30 Dritter Teil. ment öffentlicher Unsicherheit entstanden sei!%. In Frankreich, wo dergleichen kodifizierte Bestimmungen nicht bestehen, haben freigesinnte Richter versucht, auf Grund des schwam- migen $ 1382 des Code Civil (Tout homme qui cause par sa faute ä autrui un prejudice en doit la reparation dans la mesure de ses torts) Remedur eintreten und den schuldigen Bräu- tigam zur Verantwortung ziehen zu lassen!!, Die Erzeugung von Brautkindern vermag aber auch eine gewollte, bewußte, methodische zu sein. Auch braucht das bäuerliche voreheliche Zusammenleben häufig nach der Geburt des Kindes nicht einen ehelichen Abschluß zu finden, da das Zeugungsgeschäft ohnedies seinen Fortgang nehmen kann1!2, Dann kommt es zur Entstehung unehelicher Brautkinder- reihen. Über den Umfang dieser Sitte in Deutschland klärt ein von den protestantischen Sittlichkeitsvereinen auf An- vegung des Pastors C. Wagner in Pritzerbe (Mark Branden- burg) herausgegebenes (von uns bereits erwähntes) Enqueten- werk über „Die geschlechtlich-sittlichen Verhältnisse der evan- gelischen Landbewohner im Deutschen Reiche“ (2 Bände, 1895 bis 1896) auf!3, Schon früher wußte man längst, daß in Bayern und Österreich der Geschlechtsverkehr unter Liebesleuten in bäuerischen Kreisen gang und gäbe war. In Frankreich ist das bäuerliche Brautkindersyvstem ebenfalls nicht völlig un- 0 Ernest Belfort Bax, Essays in Socialism New and Old, London 1906, Grant, p. 266, 270, 278; Max O’rell. John Bull and his Island. London, Leadenhall, p. 117. “ Henry Leyret, Les jugements du president Magnaud, r&unis et comment6s, Paris 1900, Stock, p. 111. 1? Siehe 8. 168 unseres Buches. 13 Vgl. ferner C. Wagner, Die Sittlichkeit auf dem Lande, Berlin 1895. Von unzähligen Schriftstellern wiederholt und ausgebeutet. Erheblich Neues für Deutschland noch bei Wilhelm Schallmeyer, Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker, Eine staatswissenschaftliche Studie auf Grund der neueren Biologie, Jena 1903, Fischer, S. 361.