C — Diese plutokratischen Gewalten aber erkennen sehr wohl, daß ihre Macht auf der Organisationslosigkeit des Volkes aufgebaut ist. Sie haben daher ein Interesse daran, einen Zustand zu erhalten, in welchem das Volk eine Masse ist. Sie haben ein Interesse daran, zu verhindern, daß dieses Volk sich eine organisatorische Struktur gibt, in welcher der einzelne Staatsbürger den plutokratischen Mitteln der Massenbeeinflussung nicht so ausgeliefert ist wie heute. Der fungdeutsche Staatsgedanke setzt darum an Stelle der Masse den Zustand der organischen Struktur des Volkes. Er setzt an Stelle des Massenstaates den Bemeinschaftsstaat. Kaste und Clique Je weniger organisatorische Struktur ein Volk besitzt, um so mehr ist die Regierung gezwungen, eigene Methoden zur Willens— übertragung zu schaffen. Diese Notwendigkeit tritt in gleicher Weise an jeden Verein, an jede Organisation heran. Der Führende ist ge— zwungen, sich innerhalb der Masse der Geführten eine besondere Drganisation von Mittelspersonen zu schaffen. Diesen Mittelspersonen muß er, wenn sie für ihn Bedeutung haben sollen, ein Stück seiner Autorität abgeben. Es ist also von grundlegender Bedeutung, nach welcher Methode er die Mittelspersonen aussucht. Es gibt hier orga— nische und unorganische Methoden. Zu den unorganischen Methoben gehören diejenigen, welche unter den Begriff von Kaste und Clique fallen. Die Wahl der Mittelspersonen nach dem Begriff der Kaste folgt den formalaristokratischen Grundsätzen, die im alten Preußen besondere Bedeutung besaßen. Diese sormalaristokratischen Grundsfätze sind meistens eine Folge erbdynastischer Entwicklung. Das führende dynastische Geschlecht verbindet sich im Laufe der Generationen in einer Art Vetternschaft mit anderen Geschlechtern zu engerer Freund⸗ schaft. Der Kreis dieser Geschlechter wurde im alten Preußen durch den Adelstitel gekennzeichnet. Diese Geschlechter gelten als „Stützen des Thrones“ und damit als die geeignetsten Mittelspersonen zwischen der Dynastie und dem Volke. Diese Methode in der Auswahl der Mittelspersonen hat den außerordentlichen Nachteil, daß dieselben A— 87