (in Mill. X):

Pfitzner. Deutschlands Auslandsanleihem.
        <pb n="121" />
        ‘4

Deutschlands Auslandsanleihen,
Tab. 16, Verteilung der Anleihen nach Kreditnehmerqruppen.

Kreditnehmergruppen

Deutsche Reichsanleihe
Staatsanleihen . . ..
Kommunalanleihen !) .
Davon;
Anl. einzelner Städte?) .
Sammelanleihen . . . .
Anl. höherer K.-verbände . .
Anleihen von Elektrizitätswerken
Anleihen der Industrie ....
Davon:
Bergwerks- u. Hüttenind.
Elektro-Industrie . . .
Sonstige Industrie
Anl. v. Verkehrsunternehm. ?) .
Anl. v. Warenhäusern ....
Anl. v. Kreditinstituten . .
Davon:
Für landw. u. Hausgrundbesitz
Für industriellen Grundbesitz .
Kirchliche Anleihen. .....
Davon:
Katholische Kirche . . . ..
Evangelische Kirche
Gesamt... 1.
Hierzu: Nicht aufgelegte Indu-
strieanleihen . . .

Nominal-
wert

Emissions-
kurswert

Tilgungs-
betrag

Zinsen-
betrag
MM

hf.

M,

WA

958,88
403,58
616.75

848,35
379,36
58539

981,98
403,58
617.06

989,49
407,05
572,53

377,50
219,67
19.38

355,65
210,94
18.73

378,01
219,67
19,38
561,07
{455 96

355,12
200,11
17,30
572,66
1337.36

560,43
1439.98

525,71
1390.25

1092,04
272,21
75,73

1051,52
263,23
7101

1103,78
275,94
76 94

1038,97
224,27
75,12
102,37
12,74
516,71
447,28
69,43
79,99

110,78
25 20
550.12

104,68
24 44
527,74

110,78
25,75
550.12

398,92
151,20
100.72

379,35
148,39
98 58

398,92
151,20
100.72
88,29 69,68

10,29 9,54

4766,39 | 4479,94 1 4806,97 } 4590,13
82.41 83,28?) | 82.41 | 60,15

Der Erlös der Dawes-Anleihe war infolge des damaligen
schlechten Standes der Valuten, insbesondere des Pfundes, zum
Dollar nur rund 800 Mill. A; bei normalem Stande hätte der Nomi-
nalwert bei einem Emissionskurs von 92 % einen Emissionskurs-
wert von 882 Mill. 4 erbracht. Den Erlös der anderen Anleihen
erhält man, wenn man rund 5 % vom Emissionskurswert abzieht.
Von diesem sind aber in Abzug zu bringen die Obligationen, die
zur Umwandlung der Valutaschulden von acht Städten ausgegeben
wurden (s. S. 34), sowie die Teile der Anleihe der Kraftüber-
tragungswerke Rheinfelden und des von der Schweiz übernomme-
nen Abschnitts der Kalisyndikatsanleihe, die zum Austausch
1 Einschl. Darlehen an Lindau (1,47 Mill, sfr).
”) Einschl. Darlehn an Norddeutschen Lloyd (1 Mill. £).
3) Auszahlungskurs +5%,
        <pb n="122" />
        Gesamtergebnis,

115
älterer Obligationen verwendet wurden !). Ferner fällt das Dar-
lehn an den Norddeutschen Lloyd bereits vor die Zeit der Dawes-
Anleihe und die zweite Hälfte der Siemens-Anleihe ?*) scheidet
gleichfalls für den Zeitraum Oktober 1924 bis September 1927 aus.
Im ganzen sind zirka 130 Mill. X abzusetzen und von den ver-
bleibenden 4430 Mill. 4 nochmals 5 % für Provisionen usw. Der
Erlös beträgt also rund 4200 Mill. M einschließlich der Dawes-
Anleihe.

Die Anleihen verteilen sich dem Nominalbetrag nach auf dic
Währungen, auf welche sie lauten, folgendermaßen:
805 635 000 $ 3383667 000
45 682 000 £ 933 283 260
98 811 000 hil 166 694 157
186 950 000 sfr 151 429 500
L00 000 000 Lire : . ca. 20 000 000
25 200 000 skr = 28 350 000
165375000 M =— 165375 000
Gesamt 4 848 798 917

70 %
19 %

11%

Auf die Dawes-Anleihe entfallen (vgl. oben S. 16) 110 Mill. $,
21,3 Mill. £, 15 Mill. sfr, 100 Mill. Lire und 25,2 Mill. skr, Der
Anteil der Dawes-Anleihe ist also bei den auf £ lautenden Anleihen
sehr hoch.

Bis Ende des Jahres 1927 sind noch hinzugekommen (in
Mill. A):
Nominal- Kurs- Zinsen-
beitrag wert betrag
Ländern. . . 126,00 121,59 120,41
Gemeinden . . 3,50 2,832 2,45
Industrie ®) . . . . . . 13,50 12,96 12,42
Verkehrsunternehmen . . 84,00 78,96 63,77
Kreditinstitute . . . . 8336,00 319,83 358,36
Katholische Kirche . . . 4,14 4,11 3,86
Gesamt 567,14 540,77 561,29
Der Tilgungsbetrag deckt sich mit dem Nominalbetrag.
Der Emissionskurswert der langfristigen Anleihen verteilt sich
auf die einzelnen Monate und die einzelnen Länder wie in Tab. 17
angegeben. Zu der Gesamtsumme sind hinzuzurechnen die Obliga-
2 Bereits in Abzug gebracht ist die Serie C der Vereinigten Stahl
werke und 150000 hfl der zweiten Anleihe der Benediktiner Abtei Ettal.
die zur Rückzahlung der ersten Anleihe dienten.

2) Abzüglich Tilgung bis 1929 (1080 000 $).

3) Dazu kommt noch das 100 000-£-Darlehn der Vereinigten Metall
warenfabriken A.-G. (vgl. oben 8. 87).
        <pb n="123" />
        L16

Deutschlands Auslandsanleihen,
Tab. 17. Verteilung der Anleihen nach der Unterbringung.
(Kmissionskurswert.)
Untercgebracht in
Monat

1924
Oktober . . . +
November . x
Dezember . .

Gesamt

1925
Januar. ..
Februar . .
März. .

April. .

Mai . .

Juni. .

Juli...

August. . . . +

September . . .

Oktober . ....

November . . .

Dezember. , . +.

Gesamt

1926
Januar. .
Februar .
März. .
April. .
Mail . .
Juni. +.
Juli. “+
August. . -
September -.
Oktober . .
November .
Dezember
Gesamt

1927
Januar. .
Februar .
März. +.
April. .
Mai . .
Juni. . .
Juli...
August . .
September
Oktober .
November
Dezember
Gesamt
Okt. 24—Sept. 25 .
Okt. 25-—Sept. 26 .
Okt. 26—BSept. 27_.
Gesamt

Gesamt
Mill.

Ver. . . , Versch.
Gtaaten | England [rtotien | Schweiz|Schweden! Länder

850,18 207,66
8,00 — 1 800
_48,65 * _37,52 ' __ 7,00 '
906.84 ı 462,56 | 222,66 |

425.04

45,09

51,92 °

25.85 |

94,62
4,14 —
49.23 ı 51,92] 25,85 | 94,62

132,21
59,18
1,01
23,71
2,88
10,73
95,40
39,09
206,14
90,48
2892,20
323,89
1916.91

119,78 |
57.96

12,43

1,22

1,01

218

2,88 |
10,78

9,93

2,74

28.45

2183 —
31,00 | 19,17
25.10 36/75
139.75 | 65,08 ı

21,58
85,47
35,12
163,96
83,60
82,02 —
105,77 136,57
Q55.95 | 141.32

4,75

1,24
788 |

5,86
9,70
1556

157,55
127,38
42,07
73,07
153,22
217,96
124,62
60,55
180,52
73,86
196,76
136,63
1544.20

123,98
114,93
34,56
20,73
26,49
196,62
49,81
54,24
109,08
65,67
180,37
104,83
1081.27

0,27

15,65
9,45
6,25

22,19

28,41

13,65

21,81
4,44

18,43
8,19

16,39

16,12

| 180.99 |

0,99
21,41
10,01

3,95

14,02
3.00
1,97
411

75.64

6,77
8,55
7,69
1,87
12,01

16,80 |

25,98

10,22
38 90 |

2,79
12,74
143.66

58.39 |

2,94
925.99

53.90

11,22 11,22

33,46 26,98

47,23 11,87

4,78 0,58

34,96 12,14

32,41 12,51
371,38 46,70
106,88 18,22
160,05 24/74
459,47 4R 58

83,13 4,17

0,95 n,95
1345,87 ı 852,28 135,19 ) 218,76 | 60,66 ; 41,61 37,37
1477,18 946,42 Nu od | 120,74 | 61,08 31,71 94,62
1783,51 1101,78 272,24 | 208,52 ı 114,31 832,74 53,90
1209,57 727,43 | 140,92 205,67 | 55,66 42,58 37,37
4470.27 1277563 | 635,892 | 534,94 | 231,00 | 106,98 185,89
        <pb n="124" />
        Auslandsanleihen des Saargebiets. 117
tionen, die zur Umwandlung der Valutaschulden deutscher Städte
ausgegeben sind, das Darlehn an den Norddeutschen Lloyd und
die zweite Hälfte der zweiten Siemens-Anleihe, wenn man wieder
auf die in Tab. 16 angegebene Gesamtsumme kommen will. Prozen-
tual ergibt sich folgende Verteilung:

Länder

Ver. Staaten . ı
England. ...
Holland . . |
Schweiz. . .
Schweden . .‘
Versch.Länd.. |

Jahr
1924 | 1925

a A922

51,0
24.6

JA

*aq97

Oktober—$September
Qain „996/7 | 1924/7

62,1
14,2
‚9
;2
1,4
72

SE

In Europa sind demnach rund 40 % der Anleihebeträge unter-
gebracht, wobei noch zu bedenken ist, daß in den Vereinigten Staa-
ten bei der Auflegung deutscher Anleihen nicht unerhebliche Be-
träge für Rechnung europäischer Interessenten gezeichnet wOor-
den sind.

Die Verteilung der Tilgungs- und Zinsenbeträge auf die ein-
zelnen Jahre ist im Anhang (Tab. 9 und 10) angegeben.

Die Auslandsanleihen des Saargebiets.

£
0
Wi
a

Im Saargebiet hat die Stadt Saarbrücken zwei Anleihen und
der Zweckverband „Verband der Kreise des Saargebiets‘“ eine’ An-
leihe in Neuyork aufgenommen, ferner hat die Hypothekenbank
Saarbrücken zwei Pfandbriefserien zu je 1 Mill. $ an Ames, Emerich
&amp; Co verkauft. Dazu kommen eine Anzahl kleinerer Anleihen von
katholischen Kirchengemeinden usw., die in Holland aufgenommen
wurden. Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die An-
leihen.

Von der Anleihe der Saarkreise wurden 500000 $ durch die
Amsterdamsche Bank und Internationale Bank in Holland am
4. Juli 1925 zu 97 % aufgelegt.

Die Auflegung der Anleihen der Stadt Saarbrücken, der Saar-
kreise und der Hypothekenbank Saarbrücken A.-G. erfolgte durch
Ames, Emerich &amp; Co unter Beteiligung von Strupp &amp; Co und zum
Teil auch anderer Firmen. Die kirchlichen Anleihen wurden von
der Nationale Spaar- en Emissiebank aufgelegt, mit Ausnahme der
Anleihe der Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken, die von
der Nederlandsche Landbouwbank emittiert wurde.

Die erste Anleihe der Stadt Saarbrücken hat die un-
gewöhnliche Laufzeit vom 1. Januar 1925 bis 31. März 1935. Die
        <pb n="125" />
        L3

Deutschlands Auslandsanleihen.
Tab. 18. Auslandsanleihen des Saargebiets.

Anleiheschulden

Stadt Saarbrücken I . .
Stadt Saarbrücken II. .
Verband der Kreise des
Saargebiets .....
Hypothekenbank Saar-
brücken Serie A...
Serie BB. ..
K.K. St. Joseph, Holz I .
K.K. St. Martinus,
Itzbach .......
K. K. König Christus,
Guidesweiler I. ...
K.K.St. Michael, . ...
Friedrichstal a, S.. ..
K.K. St. Franziskus von
Assisi, Urexweiler. . .
K.K. St. Joseph, Holz II.
K.K. St. Petrus u. Paulus,
Nalbach .......
K.K. St. Johannes,
Piesbach-Bettstadt . .
K.K.St. Michael, Körprich
a.d.Saarı ......
K.K. St. Johann,
Saarbrücken .....
K. K. König Christus,
Guidesweiler I1. . .
K. K, hl. Maria Himmel-
fahrt, Saarbrücken-
Rußhütte ......
Waisenhaus u, Kollegium
Aloisianum, St. Wendel

Zins- Betrag
fuß 1in 1000

7
ß

$ 3000
$ 3000

7

$ 4000

5
6
Q

$ 1000
$ 1000
hfl 27

Q

hfl 10

3

hfl 60
hfl 1835

3
7

hfl 25
hfl 10

h{fl1 160

hfl 170
hifl 48

hfl 45
| 7

|
Y hfl 250

Emis-
sions-

Aufgelegt

kurs

n | am

Fällie

96
95

20. 1.28 31. 3.35
13. 7.27 1. 1.58
Neuyork! 8. 7.25l31. 3.35

97

973,
95
100

Neuyork
Neuyork
Holland

15. 2.27| 1. 3.47
28.10. 27| 1.10.47
11. 9.26'15. 9.36.
5.10. % 1.10. 36.
| 27.10.26) 1.11.36
| 29, 12. 26! 15. 12. 41

100

Holland
100

Holland

100

Holland

100
3100

Holland
Holland

13. 1.27
23. 1.27

1. 1.37
1. 1.87

993/

Holland

25. 2.9

1. 2.492

1056

Holland

11. 3.27

1.10. 36
16

az

Holland

‚91. 4.927)

1. 5.37

an”

„ Holland

‚22. 4.27' 1. 5.42
| 5. 5.27) 1. 5.47

9334] Holland
Tilgung erfolgt durch einen Tilgungsfonds von 220 500 $, vermehrt
um die Zinsen der getilgten Anleihebeträge. Die Einzahlungen
haben mit dem 1. Oktober 1925 begonnen. Soweit ein Ankauf auf
dem freien Markt bis zum 1. Januar bzw. 1. Juli nicht möglich ist,
erfolgt Auslosung zu 105 %. Die zweite Anleihe ist datiert vom
1. Juli 1927 und läuft bis 1. Januar 1957. Die Tilgung erfolgt ab
Li. Januar 1928 gleichfalls in kumulativer Weise. Verstärkte Til-
gung ist ab 1. Januar 1933 zulässig, sei es durch Ankauf oder durch
Auslosung zu parli.

Von der Anleihe der Saarkreise werden seit 1. Oktober
1925 halbjährlich 145 000 $, vermehrt um die Zinsen für die ge-
tilgten Anleihebeträge, getilgt. Eine Gesamtkündigung kann
ferner zu 105 % erfolgen. Der Erlös der Anleihe diente zu Er-
weiterungen von Wasser- und Elektrizitätswerken, Straßenbahnen
        <pb n="126" />
        Auslandsanleihen des Saargebiets.

119

und für Wohnungsbauten, zu 25 % ferner zur Rückzahlung der
Franesschulden.

Die Tilgung der Pfandbriele der Hypothekenbank
Saarbrücken, Serie A, erfolgt in folgender Weise: 1. Septem-
ber 1927 bis 1. März 1932 je 12 500 $ halbjährlich, 1. September
1932 bis 1. März 1937 abwechselnd 19000 und 18500 $, 1. Sep-
tember 1937 bis 1. März 1942 abwechselnd 27 500 und 28000 $,
1. September 1942 bis 1. März 1947 halbjährlich 41000 $. Ab
1. März 1982 ist verstärkte Tilgung zulässig. Von der Serie B
werden vom 1. April 1928 bis 1. Oktober 1932 halbjährlich 12 500 $
getilgt, vom 1. April 1933 bis 1. Oktober 1937 abwechselnd 19 000
und 18 500 $, vom 1. April 1938 bis 1. Oktober 1942 abwechselnd
27 500 und 28 000 $, vom 1. April 1943 bis 1. Oktober 1947 halb-
jährlich 41000 $. Ab 1. Oktober 1982 ist verstärkte Tilgung zu-
lässig.
        <pb n="127" />
        <pb n="128" />
        Anhang
        <pb n="129" />
        Inhaltsverzeichnis.

Die Prospekte der Dawes-Anleihe
1. Der amerikanische Prospek
2. Der englische Prospekt .
8. Der französische Prospekt
4. Der italienische Prospekt
5. Der schweizerische Prospekı
6. Der holländische Prospekt
7. Der schwedische Prospekt.

Seite
123
127
129
131
132
135
139
141
154
155

'Tab. 1. Chronologische Übersicht über die langfristigen Auslandsanleihen
'Tab. 1a. Übersicht über die Schatzscheindarlehen . ........
Tab. 2. Emissionskurse der Serienanleihen . ... 0.000.000. «+4
Richtlinien über die Aufnahme von Auslandskrediten durch Länder,
Gemeinden und Gemeindeverbände. . . . -
Neue Richtlinien... 0.20000000000000000 RK
Ergebnis der Verhandlungen in Zürich vom 9. August 1926 über die Rege-
lung der Valutaschulden der deutschen Städte ......-
Die Verzinsung und Tilgung der 6 Mill.-$-Anleihe der Rhein-Main-Donau-
A.-G. (Auszug aus dem Emissionsvertrag) .........
Tab. 3. In den Vereinigten Staaten untergebrachte Anleihen und Teile
von Anleihen . 2.000 Rn
Tab. 4. In England untergebrachte Anleihen und Teile von Anleihen .
Tab. 5. In Holland untergebrachte Anleihen und Teile von Anleihen ,
Tab. 6. In der Schweiz untergebrachte Anleihen und Teile von Anleihen
Tab. 7. In Schweden untergebrachte Anleihen und Teile von Anleihen
Tab. 8, In anderen, mehreren oder nicht bekannten Ländern unter-
gebrachte Teile von Anleihen .....0.00 0050000000001. 170
Tab. 9. Die jährlichen Ausgaben für Tilgung der Auslandsanleihen. . 171
Tab.10. Die jährlichen Ausgaben für Verzinsung der Auslandsanleihen 172
Tab.11. Umsätze deutscher Anleihen m Neuyork „4 178

156
159

163
        <pb n="130" />
        Anhang.

„23

Die Prospekte der Dawesanleihe.
1, Der ameril nische Prospekt.
$ 110,000,000
German External Loan 1924
SEVEN PER CENT. GOLD BONDS
Dated October 15, 1924 Due October 15, 1949
Interest payable April 15 and October 15
Non-Redeemable Prior to Maturity, Except for the Sinking Fund
Sinking Fund, for this issue, $4,620,000 a year, payable monthly, beginning
November 15, 1924; sufficient to retire annually one-twentyfifth of the issue
at 105%

Bonds to be retired through the Sinking Fund by purchase, if obtainable
at or below 105% and accrued interest, or if not so obtainable, by redemp-
tion by lot at 105% and accrued interest, such acerued interest in either case
to be paid otherwise than out of the Sinking Fund, The Bonds are to be
redeemable for the Sinking Fund on October 15 of each year. commencing
October 15, 1925,

Coupon Bonds in denominations of $1,000, $500 and $100
Principal and interest payable in New York City at the office of

J. P. Morgan &amp; Co. in United States gold coin of the present standard of

weight and fineness, without deduetion for any German taxes, present or
future.
Doctor Luther, Finance Minister of Germany, has prepared, and the
Reparation Commission and Owen D. Young, Agent-General for Reparation
Payments, have approved, the following summary from his statement dated
October 10, 1924, printed within:

THE LOAN These Bonds are part of an International Loan to be
issued for the purpose of carrying into effect the
Plan of the First Committee of Experts appointed by the Reparation
Commission, for the double purpose of ensuring currency stability in
Germany and of financing, especially, deliveries in kind during the
preliminary period of economic rehabilitation. The Loan is to be
issued in Great Britain, France, Italy, Switzerland, Holland, Belgium,
Sweden, Germany and the United States of America, in bonds of
various Currencies, and for an amount estimated to be sufficient to
yield in the aggregate a net sum equivalent, at current rates of
exchange, to approximately 800,000,000 Gold Marks (approximately
$190,400,000).
SECURITY The service of interest and amortization of the Loan is:
(1) A direct and unconditional obligation of the German
Government chargeable on all the assets and revenues
of that Government,
(2) A specific first charge on all payments provided for
under the Dawes Plan to or for the account of the
        <pb n="131" />
        124

Anhang..

Agent-General for Reparation Payments, such charge
being prior to reparation and other Treaty payments,
which in turn have a specific precedence over the
existing German debt,
A first charge by way of collateral security on the
“controlled revenues,” i, e., the gross revenues of the
German Government derived from the customs and
From the taxes on tobacco, beer and sugar, the net
revenue of the German Government irom the spirits
monopoly and such tax (if any) as may hereafter be
similarly assigned by the German Government in
accordance with the terms of the final protocol of the
London Conference, The “controlled revenues” are
estimated as amounting annually to not less than
1,000,000,000 Gold Marks (approximately $240,000,000).
The German Government may not create any further
charge upon the controlled revenues ranking prior to
or equaliy with the charge created in favor of the
bonds of the Loan,
LONDON In the London Protocol, Annex IV, Article 3, the
PROTOCOL Governments of Belgium, Great Britain (with the
Governments of Canada, Australia, New Zealand,
South Africa and India), France, Greece, Italy, Japan, Portugal,
Roumania and Jugo-Slavia, agreed as follows:

“In order to secure the service of the loan of 800 million gold
marks contemplated by the Experts’ Plan, and in order to facilitate
the issue of that loan to the public, the signatory Governments hereby
declare that, in case sanctions have to be imposed in consequence of
a default by Germany they will safeguard any specific securities
which may be pledged to the service of the loan,

“The signatory Governments further declare that they consider
the service of the loan as entitled to absolute priority as regards any
resources of Germany so far as such resources may have been sub-
jected to a general charge in favor of the said loan, and also as
regards any resources that may arise as a result of the imposition
of sanctions.”
At the London Conference, the Allied Governments adopted a Teso-
lution reading as follows:

“The Allied Governments, desiring that this loan should be success-
fully raised, and contemplating that the loan will be a first lien on the
security pledged thereto, will invite the Central Banks in their respective
zountries to use their good offices to facilitate the placing of the loan.”

In connection with this resolution, and at the request of the Govern-
ments of Great Britain, France and Belgium, J. P, Morgan &amp; Co, in
association with the undersigned, have undertaken the issue of the
American nortion of the Loan.
The Bonds are offered for subscription, subject to the conditions stated
below, at 92% and accrued interest, to yield over 7.70%. to maturity

All subscriptions will be received subject to the issue and delivery
to us of the Bonds as planned and to the approval by counsel of the relevant
jocuments and proceedings.

Subseription books will be opened at the office of J. P. Morgan &amp; Co.,
at 10 o’clock A. M., Tuesday, October 14, 1924, The right is reserved to
reject any and all applications, and also, in any case, to award a smaller
amount than applied for,
        <pb n="132" />
        Anhang,

1925

The amounts due on allotments will be payable at the office of
J. P. Morgan &amp; Co., in New York funds to their order, on Or about
October 30, 1924, as called for, against the delivery of Interim Receipts
exchangeable for definitive Bonds when prepared and received,

J. P. Morgan &amp; Co.

Kuhn, Loeb &amp; Co. First National Bank The National City Company
Guaranty Company of New York Bankers Trust Company, New York
Harris, Forbes &amp; Co. Lee, Higginson &amp; Co.
Kidder, Peabody &amp; Co. Dillon, Read &amp; Co.

