Ebenso kann ihm der übergeordnete Führer das durch die Bestätigung ausgesprochene Vertrauen ent— ziehen. Die absetzende Wirkung dieser Vertrauensentziehung durch den Staat erfolgt durch das Kapitel der ihm gleichgeordneten Kurführer. Auch hier entscheidet Dreifünftel-Mehrheit. Einsetzung Wenn aus irgendeinem Grunde die Verhandlungen zwischen Volk und Staat, also Wählern und Bestätiger, nicht zum Ergebnis führen, so tritt das Recht des übergeordneten Führers auf eine zeitlich be— grenzte Einsetzung in Kraft. Nach diesem Recht kann der den Staat vertretende Kurführer die Wahl auf eine bestimmte Zeit, die in der Verfassung festgelegt ist, aussetzen. Nach Ablauf dieser Zeit muß jedoch der so eingesetzte Führer die Vertrauenserklärung seiner Wähler durch die Wahl nachholen. Gelingt es ihm nicht, die Vertrauenserklärung der Wähler zu er— reichen, so ist seine Kur damit gescheitert. Die Einsetzung ist eine Ausnahme für besondere VBerhältnisse. Sie muß verfassungsmäßig durch An— rufung höherer Instanzen genehmigt werden. Wenn die besonderen Verhältnisse zu einem fortdauernden Kon⸗ flikt führen, so ist die Angelegenheit dem obersten Reichskapitel zur Entscheidung zu überweisen. Die Stellung der Kurführerschaft Der Kurführer ist der politische Führer der organisierten Staats— bürgerschaft. Er vereinigt in seiner Hand die politische Vertretung des Volkes und die politische Vertretung des Staates innerhalb seines Wirkungskreises. Die Anforderungen, welche an den Kurführer ge— stellt werden, ergeben sich aus dem Wesen seiner Pflichten und seines Amtes. Sein Beruf ist für das obrigkeitliche Denken eine Neu— 137