A +U Dritter Teil. trauen ließen. Und dies geschah oft nur, weil die Eheleute es sich gar nicht in den Sinn kommen ließen, daß die kirchliche Ehe allein nicht genügen könne, oder auch weil sie aus Mißachtung gegen das italienische Königreich oder aus Anhänglichkeit an den ehemaligen Kirchenstaat ausdrücklich die Zivilehe ab- lehnten. Andere wiederum begnügten sich mit der kirchlichen Ehe, die vom Staate zwar geduldet, aber nicht von ihm geschützt wurde, aus weniger lauteren Motiven, um nämlich freier zu sein, d. h. gegebenenfalls die Frau verlassen bzw. dem Unterhalt der Kinder sich entziehen zu können, ohne vom Staate daran ge- hindert und zur Erfüllung der Pflichten angehalten zu werden. Der Abgeordnete Prof. Angelo Celli.richtete z. B. 1909 an die Tribuna ein Schreiben, in welchem er u. a. feststellte, daß in einem ihm wohlbekannten Waisenhaus mit Findelheim von den 501 dort untergebrachten Kindern 307, d. h. 6x %, von Eltern abstammten, die nur kirchlich getraut waren. Wollte der Mann sich seiner Sprößlinge entledigen, so brauchte er sie nur nicht anzuerkennen. Der Staat mußte sie dann als unehelich be- trachten und dementsprechend für ihre Erziehung sorgen. Namentlich diese ökonomische Seite der Frage diente neben der moralischen vielfach dazu, die Forderung aufzustellen, es müsse staatlicherseits gesetzlich bestimmt werden, daß die Zivilehe stets der kirchlichen Trauung vorauszugehen habe3l Deshalb wurde in der Folge (1912) durch ein Staatsgesetz den Priestern verboten, das Sakrament der Ehe dem Ehepaar zu erteilen. falls es nicht vorher amtlich getraut ist. 9. Uneheliche Kinder aus Konkubinaten. x) Aus ökonomischen Zwangslagen. Soweit sie sich mit der sexuellen Grundfrage beschäftigt haben, haben die nationalökonomischen Klassiker mit der allei- nigen Ausnahme von Malthus die Absolutheit der Befriedigung 31 Tribuna vom 20, Juni y00: .