<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Das Jungdeutsche Manifest</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Artur</forname>
            <surname>Mahraun</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1779856016</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Das
Jungdeuische
Manifest

Von
Artur Mahraun
        <pb n="2" />
        77

—
*

4!
—
        <pb n="3" />
        <pb n="4" />
        <pb n="5" />
        Das
Jungdeuische Manifest

Volk gegen Kaste und Geldo
Sicherung des Friedens durch Neubau
der Staaten

Von Artur Mahraun

2. Auflage

Jungdeuischer Verlag« Berlin SWe48
        <pb n="6" />
        87
4V—
8z 6l0thzk8
sGedrn
        <pb n="7" />
        ee
— —
—

Lorwort
Das jungdeutsche Manifest ist in seinen wesentlichen Grundzügen
bereits im Jahre 1924 geschrieben worden. Wenn es damals noch
nicht veröffentlicht wurde, so lagen hierfür zwei wesentliche Gründe
vor. Der Jungdeutsche Orden war für die Erfüllung der großen
Aufgabe damals noch nicht reif. Seine Anhängerschaft mußte erst
durch das eigene jungdeutsche Erlebnis zu der Erkenntnis kommen,
daß die Idee, welche diesem Manifest zugrunde liegt, mit Vergangen—
heit und Gegenwart brechen muß. Zu diesem Zweck mußte die jung—
deutsche Bewegung durch harte Kämpfe politischer Natur geschult
werden. Diese harten Kämpfe haben die Anhängerschaft des Jung-
deutschen Ordens gezwungen, tief in das politische Werden der Gegen—
wart hineinzuschauen. Diese politische Erziehung war Vorbedingung
dafür, daß der Jungdeutsche Orden die Idee des jungdeutschen Mani—
festes tief in sich aufnahm und zu ihrer Verfechtung ertüchtigt wurde.
Nunmehr hat der Jungdeutsche Orden nach heftigsten politischen
Kämpfen seine Fähigkeit, für eine Idee einzutreten, nachgewiesen.
Der zweite Grund für die Verzögerung in der Veröffentlichung des
Manifestes lag in der Tatsache, daß im Jahre 1924 die Zeit für die
jungdeutsche Idee noch nicht reif war. Die Erkenntnis von der Halt-
losigkeit der gegenwärtigen Staatsordnung war noch nicht weit genug
vorgedrungen. Der Streit um die Tagesfragen und über nebenfächliche
Gegensätze war im politischen Leben noch so lebendig, daß es nicht
möglich war, die allgemeine Aufmerksamkeit auf die zukunftgestaltenden
GBrund-⸗ und Wesensfragen zu richten.

Nunmehr sind beide Gründe, welche gegen eine Veröffentlichung
— 0
deutsche Orden ist reif für diesen Kampf. Die Zeit ist reif, weil weiteste
Kreise des Volkes nach einer Ordnung der Dinge ausschauen, die aus
Streit, Hader und Ohnmacht wieder zu Friede, Wohlstand und Stärke
führen kann. Die moderne parteiistische Demokratie wird in ihrer

2
        <pb n="8" />
        gegenwärtigen Form immer mehr in ihrem Leerlauf und ihren Irr⸗
tümern erkannt.

Das jungdeutsche Manifest soll nicht etwa die Aufgabe lösen, eine
starre und unabänderliche Formulierung einer künftigen Staatsord⸗
nung zu vollziehen. Es soll vielmehr seine Aufgabe sein, die neuen
bolitischen Erkenntnisse einer vom Fronterlebnis beeinflußten Zeit
ind eines durch alle Kämpfe der Gegenwart gegangenen Jungdeutschen
Ordens zur Grundlage einer neuen politischen Auffassung zu machen,
deren Endziel in der schöpferischen Bejahung und nicht mehr in nieder-
reißender und zerstörender Verneinung liegt. Das jungdeutsche Mani⸗
fest zeichnet in rohen Umrissen den Volksstaat der Zukunft so wie er
hdeute als Hochziel vor den Augen der jungdeutschen Bewegung steht.

Das jungdeutsche Manifest enthält Grundbetrachtungen über die
neue Ordnung von Volk und Staat im Geiste des 20. Jahrhunderts.
Diese Betrachtungen knüpfen an die Lehre des Freiherrn vom Stein
an, welche die Vorbedingung einer gesunden Entwicklung mit den
Worten kennzeichnet: Volk und Staat müssen eins sein!

Mit der Beröffentlichung des jungdeutschen Manifestes und der
Zugrundelegung seiner Ideen für die politische Entwicklung des Jung⸗
deutschen Ordens beginnt die Aufgabe der jungdeutschen Bewegung,
diese Grundbetrachtungen durch weitere schöpferische Arbeit zu ergänzen
und fortzuführen. Zu diesem Zweck wird der Jungdeutsche Orden
mit allen aufbauwilligen und bejahungsfreudigen Kräften im deutschen
Volke ohne jeden Unterschied auf die Parteizugehörigkeit in frucht⸗
bringender Arbeit zusammenwirken. In offener Aussprache durch Wort
und Schrift wird er jede sachliche Kritik sowohl zustimmender als auch
ablehnender Natur der weiteren Entwicklung seiner eigenen Ideen und
der eines positiven nationalen Strebens dienstbar machen. Über diese
Aussprache und die Erweiterung der ganzen Gedankenwelt des jung⸗
deutschen Manifestes geht der Weg der jungdeutschen Bewegung in
Gemeinsamkeit mit allen gesinnungsverwandten Kräften im deutschen
Volk der weiteren Aufgabe, der Formulierung eines Entwurfes für
die Verfassung des Vollsstaates, entgegen.

Dieser Verfassungsentwurf, geboren durch sachliche Arbeit auf
breitester politischer Grundlage, wird neben vielen an das Manifest
anichließenden Sonderbetrachtungen seine nächste Fortsetzung darstellen.

Die bisherige Aufgabe des Jungdeutschen Ordens war die
Schaffung einer Organisation, welche, frei von allen Hemmungen und
Bindungen, dazu fähig ist, eine gemeinsame Idee an ihre Fahnen zu
        <pb n="9" />
        heften. Diese Organisation darf im heutigen Parteistreit nicht ein—
seitig gebunden sein. Sie muß ihre Aufgabe im Dienst an der Nation
und nicht im Dienst an einer Parteigruppe sehen. Nachdem es dem
Jungdeutschen Orden gelungen ist, seine Anhängerschaft von der
Notwendigkeit dieser Grundeinstellung zu überzeugen, beginnt seine
weitere Aufgabe, die Gestaltung der Idee.

Das jungdeutsche Manifest ist der Anfang dieser
Arbeit.
Vorwort zur g2. Auflage
Die Tatsache, daß die erste Auflage des Jungdeutschen Manifestes
in kaum mehr als 14 Tagen vergriffen war, zeigt schon das außer—
ordentliche Interesse, das weite Kreise ihm entgegengebracht haben.
Am 18. Dezember fand in Berlin ein Reichsordenskapitel statt. Über
3000 jungdeutsche Führer aus dem ganzen Reiche waren zusammen⸗
geeilt und legten ein erhebendes Zeugnis von der Willenskraft und
einmütigen Geschlossenheit der gesamten jungdeutschen Bewegung ab.
Die Überzeugung von der Lebensfähigkeit dieser Bewegung überwand
manche Bedenken, die in weiten Kreisen über die Möglichkeit einer
Verwirklichung jungdeutscher Gedankengänge bestanden.

Die Presse des In- und Auslandes hat dem Jungdeutschen Mani⸗
fest eine außerordentliche Beachtung gezollt. Schon nach wenigen
Tagen lagen etwa 500 Zeitungsbesprechungen ernstzunehmender
Nalur vor. Bereits in diesen Besprechungen zeigt sich der deutsche
Wille zur neuen Frontbildung. Man kann keineswegs sagen, daß
sich irgendwelche parteipolitischen Gruppen geschlossen dafür oder
dagegen ausgesprochen hätten. Der größte Teil der Besprechungen
begrüßt den grundlegenden Umsturz der Ordnung in Volk und Staat,
den die Gedanken des Manifestes in sich bergen. Darüber hinaus er—
wärmt sich ein großer Teil der Presse bereits für die Grundgedanken
der jungdeutschen Neuordnung im Volksstaat. Völlige Ablehnung, sei
es durch Spott, absichtliche Entstellung oder durch Totschweigen, er⸗
zährt das Jungdeutsche Manifest nur durch einige plutokratische Zei⸗
tungen und durch einen Teil der radikalen Richtungen.

Unter den Beanstandungen ernstzunehmender Kritiken kehren am
meisten die Behauptungen wieder: „Die Wirtschaft ist nicht genügend
herücksichtigt“, und „die politische Organisation des Staatsbürger-⸗
tums im Rahmen der Nachbarschaft ist bei dem heutigen Zustand der
Nation nicht möglich“

J.
        <pb n="10" />
        Es wird Sache des jungdeutschen Kampfes sein, diese beiden
grundlegenden Fragen auf das eingehendste zu klären. Es ist Sache
der weiteren Ausbildung unserer jungdeutschen Lehre vom Volksstaat,
den Nachweis von der Möglichkeit der vertikalen Organisation des
Staatsbürgertums zu erbringen. Der Jungdeutsche Orden wird allen
Freunden der Bewegung für den Volksstaat die auftretenden Fragen
in eingehenden Schriften beantworten. Was die gesamten Fragen
über das Verhältnis der Wirtschaft zum Volksstaat anbetrifft, so sei
hier besonders betont, daß es ja gerade das Wesen des Volksstaates
ist, unabhängig von der Wirtschaft organisiert zu sein. Damit ist noch
lange nicht die ungeheure Bedeutung der Wirtschaft für die Nation
abgeleugnet oder etwa herabgesetzt. Der Staat ist eben nach unserer
iungdeutschen Auffassung das Primäre, die Wirtschaft das Sekundäre.
In diesem Bekenntnis liegt der Wille zum Sturz der Herrschaft der
Beldmächte. Erst wenn der Wille zum Volksstaat fest verankert ist,
wenn die Staatshoheit der Nation oder des organisierten Staats—
hürgertums in einer einwandfreien Verfassung des Volksstaates ge—
währleistet ist, dann können die großen Fragen der Wirtschaft im
zungdeutschen Sinne geklärt werden. Darunter versteht sich die Or—
ganisation der Wirtschaft, ihre rechtliche Ordnung und ihr Verhältnis
zum Staat.

Schon heute können wir sagen, daß das Jungdeutsche Manifest
einen weit größeren Erfolg unseres Kampfes darstellt, als wir erwarten
tonnten. Die Hoffnung unserer Gegner, daß das Jungdeutsche Mani—⸗
fest Auseinandersetzungen in unseren eigenen Reihen heraufbeschwören
könnte, hat keinerlei Aussicht auf leiseste Erfüllung. Seine Gedanken
sind viel zu sehr aus dem Erlebnis der jungdeutschen Bewegung selbst
geboren. Die weitere Entwicklung der jungdeutschen Lehre liegt viel
zu klar in der logischen Fortsetzung der für das Jungdeutschtum selbst⸗
verständlichen elementaren Grundanschauungen über Volk und Staat.

Eine Idee, die so tief in die Erörterung der Offentlichkeit und
des ganzen Volkes eingedrungen ist, und der eine geschlossene und
willensstarke Organisation wie der Jungdeutsche Orden den Arm
zum Kampfe leiht, hat zweifellos die höchsten Aussichten auf Sieg.

Möge diese zweite Auflage ebenso wie die erste ihren Weg in das
Volk finden. Sie wird den Sieg in jenem Kampfe vorbereiten, den
leder begreift, der die Oberhoheit der Nation bewußt beiaht

Vorwärts zum Kampf!
Artur Mahraun.

5
        <pb n="11" />
        T
CO.

J. Abschnitt
Das Fronterlebnis und seine Wirkungen

Das Fronterlebnis
Hart umstritten ist die Verehrung des jungen Geschlechtes für sein
Fronterlebnis. Es gibt Menschen, welche nicht begreifen, was das
junge Geschlecht mit diesem Worte aussprechen will. Es gibt Menschen,
welche glauben, auch alles Gute aus der Erinnerung an den Krieg
austilgen zu müssen, um dem Frieden zu dienen. Wer aber die Ge—
schichte unserer Zeit begreifen will, der muß sich tief in die Welt neuer
Gedanken versenken, welche das Fronterlebnis in den Herzen des
jungen Geschlechtes geboren hat.
Wenn ein großes, dem Alltag völlig entrücktes Ereignis in das
Leben eines werdenden Menschen tritt, so wirkt es bestimmend auf seine
Entwicklung ein. Dasselbe kann man von einer Summe von Menschen
sagen. Das Erlebnis des Weltkrieges ist ein solches gewaltiges Er—
eignis. Es muß einen seiner Wucht und Größe entsprechenden Einfluß
auf die zukünftige Entwicklung aller von ihm betroffenen Menschen
haben
Wenn ein solches zukunftbestimmendes Ereignis in das Leben eines
Menschen tritt, so ist es von besonderer Bedeutung, in welchem Zeit—
abschnitt seines Lebens dies geschieht. Die Wirkung ist zweifellos bei
jungen und alten Menschen verschieden. Der alte Mensch, dessen welt⸗
anschauliche Gedankenwelt im allgemeinen abgeschlossen ist, wird selbst
durch das größte Ereignis nur schwer zur Anderung seiner Welt—
anschauung bestimmt. Der junge Mensch aber, der noch im Drange

7
        <pb n="12" />
        —A
—AM

——

seines Lebens an der Welt seiner Gedanken baut, wird unwillkürlich
zezwungen, den Sinn des großen Ereignisses gestaltend in sich selbst
virken zu lassen.
Dementsprechend muß das gewaltige Fronterlebnis des Weltkrieges
besondere Wirkungen auf die Summe der Menschen ausüben, deren
Leben noch im Werden und Drängen der Jugend von ihm betroffen
wurde. Es steht also fest, daß bestimmte Altersklassen der lebenden
Menschen geistig in einer besonderen Richtumg beeinflußt und befruchtet
worden sind.
Das Frontgeschlecht
Die Gemeinschaft der Frontkameradschaft hat unter allen daran
Teilhaftigen gefühlsmäßige Wahlverwandtschaft geschaffen. Diese ge—
ühlsmäßige Wahlverwandtschaft beginnt immer deutlicher die neue
Front im Ringen des Volkes zu bilden. Aus natürlichen Gründen stellt
die Kampfjugend des Weltkrieges auch die Kerntruppe dieser neuen
Front. Die Gesamtheit aber der in der Gesinnung dieser Front Ge—
zinten können wir nicht nach dem Lebensalter einteilen. Die Teil⸗
zaftigkeit an der Gesinnung dieser Front ist auch nicht abhängig von
zestimmten Verdiensten oder Leistungen an den Fronten des Krieges.

Um die neue frontgeborene Weltanschauung der vom Fronterlebnis
ergriffenen Jugend sammeln sich alle, die ihren Erkenntnissen huldigen.

Das Frontgeschlecht ist also die Summe der Menschen,
für die das Erlebnis der außergewöhnlichen Zeit des
Weltkrieges nicht nur eine würdige Erinnerung, son—
dern den Auftakt zu einer neuen Zeit volklicher und
menschlicher Erneuerung bedeutet.

Das Frontsoldatentum
Das Fronterlebnis ist der Born, aus welchem Millionen bewußt
und unbewußt eine überwältigende Fülle neuer Gedanlen geschöpft
haben. Die Möglichkeit zur schöpferischen Ausgestaltung des Front-
erlebnisses liegt aber nur für den vor, der das Sittliche in den Taten
des Weltkrieges empfindet. Es seien daher zwei Typen des Front-

*8
        <pb n="13" />
        *

soldatentums gegenübergestellt, von denen nur der eine als Träger
hes Frontgeschlechtes im Geiste der Erneuerung zu betrachten ist:
Der Landsknecht und der Feldgraue.

Für den Landsknecht ist der Krieg gleichsam ein Sport. Er sieht
den Sinn des Krieges in der Ungebundenheit und Sorglosigkeit,
hie ihm wohltut. Der Hang zum Abenteuer ist das, was ihn gefühls⸗
mäßig erfaßt.

Dem Feldgrauen ist der Krieg das höchste Sinnbild staatsbürger⸗
sicher Pflichterfüllung. Die Pflichterfüllung im Kampfe wird für ihn
zum Prüfstein vorhandener sittlicher Werte. Den Sinn seines Kriegs⸗
erlebnisses erkennt er in der Flut neuer und aufbauender Gedanken,
die aus dieser Prüfung aufsteigen.

In dieser gegensätzlichen Auffassung vom Fronterlebnis liegt der
Vrund für den Zwist der Staat und Nation bejahenden Gruppen des
deutschen Volkes.

Den Krieg und die in ihm vollbrachten ruhmreichen Taten nur
mit Pomp und Phrasen zu feiern, heißt das Sittliche im Fronterlebnis
berschweigen. Wenn nun dieses Erlebnis keinen sittlichen Inhalt hätte,
so würden alle Gedenktage keinen Sinn haben. Wer aber die Größe der
sittlichen Taten von 1914-1918 erkannt hat, der muß sich verpflichtet
fühlen, ihren Geist und Wert in die Zukunft hineinzutragen.

Die Fortentwicklung des Fronterlebnisses, seiner
settlichen Güter und geistigen Erkenntnisse, ist die
Pflicht des Frontgeschlechtes.

Das Stehenbleiben bei der Pflege der Erinnerung ruhmreicher
Taten soll denen überlassen sein, welche sich auf ihr Altenteil zurück—
gezogen haben, weil sie für den weiteren Kampf seelisch zu alt ge—
worden sind.

Erkenntnisse des Frontgeschlechtes
Das Frontgeschlecht hat in der Schule des Krieges
erkannut, daß die Stufung der Menschen nach Stand und
NRang ihren Sinn verloren hat.
In den Kämpfen des Krieges lernte der Frontsoldat den Men schen
nach seinem Wert beurteilen. Er lernte die Unhaltbarkeit einer Be—

9
*
        <pb n="14" />
        wertung des Menschen nach äußerlichen Gesichtspunkten erkennen. Das
Frontsoldatentum erhob bald das sichtbare Maß staatsbürgerlicher
Pflichterfüllung zum Wertmesser in der Beurteilung des Menschen.

Die staatsbürgerliche Pflichterfüllung bestand in Frontkamerad⸗
schaft, Mut, Tapferkeit und opferfreudiger Hingabe für das Vaterland.
An diesem greifbaren Prüfstein des Wertes brach sich die bürgerliche
Ordnung, die nach Herkunft und Besitz unterschied. So erwuchs dem
Frontsoldaten die Forderung nach der Erhöhung des Einzelnen auf
Grund seiner Leistung im Gegensatz zur Erhöhung auf Grund eines
Erbes.
Im Verfolg des Hineinlebens in die Frontkameradschaft lernte
er das Standesmenschentum ablehnen, das Charaktermenschentum aber
anstreben.

Dem Frontsoldaten wurde seine Frontkameradschaft zum Sinnbilb
einer besseren Lebensordnung. Um so mehr erwuchs ihm die Abneigung
gegen die vorhandene bürgerliche Gesellschaftsordnung seines Volkes.

Das Frontgeschlecht lernte erkennen, daß es eine
höhere Bindung unter bden Gliedern einer Nation gibt
als tene, welche die vorhandene Ordnung in den
Vordergrund stellt. Es erkannte die Größe und die
Kraft der schicksalverbundenen Gemeinschaft, deren
Bande stärker sind als die durch Stand, Klasse oder
Interesse geflochtenen.

Der Frontsoldat lernte erkennen, daß die Lauterkeit der Front⸗
kameradschaft die Quelle völkischer Kraft und der Born soldatischer
Tugenden ist.

Diese Erkenntnisse sind dem Frontgeschlecht gefühlsmäßig zum
Untergrund seiner Forderungen für die Neuordnung von Volk und
Staat geworden. Es fordert in der Fortsetzung der Frontkameradschaft
die Gemeinschaft der Schicksalsverbundenen als das neue Fundament
der Einheit. Auf diesem neuen Fundament will es den neuen Bau
bes Staates errichtet sehen.

Alle diese Forderungen stehen im Gegensatz zu der
morschen Ordnung unserer Z8eit. Darum macht die Fort⸗
entwicklung des Fronterlebnisses das Frontgeschlecht
zum Träger der Revolutiondes 20. Jahrhunderts.
        <pb n="15" />
        —]

IA—
— —
Die nationale Bewegung Deutschlands
Ihr Ursprung in der Vergangenheit
Es ist kein Zweifel darüber, daß im deutschen Volke eine nationale
Bewegung von großer Kraft im Fluß ist. Der Zusammenbruch von
1918 hat die Geister aus einer trägen Ruhe aufgescheucht. Starke
geistige Kräfte sind auf den Plan getreten. Im alten Obrigkeitsstaat
fehlte ihnen das Betätigungsfeld. Die neuen Verhältnisse haben Neu—
land der Arbeit geschaffen. Der Ausdruck dieser Arbeit ist ein un—
ruhiges Ringen und Kämpfen. Noch läßt Verworrenheit und Unklar—
heit den großen Willen und das Ziel dieser Triebe nicht erkennen.
Wohl aber tritt deutlich in Erscheinung, daß ein Wille vorhanden ist
und daß dieser Wille stürmisch nach Zielstellung drängt. Wer diese
nationale Bewegung unserer Gegenwart ohne Voreingenommenheit
und tiefschürfend ergründet, der kann auch erkennen, daß gefühlsmäßige
Empfindungen zu einer bestimmten Entwicklung drängen. In diesem
Drängen liegt der Wille zum Kampf für ein Hochziel, welches bereits
vorhanden, aber, gleichsam wie von Nebeln umhüllt, den suchenden
Augen noch nicht erkennbar ist.

Dieses Ziel erkennen, heißt der nationalen Bewegung ihren Sinn
und die Richtung ihres Vormarsches geben. Die gefühlsmäßige Er—⸗
griffenheit, in welcher der Ursprung der gegenwärtigen Bewegung liegt,
muß mit dem geschichtlichen Werden unseres Volkes, mit seiner Ver—
gangenheit, zusammenhängen. Dies ist um so unabweisbarer, als die
Bewegung zu einem Ziel bereits vor dessen klarer Erkenntnis vor—
handen war. Wenn aber die Sehnsucht zu einer neuen Entwicklung
der Dinge aus der Vergangenheit in die Gegenwart hineingeflossen
ist, dann ist es notwendig, jene Ereignisse der Vergangenheit, welche
der heutigen Bewegung verwandt sind, zu betrachten.

Diese Betrachtungen sehen zwei große Abschnitte
der deutschen Geschichte vor sich; der eine Abschnitt
bedeutet Aufstieg, der andere Stillstand und Nieder—
gang.

Im ersten Abschnitt der Geschichte besitzt das Deutschtum eine
ungeheure werbende Kraft. Deutsche Kultur breitet sich weit über die
ehemaligen Stammlande aus. Stark und fest steht das Deutsche Reich

11
        <pb n="16" />
        — —
— —

in glanzvoller Kaisermacht. In diesen Abschnitt deutscher Geschichte
fällt die Kolonisation des Ostens durch die gewaltigen Taten des
Deutschen Ritterordens. Das deutsche Städtewesen entwickelt sich unter
dem Schutz der Hansa zu einer ungeahnten Blüte. Diese Aktivität
deutschen Volkstums beruht auf einer dem deutschen Wesen angepaßten
Staatsordnung. Der Übermittler der staatlichen Gewalt, der Kaiser—⸗
gewalt, ist auf Grund dieser Staatsordnung als wirklicher Führer mit
seiner Gefolgschaft verbunden. In seinen Händen liegt eine starke
Gewalt, aber auch die Umrandung seiner Gewalt durch ein Recht,
welches dem deutschen Wesen und deutschen Empfindungen entspricht,
das deutsche Recht. Seine Rechtsbegriffe legen dem Führer die Pflicht
auf, Leben, Ehre und Eigentum der ihm anvertrauten Volksgenossen
zu schützen. Die Führergewalt als solche erscheint den deutschen Kultur—
begriffen dieser Zeit als Schirmherrschaft zu Nutzen des Einzelnen
und des ganzen Reiches. Der urdeutsche Begriff von Freiheit, Recht
und Pflicht bestimmt das Wesen der staatlichen Ordnung jener Zeit.
Die herrlichsten Denkmäler einer vollendeten Kunst, himmelanstrebende
gotische Dome, erinnern noch heute an die geistige Schwungkraft jener
Zeit. Mit dem Ende der Hohenstaufen endet auch die Epoche deutschen
Aufstieges, um sich im Anfang des 16. Jahrhunderts in Stillstand
und Niedergang zu verwandeln.

In dieser zweiten Epoche deutscher Geschichte geht Land auf Land
verloren. Die Niederlande und die Schweiz lösen sich vom Deutschen
Reich. Die Kultur anderer Länder erweist sich als stärker wie die
deutsche Kultur. Der Reichsgedanke geht verloren. Die Kaisergewalt
wird zu einem ohnmächtigen Schatten. Bruderkriege zertreten den
beutschen Wohlstand. Selbst kleine Völker können ungestraft die Kriegs—
fackeln sengend und brennend durch deutsche Lande tragen. Mitten im
Frieden reißt Ludwig XIV. kerndeutsche Provinzen vom Deutschen
Reiche los und verleibt sie seinem Lande ein. Der Glaube an die
Kraft des eigenen Volkstums sinkt so weit, daß Deutsche auf seiten
fremder Machthaber gegen ihr eigenes Volk kämpfen. Diejenigen Volks⸗
teile, welche das Deutsche Reich verlassen, gehen in der Kultur der
anderen Länder auf und wenden sich von ihrem eigenen Volkstum ab.
Eine vorübergehende Zeit des Aufstieges im Zeichen des Hohenzollern⸗
reiches geht nicht so tief, daß die alte Werbekraft deutschen Volkstums

*
4117?
        <pb n="17" />
        wiedergewonnen wird. Auch in dieser Zwischenepoche gelingt es nicht.
der deutschen Kultur die alte werbende Aktivität zurückzugewinnen
Provinzen, welche auf Jahrzehnte hinaus fremden Eroberern entrissen
sind, finden den inneren Anschluß an das Mutterland, das Deutsche
Reich, trotz äußeren Wohlstandes und Glanzes nicht wieder. So endet
auch das zweite Reich Bismarckscher Prägung mit neuen Nieder⸗
gangserscheinungen des deutschen Volkstums. Der Gedanke des pazi⸗
fistischen Internationalismus gewinnt mit dem Zusammenbruch von
1918 die Führung und wird zum Schlußpunkt eines jahrhunderte—
langen Niederganges.

Alle ruhmreichen Taten Einzelner in dieser zweiten
Epoche deutscher Geschichte dürfen uns nicht darüber
hinwegtäuschen, daß die ganze Epoche selbst im Zeichen
langsamen Siechtums der Nation steht.

Es ist eine natürliche Erscheinung im Leben der Völker, daß sie
ihren eigenen Niedergang nicht erkennen, solange er sich in Form
sangsamen Siechtums vollzieht. Erkenntnis wird ihnen erst dann
zuteil, wenn furchtbare Ereignisse oder ein jäher Schmerz gleich
Wetterleuchten den wahren Zustand, die wirkliche Krankheit, aufhellen.
Dieser jähe Schmerz zwang vor hundert Jahren schon das deutsche
Volk zur Besinnung. Die Oktobertage von Jena und Auerstädt und
die kurz vorher erfolgte Auflösung des Reiches am 6. August 1806
leuchteten wie ein Blitz in den Dämmerzustand von Siechtum und
Niedergang. Dieser Bliztz rüttelte wieder neue Kräfte wach; die Epoche
des Niederganges schien ihr Ende erreicht zu haben. Ein kurzer
Scheinaufstieg begann, um noch einmal in einem furchtbaren Ereignis,
dem Zusammenbruch des Hohenzollernreiches in den Novembertagen
des Jahres 1918, zu enden. Wenn dieses Ereignis das deutsche Volk
nicht zur Besinnung zwingt, dann wird die letzte Hoffnung auf den
Beginn einer neuen Epoche deutscher Geschichte verschwinden. Die
Novembertage sind also ein Schlußpunlkt in der zweiten Epoche deut⸗
scher Geschichte, weil ihr Wetterleuchten ieden Kweifel über unseren
Zustand beseitigt hat.

Die nationale Bewegung aber, welche durch dieses
Ereignis ausgelöst wurde, muß sich darüber klar sein,
daß sie an diesem Wendepunkt deutscher Entwicklung

1

3
        <pb n="18" />
        —5
—

mit einer unzulänglichen Einsicht und mit unzuläng—
lichen Reformen der alten Ordnung keine neue Epoche
des Aufstieges herbeiführen kann.

Der Sinn der nationalen Bewegung unserer Zeit muß es sein,
in der völligen Neugestaltung der deutschen Dinge den Grund zu
einer neuen geschichtlichen Entwicklung zu legen. Sie kann diese Auf⸗
gabe nur erfüllen, wenn sie die Kraft aufbringt, über alle Hem⸗
mungen der Vergangenheit hinweg, einen völlig neuen Zustand in Volk
und Staat zu schaffen, der dem deutschen Volkstum seinen alten
Glauben an sich selbst und damit auch seine ursprüngliche Kraft und
Aktivität zurückgibt. In der Erfüllung dieser Aufgabe müssen alle
traditionellen Bindungen an die Geschichtsepoche des Niederganges
verschwinden, um den Anschluß an die Epoche des Aufstieges wieder⸗
zugewinnen.