New York. October 14. 1924.
STATEMENT. ,
GERMAN EXTERNAL LOAN 1927
Arrangements have been made for portions of the Loan to be issued
in Great Britain, the United States of America, Belgium, France, Holland,
[taly, Sweden, Switzerland and Germany, The Loan will be issued in the
form of bonds to bearer carrying interest at 7%. per annum and repayable
within 25 years by means of a Sinking Fund to be applied to the purchase
and/or drawing of bonds of the issue in the manner Set forth in the
prospectuses relating to the several issues, Bonds issued in the United
States of America and the interest thereon will by expressed and be payable
in United States dollars; bonds issued elsewhere and the interest thereon
will be expressed and be payable in Sterling or in the currency of the
country of issue, as may be provided in the relative prospectuses, The
Loan is issued for the purpose of carrying into effect the Plan proposed to
the Reparation Commission by the First Committee of Experts (the “Dawes
Committee”) for the discharge of the reparation obligations and other
pecuniary liabilities of Germany under the Treaty of Versailles, which
Plan was confirmed by the various Governments concerned and by the
Reparation Commission at the London Conference of August, 1924, The
German Government has undertaken to adopt all appropriate measures for
carrying into effect the said Plan and for ensuring its permanent operation.
The Loan is intended to serve the double purpose of ensuring currency
stability in Germany and financing, especially, deliveries in kind during
che preliminary period of economic rehabilitation,

The service of interest and amortization of the Loan is:

(1) A direct and unconditional obligation of the German Government
chargeable on all the assets and revenues of that Government.

(2) A specific first charge on all payments provided for under the
Plan of the Dawes Committee to or for the account of the Agent-General
for Reparation Payments, such charge being prior to reparation and other
Treaty payments, which in turn have a specific precedence over the existing
German debt,

(3) A first charge by way of collateral security on the “controlled
revenues,” i. e., the gross revenues of the German Government derived
irom the customs and from the taxes on tobacco, beer and sugar, the net
revenue of the German Government from the spirits monopoly and such
tax (if any) as may hereafter be similarly assigned by the German
Government in accordance with the terms of the final protocol of the
London Conference. ,

The Reparation Commission have postponed in favor of the charges
created in respect of the Loan all reparation and other charges upon the
payments to the Agent-General for Reparation Payments, including charges
in respect of deliveries in kind or payments therefor, whether direct or
through the operation of any reparation recovery act od decree.
        <pb n="133" />
        7}
Au

Anhang.

The annual sum required for the service of interest and amortization
of the Loan, on the basis of present exchange rates, will not exceed about
91,500,000 Gold Marks, The payments to the Agent-General for Reparation
Payments have been fixed at 1,000,000,000 Gold Marks for the first year
and are expected to increase thereafter until they reach 2,500,000,000 Gold
Marks for the fifth and subsequent years. The annual gross receipts of
the controlled revenues are estimated at not less than 1,000,000,000 Gold
Marks, The German (Government may not create any further charge upon
the controlled revenues ranking in priority to or pari passu with the charge
created in favor of the bondholders of this issue,

The German Government has executed a General Bond whereby
S, Parker Gilbert (the Agent-General for Reparation Payments), N. D. Jay
and C, E. ter Meulen have been appointed Trustees for the bondholders of
the Loan. In the event of the termination of the appointment of a Trustee,
other than the Aygyent-General for Reparation Payments, the power of
appointing a new Trustee is vested in the remaining Trustees,

The German Government have agreed that, 15 days prior to the due
date of any instalment of interest and 15 days prior to the due date of
any redemption moneys, there shall be paid to the Trustees the whole of
the funds required to meet the service of such interest and redemption.
With a view to carrying into effect this provision, arrangement is made
for the payment to the Trustees by the Agent-General for Reparation Pay-
ments on the fifteenth day of each calendar month of a sum equivalent to
at least one-twelfth of the amount necessary io meet the service of the
Loan for one year,

The Reparation Commission considers it desirable that the Agent-
General for Reparation Payments should, ex officio, be one of the Trustees
for the bondholders, In order to ensure, if possible, the continuation of
this arrangement, the Reparation Commission will, in the event of the
post of Agent-General becoming vacant, consult with the remaining
Trustees with a view to appointing to the vacant post a person satisfactory
to them as representing the bondholders,

For the purpose of providing the necessary foreign currencies for the
service of the Loan, the German Government, the Reparation Commission,
the Transfer Committee and the Agent-General for Reparation Payments
have agreed that funds required to be sent abroad for that purpose shall
have an absolute right of remittance, which right shall have priority over
the remittance of funds required to be remitted in discharge of revaration
payments or other liabilities.. .

Article 3 of Annex IV of the Final Protocol of the London Conference
Dated 16th August, 1924:

“In order to secure the service of the loan of 800 million gold marks
contemplated by the Experts plan, and in order to facilitate the issue of
that loan to the publie, the signatory Governments hereby declare that, in
case sanctions have to be imposed in consequence of a default by Germany
they will safeguard any specific securities which may be pledged to the
service of the loan.

“The signatory Governments further declare that they consider the
service of the loan as entitled to absolute priority as regards any resources
of Germany so far as such resources may have been subjected to a general
charge in favor of the said loan and also as regards any resources that
May arise as a result of the imposition of sanctions ”
Dr, Luther,
Minister of Finances of the German Reich,
10th October, 1924,
        <pb n="134" />
        Anhang.

127

Reparation Commission
Paris, 10th October, 1924,
Dr. Luther, .
Minister of Finances of the German Reich,
Sir:
I am directed to inform you that the Reparation Commission has
taken note of the statement signed by you which is appended to the
prospectuses about to be issued in connection with the German External
Loan, 1924, and that they have taken the necessary action to enable the
service of the loan to be fully secured under the charges referred to in that
atatement.
I am, Sir,
Your obedient servant,
S. A. Armitage-Smith

Secretary-General.

October 10, 1924,
J. P. Morgan &amp; Co.,
23 Wall Street,

New York, N. Y.U.S. A.
Dear Sirs:
en Having read the letter addressed to you by the German Finance
Minister regarding the Loan to produce 800,000,000 gold marks and having
noted the security to be pledged by the German Government therefor, such
pledge being made effective by action of the Reparation Commission, I am
zlad to advise you that, as Agent-General, I consider the pledge as made
to be effective and the action taken by the Reparation Commission, the
Transfer Committee, the Agent-General and otherwise such as to ensure
the carrying out of the Loan service,
Yours very truly,
Owen D. Young,
Avent-General for Reparation Payments.

2. Der englische Prospekt.
GERMAN EXTHRNAL LOAN,
1924
in Bonds of various Issues for amounts sufficient to yield in the aggregate
an effective sum of the equivalent of Gold Marks 800,000,000, plus the
expenses of issue, of negotiation and of delivery.
Capital and Interest payable without deduction for any German Taxes,
present or future.
ISSUE OF £ 12,000,000
GERMAN GOVERNMENT £7% STERLING BONDS, 1924—BRITISH ISSUE
(being a portion of the above-mentioned Loan)
Interest payable half-yeariy on the 15th April and 15th October,
The 1st Coupon will be for £ 2: 10s. per Cent, and will be payable on the
15th April, 1925.
        <pb n="135" />
        128

Anhang,
PRICE OF ISSUE, £ 92 PER CENT.
PAYABLE AS FOLLOWS:
On Application SR
On Tuesday, 4th November, 1924
On Friday, 5th December, 1924
In Thursday, Sth January, 1925

£ 5 per Cent.
X
be
7
Der Cent.

THE GOVERNOR AND COMPANY OF THE BANK OF ENGLAND
are authorised to receive applications for £ 12.000,000 German Government
£7% Sterling Bonds, 1924, The Bonds will be to bearer and will be issued
in denominations of £ 100, £ 500 and £ 1,000,

The terms, conditions and security of the German External Loan, 1924,
of which this Issue forms part, are set forth in a Statement signed by the
Minister of Finances of the German Reich and appended to this Prospectus.

Principal and Interest of Bonds of this Issue will be payable in
sterling at the Bank of England, London. Interest will be payabile half-
yearly by Coupon on the 15th April and 15th October. A first payment of
£2:;10s. per Cent, will be made on the 15th April, 1925,

The portion of the Sinking Fund applicable to this Issue will be
applied in the purchase of Bonds when the price thereof is below par
(exclusive of accrued interest) or by drawings at par when the price is at par
or above (exclusive of acerued interest). In any year in which drawings are
necessary, such drawings will be made during the month of September,
sommeneing with September, 1925, in such manner and subject to such
regulations as the Trustees may deem expedient: the Bonds then drawn will
be due for repayment on the following 15th October on which date they
will cease to bear interest. The numbers of the Bonds drawn will be
published by advertisement in the Times not less than one month prior to
the date of redemption,

Bonds not previously redeemed by purchase or drawing will be repaid
at par on the 15th October, 1949.

Applications, which must be accompanied by a deposit of £5 per
Cent., will be received at the Bank of England Loans Office, 5 &amp; 6, Lombard
Street, E.C. 3. In case of partial allotment the balance of the amount paid as
deposit will be applied towards payment of the first instalment; should there
be a surplus after making that payment, such surplus will be refunded by
cheque.

Applications must be for sums of £ 100 or multiples thereof,

Instalments may be paid in full after allotment under discount at the
rate of 3 per Cent, per annum. In the case of full payments made before
Ihe 4th November, 1924, discount will only be allowed from the latter date.

Default in the payment of any instalment by its proper date will
render the deposit and any instalments previously paid liable to forfeiture
and the allotment to cancellation,

Scrip Certificates to Bearer with Coupon attached for the interest
payable 15th April, 1925, will be issued in exchange for the Allotment
Letters. Fully-paid Serip Certificates will be exchangeable in due course
for definitive Bonds. ;

A commission of 5s. per £ 100 will be paid to Bankers and Stock-
brokers on allotments made in respect of applications bearing their stamp.

As mentioned in the accompanying Statement, arrangements have been
made under which certain of the portions of the Loan issued in other
Countries will be in Sterling Bonds: the Bonds of each such issue will con-
stitute a separate series and it is intended to make application, after the
lapse of two years from the date of this Prospeetus, for the admission to
        <pb n="136" />
        Anhang.

129

a quotation on the London Stock Exchange of such Sterling Bonds issued
outside the United Kingdom,

A copy of the General Bond securing the Loan, of the Treaty of Ver-
sailles, of the Report of the 9th April, 1924, by the First Committee of
Experts appointed by the Reparation Commission, of the final Protocol of
the London Conference dated 16th August, 1924, with annexes, and of a
letter delivered to the German Delegation in London on the 16th August,
1924, by the French and Belgian Delegations containing a Declaration by
the French and Belgian Governments regarding the Evacuation of the Ruhr
may be seen at the Bank of England Loans Öffice, 5 &amp; 6, Lombard Street,
E.C.3, and at the offices of Messrs, Freshfields, Leese &amp; Munns, 81, Old
Jewry, E.C. 2, during business hours, while the list is open.

Prospectuses and Application Forms may be obtained at the Bank of
England Loans Office, 5 &amp; 6, Lombard Street, E.C.3, and at any of the
Branches of the Bank; of Messrs, Mullens, Marshall, Steer, Lawford &amp; Co.,
13, George Street, Mansion House, E.C. 4; and at any Stock Exchange in
the United Kingdom,

Prospectuses and Application Forms may also be obtained at Offices
in Great Britain of the undermentioned Banks:—

Bank of Liverpool &amp; Martins, Ltd. Manchester &amp; County Bank, Ltd.
Bank of Scotland. Midland Bank, Ltd.

Barclays Bank, Ltd, National Bank, Ltd.

British Linen Bank. National Bank of Scotland, Ltd.
Clydesdale Bank, Ltd. National Provincial Bank, Ltd.
Commereial Bank of Scotland, Ltd. North of Scotland Bank, Ltd.
Coutts &amp; Co. Royal Bank of Scotland.
District Bank, Ltd. Union Bank of Manchester, Ltd,
Glyn, Mills &amp; Co. Union Bank of Scotland, Ltd.
Lancashire &amp; Yorkshire Bank, Ltd. Westminster Bank, Ltd.

Liovds Bank, Ltd. Williams Deacon’s Bank, Ltd.

The List of Applications will be closed on or before Friday, the
17th October, 10924.

BANK OF ENGLAND, LONDON,

14th October, 1924,

(Es folet das Statement Dr. Luthers.)

3. Der französische Prospekt.
NOTICE

Sur
A
L’EMPRUNT EXTERIEUR ALLEMAND 1924
Emis en execution du Plan propose par le Premier Comite des Experts
(Comite Dawes)
(En obligations de diverses series d’un montant total devant produire une
somme effective Equivalant &amp; 800.000.000 de marks or, tous frais exclus.)
Capital et interets nets de tous impöts allemands presents et futurs
Toutes les Obligations du present Emprunt jouissent des memes garanties
et des memes droits, quels que soient la date et le lieu d’Emission.
Dfitzner. Deutschlands Auslandsanleihen.
        <pb n="137" />
        ‚0

Anhang,

SERIE FRAKNCAISE:
Montant nominal: £ 3.000.000.—
represente par 30.000 Obligations sterling 7% du Gouvernement Allemand,
d’un montant nominal de £ 100.— chacune, amortissables de 1925 ä&amp; 1949.
Autorisation du Ministere des Finances en date du 10 Octobre 1924,
interöts payables semestriellement le 15 Avril et le 15 Octobre de chaque
annee,

3.— payvable le 15 Avril 1925,
P az

„SION:
£ 92.— par Obliyation; soit au cours de 85 francs pour une Livre Sterling.
7.820 francs par Obligation,
payable chez Messieurs Lazard Freres &amp; Cie, 5, rue Pillet-Will, ä Paris
Les obligations seront au porteur, .

Il pourra 6tre delivre des coupures de £ 500.— et £ 1.000.—,

Les modalites, conditions et garanties de l’Emprunt exterieur allemand
1924, dont cette serie fait partie, sont precisees dans une declaration signee
par le Ministre de Finances du Gouvernement allemand en date du 10 octobre
1924, et dont Ja traduction est jointe &amp; la presente notice,

Le praiement des coupons et le remboursement des obligations sorties
aux tirages auront lieu chez MM, Lazard freres &amp; Cie, &amp; Paris, en franes.
au cours du change &amp; vue sur Londres,

Les coupons des titres definitifs seront payables ä Londres et dans
toutes les autres capitales ol ıdes tranches exprimees en sterling auront
ete Gmises,

La partie du fonds d’amortissement applicable &amp; la presente serie sera
employee &amp; V’amortissement des obligations, soit par rachats en Bourse, si
le cours est au-dessous du pair, compte tenu des interets courus, Soit au
pair par tirages au sort annuels, si le cours est au pair ou au-dessus du
pair, compte tenu des interets courus.

Les tirages seront, s’il ya Heu, effectues en septembre, &amp;ä partir de
septembre 1925, dans les formes et conditions qui seront jugees convenables
par les fideicommissaires (trustees), les obligations sorties au tirage 6tant
remboursables le 15 oetobre suivant, date A lacuelle elles messerant de
porter intere&amp;t, , .

Les numeros des oObligations remboursables seront publies dans un
journal d’annonces legales de Paris un mois au moins avant la date de
remboursement, ; '

Le 15 octobre 1949, les obligations restant en GCirculation seront
remboursees au pair,

Des certificats provisoires auxquels sera attach6 le coupon du
15 avril 1925 seront remis en 6change des recus de souseription a une date
qui sera fixee ulterieurement, Ces certificats seront ensuite 6changes contre
des titres definitifs.

L’admission &amp; 1a Cote offieielle des Ayents de Change &amp; la Bourse de
Paris sera demandee, ;

Apres une periode de 2 ans commengcant le 14 octobre 1924 il sera
demande, pour la tranche francaise, Vadmission A 1a Cote officielte du Stock
Exchange de Londres.
Declaration faite au Timbre le 11 Octobre 1924,
Es folet das Statement Dr. Luthers in französischer Übersetzung.)
        <pb n="138" />
        Anhang.

1
4. Der italienische Prospekt,
PRESTITO ESTERNO DELLA GERMANIA, 1924-1949
An emettersi in Obbligazioni di varie emissioni per importi sufficienti @
produrre . complessivamente una somma reale equivalente a
800,000.000 marechi oro, oltre le spese di emissione, di neg0ziazione
a di conserna dei titolL
Le garanzie assegnate per il Prestito Germanico, di cui questa emissione
fa parte, sono fissate nell’unita dichiarazione (Statement) sottoscritta
dal Ministro delle Finanze del Reich Germanico.
EMISSIONE IN ITALIA
di L. 100,000,000 capitale nominale del detto Prestito, fruttante Pinteresse
annuo di 7%, rimborsabile in 25 anni non oltre il 1949,

Programma di Sottoscrizione,

La quota suddetta &amp; divisa in 200,000 Obbligazioni al portatore, del
valore nominale di L.500 ciascuna, Saranno emissi, altresi, titoli multipli
da 5, 25 e 50 Obbligazioni, rispettivamente ver un capitale nominale di
L. 2,500, L. 12,500 e L. 25,000. ,

Gli interessi delle Obbligazioni sono pagabili con cedole semestrali in
scadenza al 15 aprile e al 15 ottobre di ciascun anno, La prima cedola
sard esigibile il 15 aprile 1925.

Il capitale e gli interessi sono esenti da qualsisia imposto germanica
presente e futura. : ,

L’attuale imposta speciale italiana, in ragione di L, 15 %, sull’importo
delle cedole, e il bollo italiano sui titoli, in ragione di L. 1.20 %, sono a
sarico del Governo Germanico. .

Il rimborso del Prestito si effettua mediante acquisti sul mercato 0 per
estrazioni. secondo le norme stabilite dalla Obbligazione Generale (General
Bond). . ; ;

Il Prestito sarı rimborsabile il 15 ottobre 1949, o prima, per mezzo di
un fondo annuale di ammortamento destinato per l’acquisto di Obbligazioni,
quando il prezzo di esse si trovasse sotto la pari (esclusi gli interessi
maturati), o per il loro rimborso alla pari a mezzo di estrazioni, quando il
prezzo fosse alla pari o superiore (esclusi gli interessi maturati).

Negli anni nei quali siano necessarie le estrazioni, queste avranno
luogo durante il mese di settembre, a partire dal settembre 1925, nel modo
e secondo i regolamenti che i Fidueiari (Trustees) giudicheranno adatti,
Le Obbligazioni estratte saranno pagabili il 15 ottobre seguente, alla qual
data cesseranno di essere fruttifere. I numeri delle Obbligazioni sorteggiate
saranno pubblieati su la Gazzetta Uffieiale del Reyno almeno 15 giorni prima
della data del rimborso,

Gli interessi e limporto delle Obbligazioni estratte per il rimborso
saranno pagabili presso le Sedi e le Suceursali, nel Regno. della Banca
d’Italia. .

Per agevolare le operazioni concernenti il collocamento di questo
DPrestito, sotto la presidenza del Direttore Generale della Banca d’ Italia,
si &amp; costituito un Consorzio, del quale fanno parte: l’ Istituto Nazionale per
i cambi con Vlestero, la Banca Commerciale Italiana, il Credito Italiano, la
Banca Nazionale di Credito, il Banco di Roma, l’ Istituto Italiano di Credito
Marittimo, 1a Banca Commerciale Triestina, Ina Banca d’ America e d’ Italia,
BP Totituto A; Credito delle Casse di Risnarmin Ttaliane. 1’ Assoeiazione
        <pb n="139" />
        132

Anhang,

Bancaria Italiana in rappresentanza di Banche ad essa associate, e un
gruppo di altri Istituti e Banchieri rappresentati dalla Presidenza del
a x

VON SOTZ10_
Condizioni di Emissione,

Le Obbligazioni sono poste in sottoscrizione al prezzo di L. 460
ciascuna, oltre interessi 7 % maturati dal 15 ottobre corrente.

Le sottoscrizioni devono essere per un importo minimo di 10 Obbli-
gazioni (L, 5000 cap. nom.), e quelle superiori devono corrisnondere a
multipli di 5 Obbligazioni (L. 2500 cap. nom.).

Il 30 ottobre, all’atto della prenotazione, dovranno versarsi L. 25 per
agni Obbligazione prenotata.

Le Obbligazioni che saranno assegnate in seguito al reparto dovranno
liberarsi come appresso:

Il 20 novembre, mediante versamento di:

L. 240 per Öbbligazione, piü L. 1,68 importo degli interessi 7% maturati
sulla detta somma dal 15 ottobre 1924, il tutto sotto deduzione delle
somme versate all’atto della prenotazione.

L” 8 gennaio 1925, mediante versamento del saldo di:

mediante versamento del saldo di:

L. 220 per Öbbligazione, piü L. 4,247 importo degli interessi 7 % maturati
dal 15 ottobre 1924, sulle L. 260 rappresentanti il saldo del valore
nominale,

Per ogni ritardato versamento sarı applicato Vinteresse di mora di
8% fino al 1° febraio 1925, trascorso il quale termine le Obbligazioni non
ılberate alla data medesima saranno vendute 2a tmtto rischio del
sottoscrittore,

A. fronte dei versamenti fatti a liberazione delle Obbligazioni assegnate,
saranno rilasciati ai sottoserittori certificati provvisori al loro nome, cedibili
per semplice girata, commutabili in seguito con i titoli definitivi eselusiva-
mente presso le casse che li avranno rilaseiati.

Le sottoscrizioni saranno ricevute il 30 ottobre corrente, a Bari,
Firenze, Genova, Milano, Napoli, Palermo, Roma, Torino, Trieste e Venezia,
presso le filiali dei seguenti Istituti: Banca d’Italia, Banco di Napoli, Banco
di Sicilia, Banca Commerciale Italiana, Credito Italiano, Banca Nazionale
di Credito, Banco di Roma, Istituto Italiano di Credito Marittimo. Banca
Commerciale Triestina, Banca d’ America e d’ Italia.

Roma, dalla Direzione Generale della Banca d’ Italia, addi 17 ottobre 1924.

/Es folgt das Statement Dr. Luthers in italienischer Übersetzung)

5. Der schweizerische Prospekt,
7% Anleihe des Deutschen Reiches von 1924
(Wiederaufbau -Anleihe)
aufgenommen zur Durchführung des in der Londoner Konferenz vom
August 1924 von den beteiligten Regierungen und der Reparations-
kommission genehmigten sog. Dawes-Planes, der nun die Grundlage bildet
für die Leistungen des Deutschen Reiches aus den Reparationen und den
anderen finanziellen Verpflichtungen des Versailler Vertrages.

Die Anleihe wird ausgegeben in Titeln, die auf verschiedene Wäh-
rungen lauten und deren Erlös einschließlich der Kosten des Geschäfts-
        <pb n="140" />
        Anhang.

133

abschlusses, der Anleihensbegebung und der Titellieferung einen effektiven
Ertrag von 800,000,000 Goldmark oder deren Gegenwert ergibt. Gemäß
Vereinbarung wird die Anleihe in Amerika, England, Belgien, Frankreich,
Holland, Italien, Schweden, in der Schweiz und in Deutschland selber in
den für jedes dieser Länder bestimmten Teilbeträgen emittiert,

Kapital und Zinsen der Anleihe sind von allen gegenwärtigen und
künftigen deutschen Steuern und Abgaben irgendwelcher Art befreit.

Die Anleihe soll dem doppelten Zweck dienen, die Stabilisierung der
deutschen Währung zu sichern und während der ersten Zeit des wirtschaft-
lichen Wiederaufbaues die notwendigen Warenimporte nach Deutschland
zu finanzieren,

Die Anleibe bildet eine direkte Schuld des Deutschen Reiches; sie wird
für Zinsendienst und Kapitaltilgung sichergestellt gemäß den Bestimmungen
der „Allgemeinen Verpflichtung“ (General Bond) der Deutschen Regierung:

a) generell auf dem gesamten Vermögen und den Einkünften des Deut-
schen Reiches,
durch ein besonderes erstes Pfandrecht auf die gemäß dem Dawes-
Plan von Deutschland an den Generalagenten zu leistenden perio-
dischen Reparationszahlungen, für welche Deutschland und die das-
selbe bildenden Einzelstaaten mit ihre gesamten Vermögen und Ein-
künften an erster Stelle haften,
durch ein erstes Pfandrecht auf die Brutto-Einnahmen der Deutschen
Regierung, herrührend aus den Zöllen, aus den Steuern auf Tabak,
Bier und Zucker und endlich auf die Netto-Einnahmen aus dem
Alkoholmonopol.

dp}

Die für den Zinsen- und Tilgungsdienst der Anleihe benötigte jährliche
Summe beträgt ca. Goldmark 90,000,000. Die jährlichen Einnahmen aus
den unter c) hievor erwähnten Quellen werden zurzeit auf über Goldmark
1.000.000,000 geschätzt.

