c — gleiche“ Wahlrecht ist eine scheinbar vorhandene Mitverantwortlichkeit des Volkes entstanden. Eine Untersuchung der wahren Verhältnisse ergibt jedoch, daß ein gleichberechtigtes Staatsbürgertum nicht vor⸗ handen ist, und daß die absolutistische Gewalt des Geldes das deutsche Volk aufs neue zu völlig machtlosem Untertanentum herabgedrückt hat Dies war nur möglich, weil die Form der Gliederung des deutschen Staatsbürgertums heute die Masse ist. In der Masse ist der einzelne Mensch machtlos. Die tatsächliche Gewalt geht auf diejenigen über, welche im Besitze der Machtmittel sind, mit denen die Masse beeinflußt werden kann. Der Kampf gegen diese Neuart des Untertanentums ist schwerer wie der des 19. Jahrhunderts, denn die absolutistischen Fürsten des Geldes sind nicht sichtbar, wie die einstigen absoluten Fürsten. Deshalb muß das Staatsbürgertum von heute, welches seine Freiheit und Verantwortlichkeit sowie seine Mitbestimmung gegenüber der schwer erkennbaren Macht der unsichtbaren Fürsten behaupten will⸗ über eine besonders hohe politische Erkenntnis und Bildung verfügen. Der Begriff des Staatsbürgers Die materialistische Auffassung der modernen Zeit billigt nur der— jenigen Tätigkeit Bedeutung zu, deren Erfolg in sichtbarem, materiellem Gewinn beruht. Der verflachte moderne Mensch erkennt noch nicht einmal den mittelbaren Gewinn an. Er will selbst, und zwar möglichst umgehend die materielle Gegenleistung für seine Tätigkeit sehen. Jeder Gewinn, der erst in ferner Zukunft, vielleicht sogar für spätere Ge— schlechter, sichtbar wird, scheint ihm des Einsatzes seiner Kräfte nicht wert. Aus diesem Grunde ist die staatsbürgerliche Betätigung im Geiste unserer Zeit eine vernachlässigte Angelegenheit. Nur wenige geben sich ihr mit Fleiß und Ernst hin. Diese Wenigen sind zum Teil Idealisten, welche aus sittlichen Beweggründen ohne Hoffnung auf Lohn oder Gegenleistung handeln. Zum anderen Teile sind es Materialisten, welche nur ihren Interessen und damit ihrem Gewinn dienen. Die breite Masse erkennt in der Ausübung der staatsbürger- lichen Pflichten nur eine notwendige Nebenbeschäftigung, keineswegs aber den höchsten Beruf im Staate. 48