muß es auch die Gemeinschaft sein, welche sie wieder gebiert, nachdem sie verlorengegangen waren. Wenn die deutschen Menschen gezwungen verden, in Gemeinschaft zu leben, dann ist es auch kein Zweifel, daß dieses Gemeinschaftsleben sie zur Veredelung ihrer kulturellen Güter zwingt. Alle bösen Eigenschaften, alle Begriffe von Tugend, Recht uind Freiheit müssen in der Gemeinschaft zu klärendem Kampfe drängen, denn die Gemeinschaft ist nicht möglich in Unklarheit und Verworrenheit. Im Gemeinschaftsleben stoßen die großen Fragen: Zerstörung oder Aufbau, Recht oder Unrecht, Freiheit »der Unfreiheit in der Praxis aufeinander. Die praktischen Fälle treten täglich und stündlich wie die Symbole großer Theorien in den Vordergrund. Der Lebenswille der Gemein⸗ schaft duldet keinen Aufschub und keine Beschwichtigung. Es gibt nur ein „Ja“ oder ein „Nein“. Der Führer einer Gemeinschaft ist ge— zwungen, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Die unab— wendbare Praxis zwingt ihn zur Niederschrift eines Katechismus für einen ehrbaren Diener der Gemeinschaft. Seine Entscheidung ist vor⸗ geschrieben durch seine Pflicht, die Gemeinschaft zu erhalten. Alle Finzelfälle sind Glieder einer Kette. Die Kette, mit der er die Men⸗ schen seiner Gemeinschaft verbinden muß, ist ein feststehendes Ding. Der Führer einer Gemeinschaft ist gezwungen, alle sittlichen Begriffe, wie Treue, Wahrhaftigkeit, Mannesehre und Pflichttreue stets von den gleichen Gesichtspunkten zu betrachten. Er wird zur Folgerichtigkeit seiner Anschauung einfach gezwungen. Er muß sich zu allen erhebenden und erhaltenden Begriffen staatsbürgerlicher Sittenlehre bekennen, oder er kann den Nachweis seiner Fähigkeiten als Gemeinschaftsführer nicht erbringen. Untertanentum stumpft ab und erniedrigt. Die Masse ver— dirbt. Die Gemeinschaft erhebt. Die Gemeinschaft ist die Wiege der staatsbürgerlichen Tugenden. Sie kann der Verderbnis nicht Raum geben um ihrer selbst willen. So sieht der jungdeutsche Gedanke die Begründung des neuen Wertes im deutschen Menschen im Gärungs— prozeß eines Gemeinschaftslebens, zu welchem der Volksstaat der Zukunft den deutschen Staatsbürger wingt. 04