Die Deutsche Regierung hat sich verpflichtet, auf die zugunsten der
Anleihe verpfändeten Einkünfte unter c) hievor keine weiteren Pfandrechte
zugunsten Dritter weder im Vorrecht noch im gleichen Range zu dem den
Obligationären der gegenwärtigen Anleihe gewährten Pfandrecht zu ge-
währen.

In der vorgenannten „Allgemeinen Verpflichtung“ sind drei Treu-
händer (Trustees) der Obligationäre, worunter der Generalagent für die
Renarationszahlungen, Herr Parker Gilbert, ernannt worden,

Die Tilgung der Anleihe erfolgt in 25 Jahren bis zum 15, Oktober 1949
durch einen Sinking Fund, dem jährlich 1% % des Anleihensbetrages plus
ersparte Zinsen überwiesen werden. Die Ziehungen finden jeweilen im
September statt, wobei die ausgelosten Titel am nächstfolgenden 15, Oktober
zur Rückzahlung fällig werden. Den Treuhändern steht indessen das Recht
zu, die planmäßig zu tilgenden Titel, statt sie auszulosen. im freien Markt
zurückzukaufen, sofern sie unter pari erhältlich sind,

Die Deutsche Regierung wird den Treuhändern die für die Verzinsung
und plahmäßige Tilgung der Anleihe erforderlichen Beträge anschaffen,
und zwar in monatlichen Raten von je einem Zwölftel der für den Anleihens-
dienst. eines Jahres benötigten Summe.

Gemäß Verständigung zwischen der Reparationskommission und der
Deutschen Regierung hat der Geldbedarf für den Anjleihensdienst ein
absolutes Vorrecht vor den Reparationszahlungen.
        <pb n="141" />
        134

Anhang.

der für die Schweiz bestimmten Tranche der “
7% Anleihe des Deutschen Reiches

Ausgabe

lie einen Bestandteil der vorerwähnten großen Deutschen Anleihe bildet.

Diese Tranche beträgt Lstg. 3,000,000 nominal und wird auf Grund
des Subskriptionsresultates zerlegt werden in Obligationen von 100, 500
und 1000 Pfund Sterling und in solche von 1000 Schweizerfranken, Sämt-
liche Titel lauten auf den Inhaber,

Die Verzinsung erfolgt halbjährlich je auf 15. April und 15, Oktober
durch Einlösung der den Titeln beigegebenen Coupons. deren erster am
15, April 1925 fällig wird.

Zins und Kapital sind in der Schweiz zahlbar in Schweizerfranken
für die auf diese Währung lautenden Titel und zum Tageskurs für das
englische Pfund für. die auf Pfund Sterling lautenden Titel. Die eid-
yenössische Couponssteuer ist im voraus entrichtet worden, so daß die Zins-
betreffnisse mit den auf den Coupons angegebenen Beträgen netto aus-
bezahlt werden,

Offizielle Zahlstellen sind diejenigen Banken. die auf diesem Prospekt
als Unterzeichner figurieren.

Alle das Anleihen betreffenden Bekanntmachungen sind im Schwei-
zerischen Handelsamtsblatt sowie in je einer Zeitung in Zürich, Basel. Genf
und Bern je einmal zu erlassen.

Die unterzeichneten Banken haben die vorbeschriebene Schweizer
Tranche fest übernommen. Davon sind Lstg. 1.500,000 nominal für beson-
dere Zwecke bereits ausgeschieden, Die restlichen

Pfund Sterling 1,500,000 nominal .
werden hiemit in der Schweiz zu folgenden Bedingungen zur
öffentlichen Subskription
aufgelegt:
1. Zeichnungen nehmen in der Zeit vom
15. bis 22. Oktober 1924

die am Schlusse des Prospektes genannten Stellen spesenfrei ent-

yegen. Dabei haben die Zeichner die Wahl, entweder

a) Titel, die auf 1000 Schweizerfranken, oder

b) Titel, die auf 100, 500 oder 1000 Pfund Sterling

‘'auten, zu subskribieren, ;

Der Emissionspreis beträgt 92% zuzüglich der Stückzinsen vom
(5. Oktober 1924 bis zum Tage der Liberierung.

Vom Ergebnisse der Zuteilung wird den Zeichnern so bald wie mög-
lich nach Schluß der Subskription Kenntnis gegeben, Im Falle die
gingegangenen Zeichnungen den aufgelegten Titel-Betrag über-
steigen, werden sie einer entsprechenden Reduktion unterworfen.
Die zugeteilten Titel sind bis spätestens am 30, November 1924 zu
_.iberieren, Für die in Pfund Sterling ausgestellten Titel hat die
Zahlung des Subskriptionspreises in Schweizerfranken mit Umrech-
nung des Pfund Sterling zum Tageskurs bei der Liberierung zu er-
folgen, falls die Zeichner nicht vorziehen, Zahlung in Pfund Sterling
zu leisten,

Die Zeichner erhalten gegen ihre Zahlung auf den Inhaber lautende

Interimsscheine, die sobald wie möglich gegen die definitiven An-

leihenstitel umgetauscht werden, Der eidgenössische Titelstemnpel

wird von der Deutschen Reichsregijerung getragen

3
        <pb n="142" />
        Anhang.

135

6. Die Zulassung der Titel der schweizerischen Tranche an den Börsen
von Zürich, Basel, Genf und Bern, und zwar sowohl der Titel in
Schweizerfranken, als derjenigen in Pfund Sterling, wird für die
yanze Dauer der Anleihe nachgesucht werden. Nach Ablauf von
ürei Jahren wird die Zulassung der Pfund Sterling Titel auch der
schweizerische Tranche an der Londoner Börse von der Bank von
England beantragt werden.

Zürich. Basel, Genf und Bern, den 11, Oktober 1924.
Schweizerische Kreditanstalt
Schweizerischer Bankverein Kantonalbank von Bern
Union Financiere de Geneve Eidgenössische Bank A.-G.
Basler Handelsbank Aktiengesellschaft Leu &amp; Co.
Schweizerische Bankgeselischaft Schweizerische Volksbank
Comptoir d’Escompte de Geneve A. Sarasin &amp; Co.
‘Es folet ein Verzeichnis der Zeichnungsstellen.)

5. Der hoMändische Prospekt.
Duitsche Buitenlandsche Leening, 1924,
in Obligatien van verschillende uitgiften tot zoodanige bedragen‘ als

voldoende zullen zijn om tezamen eene werkelijke opbrengst op te leveren

reliik aan de tegenwaarde van 800,000,000 Goudmarken, benevens alle
emissie-. zeyel en andere kosten.

De dienst dezer leening is eene directe en onvoorwäaardelijke ver-
plichting. van de Duitsche Regeering en is verzekerd door een eerst verband
— in rang voorafgaande aan de Reparatie- en andere betalingen overeen-
komstig het Vredesverdrag, — op alle in het plan van het Dawes Committee
voorziene betalingen aan of voor rekening van den Agent- Generaal voor
Reparatie Betalingen, benevens als meerdere zekerheid door een eerst
verband op de bruto-inkomsten van de Duitsche Regeering uit de Douane-
ontvangsten, de belastingen op Tabak, Bier en Suiker en op de netto-
inkomsten van het Spirituali&amp;n-monopolie.

De Reparatie-Commissie heeft alle Reparatie- en andere verbanden
rustende op de betalingen aan den Agent Generaal voor Reparatiebetalingen,
met inbegrip van de verbanden ten opzichte van leveringen in goederen
of betalingen daarvoor, hetzij direct of krachtens de werking van eenigerlei
Wet of Besluit tot Herstel en Wederopbouw, achtergesteld aan de ver-
handen, welke voor deze Leening zijn gevestigd.

De Duitsche Regeering, de Reparatie Commissie, het Transfer Com-
mittee en de Agent-Generaal voor Reparatie Betalingen hebben bovendien
beslist, dat de 0overmaking van gelden, welke voor den dienst der leening
naar het Buitenland moeten worden geremitteerd, onder alle omstandig-
heden ook werkelijk zal mogen geschieden en voorrang zal genieten boven
de overmaking van de gelden, welke in mindering van Reparatiebetalingen
of andere verplichtingen zullen moeten worden geremitteerd.
        <pb n="143" />
        136
Anhang.
Hoofdsom en rente der leening zijn vrijgesteld van alle bestaande of
toekomstige Duitsche belastingen.

De

Duitsche Regeering heeft een „General Bond” aangegaan, waarbij 0.3.
drie Trustees voor de Obligatiehouders der leening zijn benoemd.

UITGIFTE IN NEDERLAND
van
(deel uitmakende van bovengenoemde leening)
in stukken aan toonder, groot nominaal £ 100.—

De Obligati&amp;n zijn aflosbaar uiterlijk 15 October 1949, door middel
van een Sinking Fund, zooals hierachter nader omschreven en zijn voorzien
van halfjaarlijksche Coupons, vervallende 15 April en 15 October van
elk ijaar.
Ongeveer terzelfdertijd met deze uitgifte in Nederland vindt in Enge-
land de uitgifte plaats door de „Governor and Company of the Bank of
England” van een bedrag dezer zelfde soort Obligati&amp;n groot nominaal
£ 12,000,000.—; verder zullen in Frankrijk nominaal £ 3,000,000.— Obligatiön
en in Belgi&amp; Itali&amp;, Zweden, Zwitserland en Duitschland het overige ge-
deelte der leening worden geplaatst,

Op verzoek van de Engelsche, Fransche en Belgische Regeeringen
hebben de Heeren J. P. Morgan &amp; Co. te New York, als leiders eener groep,
zich bereid verklaard een bedrag van $ 110,000,000.— 7 pCt. Obligatien in
Amerika uit te geven.

De Heeren Hope &amp; Co., de Nederlandsche Handel-Maatschappij, de
Amsterdamsche Bank, de Twentsche Bank, de Incasso-Bank, de Heeren
Lippmann, Rosenthal &amp; Co., de Heeren R. Mees &amp; Zoonen, de Nederlandsch-
Indische Escompto Maatschappij, de Nederlandsch Indische Handelsbank,
de Heeren Pierson &amp; Co., de Rotterdamsche Bankvereeniging, de Heeren
Gebr, Teixeira de Mattos en de Heeren Vermeer &amp; Co. berichten, dat zij de
inschrijving op bovengenoemde £ 2.500.000.— 7 pCt. Obligatiön open-
stellen op

VRIJDAG 17 OCTOBER 1924,
tot des namiddags 4 uur,
tot den koers van 92 pCt,, in £-Sterling, plus loopende rente van 15 October
1924 tot den dag van storting, uitmakende een totaal bedrag van £ 92,5.10
per Öbligatie, benevens het op de toewijzingsnota vereischte zegel.

Het voordeel bij eventueele vervroegde aflossing buiten beschouwing
latende, bedraagt het rendement in Ponden Sterling ongeveer 7% pCt.

De inschrijvingen zullen in ontvangst worden genomen:
te Amsterdam: ten kantore van de Heeren Van Loon &amp; Co.
te Rotterdam: de Nederlandsche Handel-Maatschappij.

de Amsterdamsche Bank.
De Twentsche Bank.
„le [ncasso-Bank.
„ de Heeren R, Mees &amp; Zoonen.
„ de Rotterdamsche Bankvereenigine,

x
        <pb n="144" />
        Anhang,

137

te ’s-Gravenhage: ten kantere van de Nederlandsche Handel-Maatschappij.
m „ de Amsterdamsche Bank,
% „ De Twentsche Bank,
+ „ de Incasso-Bank.
„de Heeren R. Mees &amp; Zoonen,
Bijkantoor ’s-Gravenhage.
„de Nederlandsch-Indische Escompto
Maatschappij.
„de Nederlandsch Indische Handelsbank.
„de Rotterdamsche Bankvereeniging,

Het recht wordt voorbehouden ‘bij de toewijzing inschrijvingen niet
in aanmerking te nemen,

Bij overteekening zal de toewijzing zooveel mogelijk ponds-ponds
gewijze geschieden.

Voor de toegewezen Obligatiön zullen 'bij de betaling Recepissen
worden verstirekt, uitgegeven door de Duitsche Regeering en voor de
emittenten gecontrasigneerd door de Heeren Van Loon &amp; Co., welke Re-
cepissen te zijner tijd kosteloos verwisselbaar zullen worden gesteld tegen
de definitieve, van Nederlandsch zegel voorziene Obligatiön. Deze Recepissen
zullen voorzien zijn van een coupon, vervallende 15 April 1925, groot
£ 3.10.—, vertegenwoordigende zes maanden rente ä 7 pCt. per jaar, welke
coupon bij witzondering uitsluitend te Amsterdam ‘betaalbaar zal zijn
tegen den zichtkoers op Londen. De eerste coupon, welke zich aan de
definitieve Obligatiön zal bevinden, vervalt 15 October 1925, terwijl die
Obligatien voorzien zullen zijn van alle coupons voor den geheelen verderen
looptijd.

De betaling der toegewezen Obligatiön moet plaats hebben, ten kantore
van inschrijving, op Donderdag 30 October 1924 en kan, ter keuze van den
inschrijver, geschieden in Nederlandsch courant öf in £ Sterling door
middel van een bankchöque op Londen (getrokken door een in Nederland
gevestigde bank of bankier op een bank of bankier in Londen, aan de order
van het kantoor van inschrijving).

a) Ingeval de betaling in Nederlandsch courant geschiedt, wordt het
verschuldigde £ Sterling-bedrag omgerekend tegen een op 28 October 1924
door de Heeren Hope &amp; Co. en de Nederlandsche Handel-Maatschappij
vast te stellen koers, welke op 29 October 1924 per advertentie in het
„Allgemeen Handelsblad”, „De Telegraaf” en de ..Nieuwe Rotterdamsche
Courant” bekend zal worden gemaakt,. ;

b) Ingeval de betaling in £ Sterling geschiedt, moet een bericht van
den inschrijver, waarbij hij zijn wensch om in £ Sterling te betalen kenbaar
maakt, uiterlijk 27 October 1924, 4 uur ’s namiddags. in het bezit van het
kantoor van inschrijving zijn.

Het kantoor van inschrijving behoudt zich ‘het recht vö6r ten opzichte
van elke op deze laatste wijze te verrichten betaling, indien zulks hem
wenschelijk mocht voorkomen, de afgifte der Recepissen uit te stellen,
totdat bericht van inkomst van de ch6que zal zijn ontvangen,

De coupons en aflosbaar gestelde Obligatiön van de in £ Sterling
uitgegeven gedeelten der leening zijn betaalbaar te London in £’ Sterling
bij de Bank of England, te Amsterdam bij de Heeren Hope &amp; Co. en de
Nederlandsche Handel-Maatschappij, zoomede in de verschillende landen
waar gedeelten van in £ Sterling luidende Obligatiön zijn geplaatst bij de
voor elk land daartoe aangewezen betaalkantoren en wel tot den zichtkoers
op Londen, zoocals deze telkens door de Heeren Hope &amp; Co, en de Neder-
landsche Handel-Maatschappij, resp. de bedoelde ‘betaalkantoren in die
landen, zal worden vastgesteld,

De leeninz is aflosbaar door middel van een Sinking Fund.

‚a
        <pb n="145" />
        138

Anhang,

Wat betreft de in £ Sterling uitgegeven Obligatiön zullen voor elk
zoodanig gedeelte der leening jaarlijksche stortingen voor een cumulatief
Sinking Fund plaats vinden, hetwelk, volgens een door de Trustees zoo
spoedig mogelijk vast te stellen schaal, voldoende moet zijn om alle Obli-
gatiön van zoodanig gedeelte in 25 jaar ä pariı af te lossen, Zoodanige
stortingen zullen voor elk zoodanig gedeelte der leening worden aangewend
tot aankoop van Obligatien beneden pari (in £ Sterling en ongerekend
loopende rente), öf, indien de prijs der Obligati&amp;n op of boven pari is (in
£ Sterling en ongerekend loopende rente), door uitloting &amp; pari. Indien de
aflossing door uitloting geschiedt zal deze, beginnende met het jaar 1925,
plaats vinden tusschen 1 Augustus en 30 September, op zoodanige wijze
en onder zoodanige voorwaarden, als door de Trustees voor de leening
zullen worden vastgesteld. De uitgelote Öbligatien zullen op 15 October
volgende‘ op de trekking betaalbaar zijn en zullen van dien datum af
ophouden rente te dragen. De nummers der uitgelote Obligatien zullen
onmiddellijk na de trekking bij advertentie of anderszins worden bekend
gemaakt, zooals door de Trustees zal worden bepaald. Wat betreft he thans
in Nederland aangeboden deel der leening zullen de uitlotingen worden
bekend gemaakt in minstens 6&amp;n te Amsterdam en 66n te Rotterdam
verschijnend dagblad, terwijl jaarlijks een lijst der uitgelote, doch nog
aiet ter betaling aangeboden Öbligatiön, zal worden gepubliceerd.

Alle Obligatien, welke niet reeds door inkoop of uitloting zullen zijn
afbetaald, zullen op 15 October 1949 ä pari aflosbaar zijn.

In de „General Bonds” is bepaalt, dat de gelden vor vervallen
coupons of aflosbaar gestelde Obligatien, welke niet onmiddellijk bij betaal-
baarstelling worden geind, voor de rechthebbenden onder berusting der
Trustees zullen blijven, welke echter niet verplicht zijn zoodanige gelden
langer onder hun beheer of contröle te houden dan’5 jaar na den datum,
waarop de laatst uitstaande Obligatie aflosbaar zal zijn gesteld, Na dat
tijdstip zijn zij gerechtigd zoodanige gelden aan de Duitsche Regeering
over te dragen, die deze dan op gelijke voorwaarden en onder gelijke ver-
plichtingen als de Trustees zal beheeren, Eerst op zoodanig tjidstip worden
de verjaringsbepalingen volgens Duitsche wet van kracht, volgens welke
de hoofdsom van Obligatien verjaart 30 jaren na hare aflosbaarstelling,
terwijl op grond van het vorenstaande geen der coupons der leening ver-
jaart vö6r 5 jaren na aflosbaarstelling der laatst uitstaande Obligatie.

De opname der noteering van het in Nederland aangeboden deel der
leening zal ter beurze van Amsterdam en Rotterdam worden aangevraagd,

Indien, nadat voldaan zal zijn aan de daarvoor gestelde eischen, de
Vereeniging voor den Effectenhandel te Amsterdam en de Vereeniging van
Effectenhandelaren te Rotterdam bereid zijn tot opname van de leening in
de door haar uitgegeven Prijscouranten, zal door Zijne Excellentie den
Minister van Financien te ’s-Gravenhage geen bezwaar worden gemaakt
tegen opname in de noteering van bedoelde .Prijscouranten,

De noteering van de OÖbligatiön, welke in £ Sterling uitgedrukt en
buiten Engeland uitgegeven worden, zal te Londen worden aangevraagd
na een termijn van twee jaren te rekenen vanaf den datum van het
Londensche Prospectus. De opname in de noteering van het buiten Neder-
land in £ Sterling uitgegeven deel der leening zal dan eveneens te Amster-
dam en te Rotterdam worden aangevraagd en door Zijne Excellentie den
Minister van Financiön te ’s-Gravenhage zal ook daartegen geen bezwaar
worden gemaakt, indien te London de aanvrage wordt ingewilligd.

Prospectussen en inschrijvingsbrieven zijn bij de kantoren van
inschrijving verkrijgbaar, alwaar tevens een afdruk der „General Bond”
ter insage ligt.

Voor verdere bijzonderheden betreffende deze leening wordt verwezen
naar onderstaande vertaling van eene Mededeeling van den Minister van
        <pb n="146" />
        Anhang.

130

Finaneiä&amp;n van het Duitsche Rijk, in dato 10 October 1924, waaruit Dlijkt,
dat het jaarlijks voor rente en aflossing op de geheele leening benoodigde
bedrag, berekend tegen de thans geldende wisselkoersen, niet hooger zal
zijn dan ongeveer 91% millioen Goudmarken,

Zooals verder uit die Mededeeling blijkt, worden de bruto-ontvangsten
der in die Mededeeling nader omschreven „Controlled Revenues”, welke als
meerdere zekerheid voor den dienst der leening zijn verpand, geschat op
minstens 1000 millioen Goudmarken, Volgens het Plan van het Dawes
Committee werden zoodanige ontvangsten, exclusief de Douane-ontvangsten,
voor het budgetjaar 1928/1929 door de betreffende Duitsche autoriteiten
yeschat op 1700 millioen Goudmarken, terwijl «leze schatting door de tech-
nische adviseurs, door het Dawes Committee veraadpleegd, werd gesteld op
2146 millioen Goudmarken,

Amsterdam 14 Oetober 1924,

Rotterdam

/Es folet das Statement Dr. Luthers in holländischer Übersetzung.)

7. Der schwedische Prospekt.
PROSPEKT

Ööver
SVENSKA OBLIGATIONSKREDITAKTIEBOLAGETS
6% % obligationslän ser, IV av den 15 Oktober 1924 ä Kr. 23.740.000:—,
av _vilket helopp K ''0:— nu utbiudas till teckning

Utgivningsdag . .
Räntefot . . .
Valörer ..
Ränteterminer
Amorteringstid
Konverteringsrätt
Slutbetalning ‘. .
Amorterine .

Utlottade obligationers
förfallodag . . .
Inlösninosställen

Försäliningskurs .
Tikvid

15 Oktober 1924,

Kr. 10.000:—, Kr, 5.000:— och Kr. 1,000:—,

15 April och 15 Oktober.

L925— 1949.

1934.

1949.

sker efter utlottning, som ärligen verkställes füre
Juni mänads utgäng, eller genom uppköp i
marknaden eller genom bägge dessa sätt i före-
ning. ;

15 Oktober.
Stockholms Enskilda Bank, Skandinaviska Kredit-
aktiebolaget, Aktiebolaget Svenska Handels-
banken och Aktiebolaget Göteborgs Bank,

)8% % plus hel fondstämpel.

apıınst den 28 Fobhruari 1925.
        <pb n="147" />
        ko

Anhang.

Säkerheten för länet utgöres av tyska statsobligationer till ett belopp
av nominellt Kr, 25.200.000:—, löpande med 7% Arlig ränta och Aterbetal-
bara under ären 1925—1949, Dessa tyska obligationer utgöra del av ett
uütav Tyskland upplagt internationellt län, vilket län är ett led i.den s. k.
“Dawes-planen“ och avsett att inbringa inalles c:a 800 miljoner guldmark.

Övriga andelar av detta län hava placerats i:

Förenta Staterna (genom ett konsortium före-

trätt av J. P, Morgan &amp; Co). . . . .$ 110 milj.
Storbritannien (genom Bank of England) =? 12 &gt;
Frankrike och Schweiz vardera £ 3 milj. tills, A 5
Holland . 0.000000... 4»
Belgien . 2.0.0.0...
Italien

‚0. 0.£
. Lire 100
För att bevaka de gemensamma intressena för samtliga innehavare
av Obligationer tillhörande det internationella länet hava särskilda för-
troendemän, s. k. Trustees, +4illsatts,

Annuiteterna ä det internationella länet skola utg&amp; före alla skade-
ständsprestationer, i vad form de vara mä. Skadeständsfordringarna
ätnjuta i sin ordning prioritet framför alla Tysklands nu existerande
skulder,

Därjämte har ‘bestämts, att nedan uppräknade statsinkomster skola
med bästa förmänsrätt utgöra speciell säkerhet för länet, nämligen:

L. Tyska Statens bruttoinkomster frän

a) tullar,
b) skatter &amp; tobak,
öl
och socker
3amt 2. Tyska Statens nettoinkomster fran
©) spritmonomnolet.

