— Das Wesen jeden Beamtentums ist getreue Sach— waltung und Pflichterfüllung. Schöpferische Ge— kaltung und Werteschaffung wachsen nicht im Schema, sondern im freien Spiel der Kräfte. Zusammenfassung Alle hier geschilderten Methoden für die Auswahl der Mittels- bersonen zwischen Regierung und Volk oder zwischen Führung und Gefolgschaft können vom Standpunkt des Volksstaates nicht organisch genannt werden. Das Grundgesetz im Aufbau des Volksstaates ist die Zusammenarbeit von Volk und Staat, Regierung und Volk, Führung und Gefolgschaft in der Auswahl aller Mittelspersonen, Zwischenführer und Unterführer. Organisch kann nur das System genannt werden, in welchem diesem Grundgesetz Rechnung getragen wird. Eine solche Möglichkeit liegt aber nur dann vor, wenn die Staatsbürgerschaft des Volkes einer Struktur unterworfen wird, welche das Volk in die Lage versetzt, seine Mitarbeit an der Auswahl der Mittelspersonen nach rein volksmäßigen Gesetzen und Gesichtspunkten zu tätigen. Hierzu ist es nur dann in der Lage, wenn es eine organi— satorische Struktur besitzt, in welcher die Macht aller der Gewalten gebrochen wird, die in der unorganisierten Masse ihren beherrschen— den Einfluß ausüben können. Die Vorbedingung eines organischen Regierungs- und Führungs— ystems ist also eine organische Struktur des Volkes an sich. Diese organische Struktur sieht der jungdeutsche Begriff vom Volksstaat in der Gliederung des Volkes auf Grund staatsbürgerlicher Gemeinschaft und im gotischen Aufbau eines Kurführertums, welches organisch in diesem Gemeinwesen wurzelt. Hhu * 7