Das Wesentliche dieser Wahl ist die Tatsache, daß der Wähler durch den Parteiorganismus gezwungen wird, einen Caucus zu wählen. Dieses, dem amerikanischen Parteileben entnommene Wort bedeutet die völlige Ausschaltung alles Persönlichen in der Wahl. Der deutsche Wähler wählt eine Liste, auf deren Zusammensetzung er keinen Einfluß hat. Die parteiistische Führerschaft bleibt mit ihrer Wählerschaft nicht verbunden. Der Abgeordnete wird von seinen Wählern gleich nach der Wahl getrennt und nimmt seinen Sitz im Parlament ein. Mit den Wählern verbindet ihn eigentlich nur das Interesse, wiedergewählt zu werden. Alle Grundbegriffe über das Verhältnis zwischen einem Führer und seiner Gefolgschaft sind in diesem System ausgeschaltet. Man kann daher die Abgeordneten auch nicht Führer ihrer Wähler nennen. Sie sind im besten Falle ihre Vertreter. Da aber der Schwerpunkt der Stellung des Ab— geordneten im Parteiorganismus liegt, ist es sein oberstes Interesse, diesem, und nicht der Wählerschaft zu dienen. So schafft das parteiistische System ein Führertum, welches in keiner Weise in der Gefolgschaft wurzelt. Der Führer wird zum Anwalt der Parteiclique. Nur in Bundesgenossenschaft mit den Besitzern der Werkzeuge zur Massen⸗ beeinflussung kann er seine Stellung halten. So wird das vom Volke gewählte Führertum zum Schritt macher und Bundesgenossen der plutokra— tischen Gewalten. Das Parlamentariertum Im parlamentarischen Leben hat sich ein Berufsparlamentariertum herausgebildet. Diese Berufsparlamentarier zeichnen sich durch die geschickte Ausnutzung der parlamentarischen Taktik aus. Sie sind Kenner aller Ränke und Listen, mit denen im Parlament gearbeitet wird. Ihre ganze Gedankenwelt erschöpft sich in der Anwendung dieser Listen zum Nutzen der Partei, oder zum eigenen Nutzen. Sie sind in erster Linie die Träger der parteipolitischen Selbstsucht, die selbst die Rücksichtnahme auf das Gesamtwohl der Nation in den Hintergrund zreten läßt. Selbst das Vaterland wird den Interessen der Partei 71