Um so mehr wird es zur Pflicht, die Gründe festzustellen, welche
den Niedergang von Volk und Reich verschuldet haben. Rückhaltlos
und ohne jede Hemmung müssen alle Keime des Siechtums beseitigt
werden. Jeder Kompromiß mit einer Einrichtung im Staatswesen, in
deren Natur die Symptome des Niederganges enthalten sind, wäre
ein Verrat an der nationalen Bewegung unserer Zeit, denn er würde
die Keime der Krankheit in die neue Epoche hinübertragen.

In der Epoche des Aufstieges waren die Führer der deutschen
Stämme die Lehensmannen des Kaisers. Die Fürstenwürde war nicht
erblich, sondern sie wurde durch die Kaisergewalt verliehen. Friedrich II.
von Hohenstaufen änderte diesen Zustand, dem Wunsche der Fürsten
nachgebend. Er erkannte die Erblichkeit der Fürstenlehen an. Er tat
dies, um die Kaiserwürde auch im Besitz seiner eigenen Familie
erblich zu verankern. Mit diesem Ereignis begann eine Entwicklung,
welche zur Sprengung des Reiches führen mußte. Aus dem hohen, ver—
antwortlichen Führeramt der Landesherren, deren Lehnsherr der Kaiser
war, wurde erblicher Besitz einzelner Familien. Die Führerstellen des
Staates wurden Privatbesitz. Die Folge war, daß nicht mehr der
Dienst am Reiche im Vordergrund stand, sondern daß jeder Landesherr
zur Vergrößerung seiner Macht Hausmachtpolitik betrieb.

Der große sittliche Begriff germanischer Staaten-
bildung wurde vernichtet.

14
        <pb n="19" />
        —DNX
— —
— —
Der Führer im Staate, der Landesherr, war nicht mehr der
Schirmherr seiner Lehensmannen. Er wurde zum Besitzer von Land
und Leuten nach römischem Recht. Mit dieser Wandlung in der Auf—
fassung verschwand die Gebundenheit an die sittlichen Pflichten des
Führeramtes. Land und Leute wurden zur Materie erbberechtigter Be⸗
sitzer. Der Fluch dieser Tat wandte sich gegen das Kaisertum selbst.
Die Fürsten trachteten nicht nur danach, ihre Erbgüter durch Heiraten
und Kriege zu vermehren, sondern auch die Oberhoheit der Kaiser⸗
gewalt abzuschütteln. Endlose Kriege zwischen den Fürsten und dem
Naiser endeten mit dem Westfälischen Frieden, der zu Münster am
24. November 1648 geschlossen wurde. Er gab den Fürsten das Recht,
Bündnisse unter sich und mit dem Auslande zu schließen. Die
Lehensoberhoheit des Kaisers wurde beseitigt. Die Fürsten wurden
Souveräne ihrer Länder. Damit war das Reich in Wirklichkeit zer⸗
stört. Es führte bis zu seiner endgültigen Auflösung in der napoleoni—
schen Zeit nur noch ein Schattendasein. Der letzte Rest von Reichsmacht
ging in den selbstsüchtigen hausmachtpolitischen Kämpfen der Fürsten
gegeneinander zugrunde.

Die Regierungsform der Landesherren schaltete allmählich alle
Rechte des Volkes aus. Der Absolutismus hielt seinen Einzug. Recht
und Freiheit verschwanden.

Im Jahre 1806 löste der deutsche Kaiser Franz II. von Habsburg
das Reich nach eigenem Ermessen auf. Er versuchte, für diese Tat vom
Kaiser Napoleon noch einen Vorteil für seine Hausmacht heraus—
zuschlagen. Er betrachtete die Kaiserkrone also nicht anders als einen
Gegenstand, der ihm gehörte und den er verhandeln konnte.

Mit dieser Tat endete das deutsche Kaisertum,
welches, jahrhundertelang an die Familie Habsburg
erblich gebunden, die ganze Tragikeiner völkischen
Ordnung versinnbildlicht, derzufolge ein ganzes Volk
an die Niedergangserscheinungen eines einzigen Ge—
schlechtes gefesselt ist.

Jahrhunderte der erbdynastischen Bindung des deutschen Volkes an
die Familie Habsburg sind Jahrhunderte der Schmach, der Ohnmacht
und der Erniedrigung. Das 19. Jahrhundert stürzte in Frankreich
die absolute Herrschaft der Dynastie. In Deutschland brachte es einen
14
        <pb n="20" />
        ——

— — —
—— —e
*

Kompromiß zwischen dem Volk und den Dynastien zustande. Am
9. November 1918 wurde auch der Zustand dieses Kompromisses be—
seitigt. Nach fast 700 jährigem Bestehen wurde die erbdynastische
Staatsordnung durch die Revolution des Volkes beseitigt. Die Erb—
fürsten traten freiwillig und ohne Widerstand ihre Kronen ab. Sie
ntbanden ihre Untertanen von jedwedem Treueid. Ihr Privatbesitz
vurde durch die Fürstenabfindung vom Staatsvermögen getrennt.
An Stelle der Souveränität der Dynastien wurde die Souveränität
des Volkes verkündet. Die Souveränität des Volkes selbst ist aber in
Wirklichkeit nicht erstritten. Eine neue ungeheure Gefahr für das
deutsche Volk zieht herauf.

Diese Gefahr besteht darin, daß die staatliche Ge—
walt aus der Hand erblicher dynastischer Geschlechter
in die Hand der modernen Geldfürsten herübergleitet.

Es ist die Sendung der nationalen Bewegung, zu erkennen, daß
nur die Rückkehr zu den sittlichen Grundsätzen germanischer Staaten—
bisdung die Führung des Volkes im Geiste einer Epoche des Aufstieges
gewährleistet. Darum ist es ihre Pflicht, in der Geschichte der Erb⸗
dynastien und ihrer Hausmachtpolitik den wahren Ursprung deutschen
Niederganges zu erkennen. Darum darf sie niemals auf Grund von
Hemmungen der jüngeren Tradition für die Zukunft Deutschlands
das erbdynastische System der Führung zulassen. Die ältere Tradition
verdammt dieses System.

Nachdem sich unter den Landesherren der Pflichtbegriff des Dieners
am Staat und des Schirmherrn seiner Lehensmannen zum Begriff
des römisch- juristischen Besitzers von Land und Leuten gewandelt
hatte, setzte sich diese materialistische Staatsauffassung im gesamten
Volke durch. An Stelle der Führerauffassung germanischer Prägung,
welche an sittliche Grundgesetze und Pflichten gebunden ist, trat der
römische Begriff materiellen Eigentums. Während das deutsche Recht
sittliche Pflichten an den Besitz band, war der Besitz für das römische
Recht nur seelenlose Materie. Dem deutschen Rechtsbegriff wohnte die
dealistische Weltanschauung inne. Der römische Rechtsbegriff wurzelte
im Materialismus. Es war kein Wunder, daß der römische Rechts—
begriff von der obersten Schicht der besitzenden Kreise, sowohl von
den Fürsten als auch von den großen Grundherren, begrüßt wurde,
16
        <pb n="21" />
        weil es im Zuge der Zeit lag, die sozialen Hemmungen des deutschen
Rechtes abzuschütteln. Der Grundsatz des deutschen Rechtes versinn⸗
bildlicht sich in dem Gesetz: Gemeiner Nutz geht vor sonderlichem Nutz!

Die Abkehr von dieser Grundlage deutschen Rechts—
empfindens schuf den undeutschen, unsozialen Herren—
standpunkt, welcher seine Blüte im fürstlichen Abso—
lutismus erlebte.

Unter der Voraussetzung deutschen Rechtsempfindens hatten sich
bereits in der karolinischen Zeit die wirtschaftlich Schwächeren in die
„Munt“ der Großen begeben. Sie traten damit ihre staatsbürgerlichen
Rechte an diese ab. Solange deutsches Rechtsempfinden über diese
Abhängigkeit wachte, war sie tragbar. Als aber dieses Rechtsempfinden
durch römische Begriffe abgelöst wurde, wurde die Abhängigkeit zur
wahren Sklaverei. In dieser Entwicklung wurde das deutsche Volk zu
einem Volke meinungsloser und willenloser Untertanen erniedrigt.

Die nationale Bewegung unserer Zeit muß eine soziale sein. Sie
muß infolgedessen für die Wiedergeburt eines Rechtes eintreten, welches
den Besitz mit sittlichen und sozialen Pflichten belastet.

Sie muß aber noch viel mehr dafür Sorge tragen,
daß die materialistischen Begleiterscheinungen des
Besitzes von der idealistischen Sendung der Führer—
schaft vollkommen getrennt werden.

Mit der Rückkehr zu den sittlichen Grundlagen der deutschen
Rechtsauffassung muß die nationale Bewegung unserer Zeit die soziale
Grundlage der kommenden Geschichtsepoche verankern.

Diese beiden Rückblicke auf die geschichtliche Entwicklung Deutsch—
lands erläutern die beiden grundsätzlichen Irrtümer, die dieser Ent—
wicklung zugrunde lagen und den Niedergang unseres Volkstums be—
bdingten. Diese beiden Irrtümer sprachen das Urteil über die Entwick
lung von Staat und Volk oder die Fragen der Führung und des
volksgemeinschaftlichen Lebens. Das Eindringen dieser wesensfremden
Grundsätze im Aufbau von Volk und Staat löste schon in der Ver—
gangenheit den völkischen Widerstand aus. Der völkische Widerstand
gegen diese Entwicklung zeigte sich in der Form nationaler Be—
wegungen. In ihrem geistigen Ursprung, in ihren Triebkräften, ihrem
Willen, ihrer Sehnsucht und in ihren Zielen drückt sich die traditionelle

57
        <pb n="22" />
        Vergangenheit unserer heutigen nationalen Bewegung aus. An diese
sittlichen Beweggründe anknüpfen, heißt die nationale Bewegung un—
serer Zeit über alle Zwischenperioden hinweg an das geschichtliche
Werden des deutschen Volkes anschließen.

Die Epoche des Niederganges zeigt die verschiedensten Versuche
des Volkes, den Zustand zu beseitigen, der diesen Niedergang bedingte.
Die erste große Erhebung vollzog sich in den Bauernkriegen. Die
Erhebung der Bauern wandte sich gegen die Unterdrückung durch die
Landesfürsten und Grundherren. Das Programm der Bauernbewegung
forderte die Wiederherstellung einer starken Kaisergewalt, die Ab⸗
schaffung der Landesfürsten sowie die Wiederherstellung der deutschen
Rechtsbegriffe. Dieses Programm zeigt die geistige Verwandtschaft
dieser ersten nationalen Volksbewegung mit der Bewegung unserer
Zeit. Nach anfänglichen Erfolgen verlor die Bauernerhebung infolge
verwerflicher Gewaltakte ihre sittliche Kraft. Der Kampf endete mit
dem Siege der Landesfürsten und Grundherren und führte zu einer
um so größeren Unterdrückung der Bauern. Bald flammte eine neue
religiös⸗geistige Bewegung auf, welche sich gegen die Verfalls⸗
erscheinungen der Kirche richtete. Aber auch dieser Kampf brachte dem
deutschen Volk keinen Segen, denn er führte zur kirchlichen Spaltung
und zu endlosen Kriegen, welche Deutschland bis an den Rand des
Abgrundes brachten. Wie schon erwähnt, endete der Dreißigjährige
Krieg, der sich an die Refsormation anschloß, im Westfälischen Frieden
mit dem vollen Siege der Landesherren und der tatsächlichen Auf⸗
lösung der Reichsgewalt. Es solgte eine geschichtliche Periode, welche
jede staatsbürgerliche Freiheit beseitigte und ein meinungsloses Unter⸗
tanentum schuf. Wohl ragte aus dem Dunkel dieser Zeit die Gestalt
des großen Preußenkönigs Friedrich rühmlichst hervor. In Frankreich
brachte eine blutige Revolution den Sturz des Absolutismus und eine
völlige Neuordnung der Dinge. Aber diese Bewegung schlug zunächst
nicht nach Deutschland herüber. Erst der Zusammenbruch des Reiches
und der Zusammenbruch Preußens löste eine neue nationale Bewegung
aus. Der Freiherr vom Stein gab dieser Bewegung den rechten Sinn.
Es gelang ihm nicht, Deutschland aus der Epoche des Niederganges
pöllig zu lösen, aber seine grundlegenden Reformen wurden doch zu
Ausgangspunkten neuer nationaler Kräfteentialtung. Das Programm

18
        <pb n="23" />
        der nationalen Bewegung, die sich im Anschluß an die Freiheits—
kriege bildete, blieb in seinen Grundzügen dasselbe, wie in den
Kämpfen der vergangenen Jahrhunderte.

Die Wiederherstellung einer starken Reichsgewalt
und die Rückkehr zu einem verantwortlichen Staats—
bürgertum blieben das Ziel der Wünsche.

Diese nationale Bewegung wurde durch Metternich zerschlagen
Ihre Vorkämpfer wurden verbannt und ins Gefängnis geworfen.
Wenige Jahrzehnte später flackerte diese Bewegung noch einmal auf,
um in einem Kompromiß zu enden und unterzugehen.

Nun hat die Novemberrevolution die Gewalt des alten Staates
gestürzt. Mit der Gründung der deutschen Republik ist ein voll—
kommen neuer Zustand geschaffen worden. Dieser Zustand kann nur
einen Übergang darstellen, denn die deutsche Republik hat die großen
Fragen der Jahrhunderte nicht gelöst. Ihre Begründung auf dem
System der modernen parteiistischen Demokratie hat neue Fehler zu
den alten gefügt. Aber eine neue nationale Bewegung hat mit den
Novemberereignissen ihren Anfang genommen. Die Geschichte ihrer
Erstehung hat es mit sich gebracht, daß sie zunächst durch Tages—
aufgaben, die die revolutionären Erscheinungen an sie stellten, den
Anschluß an die große Linie der nationalen Bewegungen der ver—
gangenen deutschen Geschichtsepoche noch nicht gefunden hat. Ihre
zukünftige Entwicklung wird zeigen, ob ihr dieses noch gelingt. Mit
dem Ende des Jahres 1927 ist sie im vollen Werden und voller Neu—
ordnung begriffen. Eines aber steht fest:

Die nationale Bewegung unserer Zeit ist im Fluß.

Das Zwischenspiel
Wenn das deutsche Vollk siegreich aus diesem Kriege heimgekehrt
wäre, dann wäre dem Fronterlebnis des Weltkrieges auch eine Front—
bewegung gefolgt. Das Frontsoldatentum wäre zum Träger einer
nationalen Bewegung geworden, deren geistige Einstellung an die
nationale Bewegung der Vergangenheit geknüpft gewesen wäre. Die
natürliche geistige Entwicklung des Frontgeschlechtes knüpfte bereits
an die Lehre des Freiherrn vom Stein an. Der Ruf nach einer neuen
9
ul
        <pb n="24" />
        rF

Bewertung des Menschen und nach der Begründung eines freien
und verantwortungsbewußten Staatsbürgertums hatte sich bereits
mit den Erlebnissen des Jahres 1914 verbunden. Diese natürliche
Entwicklung einer neuen nationalen Bewegung der Gegenwart wurde
durch die Revolution von 1918 unterbrochen. Die Revolution zerriß
das deutsche Volk in Bürgertum und Proletariat. Diese neue Front-
bildung folgte durchaus nicht der letzten geistigen Entwicklung des
Volkes. Für das Bürgertum selbst aber gab es vorderhand keine
andere Wahl, als diese Frontbildung als Tatsache hinzunehmen.
Drohend standen die Tagesaufgaben im Vordergrunde. Die in weiten
Kreisen lebende Sehnsucht nach der Aufrollung großer Grundfragen
konnte zunächst nicht gestillt werden.

Wir erlebten ein Zwischenspiel in der Entwicklung
der nationalen Bewegung, von dem man nur hoffen
kann, daß es die nationalen Triebkräfte nicht völlig
verzehrt hat, welche der . November 1918 auf den Plan
gerufen hat.

Die Revolution selbst war mit der Entwaffnung Deutschlands
und einem Friedensdiktat verbunden, das an Grausamkeit und Ent⸗
würdigung alle Siegerdiktate der letzten Jahrhunderte in den Schatten
stellt. Zahlreiche andere Begleiterscheinungen der Revolution führten
dazu, daß ein großer Volksteil in die Opposition zur neugeschaffenen
Republik trat. Das Volk zerfiel in zwei große Lager für und wider
die Republik. Zu allem Unglück wurde diesem Gegensatz durch die
Abschaffung der alten Reichsfahne und die Schaffung einer neuen
republikanischen Fahne noch ein äußerer Ausdruck verliehen. Die
eine Hälfte des Volkes nannte sich national, die andere international.
Dieses führte dazu, daß man unter nationaler Bewegung auch heute
noch die Bestrebungen in einem von beiden Lagern des Volkes ver—
steht. In diesem Lager überwog das Bürgertum. Das andere Lager
des Vollkes, das republikanische, teilte sich ebenfalls wieder in zwei
Richtungen, von denen die eine die demokratische Republik, die andere
die Diktatur des Proletariats anstrebte. Diese letztere Richtung fand
eine mächtige Unterstützung durch den Sowjetstaat. So entbrannte
gleich nach der Ausrufung der Republik der große Kampf für und
gegen die Bolschewisierung Deutschlands. Diese Gefahr war so groß.
2

*
21
        <pb n="25" />
        daß die Aufgabe der Abwehr des Bolschewismus zunächst für alle
Kräfte im Vordergrund stand. Die Einigkeit im Kampfe gegen den
Bolschewismus war eine Vorbedingung für diese Abwehr. Unter dem
Druck dieser Entwicklung wurden die vorhandenen Kräfte der natio—
nalen Bewegung einerseits in Parteien, andererseits in nationalen
Berbänden zusammengefaßt. Die aktiven Geister fanden sich besonders
in den nationalen Verbänden. Ihre Aufgabe war es, in erster
Linie neue Kräfte zu organisieren, welche die Ordnung des neuen
Staates gegen den bolschewistischen Aufruhr verteidigten. So bildeten
sich Freikorps und Selbstschutzverbände. Ihre Aufgaben waren rein
militärische. Aus natürlichen seelischen Gründen sammelten sich in
diesen Verbänden die nationalen Idealisten, aber auch alle diejenigen,
welche ein rein materielles Interesse an der Aufrechterhaltung der
Ordnung besaßen. Mit dem Erstarken der Machtmittel des Staates
verloren die militärischen Organisationen der Selbstschutzbewegung
ihren Zweck. Da aber dieser Zweck bei der Organisation der neuen
Kräfte vorherrschend gewesen war, fiel mit ihm auch das sichtbare
Ziel der nationalen Verbände in sich zusammen.

Die nationale Bewegung verfiel in eine Krise, aus
der sie nur eine umfassende neue Zielgestaltung er—
lösen kann.

Die Krise war um so stärker, als durch die Selbstschutzzeit und die
drohende Gefahr des Bolschewismus Kräfte zusammengeführt waren,
welche innerlich keine Bindung besaßen. Wohl setzte sich der Kern
der nationalen Verbände aus den nationalen Idealisten zusammen;
aber zu derselben Front traten die Geldmächte aus Furcht vor den
besitzgeführdenden Ideen des Sozialismus und die reaktionären Kräfte
mit dem heimlichen Wunsch, durch eine Gegenrevolution ihre alte
Stellung im Staate wiederzugewinnen.

In der Selbstschutzzeit standen also Reaktion, Pluto—
kratie und nationaler Idealismus in einer Front.

Nach Beendigung der Selbstschutzzeit meldete der nationale Idea—
lismus seine Ideale an. Plutokratie und Reaktion stellten sich diesen
Idealen entgegen. Es war dieselbe Entwicklung wie die der Freiheits—
bewegung von 1813. Der nationale Idealismus mußte geweckt werden,
um das Land von der Fremdherrschaft zu befreien. Metternich, der

24
        <pb n="26" />
        Vertreter der Reaktion, mußte mit diesem nationalen Idealismus
paktieren. Als die gemeinsame Gefahr gebannt und die Kette der
Fremdherrschaft gesprengt war, erhob sich der nationale Idealismus
zum Kampf für seine Ideale. Der bisherige Bundesgenosse Metternich
wurde zum Gegner und schlug die nationale Bewegung nieder.

Die nationalen Verbände unserer Zeit blieben vor diesem Schick—
sal bewahrt, weil die gegnerischen Mächte zunächst zu schwach waren.
Banz besonders die Plutokratie versuchte die nationale Bewegung
ihren Interessen dienstbar zu machen. Zu diesem Zwecke propagierte
sie eine ihr ungefährliche Form der nationalen Bewegung. Sie wollte
hierdurch die nationale Bewegung abhalten, an der politischen Ent—
wicklung teilzunehmen und sie einseitig auf das Gebiet der Pflege
des Wehrgeistes abdrängen.

Sie konnte aber nicht verhindern, daß die nationale Bewegung
nach Beendigung der Selbstschutzzeit einen neuen Anlauf zur Ge—
staltung politischer Ziele und Ideale nahm. Alle Versuche, sie durch
das Hervorkehren von Tagesfragen von diesem Wege abzudrängen,
schlugen fehl. Im Jahre 1823 erreichte die nationale Bewegung eine
außerordentliche Aktivität. Das Ziel erstand ihr im völkischen Ge—
dauken. Die Anhänger des völkischen Gedankens fühlten sich unter
dem Begriff völkische Bewegung geeint. Nach ursprünglich mächtigem
Auftrieb und einer kurzen Zeit des Glanzes brach die völkische Be—
wegung gegen Ende des Jahres 1928 wieder zusammen. Tattisch
falsch geführt, endete sie mit einem mißlungenen Staatsstreich. Aber
auch ihre Zielgestaltung zeigte sich bald als ungeeignet für die
bleibende Fesselung großer Massen.

Die Ziele der völkischen Bewegung wurzelten zu
stark in der fanatischen Betonung des Gegensatzes.
Dieser Fanatismus züchtete einen wilden Radau-Anti—
semitismus. Mit seinen Auswüchsen verlor die völkische
Bewegung ihre Werbekraft. Zu allem Uberfluß änderte
sie auch ihre Taktik und verstrickte sich durch Partei—
zründungen im modernen parteiistischen System.

Damit ist zunächst die Aktivität der nationalen Bewegung ge—
brochen. Sie ist wohl noch in der Lage, große Massen zu nationalen
Festen zu versammeln. Der Schuß Soldatenblut, der ihr und ihren
*9
—,
        <pb n="27" />
        —
—

Führern innewohnt, genügt, um eine gewisse Disziplin und eine ge—
wisse Vereinstreue zu erhalten. Wenn es ihr aber nicht gelingt,
durch eine neue große Zielgestaltung den neuen Glauben an ihre
Sendung zu wecken, dann ist das Urteil über sie gesprochen.

Dann wird die nationale Bewegung nichts anderes sein, als eine
vorübergehende Episode gegenrevolutionärer Natur. Dann werden
diejenigen ihrer Gegner Recht behalten, welche behaupten, daß die
nationalen Verbände eine Nachkriegserscheinung sind, welche bald
vorübergeht.

Die neue Frontbildung

Das nachrevolutionäre Zwischenspiel der nationalen Bewegung
Deutschlands ist nun beendet. Die Lösung von Metternichschen Ge—
walten ist wenigstens einem Teil gelungen. Die Sehnsucht nach der
Erfüllung der geschichtlich gewordenen Sendung belebt gefühlsmäßig
breite Volksmassen. Diese Volksmassen haben den Blick von gestern
und heute abgewendet. Sie haben gelernt, in die Zukunft zu schauen.
Sie sind reif geworden, kleine Gegensätze zu überbrücken und Richtung
auf ein großes Ziel zu nehmen. Die Vorbedingung zu diesem neuen
Aufstieg ist die Liquidation der alten, aus Gegensätzen heraus ge—
borenen nationalen Bewegung und die Schaffung einer neuen ziel—
bewußten Front, deren Rückgrat der nationale Idealismus ist.

Der sichtbare Sieg der Plutokratie und der immer sichtbarer
werdende Zusammenbruch der Methoden der parteiistischen Demo—
kratie, ihres Schrittmachers, ist das neue Wetterleuchten, welches den
neugeschaffenen Zustand beleuchtet.

Der Jungdeutsche Orden ist langsam und zielbewußt seinen Weg
bis zu dieser Stunde gegangen. Er löste sich rechtzeitig vom nach—
revolutionären und gegenrevolutionären Zwischenspiel und schuf sich
ein Hochziel in der Lehre vom Volksstaat. Diese Lehre knüpft an
den Erkenntnissen der Vergangenheit nationaler Bewegungen wieder
an. Sie ist den parteipolitischen Gegensätzen entrückt, darum kann
sie auch die parteipolitische Frontbildung des letzten Jahrzehntes
nicht anerkennen. In der Lehre vom Volksstaat verlieren Gegensätze
wie Monarchie und Republik oder wie rechts und links ihren Sinn.
13
        <pb n="28" />
        — —
—Z

Sie sammelt den nationalen Idealismus aus allen Kreisen des Vollkes
um sich, der einzig und allein der Bannerträger im Kampfe für ein
freies, verantwortungsbewußtes Staatsbürgertum und einen gerechten
Volksstaat aller Deutschen sein kann. Ihr Losungswort heißt nicht
rechts gegen links, sondern:

Volkt gegen Kaste und Geld

24
        <pb n="29" />
        — ——

II. Abschnitt
Die alte bürgerliche Volksordnung

Akabemiker und Offiziere im 19. Jahrhundert

Das alte Deutschland stand unter dem Zeichen der Herrschaft des
Bürgertums. Diese Herrschaft endete mit der Erhebung der Arbeiter⸗
schaft und dem Versuche, eine neue Herrschaft, die Herrschaft des Prole⸗
tariats, zu errichten. Die Verwirklichung dieses revolutionären Zieles
ist sowohl an dem Gerechtigkeitssinn breiter Massen der Arbeiterschaft,
als auch an der großen Bedeutung gescheitert, welche das Bürgertum
innerhalb des deutschen Volkes einnimmt. In der jüngsten Geschichte
des Bürgertums haben wir zwei große Abschnitte zu unterscheiden.

In der mit den Freiheitskriegen beginnenden Freiheitsbewegung
des deutschen Volkes spielte das Bürgertum die führende Rolle. Vom
kämpferischen Geiste beseelt, strebte es nach der Uberwindung des
alten Obrigkeitsstaates, welcher die Entwicklung der Nation hemmte.
Im heftigsten Kampfe gegen die Fürsten setzte es sich für die innen⸗
und außenpolitische Neugestaltung des Reiches ein. Außenpolitisch
forderte es auf Kosten der Selbständigkeit der Fürsten ein einiges
geschlossenes Reich aller Deutschen. Innenpolitisch forderte es die
Schaffung eines freien Staatsbürgertums an Stelle völkischer Un⸗
mündigkeit. Die akademische Jugend Deutschlands stand an der Spitze
dieser Bewegung. Die Geisteshelden der Freiheitskriege hatten ihr den
geistigen Inhalt und Untergrund gegeben. Die Bewährung der ge⸗
samten Nation im Kampf für die Befreiung des Landes gab dem
Bürgertum die Berechtigung zu einer Forderung nach Neuordnung.
24
        <pb n="30" />
        A
7

Das Bürgertum verlor seinen Kampf an die Reaktion der fürst—
lichen Obrigkeitsregierung. Der Vater des Kampfes gegen die Frei—
heitsbewegung war der Führer der höfischen Politik, Metternich.
Unter seiner Führung wurde die Freiheitsbewegung mit Gewalt nieder—
geschlagen. Auch nachfolgende Kämpfe führten nicht zum Erfolge.
Die Niederlage erstickte den kämpferischen Willen im gebildeten Bürger—
tum, besonders in der akademischen Jugend. An Stelle des alten
Kampfwillens traten Müdigkeit und stumpfe Ergebenheit. Der auf—
blühende Wohlstand brachte Verflachung.

Die Gründung des zweiten Reiches durch siegreiche Kriege führte
den Offizierstand des Volksheeres an die Spitze der bürgerlichen
Ordnung. Unter der Führung Kaiser Wilhelms J. gewann er eine im
ganzen Volke führende Stellung. Der alte Kaiser stellte ihn bewußt
dem um sich greifenden Luxus und Wohlleben entgegen.

Er erzog ihn zu der Einsicht der Höherbewertung
ideeller Güter gegenüber dem materiellen Besitz.

Der Offizierstand war jedoch nicht in der Lage, das Erbe der Ver—
gangenheit des Bürgertums fortzusetzen. Seine einseitige militärische
Bildung verhinderte ihn an der geistigen Entfaltung. Seine Bindung
an die Obrigkeit verbot ihm die Teilnahme am Kampf für die staats—
bürgerliche Entwicklung. Seine immer mehr um sich greifende Zurück—
gezogenheit ließ ihn die durch würdiges Beispiel gewonnene Stellung
im Volke wieder verlieren. Der durch die Entwicklung des deutschen
Offizierstandes vom ganzen Volke geschaffene Typ wurde zum Sinnbild
gehobener Stände. Damit schied er als führender Typ werdenden
Staatsbürgertums aus. Er blieb nur führend für das höherstehende
Bürgertum. Er riß diesen Teil des Bürgertums an sich und riß ihn
von dem übrigen Teile des Bürgertums und des Volkes ab.

