— — Sowohl die Freiheitsbewegung von 1813 als auch die große Frei⸗ heitsbewegung des 20. Jahrhunderts sind beide von dem Willen zur neuen Bewertung durchdrungen. Das Erlebnis des Weltkrieges hat die Forderung des deutschen VBolkes nach einer neuen Bewertung besonders stark ausgeprägt, weil das ganze Volk in einem noch nie dagewesenen Maße höchster Prüfung unterworfen wurde. Bei den ungeheuren Anforderungen, welche der Daseinskampf des deutschen Volkes an jeden Einzelnen stellte, brach die auf Außerlichkeit gegründete Rangordnung zusammen, die Not des Weltkrieges erzwang die höhere Bewertung des Geistes und der inneren sittlichen Kräfte. Besonders das Frontsoldatentum wurde von diesem Willen zur Umwertung auf das tiefste durchdrungen. Die im deutschen Volk schlummernde Sehnsucht nach einer neuen debensordnung unter Überwindung aller überlebten Grundsätze wurde durch die Ereignisse zu einem zielklaren Willen entfaltet. Die eiserne Zwangslage des Krieges gab in der überständischen Frontkameradschaft des Feldheeres sowie in der Notgemeinschaft der Heimat den Rahmen für die Entwicklung neuer Anschauungen und Begriffe im deutschen Menschen. Die zum Teil bewußt und zum Teil unbewußt, zum Teis bollkommen und zum Teil unvollkommen zuteil gewordene Erkenntnis hon einer neuen und gerechten Lebensordnung setzt sich im inner— deutschen Freiheitskampf der Gegenwart fort. Die bewußt nach einem neuen Staatsbürgertum suchende Volksbewegung verbindet dieses Ideal m erster Linie mit dem Begriff der Freiheit und Gleichberechtigung. Gleichheit der Bürger war der Sinn aller großen Volksbewegungen und Volkserhebungen. Dieses Ziel muß in dem Geschlechte der Gegen⸗ vart um so höher stehen, als dieses Geschlecht in der Frontkamerad⸗ schaft des Krieges ein Beispiel erlebte. Im Wirtschafts- und Berufsleben ist diese Gleich— heit unmöglich, im staatsbürgerlichen Leben ist sie möglich. Im Gegensatz zum alten Standes- und Kastenmenschentum fordert die Erhebung des deutschen Volkes die gleiche Achtung aller Staats⸗ bürger voreinander. Sie fordert die Erhebung des inneren Wertes zum Maßstab der Bewertung des Einzelnen. Sie fordert innerhalb 2 V J.