Svenska Obligationskreditaktiebolaget, vars verksamhet har till före-
mäl kreditförmedling företrädesvis med utlandet, har ett aktiekapital av
Kr. 10.000.000:—,

Styrelsen utgöres av Riksgäldsfullmäktiges Ordförande v. Häradshöv-
ding E. Kinander, Bankofullmäktigen V. Moll, Expeditionschefen Friherre
Karl Skogman samt Bankdirektörerna K. Bovin, J. Nachmanson, 0, Ryd-
beck och H. Sten.

Stockholm i Oktober 1924.
STOCKHOLMS ENSKILDA BANK
AKTIEBOLAGET SVENSKA HANDELSBANKEN
SKANDINAVISKA KREDITAKTIEBOLAGET
AKTIEBOLAGET GÖTEBORGS BANK
        <pb n="148" />
        Anhang.

141
Tab. 1. Chronologische Übersicht über die langfristigen
Auslandsanleihen.

Anleihenehmer

Deutsches Reich .

Bayerische Vereinsbank. . .
Kokswerke &amp; Chem. Fabriken
Pried. Krupp A.-G.1I

Rombacher Hüttenwerke . .

K. K. Herz Jesu (St. Barbara-
Hospital), Hamborn . ..

Bayerische Vereinsbank . . |

\ugust-'Thyssen-Hütte Ge-
werkschaft, .

Allg. Elektrizitätsgesellschaft]
Siemens &amp; Halske A.-G. u.
Siemens-Schuckertwerke
G.m.b.H.ıla. 0...
Desgl 1b

Sächsische Werke A.G. I. .
Caritasverband Hamburg . .
Gemeinschaftsgruppe dt. .
Hypothekenbanken . . .!
Caritasverband Mainz . . .}
K. K. Joh. d. 'I"., Kirchhellen.
Kokswerke &amp; Chem. Fabriken
Kölner Domkapitel... .
K.K. St. Johannes, Hamborn |
(1. Serie) .... +... |
Elektrowerke A.-G.. . . .
Augustinerinnen, Köln...
Deutsche Kabelwerke. . .

Zins-
fuß

Betrag
in Mill.

Emis-
S10N8-
kurs

Aufgelegt
(untergebracht)

Fällie
am
n

am

$100

g&amp; 12

5 2,5
ER 2,36
£ 3,0
£ 1,5
£ 0,32
sfr 15
ire 100
kr 25,2
% 2

£ 0,4
$ 10
Davon:
5 9

$ 1

£ 0.35

92

Neuyork 14,10. 24
London 17.10, 24
Holland 15.10. 24
Schweiz 15.10. 24
Frankr. |

Belgien | Okt. 24
Deutschl.

Schweiz 15.10. 24
[talien 30. 10. 24
Schweden Okt. 24
Holland 24.10. 24
England Nov. 24

test)
test)
fest)
(92
fest)
91%
(Darl.)}

(15.10.49

LO
7%
£

getilgt
1.11.44
15.12. 29
99%
98%
“Darl.

Neuyork
Holland
England

29. 12. 24
16. 1.25
Dez. 24

7%

1. 1.45

8
R

hfl 0,3 1100
#4 2 182%

Holland
Holland

2. 1.25*° 1. 1.85
5. 1.25 1. 1.40

-

$ 12
Davon:
$ 11
$ 0,7
$ 0,3
$* 10

1. 1.30
98%
98

(fest)
93%

Neuyork
Holland
Holland
Neuvork

10. 1.25
3. 2.25
Jan, 25

26. 1.925

15. 1.45

$ 5

Davon:
* 4,25
* 0,75
5 5

Davon:
$ 4,25
$ 0,75
$ 15

hfl 0.2

1. 1.928
99 | Neuyork
991% Holland

27. 1.25
16. 2.25
ll. 1.835
96%
96%
92

991%

Neuyork
Holland
Neuyork
Holland

27. 1.25
16. 2.25

3. 2.25
14. 2.925

:
7?

1. 2.45
1. 3.928
% 1(?) 88
hfl 0,5 {100
hfl 0,1 | 99
A 4 (Darl.)
hfl 0.6 Hoo0

Holland

Tolland
Holland
Schweiz
Holland

Febr. 25
4. 3.25
25. 3.25
März 25
6. 4.925

?
1. 1.88
1. 4.40
getilgt
1. 5.928

3
7

7
5%

3

8

nf 0,5 |99 Holland
$ 5 87 Neuyork
|S 0,17 1100 [Folnd
$ 0,75 I(Darl.)] Neuvork

6. 4.25] 15. 4.835
16. 4.251 1. 9.49
21. 4.25) 1. 4.35
April25 1. 4.928
        <pb n="149" />
        14%

Anhanır,

Tab. 1 (1. Fortsetzung).

Anleihenehmer

K.K. St. Hubertus, Essen .
K.K. St. Maria u. Joseph, Ahlen
Töchter v. hl. Kreuz, Aspel
bei Rees . ...... 4!
Benediktinerabtei Coesfeld .‘
K. K. St. Dionysius, Essen-
Borbeck 2.0.0...
K. K. St. Laurentius, Steele
b. Essen... + +
Bayerische Vereinsbank. . .
Kirchl, Gemeindeverband
Düsseldorf. . . 2... 04.4
K.K. hl. Kreuz u. hl. Georg,
Breslau. ...... 4.4
Diözesansteuerverbd. d. kath.
Kirche Bayerns ....-.
Augustinusstift, Breslau . .
Berlin I..0.000000.00000000 4
Benediktinerinnen, Tutzing .
Caritasverband Trier. . ..
Köln

Institut z. guten Hirten,
Aachen . . 0.0.0.0. 404
Bistum Speyer. ....
Soz. Jugendschutz, München.
Marienhospital Aachen . . .
Altmärk. Bergwerksgesellsch.
K. K,. hl. Rosenkranz usw.,
Essen .0.0000000.0004 4
Carmeliterinnen, Köln-
Lindental . .......
München .... ı ®
Lindau . . 0.0.0000... 4.
Franziskanerbrüder Wald-
breitbach (1. Serie) . .
Pentenbank-Kreditanstalt. .

Franziskanerinnen, Augsburg
Bremen 1.

Zins-
'fnß

Betrag
in Mill.

Emis-
sionNs-
kurs

Aufgelegt
(untergebracht)

N

amIn

3
7

hfl 0,05 ‚100
hl 0°06 1100

Holland
Holland

11. 5.25
12. 5 95

7
7

hfl 0,25 | 99

hfl 0,25 | 99%

hfl 1 1100 * Holland
hfl 0,1 100:

I 4,5 R6

‚hfl 0,75 | 99%

Ihfl 022 00

15. 5,95 |
15. 5.925

Q

18. 5.9251

8
R

Holland
Holland

25. 5. 25]
2. 6.925
Holland

5. 6.25

Q

Holland

5. 6.25

7 hfl 3 ! 99
3 hfl 0,18 4100
5% $ 15 89
3 hfl 0,2 100
3 hfl 1,2 "100
6% $S10
Davon:
$ 8
&amp; 9

Holland
Holland
Neuyork
Holland
Holland

15. 6,25
15. 6. 35
ı. 7.25
3. 7.25
15. 7.25

87%
87%

Neuyork
Holland

20. 7.25
24. 7 95

7
7
+

hfl 0,13 * 98
hfl 0,3 | 99
hfl 0,07 | 99
hfl 0,3 1:00
A 195 198

Holland
Holland
Holland
Holland
Holland

80. 7.25
1. 8.25
5, 8,25

11. 8.25

10 8.95

3
Q

Y

hf 0,13 1100
hfl 0,1 [100 __ Holland
SS 8,7 S f HM De \Neuyork
ı 93% .
sfr 1.47 (Darl.)} Schweiz

20. 8.25

Y

21. 8.25
26. 8.925

1
10

Aug, 25

8
7

fl 0,3
8 25
Davon:
$ 19 |
&amp; 3,5
L
1,5
fl 0,2
$ 10
Davon:
7,5
1,5
1

1100

Holland

8. 9. 25

93
93
fest)
93
100

Neuyork
Holland
Schweiz
Schweden
Holland

16. 9.25
22, 9.25
Sept. 25
16. 9.925
16. 9.25

943%
/ 941
(fest)

| Neuyork
Holland
| Schweiz

22, 9.25
29. 9.25
Sept. 25

Fällie
am

1. 4.35
1. 5.835
1. 5.45
1. 5.835
1. 6.30
1. 4.35
1. 1.40
1. 7.385
1. 6.85

1. 7.835
1. 6.35
1. 4.50
L. 7.35
1. 7.35
15. 3.50

i. 7.380
1. 9.30
1. 9.35
'. 1.40
1. 8.35
1. 9.31
1. 8.45
1. 9.35
1. 9.35
15... 9.50

1. 10. 35
E99 85
        <pb n="150" />
        Anhang,

13

Tab.1 (2. Fortsetzung).

5
35

45
35

an

35
1{}

In

15

35
35
50
35
35
30

40)

{}
35
L{}

5

+1
15

a
323

ö
/)

55
;5

Anleihenehmer

Institut «d. engl. Fräulein,

München-Nymphenburg. .
Kiektrowerke IL . &gt; m %
Bavemn I .

Rhein-Main-Donau A.-G. .
Franz Sales Haus, Kissen! .
Rudolf Karstadt A.-G.. . .
Verein f. Familienhilfe, Köln
Lehrerinnen-Seminar, Mal-
.linckrodtshof ......
K. K. St. Johannes, Hamborn
(2. Serie) ......
Johannesbund, Leutesdorf
a. Rhein. .. 0.0.0...
K. K, St. Dionysius, Neukirch
(Kr. Geldern) ... +
K. K. St. Petrus u. Paulus,
Kschweiler (1. Serie) . . .
K. K. St. Andreas, Essen-
Rüttenscheid ......
Heidelberg .. 0.0.0.1. «4
Düsseldorf. ‘
Württembergische Städte .
(emeinschaftsgruppe dt.
Hypothekenbanken. . . .
Pallottiner, Limburg . . .
Hamb, Elektrizitätswerke I.
Oldenhurg. ...0.0.00047 4
Schwestern v. hl. Vincentius,
Paderborn. .......
Rheim.-Westf, Flektrizitäts-
werke. nn

Franziskanerbrüder Wald-
breitbach (2. Serie) x}
Chittehoffnunesshütte I -

Zins-" Betrag
fü® in Mill,

Emis-
SiONS-
Icalpe

8
6%
6%

‚hfl 0,1
&amp; 15

100
7

Davon:

$ 13 V100bis
| $ 2 h 88%

Ss 6 96
Ihfl 0,18 {100
1$ 3 97
If 0.12 1100

7
S
7
&amp;
a Inn 0,2 Ii00

Q

Int 0.25 1100

e)

hfl 0,225[100
hfl 0,0451100
nfı 0.47 | 97

8}

8
7%
7

hfl 0,08 I

S 15
;

$&amp; 1,75:

7

I 84 -

8
8
z

5
hfl 0,3
S 4
(&lt;&lt; 98

95

1100
95%
100%
1.9377

"

S

'hfl 0.2

1.00

7

$ 10

Davon:
5 9
$ 1

94
Q4.

8
m

[nf 0,3 1100
&amp; 75

Davon:
| $ 65 91
$ 1 ' 91%

Aufgelegt
(untergebracht)

Fällig
91T

Y

a

am

Holland
= Neuvork

22. 9.25
3. 9. 925

1. 8,35
1. 9.49
1. 8.45

‘Neuyork
‘Holland
Neuyork
Holland
 Neuyork
ı Holland

28. 9.25
9.10. 25
5.10. 25
7.10.25
8. 10. 25

10.10. 25

1. 9.50
1.10. 30
1.10. 30
1.11.35
1 HoHand

1.10. 35

{15.10.85
"90.10.25! 1.11.35
20.0.0 1.11.35
21.10.25 1 1.11.85
AR 1.11.85
26.10.25 | 1. 7.50
27.10.25] 1. 9.45
28.10.25 1.11.45

| Holland
Holland
| Holland

Holland
991% Holland

98% Neuyork
an, Pewvork
100,48 Yeuyork

London
Holland
Neuvork

Okt. 25
2.11.25
4.11.25
10. 11. 25

?
1.11.35
1.11.35
1.11.45
; (Neuyork
Holland |11.11. 25

1.12.35
1.11.50

Neuyork
Holland

12.11. 25
2.12.25
Holland

16. 11.25

* 1. 9.85
15.10.45

| Neuyork
Holland

18.11.25
18. 12.25
        <pb n="151" />
        414

Anhang.
Tab. 1 (3. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Berliner Städtische KElektri-
zıtätswerke .

Franziskanerinnen, Dillingen
Hess, Komm. Landesbank .
Josephsgesellschaft, Bigge.
Dresden. 0.00

Frankfurt a. M.

Ver, Elektrizitätswerke West-
falen . . .

Bistum Osnabrück. ....
St-Stephanus-Verein, Crefeld
Bremen II .

Duisburg .........

Franziskanerinnen, Wald-
breitbach ........
Kalisyndikat I... ..

‚Zins-
fuß

Betrag
in Mill.

Emis-
sions-
kurs

Aufgelegt
(untergebracht)

Fällig
a TI

2m
am

sfr 30
Davon:
sfr 20
sfr 8
sfr 2
hfl 02

1.11.40

95
91%
| (fest)
100
“8 80
u 93%
hfl 0,5 1100
$ 5
Davon:
$ 3,75
X 1,25
4.

Schweiz
Holland
Holland
Holland

18. 11. 25
24.11. 25
Nov. 25
18. 11.25
19.11. 25
20, 11. 25

&amp;

1.11.3835
1.11. 45
1.12.35
1.11.45

Tr

jNeuyork
ı Holland

&lt;

Neuyork
Holland

23. 11. 25
1.12.25
Davon: |

$ 2,8 fI100%/g
3 0,75\ bis94
$ 0.45 - (fest)

1. 10. 45

\Neuyork
; Holland
Schweiz

23. 11. 25
3.12. 25
Dez. 25
65%

5 7,5 |
Davon:

$ 7 | 87%
$ 0,5 873%
hfl 0,2 FO
hfl 0.1251100

1.12.50

Neuyork
Holland
Holland
Halland

24.11. 25
7.12.25
24. 11. 25
925. 11.25

1.12.35
1.12.33
1. 9.35

$ 5
Davon:
$ 3,75
$ 0,75
$ 0,5
$ 8

95%
95
(fest)
00 bis!
988/.

Neuyork
Holland
Schweiz
\Neuyork

25.11.25
25.11.25
Nov. 25
27.11.25

1.11.45

5

hfl 0,3
£ 8
Davon:
£
e

ı 99 IHollana

1.12. a5) 1.12.40
1.11.50

5
0.7
2a

94%
94%
(fest)
94%
(fest)
(fest)
941,

London
Holland
Holland
Schweden
Schweiz
Schweiz
Schweiz

8.12, 25

9. 12. 25

Dez. 25

8.12. 25

Dez. 25
9

RR 12.925
Canisianum (Internat-Verein)
Lüdinghausen . ..... 8,12. 25 ] 15.11.30
Allg. Elektrizitätsgesellsch. IIı 62 , 9.12.25| 1.12.40
1) Zur Konversion von 20Mill. sfr Obligationen von 1924 der KaliindustrieA.-G.Cassel.
        <pb n="152" />
        Anhang.

145

Tab. 1 (4. Fortsetzung)

Anleihenehmer

Osram G.m.b.H. .

Franziskanerinnen, Nonnen-
werth .. 0.0.0... +.

Hamburg- Amerika-Linie
(Hapag).ı +. 0.0.0000.

VE
Bank für Textilindustrie . .
Bistum Osnabrück. ....
Jesultenpatres, München . .
Höh, Handelsschule, München
Dom von Trier , ... 0.
Universum Film A,-G.. ..
Zellstoffabrik Waldhof . . .
Barmherzige Brüder, Trier .
K.K. Merten ......-
K/K. St. Pankratius, Osterfeld
Sächs. Landespfandbriefan-

stalt I. 0 + 0 = « © + u
Bezirksverband oberschwäbi-

scher Elektrizitätswerke .
K.K. Herz Jesu, Paderborn.
Elektrizitätswerk BSachsen-

Anhalt . . 0.0.0.0...
Badische Städte . .. , .
Rhein-Elhe-Union ;

St. Agnes-Hospital, Bocholt .
Benediktiner Abtei, Ettal I.
Ver. z. Förderung der Jugend-
pflege, Crefeld-Bockum .
Benediktinerinnen, Herstelle.
Leonhard Tietz A.-G.. . .
Elektrizitätswerk Schlesien .
K. K. St. Jodokus, Bielefeld .
Franziskanerpatres, Breslau .
Franziskanerpatres, Gleiwitz.
Berliner Städtische KElektri-
zitätswerke ..... .-.
Pfälzische Städte. . .

Zins-
fuß

Betrag
in Mil.

Emis-
si0N8-
kurs

Aufgelegt
(untergebracht)

Fällig
am
nn

- I

7
SS 9
Davon:
$ 2
» 1
$ 1
* 1

1.12.50

93%
fest)
933

(fest)

Holland
Holland
Schweden
Schweiz

10. 12. 25
Dez. 25
10. 12. 25
Dez. 25
4
10. 12. 25

3

hfl 0.2

1090

Holland
1.11.85
1.12.40

6%

‚„$ 65

100 bis
99

Neuvork

11.12. 25

6 $ 6

7 £ 1

8 hfl 0,21
3 hfl 0,7;
3 hfl 0,61
3 hfl 0,27
7% | $ 4
6% |£ 1

3° hfl 0,15
3 Hhfl 0,04
RR hfl 03

34%
93
100
‘100
98%
100
(Darl.
/Darl.
„00
LOO
100

Neuyork
London
Holland
Holland
Holland
Tolland
Neuyork
London
Holland
Holland
Holland

18. 12. 25
18,12, 25
21.12, 25
22.12. 25
28.12. 25
31.12. 25
Dez, 25

Dez. 25

41. 1.26
11. 1.26
15. 1.26

1.12. 45
I. 4.46
2. 1.31
L. 1.32
. 1.36
1. 1.36
1. 1.36
1. 1.46
1. 1.36
1. 1.32
1. 2.36
1.12.40
15. 1.56
1. 2.36
ME
11. 1.51
1. 1.46

7 |
$
5

98%

Neuyork

15. 1,26

715 4
3 hfl 015

93
100

Neuyork
Holland

15. 1,26
19. 1.26
6%

$ 1 en
198%

$ 45 193

$ 25

Davon:

$ 16,95

+ 35

\Neuyork | 25. 1.26
"Neuvork !26. 1.26

7

94 Neuyork | 26. 1.26
94 Holland ] 5. 2.26
94 Schweden! 26. 1.26
(fest) versch. DL. Jan. 26
‚00 Holland '26. 1.26
97 Holland 27. 1.26

$ 38,55
hfl 0,8
Hl 0.15

5
R

i. 2,34
vetilgt

8

3

7
6%

fl 0,025|100
hfl 0,11 [100
$ 3 97
$ 4 878/,
hfl 0,1 100
hfl 0,2 100
fl 0,2 100

. ] ı

2

Holland
Aolland
Veuyork
Neuyork
Holland
Holland
Holland

1. 2.36

1. 3.26

1. 1.46

1. 2.46

1. 2.36

1. 2.36

1. 2.36

8. 2.2613 53
| 1. 1.46

FF

99 |
981/.}
‚00.
„931

Neuyork

7

3,8
| \Neuyork
J
Pfitzner, Deutschlands Auslandsanleihen
        <pb n="153" />
        146

Anhang.

Tab. 1 (5. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Gutehoffnungshütte II, . .
Institut d, engl. Fräulein, Mainz
Deutscher Sparkassen- und

Giroverband I... .

Bonn. 2.000000. 000
Schifferkinderheim St. Jo-

seph, Duisburg (1. Serie) .
K. K. St. Petrus u Paulus,

Eschweiler (2. Serie)...
Barmherzige Brüder, Trier .
Leipzig . . . .

Diözesansteuervbd, d. kathol.

Kirche Bayerns .....
Dominikanerinnen, Augsburg
Schwestern v. allerhl. Erlöser,

Bühl 2.0.0.0...
Franziskanerinnen, Wald-

breitbach (2. Serie). ...
Caritasverband, Crefeld. . .
Benediktiner, Schweiklberg .
Collegium Josephinum und

Waisenhaus, Hildesheim .
K.K. St. Ägidius, Seckenheim
Berlin-Neuroder Kunstanstalt.
Baden a Ki

Continental Caoutch. &amp; Gutta-
Percha Co. ..... 4.4
Caritasverband Mannheim. .
Schwestern v. hl. Vincentius,
Heppenheim ......
Schwestern v. d. hl. Anna,
München ..... .
Ikeder Hütte. .

Zins-
fuß

7
3

a

„7

x

6%
8
Q |

3
}
X

3:3
5%

3
3

Betrag
in Mill.

Emis-
310N8-

Aufgelegt
(untergebracht)

Fällig
2a
kurs
mn

am

$ 2,5 1,92
(hfl 0.25 1100

Neuyork
Holland

11. 2.926115. 10. 45
20. 2.26] 1. 5.41
1 9 47

$ 15
Davon:
$.12,75
$ 1,5
$ 0,75
MM 1

943%
95%
fest)
881%

Neuyork
Holland
versch. L.|
Holland

28. 2.26
1, 83.26
März 26
23. 2.26

1. 3.46
hfl 0.22

E99

Holland

195, 9.961

1. 2.36
hfl 0,18
hfl 0,24
$ 5
Davon:
$ 3,75
$ 1
$ 0.25

1,99%

Holland
Holland

26. 2. 26|
27. 9.96

1.11.85
1. 3.36
1. 2.47
943%
94%
(fest)

Neuyork
Holland
Schweiz

23. 3.26
LO. 3.26
März 26
‚$ 5 9%
hfl 0.1 1100

Neuyork
Holland

9. 3,26
9. 3 96

1. 3.46
1. 3.36
hfl 0.3751t00

Holland

12. 3.26

1. 4.36

hfl 0,15
hfl 0,35
hl 02

99%
99%
100

Holland
Holland
Holland

16. 3.26
22. 3.26
22. 3.26

1.12. 40
1. 3.36
1. 3.36

hfl 0,15 '100
hfl 0,024 99%
£ 0,0125) Darl. ;
sfr 40

Davon:

sfr 25

Sir 7

sfr 3

sir 5

Holland
Holland
England

24. 3,26
31. 3,26
März 26

1. 4.36
1. 4.31
1. 4.31
1. 4.46

Schweiz
Holland
Holland
versch. IL

10. 4.26]
15. 4.926
{ April 26

AM 5
«hfl 0.03

92
993%

Holland
Holland

12, 4.26’
13. 4.926

1. 4.50
15. 4.31
1. 4.36

hfl 0.12

99%

| Holland

14. 4.26
hfl 0,1 99% ' Holland
$ 7,5
Davon:
$ 5,25 94
® 1 94
| $ 0,5 I?
$ 0.75 | Mest)

24. 4.261 1. 5.36
1 4 46

Neuyork | 29. 4. 26
Holland 6. 5.26
Schweden| 29, 4, 26
versch. L.| Aprıl 26
        <pb n="154" />
        Anhang.

17

Tab. 1 (6. Fortsetzung).

Y
„4

‚7

Ä

36

5
36
UT

+5
;6

36

10
36
36

6
1
L
nn

U

BÄ

5
a
Pe

\nleihenehmer

Carl-Zeiß-Stiftung

Paderborner barmherzige
Schwestern, Geseke . . .
Kalisyndikat IE... +. +.

Barmh. Schwestern, Lippstadt
Institut d. engl. Fräulein,

München-Nymphenburg. .
K.K. St. Martinus, Worms .
Landesbank d. Rheinprovinz

Schwestern v. d. allerhl. Magd

Maria, Essen, ......
Anhalt ..........
Mansfeld AG. 5 3 ® 8 &amp;

Robert Bosch A.-G.

