7⸗ —* Macht des Führers umranbet ist, spielt bennoch seine Person für seden Einzelnen eine gewichtige Rolle. Wenn nun die Erfordernisse der einzelnen Menschen es verlangen, eine Führung zu schaffen, wenn die Entscheidung darüber so wichtig ist, und wenn die grundsätzlichen Belange so schwierig in Einklang zu bringen sind, dann ist es notwendig, eine allen genehme Vertrags— form zu finden, nach welcher der Führer bestimmt wird. Diese Ver— tragsform muß folgenden Anforderungen gerecht werden: .Der Einzelmenschmuß mitbestimmen, denn es geht um sein Schicksal. 2.Die Gesamtheit, die den Staat bildet, muß mit— wirken, denn auch ihr Schicksal ruht in der Hand der Summe von Füuͤhrern. Dem ersten Gesichtspunkt wird Rechnung getragen, indem der Führer vor seiner Berufung nach bestimmten Gesetzen nachweisen muß, daß er das Vertrauen der Menschen besitzt, die er führen soll. Dies geschieht nach unseren bisherigen Begriffen durch die Wahl. Dem zweiten Gesichtspunkt wird nach unseren bisherigen Begriffen keine Rechnung getragen. Die jungdeutsche Auffassung vom Volks⸗ staat sieht daher Gesetze und Anordnungen vor, nach denen die Be— ange von Wähler und Staat, also Einzelmensch und Gesamtheit, ausgeglichen werden. Die Gesamtheit der Führer, deren der Staat bedarf, um das Volk zu führen, nennen wir die Führerschaft. Es genügt nicht, daß sich der Staat im Einvernehmen mit den Wählern eine Führerschaft zibt. Die Verhältnisse sind wandelbar. Die einzelnen Führer be— währen sich oder versagen. Sie wachsen oder fallen dem geistigen Siechtum anheim. Die Führerschaft muß sich also, nachdem sie ge— schaffen ist, nach bestimmten Gesetzen fortentwickeln und ergänzen. Damit sind uns zwei Aufgabengebiete für die Schaffung und Er— haltung der Führerschaft in ihrer Gesamtheit gegeben: 1.die Erstehung, 2.die Fortentwicklung des Führers und der Führer— schaft. 1414