Lurus und Wohlleben
Der Wohlstand des Bismarckreiches mehrte in erster Linie den
Besitz des Bürgertums. Mit dieser Mehrung des Besitzes griffen Luxus
und Wohlleben um sich. Dies traf das Bürgertum um so verderb—
licher, da es ohnehin schon auf dem Wege der Verflachung und
Willensentäußerung war.
—
——
        <pb n="31" />
        ã

An Stelle der Bewertung der Geistigkeit des Ein—
zelnen trat die Uberbewertung des Besitzes.

Der Wetteifer in der bürgerlichen Geltung wurde zu einem Wett⸗
eifern im Aufwand, der nur mit Geld und materiellen Gütern geleistet
werden konnte. Die bürgerlichen Gesellschaften, einst der Hort von
Bildung, Kunst und Geistigkeit, wurden zum Schauplatz öden und
ungeistigen Prunkes. Der bürgerlichen Gesellschaft ging das Bewußt⸗
sein von Inhalt und Wesen zugunsten trügerischer und prahlerischer
Außerlichkeiten verloren.

Die aufblühende deutsche Industrie sowie Deutschlands aufblühen⸗
der Welthandel schufen eine neue Aristokratie des Bürgertums — die
Aristokratie des Geldes. Diese schnell aufblühende Aristokratie des
Geldes fand kein Bürgertum mehr vor, in welchem der schnell Empor⸗
gekommene der Segnungen überlieferter Geistigkeit teilhaftig werden
konnte. Sie fand nur noch ein Bürgertum, welches trotz eigener Armut
den Adel des Geldes demütig anerkannte.

In dieser Verflachung ergab sich alles dem Mammon.

Die Kaste
Die aktive Rolle des Bürgertums endet mit seiner Zerreißung
während des wilhelminischen Zeitalters. Der größte Teil des höheren
Bürgertums wandte sich einer Kaste zu, deren Spitze die höfische Ge—
sellschaft war. Es ordnete sich damit freiwillig der höfischen Gesell⸗
schaft, der Gesellschaft des Adels und der politisch mächtigen neu⸗
geschaffenen Aristokratie des Geldes, ein.

Es tauschte die staatsbürgerliche Freiheit willig
gegen die gesellschaftlhiche Hörigkeit.

Es nahm sogar in Kauf, daß es innerhalb dieser Kaste die letzte
Rolle spielte.

Diese Kaste, gebildet aus höfischer Gesellschaft, Adel, dem neuen
Geldadel, dem Offizierstand und dem höheren Bürgertum, kapselte
sich durch geschriebene und ungeschriebene Gesetze ab. Sie entwickelte
ein Eigenleben, welches sich bewußt vom Leben des Volkes abtrennte.
Sie sah die Grundlage ihres Ansehens in der Trennung vom Volke.
Sie sah die Grundlagen ihrer Macht in der Zurückgezogenheit. Mit
27
        <pb n="32" />
        —

unbeugsamen formalen Bestimmungen zog sie die Grenze zwischen
denen, welche dieser Kaste angehören durften, und denen, welchen der
Eingang verschlossen blieb. Wer durch diese formalen Bestimmungen
rusgeschlossen war, konnte die Schranken nur mit der Macht neu—
erworbenen Geldes überschreiten. Materielle Güter waren es also ge—
vorden, welche im Gegensatz zur Lehre Kaiser Wilhelms J. den Ein—
zang zu einer bedeutenden „Stellung in Staat und Gesellschaft“
bedingten.

Die Gesetze der Kaste gingen so weit, daß sie sogar die Verehe—
lichung ihrer Mitglieder unter den Zwang von Vorschriften stellten.
Die Wahl einer durch Geld geadelten Frau wurde ertragen, während
die Wahl der Frauen aus den ältesten Familien des Landes, soweit
sie den formalen Vorschriften nicht entsprachen, den Ausschluß aus
der Kaste zur Folge hatte. Dem Ungeist dieser Kaste, ihrer Über—
bewertung des Geldes und ihrer hohlen Formengewandtheit, fielen
sogar der Offizierstand und die Nachkommen vieler akademischer Bünde
zum Opfer, deren Väter noch auf den Barrikaden des Freiheits-
lampfes gegen die höfische Ordnung gestanden hatten.

Das Schicksal jeder Kaste ist Entartung und Mittel—
mäßigkeit.

Wenn die erbtätige Zugehörigkeit zu einer Kaste eine lebens—
sichere und an Ehren reiche Laufbahn von vornherein bestimmt, so
wird der Antrieb zur Leistung getötet. Der Trieb zur Sicherung der
eigenen Lebensführung, ihrer Bedürfnisse und Wünsche, äußert sich
nicht mehr in der Selbstertüchtigung zu höchster Leistung, sondern in
der Befestigung der Macht und der Vorrechte der Kaste selbst. Die
deistung als Triebmittel innerhalb des Lebens der Kaste stellt nur
eine vorübergehende Blütezeit dar. Hervorragende Führer können
zeine solche Blütezeit einer Kaste schaffen. Der allgemeine Trieb einer
Kaste bleibt aber stets der Schutz der Mittelmäßigkeit. Wo Leistung
die Zugehörigkeit bestimmt, überwiegen die Leistungsfähigen. Wo aber
das Erbe an Besitz und Würden über die Zugehsrigkeit entscheidet,
überwiegen die Mittelmäßigen. Der Widerstand der Mittelmäßigen
gegen die Fähigen ist ein Urtrieb menschlicher Schwäche. Die Mittel-
mäßigen einer Kaste drängen am meisten nach der Erweiterung ihres
Einflusses, damit auch sie desselben teilhaftig werden.
A
A
        <pb n="33" />
        —A

Aber gerade die mittelmäßigen und wertlosen Mitglieder einer
Kaste pochen am stärksten auf ihre Gehobenheit gegenüber den andern.
Sie sind die Träger des Kastendünkels. Der Kastendünkel nährt die
Revolution gegen die Herrschaft der Kaste. Dieser Dunkel blüht um
so mehr auf, je mehr die Herrschaft der Kaste gesichert erscheint.
Der Kastendünkel schafft die Erregungen in allen außenstehenden
Volkskreisen. Er schafft die Ungerechtigkeit im täglichen Leben, und
er ruft die Leidenschaften derer wach, welche diese Ungerechtigkeiten
erkennen oder von ihnen betroffen werden. Wenn diese Leidenschaften
entfacht sind, wird die Isolierung der Kaste erhärtet. Diesem Schicksal
verfiel auch die herrschende Kaste des wilhelminischen Deutschland. Ver⸗
ständnislos stand sie dem drängenden Werden der Nation gegenüber.
Mit beispiellosem Unverständnis betrachtete sie die Mündigkeits⸗
bewegung der deutschen Arbeiterschaft. Ebenso verständnislos steht sie
der Erhebung gegenüber, in welche das Frontgeschlecht unserer Zeit
hineinwächst.

Es ist der Fluch jeder Kaste, von allem kraftvollen neuen Werden
aberrannt zu werden. Ihre Kampfart ist auf Grund ihrer Natur nur
Verteidigung. Die Kampfart neuen Werdens aber ist auf Grund von
dessen Natur ewig der Angriff. Der Angriff ist die Königin der
Kampfarten, denn nur er kann Sieg bringen.

Die ewig⸗ gleiche Taktik einer Kaste besteht darin, daß sie Recht
und Heiligkeit der Sendung stets für sich in Anspruch nimmt. Sie
bezeichnet sich als die Nation und ihr Wollen als national. Sie be—
zeichnet sich als den Gestalter und Führer des Staates. Wer ihr die
Herrschaft streitig macht, oder wer ihre heiligen Rechte anzweifelt,
dem schiebt sie das Unrecht zu, dem spricht sie das Recht ab, die
Nation zu vertreten und sich national zu nennen; den erklärt sie als
Staatsfeind und Verräter.

Wenn eine Kaste die Führung eines Landes in den Händen hält,
wenn sie über die staatlichen Machtmittel gebietet, und wenn der
Wohlstand der Nation den Vorwurf der Unfähigkeit nicht zuläßt, so
ist ihre Macht unberechenbar. Jedem gewaltsamen Umsturz kann sie
dann begegnen, wenn sie nur über das geringste Maß von Willen
und Kraft verfügt. Wenn aber Mißerfolge, Not und Niederlagen ihrer
Führung Unrecht geben, wandelt sich ihre Stärke in Schwäche. VBon
29
        <pb n="34" />
        diesem Schicksal wurde die herrschende Kaste im Jahre 1918 getroffen.
Die Folge war ihr Sturz. Wären die Revolutionäre von 1918 den
Uridealen der deutschen Freiheitsbewegung treu geblieben, so wären
die Schranken der Kaste gesprengt. Die unnatürliche Bindung des
gebildeten Bürgertums wäre aufgehoben, und seine Kräfte wären frei
für eine neue Ordnung. Ein Häuflein Unentwegter würde in seinen
Salons dem alten Glanze nachtrauern, und das Volk könnte ihnen
diese Einsiedlerei lächelnd überlassen. Aber die Revolution von 1918
ergriff nicht die Seele des ganzen Volkes. Der ehrliche Freiheitswille
vurde zeitweise überwuchert von den maßlosen Forderungen alles
verneinender Bilderstürmer. Darum entfiel der Revolution das Recht
zur Sprengung der Kaste. Das Volk klagte die Kaste nicht an, weil
neuer Angeklagter zu viel waren, deren Schuld alles andere ver—
dunkelte. Nun lebt die Macht dieser Kaste in die neue Zeit hinüber;
ihr Geist regiert weiter das Bürgertum. Und nur ein zäher Kampf
dann sie zugunsten einer wahren Volksgemeinschaft überwinden.

Wohl ist die höfische Aristokratie auf Grund des Sturzes der
Fürsten ihrer Macht beraubt. An ihrer Stelle haben sich Geld—
aristokratie und Großgrundbesitz in die Herrschaft geteilt. Plutokratie
und Reaktion haben sich die Hände gereicht. Sie empfinden das stürmische
Drängen des Frontgeschlechtes als ein Rütteln an ihrer Machtstellung.
Darum haben sie ihren Frieden mit der alten Revolution gemacht,
am der neuen Revolution die Stirn bieten zu können. Aber ihre
Macht steht auf tönernen Füßen. Denn es gibt ein Element, das über
hecken und Zäune auch in ihren Bereich hineingeflossen ist. Dies Ele—
ment ist das Fronterlebnis. In allen Geschlechtern und Familien haftet
es; bei reich und arm, bei vornehm und gering, bei den Fürsten, im
Adel, im Bürgertum, in der Bauernschaft, im Arbeiterstande, —
äberall wirkt es fort, wo sein Sinn gestaltet, wo seine Sprache
übersetzt wird. Und der erste Sinn dieses Fronterlebnisses ist die
Sprengung der Kaste, damit die Bahn für die neue Ordnung der
VBolksgemeinschaft frei werde.

Die Frontkameradschaft hat dem Frontgeschlecht das
Unrecht der Kaste bewiesen. Sie fordert mit elemen—
tarer Gewalt ihre Fortsetzung im Geiste der Volks—
gemeinschaft.
2 0
12
        <pb n="35" />
        Das Standesmenschentum

Für die breite Masse ist stets die führende Schicht bis zu einem
gewissen Grade tonangebend. Sie bestimmt den Ton des Lebens, der
in der breiten Masse angestrebt wird. Sie bestimmt ihn auch dann,
wenn sie von der breiten Masse abgelehnt oder bekämpft wird. Die
Lebensgebräuche der führenden Schicht gelten als feine; selbst der
siegreiche Revolutionär nimmt sie an, sobald er selbst eine führende
Rolle spielt. Ganz besonders setzen sich aber die Sünden der Führer—
schicht in der breiten Masse des Volkes fort.

So wurde die Geisteshaltung des ganzen Volkes
auch ein getreues Ebenbild der ihrer Verantwortung
nicht bewußten führenden Kaste.

Die führende Kaste ließ ihrer Sucht nach Geld und Gütern freien
Raum. Ihr eigenes Wohlleben vollzog sich vielfach auf Kosten der
arbeitenden Klassen. Es war daher kein Wunder, daß die breite Masse
des Volkes diesem Beispiel folgte. Auch hier traten die ideellen Güter
in den Hintergrund. Die ganze Anschauung des Volkes wurde von
der materialistischen Lebensauffassung überwuchert. In der Arbeiter⸗
bewegung zeigte sich diese Entwicklung darin, daß alle erstrebens—
werten Ziele auf ökonomischem Gebiet gesucht wurden. Damit entstand
tene Leere an ideellen Hochzielen, welche die Arbeiterschaft unfähig
machte, den neugeschaffenen Staat mit einem neuen Inhalt zu er—⸗
füllen. Die Revolution wurde zur Lohnbewegung. Der Staat wurde
amgetauft. Die Hoheitszeichen des Staates wurden geändert. Ein
aeuer sittlicher Gehalt wurde ihm nicht in erforderlicher Weise ge—
geben. Die materialistische Weltanschauung wurde zur Grundlage der
neuen Freiheit. Aber diese Freiheit bestand nur in der Beseitigung
der letzten Schranken, welche der Ausbreitung von Raffgier und
Selbstsucht entgegenstanden. Erst nachdem das Volk am eigenen Leibe
gespürt hat, daß die materialistische Begründung der Freiheit zur
Verelendung des Einzelnen führt, ist der Ruf nach der ideellen Welt⸗
anschauung wieder auferstanden. Die materialistische Weltanschauung
gründet sich auf der Verneinung der Volksgemeinschaft und auf
der Schwächung aller sittlichen Begriffe der Gemeinschaft durch die
gerklüftung des Volkes in ein nach hundert Graden getrenntes
Standesmenschentum.
31
        <pb n="36" />
        Die Anerkennung einer nach Stand und Besitz ge—
stuften Rangordnung durch die führende Kaste setzte
sich im ganzen Volk in Form des Standesmenschen—
tums fort.
Die Bewertung des Menschen im Leben des Volkes vollzog sich
nicht nach seinem Wert, sondern nur nach seinem Stande. Bis in die
Reihen des werktätigen Volkes trat der innere Wert des Volks-
genossen vor der rein äußerlichen Rangeingliederung zurück. Der
Deutsche dieser Zeit fragte nicht: „Was gilt der andere“, sondern er
fragte: „Was ist der andere“. Wenn er weniger war, so behandelte
er ihn herablassend. Wenn er mehr war, so behandelte er ihn mit
byzantinischer Höflichkeit. Diese undeutsche, unvölkische und gleiß—
nerische Heuchelei zerstörte nicht nur das ehrliche Vertrauen der
Volksgenossen zueinander, sie zerstörte selbst die Grundlage des Ehr—
begriffes. Heuchelei trat an Stelle ehrbaren Menschentums. In der
eitlen Behauptung des eigenen Platzes in dieser Rangordnung wuchs
die „Disharmonie der Stände“. Das freie Mannessstum wurde vor
die Wahl gestellt, sich entweder unterwürfig zu fügen oder sich gegen
diese Ordnung offen aufzulehnen.

Je mehr der deutsche Mensch durch die Berührung mit anderen
Völkern erkannte, daß dieses Standesmenschentum mit seinem Dünkel
und seiner Hoffart eine Eigenart der deutschen Verhältnisse darstellte,
um so mehr verlor er den Glauben an sein eigenes Volkstum.

Es entstand die Empfindung: In Deutschland lebt
die Unfreiheit; in der Welt lebt die Freiheit.

Der Kampf gegen die alte Volksoroͤnung

Das Bekenntnis zum Standesmenschentum machte das gesamte
Bürgertum unfähig, gegen die Herrschaft der Kaste zu kämpfen. Es
wurde auch unfähig zur Neubegründung eines wahren Staatsbürger—
tums. Halt und Kraft gingen ihm verloren. Willenlos und doch voll
Unzufriedenheit ließ es sich treiben. Der Wille zur Neuordnung, der
Wille zum wahren Staatsbürgertum lebte um so stärker im vierten
Stande, in der Arbeiterschaft. Während das Bürgertum immer mehr
zerrissen wurde, bekannte sich die Arbeiterschaft immer mehr zum
32
        <pb n="37" />
        FXI.

einheitlichen Willen, zur Solidarität. Sie wurde in ihrer Gesamtheit
zum Gegner der herrschenden Kaste, zum Gegner jeden Standes-
menschentums. Alle anderen Stände waren sich in einer Frage einig,
nämlich in der Ablehnung der Arbeiterschaft. Darum war sich auch die
Arbeiterschaft einig in ihrer Ablehnung der andern. In dieser Tat⸗
sache lag der Grund zu der Volksspaltung unserer Zeit. Aus ihr ist
die Revolution geboren.

Standesmenschentum und Klassenhaß nähren fich
gegenseitig. Der eine wird nur schwinden, wenn der
andere schwindet. Wenn der eine schwindet, kann der
andere nicht leben.

Für uns Jungdeutsche, die wir überwiegend, aus der bürgerlichen
Front kommend, hinaus ins Volk marschiert sind, erwächst daher in
erster Linie die Sendung, unsern Kampf gegen das Kasten⸗ und
Standesmenschentum zu führen und an seine Stelle die Ordnung eines
wahren Staatsbürgertums zu setzen. Erst wenn wir mit unwandel-
barer UÜberzeugung und mit festem Willen an dieses Werk gehen,
töznnen wir vom anderen Teil des Frontgeschlechtes unseres Volkes
fordern, uns auf diesem Wege entgegenzukommen und seine Sendung
in der Beseitigung des Klassenhasses zu sehen.

Die Vorbedingung zu diesem Kampfe aber ist die Einsicht, daß
eine Lebensordnung und eine gesellschaftliche Gliederung, welche das
Volk zum Schaden der nationalen Einheit zerreißt, keine nationale
Ordnung ist.

Das nattonale Bekenntnis steht auf Seite derer,
welche Vorrechte und Sonderwünsche von Kaste, Stand
und Klasse den Erfordernissen der Nation unter—
ordnen. Wer die Nation nur unter selbstsüchtigen
Vorbedingungen bejaht, der handelt wider sie.

So wie die alte bürgerliche Ordnung die Menschen im Geiste
klassifizierte, drückte sie dies auch in den Umgangsformen aus. Die
Anwendung der Umgangsformen unterstrich die standesmäßige Unter—
schiedlichkeit der Menschen bei jeder Berührung im täglichen Leben.
Während bei anderen Völkern sich die gleiche Anrede für alle Staats-
bürger durchsetzte, stufte sie sich in Deutschland nach der sozialen
Stellung des Einzelnen. Titel und Würden erhielten eine übermäßige
33
        <pb n="38" />
        —A — —
3

Bedeutung. Jeder wachte ängstlich darüber, daß ihm die seinem Titel
gebührende äußerliche Ehre erwiesen wurde.
Die für das Leben einer Volksgemeinschaft unent-
behrliche Verbindlichkeit und Höflichkeit im Umgang
der einzelnen Volksgenossen konnte sich auf diese
Weise nicht entwickeln.

Die Folgen der alten bürgerlichen Oronung

Der Wille zum freien Staatsbürgertum erschien im Laufe der
Jahrhunderte in der Form der Auflehnung gegen die herrschende
bürgerliche Ordnung. Wer diesem freien Staatsbürgertum zustrebte,
der geriet mit dieser herrschenden Ordnung in Kampf. Hierdurch
vurden Mißmut und Verstimmung genährt. Der Glaube an das
deutsche Volkstum wurde in vielen Herzen erschüttert. Mit diesem
Glauben sank die völkische Stoßkraft des Deutschtums. Im Wider-
willen gegen den Geist des Untertanentums und die ermangelnde Aus—
prägung staatsbürgerlicher Freiheit lösten sich Teile des Deutschtums
dom Mutterlande ab und entwickelten sich in widerstrebender Eigenart.
Ein Grenzland nach dem anderen wurde erst räumlich, dann aber auch
zeistig vom Mutterlande getrennt. Die Kultur der Nachbarvölker
überwand das deutsche Volkstum. Die letzten Jahrhunderte deutscher
Beschichte stehen unter einem unverkennbaren Zeichen niedergehender
Werbekraft des Deutschtums. Diese historische Tatsache fand ihren
Höhepunkt in dem Verhalten des Deutschtums in Amerika. Viele
Millionen von Deutschen waren im Laufe der Zeit in Amerika ein⸗
gewandert. Sobald sie der alten Heimat den Rücken gekehrt hatten,
gingen sie in dem fremden Volkstum auf. Sie waren nicht in der Lage,
ihr Deutschtum in der neuen Heimat zu erhalten. Der Grund dieser
Entwicklung kann nur in der freieren Volksordnung dieser anderen
Zölker gefunden werden. Der Deutsche fand hier an Stelle über—
alterten Standesmenschentums ein Staatsbürgertum vor, in dem er
die Grundlagen einer gerechten Volksordnung erkannte. Immer mehr
befestigte sich in der weiten Welt die Uberzeugung von der Rückständig-
keit der Lebensordnung im alten Deutschland.
34
        <pb n="39" />
        ——X—
5

Nur so läßt es sich erklären, daß es der Propaganda der Feinde
des Deutschen Reiches gelungen ist, die in Amerika lebenden deutschen
Volksgenossen mit einer Kreuzzugsstimmung für den Kampf gegen das
Deutsche Reich zu durchdringen. Die Deutschen Amerikas waren von
dem Gefühl der Sendung durchdrungen, daß sie mit der Nieder-
werfung des in Deutschland herrschenden Systems der freieren Ent—
wicklung des deutschen Volkstums dienten.

Die Propaganda der Feinde Deutschlands verwandte diesen seeli—
schen Widerstreit im deutschen Volkstum für ihre Zwecke, um die
Einheit des deutschen Volkes zu sprengen. Sie verhieß denjenigen
sreisen des deutschen Volkes, welche sich nach einer neuen Bewertung
des Menschen, nach der Begründung eines freien Staatsbürgertums
und nach der Uberwindung des Standesmenschentums sehnten, die
Erfüllung ihrer Wünsche im Zeichen der Demokratie. Es gelang
ihnen, einen großen Teil des deutschen Volkes davon zu überzeugen,
daß der Krieg nur den herrschenden Schichten, nicht aber dem Volke
schlechthin gelte. Sie zerbrachen den Einheitswillen der Nation.
Die führenden Schichten des Bürgertums, des Besitzes und des
Adels erkannten die Notwendigkeit einer fortschrittlichen Entwicklung
nicht. Blind und gefühllos standen sie dem Ringen des vierten Standes
zegenüber. Um so mehr ging dieser Stand dazu über, sich seinen
Willen im Kampfe zu ertrotzen. Der Kampf führte zur Spaltung.

Die Schuld an dieser Spaltung des Volkes und an dem Zu sam⸗
menbruch der nationalen Einheit trägt die alte bürgerliche Lebens—
ordnung der Nation, welche dem in beispiellosen Kämpfen bewährten
Volke die staatsbürgerliche Mündigkeit und Freiheit verweigerte
Darum kann die Spaltung des Volkes nur dann überwunden werden
wenn wir an Stelle der strittigen alten Ordnung eine neue setzen
Die jungdeutsche Bewegung erstrebt die Wiederherstellung der
nationalen Einheit durch die Einführung einer staatsbürgerlichen
debensordnung, deren Freiheit und Gerechtigkeit allgemein anerkannt
vird. Sie erstrebt in dieser neuen Lebensordnung ein deutsches Staats-
bürgertum, welches fret von allen Querverbindungen, durchdrungen
von der Verantwortlichkeit für die Gesamtheit der Nation, in der
Lage ist, das deutsche Volkstum zu neuem Aufstieg zu führen.

*
2
        <pb n="40" />
        <pb n="41" />
        — —

III. Abschnitt
Die neue Orönung des Volkes

Die neue Bewertung
Jeder strebende Mensch trachtet nach Geltung unter seinen Mit-
menschen. Diese Geltung wird nach den Sitten und Gebräuchen ge—
messen, welche grundlegend für die Anschauungen dieser Mitmenschen
sind. Wenn der strebende Mensch sich Geltung errungen hat, so ist
sein Wert nach irgendeiner Form gemessen worden, er wird von seinen
Mitmenschen also bewertet. Er erhält gewissermaßen einen Platz in
der Rangordnung der nationalen Gesellschaft. Das Wesentliche für eine
GBesellschaft ist der Maßstab, mit welchem sie bei der Bewertung
des Einzelnen mißt.

Die alte bürgerliche Gesellschaft verwandte als Maßstab für diese
Bewertung vornehmlich den Besitz an materiellen Gütern oder er—
erbtem Glanz. Der innere Wert des Menschen trat vor diesen äußeren
Eigenschaften und Besitztümern zurück. Die Verwendung dieses Maß—
stabes zur Bewertung des Einzelnen führte zu einer bürgerlichen Rang—
ordnung, an deren Spitze Kaste und Geld standen. Der innerdeutsche
Freiheitskampf empört sich nicht nur gegen eine solche Herrschaft,
sondern auch gegen die Bewertung des Einzelmenschen nach ihrem
System.

Das Volk empört sich gegen eine Stufung und
Rangordnung, welche dem ureigensten deutschen Wesen
widerspricht, weil sie den Gesetzen sittlicher Wert—
messung nicht folgt.
37
        <pb n="42" />
        —
—
Sowohl die Freiheitsbewegung von 1813 als auch die große Frei⸗
heitsbewegung des 20. Jahrhunderts sind beide von dem Willen
zur neuen Bewertung durchdrungen.

Das Erlebnis des Weltkrieges hat die Forderung des deutschen
VBolkes nach einer neuen Bewertung besonders stark ausgeprägt, weil
das ganze Volk in einem noch nie dagewesenen Maße höchster Prüfung
unterworfen wurde. Bei den ungeheuren Anforderungen, welche der
Daseinskampf des deutschen Volkes an jeden Einzelnen stellte, brach
die auf Außerlichkeit gegründete Rangordnung zusammen, die Not des
Weltkrieges erzwang die höhere Bewertung des Geistes und der inneren
sittlichen Kräfte.

Besonders das Frontsoldatentum wurde von diesem
Willen zur Umwertung auf das tiefste durchdrungen.

Die im deutschen Volk schlummernde Sehnsucht nach einer neuen
debensordnung unter Überwindung aller überlebten Grundsätze wurde
durch die Ereignisse zu einem zielklaren Willen entfaltet. Die eiserne
Zwangslage des Krieges gab in der überständischen Frontkameradschaft
des Feldheeres sowie in der Notgemeinschaft der Heimat den Rahmen
für die Entwicklung neuer Anschauungen und Begriffe im deutschen
Menschen. Die zum Teil bewußt und zum Teil unbewußt, zum Teis
bollkommen und zum Teil unvollkommen zuteil gewordene Erkenntnis
hon einer neuen und gerechten Lebensordnung setzt sich im inner—
deutschen Freiheitskampf der Gegenwart fort. Die bewußt nach einem
neuen Staatsbürgertum suchende Volksbewegung verbindet dieses Ideal
m erster Linie mit dem Begriff der Freiheit und Gleichberechtigung.

Gleichheit der Bürger war der Sinn aller großen Volksbewegungen
und Volkserhebungen. Dieses Ziel muß in dem Geschlechte der Gegen⸗
vart um so höher stehen, als dieses Geschlecht in der Frontkamerad⸗
schaft des Krieges ein Beispiel erlebte.

Im Wirtschafts- und Berufsleben ist diese Gleich—
heit unmöglich, im staatsbürgerlichen Leben ist sie
möglich.

Im Gegensatz zum alten Standes- und Kastenmenschentum fordert
die Erhebung des deutschen Volkes die gleiche Achtung aller Staats⸗
bürger voreinander. Sie fordert die Erhebung des inneren Wertes
zum Maßstab der Bewertung des Einzelnen. Sie fordert innerhalb

2
V
J.
        <pb n="43" />
        ——— — ewe
—VD B

der bürgerlichen Gesellschaft die Erhebung des Einzelnen nach Wert
und Leistung.

An Stelle der früheren Rangordnung im Zeichen
des Standesmenschentums soll ein freies, verant—
woöortungsbewußtes und in gleicher Achtung lebendes
Staatsbürgertum treten.

Diese Forderung ist eine Grundbedingung für das Wohlbefinden
des einzelnen deutschen Menschen. Sie ist ebenso eine Vorbedingung
für die Wiedergeburt eines wahren Nationalgefühls. Gleiche Achtung
und gleiche Verantwortlichkeit sind unzertrennliche Begriffe.

Der neue Wert
Der Wert jeder Summe von Menschen ist bedingt durch den Wert
sedes Einzelnen. Es ist dabei gleichbleibend, ob die Summe von
Menschen als soldatische Truppe, als politische Kampfgemeinschaft, als
Teil eines Volkes oder Volk in seiner Gesamtheit betrachtet wird. In
der Erkenntnis dieses Grundsatzes legte die preußisch-deutsche Heeres—
erziehung bei der Erziehung zur soldatischen Tugend der Einzel—
ausbildung des Soldaten die höchste Bedeutung bei. Die große Auf—
zabe der Gegenwart, welche der deutsche Staatsmann zu leisten hat,
siegt in der vollkommenen Umstellung in der Organisation der natio—
nalen Kräfte. Die Ausbildung der Tugenden des Einzelnen ist daher
von derselben Bedeutung, wie die Einzelausbildung in der Erziehung
des Heeres. Von dem inneren Werte, den die neue Ordnung im ein—
zelnen Deutschen hervorzubringen vermag, hängt die Kraft des Volks-
rtums ab. Die Kraft des Volkstums aber ist der Untergrund des
Staates
Im Untertanengeist der deutschen Vergangenheit konnte sich der
mnere Wert im deutschen Menschen nicht entfalten. Der Begriff vom
Wert war nicht auf den tiefschürfenden Erkenntnissen einer Welt-—
inschauung aufgebaut. Er war gleichsam eine Vorschrisft der obrig—
keitlichen Gewalt; es war unklug, diese Vorschrift zu übertreten.
Dieses System des Zwanges zum Wert ging seinen natürlichen Weg.
Mit dem Zwang ging auch der Wert verloren. Das neue System der
hemmungslosen Freiheit des Einzelmenschen im Zeichen des Massen-
29
        <pb n="44" />
        —

staates ließ den inneren Wert im deutschen Menschen noch mehr ver—
lümmern. Niemals ist der Geist der Masse Werte schaffend, er ist
nur Werte zerstörend. Diese mangelnde Pflege der seelischen Güter
uinseres Volkes, im gestrigen wie im heutigen Staate, führte zur
Auslieferung des ganzen Volkes an die materialistische Weltanschauung.

