Der Bartransfer eine Fiktion. 49 scheitert also keinesfalls „mangels Masse“, Und daß wir finanztechnisch nicht darauf zu warten brauchen, bis etwa der Reparationsagent oder seine Nachfolger uns gestatten, die Dispositionen auf dem Kreditwege vorzunehmen, bedarf doch ernsthaft bei der Vollkommenheit unserer Kreditapparatur keiner Erörterung mehr. Wer annimmt, daß von hier aus ein. Druck auf die Warenpreise oder ähnliches er- folge, erkennt nicht den fundamentalen Unterschied zwischen gewöhnlicher Steuer- zahlung und Reparationssteuerzahlung, auf den wir weiter unten zurückzukommen haben, —_ Wir haben es mithin mit folgender Kette zu tun. I. In Deutschland werden Güter produziert und mit Teilen davon bzw. mit deren Gegenwert 1) Reparations- steuern und Abgaben bezahlt; die beigesteuerten Güter werden irgendwo benutzt; das ihnen entsprechende Markkapitalrecht wird ausgeliehen; die Schuldner daraus zahlen Zins, und zwar zunächst an inländische Hände, solange der Reparationsagent noch nicht darüber verfügt. II Dann wird das Eigentum an den Kapitalsummen und an den hinter den Summen stehenden Gütern an ausländische Regierungskassen: übertragen, wobei die internationale Finanzwelt freundlicherweise das Delcredere übernimmt. III. Die ausländischen Staatskassen leiten diese Eigentumsrechte — etwa durch Verkäufe oder als Bezahlung ihrer Staatslieferanten und Beamten- gehälter — in private Hände weiter, die ihrerseits damit in ihrem Heimatland Güter kaufen, Zinsen herauswirtschaften usw. IV. Die Finanztransaktion des sog. Bartransfers bedeutet also, daß englische, französische usw. Personen durch die Bankwirtschaft legitimiert werden, in ihrem eigenen Lande Produkte ihres eigenen Landes zu kaufen; es ist Kaufkraftschöpfung schlechthin, zu der die Bankwirtschaft der betreffenden Länder auch ohne die deutschen „Zahlungen“ in genau demselben Umfang und mit genau denselben geringen bankbetrieblichen Unkosten befähigt ist: einfach durch Schöpfung von einheimischen „Giralgeld“. Die Kaufkraftschöpfung in den Ententestaaten auf Grund der deutschen Tributzah- jungen ist volkswirtschaftlich geradezu eine Mystifikation, deren für die Entente- staaten schädliche Folgen noch zu besprechen sind. V. Die hinter den Eigentums- rechten stehenden Güter befinden sich auch nach der Finanztransaktion nach wie vor in Deutschland und tragen. Frucht; ein Teil der Frucht geht als Zinsen über die deutschen „Delcrederebanken‘“ in das Eigentum der ausländischen Banken und deren Rechtsnachfolger über. Für diese später und immer wieder von neuem fälligen Zinsen gilt, wie wir schon früher darlegten, derselbe Prozeß wie für die Reparationszahlungen selbst. Auch sie werden Investierung ausländischen Kapitals in Deutsch- land, auch für sie werden Produkte deutscher Hände in Deutschland „über- fremdet‘“, d. h. in Deutschland zu Produktionszwecken ausgeliehen, wenn auch wiederum nicht für Deutsche, sondern für ausländische Kapitalistenrechnung. Von den Zinsen dieser Zinsen und ebenso von den Zinsen dieser Zinseszinsen gilt wie- derum dasselbe. Effektiv gezahlt, so wie sich die Väter der deutschen Tributzah- lung die Sache vorgestellt haben, wird in keiner Weise, denn man darf, um den Ernet dieser Behauptung zu beleuchten, wiederum nur fragen: Was importiert das Ausland von uns? Nur, was unsere Geschäftsreisenden und Agenten draußen in mühevoller Arbeit absetzen. Das hängt in gar keiner Weise mit der Frage zu- sammen, wo die Eigentümer der international investierten Kapitalien ihren Wohn- sitz haben, sondern das ist — neben der Frage der international verschiedenen Ar- 1) Der wiederum nichts anderes als eine Anweisung auf Güter anderer oder derselben Art darstellt, Mahlberg, Reparations-Sabotage.