Krieg und Nachkrieg. 2114 die Strafe für (eingeklagten). Ehebruch seitens ‚der Frau und für notorisches Konkubinat. seitens. des- Mannes, die bisher auf 3—30- Monate Haft festgesetzt war,. auf Gefängnis bis . zu 3 Jahren erhöht werden soll1%, . Das. Verhalten der. einzelnen Völker ist im übrigen gerade in. ehbepolitischer Hinsicht ‚außerordentlich verschieden. Wir möchten das am. Verhalten ‘der ‘jungen deutschen ‚und der jungen italienischen Kriegsteilnehmer im Weltkrieg kurz er- härten. In Deutschland, erachteten ‚es die Einberufenen, ‚aller+ dings vom geburtenlüsternen Staat dazu angeregt und. vielfach angehalten, bei Kriegsausbruch für ihre Pflicht, die vorher ein+ gegangenen Liebesverpflichtungen zu legitimieren: der Geliebte heiratete überall sein „‚Verhältnis‘‘, der Bräutigam seine Braut, der Anbeter seine Angebetete. Es kam zur Einrichtung der Kriegsehe. In Italien‘ hingegen herrschte unter ‚den zu. den Fahnen berufenenen honorigen Jünglingen der umgekehrte Gesichtspunkt vor: es galt als egoistisch und unstatthaft, bei der für den Krieger bevorstehenden Lebensgefahr noch kurz vor Toresschluß das Leben eines Mädchens sozusagen gesetzlich abzustempeln und ihm so im ‚Todesfall des jungen Ehemanns als Deflorierte oder gar als. junge Mutter den Eingang ‚einer neuen. Ehe mit einem anderen Manne zu erschweren. Das ‚Frei= lassen oder doch Freihalten: des Mädchens bis nach Kriegs- ende wurde als Ehrenpflicht angesehen. Die gleichen :sittlichen Mächte bewogen also zwei verschiedenen Nationen angehörige gleiche Kategorien Männer unter den gleichen äußeren Ver- hältnissen zu diametral verschiedenem Verhalten, © .: u Der große Mädchenüberächuß: der. Nachkriegszeit hat z.B. in der Provence, aber auch in: einigen Gegenden Italiens, . den 1608 Herabsetzung der Strafe tritt nur dann ein, wenn das. Verbrechen yeitens eines in Jegaler Trennung lebenden oder von dem anderen. Teile bös- willig verlassenen Ehegatten: begangen worden ist, (Progetto..preliminare di un nuovo Codice Penale, 1. c., p. 217.)