17 Vierter Teil. Das ‚Alleinstehen betrifft auch die Ortsfremde. Aus der Schweiz z.B. heißt es mit Recht: „Als Grundsatz kann man vorausschicken, daß die am Ort verbürgerten Frauen verhält- nismäßig ‚einen ganz kleinen. Teil der umehelichen Mütter stellen, und daß ebenso die am Ort aufgewachsenen Frauens- personen, gleichviel welcher Heimat, eine kleinere uneheliche Fruchtbarkeit haben. als die Zugewanderten. Es ist dies leicht zu begreifen, denn. mit der Loslösung vom heimatlichen Boden, von Eltern und Verwandten, ist das junge Mädchen besonderen sıttlichen Gefahren in der Großstadt ausgesetzt‘“17, AM Nicht ohne Bedeutung ist fernerhin der Beruf. Denn dieser kann durch Isolierung, oder wenigstens doch durch berufs- mäßig notwendige Trennung junger aufsichtsloser Mädchen vom elterlichen Hause einen hohen Grad von Gefährdung der- selben aufweisen. Daß dieses, wenn schon in weniger großem Umfange auch dort zutrifft, wo die trennende Arbeit nur perio- disch, z. B. in Gestalt von Saisonarbeit auftritt, wird unter anderem an dem Beispiel der italienischen Reisarbeiterinnen, der risaiole, klar, über die eine reiche und interessante Literatur vorliegt18, ' Die Gliederung der unehelichen Mütter nach Berufen ergibt an vielen ‚Orten ein außerordentlich starkes Überwiegen der Dienstmädchen und häuslich Dienenden aller Arten (also neben- 17 Speich, S. 46. . 18° Luigi Fornaciari, Memoriale sul Lavoro nelle risaie, presentato alle LL. EE. ‘Hl Ministro dell’Interno e il Ministro di Agricoltura, Industria E Cömmercio: dalle Associazioni Agrarie di Novara e Vercelli. Novara 1903, Gaddi; ‘Giovanni Lorenzoni, I Lavoratori delle Risaie. Inchiesta. Pub- blicazione dell” Uffieio del Lavoro della Soc. Umanitaria. Milano 1904, pP- 132; Giulio Casalini, La Legge sul Lavoro Risicolo, Milano 1904, Critica Sociale, p. 15; siehe auch den auf authentisches Material ge- stützten, in jeder Hinsicht bemerkenswerten Roman der Marchesa Co- lombi, In Risaia. 4 Ed., Milano 1902, Baldini.