Schlesische Textilwerke . .
Feldmühle Papier... ..
Zuckerfabrik Klein- Wanz-
leben... 0.1.00...
Stettin (Öffentl. Werkbetriebe
G.m.b.H). ... 0...
Schutzengelsschwestern
St. Alban +. 0.0.0.0...
Emden 2. 0.0.0000000000404
Erzbistum Köln ......
Dominikanerinnen, Niederberg
Miag +. 0.0.0400 20H 0
Gerresheimer Glashütten-
werke. ‘

Zins-
fuß

3
=

3

3
B
7

3
7

1!

Q

T

3
ß
5
8
T

3

Betrag
in Mill.

hfl 5

Davon:
hfl 83,5
hfl 15

hfl 0,2

£ 4
Davon:
£ 3 1
£ 0,5)
£ 0,5
hfl 0.2

hfl 0,08
hfl 0,24
hfl 12,3
Davon:
hfl 5,8
hfl 2,5
hfl 4

Ihfl 0,06
$ 2

e 3
Davon:
R 92,5
* 0,5
3
Davon:
* 1,5

L
+ 0,5
$ 1,25
£ 0,35
£ 04
€ 3

hfl 0,024
% 1,5
hfl 0,2
hfl 0,3
$ 8

hfl 0,75
Davon:
hfl 0,25
‚hfl 0,5

ümis-
S1ONS-
kurs

Aufgelegt
(untergebracht)
A

am

94
(fest)

Holland
Schweiz

30. 4.26
April 26

1100

‚ Holland

30. 4.26

Tages-ı
kurs
(fest)

100

London
Holland
Schweiz
Holland

Anf, 5. 26
Anf. 5. 26
Mai 26

1 5.926

99%
991%

Holland
Holland

8. 5.26
10. 5.26

97%
97%
(fest)

Holland
Schweden
Schweizu.
Neuvork

11. 5,26
11. 5.26
Mai 26

993%
LO1 bis-
937/.

Holland
Neuvork

12. 5.26
14. 5.26

93%
931%

Neuyork
Halland

17. 5.26
21. 5.26

94

(fest)

(fest)
Darl.)
“Darl.}

Holland
Neuyork
?
Neuyork
London

20. 5.26
k Mai 26
Mai 26
Mai 26

(Darl.

London

Mai 26
94%

Neuvork

2. 6.26

99%

75%
1:00
100

921

Holland
Holland
Holland
Holland
Neuvork

8. 6.26
8. 6.26
10. 6.26
15. 6.26
15. 6.26
' | Holland
(fest) | Holland

16. 6.26
Juni 26
A

Fällig
am

1. 4.46

1. 5.36
1.11.50

1. 5.86

1. 5.41
1. 6.36
1. 5.46

1. 5.36
1. 3.46
L. 5.41

1.10. 50

1. 5.41
1. 5,36
1. 5.41
1. 4.46
15. 6.36
1. 6.61
1. 7.32
1. 7.36
1. 6.56
1. 6.31
        <pb n="155" />
        *
MX

Anhang,

Tab. 1 (7. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Benediktiner Niederalteich .

Ver. Stahlwerke A I. ...

Röm.-kath. Wohlfartseinrich-
tungen 2...

Sächsische Werke II

Dominikanerinnen, Speyer .
Franziskaner, Waldbreitbach
K, K. St. Petrus u. Paulus,
Feudenheim b. Mannheim.
Provinz Westfalen. ....
Großkraftwerk Mannheim. .
Ver. Stahlwerke Serie B

Lech Elektrizitätswerke. .
Schifferkinderheim St. Jo-

seph, Duisburg (2. Serie) .
Bavern II. .

K. K. Apostel Petrus, Ilves-
heim . 20.00000000000004
Amtsverband Cloppenburg .
Preuß. Hypotheken-Actien Bk
Franziskanerinnen, Mayen .
Öberpfalzwerke ......
K. K. St. Ludgerus, Duisburg
Schwestern v. guten Hirten,
Marxheim . .......
Institut d. engl. Fräulein,
München .......-
Caritasverband Ludwigshafen |
Augustinerinnen, Köln . , .
Allg. Ortskrankenkasse,
Altona N

‚Zins-! Betrag
fuß | in Mill.

Emis-
310N8-
kurs

8
6%

hfl 0,15
ı $ 30

100
06

7
Davon:

* 2,4
0,4
0,2

» 45

97%
97%
(fest)
6%
Davon:
11
2
2
hfl 0,35
hfl 0.836

91%

91%

(fest)
1100
100

S
3

3
7
7

hfl 0,018
£ 0,835
“3 |
AM 36
Davon: |!
% 16 |
4% 15
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sfr 12

99%
98%
96%

98
est)
98
96

8
5%

afl 0,121 4
$ 10

993%

Davon:
$ 8,35
3 0,75
5 0,4
* 05

92%
94

923%
(fest }

3
7

hfl 0,012] 99%
htl1ı | 96
A% 4 94
hfl 0,07 ‘100
$ 1,25 97%
hfl 0,05 99
hfl 0,09 "100

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8
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7

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(untergebracht)

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18. 6.26
26. 6.26

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1. 6.46

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Neuyork
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Holland
Holland

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18. 7.26
Juni 26
1. 7.26
1. 7.26

1. 7.36
1. 7.36
Holland
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Neuvork

1. 7.26} 15. 7.81
7. 7.261115. 7.51
7. 7.26 1. 6.41

1. 71

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Schweiz
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8. 7.26
Juli 26
8, 7.26
14. 7.26

1.10. 51
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i. 2.36
1. 8 45

Neuyork
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Schweiz

16. 7.26
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17. 7.26
Juli 26
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22. 7.26
23. 7.26 A
23. 7.26 1. 8.36
28. 7.26 1. 6.46
4. 8.26 1. 7.36
6. 8.26* 1. 8.86
7. 8.26{15. 8.31
‘12. 8.261 1. 8.36
14. 8.261115. 8.29
14. 8. az] 15. 8. 46

1. 8.31
1. 6.51

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] Holland
Holland
        <pb n="156" />
        Anhang,

x

Tab.1 (8. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Deutscher Sparkassen- und
ChHroverband IT . .

Clarissinnen, Neuenahr . .
K. K. St. Martinus, Bonn
Giesche’s Erben... .-
K. K. St. Johannes d. T..

Wolmirsleben . ....
St. Afra-Stift, Augsburg .
Preußen I...

Schwestern v. hl. Vincentius,
Heppenheim ... ..-
Landkraftwerke Leipzig und
Energie A,-G.. .. 0...
Franziskanerinnen, Mallers-
dom.
K. K. Herz Jesu, Unterlauch-
ringen 2.0.0.0. 04
Siemens-Halske A,-G. und
Siemens-Schuckertwerke
G.m.bH. I...
(aufgelegt die Hälfte mit
Nachzahlungspflicht bis
1929)
Hamburg . . 0.0...
K. K. St. Barbara, Halle a. 8.
Hamburg +. 0.0.0.0...
Hamburgische Elektrizitäts-
werke IL 2.0.0...
K. K. St. Martinus, Worms
K. K. St. Johannes d. T.,
Hambomn . ......
Franziskanerinnen, Freiburg-
Erlenbad (1. Serie). . ..
Preuß, Zentralstadtschaft . .
FElektrizitätswerk Unterelbe .
Franziskaner, Aachen. . . .
Herz-Jesu-Priester, Düssel-
 E
St. Anna-Stift, Mannheim-
Neckarau . ;

Zins-
fuß

Betrag
in Mill.

Emis-
sions-
kurs

7

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Davon:

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8
8
6%

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$ 20
Davon:
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$ 0,7 |

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(fest}

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Davon:
$ 17,5

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$ 2,9

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$ 10

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7

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14 5 * 991/4
$ 2,5 | 991%
hfl 0,15 1100
hfl 0,15 99
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7

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(untergebracht)

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Holland

9. 9.26
10. 9.26

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Schweden
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21. 9.26
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1. 9,51

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Holland
versch. L.
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Holland
Neuvork

24, 9.26
1.10. 26
Sept. 26
30. 9.26
2. 10. 26
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1.10.51
1.10. 36
1. 10. 46

Holland
Holland

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15.10. 41

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Holland
Holland
Neuyork
Holland

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1. 7.98
1. 4.41
1.11.36
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27.10.26 1 1.11.36

| Holland
Holland
        <pb n="157" />
        a
Anhang,

'Fab. 1. (9. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Deutsch-Atlantische Tele-
graphengesellschaft . . ..
Hugo Stinnes Industries . .
Hugo Stinnes Corporation .
Oentral-Ausschuß £f. d. Innere
Mission der deutsch. evang.
Kirehe . . 4 4 4 + a + 6
Ursulinerinnen, Mehlem-Bonn
Missionsprokura der Herz-
Herz-Jesu-Priester, Crefeld
Gesellschaft für Hoch- und
Untergrundbahnen, Berlin

Franziskanerinnen, Freiburg-
Erlenbad (2. Serie). . . .
Marien-Hospital, Aachen . .
Benediktiner-Abtei, Kttal II.
Sächsische Landespfand-
briefanstalt IL... ...
Peters Union A,-G. (1. Absch.)
Franziskaner, Fulda . . ..
Steingutfabrik Colditz . ..
Brüning &amp; Sohn A.-G.. -
Viag II. ...00.00000000
Berliner Städt. Wlektrizitäts:
werke 15

St.- Anna -Stift, Mannheim-
Neckarau . ..... 1.
Wohnhaus - Grundstücksver-
wertungs-A.-G., Berlin. .
Deutsche Linoleum A.-G.. .
Preußische Central-Boden-
kredit A-(4. .

Priester v. hl. Johannes d. 'l.,

Leutesdorf. .. 2... 4
St-Matthias-Spital, Rheine .
Bistum Meißen .....-.
K.K.U.L. Frau v. d. immer-

währenden Hilfe, Ammen-

0
Peters Union A.-G.(2. Abschn.)
Mitteldeutsche Stahlwerke. .
Ruhrverband IL... .

A Zins-
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7 hfl 1,6 |
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7 $ 0,4 ‚(Darl.)
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6%

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Davon:
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Aufgelegt
(untergebracht)

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1.10. 46
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15.11. 26
16. 11. 26
17.11.26

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15.11. 36
1.12.36

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Holland
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22,11. 26
24.11. 26
26. 11. 26
Nov. 26
3.12.26
10. 12. 26

1.12, 46
1.12.56
1.12. 36
1.11.36
1.10. 46
1.11.41
1.12.51

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13.12. 26
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21.12. 26 [ 15. 11. 46
22.12.26] 1. 1.46
1. 1.67

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Dez, 26
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Holland
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1. 1.37
1. 1.37
1. 12. 69

Holland
Holland
Holland
Holland

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Dez, 26 1.12. 56
12. 1.27] 1. 1.51
18. 1.27{ 1. 1.32
        <pb n="158" />
        Anhang,

‘51

Tab.1 (10. Fortsetzung).

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Anleihenehmer | fuß Lin Mill.

Emis-
S10NS-

Aufgelegt
(untergebracht)

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Verein v.hl. Lande, Köln. .
St. Monica-Stift, Mannheim .
K.K. St. Antonius von Padua,

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Eschweiler Bergwerks- Verein

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Davon:

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$ 1.25

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1. 4.30

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7. 3.27
16. 83.27
Kraftübertragungswerke
Rheinfelden . ......

Schwestern v. hl. Gesicht „„In-
stauratio in Christo“,
München .......

Preuß. Hypotheken-Aectien-
Bank. ..0. .

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Schweiz

9, 3.27

1. 1.47

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16. 3.927

1. 3.47
1. 3.62

6

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Davon: )

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23. 3.27
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Höhere Handelsschule,
München ....... 4
Dominikanerinnen, DNieder-
berg b. Arenberg. . ...
Adler A.-G. für Bergbau . .
Felten &amp; Guilleaume Carls-
werk A.-G., Köln ....
Franziskaner, Breslau. . . .
Gewerkschaft Carl-Alexander
Bäsweiler h Aachen. ..

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2. 5.27
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| 1. 5.47
1. 5.47
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Mai 27
Mai 27

Augustinerinnen, Köln...
Oblaten v. hl. Franziskus von
Sales, Overbach . ....
Barmh. Schwestern v. hl.
Vincentius, Freiburg. . .
Gewerkschaft Carolus Magnus,
Übach b. Aachen. . ...

6%

1. 4.3837
1. 7.42
115. 5.57
1. 6.57

+

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ı Holland

18. 6.27

7

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100. ITHoNand

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Davon:
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981%

Holland.
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London
London

24. 6.27
Juni 27
30. 6.27
5. 7.07

Sachsen. ... is
Berlin II. ..0.00000.+ +4
Barmh. Schwestern v. hl. Vin-

ecentius. Köän .... . 1

6
BR

| 1. 7.529
1. 7.57
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In 0,3 | 9914

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| 9. 7) 1. 7.47
        <pb n="159" />
        Anhang.

Tab. 1 (11. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Rentenbank-Kreditanstalt .

Hannov. Landeskreditanstalt
Ruhrverband II... ...
Bayer. Hypotheken- u. Wech-

selbank I. .......
K. K. St. Johannes, Wiet-

marschen ........
Ver. Stahlwerke Serie AII .

Dresden, . . 0.0.0.0...
Preuß,CentralbodenkreditA.G
Landesbankenzentrale I. .

Preuß. Zentralstadtschaft . .
Kathol. Studienhaus, Freiburg
K. K. St. Johannes Nepomu-
cenis, Remagen-Kripp ..
Rheinisch- Westfälisches Elek-
trizıtätswerk. .

Vereinigte Stahlwerke Serie (

K. K. v. d. hl. Maria Magda-

Jena, Lütgendortmund . .
Preußische Zentralstadtschaft
K.K. St. Bartholomäus, Ahlen
Schwestern v. allerhl. Krlöser,

Neumarkt (Oberpfalz) . .
Bayer. Hyp.- u. Wechselbank
Bayerische Vereinsbank. . .
Bayer. Hyp.- u. Wechselbank
Bayerische Vereinsbank. . .
Provinz Hannover. . ...

Zins-
fuß

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6
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$ 6,25
$ 4
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$ 30
Davon:
$ 20

$ 4,75
3 2,5
5 2,75
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Davon:
$ 3,5
$ 1,5
A 5
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$ 15
Davon: |
$ 11
+ 1,5
0,75
1,55
0,2
5 4,225
Davon:
$ 3,225)
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(fest)
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953%
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95%

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95

Aufgelegt
(untergebracht)

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versch, L.
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Holland

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15..7.27
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Juli 27

11. 7.27
15. 7.27
London

18. 7.27
18. 7,27

[ Holland

Neuyork | 27, 7.27
Holland 3. 8.27
Schweden 27. 7.27
versch. L.| Juli 27

London 27. 7.27
Holland 28. 7.927

Neuyork
London
Schweder
Holland

2, 8.27
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2. 8.27
5.8.27
Holland

6. 8.9217

Neuyork
Holland
Schweden
London
Schweiz

10. 8.27
17. 8,27
10. 8.27
Aug. 27
Aug, 27

Neuyork
Holland

11. 8.27
18. 8.927
Holland
Holland
Holland

12. 8.27
15. 8.271
19 8 07

Holland 23. 8.27
Aolland 25, 8.27
Holland 25. 8.27
Schweden! 25. 8.27
Schweden 25. 8.27
Neuvork 131. 8.27

Fällig
am

15. 7.60

| 7.31
1. 7.57
| 15. 3.58
| 1. 8.37

1. 7.57

1. 7. 52
1. 7.70
1. 8.52

1. 7.52
1. 8.47
1. 8.42
1. 5.592

1.6.51

1. 9.37
1. 7.52
1.8. 47

1. 8.42
15. 9.62
15. 9.62
15. 9.62
15. 9.62

1. 9.57
        <pb n="160" />
        Anhang,

Per

Tab.1 (12. Fortsetzung).

{Zins-] Betrag
fuß } in Mill.

Emis-
810ns-
kurs

Aufgelegt
(untergebracht
Anleihenehmer
In

am

Ursulinerinnen, Dorsten. . .
Sächsische Landespfandbrief-
anstalt III. ......
Carmeliterinnen, Düsseldorf .
Rheinische Hypothekenbank,
Nürnberg . .. 0... 0.004704
Benediktiner Missionare,
Münsterschwarzach. . ..
Deutsche Bank ... -

7

Ihfi 0,15 } 99 Holland ! 7. 9.27

6

6
6%

6

$ 2
hfl 0,25
MM 4

$ 5

95
100

96%

94.

Neuyork
Holland
Schweden
Neuyork

8. 9.27
8, 9.27
9. 9.27
12. 9.27

7
4

hfl 0,1
$ 25
Davon:
$ 20

$ 3

Ss 2
hfl 2,5
AM 5
sfr 15
Davon:
sir 7,5
sir 6
sir 15

992%

Holland

12. 9.27

99% Neuyork 14, 9.27
99% Holland 21. 9.27
(fest) versch. L. Sept. 27
983% Holland 15. 9.27
96% + Schweder! 15. 9.27

Hamburgische Baukasse . .
Preuß.CentralbodenkreditA,.G,
Elektrizitäts- A.-G. vorm.

Lahmever &amp; Co.. ....

6%
6%

ß

96'
93
(fest)

Schweiz
Holland
versch. L.

22. 9.27
5.10. 27
Sept. 27
Verein f. soz. Bestrebungen,
Königswinter .....-
Bistum Osnabrück. .. ..
Bistum Ermland (1. Serie) .
Kath. Privates Lyceum, Cleve
Augustinerinnen, Köln (2.Ser.,)
Franziskanerinnen, Wald-
breitbach . . 2... +00...
K.K. St. Nicolaus, Wipperfürth
Schwestern v. hl. Vincentius,
Köln-Nippes. + +...
Deutsche Landesbanken-
zentrale IL... 0... .16
Schwestern v. hl. Carolus
Borromeus, "Trebnitz . . .
Preußen IT. .

7
7
7
6
6%

hfl 0,05 99
hfl 0,4 ‚100
hfl 06 | 98%
hfl 0,1 * 98
hfl 0.15 1100

Holland
Holland
Holland
Holland
Holland

22, 9,27
24. 9.27
25. 9.27
28. 9.27
Sept. 27
6%
60

hfl 0,25
hfl 0,05
‚hfl 0,2 1100
1810 195

Holland
Holland

Sept. 27
Sept. 27
7%

Holland

' 6.10.27
| Neuyork

1 10.10. 27
hfl 0,48
$ 30
Davon;
$ 25,7
5 4,3 |
$ 50
Davon:
5 43
3 4
5 0,5
® 1,25
$ 1,25
hfl 8
hfl 0,7
$ 20

| £ 0.1

993%

| Halland

\
111 10.27

96%
96%

Neuyork
Halland

13, 10. 27
920. 10.27
Rentenbank-Kreditanstalt II]

Q
95%
95*/8
95%
(fest)
Test)
96

99
94%
Dar.)

Neuyork
Holland
Schweden
England
Schweiz
Holland
Holland
Neuyork
Tondon

14.10, 27
20. 10. 27
14, 10. 27
Okt. 27
Okt. 27
18. 10, 27
18. 10. 27
20. 10. 27
Okt. 27

Gewerkschaft Victor . . . . 16%
Mariannhiller Missionare . .{ 7
Commerz- und Privatbank .{5%
Ver. Metallwarenfabriken . .1 ?

Fällig
am

|) 1. 9.52
15. 9.42
1.10. 47
1. 3.52
1. 8.52

1. 9.47
1. 9.32

1.10. 37
1.10. 67
1. 9.52

1.10, 37
1.10. 87
1.10.57
1. 8.47
1. 10. 37
1.10. 47
1.10.3837
1.10. 37
1.10.51
1. 9.51
15. 10. 52

15.10. 60

1.11.47
1.10.47
1,11. 87
1999
        <pb n="161" />
        L54

Anhang,

Tab. 1 (13. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Zins-
' fuß

Betrag
in Mill.

Emis-
SioNs-
kurs

Aufgelegt
(untergebracht)

Fällig
am
m |! am
Franziskanerinnen, Mayen
Üleve. ..0......
Norddeutscher Lloyd. .
Lazaristen Patres, Köm .
Münster. .......4
Augustinerinnen, Neuß. .
Ursulinerinnen, Liebental. .
Clemens Hofbader- Hilfs-
werk, Belecke. .....
K. K. St. Paulus, (3öttingen
Bauverein des Herz Jesu-
Krankenhauses, Lindlar
b.Kön .. 0.0.0.0...
K. K. St. Joseph, Tutzing .
Augustinerinnen, Düren ..
Bistum Ermland (2. Serie) .

hfl 0,06 | 99
1 x 954,
$ 20 94
nfl 0,12 | 99
AM 2,5 | 9484
hfl 0,12 | 100
hfl 0,0571 9984

ÖOMfe
A

712
7%

 hfl 0,15 |
hfl 0.12

991/2
993/

hfl 0,125 100
hil 0.16 99
hfl 0.16 , 100
4104 | 99

Q

Holland
Holland
Neuyork
Holland
Holland
Adolland
Holland

Holland
Holland

Holland
HolNand
Holland
Holland

2.11.27
8.11.27
9.11.27
16.11.27
24.11.27
24.11.27
a8. 11.27

30.11.27
10.12.27

15.12.27
30. 12, 27
Dez, 27
2.1.28

1.10. 87
1.11.37
1.11.47
1.11.37
1.11.37
1.12.87
1.10.51
1.11.47
1.12.47

1. 1.48
1.10. 47
1. 1.38
1. 10.57

Tab. 1a. Übersicht über die Sehatzscheindarlehen.

Bremen

Berlin ..

Köh. ..
Hamburg . .
Württemberg
Hannover . . .
Chemnitz . ...
Bayern. ..
Hambure . x

Betrag
in
Mill.

$ 5
$ 3
$ 2
55
% 5
5 2
; 2
&gt;90

Dis-
kontiert
mit %

57

A
5

&amp;

x
327
55

Var.
ZiNnsunNg

51/

x x/

Neuyork
Neuyork
Neuyork
Neuyork
Schweden
Neuyork
Neuyork
Neuyork
Neauvork

Aufgelegt

am

Jan. 25
Dez. 24
Dex. 24
27.4.25 |
März 26
8.10. 26
21.10. 26
3. 6.27 |
14.10. 27

Fällig

1.12. 25
31.12, 25
31.12. 25

1. 5,27
1.10. 27
1.11.27
10. 6.28
        <pb n="162" />
        Tab. 2. Emissionskurse der Serienanleihen. *)

Jahr der
keit

Staatliche Anleihen

Kommunale Einzelanleihen

Kommunale Sammelanleihen

Bavern Olden-
aye burg
15 Mil. $' 3 Mil.® ' 2 Mil. $

NM ı Düssel-
München i dor
87 Mill SIL75MiL®

Duisburg
4MillS | 3MlLS

Württ. sslorhe ‚Pfälzische
Städte | Landesbk. | Städte
8.4 Mill. $:3.6 Mill $13.8 Mill. $

Hapag

6.5 Mill. $S

1926
1927
1928
929
‚930
1931
‘932
933
934
935
936
937
938
989
940
941
1942
1943
1944
1945
046

100
99%
985/
97%
36%
95%
945/g
33%
925/;
92
31%
31
9057
908
X)

100%

100
99%/g
98%
38
967/s
36%
96778
957/g
95%
95%
35
43%
JA. 4,

L01
101
LO05/g
100
100
99%
99
38
37%
97%
361%
95%
95%
951%
381,
Sn

L00

L00
99°/g
9918
99 |
97°
6%
36%
95°/g
95%
35%
35
M45/
4%
MY
M
937/
938°
92%
92

100

100
993/
98%
98
967/s
96%
961
957/
35%
95%
95
94°

100%/g
100%
100
99
98
97%
96%
36%
95%
\95
94%
34 "%

100
L00
99%;
98%
98
97
96%
367/s
957
95%
95%
95
9437
3%

100,48

100,46

L00
98,75
98
37
96,50
96,15
95,80
95,50
95,25
35
934,70
94,50
94,25
94,25
94,25
94,15
94
93.90

100
L00
99% |
98% |!
98°
967
96%
967
95775
95%
95%
95
94%
94%
94%
94
937/s
93%
93%
Qt"

100%

100
99%,
98%
98
967,
96%
961
957
95%
95%
95
943%
94%
94%
94
987/;
93%
93%
033/

100
99,90
99,80
99,70
99,60
99,50
99,40
99,30
99,20
99,10
29
99
99

*) Emissionskurse der 1-Mill.-$-Anleihe der Elektrizitätswerke Sachsen-Anhalt für je 250000 $: 100,25 (1. Juli 1926),
100 (1. Januar 1927), 99,25 (1, Juli 1927), 98,50 (1. Januar 1928).