Sie erkennt die Oberhoheit der materiellen Güter und ihrer
Besitzer an. Die natürliche Folge der Entwicklung eines in der
materialistischen Weltanschauung versinkenden Volkes ist seine Unter—
werfung unter die Herrschaft des Geldes. Der Staat eines solchen
Volkes steht im Zeichen der Plutokratie. Wenn es aber der Sinn der
deutschen Neuordnung sein soll, die Plutokratie zu stürzen, so ist die
Vorbedingung dazu die Beseitigung der materialistischen Welt—
anschauung. An ihrer Stelle muß das ganze Volk von einer neuen
Anschauung durchdrungen werden, welche es reif macht, sein Schicksal
selbst zu bestimmen. Ein neuer Wert muß den Einzelnen erfassen.
Die Weltanschauung, welche einzig und allein diesen neuen Wert er—
zeugen kann, ist die idealistische.

Während der materialistische Mensch in erster Linie an sein eigenes
Wohl und dann erst an das Wohl der Gesamtheit denkt, der er
angehört, lehrt die idealistische Weltanschauung das Wohl der Gesamt—
zeit als den höchsten Sinn allen Strebens. Die Fortentwicklung des
Fronterlebnisses muß im Zeichen des Idealismus stehen. Das deutsche
Frontgeschlecht ist während des Weltkrieges in ungeahntem Maße zum
Idealismus erzogen worden. Das ganze deutsche Volk hat unbeschreib—
iche Beweise von der Stärke seiner ideellen Güter erbracht. Wohl hat
der Krieg mit einem Siege des Materialismus geendet, aber die
zewaltigen Ereignisse haben die Erkenntnis des Idealismus im Front-
zeschlechte verankert. Der Wert ist vorhanden, er wirkt sich nur auf
Grund einer falschen Ordnung in Form politischer Kämpfe gegen—
einander aus. Es ist also Pflicht, die Form der neuen Ordnung zu
finden, in welcher dieses Gegeneinanderwirken verhindert wird. Dann
verden die Kräfte, welche, obwohl innerlich verwandt, heute zugunsten
des innerlich Fremden sich zu zerstören trachten, gemeinsamen Aufbau
and gemeinsamen Aufstieg zeitigen.

Der wahre deutsche Idealismus, die sittliche Grund—
lagedes Volksstaates, besteht in der freudigen Bejahung

— 2

7
        <pb n="45" />
        —
*
staatsbürgerlicher Pflichterfüllung, der Unterordnung
des Einzelnen unter das Wohl der Gesamtheit und des
Dienstes an Volk und Staat.

Weil der heutige Staat nicht verstanden hat, diesen Idealismus
—DDD sich außerhalb des
Staates in Vereinen und Bünden sein Betätigungsfeld. Es ist die
Sehnsucht des Frontgeschlechtes, das Zusammenleben mit anderen
Menschen in das Licht eines höheren Sinnes zu stellen, als er Partei⸗
gruppen sowie Standesgruppen, Interessen⸗ und Berufsgruppen zu
eigen ist. Die Sehnsucht nach der über alle diese Gegensätzlichkeiten
hinweg auf ideellen Gütern aufgebauten Gemeinschaft ist das Erbe des
Erlebnisses der Frontkameradschaft. Der Antrieb zu dieser Sehnsucht
st wahrer deutscher Idealismus. Diese sittlichen Regungen stellen den
ungehobenen Schatz dar, der heute in der Seele unseres Volkstums
schlummert. Wenn die deutsche Staatskunst diesen Schatz nicht zum
Fundamente der Zukunft und der zukünftigen Staatsordnung erhebt,
so wird er verkümmern. Damit wäre aber auch das Schicksal deutscher
—ED getragene Revolution
des 20. Jahrhunderts trägt den Idealismus als Sinnbild eines neuen
Zeitalters mitten in die Welt der Begriffe vom Volksstaat hinein.

Der wahre deutsche Idealismus ist das Mysterium des Front⸗
geschlechtes, aus dem es seine ganze Kraft zieht. Aus diesem Mysterium
zur wirklichkeitsfrohen und lebendigen Gestaltung des Volksstaates gibt
es gefühlsmäßig nur einen Weg, verstandesmäßig mag es scheinbar
mehrere geben.

Der frontgeborene Idealismus unserer Zeit sieht das höchste Ziel
deutscher Gesittung in der Übertragung der Wesensart der Front⸗
kameradschaft auf das staatsbürgerliche Leben des Staates der Zukunft.
Er fordert für dieses staatsbürgerliche Leben die Bindung auf ideeller
Grundlage.

Jede Bindung auf ideeller Grundlage schafft eine
Bemeinschaft, in welcher jener Wert, der mit dem
Mysterium des Fronterlebnisses unweigerlich ver—
knüpft ist, Geist und Form bestimmt.

Bei den Vätern des materialistischen Zeitalters gilt das nur als
ernst und vornehm, was sich mit der Materie beschäftigt. Ihnen gilt
44
        <pb n="46" />
        I
—

——

nur das als Tat, was den materiellen Besitz schützt obder vermehri.
Sie sehen in allen ideaglistischen Regungen etwas jugendlich Unreifes.
Es ist für sie ein Spiel ohne Ernst. Sie verwechseln den wahren
deutschen Idealismus mit einem märchenlüsternen Schwärmertum.
Heit ihm hat der wahre deutsche Idealismus als sittliche Grundlage
des Volksstaates nichts zu tun. Alles Wirklichkeitsfremde ist der Lüge
und dem Trug verwandt. Ein kämpferischer, im hellen Licht der Wirk—
lichleit und des Alltags stehender, dienender, aufbauender und Werte
schaffender Idealismus ist der Inbegriff jenes neuen Wertes, den wir
us sittliches Ideal für ein neues deutsches Menschentum suchen.

Eine Entartung des deutschen Idealismus ist das weltfremde
Asthetentum. Dieses Asthetentum droht dem Idealismus die männ—
liche Kraft zu nehmen. Es sucht das höchste Ideal im Erzeugnis einer
entmannten und entneroten Überkultur. Es ist die Begleiterscheinung
oerbildeter Schichten.

Der wahre deutsche Idealismus kann sich erst dann
gestaltend entfalten, wenner vom deutschen Asthetentum
gereinigt ist.

Der deutsche Idealismus ist die urkräftigste Arteigenschaft des
deutschen Wesens. In der ganzen Geschichte des deutschen Volkes sehen
wir überall dort Aufstieg und Größe, wo diese Arterscheinung den
Geist der Zeit bestimmte. Die Rückkehr zu diesem Idealismus wird
auch einen neuen Aufstieg unseres Volkes bringen. Das Frontgeschlecht
ist dazu berufen, um seines Mysteriums willen diesen neuen Wert zum
Fundamente seines Staates, des Volksstaates zu erheben.

Die Lehre vom Feroismus
Der politische Kampf
Der politische Kampf ist eine Begleiterscheinung jedes völkischen
Strebens. Es gibt keinen Zustand, in welchem dieser Kampf aus—
geschaltet sein kann. Solange die Menschen für eine Idee oder für das
Wohl ihres Volkes und Landes empfinden können, werden auch die
Auffassungen über den Weg zum Wohle des Landes verschieden sein.
Es wird stets Auffassungen und Richtungen geben. Die Vielheit der

4190
        <pb n="47" />
        —

Richtungen und ein gesunder Kampf unter ihnen hält die Geister
frisch und lebendig. Im Ringen um den richtigen Weg und im Kampf
um die richtige Erkenntnis weitet sich das Blickfeld aller. Die poli—
tische Gegnerschaft regt an. Sie wird zur Quelle neuwerdender
Kräfte und zur Wiege schöpferischer Gedanken. Wo der politische
dampf tot wäre, dort wäre auch weder Wille noch Streben.

Wenn dieser Kampf entartet, so verzehren sich die schöpferischen
Kräfte gegenseitig. Es ist daher eine der wichtigsten staatsmännischen
Aufgaben für die volkliche Neuordnung, dem politischen Kampfe sitt—
liche Gesetze zugrunde zu legen, die ihn in den Rahmen nutzbringenden
Aufbaues einzwängen.

Die sittliche JIdee, welche die jungdeutsche Bewegung
dem politischen Kampf zugrunde legt, ist die Lehre vom
Heroismus

Marxismus und Antimarrismus
Die politische Kampfmethode des Marxismus bestimmte die poli—⸗
tischen Kampfformen der Revolution von 1918. Die Entwicklung der
marxistischen Arbeiterbewegung führte die Massen zu Leidenschaft und
Fanatismus. Die Erbitterung des Bürgerkrieges schürte sie gegen—
—
liche Gesellschaft die Arbeiterbewegung bekämpften, lösten die Ent—
wicklung der letzteren zum Fanatismus aus. In der hemmungslosen
Leidenschaft des politischen Kampfes wurden die besten Güter der
Ration zerstört.

Die antimarxistische Bewegung wollte den Teufel
durch Beelzebub austreiben. Sie setzte dem Fanatis—
mus des Marxismus den Fanatismus des Antimarxis—
mus entgegen.

Auf diese Weise wurden zwei hassende Fronten geschaffen, welche
sich in ihrer Leidenschaft fest ineinander verbissen haben. Wo aber
Leidenschaft und Fanatismus zwei kämpfende Fronten durchdrungen
haben, gibt es weder Vernunft noch Versöhnung. Da die jungdeutsche
zewegung der Versöhnung und der Wiederherstellung der Volks—
gemeinschaft dienen will, ist es ihre erste Aufgabe, sich aus dieser
Atmosphäre des politischen Kampfes zu befreien und ihren politischen

*
*
3
        <pb n="48" />
        ⸗
—

Kampf mit einer Methode zu führen, welche ihr die Bildung einer
neuen Front möglich macht.

Die Vorbedingung der Erziehung zu einer solchen Methode ist
das Vorhandensein eines Hochzieles, welches den gegenwärtigen Leiden—
schaften weit entrückt ist. Dieses Hochziel ist für die jungdeutsche Be—
wegung nicht die Idee von gestern und nicht die Idee von heute, son—
dern die Idee der Zukunft im Geiste der Volksgemeinschaft und des
Volksstaates. Je näher diese Idee in den Vordergrund des poli—
tischen Kampfes tritt, um so mehr wird der Streit seinen Sinn ver—
lieren, der heute das gespaltene deutsche Volk in hoffnungslosen Bür—
gerkrieg gestürzt hat.

Das Heldische im Kampf

Wir bejahen also den politischen Kampf an sich. Wir erkennen
ihm seine schöpferische, aufbauende und gestaltende Sendung zu. Wir
vollen sein Wirken und Weben im Volksstaat der Zukunft nicht missen,
um so mehr ist es unsere Pflicht, ihm die Giftzähne auszubrechen,
mit denen er den Leib unseres Volkes vergiftet hat. Sie heißen Haß
und Fanatismus.

An Stelle dieser bösen Leidenschaften soll der Heroismus Form
und Geist des Kampfes bestimmen.

Der Heroismus ist der willensstarke, aber auch liebevolle Aus—
druck einer idealistischen Weltanschauung. Seine Auswirkung selbst-
loser, schöpferischer Dienst am Wohle der Gesamtheit. Sein Gesetz
ist Gerechtigkeit. Sein Charakter ist Ruhe, Besonnenheit, Zurück—
haltung und Bestimmtheit. Sein Lieben ist Anbetung. Sein Ver—
dammen ist großzügiges Vergeben und Verstehen. Sein Pulsschlag
ist wahres Christentum. Seine Form ist ritterlicher Edelmut, welcher
in seiner ganzen Größe selbst den Feind zur Achtung zwingt. Seine
ewig gleichbleibende Sehnsucht ist Verehrung. Der Blick seiner Streiter
ist offen und in heißer Inbrunst zum Tempel auf lichter Höhe ge⸗
richtet, der den heiligen Gral der Vollendung heldischen und ritter—
lichen Menschentums birgt.

Fanatismus und Haß sind der Ausdruck einer von Leidenschaften
aufgepeitschten Begierde. Ihre Auswirkung ist wildes, ungezügeltes
4

4
        <pb n="49" />
        1

Streben nach der Befriedigung aufgepeitschter Gier. Ihr Gesetz ist
Hemmungslosigkeit. Ihr Charakter ist Leidenschaft, Bösartigkeit und
Unbeständigkeit. Ihr Lieben ist flackernde Glut. Ihr Verdammen ist
gehässige Vernichtung, ohne Scheu vor der Wahl der Mittel. Sie
scheuen vor dem Bösen und dem Unrecht nicht zurück, auch nicht vor
Lüge und Verleumdung.

Sie trösten sich mit dem Bekenntnis der heiligen Glut des Hasses.
Sie hassen die Feinde. Sie sind der Achtung nicht fähig und schlagen
damit dem obersten Grundsatz der christlichen Weltanschauung ins
Angesicht. Ihre Sehnsucht ist Unruhe. Ihr Blick flackert im Feuer
der Leidenschaft. Sie suchen mit Gier nach Feinden, aber nicht nach
Menschen, die man lieben kann.

Die höchste Wallung des heldischen Menschen ist
Zorn, die des fanatischen Menschen glühender Haß.
Der heldische Kämpfer nährt seine Begeisterung an der Gerechtig⸗
keit seines Kampfes für das Große, Edle und Gute. Der Fanatiker
greift gierig nach dem Kleinen, Verächtlichen und Verwerflichen, und
begründet auf seiner Abschen die Größe seiner Leidenschaft.

Der Fanatiker verneint, der heldische Mensch be—
jaht.

Wo der heldische Sieger im Kampfe sich und dem Gegner in
Form und Geist den Stempel des Heroismus aufgedrückt hat, kann
es Liebe und Versöhnung zwischen Siegern und Besiegten geben.
Wo aber Fanatismus in Siegern und Besiegten lebt, gibt es nur skla—
vische, lügnerische Unterwerfung unter die Macht des Stärkeren mit
dem versteckten Bekenntnis zur Rache.

Der politische Kampf im Innern des deutschen Volkes hat deutsche
Menschen gegen deutsche Menschen gestellt. Die historische Entwicklung
hat ihrem Kampfe den Stempel fanatischer Unduldsamkeit aufgedrückt.
Bei der Hartnäckigkeit deutschen Kämpfertums wird kein Lager über
das andere restlos siegen. Die Rettung vor der Endlosigkeit des
Bürgerkrieges, der den Untergang der Nation nach sich ziehen muß,
kann nur in der Umstellung von Geist und Form des Kampfes be—
ruhen. Darum fordern wir die Einkehr zum Heldischen im inner⸗
deutschen Streit um die zukünftige Gestaltung von Volk und Reich.
15
        <pb n="50" />
        —

Gegenseitige Achtung, ehrliche und ritterliche Er—
kenntnis des Guten im Wollen und Streben des poli⸗
tischen Gegners sollen die Grundlage im großen
Streite werden.
Die Gefahr, daß ein Böswilliger vom Mantel dieser Ritterlichkeit
mit bedeckt wird, halten wir für gering gegenüber der großen Ge⸗
jahr, daß ehrliches Ringen und Streben mit dem Makel unduldsamer
Leidenschaft geschändet wird.

Die Leidenschaften der Revolution haben das Wort „Gegen“ zum
coten Faden aller Programme gemacht. Die heilige Begeisterung
der Kreuzzugstimmung im Kampfe für den Volksstaat der Zukunft
erhebt das Wort „Für“ zum Leitstern alles Handelns und Strebens.
Was gegen etwas anderes ist, ist wie ein Schatten. Was für etwas
Großes ist, ist gleich der Gestalt, die diesen Schatten wirft. Was
wir in unseren Herzen an großen Träumen hegen und pflegen, was
in uns keimt und wächst, ist nicht dem Efeu vergleichbar, der sich nur
an der Mauer des Gegensatzes emporrankt. Es soll wie der Eichbaum
sein, der sich auf seine eigenen Wurzeln stützt, und allen Stürmen aus
eigenen Kräften seines Wachstums trotzen kann.

Jungoͤeutscher Heroismus

Im innerdeutschen Streite will der Jungdeutsche Orden eine
Varde der Nation, aber nicht die Leibwache einer der parteiistischen
Fronten sein, die sich gebildet haben. Er kämpft für die Gestali des
Volksftaates, der auf- einer wahren Volksgemeinschaft begründet ist.
Frei von den Leidenschaften der Fronten, die sich befehden, frei vom
Haß gegen Widersacher und Feinde, soll er im felsenfesten Glauben
an die Größe seiner Sendung die große Idee des 20. Jahrhunderts,
die Idee vom Volksstaat, in das deutsche Volk hineintragen. Frei
von eigensüchtigem Ereifern will er der Gesamtheit des Volkes und
aicht sich selbst dienen. Eingedenk des tragischen Schicksals, welches
jeder deutschen Bewegung zuteil wurde, welche der lockenden Glut
des Fanatismus nicht widerstand, will er im Wesen seines Kampfes
sich dem heldischen Geiste heroischen Kämpfertums beugen.

7
        <pb n="51" />
        —
*

— ν—

Ein feuriges Roß, das den Zügel nicht spürt, stürzt auf die Knie,
wenn der Sporn es zur Hergabe seiner größten Leidenschaften an—
eifert. Gleichmäßiger Gebrauch von Sporen und Zügel ergibt hel⸗
dische Gangart. Wille und Demut sind Sporen und Zügel, mit denen
der jungdeutsche Reiter sein Roß zur Hochburg, dem Volksstaat der
Zukunft, lenkt.
In ehrfürchtigem Suchen nach allem Guten in der
Seele von Freund und Feind, bei Schwarz⸗Weiß-Rot
und Schwarz-⸗Rot-Gold, im duldsamen Begreifen alles
scheinbar Unverständlichen suchen wir Jungdeutschen
den Weg — demütig, stolz und entschlossen.

Vom Beruf des Btaatsbürgertums

Der dynastische Absolutismus hat den Deutschen zum Untertanen
gemacht. In diesem Untertanentum liegt die Beseitigung der staats—
bürgerlichen Freiheit und Mitverantwortlichkeit begründet. Die
Steinschen Reformen an Volk und Staat erkannten dieses Untertanen⸗
tum als die Quelle völkischer Ohnmacht und der Gleichgültigkeit des
Volkes gegenüber dem Staate. Darum wies der Freiherr vom Stein
den Weg zur Wiedergeburt und Freiheit über die Gewinnung eines
selbstbewußten und am Staate mitverantwortlichen Staatsbürger⸗
tums. Der Kampf um die Durchführung dieses Zieles zieht sich durch
die ganze jüngste Geschichte des deutschen Volkes hindurch. Er ist auch
der wahre Inhalt des gegenwärtigen Ringens. Das Wesen des Unter⸗
tanentums besteht darin, daß die obrigkeitliche Gewalt unter völlig
eigener Verantwortung das Volk regiert. Das Volk hat zu gehorchen.
Das 19. Jahrhundert beendete den Absolutismus der Fürsten. In
zahlreichen Bewegungen, selbst in Revolutionen, suchte das Volk sich die
Freiheit wahren Staatsbürgertums zu erringen. Die Entwicklung
des 20. Jahrhunderts hat es jedoch mit sich gebracht, daß gerade das
deutsche Volk weiter von diesem Ziele entfernt ist als je. Die durch die
Republik verkündete Freiheit und Gerechtigkeit ist nur ein Schein.
An Sielle der absolutistischen Dynastien des 19. Jahrhunderts ist der
Absolutismus der großen Geldmächte getreten. Durch das „allgemeine
        <pb n="52" />
        c
—
gleiche“ Wahlrecht ist eine scheinbar vorhandene Mitverantwortlichkeit
des Volkes entstanden. Eine Untersuchung der wahren Verhältnisse
ergibt jedoch, daß ein gleichberechtigtes Staatsbürgertum nicht vor⸗
handen ist, und daß die absolutistische Gewalt des Geldes das deutsche
Volk aufs neue zu völlig machtlosem Untertanentum herabgedrückt hat
Dies war nur möglich, weil die Form der Gliederung des deutschen
Staatsbürgertums heute die Masse ist. In der Masse ist der einzelne
Mensch machtlos. Die tatsächliche Gewalt geht auf diejenigen über,
welche im Besitze der Machtmittel sind, mit denen die Masse beeinflußt
werden kann. Der Kampf gegen diese Neuart des Untertanentums ist
schwerer wie der des 19. Jahrhunderts, denn die absolutistischen Fürsten
des Geldes sind nicht sichtbar, wie die einstigen absoluten Fürsten.
Deshalb muß das Staatsbürgertum von heute, welches seine
Freiheit und Verantwortlichkeit sowie seine Mitbestimmung gegenüber
der schwer erkennbaren Macht der unsichtbaren Fürsten behaupten will⸗
über eine besonders hohe politische Erkenntnis und Bildung verfügen.

Der Begriff des Staatsbürgers

Die materialistische Auffassung der modernen Zeit billigt nur der—
jenigen Tätigkeit Bedeutung zu, deren Erfolg in sichtbarem, materiellem
Gewinn beruht. Der verflachte moderne Mensch erkennt noch nicht
einmal den mittelbaren Gewinn an. Er will selbst, und zwar möglichst
umgehend die materielle Gegenleistung für seine Tätigkeit sehen. Jeder
Gewinn, der erst in ferner Zukunft, vielleicht sogar für spätere Ge—
schlechter, sichtbar wird, scheint ihm des Einsatzes seiner Kräfte nicht
wert. Aus diesem Grunde ist die staatsbürgerliche Betätigung im
Geiste unserer Zeit eine vernachlässigte Angelegenheit. Nur wenige
geben sich ihr mit Fleiß und Ernst hin. Diese Wenigen sind zum
Teil Idealisten, welche aus sittlichen Beweggründen ohne Hoffnung
auf Lohn oder Gegenleistung handeln. Zum anderen Teile sind es
Materialisten, welche nur ihren Interessen und damit ihrem Gewinn
dienen. Die breite Masse erkennt in der Ausübung der staatsbürger-
lichen Pflichten nur eine notwendige Nebenbeschäftigung, keineswegs
aber den höchsten Beruf im Staate.

48
        <pb n="53" />
        A

Im Volksstaat der Zukunft ist das Staatsbürgertum
der höchste Beruf. Nicht die Freiheit ist die Grundlage
der Auffassung von diesem Berufe, sondern die Pflicht.

Die Freiheit ist deshalb notwendig, damit diese Pflicht auch von
ledem Einzelnen ohne jeden Zwang von außen, nur dem Trieb eines
ehrlichen Gewissens folgend, erfüllt werden kann. Dieses wahre Staats-
bürgertum kennt keine staatsbürgerlichen Rechte, die nicht mit der
Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten verbunden sind.

Staatsbürger ist nur der, welcher seine Pflichten,
die ihm die Mitverantwortlichkeit an der Regierung
des Landes auferlegt, voll und ganzerfüllt.

Wer hemmungslos frei und ungebunden sein will, hat kein Recht,
andere zu binden. Er ist schlechthin Bürger, aber nicht Staatsbürger.

Das staatsbürgerliche Recht

Das staatsbürgerliche Recht besteht in der grund—
sätzlich allen Staatsbürgern gleichen Berechtigung, in
verfassungsmäßig vorgeschriebener Forman Regierung
und Gesetzgebung mitzuwirken. Die staatsbürgerliche
Pflicht besteht in der vorschriftsmäßigen Mitarbeit an
allen Körperschaften, in denen das organisierte Staats—
bürgertum seine Mitarbeit am Staate ausübt.

Nach der Lehre vom Volksstaat kann keine unorganisierte Masse
staatsbürgerliche Pflichten ausüben. Erst die Organisation macht sie
fähig, ihren eigenen Willen zu gestalten und auszudrücken. Der
heutige Staatsbürger erkennt die Notwendigkeit der Organisation auf
dem Gebiete des Wirtschaftslebens, des kulturellen Lebens, des Ver—
einslebens und des Parteilebens an. Er versagt aber diese Vor—
bedingung jeder positiven Tätigkeit dem wichtigsten Gebiet seiner
Gesamtinteressen, dem Staat.

Die staatsbürgerliche Betätigung des Staatsbürgers hat nur dann
einen Sinn, wenn er sie frei von jedem Zwang seines Gewissens und
aus eigenem Antriebe vollzieht. Es muß daher jeder Zwang zur
staatsbürgerlichen Tätigkeit vermieden werden. Die freiwillige ÜUber—⸗
49
        <pb n="54" />
        8
*

nahme der staatsbürgerlichen Pflichten löst die Ausstattung mit den
staatsbürgerlichen Rechten aus.

Die höhere Bewertung, welche dem Staatsbürgertum im Vollks-
staat zuteil wird, erfordert auch eine schärfere Auswahl des Staats⸗
bürgertums. Bei grundsätzlicher Gleichheit aller Staatsbürger sind
nur diejenigen zum Staatsbürgertum zuzulassen, welche dieser hohen
Verantwortung auch voll würdig sind. Der Beruf des Staats—
bürgertums muß allen denen verschlossen sein, welche sich durch irgend⸗
welche Vergehen oder Verbrechen gegen die Grundsätze wahren Staats⸗
bürgertums, gegen die Würde dieses höchsten Berufes vergangen haben.

Das Wahlalter muß heraufgesetzt werden, da nach⸗
weislich ein Zwanzigjähriger die Reife für die Er—
füllung neugedachter staatsbürgerlicher Pflichten nicht
besitzt.

Das weibliche Staatsbürgertum muß vom männlichen Staats—
bürgertum getrennt werden.

Die staatsbürgerliche Betätigung des weiblichen
Staatsbürgertums wird auf das ureigenste Gebiet
des Frauentums verwiesen.

Der Typ des Staatsbürgers

Der Beruf des neuen Staatsbürgertums besteht in dem staats—
bürgerlichen Dienste an der Gesamtheit der Nation. Das Wohl dieser
Gesamtheit ist sein Arbeitsfeld. Der Staatsbürger der Zukunft muß
ein Mensch werden, der die Dinge nicht vom Sonderstandpunkt seines
eigenen Ich, sondern vom Gesamtstandpunkt des Volkswohles aus
betrachtet. Er muß in die höhere Welt eines Dienstes am Staat
hineinwachsen, den er mit anderen Maßen mißt, als der Vertreter
besonderer Interessen.

Die preußisch⸗deutsche Heereserziehung schuf den Typ des deutschen
Soldaten, der in der gerechten und pflichttreuen Erfüllung seines
Berufes, in seinem Soldatentum, alle Gegensätze überwand. Soweit
er als Soldat denken mußte, sah er alle Dinge vom Standpunkt seiner
soldatischen Pflichterfüllung an. Die Revolution des 20. Jahrhunderts,
die Entwicklung des deutschen Volkes zur Volksgemeinschaft, welche
50
        <pb n="55" />
        —
—

den Volksstaat auf ihren Schultern trägt, muß den deutschen Staats—
bürger zu einem Typ erziehen, der als Staatsbürger von derselben
hohen Warte aus urteilt und handelt. Die Schaffung dieses Typs ist
die Grundlage des Volksstaates. Der deutsche Mensch von heute muß
gewandelt werden, wenn er den Niedergang des Volkes in Ausstieg
verwandeln soll. Die Möglichkeit dieser Wandlung wird von allen
angezweifelt, welche das Geheimnis der Gemeinschaft nicht kennen
Der Typ des deutschen Soldaten preußisch-deutscher Heereserziehung
ist nicht allein durch die Erziehung des deutschen Rekrutenoffiziers
entstanden. Sein höchster Lehrmeister und Erzieher war der Korpsgeist
der Truppe, einer Gemeinschaft aus Menschen aller Volksschichten.

Der Typhdes deutschen Staatsbürgers, der allein
den freien Volksstaat sichern kann, wird nicht die Frucht
einer theoretischen politischen Erziehung sein. Auch er
kann nur das Ergebnis volkstümlicher Gemeinschafts—-
erziehung werden.

Diese Gemeinschaftserziehung setzt dort an, wo das deutsche Staats-
bürgertum durch die Verfassung des Volksstaates gezwungen, seine
ltaatsrechtliche Tätigkeit im Rahmen der Gemeinschaft ausführt.

Alles, was sich heute eint, eint sich in den gegensötzlichen Inter—
essen von Stand, Rang, Kaste, Glauben, Partei, Beruf und Wirt—
schaft. Die auf diese Weise geeinten Volkskreise haben nichts mehr,
was sie untereinander verbindet. Die Beweggründe ihrer Einigung
streben einander entgegen. Der einende, nationale Gedanke ist seiner
Macht beraubt. Das Ergebnis einer solchen Organisation des Volkes
ist Zersplitterung, Hader, Bürgerkrieg. Wenn diese Entwicklung zum
Chaos beendet werden soll, so ist es unsere Pflicht, ein neues Band
der Einigung zu finden. Dieses Band der Einigung muß über alle
auseinanderstrebenden Gegensätze hinweg das ganze Volk zur Nation
zusammenbinden.

