Uneheliche Kinder aus rein kirchlichen Ehen. 45 Ehescheidungsparagraphen gibt (Italien), kann das Motiv auch in Rechtshinderung bestehen. 4. Aus Gründen der Weltanschauung (Sozialismus). 5. Aus bäurischen Sitten (vgl. S. 36ff. unseres Buches). 6. Aus besonderen privaten Gründen, Die Basis all dieser genannten Gruppen vermag sowohl affek- tive als pekuniäre Elemente und deren Nuancierungen zu ent- halten. B. Flüchtige Geschlechtsverbindungen. ı. Aus kurzem, leichtfertigem, auch polygamischem Verkehr (conceptio plurium), mit oder ohne geldmäßigen Charakter; letzterer steht dem Dirnentum nahe. 2. Aus Prostitution. Unter ethischen Gesichtspunkten sind die Gruppen A ı, 2, 5, 6 noch durch eine horizontale Scheidungslinie streng nach dem Kriterium in zwei Teile zu teilen, ob seitens des Mannes ein Eheversprechen vorlag oder nicht, sowie ob dieses Versprechen an bestimmte Voraussetzungen, wie Eintreten der ersten Schwangerschaft, aber auch den Hinwegfall bestehender recht- licher oder sonstiger Ehehindernisse gebunden war; endlich, ob und bis zu welchem Grade andere Ursachen zur „Verführung“ im Spiel gewesen waren. 41. Uneheliche Kinder aus rein kirchlichen Ehen. Es ist unleugbar, daß die Zunahme der unehelichen Geburten unter Umständen auf eine Zersetzung der sittlichen Begriffe in einem Volke schließen läßt. Es ist aber klar, daß diese Um- stände in den seltensten Fällen eintreten. In Italien hat ein Teil der von der Statistik als unchelich registrierten Geburten bis kurz vor dem Kriege davon herge- rührt, daß die Eltern sich nicht staatlich, sondern bloß kirchlich