1) In Holland begebene Serien (bei der Anleihe Bayerns sind dagegen je 100000 $ von sämtlichen 20 Serien zum
-Jeichen Kurs wie in Neuvork aufgelegt worden).

wm
=
Ss
S
&gt;
®

bel
O1
7
        <pb n="163" />
        5f

Anhang.

Richtlinien über die Auinahme von Auslandskrediten durch
Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.,
(Alte Fassung.)

A
Die Länder sind sich darüber einig, daß die Erhaltung der Währung
und allgemeine politische Gründe die äußerste Beschränkung bei Aufnahme
von Auslandskrediten durch öffentliche Verbände gebieten. Die Länder
verpflichten sich daher gegenseitig, bei der Aufnahme von Auslands-
krediten, soweit diese durch unabweisbare Bedürfnisse erforderlich werden,
die nachfolgenden Richtlinien einzuhalten oder für ihre Beachtung Sorge
zu tragen, Diese Richtlinien gelten für Auslandskredite, die von Ländern,
Gemeinden oder Gemeindeverbänden unmittelbar aufgenommen oder mittel-
bar für diese durch öffentlich-rechtliche oder private Geldanstalten oder in
anderer Weise beschafit werden. Sie gelten, soweit die Auslandskredite an
Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände gegeben werden sollten, ins-
besondere für Auslandskredite der kommunalen Giroverbände einschließlich
ihrer Bankanstalten sowie für Auslandskredite sonstiger Kreditinstitute,
deren besondere Aufgabe die Befriedigung des kommunalen Kreditbedarfs
oder die Pflege des Hypothekarkredits ist. Ebenso finden sie Anwendung
auf Bürgschaften und Sicherheiten, die zugunsten Dritter von Ländern,
Gemeinden und Gemeindeverbänden für Auslandskredite gestellt werden.

B.
Als verhältnismäßig unbedenklich und daher dem unter C. darge-
stellten Verfahren nicht unterworfen gilt die Aufnahme von Auslands-
krediten, die folgende Bedingungen erfüllen (unter Wegfall von B III Abs. 2
und 3 für die kurzfristigen Kredite der Länder nach B I, 2):
I. Form des Kredits,

Langfristige, d. h. auf mindestens zehn Jahre abgeschlossene, jedoch
spätestens nach fünf Jahren vom Schuldner kündbare Anleihen;
kurzfristige, auf längstens ein Jahr abgeschlossene, nur der vorüber-
gehenden Verstärkung der Betriebsmittel dienende Auslandskredite
der Länder, soweit die Länder durch ausdrückliche Erklärung gegen-
über der Beratungsstelle (vgl. D) die Gewähr übernehmen, daß die
Rückzahlung bei Fälligkeit gesichert ist und die Umwandlung in eine
langfristige Anleihe nicht in Betracht kommt. Der Nennbetrag, die
Bedingungen und die Kreditgeber sind der Beratungsstelle spätestens
acht Tage nach Abschluß mitzuteilen, Kommt die Beratungsstelle
auf Grund der Mitteilungen zu dem Ergebnis, daß durch Häufung der
Fälligkeitstermine, durch Anwachsen der aufgenommenen Beträge
oder auf sonstige Weise eine ernste Gefahr für die Währung entsteht.
so ist sie berechtigt, durch eine Mitteilung an die Länder zeitweilig.
jedoch nicht für länger als 3 Monate, das unter C vorgesehene Ver-
fahren auch für die vorstehend bezeichneten kurzfristigen Auslands-
krecite in Kraft zu setzen.

|.

II. Maximalbelastung.

Die von der Beratungsstelle gemäß D Abs, 2 festzusetzende jährliche
Maximalbelastung, berechnet auf Grundlage des Nettoerlöses unter Berück-
sichtigung des Disagios bei der Ausgabe auch in Hinsicht auf die Tilgungs-
bedingungen, der Vermittlerprovision und aller sonstigen Spesen, darf nicht
überschritten werden.
        <pb n="164" />
        Anhang.

157

IN, Verwendungszweck der Auslandskredite,

Die von Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden aufzunehmen-
den Auslandskredite müssen für eigene Zwecke des Kreditnehmenden oder
eines der unter A genannten öffentlichen Verbände bestimmt sein. Sie
dürfen insbesondere nicht an physische oder juristische Personen des
Privatrechts weitergegeben werden.

Die Auslandskredite müssen unmittelbar produktiven Zwecken dienen,
d. h. nur solchen werbenden Anlagen, die durch unmittelbare Erzeugung
von Werten die Verzinsung und die Amortisation des investierten Kapitals
aus eigenen Einnahmen gewährleisten, ohne daß allgemeine Einnahmen des
öffentlichen Verbandes in Anspruch genommen werden, Wesentlich ist
dabei, daß die Anlagen, sei es durch Hebung der Ausfuhr oder Eindämmung
der Einfuhr, sei es in anderer Weise, unmittelbar oder mittelbar der För-
derung der Gesamtwirtschaft des Reiches dienen; örtliche Interessen sind
nicht ausschlaggebend.

Die Anlagen müssen in dem Sinne notwendig sein, daß die geplanten
Ausgaben nicht bis zu der Zeit zurückgestellt werden können, in der inlän-
disches Kapital für die in Frage kommenden Zwecke zur Verfügung steht.
IV. Sicherstellung der Auslandskredite,
Die Bedingungen dürfen keine speziellen Pfänder irgendwelcher Art
vorsehen, ebenso keine Verbindung mit anderen Geschäften, wie z. B. Ver-
käufen von Produkten aus staatlichen Unternehmen,

CC.
Vor Aufnahme der unter A fallenden Auslandskredite, die von den
unter B genannten Bedingungen abweichen, sowie vor Stellung von Bürg-
schaften oder Sicherheiten für Auslandskredite hat die beteiligte Landes-
regierung, auch für die ihr zugehörigen Gemeinden oder Gemeindeverbände.
Girozentralen und sonstige unter A aufgeführte Kreditinstitute, das Gut-
achten einer Beratungsstelle einzuholen, die den in Frage kommenden
Kredit auf seine Unbedenklichkeit unter Berücksichtigung der unter A
dargelegten Gesichtspunkte, mithin auch unter Berücksichtigung des Ver-
wendungszweckes, zu prüfen hat. Bei der Prüfung der Anleihezwecke soll
die Beratungsstelle grundsätzlich die unter B III aufgestellten Richtlinien
beachten. Bei einer Prüfung der Frage der Dringlichkeit ist zu berück-
sichtigen, ob der Gesamtbetrag der befürworteten Auslandsanleihen oder
die Zahl der vorliegenden Anträge eine Höhe erreicht hat, die im Interesse
der Währung oder der zu erzielenden Anleihebedingungen zunächst nicht
überschritten werden darf, Die Länder sind berechtigt, die geplante Kredit-
aufnahme vor der Beratungsstelle mündlich zu vertreten, Die Gutachten
werden. von der Beratungsstelle unverzüglich erstattet und dem Reichs-
finanzministerium sowie der Regierung des in Betracht kommenden Landes
mitgeteilt,

Will ein Land von dem Gutachten abweichen, so ist zunächst eine
Einigung mit der Beratungsstelle anzustreben, die in einer nochmaligen
Sitzung, möglichst unter Zuziehung besonderer Sachverständiger
(ohne Stimmrecht), den Anleiheplan einer Überprüfung unterzieht, Ist eine
Einigung nicht zu erzielen, so hat das Land vor endgültiger Entschließung
über die Aufnahme des Kredits die Stellungnahme eines Ausschusses ein-
zuholen, dessen Mitglieder von den Länderregierungen bestellt werden und
in dem sämtliche Länder mit der Stimmenzahl vertreten sind, die ihrer
Vertretung im Reichsrat entspricht. Dieser Ausschuß beschließt mit ein-
facher Stimmenmehrheit, Die Länderregierungen entscheiden selbständig
darüber. ob und wieweit sie der Stellungnahme dieses Ausschusses ent-
        <pb n="165" />
        158

Anhang,

sprechen wollen, Dabei sind sich jedoch die Länder darüber einig, daß ihr
oigenes Interesse an der Durchführung des unter A’ Satz 1 aufgestellten
Grundsatzes die Beachtung der Stellungnahme dieses Ausschusses erfordert.

D.
Die Beratungsstelle ist ein aus Sachverständigen bestehender Ver-
irauensausschuß der Länder. Er setzt sich wie folgt zusammen:
il. ein vom Reichsfinanzministeritum zu ‘bestellender Sachverständiger
als Vorsitzender,

2. ein vom Reichswirtschaftsministerium zu bestellender Sachverstän-
diger,

3. ein vom Reichsbankdirektorium zu bestellender Sachverständiger;
als von den Ländern bestellte Sachverständige:

4. Dr. Schroeder, Präsident der Preußischen Staatsbank,

5. Arnold, Präsident der Bayerischen Staatsbank,

5. jeweils ein staatlicher Vertreter des ein Gutachten einholenden
Landes.
Für die unter 1 bis 3 genannten Sachverständigen können Stellver-
treter ernannt werden. Für den Fall der Behinderung der unter 4 und 5
genannten Sachverständigen werden Vertreter durch die Beratungsstelle
arnannt werden, Die Beratungsstelle gibt sich eine Geschäftsoränung, die
dem Reichsrat mitzuteilen ist. Die Geschäftsführung liegt beim Reichs-
finanzministerium,

Die Beratungsstelle hat die unter B genannten Bedingungen an Hand
jer Entwicklung dauernd auf ihre verhältnismäßige Unbedenklichkeit zu
prüfen und gegebenenfalls den Ländern Abänderungsvorschläge zu machen,
Die Maximalsätze für die Belastung durch den Kredit (B II) werden von
len ständigen Mitgliedern der Beratungsstelle nach Lage der Verhältnisse
selbständig festgesetzt. Die Beratungsstelle hat ferner die Aufgabe, den
ausländischen Kapitalmarkt zu beobachten und nach Möglichkeit Auskünfte
zu erteilen, z. B. über sich bietende Gelegenheiten und Vertrauenswürdig-
keit von Kreditvermittlern. Die Länder sind verpflichtet, die Beratungs-
stelle laufend über ihre Erfahrungen zu unterrichten und ihr den Nenn-
betrag, die Bedingungen, den Verwendungszweck und die Geldgeber der
von ihnen oder den ihnen zugehörigen öffentlichen Verbänden, Girozentralen
und sonstigen unter A genannten Kreditinstituten aufgenommenen Aus-
landskredite, soweit sie nicht ohnehin zur Kenntnis der Beratungsstelle zu
bringen sind, mitzuteilen, Die Beratungsstelle hat ihre Erfahrungen für
die Länder nutzbar zu machen.

EB.
Die Länder werden dafür Sorge tragen, daß die Innehaltung der vor-
stehenden Richtlinien durch die ihnen zugehörigen Gemeinden, Gemeinde-
verbände, Girozentralen und sonstigen unter A aufgeführten Kreditinstitute
yesichert wird.
F.

Das vorstehende Abkommen läuft bis zum 30, Juni 1925 und gilt von
diesem Zeitpunkt an jeweils. um drei Monate verlängert, wenn es nicht
vier Wochen vor Ablauf der genannten Fristen von einem Lande gekündigt
wird.
        <pb n="166" />
        Anhang.

159
Richtlinien über die Aufnahme von Auslandskrediten dureh
Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.
(Fassung vom November 1927.)
A
i. Die Länder sind sich darüber einig, daß wirtschafts- und währungs-
politische Gründe die äußerste Beschränkung bei Aufnahme von Auslands-
krediten durch öffentliche Verbände gebieten. Die Länder verpflichten sich
Aaher gegenseitig, vorläufig auf 2 Jahre, bei der Aufnahme von kurz- und
‚angfristigen Auslandskrediten die nachfolgenden Richtlinien einzuhalten
und ihre Beachtung zu sichern,

IL Die Richtlinien gelten

‘. für die Auslandskredite der Länder, Gemeinden und Gemeindever-

bände, mögen sie unmittelbar aufgenommen oder mittelbar durch
öffentlich-rechtliche oder private Geldanstalten oder durch kommu-
nale Giroverbände oder in anderer Weise beschafft werden,

für den Auslandsverkauf geschlossener Posten Kommunalobliga-
tionen solcher Kreditinstitute, zu deren Aufgaben die Befriedigung
des kommunalen Kreditbedarfs gehört,

für die Bürgschaften und Sicherheiten, die zugunsten Dritter von
Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, sei es dem Geldgeber
oder dem Geldsuchenden gegenüber, gestellt werden, sowie für Aus-
landskredite, für die eine von einem Lande oder einer Gemeinde
oder einem Gemeindeverband bereits gestellte Bürgschaft oder
Sicherheit wirksam wird, ausgenommen der Fall, daß es sich um den
Verkauf von Schuldverschreibungen Ööffentlich-rechtlicher Kredit-
anstalten zugunsten des Hypothekarkredits handelt, es sei denn, daß
der Erlös für industrielle Beleikung Verwendung finden soll,

[II Die Aufnahme einer der vorstehend erwähnten Auslandskredite darf
zrundsätzlich nur erfolgen, wenn nicht nur die unter B und C aufgestellten
Bedingungen beachtet werden, sondern auch die wirtschafts- und währungs-
politischen Verhältnisse dies gestatten.

B.

Als verhältnismäßig unbedenklich gilt die Aufnahme von Auslands-
krediten, die die nachstehenden Bestimmungen unter I—IV erfüllen; sie
sind dem unter C dargestellten Verfahren nur dann unterworfen, wenn die
Beratungsstelle aus wirtschafts- und währungspolitischen Gründen ihre Be-
ratung für erforderlich hält und dementsprechend die Länder unterrichtet
hat.
I. Form des Kredits.

|. Langfristige, A. h. auf mindestens 10 Jahre abgeschlossene, jedoch
spätestens nach 5 Jahren vom Schuldner kündbare ‚Anleihen;

&gt;. kurzfristige, auf längstens 1 Jahr abgeschlossene, nur der vorüber-
gehenden Verstärkung der Betriebsmittel dienende Auslandskredite
ler Länder, soweit durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der
Beratungsstelle die Gewähr übernommen wird, daß die Rückzahlung
bei Fälligkeit gesichert ist und die Umwandlung in eine langfristige
Anleihe nicht in Betracht kommt. (Der Nennbetrag, die Bedingungen
und die Kreditgeber sind der Beratungsstelle spätestens 8 Tage nach
Abschluß mitzuteilen.)
Die kurzfristigen Auslandskredite der Gemeinden und Gemeindever-
bände sind in jedem Falle dem unter C dangestellten Verfahren
unterworfen.
        <pb n="167" />
        60

Anhang.

]I. Höchstbelastung,

Die von der Beratungsstelle gemäß D Abs, 4 festzusetzende jährliche
Höchstbelastung, berechnet auf Grundlage des Nettoerlöses unter Berück-
sichtigung des Disagios bei der Ausgabe auch in Hinsicht auf die Tilgungs-
bedingungen, der Vermittlerprovision und aller sonstigen Spesen darf nicht
überschritten werden.

If. Verwendungszweck der Auslandskredite,

Die von Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden aufzunehmen-
den Auslandskredite müssen für eigene Zwecke des Kreditnehmenden
oder eines der unter A genannten öffentlichen Verbände bestimmt
sein. Sie dürfen insbesondere nicht an physische oder juristische
Personen des Privatrechts weitergegeben werden,

Die Auslandskredite müssen, unbeschadet der Bestimmung unter
B I 2, unmittelbar produktiven Zwecken dienen, d. h. nur solchen
werbenden Anlagen, die durch unmittelbare Erzeugung von Werten
die Verzinsung und Amortisation des investierten Kapitals aus
eigenen Einnahmen gewährleisten, ohne daß allgemeine Einnahmen
des öffentlichen Verbands in Anspruch genommen werden, Wesentlich
ist dabei, daß die Anlagen, sei es durch Hebung der Ausfuhr oder
Eindämmung der Einfuhr, sei es in anderer Weise, unmittelbar oder
mittelbar der Förderung der Gesamtwirtschaft des Reiches dienen;
örtliche Interessen sind nicht ausschlaggebend.

Die Anlagen müssen in dem Sinne dringlich sein, daß die geplanten
Ausgaben nicht zurückgestellt werden können.

3
IV. Sicherstellung der Auslandskredite,
Die Bedingungen dürfen keine speziellen Pfänder irgendwelcher Art
vorsehen, ebenso keine Verbindung mit anderen Geschäften, wie z, B. Ver-
käufen von Produkten aus staatlichen Unternehmen.
GC

Vor der Aufnahme der unter A II fallenden Auslandskredite, falls sie
von den unter B I—IV genannten Bedingungen abweichen, oder falls die
Beratungsstelle aus wirtschafts- und währungspolitischen Gründen die Be-
ratung für erforderlich hält und dementsprechend die Länder unterrichtet
hat (B Abs, 1), sowie vor den Auslandsverkäufen von Kommunalobligationen
und vor der Aufnahme von Auslandskrediten, die mit Bürgschaften oder
Sicherheiten gemäß A II 3 ausgestattet sind, hat die beteiligte Landes-
regierung, auch für die ihr zugehörigen Gemeinden oder Gemeindeverbände,
Girozentralen und sonstigen unter A II aufgeführten Kreditinstitute, das
Gutachten der Beratungsstelle einzuholen, die den in Frage kommenden
Kredit nicht nur auf seine Unbedenklichkeit, sondern auch unter Berück-
sichtigung der wirtschafts- und währungspolitischen Verhältnisse zu prüfen
hat. Bei der Prüfung der Anleihezwecke soll die Beratungsstelle grund-
sätzlich die unter B III aufgestellten Richtlinien beachten,

Die Länder sind berechtigt, die geplante Kreditaufnahme vor der
Beratungsstelle mündlich zu vertreten. Holt ein Land ein Gutachten für
eine ihr zugehörige Gemeinde usw. (Abs. 1) ein, so-ist dem Antrag eine
eigene Stellunenahme beizufüren.

D.
Die Beratungsstelle ist ein aus Sachverständigen bestehender Ver
trauensausschuß der Länder. Er setzt sich wie folgt zusammen:
1. Ein vom Reichsminister der Finanzen zu bestellender Sachverstän
diger als Vorsitzender.
        <pb n="168" />
        Anhang.

161

2, ein vom Reichswirtschaftsminister zu bestellender

3. ein vom Reichsbankdirektorium zu bestellender
als von den Ländern bestellte Sachverständige:

4. der Präsident der Preußischen Staatsbank,

5. der Präsident der Bayerischen Staatsbank,

6. jeweils ein staatlicher Vertreter des ein Gutachten einholenden
Landes,

Für die unter 1—5 genannten Sachverständigen können Stellvertreter
ernannt werden; die zu 4 und 5 genannten Sachverständigen ernennen
ihre Stellvertreter selbst. Die Entschließungen der Beratungsstelle erfolgen
mit Stimmenmehrheit. In Geschäftsordnungsfragen gibt bei Stimmen-
gleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, Die Geschäfts-
führung legt beim Reichsfinanzministerium. Die Beratungsstelle gibt sich
eine Geschäftsordnung, die dem Reichsrat mitzuteilen ist,

Wird ein Antrag auf Befürwortung eines Anleihevorhabens gegen die
Stimme eines der unter 1—8 genannten Sachverständigen angenommen, so
kann der in der Minderheit gebliebene Sachverständige in der Sitzung eine
nochmalige Beratung des Antrages verlangen. Ein solches Verlangen kann
auch der Vertreter des das Gutachten einholenden Landes stellen, wenn
die Beratungsstelle den zur Begutachtung gestellten Auslandskredit ganz
oder teilweise nicht befürwortet hat; dieses Verlangen muß innerhalb von
3 Werktagen gestellt werden, In diesen Fällen tritt an die Stelle der Sach-
verständigen unter.1—3 der Reichsminister der Finanzen, der Reichswirt-
schaftsminister und der Präsident des Reichsbankdirektoriums. Die
Reichsminister und der Präsident des Reichsbankdirektoriums können sich
nur durch ihren jeweils ständigen Vertreter vertreten lassen. Die noch-
malige Beratung soll innerhalb einer Woche nach der ersten Beratung
stattfinden, Bei der nochmaligen Beratung wird stets über den Antrag
als ganzen beraten, Die Mitglieder der Beratungsstelle sind zur Geheim-
haltung der Verhandlungen verpflichtet, insbesondere sind das Stimmenver-
hältnis bei Beschlußfassungen und die Person des Sachverständigen, der
ie nochmalige Beratung eines Antrages verlangt hat, geheimzuhalten,

Die Befürwortung eines Anleihevorhabens gilt erst als erfolgt, wenn
die Geschäftsführung dem das Gutachten einholenden Lande eine ent-
sprechende Mitteilung gemacht hat; die die Stellungnahme der Beratungs-
stelle im einzelnen darlegenden Gutachten sind dem Reichsminister der
Finanzen und der Regierung des in Betracht kommenden Landes mit mög-
lichster Beschleunigung zu übermitteln.

Die Beratungsstelle hat die unter B genannten Bedingungen an Hand
der Entwicklung dauernd auf ihre Unbedenklichkeit zu prüfen und ge-
gebenenfalls den Ländern Änderungsvorschläge zu machen. Die Höchst:
sätze für die Belastung durch den Kredit (B II) werden von den ständigen
Mitgliedern der Beratungsstelle nach Lage der Verhältnisse selbständig
festgesetzt. Die Beratungsstelle hat ferner die Aufgabe, den ausländischen
Kapitalmarkt zu beobachten und nach Möglichkeit Auskünfte zu erteilen,
z. B. über die Vertrauenswürdigkeit von Kreditvermittlern, Die Länder
sind verpflichtet, die Beratungsstelle laufend über ihre Erfahrungen zu unter-
richten und ihr den Nennbetrag, die Bedingungen, den Verwendungszweck
und die Geldgeber der von ihnen oder den ihnen zugehörigen öffentlichen
Verbänden, Girozentralen und sonstigen unter A genannten Kredit-
instituten aufgenommenen Auslandskredite, soweit sie nicht ohnehin zur
Kenntnis der Beratungsstelle zu bringen sind, mitzuteilen, Die Beratungs-
stelle hat ihre Erfahrungen für die Länder nutzbar zu machen,

Pfitzner, Deutschlands Auslanusanleihen.
        <pb n="169" />
        L62

Anhang,
Ergebnis der Verhandlungen in Zürich vom 9. August 1926 über
die Regelung der Valutaschulden der deutschen Städte.
„ Die rückständigen Zinsen bis zum 1. Januar 1924 werden, soweit
sie nicht bereits bezahlt sind, erlassen. Vom 1. Januar 1924 bis zum
30. September 1926 werden 2% % Zinsen vom kursgesicherten Nominal-
betrag berechnet und dem Kapital zugeschlagen.

2. Stichtag für die Regulierung sämtlicher Valutaanleihen der be-
teiligten Städte ist der 1, Oktober 1926.

3. Die Schuld jeder Stadt wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1926
ab in eine Schweizerfrankenschuld zum titelgemäßen Umrechnungskurs
amgewandelt.