Wenn wir nur von einem Typ neuen Staatsbürgertums sprächen,
und unser ganzer Trost bestände darin, den Nutzen und die Herrlich—
keit einer solchen Gesinnung zu preisen, so wäre die Idee, welche wir
prägen, eine Ideologie. Der Kritiker könnte mit Recht sagen, daß
alles eine schöne Theorie wäre, welche mit der Praxis nicht zu ver⸗
einbaren sei.

51
        <pb n="56" />
        rcc
— —

Wir verbinden aber Praxis und Theorie miteinander.

Der Thingplatz des preußisch-deutschen Heeres
wurde zum Schöpfer des Soldatentyps preußisch⸗deut-
scher Heereserziehung. Der Thingplatz, auf dem der Typ
des deutschen Staatsbürgertums der Zukunft geschaffen
werden soll, ist die staatsbürgerliche Gemeinschaft.

In dieser Gemeinschaft versammeln sich außerhalb aller sonstigen
Gegensätzlichkeiten die deutschen Staatsbürger zum Dienste an Volk
und Staat. Dem höchsten Zweck entsprechend wird hier auch die
höchste Gemeinschaft entstehen.

Deutschland besitzt Vereine und Bünde genug. Die Treue des
Deutschen zu seinem Verein ist eine bekannte Auswirkung seines
Gemeinschaftsmenschentums. Der Volksstaat der Zukunft macht sich
diese höchste Eigenart des Deutschen zunutze und spannt diese höchste
Tugend deutschen Volkstums in seinen Dienst ein. Das Bündische im
Deutschen wird auf diese Weise zu jener Bindung innerhalb des
ganzen Volkes, ohne die keine Nation und kein Nationalstaat denkbar
ist. Die Wiederherstellung einer Bindung, die über alle Gegensätze
hinweggeht, ist gleichbedeutend mit der Wiederherstellung des National-
taates.

4
—2
        <pb n="57" />
        I —— — — —

IV. Abschnitt
Organisationsformen und Führungsformen

Die Masse und ihre Führung

Die Organisationsformen der VDeführten und die
Führungsmethoden der Führenden bedingen sich gegen—
seitig.

Jeder Führer muß die Wahl seiner Führungsmittel von der
organisatorischen Struktur seiner Gefolgschaft abhängig machen. Von
der Beschaffenheit der organisatorischen Struktur ist die Möglichkeit
jeder Gedankenübertragung zwischen Führer und Gefolgschaft abhängig.
Unter Führungsmitteln sind alle greifbaren oder denkbaren Methoden
oder Werkzeuge zur Gedanken- und Willensübertragung vom Führer
auf die Gefolgschaft und umgekehrt zu verstehen.

Die Regierung eines Landes muß demgemäß auch ihre Regierungs-
methoden voll und ganz der organisatorischen Struktur anpassen, welche
durch die verfassungsmäßige Gliederung der Staatsbürgerschaft
zugrunde gelegt ist. Die Regierungsmethoden der modernen Staaten
sind als unzulänglich erkannt. Wenn sie einer neuen Ordnung unter⸗
worfen werden sollen, so ist es zunächst notwendig, die organisatorische
Struktur des Volkes zu prüfen und dermaßen abzuändern, daß die
Regierenden in die Lage versetzt werden, Führungsmittel anzuwenden,
welche frei von Schwäche und Fehlern sind.

Unter einer Masse versteht man die rein zahlen—
mäßige Anhäufung von Menschen. Unter diesen
einzelnen Menschen besteht keine innere Bindung.

Die räumlich dicht nebeneinander stehenden Menschen sind sich
innerlich fremd. Der Zusall oder irgendein Ereignis sind die Urheber

e

—
FJF

*
        <pb n="58" />
        —

der Ansammlung. Das Wesen der Masse ist Organisationslosigkeit und
Strukturlosigkeit. Das Gegenteil des Begriffes Masse bedeutet der
Begriff Organisation. Im jungdeutschen Sinne ist der noch größere
Begensatz der Begriff Gemeinschaft.

Der Einzelmensch steht zur Masse in keinem bindenden Zusammen⸗
hang. Er ist innerhalb der Masse nicht Mensch mit Eigenarten und
Gefühlswerten, sondern er ist Nummer. Wenn der Mensch seinen Blick
auf eine Masse richtet, so ist er nicht in der Lage, die einzelnen
Menschen dieser Masse zu begreifen, sondern er sieht nur das Bild
einer gewaltigen Ansammlung von Menschen vor sich.

Der Einzelmensch ist in der Masse ein anderer wie
allein genommen.

Völlig unverantwortlich steht er als unbekannte Nummer den
kreignissen gegenüber, welche sich in der Masse vollziehen. Diese
Verantwortungslosigkeit reizt die schlechten und selbstsüchtigen Triebe
auf. Die Psychose, welche die Masse ergreift, ergreift auch jeden
kinzelnen und drängt die Gefühle nüchterner Prüfung und prüfenden
Nachdenkens in den Hintergrund. Die Macht des Verstandes weicht
der Macht der Gefühle. Diesem psychischen Wandel sind fast alle
Menschen mehr oder weniger ausgesetzt. Besondere Ausnahmen
bestätigen die Regel. Es muß also der Charakter der Masse auch
einen anderen geistigen Inhalt haben als die sinnbildliche An häãufung

der Gefühlswerte aller Einzelmenschen ergeben würde.

Die Eigenschaften der Masse sind durch das Verhältnis bedingt,
in welchem der einzelne Mensch zu ihr steht. Sie unterliegt auf Grund
mannigfaltiger psychischer Gesetze einem besonderen Geiste. Dieser
Beist wird in erster Linie durch die völlige Verantwortungslosigkeit
—OO ist eine anonhme Gewalt. Für die Taten
der Masse sind eigentlich alle verantwortlich und doch keiner. Jeder
Willensausdruck der Masse ist abhängig von der Zahl. Je größer die
Zahl derer ist, die ihren Willen in Form des Beifalls, der Zustimmung,
der Entrüstung oder der Ablehnung äußern, um so stärker erscheinen
diese Außerungen als Willensäußerung der Masse. Die einsichtsvollen
Menschen dagegen sind stets in der Minderheit. Ihre Macht kann sich
nur dann auswirken, wenn sie Zeit haben, die Mehrzahl der anderen

durch Geist und Logik zu überzeugen und deren Einsichtslosigkeit in
54
        <pb n="59" />
        Einsicht zu verwandeln. Diese Möglichkeit liegt aber dann nicht vor,
wenn die Einsichtslosen und die Mittelmäßigen durch die Ereignisse
zu plößlichen Gefühlsäußerungen veranlaßt werden. In diesen Augen⸗
blicken siegen die gefühlsmäßig Denkenden über die Verstandesmäßigen.

Dieser Tatsache zufolge wird die Masse leicht von einem Wahn
ergriffen. Sie verfällt der Suggestion.

Die vom Massenwahn befallene Masse urteilt und
prüft nicht verstandesmäßig.

Die Wechselwirkung der Gefühle und ihrer Außerungen reißt alles
in einer bestimmten Richtung vorwärts und erfüllt die Einzelnen mit
einer trügerischen Überzeugung.

Eine Steigerung des Massenwahnes ist das Massen—
fieber.
Hier gesellt sich zum Wahn die gefühlsmäßige Erregung. Durch
sie wird der Wahn umso mehr befestigt. Eine von diesem Fieber
ergriffene Masse ist vollkommen urteilslos und in ihren Taten
hemmungslos. Sie wird zum willenlosen Werkzeug derer, welche
geschickt ihrem pfychischen Zustand Rechnung tragen. Sie wird zum
Spielball der Demagogie.

Wenn sich Organisationsformen und Führungsformen gegenseitig
bedingen, so ist es auch natürlich, daß jede Masse mit einer besonderen
Methode geführt werden muß. Auf Grund der Eigenschaften, welche
der Masse anhaften, ist sie auch mit Führungsmitteln zu führen,
welche für diese Eigenschaften zugeschnitten sind.

Die Führungsmittel, welche den Eigenschaften der
Masse Rechnungtragen, sind Agitation und Demagogie.

Die Personen, welche sich dieser Führungsmittel bedienen, um die
Führung über die Masse zu gewinnen, sind Agitatoren und Dema—
gogen. Unter skrupelloser Ausnutzung der psychischen Eigenschaften der
Mafse treiben sie dieselbe in den Massenwahn. Der Höhepunkt ihrer
Macht ist die Entfesselung des Massenfiebers. Sie stellen stets das als
ihr Wollen hin, was die Masse sich wünscht und was ihre Zustimmung

auslöst. Ihr Zweck ist es aber nicht, diese Wünsche zu erfüllen,
sondern nur durch die Zustimmung und den Beifall der Masse
politische Macht zu gewinnen. Die Verlogenheit eines solchen Systems
läßt sich nur dann verschleiern, wenn die Agitatoren und Demagogen

X
*4

—
        <pb n="60" />
        möglichst wenig bodenständig sind und möglichst wenig Bindung mit
der Masse haben. Die Urteilslosigkeit der Masse führt dazu, daß
Agitatoren und Demagogen nur selten gezwungen werden, Wechsel
einzulösen, welche sie ausgestellt haben.

Agitation und Demagogie verlassen sich stets auf die Bundes-
genossenschaft des Gefühls im Gegensatze zum Verstande. Ihre
Wirkungsmöglichkeiten bestehen in der schauspielerischen Geste, in der
Herabsetzung des politischen Gegners und in dem Anpreisen der
eigenen Partei.

Die Demagogie kann in Reden, Aussprachen und Unterhaltungen
burch Personen ausgeführt werden, oder durch das Schrifttum. In
heutiger Zeit spielt das Schrifttum eine besondere Rolle. Die Be—
deutung von Druckschriften und Zeitungen muß um so größer werden,
je geringer das Interesse für die politische Tätigkeit in den Massen
selbst geworden ist. Je mehr aber die Presse in der Macht einzelner
großer Geldmächte vereinigt wird, um so mehr gewinnen diese auch die
Mittel zur Beeinflussung der Massen in ihre Hand. Die moderne
Demagogie wird bereits fast ausschließlich durch Presse und Schrifttum
gehandhabt. Presse und Schrifttum aber sind greifbare Güter. Alle
greifbaren Güter sind mit Geld zu erwerben. Es ist daher eine natür—
liche Folge, daß überall da, wo an Stelle organischer Struktur der
Zustand der Masse tritt, die Besitzer der Beeinflussungsmittel und
Führungsmittel der Masse die wahre Herrschaft ausüben.

Die wirtschaftliche Zusammenballung in den modernen Indust rie⸗
zentralen hat den Ernst des Problems Masse immer mehr in den
Vordergrund gerückt. Ländliche Verhältnisse lassen schon aus rein
räumlichen Gründen eine derartige Zusammenballung von Massen nicht
zu. Je weiter aber die industrielle Großstadtentwicklung um sich greift,
um so mehr droht dem Staat Gefahr, von den Launen und Unzulãng⸗
lichkeiten der Masse abhängig zu werden.

Der Staat selbst, nicht in der Lage, die Masse zu
beeinflussen, liefert sich denjenigen aus, welche im
Besitze der Machtmittel sind. Er geht auf diese Weise
den unumstößlichen Weg zur Plutokratie.

Die Regierung eines modernen Staates ist nicht mehr in der
Lage, eine Politik gegen die plutokratischen Gewalten zu führen.

2

*

ä
        <pb n="61" />
        C
—

Diese plutokratischen Gewalten aber erkennen sehr wohl, daß ihre
Macht auf der Organisationslosigkeit des Volkes aufgebaut ist. Sie
haben daher ein Interesse daran, einen Zustand zu erhalten, in
welchem das Volk eine Masse ist. Sie haben ein Interesse daran,
zu verhindern, daß dieses Volk sich eine organisatorische Struktur
gibt, in welcher der einzelne Staatsbürger den plutokratischen Mitteln
der Massenbeeinflussung nicht so ausgeliefert ist wie heute.

Der fungdeutsche Staatsgedanke setzt darum an
Stelle der Masse den Zustand der organischen Struktur
des Volkes. Er setzt an Stelle des Massenstaates den
Bemeinschaftsstaat.

Kaste und Clique

Je weniger organisatorische Struktur ein Volk besitzt, um so
mehr ist die Regierung gezwungen, eigene Methoden zur Willens—
übertragung zu schaffen. Diese Notwendigkeit tritt in gleicher Weise
an jeden Verein, an jede Organisation heran. Der Führende ist ge—
zwungen, sich innerhalb der Masse der Geführten eine besondere
Drganisation von Mittelspersonen zu schaffen. Diesen Mittelspersonen
muß er, wenn sie für ihn Bedeutung haben sollen, ein Stück seiner
Autorität abgeben. Es ist also von grundlegender Bedeutung, nach
welcher Methode er die Mittelspersonen aussucht. Es gibt hier orga—
nische und unorganische Methoden. Zu den unorganischen Methoben
gehören diejenigen, welche unter den Begriff von Kaste und Clique
fallen. Die Wahl der Mittelspersonen nach dem Begriff der Kaste
folgt den formalaristokratischen Grundsätzen, die im alten Preußen
besondere Bedeutung besaßen. Diese sormalaristokratischen Grundsfätze
sind meistens eine Folge erbdynastischer Entwicklung. Das führende
dynastische Geschlecht verbindet sich im Laufe der Generationen in
einer Art Vetternschaft mit anderen Geschlechtern zu engerer Freund⸗
schaft. Der Kreis dieser Geschlechter wurde im alten Preußen durch
den Adelstitel gekennzeichnet. Diese Geschlechter gelten als „Stützen
des Thrones“ und damit als die geeignetsten Mittelspersonen zwischen
der Dynastie und dem Volke. Diese Methode in der Auswahl der
Mittelspersonen hat den außerordentlichen Nachteil, daß dieselben

A—

87
        <pb n="62" />
        — —

—
— —

kastengebunden bleiben, ihren Schwerpunkt in der Kaste und deren
Bindung an die Dynastie und nicht im Volke erblicken. Sie bleiben
dem Volke fremd. Die Vermittlungstätigkeit oder der Gedanken⸗
austausch vom Führer zum Volk bleibt zum mindesten überwiegend
einseitig. Der Gedankenaustausch vom Volk zum Führer leidet auf
Grund der Fremdheit der Vermittler im Volke selbst. Diese Methode
in der Wahl der Mittelspersonen führte zum Sturz der hohenzollern⸗
schen Dynastie.

Wenn die Mittelspersonen von der Regierung zum Volk oder von
der Führung zur Gefolgschaft und umgekehrt sich aus eigenem An⸗
trieb diese Rollen verschaffen, so sprechen wir von einer Cliquen—
bildung. Die Bindungen, welche die einzelnen Glieder einer Clique
zusammenschließen, können in persönlicher Freundschaft, Verwandt⸗
schaft und gemeinsamen materiellen Interessen bestehen. Das parla—
mentarische Leben der modernen Republiken leidet außerordentlich
ttark unter dieser Cliquenbildung. Auch diese Methode muß durchaus
als unorganisch verworfen werden. Die Auswahl der Mittelspersonen
erfolgt nicht aus dem Grundsatz der Eignung derselben für ihre
große Aufgabe heraus, sondern aus Gründen der Machterweiterung
der Clique.

Die Mittelspersonen, welche dem System von Kaste
und Clique entstammen, bleiben dem Volke gleich fremd.
Beide Systeme gewährleisten nicht die Auswahl nach
bester Befähigung, weil der Ursprung ihrer Auswahl
nicht in dem Suchen nach bester Leistung, sondern
nach dem besten Nutzen für Kaste und Clique begründet
liegt.

Ständische Struktur
Eine besondere Methode in der Auswahl der Mittelspersonen
zwischen Regierung und Volk liegt in der ständischen Struktur. Man
kann diese Methode nicht unorganisch nennen, insbesondere, da die
Auswahl der Vertreter der einzelnen Stände und Berufe meistens
durch Vereinbarung zwischen Regierung einerseits, Stand und Beruf
andererseits, vollzogen wird. Diese Methode hat jedoch den Nachteil.

—5
        <pb n="63" />
        —

daß die Stände und Berufe meistens diejenigen als ihre Vertreter
bezeichnen und auswählen, welche auf dem in Frage stehenden
Spezialgebiet des Wissens Hervorragendes leisten. Sie sind also
wohl gute Mittelsleute auf ihrem Spezialgebiet, aber nicht ohne
weiteres gute Mittelsleute für das gesamte politische Leben. Die
Struktur der modernen Republiken drängt besonders auf die Aus-
wahl der Mittelspersonen nach diesem Grundsatz. Der Grund ist in
dem Vorhandensein guter wirtschaftlicher Organisationen und in dem
völligen Fehlen staatsbürgerlicher Organisationen zu suchen.
Je mehr aber die wirtschaftliche Entwicklung des
20. Jahrhunderts auf eine politische Trennung von
Staat und Wirtschaft drängt, um so mehr tritt auch
die Tatsache zutage, daß die grundlegende Gliede—
cung der Nation nach ständischen Grundsätzen zur Un—
möglichkeit wird.

Die diktatorische Auswahl

Das Wesen der diktatorischen Auswahl der Mit—
telspersonen zwischen Regierung und Volk besteht
darin, daß die Mittelsperson durch die führende Ge—
walt einfach bestimmt wird.

Diese Methode ist eine Begleiterscheinung der Diktatur des Obrig-
keitstaates oder Beamtenstaates. Vorgebildete Beamte werden einfach
mit der Wahrnehmung der Vermittlerrolle beauftragt. Dieses System
kann verwaltungstechnisch bei einem hervorragenden Beamtenkörper
von bestem Erfolge sein. Es hat aber den Nachteil, daß es zur toten
Schematisierung und zur Unterdrückung des politischen Lebens im
Volke fuhrt. Seine natürliche Folge ist die Verstaatlichung der In⸗
telligenz. Auf diese Weise wird der ganze Staat, Regierung und
Führung dem Volke etwas Fremdes. Das natürliche Endergebnis
ist die Erziehung des Volkes zum Untertanentum und das Ver⸗
kümmern des Staatsbürgertums. Man kann auf diese Weise ein
ordnungsliebendes und gehorsames Volk erziehen. Man kann aber
niemals die völkischen Triebe und Kräfte pflegen, welche ein Volk
zum Aufstieg führen.
59
        <pb n="64" />
        —
Das Wesen jeden Beamtentums ist getreue Sach—
waltung und Pflichterfüllung. Schöpferische Ge—
kaltung und Werteschaffung wachsen nicht im Schema,
sondern im freien Spiel der Kräfte.

Zusammenfassung

Alle hier geschilderten Methoden für die Auswahl der Mittels-
bersonen zwischen Regierung und Volk oder zwischen Führung und
Gefolgschaft können vom Standpunkt des Volksstaates nicht organisch
genannt werden. Das Grundgesetz im Aufbau des Volksstaates ist
die Zusammenarbeit von Volk und Staat, Regierung und Volk,
Führung und Gefolgschaft in der Auswahl aller Mittelspersonen,
Zwischenführer und Unterführer. Organisch kann nur das System
genannt werden, in welchem diesem Grundgesetz Rechnung getragen
wird. Eine solche Möglichkeit liegt aber nur dann vor, wenn die
Staatsbürgerschaft des Volkes einer Struktur unterworfen wird, welche
das Volk in die Lage versetzt, seine Mitarbeit an der Auswahl der
Mittelspersonen nach rein volksmäßigen Gesetzen und Gesichtspunkten
zu tätigen. Hierzu ist es nur dann in der Lage, wenn es eine organi—
satorische Struktur besitzt, in welcher die Macht aller der Gewalten
gebrochen wird, die in der unorganisierten Masse ihren beherrschen—
den Einfluß ausüben können.

Die Vorbedingung eines organischen Regierungs- und Führungs—
ystems ist also eine organische Struktur des Volkes an sich. Diese
organische Struktur sieht der jungdeutsche Begriff vom Volksstaat in
der Gliederung des Volkes auf Grund staatsbürgerlicher Gemeinschaft
und im gotischen Aufbau eines Kurführertums, welches organisch
in diesem Gemeinwesen wurzelt.

Hhu

*
7
        <pb n="65" />
        —— — —
—

v. Abschnitt
Die parteüstische Demokratie

Der Weltgedanke der Demokratie
Seit mehr als einem Jahrhundert wird die Welt von dem Ruf nach
der Demokratie erschüttert. Heftige innere Kämpfe haben das Leben der
einzelnen Völker durchtobt. Die meisten dieser Kämpfe endeten mit dem
Siege der Demokratie und der Niederlage der Staatsformen, die von ihr
als undemokratisch bezeichnet wurden. Der Ruf nach Demokratie wurde
von den Feinden Deutschlands zur angeblichen Kampfeslosung erhoben.
Die Forderung der Feinde nach der Demokratisierung Deutschlands fand
Sympathien im eigenen Volke. Nach dem Zusammenbruch von 1918
wurde die Demokratisierung Deutschlands unter anderem auch mit der
Begründung vollzogen, daß nur damit der Haß unserer Feinde zu ver—
söhnen sei. Diese Hoffnung ist bitter enttäuscht worden. Aber noch mehr
wurde die Hoffnung enttäuscht, in der Demokratie einen glücklicheren
Zustand für die Ordnung unseres Staates zu finden. Das deutsche Voll
hat zwar seine Demokratie, es hat seinen demokratisch organisierten Staat
aber diese Lösung hat keine Zufriedenheit ausgelöst. Auch die anderen
Staaten der Welt sind nicht befriedigt. Die Verwirklichung der Demokratie
hat auch ihnen nicht das gebracht, was sie sich ersehnt baben.

Was ein Jahrhundertlang mit außerordenthichem
Pomp gepredigt worden ist, hat heute seinen Sinn
verloren—.
Die Parlamente nicht nur Deutschlands, sondern auch aller anderen
Staaten befinden sich in einem Zustand völligen Zusammenbruchs und
hölliger Verrottung. Es gibt kaum ein Parlament in einem demokratisch
64
        <pb n="66" />
        A
—

— —
—— 70 ——

organisierten Staate, in dem Frieden herrscht. Manche Völker haben
sich darum von der Demokratie wieder abgewandt und in völliger Rat—
osigkeit angeblich vorübergehende Gewaltherrschaften eingesetzt. Die
Völker seufzen unter einem Zustande, der, wie die Gegenwart lehrt,
aicht mehr fortzusetzen ist. Es liegt klar vor aller Augen, daß das
System der modernen parteiistischen Demokratie zusammengebrochen ist.

Es tritt immer klarer zutage, daß im modernen System das Volk
eder Macht beraubt ist.
In allen modernen Republiken wird die Macht in
WBirklichkeit durch einzelne geldmächtige Gruppen
rusgeübt.
Diese Geldherrschaft entwickelt sich immer mehr zu einem neuen
Absolutismus, dem des Geldes. Das Bekenntnis zur Demokratie ist nur
ein Schein. Es ist ein Schleier, welcher die wahren Gewalthaber verhüllt.
Fast alle modernen Republiken haben sich zu Plutokratien entwickelt. Es
nuß also in der Struktur dieser Staatsordnung ein grundlegender Fehler
enthalten sein. Das deutsche Volk leidet unter dieser Entwicklung auf
Grund eines verlorenen Krieges in besonderem Maße. Darum ist es
auch seine Aufgabe, die Fehler zu suchen, welche zur Plutokratisierung
zeführt haben. Sie müssen naturgemäß in dem System liegen, nach dem
das Volk zur Mitarbeit am Staate und zur Mitverantwortung an der
Kegierung herangezogen wird. Dieses System in der modernen Republif
ist der Parteiismus.

Unter Parteiismus ist das System zu verstehen,
der Mitwirkung des Volkes durch Parteiorgani—
tfationen Ausdruck zu verleihen.

Die politischen Kämpfe in Deutschland stehen im Zeichen des Gegen—
jatzes Monarchie und Demokratie. Dieser Gegensatz wird künstlich genährt.
Er wird von den gegenwärtigen Gewalthabern deshalb genährt, weil in
ihm die Kernfrage unberührt bleibt.
Die plutokratischen Gewalthaber können ihre
Macht sowohlin der Demokratie wie in der Monarchie
behaupten.

Sie können ihre Macht aber nicht behaupten, wenn das Volk sich
eine solche Ordnung gibt, in der es in Wirklichkeit das Staatswesen

62
        <pb n="67" />
        bestimmt. Darum muß dieser Gegensatz völlig ausgeschaltet werden. Es
muß die Frage aufgeworfen werden, ob es ein anderes System gibt, dem—
zufolge eine wirkliche Demokratie hergestellt werden kann. Das Wort
Demokratie ist im deutschen Volke umstritten. Was aber im politischen
Kampfe auch gegen dieses Wort angeführt wird, gilt nicht dem weltan—
schaulichen Inhalt, den dieses Wort verkörpert. Es gilt vielmehr der
augenblicklichen Erscheinungsform der Demokratie.

Diese Erscheinungsform führt das Wort Demo—
dratie zu Unrecht, weil der Einfluß des Volkes in ihr
zast vollkommen ausgeschaltet ist.

Es ist eine geschichtlich feststehende Tatsache, daß das gesamte deutsche
Volk eine Staatsordnung anstrebt, in der es selbst verantwortlich mit—
regiert. Dieser Wille erfüllt nicht nur die Volkskreise, welche sich
demokratisch nennen, sondern auch dieienigen, welche sich zur Monarchie
bekennen.
Der wahre Gegensatz besteht also nicht in den Weltanschauungen von
Monarchie oder Demokratie, sondern in der Weltanschauung von Demo—
ratie und Absolutismus.

Darnum müssen wir die gegenwärtige Bewegung des deutschen Volkes
als eine geschichtliche Fortsetzung des Weltgedankens der Demokratie
erkennen. Diese Bewegung richtet sich gegen die moderne Demokratie
deshalb, weil sie keine wahre Demokratie, sondern eine Plutokratie ift.

Die Partei eine Privateinrichtung

Der Gedanke, der sich durch alle Bewegungen der Gegenwari
hindurchzieht, ist der soziale. Die Revolution von 1918 war von weit⸗
gehenden sozialen Forderungen begleitet. Weite Kreise des Volkes
forderten die Uberführung der Bodenschäbe in den Besitz des Staates.
Diese Forderung war aus dem Wunsche geboren, der sozialen Gerechtig⸗
keit zu dienen. Die Bewegung ging vielfach so weit, den Privatbesitz
auszuschalten, ja gänzlich abzuschaffen. Zu derselben Zeit wurde das
höchste Gut des Volkes, der Staat, in die Hände des Privatbesitzes über⸗
geführt. Dieses ist eine natürliche Folge der parteiistischen Gliederung.
Das allgemeine gleiche Wahlrecht wurde mit der Revolution verkündet.
659
        <pb n="68" />
        —

Die Aufgabe, die Ausübung dieses Wahlrechtes zu organisieren, wurde
Privatorganisationen, den Parteien, übertragen.

Die moderne Republik übergab also die Bewirt—
schaftung des höchsten Besitzes der Staatsbürger der
privaten Hand.

Wenn man die modernen Parteien vom Standpunkt einer Kritik
des modernen Systems betrachten will, so muß das Grundlätzliche in
hrem Wesen in den Vordergrund gestellt werden. Es sei dabei gleich
bemerkt, daß es auch im Parteiwesen Inseln gibt, auf denen ein besserer
Beist lebt. Bei der Betrachtung des gesamten Parteiwesens kommen diese
Einzelerscheinungen aber nicht in Frage. Ein Zustand, der auf Grund
einer Natur zur Verderbnis führen muß, kann deshalb nicht in Schutz
genommen werden, weil auch er noch lichte Punkte aufweisen kann.

Die Partei ist also eine Privatorganisation. Zu
ihrer Bildung gehört der Entschluß einzelner Per—
lönlichkeiten. Der weitere Erfolg ist von dem Vor—
zandensein der notwendigen Geld-und Machtmittel
abhängig.

Die Partei ist ein Privatunternehmen zur Sammlung von Wähler⸗
stimmen. Der Erfolg, den dieses Privatunternehmen anstrebt, ist die
Teilnahme an der politischen Macht im Staate. Die Vorbedingung des
Erfolges einer Partei ist die Sammlung möglichst vieler Wählerstimmen,
um hierdurch eine möglichst große Zahl von Abgeordnetensitzen im Par⸗
lament zu erringen. Von der Zahl der Abgeordnetensitze hängt die
politische Macht ab. Die Masse der Wählerstimmen ist wieder abhängig
pon der Größe des Agitationsapparates, den die Partei sich zu schaffen
oermag. Das wahre Wollen der Partei, ihr politisches Ziel, oder ihr
Brogramm, spielt für das Wachstum der Partei eine verhältnismäßig
geringe Rolle. Als Parteiprogramm wird das ausgegeben, was den
Wünschen der breiten Massen entspricht. Das System des Parteiismus
bringt es mit sich, daß die Partei gar nicht verpflichtet ist, dieses
Programm durchzuführen. Es ist nur eine Frage geschickter Partei—
jaktik, die Wählermassen einzuschläfern und stets im guten Glauben zu
erhalten. Bei völliger Verschiedenheit des inneren Wollens der Parteien,
aähneln sich alle ihre Programme. Wenn sich eine Partei mit dem
lautersten Programm bilden würde, welches überhaupt gefunden werden
64
        <pb n="69" />
        —
—

lkann, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß sie in der Lage ist, Wähler⸗
stimmen im entsprechenden Maße zu sammeln. Diese Sammlung ist eine
rein technische Angelegenheit.

