d) Das Problem der inneren Aufbringung der Reparationssummen in Deutschland. Zunächst sind drei grundsätzliche Bemerkungen zu machen. Erstens: lautet die Frage nicht: Können wir in Deutschland 21% Milliarden Mark Steuern für Reparationszwecke zahlen?, sondern die Frage muß, wie wir gesehen haben, jauten: Kann sich soviel Kapital jährlich in Deutschland bilden? Wer Eigentümer dieses Kapitals wird, ist dabei sekundäre Frage. Zweitens ist zu bemerken, daß selbstredend statt Neukapitalbildung zugunsten ausländischer Hände auch die Überfremdung privatwirtschaftlichen Altkapitals in Frage kommen kann, um als Reparationsleistung Deutschlands zu dienen. Drittens ist die Frage aufzuwerfen, nach meinem, des Autors Recht, die Möglichkeit der inneren Aufbringung, wie es unten geschieht, zu bejahen und diese Bejahung zu veröffentlichen. Da unsere Reparations-Vertragsgegner die Mög- lichkeit der deutschen Zahlungsfähigkeit mit Worten und durch die Tat behaupten, so verschlägt es nichts, daß in einer deutschen wissenschaftlichen Untersuchung diese Möglichkeit ebenfalls bejaht wird, selbst dann nicht, wenn sich unsere Vertragsgegner darauf stützen würden, oder wenn die Zahlungsmöglichkeit in Wirklichkeit nicht gegeben wäre, und die Untersuchung in diesem Punkte zu einem falschen Ergebnis käme. Es ist unnötig zu betonen, daß die Zahlen der Unter suchung in weit besserer Vollständigkeit den Vertragsgegnern bekannt sind, Hier liegt überhaupt nicht der Grund zur Aufwerfung der vorstehenden Frage. Der Grund ist vielmehr der, daß eine Bejahung der Zahlungsmöglichkeit sich in Gegensatz stellt zum größten Teil, wenn nicht zur Gesamtheit der deutschen öffentlichen Meinung. Die öffentliche Meinung variiert die These von der Unmög- lichkeit, daß Deutschland die ungeheuren Reparationsbeträge zahlen könne, nach jeder nur denkbaren Richtung. Sie sucht das Inland und das Ausland über diese Unmöglichkeit zu belehren. Es müssen wichtige Gründe vorhanden sein, wenn ein deutscher Autor sich hierzu in Gegensatz stellt 1). Zu meinem Vorgehen glaube ich aus folgenden Gründen berechtigt und verpflichtet zu sein. a) Unsere immer wiederholten Beteuerungen, daß die Zahlung der verlangten Kriegsentschädigungen: uns unmöglich sei, können auf die ehemals feindlichen 1) Siehe hierzu auch Bonn, a. a. 0. S. 38: „Unter diesen Umständen ist es ganz aus- geschlossen, daß der Dawes-Plan jemals finanztechnisch zusammenbrechen wird; die ver- pfändeten Steuern werden eingehen, auch wenn die innere Leistungsfähigkeit des Reichs versagt. Selbst wenn es sich zu einer rückhaltlosen Freihandelspolitik entschlösse und alle Zölle fallen ließe, wären die Einnahmen aus den Verbrauchsabgaben, ohne Einrechnung von Finanzzöllen,. immer noch höher als die Forderungen des Generalagenten.“ Bonn kommt im übrigen in seiner Untersuchung zu der Forderung höchster Sparsamkeit der öffentlichen Hand, wenn man sich nicht für die notwendige Verhandlung über eine Abänderung der Repa- rationen selbst die Lage verschlechtern wolle, Siehe ferner Kastl in Kastl-Liefmann, Das Transferproblem, Wirtschaftspolitische Zeitfragen, herausg. von Schultze, G. A, Gloeckner, Leipzig 1926, S. 40: „Die richtige Reparationspolitik besteht heute m. E. darin, nicht immer über die Last als solche zu stöhnen (denn eine solche Politik erreicht bei der bekannten Mentalität unserer Gläubiger gar nichts), sondern sie besteht darin, mit zielbewußter Klarheit und Objektivität den Fehlern im System nachzuspüren, bei denen ‘(vielleicht nach: innerer Überzeugung der Sachverständigen selbst) die Revision einsetzen muß.“ Mahlberg, Reparations-Sabotage,