62 * Die Sabotage der Reparationszahlung durch den Mechanismus der Weltwirtschaft. ausdehnung zu einseitiger Verlagerung der Harmonie der Branchen zueinander kommen könnte, also zu Übersetzung einzelner Branchen mit zu vielen Be- triebsgründungen und damit erhöhten Kosten wegen Leerlaufes auf der einen Seite und zu Überbeanspruchung anderer Branchen und damit erhöhten Kosten wegen progressiver Selbstkosten auf der anderen ist wiederum nicht reparations- kausal und kann nicht gegen unsere Argumentation verwandt werden. Der Clearing-Spuk der Weltwirtschaft, den wir durch die Ausschaltung des Bartransfers in der Voraussetzung ebenfalls ausgeschaltet zu haben glaubten, kommt damit wieder zur Hintertür herein. Nicht mehr als Erscheinung des unübersehbaren Devisenverkehrs, sondern als Sachlieferungs-Zauberspuk sehen wir hier die Ge- setze der Weltwirtschaft, die Gesetze des Produktionsverkehrs der Völker unterein- einander an der Arbeit, um die einhirnige Mißgeburt der sogenannten Reparation zu sabotieren. Wenn man die Sachlage unvoreingenommen betrachtet, so muß man fest- stellen, daß es anders garnicht sein kann. Wenn bei Bartransfer die Reparations- zahlungen ein Zauberspuk sind, der die Pfeile auf den Schützen zurückfliegen 1äßt, so kann es nicht anders sein, wenn man den täuschenden Schleier des Geldes und der Kapitalrechte fortzieht. Der einzige Unterschied zwischen den Sach- lieferungen und gewöhnlichem Fabrikatexport einer Volkswirtschaft besteht letzten Endes‘ in der Einhirnigkeit des Wirtschaftsdiktates der Sachlieferungen. Bei gewöhnlichem Export wie bei den Sachlieferungen stellen die exportierten Güter einen Kapitalwert dar, für den es in beiden Fällen einen Eigentümer geben muß. In beiden Fällen werden die Güter irgendwo in der Welt investiert, um dort Früchte zu tragen. Wenn wir es bei gewöhnlichem Export erreichen können, daß wir eine sogenannte aktive Handelsbilanz haben, daß wir also Kapitalexport ins Ausland treiben, so schätzen wir uns nach bisheriger Lehre ‚glücklich, glücklich darüber, daß wir für das Ausland mit unserer Hände Fleiß arbeiten dürfen, daß wir für unsere überschüssige Kraft irgendwo ein Betätigungsfeld finden. Der diese Betäti- gung wagende Unternehmer freut sich dabei auf die Verzinsung, seine Mitarbeiter sind mit dem Lohn ihrer Arbeit zufrieden. Auch bei Sachlieferungen entsteht dieser Lohn der Mitarbeiter, sowie Unternehmerlohn und auch einige Zinsfreude, nur nicht die ganze privatwirtschaftliche Zinsfreude, wie im Falle des gewöhnlichen Exportes; von dem nicht anfallenden Teil der privatwirtschaftlichen Zinsfreude aber gilt all das, was wir früher bei der Besprechung des Bartransfers erkannit haben. Die ganze Zinsfreude können wir leider nicht haben, weil wir den Krieg verloren haben, aber volkswirtschafilich ist das weniger wichtig. Materiell betrachtet besteht mithin das Wesen der Sachlieferangen darin, daß wir durch Mehrarbeit die Wirischaftsapparatur irgendwo im Ausland ausbauen und daß das Ausland die bei uns notwendige Apparatur erstellt und zu uns ein- führt. Steckte nicht die Einhirnigkeit des Reparationsplanes dahinter, so könnte man solche „Arbeitsteilung‘‘, solchen „Sachlieferungsaustausch‘“ nur begrüßen. Das wirkliche Wesen des Sachlieferungstributs schöpfen wir vollständig aus, aa) wenn wir die Rollen ein wenig vertauschen und so sagen: 1. Die Sachlieferungen sind zusätzlicher Export, für den man uns freundlicher- ‚weise die Grenzen öffnet; man tut also das Gegenteil von dem, was man sonst mit großer handelspolitischer Anstrengung zu verhindern trachtet. 2. Diese Exporte wollen wir wie gewöhnliche, für uns erfreuliche Exporte möglicher Höchstbetrag 21/2 Milliarden Mark — ansehen, 3. Gleichzeitig importieren wir vom Ausland für 21/2 Milliarden Mark Betriebs- apparatur, welche ohne die Sachlieferungen von uns selbst erstellt worden wäre,