Im parteiistischen Staat ist jede Persönlichkeit in der Lage, eine
Partei zu gründen, welche über die nötigen Geldmittel verfügt. Sie ist
noch nicht einmal gezwungen, sich selbst in den Vordergrund zu stellen,
sondern sie kann im Hintergrund verborgen bleiben und Strohmänner
vorschicken. Sie behält damit doch die Herrschaft über die Partei, solange
sie die Geldmittel in der Hand hat, die für den Bestand der Partei not⸗
vendig sind.
Der wahre Herr im Parteiwesen ist also der Be—
sitzer der Geldmittel.

Mit diesen Geldmitteln wird der technische Apparat der Partei
geschaffen. Privatangestellte werden zu agitatorischen Zwecken heran⸗
gezogen. Propagandamaterial wird hergestellt und durch die Angestellten⸗
organisation der Partei in die Masse hinühergeleitet. Je mehr Geldmittel
für diesen Zweck zur Verfügung stehen, um so größer ist die Macht der
Beeinflussung und dementsprechend auch die Zahl der Wählerstimmen,
welche erfaßt werden können.

Jeder Wahlfeldzug ist eine reine Geldfrage der
einzelnen Parteien.

Geldkräftige Parteien sind über die gewöhnlichen Propagandamittel
hinweg auch imstande, einen Teil der Presse in ihren Dienst zu stellen.

Es soll nicht abgestritten werden, daß es auch Parteien oder Partei⸗
teile gibt, melche die fehlenden Geldmittel durch den freiwilligen Dienst
hrer Parteiangehörigen ersetzen. Bei dem heutigen Zustande unseres
Volkes, bei der völligen Vermassung, sind jedoch diejenigen Parteien im
Vorteil, die in der Lage sind, den Wahlfeldzug mit Aufwendung großer
Geldmittel zu führen.

Da die Möglichkeit vorliegt, daß eine unbekannte Macht auf dem
Wege über die Parteien einen beliebigen Einfluß auf die politische
Führung des deutschen Volkes ausüben kann, liegt auch die Möglichkeit
dvor, daß diese Macht eine fremde ist.

Es ist also auch den Feinden des dentschen Volkes
möglich, auf dem Wege über die Dunkelkammern des
84
        <pb n="70" />
        A
—
Parteiwesens politischen Einfluß auf die deutsche
Staatsführung von innen heraus zu gewinnen.

Wieweit die Verderbnis der parteiistischen Staatsordnung gekommen
ist, zeigt die Tatsache, daß es Parteien gibt, die vom Ausland finanziert
werden und die Politik auswärtiger Staaten ganz öffentlich gegen die
Politik des Deutschen Reiches vertreten. Es gibt Parteien, welche im
Bündnis mit dem Ausland gegen das Deutsche Reich leben. Die gewöhn—
liche Erscheinungsform des Parteiwesens besteht in der Finanzierung der
Parteiorganisationen durch die großen Geldmächte des Inlandes.

Auf diesem Wege beherrschen die einzelnen
Gruppen der Hochfinanz die Parteien oder ihre aus—
schlaggebenden Teile.

Je mehr aber die deutsche Hochfinanz durch die allgemeine wirt—
schaftspolitische Entwicklung überfremdet wird, um so mehr vollzieht sich
auch hier schon die Entwicklung des Eindringens der ausländischen Hoch—
finanz in die innerpolitischen Machtverhältnisse des Deutschen Reiches.
Die Machtgruppen der Hochfinanz sind anonyme Gewalten. Es läßt
sich nicht mehr feststellen, wer die wirklichen Besißer der Trusts und
Konzerne sind. Damit ist auch nicht mehr festzustellen, wer die Besitzer
der politischen Gewalten sind, welche diese Machtgruppen auf dem Wege
über den Parteitsmus ausüben.

Die Sammlung und Verwertung der Wähler—
stimmen ist also im modernen parteiistischen Staat
nicht nur privaten Unternehmungen, sondern sogar
anonymen Privatunternehmungen überlassen.

Dieser Zustand muß zur Herrschaft unsichtbarer Geldfürsten führen.
Die Entrechtung des Volkes ist eine natürliche Folge.

Deutsches Wesen und plutokratische Staatsoroͤnung

Es gibt Völker, in deren Art es liegt, sich willig unter die Führung
desjenigen unterzuordnen, dessen wirtschaftliches Können ihn in die Lage
versetzt hat, gewaltige Vermögen zu erwerben. Ganz im Gegenteil dazu
liegt es in der Art des deutschen Volkes, seine Führer nach ganz anderem
Maßstabe zu messen. Der Deutsche will seinen Führer reich an inneren
66
        <pb n="71" />
        Werten sehen. Er empfindet es als eine Ungerechtigkeit, daß nur der
Besitz über die Stellung des Einzelnen in Staat und Gesellschaft ent—
scheidet. Auf Grund dieser Arterscheinung lehnt sich das deutsche Volk
von vornherein gegen das Wesen einer plutokratischen Staatsordnung
auf. Die Enttäuschung des deutschen Volkes über seinen gegenwärtigen
Staat ist in der Hauptsache hieraus zu verstehen.

Der Kampf, der von den meisten Deutschen gegen
den heutigen Staat geführt wird, gilt seinem pluto—
kratischen Wesen.

Die deutsche Geschichte der Vergangenheit zeigt uns, daß das Volt
stets dann eine ablehnende Haltung gegen seinen Staat eingenommen
hat, wenn die Macht des wirtschaftlich Stärkeren, unter völliger Aus-
schaltung des Schwächeren, den Staat regierte. Die ablehnende Haltung
zeigte sich entweder in offener Auflehnung oder im Mangel jeglicher
Liebe zum Staat und damit auch zum Vaterlande.

Parteitaktik

Im Parteiwesen spielt das Programm eine nebensächliche Rolle.
Das Programm ist nur ein Aushängeschild, das Wähler anlocken soll
Die wirklichen Handlungen werden durch die Parteiführung bestimmt.
Diese Führung handelt erfahrungsgemäß auch gegen das Programm.
Damit dieser Widerspruch den Wählermassen nicht zur Erkenntnis kommt,
bedient sich die Führung der Verschleierungstaltik. Diese besteht in
Ablenkungsmanövern und Scheinmanövern, durch die die Wählerschaft
von den wesentlichen Punkten abgelenkt wird.

Durch die Verschleierungstaktik schafft sich die
Führung der Partei die Möglichkeit, die Kritik der
Wählerschaft an ihren einzelnen Handlungen aus—
zuschalten.

Das deutlichste Verschleierungsmanöver parteitaktischer Natur im
gegenwärtigen deutschen Parteiwesen ist die Hervorkehrung der Flaggen⸗
gegensätze.

Das Wachstum der Partei wird durch eine geschickte
Werbetaktik bedingt. Das Kampfmittel, das hierzu
zur Verfügung steht, ist die händlerische Werbung.
487
        <pb n="72" />
        —D
—

Diese händlerische Werbung folgt in jeder Weise den Taten und
Untugenden des Händlertums. Die eigene Ware wird angepriesen. Die
Ware des Wettbewerbers wird schlecht gemacht. Wie der Händler die
Kauflust seiner Käufer anregen muß, indem er ihnen einen möglichst
großen Vorteil bei dem Erwerb seiner Ware verspricht, so ist auch die
händlerische Werbung der Parteien darauf angewiesen, ihre Wähler mit
den gleichen Mitteln anzureizen. Die Partei muß also ihren Wählern
Versprechungen machen und in ihnen den Glauben erwecken, daß sie
den größten Vorteil erringen, wenn sie ihnen ihre Stimme geben. Das
Wesen dieser Werbetaktik entspricht der materialistischen Weltanschauung,
die nur Vorteil oder Nachteil kennt. Kurz vor der Wahl gebietet die
Werbetaktik der Partei, mit allen gewissenlosen Täuschungsmanövern die
Stimme der Wähler einzufangen. Es gehört ferner zu dieser Taktik,
mit allen möglichen Künsten und Kniffen die anderen Parteien zu
schädigen. Nur auf Kosten anderer Parteien ist es möglich, die eigene
Stimmensammlung erfolgreich durchzuführen. Die ausgeklügelte
Vollendung dieser Taktik hat zur Handhabung eines Kampfes geführt,
der allen christlichen und deutschen Grundbegriffen Hohn spricht.
Durch die Entwicklung dieser Kampfart ist das
politische Seben des Volkes zum Schauplatz eines
widerwärtigen Marktgeschreies und eines ekelhaften
Kuhhandels geworden.

Unter der Herrschaft dieses Geistes wurde das Wort geprägt: Die
Lüge ist das beste Mittel im politischen Kampf. Alles ist erlaubt. Es
gibt kein sittliches Gesetz mehr, welches die Wahl der Mittel einengt. Im
Vordergrunde steht das staatlich anerkannte Recht der Partei, durch Lüge
und Demagogie die Zahl ihrer Wählerstimmen zu mehren. Die ver—
werflichsten Mittel sind also vom Staat als Werkzeuge für den poli⸗
tischen Kampf, für Staatenbildung und Staatenführung anerkannt.
Der Staat selbst duldet die Entartung des politischen Kampfes.

Diese Entartung setzt sich nicht nur im Geiste des Staates fort,
sondern sie fällt auch auf das ganze Volk zurück. Unter dem Fluch dieses
Systems gehen die sittlichen Werte der ganzen Nation zugrunde.

Die Verderbnis der staatlichen Ordnung zieht den
Niedergang des ganzen Volkes nach sich.
64
        <pb n="73" />
        —— —

Der Wert der Partei
Die Partei besteht aus einer Clique, die sie
regiert, aus Angestellten, welche von dieser Clique
abhängig sind, und einer Masse, welche durch Partei—
taktik gelenkt wird.
Die Zahl der Idealisten, die einer Partei selbstlos dienen, ist ver⸗
schieden. Sie ist jedoch überall in der Abnahme begriffen, da die Partei
aus Wesensgründen nicht in der Lage ist, die Werte des Idealismus zu
schaffen oder zu hüten. Alle plutokratisch geführten Parteien haben kein
Interesse an der Entwicklung eines Gemeinschaftsgeistes. Die pluto—
kratischen Machthaber können die Masse ohne diesen besser beeinflussen.
In der Umbildung der Masse zur Gemeinschaft liegt für sie eine Gefahr.

Je weniger Bindung innerhalb der Partei—
angehörigen besteht, um so ohnmächtiger ist die
Masse der Parteimitglieder gegenüber den pluto—
kratischen Machtmitteln.
Das Interesse der Partei an der Verbundenheit ihrer Mitglieder
und Anhänger geht nur so weit, daß eine höchstmögliche Stimmenzahl
bei den Wahlen gefichert wird. Weil die Taktik der Partei aus der
händlerischen Umwerbung der einzelnen Menschen und Gruppen besteht,
ist fie zu einer erzieherischen Tätigkeit im Sinne der Werteschaffung in
keiner Weise befähigt. Der Mensch, welcher der Partei beitritt, findet
dort keine Heimat. Seine staatsbürgerliche Betätigung im Rahmen der
Partei dient und nützt nur deren Erhaltung und Ausbreitung.

Parteiismus und Fuͤhrertum

Der Führer im parteiistischen System wird gewählt. Mit dieser
Wahl glaubte das Volk, seine Mitverantwortlichkeit an der Gestaltung der
politischen Machtverhältnisse gesichert zu haben. Mittlerweile ist die
Erkenntnis wach geworden, daß diese Wahl nur eine Scheinhandlung ist.

Der Sinnder Wahlistnicht die Abgabe der Stimme,
sondern die mitverantwortliche Prüfung der Eigen—
schaften des zu Wählenden.
69
        <pb n="74" />
        F
In den parteiistischen Wahlen ist eine Möglichkeit dieser Prüfung
in jeder Beziehung ausgeschlossen. Das Wesentliche an der ganzen Wahl
wird der Wahlvorschlag. In Wirklichkeit bestimmen also nicht diejenigen,
die das Wahlrecht besitzen, sondern die, welche den Wählermassen den
fertigen Wahlvorschlag vorlegen. Der Wahlvorschlag erfolgt in Form
der Aufstellung einer Liste von Abgeordneten. Die Masse der Wähler
ist nicht in der Lage, die Aufstellung dieser Liste zu beeinflussen. Sie
wird in der Dunkelkammer der führenden Parteiclique verfertigt. Da
aber die Besitzer der Geldmittel in der Parteiclique einen ausschlag—
gebenden Einfluß haben, werden sie nur solche Namen auf der Liste
dulden, welche ihnen die Gewähr bieten, daß ihre Interessen vertreten
werden. Damit hat also der Besitzer des Privatunternehmens Partei
auch die Möglichkeit, die Abgeordnetensitze zu verteilen. Zum aller⸗
mindesten hat er auf die Verteilung einen maßgebenden Einfluß. Die
Erfahrung zeigt, daß in der Aufstellung der Abgeordnetenlisten der
Krisenpunkt des Parteiwesens liegt. Die Vorbedingung für den Erfolg
der Liste ist auch hier wieder der Einsatz der notwendigen Geldmittel
für Propaganda und Agitation.

Es ist eine bekannte Tatsache, daß die Geldgeber
der Partei diese notwendigen Geldmittel erst dann
zur Verfügung stellen, wenn die Liste der Abgeord—
neten ihren Wünschen entspricht.

Die vorherige Verpflichtung der Abgeordneten auf eine bestimmte
Politik und die nachherige Genehmigung der Liste durch die Geldherren
der Partei ist das nächste Entwicklungsstadium der Plutokratisierung. So
ist also die Wahl zu einer vollkommenen Scheinhandlung herabgewürdigt.
Sie besteht nur deshalb noch, weil man sich scheut, die Diktatur der
Parteiclique offen einzugestehen. Für den Fall, daß es selbst unter
diesen Verhältnissen nicht gelingt, den Wählern die Wahl einer bestimmten
Persönlichkeit aufzuzwingen, hat sich das Varteiwesen noch durch die
Reichsliste gesichert.

Nach dieser Einrichtung ist es möglich, die Wahl
von Persönlichkeiten durchzusetzen, welche selbst bei
bester Propaganda nicht in der Lage wären, die not-
wendige Anzahl von Stimmen innerhalbeines Wahl—
kreises auf sich zu vereinigen.
70
        <pb n="75" />
        Das Wesentliche dieser Wahl ist die Tatsache, daß der Wähler durch
den Parteiorganismus gezwungen wird, einen Caucus zu wählen. Dieses,
dem amerikanischen Parteileben entnommene Wort bedeutet die völlige
Ausschaltung alles Persönlichen in der Wahl. Der deutsche Wähler wählt
eine Liste, auf deren Zusammensetzung er keinen Einfluß hat.

Die parteiistische Führerschaft bleibt mit ihrer
Wählerschaft nicht verbunden.

Der Abgeordnete wird von seinen Wählern gleich nach der Wahl
getrennt und nimmt seinen Sitz im Parlament ein. Mit den Wählern
verbindet ihn eigentlich nur das Interesse, wiedergewählt zu werden. Alle
Grundbegriffe über das Verhältnis zwischen einem Führer und seiner
Gefolgschaft sind in diesem System ausgeschaltet. Man kann daher die
Abgeordneten auch nicht Führer ihrer Wähler nennen. Sie sind im besten
Falle ihre Vertreter. Da aber der Schwerpunkt der Stellung des Ab—
geordneten im Parteiorganismus liegt, ist es sein oberstes Interesse,
diesem, und nicht der Wählerschaft zu dienen. So schafft das parteiistische
System ein Führertum, welches in keiner Weise in der Gefolgschaft
wurzelt. Der Führer wird zum Anwalt der Parteiclique. Nur in
Bundesgenossenschaft mit den Besitzern der Werkzeuge zur Massen⸗
beeinflussung kann er seine Stellung halten.

So wird das vom Volke gewählte Führertum zum
Schritt macher und Bundesgenossen der plutokra—
tischen Gewalten.

Das Parlamentariertum

Im parlamentarischen Leben hat sich ein Berufsparlamentariertum
herausgebildet. Diese Berufsparlamentarier zeichnen sich durch die
geschickte Ausnutzung der parlamentarischen Taktik aus. Sie sind
Kenner aller Ränke und Listen, mit denen im Parlament gearbeitet
wird. Ihre ganze Gedankenwelt erschöpft sich in der Anwendung dieser
Listen zum Nutzen der Partei, oder zum eigenen Nutzen. Sie sind in
erster Linie die Träger der parteipolitischen Selbstsucht, die selbst die
Rücksichtnahme auf das Gesamtwohl der Nation in den Hintergrund
zreten läßt. Selbst das Vaterland wird den Interessen der Partei
71
        <pb n="76" />
        r
*
— 2e——2—&amp;æ——2!æç422æ2m— ——
geopfert. Es ist eine anerkaunte Tutsache, daß sich der wahre Wert des
Parlamentariertums von Wahl zu Wahl verschlechtert. Diese Ent—⸗
wicllung hat ihren Ursprung in der Bedeutung der selbstsüchtigen Partei—
fanatiker für die Erhaltung und den Aufstieg der Partei selbst. Zwischen
diesen und den Beauftragten besonderer Wirtschaftsgruppen können sich
diejenigen Parlamentarier, welche nur an das Gesamtwohl der Nation
denken, nicht halten. Sie werden mehr und mehr in den Hintergrund
gedrängt.

Das Parlament

Nach der Lehre der parteiistischen Demokratie vereinigen sich die
Volksvertreter im Parlament. Wie schon der Name ausdrückt, ist das
Parlament nur eine Zusammenfassung von Sprechern oder Vertretern,
nicht aber eine Zusammenfassung der Führer. Die Abneigung des
Volkes gegen die moderne Staatsordnung hat das Fremdwort Parlament
wörtlich überseßt. Das Volk nennt das Parlament die Schwatzbude.

Das Leben dieses Parlamentes ist die beste Ver—
körperung der ganzen parteiistischen Demokratie.

Das ganze Unwesen des Parteiismus findet hier seinen sinnbildlichen
Ausdruck. Der Deutsche Reichstag sollte eigentlich nach den Wünschen
des Volkes die Zusammenfassung der obersten Führer des ganzen Reiches
sein. In ihm sitzt nahezu ein halbes Tausend von Abgeordneten der
verschiedensten Parteien. Schon der Charakter der Verhandlungen
widerspricht dieser hohen Würde. Lärmende Kundgebungen, Klappern
mit Pultdeckeln und wüste Schimpfereien sind an der Tagesordnung.

Eine Führerschaft, die sich solchen Ausschrei—
tungen hingibt, muß das Vertrauen des Volkes
derlieren.
Die Organisation des Parlamentes selbst legt ein beredtes Zeugnis
für die Ohnmacht des ganzen Systems ab. Der Vorsitzende verfügt
noch nicht einmal über so viel Führerrechte, daß er die rein äußerliche
Ordnung aufrechterhalten kann. Wenn es einem Teil der Abgeordneten
einfällt, die sachlichen Verhandlungen zu stören, so hat der Vorsitzende
das Recht, mit einer Glocke zu läuten und sie an ihre Pflicht zu mahnen.
72
        <pb n="77" />
        —

Die Tatsachen beweisen, daß diese Mahnungen oft genug ungehört ver—
hallen. Der Vorsitzende muß dann vor dem lärmenden Haufen kapitu—
lieren und die Sitzung aufheben.

Hierin versinnbildlicht sich die ganze Zuchtlosig—
keit und Ohnmacht eines Systems, in dem der Begriff
von staatsbürgerlicher Freiheit zu einem bloßen
Wortherabgesunken ist.

Jeder Augenzeuge einer Parlamentssitzung wird zum Gegner des
parlamentarischen Systems.

Das Gebaren der Varlamente bereitet ihren
Sturz vor.

Die Abgeordneten befinden sich auch als Mitglieder des Parlaments
unter dem diktatorischen Zwang der Parteiorganisation. Die Abgeord⸗
neten einer Partei werden in Form der Fraktion zusammengefaßt. Dem
Willen dieser Fraktion müssen sie sich unterwerfen. Wenn sie dieses
oerweigern, werden sie von der Partei ausgeschlossen und verlieren damit
die Möglichkeit, bei einer Neuwahl wiedergewählt zu werden. Ver—
jassungswidrige Eigenbestimmungen der Parteien verordnen sogar die
Niederlegung des Mandats für den Abgeordneten, welcher sich dem Frak—
tionszwang nicht unterwirft.

In der Fraktion selbst aber erscheinen wieder die
Beldherren der Parteien oder ibre Beauftragtenals
die wahren Gebieter.

Keine Fraktion kann gegen ihren Willen angehen, weil sonst die
Partei gesährdet ist. Auch hier wieder bewahrheitet sich die Tatsache,
daß der Besitzer des Parteiorganismus die ausschlaggebende Gewalt in
dänden halt.

Die ausübende Gewalt, die Regierung, wird durch die jeweilige
Koalition gebildet. Jede Koalition ist ein Kuhhandel. Sie kommt durch
gegenseitige Zugeständnisse der Fraktionen zustande.

Beider Unsicherheit dieser Vereinbarungen ist es
unmöglich, eine starke Regierung zu bilden.

Jede Regierung lebt nur von dem geschickten Ausgleich der vor⸗
handenen Parteigegensätze. Also auch sie ist zur Ohnmacht verdammt.
Auch sie ist letzten Endes der einzig wahren Gewalt, der des Geldes,
73
        <pb n="78" />
        ausgeliefert. Keine parlamentarische Regierung kann sich ohne Zu—
stimmung der Plutokratie halten. Wenn es ihr dennoch auf Grund
zufälliger Verhältnisse gelingt, sieht sie sich der einmütigen Hetze der
gesamten Plutokratie gegenüber.

Die Plutokratie

Unter Plutokratie verstehen wir die Beherrschung des Volkes durch
die großen Geldmächte. Die Plutokratie der Welt hat ihren Mittelpunkt
in den Geldfürsten der Wallstreet von Neuyork. Die deutsche Plutokratie
gründet sich auf dem politischen Einfluß der großen Geldmächte Deutsch—
lands. Diese Geldmächte sind eine anonyme Gewalt. Die moderne
Verschachtelungskunst der wirtschaftlichen Riesenunternehmungen ist
so weit fortgeschritten, daß die wahren Besitzverhältnisse unbekannt bleiben.
Dieses verdient besondere Beachtung, weil die wahren Besitzer auch Aus—⸗
länder sein könrnen. Um so unerträglicher ist für das deutsche Voll die
politische Herrschaft dieser anonymen Gewalten. Der Einfluß der Pluto—
kratie auf die Parteien ist dargelegt. Sie begnügt sich aber nicht damit,
nur einen Weg zur Befestigung ihrer Macht zu beschreiten. Sie legt
daher ihre Hand auf alle Mittel, mit denen sie in der Lage ist, die
Massen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Hierzu gehört in erster Linie
die Presse. Je weniger Organisation das Vollk besitzt, um so ausschlag—
gebender ist die Macht der Presse. In der Erkenntnis dieser Tatsache
trachtet die Plutokratie nach der Unterwerfung der Presse unter ihre
GBeldmacht. Sie hat damit nicht nur die Herrschaft über die Massen,
sondern auch die abermalige Herrschaft über die Parteien. Die Parteien
als Massenorganisation sind von der Gewalt der Presse abhängig. Die
deutsche Inflationszeit bot der deutschen Plutokratie genug Gelegenheit,
zahlreiche Zeitungen aufzukaufen und in ihren Dienst zu stellen. Darüber
hinaus aber hat sich die Plutokratie auch die Herrschaft über das Nach—
richtenwesen gesichert. Da die kleinen Zeitungen nicht in der Lage sind.
ihre Nachrichten aus aller Welt selbst zu beschaffen, sind sie gezwungen,
sich auf die Nachrichten der plutokratischen Pressebureaus zu stützen. In
Deutschland gibt es nur noch wenige solcher Presse- und Nachrichten—
bureaus, welche nicht im Besitz der plutokratischen Gewalten sind. Mit
dieser Macht ist die Plutokratie in der Lage, das ganze Geistesleben und

74
        <pb n="79" />
        ——⸗
—— ——

das ganze politische Leben zu bestimmen. Alle Personen in der Politik,
in der Kunst und in der Wirtschaft, welche ein notwendiges Interesse
daran haben, der breiten Offentlichkeit ihre Ansichten, ihre Werke oder
ihre Erfindungen mitzuteilen, werden damit abhängig von den pluto⸗
kratischen Machtmitteln. Diese Macht geht so weit, daß eine einzige
gerissen formulierte Nachricht genügt, um irgendeine Persönlichkeit des
offentlichen Lebens restlos abzutöten. Die breite Offentlichkeit erfährt
nicht, woher die Nachricht stammt, und glaubt nicht, daß ihr Inhalt
erlogen sein kann. Der Betroffene selbst verfügt in den meisten Föllen
nicht über die Beeinflussungsmittel, sein Ansehen in der Offentlichkeit
wiederherzustellen.

Die Beeinflussungsmittel der Plutokratie
gleichen einem Kanalsystem, durch das nur der
Wasser hindurchpumpenkann, der an der Mündungs—
stelle des gesamten Systems sitzt.

Eine Gegenwirkung ist nur dem möglich, der über ein anderes
System zur Massenbeeinflussung verfügt.

Uber alle diese Wege der Machtentwicklung hinaus versucht die Pluto⸗
kratie die eine Macht noch zu unterwerfen, welche ihr einen Widerstand
entgegensetzt. Diese Macht sind die Bünde, die im Gemeinschaftsgedanken
wurzeln. Ihre Sendung ist es, der völligen Plutokratisierung Deutsch⸗
lands einen Wall entgegenzusetzen. Es wird ihnen nur gelingen, wenn
sie sich selbst von jeder plutokratischen Beeinflussung fernhalten, und
wenn sie es verstehen, einen Volksgedanken an ihre Fahnen zu heften,
der ihnen durch seine Lauterkeit und Gerechtigkeit die Bundesgenossen⸗
schaft aller der Volkskreise sichert, welche willens sind, sich der Geld—
herrschaft engegenzustellen.

Verfassung und Parteiismus
Die Verfassung von Weimar ist die Grundlage der gegenwärtigen
Staatsordnung. Die Unzulänglichkeit dieser Verfassung ist dadurch
bewiesen, daß der größte Teil ihres Inhalts durch das Parlament außer
Kraft gesetzt worden ist. Die gegenwärtige Handhabung der republika⸗
nischen Staatsgewalt widerspricht in jeder Beziehung den Grundsätzen
der Weimarer Verfassung.
73
        <pb n="80" />
        c
—

Der oberste Gruudsatz lehrt, daß die BStaats—
gewalt vom Volke ausgehe. Dieses ist basFundament
desgesamten Werkes von Weimar. Dieses Fundament
st bereits völlig zerstört. Das Volk ist völlig aus—
zeschaltet.

Seine Mitverantwortlichkeit am Staatswesen ist nur noch ein Schein.
Die Staatsgewalt handelt gegen den Geist der Verfassung von Weimar,
indem sie die Herrschaft des Geldes an Stelle der Herrschaft des Volkes
uläßt. Sie handelt ferner gegen die Verfassung von Weimar, indem sie
den Fraktionszwang im Parlament gestattet. Er widerspricht dem Grund⸗
zesetz der Verfassung, daß jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen
derantwortlich sein soll.

Allein auf Grund dieser beiden Tatsachen ist die
Berfassung von Weimar durch die gegenwärtige
dandhabung der Staatsordnung einfach außer Kraft
gesetzt.

Die jungdeutsche Bewegung sieht in der Verfassung von Weimar
leineswegs die Verfassung des zukünftigen Volksstaates. Sie hält diese
Berfassung des Deutschen Reiches für eine Übergangsverfassung. Sie sieht
jedoch in den Grundgedanken die Möglichkeit der Entwicklung zum Volks⸗
staat. Gerade diejenigen Grundgesetze, an denen die Ubergangsbewegung
zum Volksstaat anknüpfen kann, sind durch verfassungswidrige Anord⸗
nungen oder geduldete Tatsachen ausgeschaltet. Die jungdeutsche Be—
wegung sieht in der Verfassung von Weimar die Möglichkeit einer evolu⸗
lionären und verfassungsmäßigen Entwicklung zum Volksstaat. Sie wird
daher die Grundgesetze dieser Verfassung verteidigen, um auf ihnen das
vollkommen neue Gebäude einer Verfassung des Volksstaates aufzubauen.

Die jungdeutsche Bewegung ist darum in ihrem
ßampfverfassungstreu. Ihre Gegner, die plutokra—
tischen Gewalten, haben die Verfassung gebrochen.

Der jungdeutsche Kampf gegen die Verfassungsbrecher folgt der ver⸗
jassungsmäßigen Losung, daß die Gewalt vom Volke ausgehen soll. Die
Vergangenheit der Republik hat gezeigt, daß das nach den gegenwärtigen
Begriffen organisierte Volk nicht in der Lage ist, die Gewalt auszuüben.
Das Volk war Masse und verlor die Gewalt an eine verfassungswidrige
Plutokratie.

