——⸗ —— —— das ganze politische Leben zu bestimmen. Alle Personen in der Politik, in der Kunst und in der Wirtschaft, welche ein notwendiges Interesse daran haben, der breiten Offentlichkeit ihre Ansichten, ihre Werke oder ihre Erfindungen mitzuteilen, werden damit abhängig von den pluto⸗ kratischen Machtmitteln. Diese Macht geht so weit, daß eine einzige gerissen formulierte Nachricht genügt, um irgendeine Persönlichkeit des offentlichen Lebens restlos abzutöten. Die breite Offentlichkeit erfährt nicht, woher die Nachricht stammt, und glaubt nicht, daß ihr Inhalt erlogen sein kann. Der Betroffene selbst verfügt in den meisten Föllen nicht über die Beeinflussungsmittel, sein Ansehen in der Offentlichkeit wiederherzustellen. Die Beeinflussungsmittel der Plutokratie gleichen einem Kanalsystem, durch das nur der Wasser hindurchpumpenkann, der an der Mündungs— stelle des gesamten Systems sitzt. Eine Gegenwirkung ist nur dem möglich, der über ein anderes System zur Massenbeeinflussung verfügt. Uber alle diese Wege der Machtentwicklung hinaus versucht die Pluto⸗ kratie die eine Macht noch zu unterwerfen, welche ihr einen Widerstand entgegensetzt. Diese Macht sind die Bünde, die im Gemeinschaftsgedanken wurzeln. Ihre Sendung ist es, der völligen Plutokratisierung Deutsch⸗ lands einen Wall entgegenzusetzen. Es wird ihnen nur gelingen, wenn sie sich selbst von jeder plutokratischen Beeinflussung fernhalten, und wenn sie es verstehen, einen Volksgedanken an ihre Fahnen zu heften, der ihnen durch seine Lauterkeit und Gerechtigkeit die Bundesgenossen⸗ schaft aller der Volkskreise sichert, welche willens sind, sich der Geld— herrschaft engegenzustellen. Verfassung und Parteiismus Die Verfassung von Weimar ist die Grundlage der gegenwärtigen Staatsordnung. Die Unzulänglichkeit dieser Verfassung ist dadurch bewiesen, daß der größte Teil ihres Inhalts durch das Parlament außer Kraft gesetzt worden ist. Die gegenwärtige Handhabung der republika⸗ nischen Staatsgewalt widerspricht in jeder Beziehung den Grundsätzen der Weimarer Verfassung. 73