Die störende Wirkung der Reparationen für die Empfangsländer. 71 nehmen. Die ihnen die Ersparnisse aus der Hand nehmen, sind etwa obige Staatslieferanten, die ihrerseits mit den Titres von der Regierung bezahlt wurden und die — oder die ihnen nachgeschalteten. Personen oder Betriebe — jetzt Besitzer der französischen Ersparnisse werden. Es sind somit privatwirtschaftliche, privatjuristische Kapitalrechte in „doppeltem‘‘ Umfang in den Händen französischer usw. Personen, während die hinter den Ersparnissen stehenden Güter nur in einfachem Umfange vorhanden sind. Aber nicht nur sind sie nur in einfachem Umfange vorhanden, sondern sie sind auch bereits von der Regierung verbraucht, es ist im volkswirtschaftlichen Kreislauf bereits von der Regierung darüber disponiert worden, während die neuen Eigentümer der französischen usw. Ersparnisse mit ihren inländischen, in Frankreich vorgenommenen Investierungsdispositionen noch einmal darüber verfügen, Normalerweise pflegt in solchem Falle der Zins zu steigen und als Bremse zu wirken, Hier aber funktioniert die Zinsbremse gegen die Unternehmerdispositionen, deren Dispositionen durch die vorhergehenden Regierungsdispositionen die Vvorhandenen Güter übersteigen, deshalb nicht, weil ja nicht zu wenig, sondern zu viel privatwirtschaftliches, privatjuristisches Kapital, gewissermaßen. in doppeltem Umfange, vorhanden ist. Infolgedessen ist auch von dieser Betrachtung aus. als einzige Bremse die Notwendigkeit gegeben, daß alle Preise in den Ententeländern steigen. Bei der ungeheuren Bedeutung, welche diese Frage für eine Aufhebung der Reparationen durch unsere Feinde von gestern und, was zunächst viel wichtiger ist, für eine Sanierung unserer unmöglichen und wirtschaftlich völlig ungerechtfertigten Zinssituation spielt, darf der weltwirtschaftliche Zusammenhang nochmals schulmäßig und in extenso dargestellt werden. Erstens wolle der Leser freundlichst den nachstehenden Illustrationen Nr. 13 bis 15 (Fortsetzung) einige Minuten der Betrachtung widmen. Illustration 13 unterstellt, daß Deutschland eine größere Reparationssumme bezahlt und daß der Reparationsagent die Devisen bereits der englischen Regierungskasse überwiesen hat. Die Devisen hatte — pars pro toto — die Firma M.M. War burg & Co., Hamburg „beschafft“, indem sie bei ihrer befreundeten Firma Baring Brothers & Co., London, ein Guthaben „kreierte“ und auf dieses Guthaben hin Jer Reichsbank Pfund-Auszahlung verkaufte. Die Reichsbank lieferte die Auszahlung an den Agenten und dessen Markguthaben bei ihr an Warburg & Co., die das Geld an ihre Kunden ausgeliehen haben. Den Stand in den Hauptbüchern dieser Kunden, den Firmen Warburg und Baring zeigt die Illustration 13, Die Zahlung des Agenten an die englische Staatskasse ist in 3 Raten a, b, a;eingeteilt und dementsprechend das Passivum von Baring Brothers & Co. ebenfalls in drei Teile. Die englische Staatskasse zahlt mit ihren Guthaben bei Baring ihre Staatslieferanten 1a, 1b und Le, die nunmehr über die Guthaben bei Baring verfügen, Die Staaislieferanten zahlen die Guthaben an ihre eignen Lieferanten 2a, 2b und 2c, diese wieder an ihre Lieferanten 3a, 3b und 3c usw. usw. {llustration 14 zeigt, wie aus den kurzfristigen Forderungen englischer Kapitalisten an Baring, Baring an Warburg, Warburg an ihre Kunden E. F. und I. K. langfristige Konsolidierung wird und das „Geld“ im nationalökonomischen Sinne aus dem englischen Umlauf verschwindet, Illustration 15 und 15. Fortsetzung zeigt den Ablauf des Zahlungsaktes in England bis zur Konsolidierung noch einmal, wobei der Leser erkennen muß, wie alle Empfänger der englischen Regierungszahlungen, also der deutschen „transferierten“ Gelder vor Empfang der Summen bereits über das entsprechende Kapital