75
        <pb n="81" />
        Die jungdeutsche Lehre vom Volksstaat fordert die
Abertragungder Gewaltandas organischgegliederte
Volk. Diese Forderung entspricht dem Inhalt der
VBerfassung von Weimar.

Die Zersetzung des Parteiismus

Die Zersetzung des Partetismus ist in vollem Gange. Das Volk
erkennt, daß es seiner Macht zugunsten der Geldmächte beraubt ist.
Die Parteien zerstören sich gegenseitig. Die Parteien spalten sich. Was
lich spaltet, spaltet sich weiter.

Das partelistische System ist auf Grund seiner Ohn⸗
macht nicht in der Lage, das Volk zu führen.

Diese Erkenntnis dämmert in den breiten Massen. Die Aufleh⸗
nung gegen das System zeigt sich zunächst in der Parteimüdigkeit. In
hellen Scharen verlassen die deutschen Staatsbürger die Parteigebilde.
Die Partei der Nichtwähler wächst zur Revolution gegen das System
heran. Sie hat stellenweise bereits 50 Prozent der Staatsbürgerschaft
erfaßt. Bei weiterem Fortschreiten dieser Entwicklung ist der Nach⸗
weis erbracht, daß die Mehrheit des deutschen Volkes den Parteiismus
als Mittler zum Staat ablehnt. Diese Ablehnung ist der Beginn des
Kampfes für den Volksstaat.

Das deutsche Volk ist des Betruges überdrüssig, der an ihm ver—
übt wird. Es hat den Parteiismus als den Schrittmacher der Pluto⸗
kratie erkannt.

Die deutsche Sendung der Gegenwart

Das Jahrhundert der Demokratie hat in einem fluchwürdigen Zu⸗
stand elender Knechtschaft geendet. An Stelle der absolutistischen
Fürsten erbdynastischer Herkunft sind am Ende dieses langen Ringens
die absolutistischen Fürsten des Geldes getreten. Das verfassungs-
feindliche parteiistische System trägt die Schuld an dieser Entwick⸗
lung. Unter der Duldung der Staatsgewalt ist das deutsche Volk
in gemeinster Weise betrogen worden. Der Sieg der materialistischen
Weltanschauung wurde auf den zertrümmerten Fundamenten der
77
        <pb n="82" />
        Weimarer Verfassung aufgebaut, deren Sinn Sozialismus sein
iollte. Die Herren der Hochfinanz schicken sich an, die neue Gewalt⸗
herrschaft zu befestigen. Kein ehrlich denkender deutscher Staats—
bürger weiß mehr ein noch aus. Parteifanatiker und Drahtzieher
bestimmen das deutsche Schicksal. Ein Betrug ohnegleichen droht den
auferstandenen Idealismus der Nation zu töten. Ratlosigkeit hat die
»ejahenden Kräfte des Volkes ergriffen. Die Stunde ist gekommen,
in der die Täuschung über diesen Zustand aufhört. Die Nation will
Wahrheit im Gegensatz zu Ausbeutern und Drahtziehern. Die Nation
vill staatsbürgerliche Gerechtigkeit an Stelle von Lüge und Unrecht.
Das deutsche Volk hat selbst in dieser bedauerlichen Revolution einen
majestätischen Beweis seiner Mündigkeit, seiner Ordnungsliebe und
eines Rechtes zur Volksherrschaft erbracht. Die parteipolitischen Be⸗
zriffe von rechts und links, immer wieder erneut durch den Fana⸗
tismus kleiner Geister und die zielbewußte Beutegier von Draht⸗
ziehern und Nutznießern, haben ihren Sinn verloren. Die nationale
Erhebung des erwachten Volkes wurzelt in Freiheit, Brüderlichkeit
und Pflichterfüllung.

Die nationale Volksbewegung der Vergangenheit
zertrümmerte den fürstlichen Absolutismus mit seinem
Begriff des Besitzes von Land und Leuten. Die natio—
nale Bewegung der Gegenwart soll den plutokratischen
Absolutismus im Begriff des Besitzes von Vartei und
Bolksmeinung zerstören.

An die Stelle dieses Systems der modernen parteiistischen Demo—
lratie setzt sie den Begriff vom Volksstaat.

Sein Inhalt ist die mündige Selbstverwaltung im
Zeichen einer organischen Struktur.

Die Gemeinschaft der Staatsbürger soll die Wiege des politischen
Willens sein, nicht mehr der Säckel der geldgewaltigen Herren der
Hochfinanz. Der Wille zu dieser Erhebung geht weit über die Grenzen
des Deutschen Reiches hinaus. Er hat alle Völker ergriffen.

Das Zeichen des Jahrhunderts ist nicht eine Staats⸗
krise des Deutschen Reiches allein, sondern eine Staats—
krise aller Aulturvölker, welche auf Grund ihres Wertes
noch ein Anrecht auf Mundigkeit besitzen.

— 15

240
        <pb n="83" />
        Das deutsche Volk hat die Gelegenheit, weil es auf Grund der
Ereignisse zu herber Erkenntnis gezwungen ist, in der Revolution des
20. Jahrhunderts an die Spitze der Kulturnationen zu treten. Es
kann diese Gelegenheit nur nützen, wenn es eine Staatsordnung er—
indet, welche die Völker von der fluchwürdigen Herrschaft des Geldes
erlöst. Diese Erlösung ist der Wille und Wunsch aller Kultur—
nationen. Sie herbeizuführen ist unsere deutsche Sendung. Mit
der Erfüllung dieser Sendung ist ein neuer Aufstieg des deutschen
Volkes im Rate der Völker verbunden. Die Waffen sind uns ge—
nommen. Der Geist ist uns geblieben. Dieser Geist muß dem neuen
Jahrhundert einen neuen Sinn geben. Die Losung lautet:

über die Brechung der parteiistischen Demokratie
zur Begründung des Volksstaates.

Die Lösung dieser Frage bedeutet die Wiedergeburt Deutschlands
und die Wiederherstellung deutschen Ansehens in der Welt. Nach dem
schreckensreichen Lärm der Waffen verblaßt der Ruhm kriegerischer
Erfolge. Die Menschlichkeit kommt wieder zu ihrem Recht. Die Er—
folge der Geistigkeit gewinnen neue Bedeutung.

Der Neubau der Staaten ist der Kernpunkt der neuen
Weltbewegung. In ihr muß Deutschland in Front gehen.

79
        <pb n="84" />
        <pb n="85" />
        VI. Abschnitt

* —
—— 764 *
Bliothec
J
15 —
*7 R —
7 2

int

Die Lehre von der Gemeinschaft

Der Begriff Gemeinschasft
Die Gemeinschaft ist eine Zusammenfassung von
Menschen, welche sich ihrer Schicksalsverbundenheit
bewußt sind und welche in einer ideellen Verbunden—
heit miteinander vertreut werden.
Die Verbundenheit einer wahren Gemeinschaft kann niemals aus
einer materiellen Interessengleichheit bestehen. Die wahre Gemein—
schaft lebt nur dort, wo der gemeinsame Dienst an ideellen Gütern
die Menschen miteinander verbindet. Nur der Dienst an ideellen
Gütern ist in der Lage, die materiellen Interessen der Menschen so weit
auszuschalten, daß sich eine seelische Verbundenheit als höchste Bin—
dung von Mensch zu Mensch herausschälen kann. Das unumgängliche
Erfordernis zur Vertreuung von Menschen im Geiste der Gemein—
schaft ist die Begründung einer Freundschaft, die nicht aus Formen
besteht, sondern in der Offenbarung der Charaktere beruht. Die Vor—
bedingung einer solchen Bindung ist ein vorurteilsloses Sichkennen⸗
lernen. Dieses vollzieht sich in einem Zusammenleben im Zeichen
völliger Gleichheit an Achtung, Recht und Pflicht. In der Gemein—
schaft müssen sich alle Menschen bekannt sein. Der Einzelne ist nicht
Nummer für die Gesamtheit, nicht eine unbekannte Größe, wie in
der Masse, sondern ein verantwortliches Glied des Ganzen, über das
die Gesamtheit ein individuelles Urteil fällt.

31
        <pb n="86" />
        —
——

Die Gemeinschaft stellt nicht die Vorbedingung, daß
alle Menschen gleich sind. Sie stellt aber wohl die Vor—
bedingung, daß es über alle Verschiedenheiten der Ein—
zelnen hinweg etwas Gleiches in allen gibt, nämlich
das Bekenntnis zum Sinn und Zweck der Gemeinschaft.

Dieses ideelle Band muß sich durch alle Herzen ziehen. In der
Gemeinschaft darf es keine anonhme Größe geben. Alles muß offen
und klar darliegen, was sich im Rahmen der Gemeinschaft vollzieht.
Das Bekenntnis zur Gemeinschaft ist ureigenstes deutsches Gut. Wo
der Geist der Gemeinschaft die Gliederung deutscher Menschen be—
stimmte, haben diese Deutschen von jeher das Größte geleistet. Der
größte Beweis für die Richtigkeit dieser Behauptung liegt in der
Frontkameradschaft des Weltkrieges begründet. Das große Erlebnis
dieser Frontkameradschaft lebt in dem heutigen Geschlecht fort. Dieses
Geschlecht hat mit der Frontkameradschaft die Größe und Kraft jed—
weder Gemeinschaft erkannt. Es hat sich hiermit auch zu der Er—
kenntnis durchgerungen, daß die Gemeinschaft das Element der
Staatenbildung ist. Darum will das Frontgeschlecht seinen Staat,
den Volksstaat der Zukunft, auf diesem Element aufgebaut sehen.
Der Gedanke der Frontkameradschaft, welche in ihrem Wesen durchaus
Gemeinschaft war, war für Millionen etwas Greifbares. Er ist auch
heute noch ein Begriff, dessen klarer Inhalt den meisten verständlich ist.
Darum ist es eine Notwendigkeit, den Begriff von der staatsbürger—
lichen Gemeinschaft aus dem greifbaren Begriff der Frontkamerad⸗
schaft abzuleiten. Auch die Frontkameradschaft war eine Gemein—
schaft zu ideellem Zweck, aller materiellen Bindungen enthoben. Alle
Voraussetzungen für das Wesen einer staatsbürgerlichen Gemeinschaft
treffen auch für das Wesen der Frontkameradschaft zu.

Der Zweck der Frontgemeinschaft war die Vertei—
digung des Vaterlandes. Der Zweck der staatsbürger—
bichen Gemeinschaft soll Errichtung des Volksstaates
sowie dessen Erhaltung und Verteidigung sein.

Das materialistische Zeitalter baute das Haus „Staat“ mit Bau—⸗
steinen aus materiellem Stoff. Das idealistische Zeitalter will mit
Bausteinen aus ideellen Stoffen bauen. Dieser Baustein ist die aus
ideellen Werten geformte Gemeinschaft.

42
        <pb n="87" />
        Gemeinschaftsbildung
Vorbedingung für die Bildung der Gemeinschaft
ist die Entfesselung eines Gemeinschaftslebens. Die
Gemeinschaft selbst kann nur die Frucht des Gemein—
schaftslebens sein.

Unter dem Gemeinschaftsleben versteht man das tätige Zusam⸗
menleben aller Glieder einer Gemeinschaft. Bei der sozialen, kon—
fessionellen und sonstigen Verschiedenheit der einzelnen Staatsbürger
ist es nicht möglich, unter ihnen ein Gemeinschaftsleben zu entfachen,
welches seinen Zweck im Zusammensein an sich sieht. Ein Zusammen—
leben ohne bestimmte Aufgabe, welches nur Selbstzweck ist, ist nur
unter gleichen Menschen möglich. Das Gemeinschaftsleben der Un—
gleichen ist nur dann möglich, wenn es einem sittlichen Zweck geweihl
ist. Der sittliche Zweck ist dann eben das Einende und Gleich—
machende. Als sittlicher Zweck einer Gemeinschaft ist uns bekannt:
die Verteidigung des Vaterlandes aus der Frontgemeinschaft, der Zu—
sammenschluß in tiefster Not als Notgemeinschaft.
Die Lehre vom Volksstaat fordert die Bildung einer
neuen Gemeinschaft: die Gemeinschaft des friedlichen
staatsbürgerlichen Dienstes am Volksstaat.
Um diese Gemeinschaft zu schaffen, ist es notwendig, ein staats⸗
bürgerliches Gemeinschaftsleben zu entfesseln, dessen höchster Zweck
dieser Dienst ist. Seine Möglichkeit stößt freilich in einem Geschlecht
auf Unglauben, welches, im Geiste des Untertanentums gefangen, gar
nicht oder nur schwer davon zu überzeugen ist, daß man diesen Dienst
am Volksstaat als etwas ebenso Großes und Ernstes hinstellen kann,
wie jenen hohen Dienstbegriff der Landesverteidigung, der seit einem
Jahrhundert der Inbegriff selbstlosen Dienstes am Vaterland war. Der
einzige Unterschied, welcher hier auftritt, ist die Tatsache, daß das
neue Geschlecht für seinen Volksstaat jene Dienstfreudigkeit in staats⸗
bürgerlicher Beziehung wie einst in ——

Um ein Gemeinschaftsleben zu entfesseln, ist es notwendig, die
Glieder dieser Gemeinschaft mit dem Zweck dieses Dienstes so oft zu
vereinen, daß sich in ihnen die Werte der Gemeinschaft bilden können.
43
        <pb n="88" />
        ã

Dazu ist ein gewisser Zwang notwendig, nämlich der Zwang zum
Zusammensein.

Bei aller Verehrung der Freiheit kann keine Ge—
meinschaft auf diesen Zwang verzichten. Es ist der
Zwang vom Chaos zur Struktur, der Zwang von der
Masse zur Gemeinschaft.

Wenn dieser Zwang zum Zusammensein und Zusammenleben
nicht da wäre, so würde der Gegensatz über das Einigende siegen.
Die Gefühle der Gemeinschaft könnten die Schranken der Fremdheit,
die zwischen den einzelnen Menschen errichtet sind, nicht sprengen.

Wo aber deutsche Menschen mit einem ideellen Zweck miteinander
vereint sind, da bildet sich ganz naturgemäß jene Bindung der Freund⸗
schaft, welche man als „deutsche Treue“ seit Jahrhunderten gepriesen
hat. Diese „deutsche Treue“ als höchstes Merkmal unseres Volkstums
ist in der Verwirrung der gegenwärtigen Begriffe fast untergegangen.
Der Begriff ist strittig geworden, weil man vergessen hat, daß er nur
in seelischer Verbundenheit wurzeln kann. Das Bekenntnis zur Ge⸗
meinschaft wird ihn wieder neu aufleben lassen als die unzerreißbare
Bindung zwischen deutschen Menschen, welche, innerlich überzeugt und
ergriffen, einer wahren deutschen Gemeinschaft dienen können.

Menschen auf ideeller Grundlage aneinander binden, miteinander
vertreuen, heißt die Gemeinschaft schaffen. Die Bindung verstärkt sich,
sobald sich das Gemeinschaftsleben selbst eine Überlieferung ge—
schaffen hat.
Uberlieferung in diesem Sinne (Tradition) ist die
Fülle der gemeinsam verlebten Stunden, gemeinsam
durchdachter Gedanken und gemeinsam durchkämpfter
Kämpfe.

Wenn der eiserne Zwang zur Gemeinschaft erst diese UÜberliefe⸗
rung unter deutschen Menschen geschaffen hat, so wird sie bei der
hohen Verehrung des Deutschen für jedwede UÜberlieferung zu einem
um so festeren Bindemittel. Die Voraussetzung dieser Bindung an
sich, ohne die keine Gemeinschaftsbildung möglich ist, ist eine gerechte
und brüderliche Ordnung des Gemeinschaftslebens, so daß jedes ein—
zelne Glied von jenem Gemeinschaftsgefühl durchdrungen wird, welches
ihm die Gemeinschaft der Brüder zur Familie, zur Heimat macht.
84
        <pb n="89" />
        Einzelmensch und Gemeinschaft

Das seelische Ziel in der Revolution des 20. Jahrhunderts ist
der Übergang vom Materialismus zum Idealismus. Der Materia—
lismus ist die Frucht eines Systems der Verantwortungslosigkeit und
der Masse. Der Idealismus ist die Unterordnung des eigenen Ich
unter die Erfordernisse einer größeren Gesamtheit von Menschen. Die
Menschen selbst sind die Frucht ihrer Erziehung. Erziehung im weiteren
Sinne ist die gültige Ordnung des Lebens der Menschen.

Wenn der einzelne Mensch aus seiner materialisti—
schen Lebensordnung und einer damit verbundenen ma—
terialistischen Weltanschauung zum Idealismus ge—
führt werden soll, so muß er in eine Lebensordnung
versetzt werden, deren erzieherisches Ergebnis das Be—
kenntnis zum Idealismus ist.

Der Einzelmensch steht zur Gemeinschaft in einem anderen Ver—
hältnis als zur Masse. Er wurzelt in der Gemeinschaft mit seiner
Seele. Der deutsche Mensch wird um so mehr mit seiner Seele in
der Gemeinschaft wurzeln, weil der ganze Inbegriff einer historisch
gewordenen Sehnsucht seine Verwirklichung nur im Geiste der Ge—
meinschaft finden kann. Wenn die Lebensordnung der Gemeinschaft
den Idealen deutscher Art entspricht, dann ist der Einzelmensch auch
mit der Gemeinschaft so verbunden, wie die Lehre des Freiherrn vom
Stein sie von dem Volksstaat der Zukunft fordert. Das Treubekennt—
nis des Einzelmenschen zur Gemeinschaft, das in ihm erwachende
Gemeinschafts⸗ oder Heimatsgefühl ist dann gleichbedeutend mit der
Wiedergeburt wohlverstandenen Nationalgefühls, wenn die so ge—
schaffene Gemeinschaft dem Einzelmenschen Volk und Staat verkörpert.
Das Wesen einer jeden politischen und nationalen Ordnung besteht
darin, dem Verhältnis zwischen Einzelmensch, Familie, Volk und
Welt den richtigen Sinn und den richtigen Klang zu geben. Wenn der
Einzelmensch im richtigen Verhältnis zu einer Gemeinschaft steht,
welche ein Teil von Volk und Staat ist, dann ist alles weitere nur
noch eine Frage des Einbaues dieser Gemeinschaft in die gesamte

Struktur des Volksstaates. Es findet also der deutsche Mensch sein
wahres nationales Verhältnis zum Volksstaat auf dem Wege über
die Genteinschaft wieder.
84
        <pb n="90" />
        Deutsche Eigenart und Gemeinschaftsgedanke

Ein jedes Volk hat seine Wesensart, die durch Vergangenheit und
Blutzusammensetzung bestimmt ist. Der deutschen Idealgestalt, dem
deutschen Michel, wird eine gewisse Ungewandtheit und Fremdheit zu—
geschrieben. Diese Fremdheit tritt beim Deutschen überall da auf,
wo ihm Menschen gegenüberstehen, mit denen er eine innere Fühlung
noch nicht besitzt. Der Grund der Fremdheit liegt in dem hohen
Begriff von Freundschaft, welcher dem Deutschen zu eigen ist. Eine
freundschaftliche Bindung an den Mitmenschen ist beim Deutschen
besonders schwer zu knüpfen. Wenn sie aber geknüpft ist, so ist sie
dafür um so fester. Es genügt nicht, diese Feststellungen deutscher
Wesensart für die Beurteilung des Deutschen im engen Kreise des
Privatlebens zugrunde zu legen. Dieser Charakterzug ist so aus⸗
geprägt, daß man ihn vom staatsmännischen Gesichtspunkte der volks—
gemeinschaftlichen Neuordnung ganz besonders beachten muß. Das
große Bismarck-Wort:

„Der Deutsche taugt erst dann etwas, wenn er eine
halbe, besser noch eine ganze Flasche Wein im Leibe hat“,
hat sinnbildliche Bedeutung. Bismarck bringt damit zum Ausdruck,
daß der Deutsche durch irgendeine Triebkraft aus seiner Fremdheit
gelöst werden muß, um seine ganzen Kräfte für höchste Leistungen
einzusetzen. Diese Triebkraft erschien in der deutschen Vergangenheit
meist in Form der Erkenntnis tiefster Not und des Willens, alle Kräfte
zur Aberwindung dieser Not zusammenzuraffen. Wenn das deutsche
Volk vom größten Unglück niedergeworfen war, hat es stets die Kraft
besessen, seine Schwäche zu überwinden und einen mitreißenden Rhyth⸗
mus des Willens aufzubringen. Das Geheimnis dieser unsichtbaren
Kraft ist darin zu suchen, daß die Not den Deutschen zwang, seine
Fremdheit zu überwinden, kalte Formen zu sprengen und sich dem
ureigensten Sinne seines Wesens, dem Gefühl der Gemeinschaft zu—
zuwenden. Solange der geistige Inhalt des Gemeinschaftsgedankens
auch den Inhalt des Staates ausmachte, war der Deutsche mit seinem
Staatswesen auf das innigste verbunden. Sobald aber artfremde
Rechts⸗ und Staatsbegriffe das Sein des Staates von dem seelischen
Leben der Nation trennte, begann die Abneigung des Deutschen gegen
den Staat und die Verwirrung des deutschen Volkstums.
86
        <pb n="91" />
        Der Sinn des Deutschen für den sittlichen Wert der Gemeinschaft
zeigt sich gerade in heutiger Zeit in dem starken Hang nach Vereins⸗
und bündischem Leben. Der Sinn dieses Dranges besteht in der Sehn⸗
sucht nach engerer Verbundenheit auf der ideellen Grundlage des Ge⸗
meinschaftslebens. In den beiden großen Freiheitsbewegungen des
19. und 20. Jahrhunderts tritt dieser Drang nach ideeller Bindung mit
elementarer Gewalt in den Vordergrund. Wenn wir die ganze politische
Bewegung unserer Zeit betrachten, so sehen wir das ganze bündische
Wesen auf der Rechten wie auf der Linken in Empörung gegen alle
Versuche, das Staatsbürgertum ohne seelische Bindung und ohne
ideelle Begründung nach seelenlosen oder materiellen Gesichtspunkten
zu organisieren. Die bündische Organisation des Frontgeschlechts
unserer Zeit überrennt die alten Vereinsbindungen des 19. Jahrhun⸗
derts, obwohl auch deren Ursprung und Sinn ihnen durchaus verwandt
ist. Der Grund dieser Entwicklung ist darin zu suchen, daß dem heu⸗
tigen Frontgeschlecht die seelische und ideelle Gebundenheit der Ver—
gangenheit nicht genügt. Es ist tiefer vom Willen zur Gemeinschaft
durchdrungen und stellt höhere Ansprüche an die inneren Bindungen
eines freien und selbstbewußten Staatsbürgertums im Geiste der Ge—
meinschaft. An diesem Beispiel erläutert sich auch der beginnende ge—
waltige Kampf zwischen Bünden und Parteien.
Das Parteiwesen ist der Grundtypformaler Organi—
sationskunst mit verflachender Wirkung im Gegensatz zu
einer herzenerfassenden Gemeinschaftsbildung werte—
schaffender und erhebender Natur.
In diesem Kampfe haben die Bünde die wertvollsten Triebe deut—
scher Wesensart auf ihrer Seite. Ihre Pflicht ist es, das staaten⸗
hildende Geheimnis des deutschen Gemeinschaftsgedankens zu erkennen
und es zum Elixier der Revolution des 20. Jahrhunderts zu erheben.
Die Wiedergeburt Deutschlands hat mit dem Jahre 1806 begonnen.
Das Losungswort der damals entstandenen Bewegung heißt: „Volk
und Staat müssen eins sein.“ Diese Einheit geht nur über den Sieg
des Gemeinschaftsgedankens, die Rückbesinnung auf die markanteste
Eigenart deutschen Volkstums und deutschen Wesens.

44

Te
*
        <pb n="92" />
        2
———

Bittliche Erhebung im Jeichen der Gemeinschaft

Jedes Ereignis, welches die Herzen der Millionen ergreift und
höher schlagen läßt, bringt den Völkern den Geist einer neuen Zeit.
Erstarrte Anschauungen geraten in Bewegung. Gewordene Formen
bersten und brechen. Die Flut neuer Empfindungen zerbricht die
Schranken einer, wenn auch ehrwürdigen, aber doch in Formen er—
starrten Vergangenheit. Aus der Erregung der Geister quellen neue
Triebe und Kräfte hervor, neue Kämpfer erscheinen auf dem Plan als
Qünder der Erkenntnis einer neuen Zeit. Mit elementarer Gewalt
wird das Greisenhafte zur Seite geschoben, an seine Stelle tritt die
Verjüngung. Auch die Frontbewegung von 1914 gebar diesen Willen
zu sittlicher Erhebung. Eine neue Welt erstand dem kämpfenden Ge⸗
schlecht. An den Lagerfeuern im Felde erscholl ein Raunen von neuen
Idealen und neuen Hoffnungen. Die Revolution des 20. Jahrhunderts
wurde eingeläutet. Geistige Erhebung war der Sinn der Bewegung,
welche sich an die großen Ereignisse anschloß. Wohl war es noch kein
gestaltender Wille, aber der Keim zu dem, was heute immer klarer
als Hochziel erkannt wird, war gelegt worden. Diese sittliche Tat von
1914 ist heute strittig geworden. Der Obrigkeitsstaat hat es nicht ver—
standen, diese sittliche Erhebung zu pflegen und fortzusetzen. Eine neue
materialistische Welle überflutete alles. Aber eine Erkenntnis ist doch
geblieben, daß der Wille, den die sittliche Tat von 1914 geboren hat,
entschlossen ist, alles Fremde, Formenerstarrte und Greisenhafte über
Bord zu werfen und für eine junge, freie und gerechte Zukunft zu
kämpfen.
Masse verdirbt, Gemeinschaft erhebt.
In der Masse keimen die bösen Triebe der Selbstsucht. Im Dunkel
ihrer Gesetzlosigkeit und Anonhmität unbewacht, und jeder Verantwor⸗
tung bar, strebt der Ichling skrupellos nach seinem Gewinn. In der
Gemeinschaft aber sind alle Augen auf jeden Handelnden gerichtet
Die Gemeinschaft prüft und prüft vom Standpunkt des Gemeinwohles.
Die Masse lobt den lautesten Schreier, sie lobt den Mimen, der sie
mitzureißen versteht. Die Gemeinschaft lobt nur den, von dessen
Selbstlosigkeit sie überzeugt ist. Die Masse urteilt nach dem einen Akt,
den der Mime vor ihr aufführt. Die Gemeinschaft beurteilt jeden Mit—
88
        <pb n="93" />
        —
*

menschen nach seinem Leben, welches nach den Gesetzen der Gemein—
schaft offen vor ihr liegen muß.

Es ist eine ganz natürliche Folge des Gemeinschafts—
lebens, daß das Gute Gesetz werden muß.

Wenn die Gemeinschaft erst so weit in den Geistern ihrer Ange—
hörigen verankert ist, daß jeder Einzelne danach strebt, ihren Bestand
zu erhalten, muß er auch alles Selbstsüchtige und Materialistische als
gegen die Gemeinschaft gerichtet empfinden.

Die Gemeinschaft als Erzieher zur Brüderlichkeit

Die Vorbedingung einer wahren Volksgemeinschaft
ist die Erziehung des deutschen Menschen zu einer neuen
Bewertung seiner Mitmenschen.

Im Zeichen des Standesmenschentums ist eine wahre Volksgemein—
schaft nicht möglich. Das wahre Heimatgefühl wird dem deutschen
Menschen nur dort zuteil, wo er eine gerechte Gesellschaftsordnung
erkennt. Diese gerechte Gesellschaftsordnung aber empfindet er nur
dort, wo er nach seinem inneren Werte gemessen wird. Die Gemein—
schaft ist der Weg, auf welchem der jungdeutsche Gedanke zu dieser
— DDD
in einer geistigen Brüderlichkeit, welche die Schranken von Geburt,
Rang und Stand überwindet. Der Dienst an der Gemeinschaft ist die
Wiege, in welcher die brüderliche Gleichheit geboren wird. Alle Diener
an der Gemeinschaft sind gezwungen, um deren Bestand willen, den
Einzelnen nach seinem Wert für die Gemeinschaft selbst zu beurteilen.
Der Wille zu dieser Brüderlichkeit überwindet erfahrungsgemäß alle
auseinanderstrebenden Gegensätze. Die brüderliche Gleichachtung im
Gegensatz zur Unterschiedlichkeit des Standesmenschentums ist der An—
ziehungspunkt des bündischen Wesens unserer Zeit im Gegensatz zu
den Vereinigungen der Vergangenheit, welche sich zu dieser brüderlichen
Gleichachtung mangels des Fronterlebnisses nicht hindurchgerungen
haben. Der Gemeinschaftsbegriff legt für die höhere Bewertung des
einzelnen Menschen weder Geburt noch Besitz, sondern seine Leistungen
für die Gemeinschaft zugrunde.

89
        <pb n="94" />
        In dieser natürlichen Folge des Gemeinschafts—
tsebens wird der staatsbürgerlichen Forderung des
20. Jahrhunderts nach der neuen Bewertung des Men—
schen Genüge getan.

