Dritter Teil. Kriterien. 1. Uneheliche Kinder. a) Grenztypen. 4. Brautkinder. x) In der Ehe Geborene. Die unehelichen Kinder werden von der Statistik gar nicht restlos erfaßt. Da die Statistik nicht die Erzeugten, sondern erst die Geborenen in Betracht zieht, erhellt daraus, daß sie die innerhalb der Ehe Geborenen, aber von den gleichen Eltern außerhalb ihrer, d. h. vor dem Eintritt in sie gezeugten Kinder nicht als Uneheliche ermittelt und, wie wir angesichts der celativen Leichtigkeit ihrer Ermittelung hinzufügen, auch nicht ermitteln will. Dabei ist zu bemerken, daß die Ehe- lichung der Schwangeren durch den Schwängerer in gewissem Sinne eine antizipierte Legitimation (nämlich des Kindes im Mutterleibe) darstellt. Denn während die Legitimation das vor- ehelich erzeugte Kind nach der Geburt in den ehelichen Zu- stand überführt, so fällt bei ihrer Ehelichung dieselbe Funk- tion gegenüber dem schon erzeugten, aber noch ungeborenen Kinde bereits der Schwangeren zul. So entstehen dann die soge- nannten „Brautkinder‘“ (das Wort hier im Sinne der von Bräuten konzipierten, aber nach Abschluß des Ehebundes geborenen Kinder gefaßt). Da schätzungsweise diese Kategorie aller- mindestens 40% der ehelichen Kinder überhaupt enthalten 1 Georg von Mayr, Statistik und Gesellschaftslehre, Tübingen 1909; Mohr, Bd. IL, S. 1497.