Statistische Vorfragen. 23 wie bei den Mädchen der Unbemittelten %, Die Gerichtspraxis hat verneint, sagt ein juristischer Sachverständiger, daß der Geburteneinschränkung veranlaßt habe, daß dafür aber die unteren Klassen ;hr Geschäft der Kindererzeugung weiter fortgesetzt hätten und somit die Gefahr der Degeneration des Menschengeschlechtes eher noch gewachsen sei. Die Neomalthusianer ihrerseits geben die Geburtendifferenz zwischen den beiden Klassen zwar zu, meinen aber, daß die höhere Natalität der unteren Klassen durch die hohe Mortalität in den ersten Lebensjahren außer- ordentlich reduziert würde. So zum Beispiel war in den Jahren 1905 bis 1909 in London die durchschnittliche Geburtenziffer der reichsten Distrikte 21,4, der ärmeren Distrikte 33,2 %/g9. Die Sterbeziffer war 12,4% 99 in den reichen, 17,400 in den armen Distrikten, so daß die Bevölkerungs- vermehrung zwar wohl in den armen Distrikten (15,8% ,0) stärker war als in den reichen (9,4999), aber weitaus nicht der Geburtendifferenz entsprach. (C. V. Drysdale, Neo-Malthusianism and eugenics, London 1912, Bell, p. 16.) 21 Über die unehelichen Kinder adliger Frauen vgl. die „Neue Genera- tion“ (Helene Stöcker), VI (1910), P- 517. Ein Erlaß des Ministers des Innern von Dallwitz vom Jahre ı9gx1 beschäftigte sich mit den un- ehelichen Kindern adliger Mütter. P. M. bemerkt dazu in einem Artikel: Dallwitz reformator („Berliner Tageblatt“, 40. Jahrg., Nr 436, 28. August 1g1x): „Ist die Regelung dieser Frage wirklich so wichtig? Geschieht es in Preußen so häufig, daß unverheiratete adlige Damen uneheliche Kinder in die Welt setzen? So fragt man sich nicht nur respektvoll im Inlande, sondern weniger respektvoll auch im Auslande, Siehe da, spottet man, natürlich jenseits der schwarz-weißen Grenzpfähle, diese adligen Jung- frauen! Man hätte es ihnen gar nicht zugetraut, daß sie ausgerechnet in Preußen, diesem Lande der frommen Sitte, sich in stärkerem Maße an der wachsenden Bevölkerungsziffer beteiligen. Und doch muß es der Fall sein, da es in dem Erlaß des Herrn v. Dallwitz heißt, daß diese außer- ahelich geborenen Kinder in Unkenntnis der Rechtspflege oft ein Adels- zeichen der Mutter unbeanstandet fortführen. Also dergleichen kommt oft vor; dann kommt es doch wohl noch öfter vor, daß adlige Mütter un- eheliche Kinder der Welt schenken, die gar nicht erst auf die Führung des Adelszeichens Anspruch erheben. Ei, ei! Aber gerade wenn dergleichen betrübsame Erscheinungen nicht selten sind, muß man die Tatkraft des preußischen Ministers des Innern bewundern, wenn er die unehelichen Kinder adliger Mütter in die ihnen gebührenden Schranken zurückweist. Unehelich und unehrlich, diese beiden Worte haben eine fatale Ähnlich- keit. Zwar wird nach bürgerlichem Recht zwischen ehelichen und unehe- lichen Kindern nur in ganz bestimmten Fällen unterschieden, aber daß