Dritter Teil. Postulaten für das Eingehen des Verlöbnisses, Kriterien zu ainer guten Wahl und sogar einer Erziehung zur Wahlbereit- schaft ausgearbeitet?l. In der ähnlichen Richtung liegen die Forderungen nach durch ein Staatsgesetz stipulierten, amtlichen ärztlichen Gesundheitszeugnissen sowohl als die Hoffnung auf sine Erhebung derselben zu einer allgemeinen Familiensitte. Derartige Forderungen erschallen heute aus allen Lagern. In Deutschland hat für die Katholiken wiederum vor allen Dingen Muckermann deren formuliert??, Unter eugenetisch-nationalen Gesichtspunkten plädierte der Oberregierungsrat Dr, Hesse für sin gesetzliches Eheverbot in bestimmten Fällen; er erklärte: „Den Luxus, eine minderwertige Nachkommenschaft groß zu ziehen, müssen wir uns heute unter allen Umständen versagen, während andererseits ein gesunder und kräftiger Nachwuchs uns die Arbeitskraft gewährleistet, die wir zum Wiederaufbau unserer zerrütteten Wirtschaft benötigen?!‘ In Italien hat eine aus Ärzten bestehende Untergruppe der faszistischen Partei- fraktion im Parlament schon kurz nach dem Siege des Faszis- mus ein entsprechendes Ansinnen an die nationale Gesetzgebung zestellt?4, In Amerika hat die Synode der Geistlichkeit 1913 in Pittsburg sich in dem gleichen Sinne ausgesprochen 5. 21 Hermann Muckermann, Vererbung und Auslese, 15. Aufl., Frei- surg 1. Br. 1924, Herder, S. 162—207. 2 Muckermann, S. 167. %3 „Die Woche“, Jahrg. 1924, Nr. 44, zitiert bei A. Dührssen, Die Reform des $ 218 (unter Berücksichtigung der Strafgesetzentwürfe von 1919 ınd 1925), in: Zur Reform des Sexualrechts, IV. Band von: Sexus, Mono- zraphien aus dem Institut für Sexualwissenschaft in Berlin (Hirschfeld). 1926, p. 52. * Siehe meinen Sozialismus und Faszismus in Italien, München 1925, Meyer & Jessen, S. 3:8. ® Arthur W. Calhoun, A Social History of the American Family from Colonial Times to the Present, Cleveland 1917, Clark, vol. III, p. 29z.