— * menschen nach seinem Leben, welches nach den Gesetzen der Gemein— schaft offen vor ihr liegen muß. Es ist eine ganz natürliche Folge des Gemeinschafts— lebens, daß das Gute Gesetz werden muß. Wenn die Gemeinschaft erst so weit in den Geistern ihrer Ange— hörigen verankert ist, daß jeder Einzelne danach strebt, ihren Bestand zu erhalten, muß er auch alles Selbstsüchtige und Materialistische als gegen die Gemeinschaft gerichtet empfinden. Die Gemeinschaft als Erzieher zur Brüderlichkeit Die Vorbedingung einer wahren Volksgemeinschaft ist die Erziehung des deutschen Menschen zu einer neuen Bewertung seiner Mitmenschen. Im Zeichen des Standesmenschentums ist eine wahre Volksgemein— schaft nicht möglich. Das wahre Heimatgefühl wird dem deutschen Menschen nur dort zuteil, wo er eine gerechte Gesellschaftsordnung erkennt. Diese gerechte Gesellschaftsordnung aber empfindet er nur dort, wo er nach seinem inneren Werte gemessen wird. Die Gemein— schaft ist der Weg, auf welchem der jungdeutsche Gedanke zu dieser — DDD in einer geistigen Brüderlichkeit, welche die Schranken von Geburt, Rang und Stand überwindet. Der Dienst an der Gemeinschaft ist die Wiege, in welcher die brüderliche Gleichheit geboren wird. Alle Diener an der Gemeinschaft sind gezwungen, um deren Bestand willen, den Einzelnen nach seinem Wert für die Gemeinschaft selbst zu beurteilen. Der Wille zu dieser Brüderlichkeit überwindet erfahrungsgemäß alle auseinanderstrebenden Gegensätze. Die brüderliche Gleichachtung im Gegensatz zur Unterschiedlichkeit des Standesmenschentums ist der An— ziehungspunkt des bündischen Wesens unserer Zeit im Gegensatz zu den Vereinigungen der Vergangenheit, welche sich zu dieser brüderlichen Gleichachtung mangels des Fronterlebnisses nicht hindurchgerungen haben. Der Gemeinschaftsbegriff legt für die höhere Bewertung des einzelnen Menschen weder Geburt noch Besitz, sondern seine Leistungen für die Gemeinschaft zugrunde. 89