Uneheliche Kinder aus Konkubinaten. 55 resultiert, daß die Minderung der unehelichen Geburten schon vorher eingesetzt hat, d. h. also auch noch andere Ursachen gehabt haben muß — hervor: die Prozentzahlen der unehe- lichen Geburten beliefen sich 1865 auf 22,5, 1866 auf 21,8, 1867 auf 20,0, 1868 auf 20,0, 1869 auf 17,9, 1870 auf 16,4, 1871 auf 15,1, 1872 auf 14,3, 1875 auf 12,65. Noch zweier weiterer Heiratsverbote wäre Erwähnung zu tun: Der staatlichen, zum Schutze der Rasse (der weißen Rasse gegen die Schwarzen) existierenden. Aus diesem Verbote der Rassenschande ist die Rassenschande der Millionen unehelicher Mulatten entstanden, welche heute Nordamerika bevölkern. Mit dem Gedanken des zweiten Eheverbotes tragen sich, wie bereits erwähnt, moderne Ärzte und Juristen. Bei ihnen sind eugenetische Gründe maßgebend. Es ist sehr zweifelhaft, ob, wenn dieses Verbot in Kraft treten würde, die Unterdrückung ehelicher Geburten nicht vielfach zu einer Vermehrung der ent- sprechenden unehelichen führen würde. Wenn die Gesetzgebung auf der einen Seite durch Härte und Erschwerung der regelrechten Ehe uneheliche Geburtenziffern züchten kann, so kann sie das gleiche Resultat auch auf um- gekehrtem -Wege erzielen. Die hohen Ziffern unehelicher Kinder, an sich zweifellos von Übel, sind nämlich verschieden zu beurteilen, je nachdem in den einzelnen Ländern die Er- forschung der Vaterschaft gesetzlich verboten oder gesetzlich gestattet ist. Im letzteren Falle versteht es sich von selbst: das Mädchen, das weiß, daß ihm im Bedarfsfalle der Staat für sich und sein Kind genügend Schutz gewährt, um nicht im Elend umzukommen, indem er ihm dafür einsteht, daß sein Partner zu den durch die gemeinsame Schuld entstehenden Kosten mit herangezogen wird. wird leichter, weil ruhigeren Herzens, 54 Lexis, S. 787. — Über den Einfluß der Ehegesetzgebung auf die Häufigkeit der unehelichen Geburten im Bayern des 19. Jahrhunderts vgl. fernerhin Friedrich Lindner, 1. c., S. 30.