4. Von dem gesamten Schuldbetrag werden 80 Fr. von je 100 AM
4er bisherigen Schuld in eine am 1, Oktober 1936 fällige, bis dahin seitens
der Gläubiger unkündbare, zu 5% jährlich nachträglich in halbjährlichen
Raten vwerzinsliche Obligationenschuld umgewandelt. Den Schuldnern
steht das Recht der Kündigung zu jedem Zinstermin mit halbjährlicher
Frist frei. Jede Stadt haftet für ihre Schuld mit ihrem gesamten Ver-
mögen und ihrer Steuerkraft, Bestellung von Spezialsicherheiten ist durch
Anordnung der Kommunalaufsichtsbehörden grundsätzlich und allgemein
ausgeschlossen,

5. Der 80 Fr. pro 100 A übersteigende Betrag der gemäß Ziffer 3
festgestellten Schuld wird am 1. Oktober 1926 in Schweizerfranken bar
bezahlt. Dabei wird für die nach dem ursprünglichen Schuldverhältnis
später als am 1. Oktober 1926 fällig werdenden Beträge für die Zeit vom
|. Oktober 1926 bis zur Fälligkeit 2% % pro Jahr des gesamten ursprüng-
lichen in Franken umgewandelten Schuldbetrages von dem bar zu zahlen-
den Betrage abgezogen. Für die nach den Darlehnsverträgen im Jahre
1929 fällig werdenden Schuldbeträge der Städte Karlsruhe, Nürnberg und
Freiburg erhöht sich der Abzug nach Absatz 1, Satz 2 auf 4 % pro Jahr,

6. Die Reichsbank wird als Treuhänderin der Gläubiger und Schuld-
ner die jeweilen fällig werdenden Zinsen und bei Fälligkeit das Kapital
von den einzelnen Städten einziehen und den Gläubigern überweisen,
Alle Zahlungen müssen spätestens 14 Tage vor Fälligkeit der Reichsbank
zur Verfügung stehen. .

7. Über die gesamte Restschuld jeder einzelnen Stadt (Ziffer 4 und 6)
werden auf den Inhaber lautende Obligationen nach einheitlichem Typus in
Stücken von 1000 Fr. ausgestellt und den Gläubigern am 1. Oktober 1926
iurch Vermittlung der Reichsbank ausgehändigt.

8. Die Obligationsanleihen der einzelnen Städte müssen in Deutsch-
land von der Kapitalertragsteuer freigestellt werden. Der schweizerische
sowie der etwaige deutsche Emissionsstempel fällt den Schuldnern, die
schweizerische Couponsteuer den Gläubigern zur Last, Die Anleihen sind
in Zürich und Basel auf Kosten der Schuldner zu kotieren, Die Ausferti-
gung der Titel fällt den Schuldnern zur Last. Die Zahlstellen für Zinsen
und Kapital sind ausschließlich in der Schweiz zu bestellen,

9, Die Barzahlung gemäß Ziffer 5 und die Aushändigung der neuen
Obligationen gemäß Ziffer 7 erfolgt nur insoweit, als die bisherigen Schuld-
verschreibungen der Reichsbank oder einer von ihr zu beauftragenden
Stelle für die Schuldner abgetreten werden. Die Reichsbank kann an-
ordnen, daß die bisherigen Schuldverschreibungen ihr oder ihrem Beauf-
tragten eine angemessene Zeit vor dem Umtauschtermine zu treuen Händen
zu übergeben sind.

10. Dieses Abkommen wird für jeden Schuldner verbindlich, wenn
mindestens 65 % seiner Gläubiger, nach dem Kapitalbetrage berechnet,
lem Abkommen bis zum 10, September 1926 beigetreten sind.
        <pb n="170" />
        Anhang.

1338

Die Verzinsung und Tilgung der 6 Millionen $-Anleihe
der Rhein-Main-Donau A. 6.
(Auszug aus dem Emissionsvertrag vom 29, September 1925.)
L—6 ....

7. Hinsichtlich der Zinszahlung und Tilgung der Bonds gelten folgende
Bestimmungen:

a) Mindestens 4 Wochen vor dem 1. März und dem 1, September jeden
Jahres, erstmals vor dem 1, März 1926, wird die Gesellschaft für den
Anleihedienst den Betrag von $ 261100 den Banken aus Zahl- und Til-
gungsstellen überweisen.

Das Kapital der ‚ Bonds wird sofort fällig, falls die Gesellschaft mit
einer solchen Zahlung 21 Tage in Verzug ist.

b) Die Banken werden von jeder in vorbezeichneter Weise ausgezahlten
Summe in erster Linie einen Betrag in Höhe des Halbjahreszinses, der für
die dann umlaufenden Bonds am nächstfolgenden 1. März bzw, 1. Septem-
ber fällig ist, aussondern und diese Summe zur Zinszahlung verwenden
oder verwenden lassen. Der Rest stellt einen Tilgungsfonds dar, welcher
während der nächsten 13 Wochen nach diesem Zeitpunkte von den Banken
von Fall zu Fall zum Ankauf der Bonds zum Kurse von 102% % oder
Jarunter (ausschließlich aufgelaufener Zinsen) zu verwenden ist. Sollten
die Banken nicht in der Lage sein, so viele Bonds zu diesem oder zu einem
geringeren Kurs anzukaufen, daß dieser Tilgungsfonds vollständig auf-
rebraucht wird, so wird jeder Rest dieses Tilgungsfonds, der nach Ablauf
der 13 Wochen in den Händen der Bank verbleibt, zum Rückkauf der
Bonds am nächsten Halbjahres-Zinstermin zum Kurse von 102% % in der
nachstehend angegebenen Weise verwendet,

8. Die Nummern der am 1. März und am 1. September eines jeden
Jahres zurückzuzahlenden Bonds werden von den Banken in der Zeit vom
1, bis 15, Juni bzw. 1. bis 15. Dezember ausgelost. Das Ergebnis einer
solchen Auslosung ist unter Angabe der Nummern der gezogenen Bonds
sowie mit der Bestimmung, daß die Verzinsung der Bonds am nächst-
folgenden 1. September bzw. 1. März endet, und mit der Aufforderung, sie
bei den Banken in den vorerwähnten Geschäftsräumen zum Zwecke der
oben vorgesehenen Rückzahlung vorzulegen, von den Banken im Namen
der Gesellschaft nicht weniger als zweimal wöchentlich in zwei aufein-
anderfolgenden Wochen in zwei allgemein verbreiteten Tageszeitungen in
lem Bezirk Manhattan, City of New York, zu veröffentlichen. Die erste
Veröffentlichung darf nicht später als 5 Tage nach erfolgter Ziehung
stattfinden,

9. Die in solcher Weise ausgelosten Bonds werden aus dem Rest-
betrag des Tilgungsfonds von den Banken für Rechnung der Gesellschaft
zu 102% % ihres Nennbetrages (zuzüglich Zinsen bis zu dem auf die Aus-
losung folgenden 1. September bzw. 1. März) zurückgezahlt. Für die Zeit
nach dem für die Rückzahlung bestimmten Zeitpunkt haben die Inhaber
der ausgelosten Bonds keinen Anspruch auf Zins mehr,

10. Alle die angekauften oder ausgelosten Bonds werden entwertet,
und die Gesellschaft ist nicht berechtigt, diese Bonds wieder auszugeben
der an Stelle der angekauften Bonds oder ausgelosten Bonds eine neue
Ausgabe von Bonds irgendwelcher Art vorzunehmen, Alle entwerteten
Bonds werden mit den dazugehörigen und bezahlten Zinsscheinen in der
üblichen Weise von den Banken vernichtet,

11. Alle nicht aus Mitteln des Tilgungsfonds eingezogenen Bonds
werden am 1. September 1950 zum Kurse von 102% % zuzüglich aufge-
'aufener Zinsen von der Gesellschaft zurückgezahlt.
        <pb n="171" />
        L64

Anhang,

Tab. 3. In den Vereinigten Staaten untergebrachte Anleihen
und Teile von Anleihen.

Anleihenehmer

Deutsches Reich

Anleihe-
betrag in
Mill. $

110

Davon in
7er.Staaten|
unter-
gebracht

110

Datum
der
Aufleg ung

14. 10. 24

Emissions-
kurs

92

Länder
Bremen I ..
Bayern I. . .
Oldenburg . .
Bremen 11...
Anhalt. . . ..
Bayern IL...
Preußen I. .
Hamburg. .
Preußen IL.

10
L5

7,5
13
3
3,75
2
9,5
15,3
10
25.7

22. 9.25
28. 9.25
10.11.25
26.11. 25
14. 5.26
16. 7.26
18. 9.26

6. 10. 26
13.10. 27

944
100-—88 14
100% 9877

9534
101—937/g

923%

95

918%

9614

Bd
20
Lo
20

Kommunalverbände
Berlin... ..
Köln, ....
München. . .
Heidelberg . . .
Düsseldorf . . .
Dresden . ...
Frankfurt a. M..
Duisburg. . .
Leipzig. . .
Stettin... ..
Nürnberg. . ..-
Württemb, Städte. . . . .
Hess. Komm. Landesbank. . .
Badische Städte .......
Pfälzische Städte. ......
Deutscher Sparkassen- u. CGiro-

verband I... .. .
Desgl. Il... .... .
Provinz Hannover. . . .

115
0
8,7
45
L75

(5 4. 7.25
8 20. 7.25
37 26. 8.25
1,5 26.10.25
1,75 27.10.25
3,75 98.11.25
28 28.11.25
3 27.11. 25
3,75 | 2. 3.26
3 2, 6.26
5 12. 9.27
84 928.10. 25
3,6 19.11.25
45 1|26. 1.26
38 9. 9.926

89
87%
100—931%4
98%
100—937/g
94
100%/;—94
L00-—988/g
94%
9416
94
100,48—93,90
100—933/g
93
1001%-—938/,

3,4
3,6
4,5
38
/

15
3

12,75
6,75

23. 2.26
19. 8.26
31. 8.27

9434
98
35
Elektrizitätswerke
Sächsische Werke.I. . ..
ülektrowerke I... ..

Desgl. If... 0.0...
Rhein-Main-Donau A. (I,

Hamb, El, Werke. . ..
Rhein.-West£f, El. Werke.

Ver, El. Werke Westfalen
Oberschwäb. El. Werke .

El. Werke Sachsen-Anhalt

El. Werk Schlesien . . . .
Berl. Städt. El. Werke IL. g
Sächsische Werke II . . .
Großkraftwerk Mannheim . ‘
Oberpfalzwerke . . ... „4

5 45 Mill, wurden erst im Oktober 1925 freihändig verkauft.

92
87
87
96
95%
94
87%
93
100%,—98%
87
99—98%
91%
96%
97%
        <pb n="172" />
        Anhang.

165

Tab. 8 (1. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Landkraftwerke Leipzig . .
ll. Werk Unterelbe. . .
Berl. Städt. El. Werke IIL
Rhein.-West£, El. Werke 11.
Industrie
Fried. Krupp 1... -
Aug.-Thyssen-Hütte . .
AK.G.I. 0.0.04
Siemens-Konzern I .
Deutsch-Atlant. Tel. G.
Gutehoffnungshütte I .
AG. IL. 0.0.0.
Viag I. ....0 0.004
Rhein-Elbe-Union. . ..
Gutehoffnungshütte IL.
[iseder Hütte. . . .
Mansfeld A.-O. . . .
Rob. Bosch A.-G.. .
Miag. . 0.0.0000
Ver. Stahlwerke A I
Ciiesche’s Erben?) . .
Siemens-Konzern 11°)
Hugo Stinnes Ind. .
Hugo Stinnes Corp...
Viag II... 0...
Wohnhaus-Grundstücks-
verwertungs-A.-G. .
Ver, Stahlwerke A IL .
Ver. Stahlwerke © . .
Verkehrsunternehmungenu.,
Warenhausgesellschaften.
Hapag. . .0.00000000004 044
Berl. Hochbahn. ... . +.
Norddeutscher Lloyd . +. + +
Rudolf Karstadt . . . - 3m
Leonhard Tietz. . . .
Kreditinstitute
Rentenbank-Kreditanstalt I. .
Sächs. Landespfandbriefanstalt I
Desel. IL. .

Anleihe- '
betrag in;
Mil. $ |

3

2,5
20
15

10
I
10
/5
A
7,5
LO
6
25
2,5
75

30
6
24
12,5
12,5
15 |
45 |
10.815

6,5
5
20

Davon in
Ver.Staaten
unter-
gebracht

*

2,5
18
11
9
11

10
4,25
4,25
4
65 |
10

|
16,95
25
5,25
25

3
30

6
17,5
12,5
12,5

8
1,5
20
9.815

6,5
1
&amp;

Datum
der
Auflegung

15. 9.26
22. 10. 26
183.12. 26
10. 8.27

29. 12. 24
10. 1.25
26. 1.25
197. 1.25
1) Okt. 26
18.11. 25
9.12, 25
18.12. 25
26. 1.26
11. 2.26
29. 4.26
17. 5.26
Mai 26
15. 6.26
26. 6.26
24, 9.26
— 8.11.26
| 4.11.26
10.192 926
21.12. 26
‚27. 7.27
) 4)

11.12, 25
12.11. 26
9.11.27
8.10. 25
2 92 96

fr

° OA
16, Dr
99 11.26

Emissions-
kurs

92%
99%
98

95%

99%
98%
93%
99
96%
99%
91
941%
41%
‘4
92
94
98%
(fest)
92%
96
99
99%
99%
97%

f

98
9R14

100—99
94%
94
97
97

93
931
9” %

1) Die Anleihe wurde im April 1925 abgeschlossen und in Raten aus-
yezahlt; die Auflegung erfolgte erst im Oktober 1926 durch freihändigen
Verkauf, .

2) Nicht unmittelbar in den Ver, Staaten untergebracht, aber aus dem
ärlös der Dollaranleihe der Silesian-American Corporation angekauft.

5 Aufgelegt die Hälfte mit Nachzahlungspflicht bis 1929.

, 4) 3225 000 $ am 11. 8. 1927 zu 97% % aufgelegt, 1 Mill. am 18, 8, 1927
in Holland, Rest vorher freihändig in Neuvork verkauft oder gegen
Thyssen-Bonds umvgetauscht.
        <pb n="173" />
        ‘56

Anhang.

Tab. 3 (2. Fortsetzung).

Anleihenehmer

Bank der Ostpreuß. Landschaft
Rentenbank-Kreditanstalt II. .
Hannov. Landeskreditanstalt. .
Landesbankenzentrale I... .
Sächs. Landespfandbriefanst, III
Deutsche Bank. .......
Landesbankenzentrale II... .
Rentenbank-Kreditanstalt III .
Commerz- und Privatbank. . .

Kirche
Bayer. Diözesan-Verband . . .
Kath. Wohlfahrtseinrichtungen .
Prot. Kirche (Innere Mission). . |

Anleihe-
betrag in
Mill. $

Davon in
Ver.Staaten
unter-
gebracht

Datum
der
Auflegung

3,75 7. 3.27
2 März 27
19 11. 7.27
4 111. 7.27
3,5 2. 8.27
2 8. 9.27
20 14. 9.27
10 10.10, 27
43 14.10. 27
20 20. 10. 27

30
4
2
25
y
20

&gt;
3 2,4
25 | 25

' 9. 3.26
29. 6.26
4.11.26

Emissions-
kurs

991%
(fest)
95
98
95
95
99%
95
95%
94%

93%
97%
98

Tab. 4. In England untergebrachte Anleihen und Teile
von Anleihen.

Anleihenehmer

)

Deutsches Reich .......
Kokswerke u. Chem. Fabriken .
Rombacher Hüttenwerke . ..
Deutsche Hypothekenb. (Mein.).
Kalisyndikat E........
Bank für Textilindustrie .. .
Zellstoffabrik Waldhof . ...
Kalisyndikat II... .
Feldmühle Papier ......
Zuckerfabrik Klein-Wanzleben .
Provinz Westfalen ......
Preußen . ....0..0.0.0.0 4
Hamburg ..0.0.0000000004 4
Preuß, Central-Bodenkredit A.-G,
Sachsen . ....00.00.0.00.0. 4
Berin .
Vereinigte Stahlwerke A IL . .
Bayer. Hyp.- u. Wechselbank I
Dresden . .....00..0.0 04
Landesbankenzentrale . ....
Rheinisch- Westf. Elektr.-Werk II
Deutsche Bank. .......
Rentenbank-Kreditanstalt III .
Ver. Metallwaren-Fabriken ..

Anleihe-
betrag
in Mil.

Davon in
Holland
unter-
gebracht

Datum
der
Unter-
bringuneg

Emissions-
kurs
%

€ 12
£ 0,4
£ 0,35
A 5
x 8
£ 1
£ 075

17. 10. 24 92
Nov.24 (Darlehn)
Dez. 24 (Darlehn)
Okt. 25 95
8.12. 25 94
18. 12. 25 98
Re 25 (Darlehn)
‘ Anfan :
3 Mai 968 (freih.)

0,35 0,355 Mai 26 (Darlehn)
0,4 0,4 | Mai 26 (Darlehn)
0,835: 0,835' 7. 7.26 98%

x 20 ? Sept. 26 (fest)

€ 2 i 2 30. 9.26 93%

% 16 % 13 | Dez. 26 (fest)

% 0,75 € 0,75 1830. 6.27 98

' 8,5 * 8,5 | 5. 7.27 98%
30 „2? Juli 27 (fest)
15 ‘15 18. 7.27 95%

0,6 5 0,6 127. 7.27 91%

5 “ 1,5 | Aug. 27 ' (fest)
15 X 1,55 | Aug. 27 (fest)
25 ©? Sept. 27 (fest)
50 5 1,25 | Okt. 27 | (fest)

„ 01 1© 01 | Okt. 27 | (Darlehn)

4
        <pb n="174" />
        Anhang.

167

Tab. 5. In Holland untergebrachte Anleihen und Teile von Anleihen.

Anleihenehmer

Deutsches Reich . .
Länder
Bremen I .

Bayern I .

Bremen II .

Baden. . .-

Bayern IL... .

Preußen I. .

Preußen II. .. 0.0...
Kommunalverbände

Köln 2.0.0.0...

Dresden . ...0.0.0.0.

Frankfurt a. M.. . ...

Bonn . ...-

Leipzig ... ;

Emden . oo. 0.0000000000000404

Allg. Ortskrankenkasse Altona .

Cleve 2.00.0000.

N

Sparkassen- u. CHiroverband I .

Landesbank der Rheinprovinz .

Sparkassen- u. Giroverband IL.

Ruhrverband I. ..... +.

Ruhrverband II .......
Elektrizitätswerke

Rhein.-Westf, Elektr.-Werk I .

Berl. Städt. Elektr.-Werke I. .

Ver. Elektr.-Werke Westfalen .

Sächsische Werke II... ..

Amtsverband Cloppenburg. . .

Hamburgische Elektr.-Werke. .

Berl. Städt. Elektr.-Werke Il11.

Rhein,-Westf. Elektr.-Werk II .

Industrie

Fried. Krupp I ...

Aug, Thyssen-Hütte

Siemens-Konzern { We

Altmärkische Bergwerks-A 2.

Gutehoffnungshütte I .

Kalisyndikat I. . .
Osram G.m. b.H.
Rhein-Elbe-Union . . . .
Continental Caoutchoue .
Carl Zeiß-Stiftung .

Anleihe-
betrag
in Mill.

£ 25

$ 10
$ 15
$ 5
fr 40
$ 10
$ 20
® 90

$ 10

5

4

8

5 5

A 3
hfl 0,3

% 1
Va

® 15
hfl 1283
$ 8
hfl 3
hfl 6

$ 10
afr 30
$ 7,5
$ 15
hfl 1
% 15
$ 20
« 15

$ 10

$ 12

5 5

\ 5

% 1,25
$ 75
ee RR

$ 5
$ 25
% 20
hfl 5

Davon in Dat
Holland der
unter- | er
gebracht Auflegung

£ 258

117.10. 24

$ 1,5 [29. 9.25
$ 2 9. 10. 25
$ 0,75 F25. 11. 25
(sir 7 15, 4.26
str 3 | April 26.
&gt; 0,5 "29. 7.26
2,5 "21. 9.26
443 920.10. 27

2 |24. 7.25
1,25 | 1.12.25
0,75 | 3.12.25

A 1 123. 2.26
$®&amp; 1 10. 3,26
A 1,5 ] 8. 6.26
hfl 0,3 !’14. 8.26
A 1 8.111,27
MM 25 24.11.27
$15 1. 3.26
fhfl5,8 11. 5.26
i\hfl 4 Mai 26
1,508 7. 9.26
hfl 3 18. 1.27
IH 6 15. 7.97

$ 1
sfr 8

| sfr 2
$ 0,5
$ 2
hfl 1
A 1,625
$ 2
«&amp; 15

18. 11. 25
24.11.25
Nov. 25
7.12.25
13. 7.25
22. 7.26
| 6.10. 26
21.12. 26
17 8 97

$ 1 16. 1.25
f$ 0,7 3. 2.25
l$ 0,3 Febr. 25

5 0,75 [16. 2.25

$ 0,75 |16. 2.25
A 1.25 112. 8.25

$ 1 18.12.25
f£ 0,7 9. 12. 25
2 0,8. Dez, 25

2 10. 12. 25
1 Dez. 25

. 3,5 5. 2,26
A 5 12. 4.26
hfl 3.5 830. 4.26

Emis-
sionskurs

0/.

92
94%
100—88 16
95
90%
(fest)
94
95%
96%
87%
94
95—98 3%
88%
94%
75%
95%
95/4
94/4
95%
97%
(fest)
98%
100%
95%
94

9%
(fest'
87%
91%
96

9%
98%
9516
98%
98
(fest)
1%
96%
98
91%
95
(fest)
93%
(fest)
94
92
ü-
        <pb n="175" />
        168

Anhang.

Tab. 5 (Fortsetzung).

Anleihe-
\nleıhenenmer

betrag
in Mill.

Kalisyndikat II .
[lseder Hütte . .

Rob. Bosch A.-G..
Mansfeld A.-G.
Gerresheimer Glashütten,
Vereinigte Stahlwerke B.
Siemens-Konzern II. .
Peters Union A.-G.. .

5 4
$ 7,5
5 3
© 3
hfl 0,75
A 126
$ 24
hfl 24
J. Brüning &amp; Sohn. .
Deutsche Linoleum A.-G. .
Mitteldeutsche Stahlwerke . .
Fried. Krupp II ......
Eschweiler Bergwerksverein .
Gewerkschaft Carl Alexander
Gewerkschaft Carolus Magnus
Vereinigte Stahlwerke A II . .
Vereinigte Stahlwerke © ...
Lahmeyer &amp; Co. .......
Gewerkschaft Vietor .....
Verkehrs- und Warenhaus-
gesellschaften
Berliner Hoch- u. Untergrundbahn
Kreditinstitute

1
Bayerische Vereinsbank | IL.

II.
Rentenbank-Kreditanstalt I. .
Preußische Zentralstadtschaft .
Ostpreußische Landschaft . . .
Preuß. Hyp.-Actien-Bank II. .

hfl 0.125
% 10
#% 20
% 60
afl 12
14110
hfL10
$ 30
$ 4,225
sfr 15
hfl 8

$ 15

A 2
# 2
% 4,5
$ 25
A 5
$ 7
A 6
Rentenbank-Kreditanstalt II .
Preuß. Central-Bodenkredit A.-G.,

Preuß. Zentralstadtschaft III .
Bayer. Hyp.- u. Wechselbank II

Bayer. Vereinsbank IV ....
Hamburgische Baukasse. .. .
Deutsche Bank... ..... |
Rentenbank-Kreditanstalt IIL .

Kirche?)

