d) Die Besonderheit des durch Tributzahlung entstehenden Passiv saldos unserer Zahlungsbilanz®*). Wenn wir die früher festgestellte Unmöglichkeit des Ausgleichs vom Zahlungs- bilanzsalden. noch einmal zusammenfassen, so können wir folgendes sagen: Wie im inländischen Verkehr die Wirtschaftszellen oder -betriebe ihre Leistungen gegeneinander austauschen, so ist es auch international. Leistungen deutscher Betriebe werden an das Ausland abgegeben und das Ausland liefert uns Leistungen seiner Betriebe in Form von Gütern oder Dienstleistungen. Auch internationak können genau wie im Inland endgültig Leistungen nur mit Leistungen bezahlt werden. Wenn eine Partei des internationalen Tauschverkehrs, also ein einzelnes Land, mehr an das Ausland leistet als es empfängt, so ist die Mehrleistang nicht mehr ausgleichbar, sie muß unausgeglichen als Forderung an die Empfangsländer einstweilen stehen bleiben, sie wird Kapitalinvestierung des einen Landes im anderen Lande, ob das Überschußland dies will oder nicht will. Es ist derselbe Vorgang, wie er im Inland zu beobachten ist: wer den Gegenwert seiner an den Markt verkauften Leistungen nicht wieder voll in der nächsten Wirtschaftsperiode für sich als Aufwand einsetzt, wird mit seinem Überschuß, ob er will oder nicht will, in irgendeinem anderen Betriebe investiert. Sein „erspartes Einkommen“ wird irgendwo investiertes Kapital. Hier wie im ausländischen Verkehr kann der einzelne sich wieder aus der Anlage zurückziehen, aber die Gesamtheit aller kann dies in beiden Fällen nicht. Die juristische und handelstechnische Form der Kapitalinvestierung im Aus- land ist doppelter Art. Entweder ist das ins Ausland überführte Kapital lang- fristig investiert in Beteiligungen, Grundstücksbeleihungen und -erwerbungen, durch Besitz von Aktienpaketen u, ä. Die Kapitalschuld an die Empfangsländer ist dann aus dem Geld-, Devisen- und Kapitalmarkt herausgenommen, die Kapital- investierung im Ausland ist endgültig bzw. auf längere Zeit konsolidiert. Oder die Investierung des ins Ausland überführten Kapitals ist noch nicht konsolidiert. Die Ansprüche der Einwohner des Landes, welche das Kapital exportiert haben, haben noch die Form kurzfristiger Kreditgewährung, sie schwimmen noch als Wechsel-, Lombard- oder Kontokorrentforderungen. im Markt, sie sind noch flot- santes Material am engeren Devisen- und Geldmarkt, Aber trotz dieser kurz- fristigen Form handelt es sich materiell um eine Daueranlage, um langfristige Investierung, denn einmal gepumpt, bleibt gepumpt, ein Zurückholen der Kapitalbeträge aus den Schuldner-Ländern ist solange unmöglich, als von dort aus keine Mehrleistungen erfolgen. Formal ist es eine ähnliche Situation, als wenn kurzfristige Bank- usw. Kredite „eingefroren‘“ sind, wie man seit einiger Zeit sagt, oder als wenn man Fabrikanlagen auf Wechselakzepte baut, die nolens volens immer wieder prolon- ziert werden müssen, da sich die Fabrikanlage nicht zurückverflüssigen läßt, Aber materiell liegt hier ein großer Unterschied vor. Das Kriterium für den Begriff des eingefrorenen Kredits ist im wesentlichen die — temporär oder für immer 1) Als allgemeine Quelle über Einzelheiten der Reparations-Verpflichtungen siehe Ernst Meier, Handbuch der deutschen Reparationen, Deichertsche Verlagsbuchhandlung, Leipzig 19272.