Dritter Teil. juristischem Maße gemessen, keineswegs mit der Zahl der un- ehelichen Geburten zusammenfällt, sondern nur einen Teil dieser umfaßt. Wäre dieser Restbestand wenigstens homogen! Statt dessen. besteht aber der Ursachenkomplex der Unehelichkeits- statistik aus den denkbar heterogensten, gerade unter mora- lischen Gesichtspunkten grundverschiedensten Elementen. Die Gruppe „uneheliche Mütter‘“ setzt sich nämlich aus folgenden Elementen zusammen: 1. aus Ehefrauen. Aus in religiösen, aber staatlich nicht anerkannten Ehen Lebenden: auch aus in jüdischen Ritualehen Lebenden. 2. aus außerehelich lebenden Frauen. A. Häufig langandauernde Geschlechtsverbindungen (in beiderlei Sinne) außerehelicher Observanz, mit mehr oder weniger monogamischen Inhalt, Konkubinate, wilde Ehen. Diese vermögen ihre Existenz etwa aus folgenden Motiven her- zuleiten: £{. Aus ökonomischen Zwangslagen; ländliche Dienstboten, vielfach auch Fabrikbevölkerung. 2. Aus beruflichen Zwangslagen. Fehlen von Heirats- konsens: wegen Armut; oder auch, bei Beamten, Offizieren usw. wegen sozialer Nicht-Ebenbürtigkeit der Frau oder auch finanzieller Unmöglichkeit des Aufbringens der entsprechenden Mitgift (Nichtvorhandensein einer „Kaution‘); oder wegen zrundsätzlicher beruflicher Heiratsverbote; z. B. bei Lehre- rinnen, Soldaten während der Dienstzeit usw. 3. Aus psychologischen Zwangslagen. Bestehen einer Ehe des Geliebten mit einer ungeliebten Frau, die aus pekuniären, konventionellen oder sentimentalen (Kinder!) Ursachen nicht getrennt werden kann oder soll. In Ländern, in denen es keinen