Bayerischer Diözesansteuerverb. [hfl 3
Kath. Wohlfahrtseinrichtungen „| $ 3

$ 30
% 6
6” 5
% 3
% 3
hfl 2,5
$ 25
$ 50

1) Die Anleihen einzelner Parochien,
»hronologische Übersicht Tab. 1 des Anhangs

)avon in
HoHNand
ımter-
yebracht

Datum _
der

Emissions-
kurs
Auflegung /

%

£ 0,5
$ 1
$ 1,5
$ 0,5
Sf hfl 0,25
\hfl0,5
M12,5
AM 83,5
$ 3,6
Shfl1,6
\ hilf 0,8
, hfl 0,05 |
hfl 0,075
MM 2,5
5
AM 15
hfl 8
hfl 6,875:
hfl 7
$ 4,75
$ 1
fr 6
hfl 8

Anf, 5. 26
6. 5.26
20. 5.26
21. 5.26
16. 6.26
Juni 26
8.7.26
Juli 26
1.10, 26
24.11. 26
Dez. 26
3.12.26
Dez. 26
22. 12. 26
12. 1.27
4. 2.27
25. 2,27
24. 5.27
24. 6.27
3. 8.27
18. 8.27
5.10.27
118.10. 27

(freih.)
94
94
93%
98
fest)
98
fest)
99
98

(freih.)
96
(fest)
94
98%
983%
96
97%
96%
981%
97%
983
96

SS 3

17.11.26

94%

% 2 24, 10. 24
AM 2 5. 1.25
% 4,5 | 2. 6.25
% 83,5 1922, 9,25
MM 5 21. 10. 26
5 1,25 116. 3.27
A 5 23. 3.27
1 März 27
38 15. 7,27
%“ 5 28. 7.27
5 15. 8.27
% 3 25. 8.27
83 25. 8.27
fhfl2 15. 9.27
\hfl0,5 Sept. 27
$ 3 21. 9.27
$ 4 20.10. 27

91%
82
86

93

99%
99%
97%
(fest)
95%
96

96

95%
95%
98%
(fest)
99%
951/2

ı4
4
u

15. 6.251
5.7. 26]
Juli 26

99
97%
(fest)

u
Bistümer, Orden usw. vel. die
        <pb n="176" />
        Anhang.

169

Tab. 6. In der Sehweiz untergebrachte Anleihen und Teile
von Anleihen.

Anleihenehmer

Deutsches Reich . .. + -- {
Kokswerke u. Chem. Fabriken
Lindau + .0.00000004 4 4 He
Rentenbank-Kreditanstalt I. .
Bremen I. 00.00.0000 4 44
Berliner Städt. Elektr.-Werke I
Frankfurt a. M.. . ..
Bremen II... . 0.
Kalisyndikat I...
Osram G.m. b. H.
Rhein-Elbe-Union .
Baden. .....
HEIpZig . 2... +
Carl Zeiß-Stiftung . . .
Kalisyndikat IL... +. +
Landesbank der Rheinprovinz .
Vereinigte Stahlwerke B . .
Lech-Elektrizitätswerke .
Bayern IL... . ...
Preußen 2... 0...
Acht Städte . ... 0.0.0.0. + +4
Kraftübertragungswerke KRhein-
felden ...0.0.00.0.00. 4 4
Felten &amp; Guilleaume ... .-
Rentenbank-Kreditanstalt 1L. .
Vereinigte Stahlwerke A IL ..
Rheinisch-Westf. Elektr.- Werk I”.
Lahmeyer +. 0.000000 0
Bentenbank-Kreditanstalt III .

Anleihe-
betrag in
Mil,

Davon in
d.Schweiz
unter-
vehracht

Datum
derUnter-
bringung

£ 2,836
fr 15

M 4

fr 1,47
$ 25

$ 10 |
sfr 30

£ 2,36
sfr 15
AM 4
ısfr 1,47
$ 1
$ 1
afr 20
$ 4 4 0,45
3 5 0,5
A) 1,7
$ 5 1
8 25 $ 2?
fr 40 sfr 25
$ 5 $ 0,25
hfl 5 hfl 1,5
£ 4 £ 0,5
nfl12,3 fl ?
A 126 415
"sir6
sfr 12 v'sfr 6
$ 10 $ 0,5
5 20 $ ?
sfr 36.48 sfr 36.48

15.10. 24
März 25
Aug. 25
Sept. 25
Sept. 25
18. 11. 25
Nov. 25
Nov. 25
8, 12,25
Dez. 25
Jan. 26
LO, 4. 26
März 26
April 26
Mai 26
Mai 26
Juli 26
14. 7. 26
Juli 26
Juli 26
Sept. 26
Sept. 26

sfr 14,5
sfr 22,5

$ 30

5 20

sfr 14,5 | 9.3.27
sfr 22,5 | 7.5.27
5 5 Juli 27
Juli 27

© | Aug. 27
22,9.27

1.25 | Okt. 27

fr 1&gt;
| $ 50

Emissions-
kurs

92
(Darlehn)
"Darlehn)
(fest)
Test)

95
(fest)
(fest)
94%
(fest)
fest)
4
(fest)
(fest)
(fest)
(fest)
fest)
96
(fest)
(fest)
test)

97
97
(fest)
(fest)
(fest)
96
(fest)

Tab. 7. In Schweden untergebrachte Anleihen und Teile
von Anleihen.

' Gesamt-
anleihe
in Mill.

Davon in |

Schweden
unter-
zvebracht

Datum
der
Anleihesechuldner
uflegeun“

Deutsches Reich . .....-
Rentenbank-Kreditanstalt I . .
Bayern I. ..0.200000.404
Rheinisch-West£. Elektr.-Werk I
Kalisyndikat . ... +... ++
Osram G.m.b.H, . 2
Rhein-Elbe-Union
Klöckner-Werke

Üseder Hütte

;kr 25,2 skr 25,2 | Okt. 24

$ 25 $&amp; 1,5 116. 9.25
8 15 | + 7 1928. 9.25
5 10 2? 12.11. 25
£ 8 £ 0,8 8.12.25
$ 5 1 j10.12. 25
$ 25 26. 1.26
M 40 | MA 22. 4. 20
* 75 $ 0.5 29. 4.26

Emi18s10ns-
kurs

(fest)
93
100—88%
94 *
941%
98
4
24%
O4
        <pb n="177" />
        Anhang.

Tab. 7 (Fortsetzung).

\nieiheschuldner

Carl Zeiß-Stiftung. ......
Landesbank d. Rheinprovinz. .
Anhalt. . . % » 5 ı © 4 wo
Ver. Stahlwerke B......
Bayern II. .........
Preuß. Hyp.-Aktien-Bank I. .
Preußen I. .........
Leipzigs kommunale Kraftwerke
Preuß. Centr.-Bodenkredit A.-G.I
Gewerkschaft Carolus Magnus .
Rentenbank-Kreditanstalt II .
Ver, Stahlwerke A II... ...
Preuß. Zentralstadtschaft IL. .
Rheinisch- Westf. Elektr.-Werk II
Bayer. Hyp.- u. Wechselbank . .
Bayer. Vereinsbank. .....
Rhein. Hypothekenbank ...
Preuß. Central-Bodenkredit
AG. III. 0
Bentenbank-Kreditanstalt II.

Gesamt-
anleihe
in Mill.

Davon in
Schweden
unter-
gebracht

Datum
der
Auflegung

hfl 5 hl ? 30. 4 26
hfl 12,3 ‚hfl 2,5 11. 5.27
$ 2 $ ? 14. 5.2,
126 IM 5 14 8. 7.26
$ 10 $ 0,4 | 17. 7.26
4 MM 4 23. 7.26
$ 20 $ 0,7 1183. 9. 26
$ 3 $ 2? 15. 9.26
16 A 3 22, 12, 26
hfl 10 hfl ? 24. 6.27
$ 30 $ 1,75 15. 7.27
$ 30 R 25 27. 7.27
A 5 5 2. 8.27
$ 15 0,75 10. 8,27
A 3 7 i
% j 25.8. 27
MM CC Q 927

[4 5
® 50

3

1
27

Emissions-
kurs

34
97%
100,72-95,36

98
92%
94
95
92%
98
96%
95
98%
96%
95%
95%
96%
96%
95%

Tab. 8. In verschiedenen Ländern untergebrachte Teile von Anleihen,

Anleihenehmer

Deutsches Reich . ....
\
Rhein-Elbe-Union ......
Sparkassen- u. Giroverband I .
Baden . ....... $
Iseder Hütte ......
Landesbank der Rheinprovinz .
Rob. Bosch A.-G. .. 0.1...
Sächsische Werke II. ....
Sparkassen- u, Giroverband II.
Preußen I... ....0.40- 4
Siemens-Konzern I_1 .....
Eschweiler Bergwerksverein . .
Gewerkschaft Carl-Alexander. .
Gewerkschaft Carolus Magnus .
Vereinigte Stahlwerke A II. .
Deutsche Bank. . .
Lahmever .

Anleihe-
betrag in
ML

£ 3
£ 1,5
£ 0,32
lire 100
$ 25
$ 15
sfr 40
$ 75
hf1123
$ 3
5 15
3 8
$ 20
$ 24
hf 12
hfl 10
hfl10
$ 30
$ 25
sir 15

| Davon
fest unter-
gebracht

£ 3
£ 1,5
£ 0,32
lire 100
$ 3,55
$ 0,75
sfr 5
® 0.75
hfl 4
$ 0,5
$ 2
* 0,45
1,5
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hfl 4
hfl 3,125
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5 9
Isfr 1.5

Monat de:
Unter-
bringung

ok 24
Jan, 26
Febr. 26
April 26
April 26
Mai 26
Mai 26
Juni 26
Aug. 26
Sept. 26
Sept. 26
Febr. 27
Mai 27
Juni 27
Juli 27
| Sept. 27
Sept. 27

Land

Frankreich
Belgien
Deutschland
Italien
Schweiz u. a.
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iSchweiz, Ver.
Staaten
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Engl., Schwz.
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(Schwed., u. a.
ıEngl., Schwz.
[Engl., Schwz
Schweden
        <pb n="178" />
        Anhang.

171

Tab. 9. Jährliche Ausgaben für Tilgung der bis Ende 1927
aufgenommenen Auslandsanleihen *)
(In Millionen Mark).

Az
S
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HD &amp; N
"RE on DA DS
»Z5 5,9 A ‚x
"a Cd kA [&gt;] E

925 8,80
1926 2,02! 4,13| 0,26} 146,95
1927 3,391 2,79/ 0,50 84,28
1928 25,97| 7,84| 3,21 113,81
1929 6,86| 8,73| 2,31 129,30
1980 10,82| 38,67/ 10,19 140,62
{981 6,50| 27,80! 3,611 129,78
1982 6.75/116,54| 4,641 281,60
1983 7,00 1874 3,38 126,68
1934 7.26| 14,57| 4,021 180,80
1935 7,54| 15,38! 12,71) 197,55
1936 7,88] 16,12! 18,38| 181,36
1937 8'14/105,17| 6,31) 2835,56
L938 8348| 17,85/ 4,06} 147,71
1989 8,83| 18,80| 3,05| 158,15
1940 9,21| 19,88 3,9 181,67
1941 7,511 20,27| 4,021 193,86
1942 7,93! 21,44| 4,04| 167,59
1943 8,39/ 22,65/ 3,64} 171,98
1944 8,86| 23,961 3,86] 178,09
1945 9,37) 25,37| 14,60] 208,82
1946 9.91| 24,85] 4,38] 229,84
1947 9,82| 24,75! 2,64 207,37
1948 2/74) 25,44! 0,22 115,41
1949 2,91 26,98| 0,21 136,67
1950 3,11 28,50] 0,21 118,97
1951 3,31| 21,08| 0,22 184,65
1952 3,52| 18,88! 0,281! 76,06
1958 3,75) 17,49] 0,16 30,60
1954 3.99| 18,48 0,16 32,88
1955 4,25| 19,48) 9,16| 34,15
1956 452! 20,58! 0,16 35,22
1957 91,741 0,16 29,78
1958 22,87 0,05. 22,42
1959 23,01, 0,05/ 23,06
1960 22,301 0,05 22,35
1961 1.70) 0,01y 38,21
1962 1,36! 0,01| 1,87
1968 0,76! 0,011 0,77
1964 0,76 0,01 0,77
L9GAF 2 4 45* 0,05% 4,59
Ges, | 529.6] 381,5 289,1| 561.111551,9| 220,5 a . 44746
1y Tilgung der Dawesanleihe s. 5. 21.
        <pb n="179" />
        172

Anhang.
Tab. 10. Jährliche Ausgaben für Verzinsung der bis Ende 1927
aufgenommenen Auslandsanleihen *)
(In Millionen Mark).

D | 5,
S SQ 2.3 HE 3
3 | 325 [88 E „38
z SS 358 5 z „253 3
ie An 52 2 3 ; 335 E
km] AN CS Sa S 35 &amp;
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Ss E HR „8 öA S
; -8 = ES] 2
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-

3 |
S
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1924
1925
1926
1927
1928
1929
1930
1981
‚932
‚938
1934
935
9386
987
938
1989
1940
1941
1942
1943
1944
1945
1946
1947
‚948
949
950
1951
1952
1953
1954
955 |
1956
1957
958
959 |
960
961
„962
1963
1964
1965»

0,66
17,98
132,87
207,72
276,96
271,55
264,75
255,75
247,36
232,67
224,11
214,92
201,47
189,98
175,18
165,11
154,51
141,82
129,85
118,18
106,67
94,84
79,64
65,80
53,91
46,35
37,49
29,65
18,20
14,51
12,59
10,56
8,41
6,27
4,52
3,16
1,74
0,68
0,51
0,48
3,38
2,98
Ges, | 527,5] 357,6 217,4] 572.6/1409,9| 178,9 875,1! 83,1| 4222,1
+) Verzinsung der Dawesanleihe siehe S. 21.
        <pb n="180" />
        Tab. 11. Umsätze deutscher Anleihen an der Neuyorker Börse (in 1000 8).
m 1 — a — rk dm EM Sa nn - za VE
I. Stock exchange. | Jen. | Febr. | März | April | Mai | Juni | Juli! Aug, | Sept.| Okt. | Nov. | Dez,
(Zahl der Börsentage)
7% Reichsanleihe . . .
7% Bremen. . . .-
6%% Bayern . . -
6% % Berlin. . .
6: 7% Köln . ..
7. 4 Heidelberg. .
7% Dresden. ...
7% Leipzig . . . . +.
7% Sächsische Werke I.
6% % Elektrowerke . . ..
7% Rhein-Main-Donau A. G. .
7% Rhein,-Westfl. El. Werke I
61% Ver. El. Werke Westfalen.
7% ÖOberschwäbische El. Werke .
5% % El. Werke Schlesien . .
65% % Sächsische Werke II. .
6% % Berliner Städt. El. Werke .
6% Rhein.-West£, El. Werke IL
7% ABG. I.
7% Siemens I... ...-
7% Gutehoffnungshütte .
60% ABG.II ....
7% Rhein-Elbe-Union .
7% IUseder Hütte .
7% Miag ...0.00000040 44
6% % Ver. Stahlwerke A (I)
5% % Ver. Stahlwerke €
6% % Siemens II. .
6% % Berl. Hochbahn
6% Rentenbank-Kr. I
5% Rentenbank-Kr. IL.
5% Rentenbank-Kr. IH
6% Deutsche Bank.
Gesamt. ..... „4.0.0.0. 131283 TO Mess | 6647 Gens 92083 | 7795 | 7675 9021
Umgerechnet auf 25 Börsentage. . {13123| 7995 6455 | 6647 | 6819 | 9203 | 7795 | 7106 | 9021

24) (25)

1699 1881
249 | 163
466 246
389 258
159 137
56 30
156 90
115 93
339 245
418 177
91 76
181 101
258 194
95 39
30 17
323 294
243 247
186 318
92 114
74 51
186 160
153 111
607 431
99 144
69 76
1167 906
127 147
578 599
556 275
663 264
ı 404 264
39,2 1944
211 254
10 091
10 091

+4
z

zz
5

be
N

wa
a]
"1
        <pb n="181" />
        Tab. 11 (Fortsetzung).
1. Curb-Börse.
(Zahl der Börsentage}
5% % Preußen I... .. .
65% Hamburg . . .. 1.
5% Preußen II... ...
7% Badische Städte. .....
79%, Spark.- u. Giroverband. . ..
6%, Nürnberg . ....... 4.4
79, Hamb. El. Werke. .....
6% % Berl. Städt. El. Werke (1928/9)
5% % Sächsische Werke I1....
5% % Berl. Städt. El. Werke (1951)
I
167 Thyssen. ........
A
., Mansfeld . . . 2.00
» MRS ae we m
&gt; % Ver. Stahlwerke A I.
;%% Ver. Stahlwerke C .
;%% Siemens II... ..
7% Stinnes Industries . .
7% Stinnes Corporation . .
3% Viag 2
3% % Ver. Stahlwerke A (II). .
3% % Berl. Hochbahn . ...
70% Tietz. ......
3% Nordd. Lloyd .....
7% Sächs. Landespfandbr. A...
51% % Sächs. Landespfandbr. A,
5% Ostpreuß. Landschaft. . . ..
56% Hannov. Landeskr. A... ..,
" ‘, Landesbankenzentr. I... ..
; Deutsche Bank ..... r
5% Landesbankenzentr. II. .
51/,% Commerz- u. Privatbank .
Gesamt . ........ ++ J180171 9384
Umgerechnet auf 25 Börsentage. . 118017 192847

Jan, | Febr. | März | April | Mai | Juni | Juli | Aug. Sept.] Okt. | Nov. | Dez.
(?7)
TE7
245

95}
26
261

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DR.

24)
263
157

(27)
185
159

(25)
535
220

(24)
943
505
329

99
431
284

49

34

722)
749
321

1729
113
473
274

81
21

(24)
379
177

1542

41
267
57
107
45

8

240
111

289
64
39

106
365
48
44

58
278

L09
472
47
96

57
194

92
230
32
34

45
273
231

42

76

44
19

8
89
| 136
118
113
157
127
233
558
396

1 316

1 575

1 526
97

346
44
247
80
491
122
358
272
796
969
a11
194

737
12
37

222
33

1792

483

576

341

976

42

41

6

39

57

Q:2

(26

416
452
158

863
1009
81

315
365
71

578
393
129
268

L69
‚46
119
398

526
346
100
1182

270
296
108
774

05

163
L16
‚52
332
892

372
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128
113

40

495

14.

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892

40

151

32

14

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24
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118
68
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122
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153
38
159

35
5
35
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474
25
5254
5469

1671
109 806

3958
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7197
7822

4614 | 2793 !
4614 | 2910

2626
2432

4507
4507

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        <pb n="182" />
        Carl Heymanns Verlag zu Berlin W8
Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute
Ihr Aufbau, ihre Funktionen und ihre Geschichte
im Auftrage
des Verbandes der Deutschen
deutscher öffentlich-rechtlicher und Landesbankenzentrale A.-G.
Kreditanstaiten e. V. Berlin Berlin
für den praktischen Gebrauch
bearbeitet von
Dr. Th. G. von Hippel
Wilh. Kord-Ruwisch Franz Schmidt
1927

Preis geb. 24 Mark
Das Bankgesetz
und das Privatnotenbankgesetz
Erläutert von
Dr. jur. Hans Neufeld
Regierungsrat im Reichsfinanzministerium
1925

Preis geb. 6 Mark
Das deutsche Scheckgesetz
vom 11, März 1908
Unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidungen des RG.
Erläutert von
Albert Simonson
Reichsgerichtsrat iR,
1924

Preis geb. 3,60 Mark
Die Rechtsgrundlage
des stückelosen Effektenverkehrs
Dr. iur, Bernhard Ascher
1927

Preis 3 Mark
Finanz- und Wirtschaftsentwicklung
Deutschlands in den Jahren 1921-1925
Reden und Vorträge von
Geheimrat Dr. Hermann Bücher
Präsidialmitglied des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
1925 Preis 10 Mark, geb. 12 Mark
        <pb n="183" />
        Carl Heymanns Verlag zu Berlin W838
Gesellschaftsrechtliche Abhandlungen
In Verbindung mit der Vereinigung für Aktienrecht ‚heraus-

zegeben von Dr. Arthur Nußbaum, Prof. an der Universität Berlin
R ®

Heft 1: . Schutz- und Vorratsaktien

Mit einem Anhang: Der Beschluß der Zulassungssteilen vom 17. Sept. 1925
von

Hugo Horrwitz
Justizrat, Rechtsanwalt und Notar in Berlin

1926
Heft 2: Das Aktienstimmrecht der Banken
(Depotaktie und Legitimationsübertragung)
von
Dr. Paul Gieseke
ord. Professor an der Universität Rostock
1926 _Preis_3 Mark
Heft. 3: Wahre Bilanzen
Bin Beitrag zur Vereinheitlichung von Handelsbilanz und Steuerbilanz
Von
Dr. Max Lion
Rechtsanwalt und Notar, Dozent an der Handelshochschule Berlin
1927 N Preis 2 Mark
4ertt 4: Die obligatorische Revision
im Rahmen der Reiorm des Aktienrechts
Von
Dr. W. Voß, Leipzig
Syndikus des Verbandes’ Deutscher Bücherrevisoren E. V.
1927 Preis 3 Mark
Heitt 5: Die ausländische Regelung
der G.m.b.H. und die deutsche Reform
Von
Erich Molitor
ao. Prof. iu Leipzig Preis 3,60 Mark

1927

er 6: Die wirtschaftlichen Struktur-
wandlungen und die Reform des Aktienrechts
Bericht, erstattet der 5. Arbeitsgruppe des I, Unterausschusses für allgemeine
Wirtschaftsstruktur des Ausschusses zur Untersuchung der Erzeugungs-
und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft (Enquete-Ausschuß)
Von
Dr. Karl Geiler
Reelhtsanwalt und Universitätsprofessor Mannheim--Heidelberg
Preis 2 Mark

1027
        <pb n="184" />
        3
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Anhang.

137

ten kantore van de Nederlandsche Handel-Maatschappij.
» „ de Amsterdamsche Bank,
” ‚ De Twentsche Bank,
» de Incasso-Bank.
de Heeren R, Mees &amp; Zoonen,
Bijkantoor ’s-Gravenhage.
„ de Nederlandsch-Indiseche Escompto
Maatschappij.
„ de Nederlandsch Indische Handelsbank.
„ de Rotterdamsche Bankvereeniging.
wordt voorbehouden ‘bij de toewijzing inschrijvingen niet
e nemen,
kening zal de toewijzing zooveel mogelijk ponds-ponds
ven.
)egewezen Öbligatien zullen ‘bij de betaling Recepissen
t, uitgegeven door de Duitsche Regeering en voor de
ıtrasigneerd door de Heeren Van Loon &amp; Co., welke Re-
Tr tijd kosteloos verwisselbaar zullen worden gesteld tegen
n Nederlandsch zegel voorziene Obligatiön, Deze Recepissen
ZN van een coupon, vervallende 15 ‚April 1925, groot
enwoordigende zes maanden rente &amp; 7 pCt. per jaar, welke
'ondering uitsluitend te Amsterdam ‘betaalbaar zal zijn
:0grs op Londen, De eerste coupon, welke zich aan de
ıtien zal bevinden, vervalt 15 October 1925, terwijl die
2n zullen zijn van alle coupons voor den geheelen verderen
Rat kantore

der toegewezen Obligatiän moet plaats hebben, ten

op Donderdag 30 Ostober 1924 en kan, ter aan been
hieden in Nederlandsch courant öf in £ Ster eat
vankchöque op Londen (getrokken door een in Gier
of bankier op een bank of bankier in Londen, aan de

van inschrijving), N

le betaling in Nederlandsch courant er ei
Sterling-bedrag omgerekend tegen een op 28 Octo N
Hope &amp; Co. en de Nederlandsche Handel-Maatse] appi}
;oers, welke op 29 October 1924 per ne in N
lelsblad”, „De Telegraaf” en de „Nieuwe Rotterdamsche
= zal worden gemaakt. .

le betaling in £ Sterling geschiedt, moet een bericht van
‘aarbij hij zijn wensch om in £ Sterling te Toialen kenbaar
17 October 1924, 4 uur ’s namiddags, in het bezit van het
hrijving zijn. N |
van inschrijving behoudt zich ‘het recht vö6r ten te
8 laatste wijze te verrichten betaling, indien zu et
it voorkomen, de afgifte der Recepissen uit te .
-Nn inkomst van de cheque zal zijn ontvangen. Storli

en aflosbaar gestelde Obligati&amp;n van de in © Steele
iten der leening zijn betaalbaar te London v A nE
mgland, te Amsterdam bij de Heeren ... an ne
andel-Maatschappij, zoomede in de verschi de tst bi; de
an in £ Sterling iuidende Obligatiön zijn geplaa st bi de
rtoe aangewezen betaalkantoren en wel tot den Em N % "
3 deze telkens door de Heeren Hope &amp; Co. en de Ne or
‚Maatschappij, resp. de bedoelde betaalkantoren in di
n vastgesteld, VE

5 aflosbaar door middel van een Sinkine Fund.

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