Die Gemeinschaft als Erzieher zum neuen Wert

Im Zeichen des Untertanentums und der Masse sind dem deutschen
Volkstum die ureigensten sittlichen Güter verlorengegangen, deren
sich das deutsche Volk stets gerühmt hat. Die Seelenlosigkeit von
Untertanentum und Masse ließ die deutsche Seele verkümmern. Das
deutsche Volk verfiel einem sittlichen Niedergang, welcher selbst großen
Idealisten die Hoffnung auf die Möglichkeit eines Aufstieges ge—
nommen hat. Dieser zweifellos vorhandene Niedergang wird im jung—
deutschen Kampfe und in der Beurteilung dieses jungdeutschen Mani—
festes als das größte Beweismittel angeführt werden, daß der jung—
deutsche Staatsgedanke auf einer Unmöglichkeit, nämlich der sittlichen
Erhebung des deutschen Menschen, aufgebaut ist. Die Gegner des
Volksstaates werden diese Vorbedingung seines Bestandes als Beweis
für die Unmöglichkeit seiner Begründung anführen. Sie werden die
Möglichkeit des Volksstaates zugeben, wenn das deutsche Volk eine
andere sittliche Grundlage hätte. Sie werden fordern, daß man erst
dann an die Begründung des Volksstaates denken dürfe, wenn diese
sittliche Wandlung vollzogen ist.

Dieser Wandel vollzieht sich aber erst in der Gemeinschaft, welche
der Volksstaat erzwungen hat. Die Entfesselung des Gemeinschafts-
lebens zwingt den deutschen Staatsbürger, die sittlichen Güter in
seinem Herzen wieder zu befestigen, welche ihm verlorengegangen sind.

Das Leben der Gemeinschaft ist dem Gären des
Mostes vergleichbar. Naturtriebe sind es, welche die
Fremdkörper herausstoßen, damit edler Wein aus dem
Most werde.

Dieser Naturtrieb zur Veredelung und Ausstoßung der Fremd—
körper wohnt der Gemeinschaft inne. Die Gemeinschaft war es, welche
die sittlichen Grundgesetze im deutschen Volksstum geboren hat. Darum
90
        <pb n="95" />
        muß es auch die Gemeinschaft sein, welche sie wieder gebiert, nachdem
sie verlorengegangen waren. Wenn die deutschen Menschen gezwungen
verden, in Gemeinschaft zu leben, dann ist es auch kein Zweifel, daß
dieses Gemeinschaftsleben sie zur Veredelung ihrer kulturellen Güter
zwingt. Alle bösen Eigenschaften, alle Begriffe von Tugend, Recht
uind Freiheit müssen in der Gemeinschaft zu klärendem Kampfe
drängen, denn die Gemeinschaft ist nicht möglich in Unklarheit und
Verworrenheit.

Im Gemeinschaftsleben stoßen die großen Fragen:
Zerstörung oder Aufbau, Recht oder Unrecht, Freiheit
»der Unfreiheit in der Praxis aufeinander.

Die praktischen Fälle treten täglich und stündlich wie die Symbole
großer Theorien in den Vordergrund. Der Lebenswille der Gemein⸗
schaft duldet keinen Aufschub und keine Beschwichtigung. Es gibt nur
ein „Ja“ oder ein „Nein“. Der Führer einer Gemeinschaft ist ge—
zwungen, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Die unab—
wendbare Praxis zwingt ihn zur Niederschrift eines Katechismus für
einen ehrbaren Diener der Gemeinschaft. Seine Entscheidung ist vor⸗
geschrieben durch seine Pflicht, die Gemeinschaft zu erhalten. Alle
Finzelfälle sind Glieder einer Kette. Die Kette, mit der er die Men⸗
schen seiner Gemeinschaft verbinden muß, ist ein feststehendes Ding.
Der Führer einer Gemeinschaft ist gezwungen, alle sittlichen Begriffe,
wie Treue, Wahrhaftigkeit, Mannesehre und Pflichttreue stets von den
gleichen Gesichtspunkten zu betrachten. Er wird zur Folgerichtigkeit
seiner Anschauung einfach gezwungen. Er muß sich zu allen erhebenden
und erhaltenden Begriffen staatsbürgerlicher Sittenlehre bekennen, oder
er kann den Nachweis seiner Fähigkeiten als Gemeinschaftsführer nicht
erbringen. Untertanentum stumpft ab und erniedrigt. Die Masse ver—
dirbt. Die Gemeinschaft erhebt. Die Gemeinschaft ist die Wiege
der staatsbürgerlichen Tugenden. Sie kann der Verderbnis nicht Raum
geben um ihrer selbst willen.

So sieht der jungdeutsche Gedanke die Begründung
des neuen Wertes im deutschen Menschen im Gärungs—
prozeß eines Gemeinschaftslebens, zu welchem der
Volksstaat der Zukunft den deutschen Staatsbürger
wingt.
04
        <pb n="96" />
        —B

Die Gemeinschaft als Schöpfer des neuen Tups

Der Deutsche von heute kann nimmer der Träger jenes Volks—
staates sein, den wir uns als Ziel unserer Sehnsucht erträumen. Er
berlor den Sinn für die sittlichen Güter. Er verkam im materia—
listischen Geiste eines Zeitalters, welches ihm die Verantwortung ge—
nommen hat. Er kannte die sittlichen Güter der Vergangenheit seines
Volkstums nur noch dem Namen nach. Die Macht dieser Überliefe—
rung ließ ihn seinen eigenen Unwert erkennen und nahm ihm den
Blauben an deutsche Wiedergeburt.

Der Volksstaat der Zukunft setzt den deutschen Menschen in den
sinnvollen Umkreis einer verantwortlichen Gemeinde. Er gibt ihm
neuen Raum und neuen Inhalt für die Triebe seines Lebens. Er
läßt ihn nicht mehr leben als unbedeutendes Mitglied einer verant—
wortungslosen Masse; er stellt ihn als sittliche Willenskraft in einen
Umkreis neuer Triebe und neuen Wollens.

Nicht Lehrer und Erzieher allein können einen Typ gebären. Der
Typ wird nur in der Gemeinschaft der Gleichen geboren. Den Sinn
dieser Gemeinschaft müssen Lehrer und Erzieher bestimmen. Die Lehrer
und Erzieher des preußischen Heeres haben den Typ des preußischen
Leutnants nicht bestimmt. Seinen Typ bestimmte das Korps oder die
Gemeinde, deren Sinn und Inhalt Lehrer und Erzieher bestimmt
hatten. Lehrer und Erzieher können Anschauungen verbreiten. Der
Typ aber ist die Frucht einer Gemeinde, in welcher diese Anschauungen
zum freudigen Bekenntnis geworden sind.

Der Volksstaat ist der Lehrer und Erzieher der Ge—
meinschaft deutschen Staatsbürgertums. Der Korps—
geist dieser Gemeinschaft gebiert den Typ, der zum
lebenskräftigen Träger dieser Anschauungen wird,

Das Volk glaubt nicht an Theorien. Die sind ihm zu gelehrt.
Das Volk glaubt nur an Bilder, die es sieht, an Gestalten, die es be—
greifen kann. Die menschgewordene Gestalt jungdeutscher Gemein—
schaftstheorien ist der Typ des Gemeinschaftsmenschen, der aus der
Wiege der Gemeinschaft mündig emporsteigt. Der Frontsoldat war ein
Typ, bis Unverständnis die Wiege zerstörte, in der dieser Typ der
Mündigkeit entgegenwuchs. Der deutsche Staatsbürger des Gemein—
322
        <pb n="97" />
        — —— —
—

schaftsstaates, des Volksstaates, muß ein Typ werden, wenn die Re—
vpolution des 20. Jahrhunderts es versteht, die Wiege, die Gemein—
schaft, zu zimmern. Der Typ dieses Menschentums ist auf Grund
seines Umkreises gezwungen, seine gestaltende Kraft aus der Sorge
jür die Gemeinschaft zu nehmen. Damit ist der Wurzelpunkt des
Seins, die Lehre für Aufstieg und Geltung, in das Reich der idealisti—
schen Weltanschauung gegenüber der materialistischen Auffassung der
Vergangenheit versetzt worden.

Der Typ des Gemeinschaftsmenschen im Volksstaat
kann nur im neugeborenen Werte erstehen, weil das
Erdreich seiner Wurzeln ihn zur Erhebung treibt.

93
        <pb n="98" />
        <pb n="99" />
        —
— r

VII. Abschnitt
Die Nachbarschaft

Familie und Gemeinde
Die naturgeborene Grundzelle für die Organisation der Völker ist
die Familie. In der deutschen Vergangenheit spielte diese Familie,
Sippschaft genannt, auch eine besondere Rolle im Staatswesen. Die
Sippschaft war die kleinste Form der Gliederung des Volkes. Es ist
notwendig, bei der Betrachtung dieser alten Sippschaftsgliederung das
Augenmerk besonders darauf zu lenken, daß die alte Sippschaft auch in
einer gewissen Weise eine Nachbarschaft bedeutete. Die Blutsver⸗
wandten waren mehr oder weniger gleichzeitig die räumlichen Nachbarn
im Lande. Unsere fortgeschrittene Zeit kennt diese räumliche Nachbar—
schaft der Familie nicht mehr in demselben Maße. Die Technik des Ver⸗
kehrs hat die räumliche Trennung überwunden. Die Familie besteht
veiter, obwohl ihre einzelnen Glieder räumlich weit voneinander ge—
trennt sind. Dementsprechend kommt der Sippschaftsbegriff als Grund⸗
zelle staatlicher Organisation nicht mehr in Frage. Was trotzdem aus
dieser Vergangenheit bleibt, ist der Begriff der räumlich nachbarlichen
Bemeinde. Das oberste Gesetz des Volksstaates ist die Steinsche For⸗
derung: Volk und Staat müssen eins sein. Das Volk setzt sich aber
aus Millionen von Einzelpersönlichkeiten zusammen. Wenn dennoch
so weitgehende Bindung zwischen Volk und Staat geschaffen werden
soll, so ist es wesentlich, wie weit der Staat in der Organisation der
Volksmassen gehen und welches die Grundform der staatsbürger⸗
lichen Zusammenfassung sein soll. Die aus dem Sippschaftsgedanken
entsprungene, räumlich nachbarliche Gemeinde war in alten Zeiten
die Grundform staatlicher Organisation. Diese Grundform hat
9

J
        <pb n="100" />
        sich in vielen Gegenden der germanischen Länder bis in die
heutige Zeit erhalten, wenngleich sie auch nicht mehr die Grundzelle
staatlichen Aufbaus darstellt. Die Blutsverwandtschaft als Grund—
lage dieser nachbarlichen Gemeinde kommt bei den heutigen Wirt—
schafts- und Lebensformen des Volkes nicht mehr in Frage.
Anihre Stelle tritt die geistige Verwandtschaft und
Schicksalsverbundenheit räumlicher Nachbarschaft.

Der Grunobegriff der Nachbarschaft

Die Lehre vom Volksstaat fordert, daß das Volk
der Staat selbst ist.

Die Lehre vom Volksstaat lehnt jede Staatenbildung oder staat—
liche Organisation, welche sich außerhalb des Volkes vollzieht, ab.
Die Organisation des Volkes ist seine Staatwerdung. Um eine staat—
liche Ordnung und Führung zu gewährleisten, ist es notwendig, die
großen Massen eines Volkes in einzelne Teile zu zerlegen. Bei dieser
— —
erfolgen hat. Das Volk ist einem Schichtkuchen zu vergleichen. Der
Grundsatz des Stände- oder Kastenstaates zerteilt diesen Schichtkuchen,
sinnbildlich genommen, wagerecht nach seinen einzelnen Schichten.
Der Grundsatz des Volksstaates aber zerteilt senkrecht, indem er alle
Schichten durchschneidet.

Der Volksstaat kennt für die staatsbürgerliche Or—
ganisation nicht die soziale Unterschiedlichkeit der ein—
zelnen Schichten, sondern nur den Grundsatz eines in
Rechten und Pflichten gleichen Staatsbürgertums.

Er zerteilt dieses Staatsbürgertum ohne Rücksicht auf seine soziale
Unterschiedlichkeit in räumlich nachbarliche Gemeinden. Diese räum—
lich nachbarliche Gemeinde ist die Nachbarschaft.

Die Nachbarschaft ist im Volksstaat der kleinste
Volksteil staatlicher Gliederung.

Die Verfassung des Volksstaates schreibt vor, wieviel Staats⸗
bürger eine Nachbarschaft bilden. Die Wahl der Zahl der Staats⸗
bürger, welche miteinander eine Nachbarschaft bilden, ist von zwei
Gesichtspunkten aus festzusetzen. Es liegt im Sinn der Verein—

4
        <pb n="101" />
        fachung staatlicher Organisation, die Zahl möglichst hoch zu be—
messen, da auf diese Weise die Gesamtzahl der Nachbarschaften ver⸗
mindert wird. Die Höhe der Zahl ist aber durch die Forderung be—
grenzt, daß die Nachbarschaft eine Gemeinschaft sein muß, in der die
einzelnen Glieder sich selbst kennenlernen, und in der der Führer
in der Lage ist, ein persönliches Band zwischen sich und jedem Ein—
zelnen herzustellen.

Die Nachbarschaft bildet sich ohne Unterschiedlich—
keit ländlicher oder städtischer Verhältnisse unter
räumlicher Zusammenfassung der durch die Verfassung
vorgeschriebenen Grundzahl benachbarter Staats—
buͤrger.

Nur zur Erläuterung sei die verfassungsmäßige Grundlage von
500 Staatsbürgern für die Bildung einer Nachbarschaft angenommen.

Der räumliche Bezirk der Nachbarschaft ist durch die Zusammen⸗
jassung von 1500 benachbarten Staatsbürgern gegeben. Dieser Bezirk
würde dementsprechend mehr Menschen umfassen. Hinzuzurechnen sind
die innerhalb des Bezirks wohnenden Familienangehörigen sowie die—
senigen Bürger, welche aus irgendwelchen Gründen nicht zur Staats-
bürgerschaft gehören. Bereits bei einer Annahme der verfassungs⸗
mäßigen Grundzahl 500 würde also den Staatsbürgern einer Nach—
barschaft die staatsbürgerliche Obhut über mehrere tausend Personen
übertragen sein. Diese Erläuterung soll eine Möglichkeit geben, die
Gesamtzahl der Nachbarschaften überschläglich zu berechnen. Die Glie—
derung der Nachbarschaften muß räumlich eine gleitende sein. Sie
muß nach bestimmten Zeitabständen den veränderten Verhältnissen
angepaßt werden. Besonders in ländlichen Verhältnissen wird die Rück⸗
sicht auf die Dorfgemeinde ein starres Festhalten an der Zahl aus⸗
schließen. Die hierdurch entstehenden unorganischen Erscheinungen
werden durch die Stimmquote der Führerschaft ausgeglichen.

Das staatsbülrgerliche Leben der Nachbarschaft
Die Versammlung der Staatsbürger einer Nachbarschaft erfolgt
zum Zwecke der Anteilnahme aller Staatsbürger an der Gestaltung
des Schicksals von Volk und Staat.
97
        <pb n="102" />
        —

Die erste staatsbürgerliche Pflicht der Nachbarschaft
ist die Kürung des Führers. Sobald diese erfolgt ist,
ist die Nachbarschaft als verantwortlicher Teil der
Staatsbürgerschaft des ganzen Volkes in den Volks—
staat eingereiht.
Jedem einzelnen Mitglied der Staatsbürgerschaft ist damit seine
Mitverantwortlichkeit am Staatsganzen eingeräumt. Wünsche und
Willen der einzelnen Staatsbürger werden auf dem Wege über den
zekürten Führer dem Staatsganzen zugeleitet. Die Vertretung des
in der Nachbarschaft geeinten Staatsbürgertums vollzieht sich durch
den Führer. Führer und Nachbarschaft raten und taten über alle
Dinge des politischen Lebens. In den Zusammenkünften der Nach—
barschaft vollzieht sich die Politisierung der Staatsbürgerschaft an
sich. Die Abhaltung der Zusammenkünfte einer Nachbarschaft ist be—
sonderen Gesetzen und Regeln unterworfen. Für die Innehaltung
dieser Gesetze und Regeln ist der Führer verantwortlich. .

Die staatsbürgerlichen Versammlungen der Nachbarschaften finden
zunächst regelmäßig in bestimmten Zeitabständen nach den Vorschriften
der Verfassung statt. Desgleichen aber schreibt die Verfassung vor,
unter welchen Umständen außerordentliche Tagungen abgehalten wer—⸗
den können oder müssen. Die Forderung nach einer solchen außer—
ordentlichen Tagung kann sowohl vom Führer als auch von der
taatsbürgerlichen Gefolgschaft ausgehen. Den außerordentlichen Ver—⸗
sammlungen wird stets ein besonderer Zweck zugrunde liegen. Poli—
rische Ereignisse von großer Bedeutung können jederzeit die besondere
Aufklärung der Staatsbürgerschaft durch die Regierung auf Wunsch
der einen oder anderen Seite notwendig machen.

Die Teilnahme an den verfassungsrechtlich vorge—
schriebenen Versammlungen der Nachbarschaft gilt als
Staatsdienst und gehört zu den Pflichten des mit
staatsbürgerlichen Rechten ausgestatteten Staats—
hbürgertums.
Diese Pflicht staatsbürgerlicher Betätigung ist die Grundlage des
staatsbürgerlichen Rechtes auf Demokratie, d. h. des Rechtes auf Mit⸗
regierung im Staate. Kein Staat kann seinen Bürgern dieses Recht
9
        <pb n="103" />
        zugestehen, wenn diese sich nicht gleichzeitig zu einer politischen An⸗
teilnahme und Betätigung verpflichten, durch welche sie in die Lage
versetzt werden, aufbauende Mitarbeit und logische Kritik zu üben.
Im staatsbürgerlichen Leben der Nachbarschaft hat jeder Staatsbürger
die Möglichkeit, seine politischen Kenntnisse zu erweitern und sich das
Rüstzeug für sein politisches Urteil zu schaffen.

Die lebendige Verbindung von Theorie und Praxis, welche den
Inhalt dieses staatsbürgerlichen Lebens ausmachen muß, sichert die
Entwicklung des so organisterten Staatsbürgertums zu Sachlichkeit
und Aufgeklärtheit. Dieser Werdegang ist überall dort zu verzeichnen,
wo auf Grund des ganzen Sinnes und Zweckes der politischen Arbeit
positives und verantwortungsbewußtes Schaffen zur Grundlage aller
Handlungen wird. Der Stoff dieser politischen Arbeit hängt viel zu
innig mit den einschneidendsten Lebensinteressen des Einzelnen zu—
sammen, um eine oberflächliche Behandlung überhaupt zuzulassen.

In jedem Staate, in dem das Volk mit seinem Staat nicht auf
das engste verbunden ist, in dem also die verantwortliche Mitarbeit
nicht bis auf den einzelnen Staatsbürger übertragen ist, muß sich die
Beschäftigung des Volkes mit politisch ungelösten Problemen in Form
der Unzufriedenheit auslösen.
Im Volksstaat aber, in welchem auf Grund seiner
Struktur die Verantwortlichkeit mit auf den Schultern
des letzten Staatsbürgers ruht, müssen ungelöste Pro—
bleme zur eifrigen politischen Tätigkeit im staatsbür—
zerlichen Leben führen.
Durch die Gliederung des Staatsbürgertums bis in die Nach—
barschaft ist jedem einzelnen Staatsbürger die Möglichkeit gegeben,
alle auftretenden Probleme im Rate verantwortlicher Staatsbürger
anzuschneiden und für ihre Lösung einzutreten.

Der Volksstaat gibt jedem Staatsbürger mit seiner
Einreihung in die Nachbarschaft die Mösglichkeit, seinen
geistigen Wert in das Werden des Staates und Volkes
hineinzulegen.

Bei der lebendigen Verbundenheit von Führung und Gefolgschaft
steht die politische Entwicklung unter dauernder Wechselwirkung.
99
        <pb n="104" />
        —

Rechte und Pflichten der Nachbarschaft
Die Pflichten der Nachbarschaft als der kleinsten Zelle des Volks—
staates ergeben sich im weiteren aus der Entwicklung. Sie sind um—
grenzt durch den Zweck der Nachbarschaft, die Führung des Staates
zu erleichtern. Sie werden sich mit der moralischen Festigung des
Volksstaates zweifellos mehren.
Der Volksstaat hat ein Interesse, um ein im höchsten
Maße verantwortlhiches Staatsbürgertum zu schaffen,
hm auch möglichst viel Pflichten aufzuerlegen.
Die grundlegende Pflicht besteht in der Erziehung zu einer sach—
lichen Beurteilung aller Probleme der Staatsführung. Die Rechte
des einzelnen Staatsbürgers innerhalb der Nachbarschaft bestehen zu—
aächst in der freien Meinungsäußerung innerhalb des staatsbürger—
lichen Lebens. Die Nachbarschaft selbst ist eine mit bestimmten ver—
fassungsmäßigen Rechten ausgestattete politische Körperschaft. Die
Gesamtzahl der Nachbarschaften ist das größte Forum mit politischer
Verantwortlichkeit im Volksstaat.
Bei der Entscheidung lebenswichtiger Fragen für
die gesamte Nation sieht die Verfassung in bestimmten
Fällen als weitestgreifende Feststellung des Volks⸗—
willens die nachbarschaftsweise Abstimmung des ge—
samten Staatsbürgertums der Nation vor. Diese Nach—
barschaftsabstimmung tritt an Stelle der Volksabstim⸗—
mung im modernen Massenstaat.
Sie stellt im Gegensatz zu ihr eine organische und individuelle
Erfassung des Volkswillens dar. Der Wille zur politischen Gestal—
tung sowie zur Gesetzgebung kann auch von unten nach oben getragen
werden. Das soll bedeuten, daß auch die Staatsbürgerschaft einer
Nachbarschaft in der Lage ist, auf verfassungsrechtlichem Wege ihre
gestalteten Wünsche den höheren Instanzen des Volksstaates zur Be⸗
schlußfassung vorzulegen.
Die gestaltende Initiative kann sowohl von oben wie
von unten, vom Staat wie vom Volk ausgehen.
100
        <pb n="105" />
        — X

Nachbarschaft und neue Bewertung

Das jungdeutsche Manifest fordert die Beseitigung von Unter⸗
tanentum und Masse. Es fordert die Begründung eines Staats-
hürgertums, in welchem Gleichheit und Brüderlichkeit zur neuen
nationalen Bindung von Mensch zu Mensch werden. Der grundsützliche
Weg zur Verwirklichung dieser Forderung geht über die Gemein⸗
schaft. Die Gemeinschaft, in der der Volksstaat die Erziehung des
deutschen Menschen zum wahren Staatsbürgertum vollzieht, ist die
Nachbarschaft. Der senkrechte Schnitt durch das Volkstum, welcher
zur Bildung der Nachbarschaft führt, fügt gleichverantwortliche Staats⸗
hürger aller Schichten zueinander. Die staatsbürgerliche Laufbahn,
d. h. der Aufstieg des einzelnen Staatsbürgers zu höheren und
hohen Amtern im Staate selbst, beginnt in der Nachbarschaft. Der
Ursprung des Aufstieges liegt in der politischen Leistung des Ein—
zelnen.
Auf Grund des Gemeinschaftsgedankens der Nach—
barschaft ist die Anerkennung dieser Leistung durch die
staatsbürgerliche Gemeinschaft unzertrennlich mit der
Achtung verbunden, welche sich der Einzelne unter
seinen Mitbürgern erwirbt.

Es ist aber eine feststehende Tatsache, daß nur derjenige in der
Gemeinschaft Achtung erwerben kann, der auch den anderen mit
Achtung entgegentritt. So wird zur Vorbedingung seines Aufstieges
sein Bekenntnis zur Brüderlichkeit und seine Ablehnung der Selbst⸗
sucht und des Dünkels des Standes und der Kaste. Wer dieser
Brundforderung für eine Geltung innerhalb der Gemeinschaft nicht
nachkommt, dem bleibt die staatsbürgerliche Laufbahn verschlossen,
weil er das Vertrauen der Gemeinschaft nicht erringen kann.

In dieser tatsächlichen Folgeerscheinung der orga—
nisatorischen Strukturbegriffe des Volksstaates liegit
die Brechung des Standesmenschentums und die Be—⸗
gründung einer neuen Bewertung des Menschen nach
dem Gesetz brüderlicher Achtung.

Die Folge einer solchen Lebensordnung im deutschen Staats-
zürgertum ist die Geburt neuer sozialer Formen, welche das Gesicht
1041
        <pb n="106" />
        —
—
— -

des gesellschaftlichen Verkehrs aller Deutschen untereinander im Sinne
der Volksgemeinschaft wandeln müssen.

Nachbarschaft und neuer Wert

Das jungdeutsche Manifest fordert den Wandel des deutschen
Menschen zu einem neuen Wert. Die wahre Demokratisierung im
besten deutschen Sinne und die wahre Mitverantwortung jedes deut⸗
schen Staatsbürgers ist nur dann möglich, wenn die Erhebung bes
deutschen Volkes im Zeichen des Volksstaates auch mit der Erhebung
des Einzelnen zu einem neuen und höheren Wert verbunden ist.
Die Lehre von der Gemeinschaft spricht dieser die Kraft sittlicher
debung zu.

Der Gemeinschaftsgedanke ist die Grundlage der Nachbarschaft.
Sobald das Staatsbürgertum des Volksstaates im Gemeinschaftsleben
der Nachbarschaft zusammengefaßt ist, muß es sich auch im Geifte
der Gemeinschaft entwickeln.

Der Bestand der Gemeinschaft ist undenkbar im
Zeichen der staatsbürgerlichen Moralbegriffe der ma⸗
terialistischen Vergangenheit und Gegenwart.

Das Leben der Nachbarschaft erzwingt selbsttätig das Bekenntnis
zu höherer Pflichtauffassung und Lauterkeit des Einzelnen. Lüge
und Demagogie kommen auf dem Boden der Nachbarschaft zu Fall.
Der einzelne Staatsbürger ist dem Dunkel der Masse entrissen. Als
Blied der Gemeinschaft steht jedes seiner Worte und jede politische
handlung in hellem Licht. Die Kritik der Mitbürger einer Nach—
harschaft zwingt ihn stets, vom Standpunkt des Gemeinwohles zu
denken. Wenn er hierzu nicht fähig ist, so lehnt ihn die Kritik der
Gemeinschaft ab. Diese natürliche Folgeerscheinung des Wandels
der sittlichen Beweggründe in der Betrachtung und Beurteilung des
Lebens führt den einzelnen Staatsbürger aus der materialistischen
zur idealistischen Weltanschauung. In der weiteren Fortsetzung dieses
Wandels muß sich auch ein neuer Sittenbegriff eines verantwortlichen
Staatsbürgertums herausbilden. Sein innerster Kern ist der Ein—
klang zwischen Freiheit und Pflicht. Seine Vorbedingung ist Aner⸗
kenntnis durch das Volk und nicht durch eine Gesellschaftsklasse.
102
        <pb n="107" />
        m ——
—
X.

Neue Anschauungen, die das Staatsbürgertum mit seiner Ge⸗
meinschaftswerdung erfüllen, fordern auch den Schutz der Gemein—
schaft in einem vollkommeneren Maße als bisher.

Der Schutz der Ehre wird zur unerläßlichen For—
derung dieses neuen Staatsbürgertums.

Der Schutz der Gemeinschaft gegen alle Fehler, Vergehen und
Verbrechen, welche ihren Bestand erschüttern, wird zur unabänder—
lichen Forderung für die Sicherung der neu entstehenden Gemein—
schaftswerte des Volkes.

Führung der Nachbarschaft
Die Gedankengänge dieses Manifestes sollen sich darauf beschrän—
ken, den Volksstaat und seine Gliederung in rohen Umrissen zu
zeichnen. Alle weiteren Einzelheiten sind der anschließenden Arbeit
weiterer Ausgestaltung überlassen. Dieses trifft besonders für die
Lebens⸗ und Führungsformen der Nachbarschaft zu. Es wird eine
der größten praktischen Aufgaben des Volksstaates sein, die Regeln
und Gesetze für eine sachgemäße Führung und Entwicklung der
Nachbarschaft in der Verfassung zu verankern. Die praktische Ein—
richtung dieser politischen Körperschaft führt zu einer Unzahl von
Grundfragen für die Regelung ihres Bestandes. Eine endgültige Rege⸗
lung wird erst dann möglich sein, wenn die Praxis dieser neuen
Zörperschaft zu abgeschlossenen Erfahrungen geführt hat.

Wenn der Volksstaat der staatsbürgerlichen Nachbar—
schaft die ihr zukommende Verantwortung übertragen
hat, ist das politische Werden im Fluß.

Die Notwendigkeit, in dieser kleinsten Zelle des Staates die
Brundforderungen des Volksstaates zu verwirklichen, duldet keinen
Aufschub. Die Nachbarschaft ist im Verhältnis zum Staat ein Stät⸗
lein in der entsprechenden Verkleinerung. Dementsprechend müssen
auch in ihrer praktischen Betätigung alle die Fragen im entsprechenden
Verhältnis auftreten, welche das gesamte Staatswesen betreffen. Die
Theorien, welche die politische Betätigung der Nachbarschaft gebiert,
werden zu Grundtheorien des Staatslebens an sich.

103
        <pb n="108" />
        —ã—
—

Die Nachbarschaft ist die lebendige Grundschule der
höheren Staatsführung.

Verglichen am Beispiel der militärischen Organisation ist sie die
Truppe. Die höhere militärische Führung würde ihren Sinn ver—⸗
lieren, wenn sie nicht alle Erkenntnisse und Probleme mit den grund⸗
legenden Wesenszügen der Truppe in Einklang brächte. Im militä—
rischen Leben ist ein höherer Führer undenkbar, der nicht in jeder
Beziehung ein Kenner der Truppe ist. Der Volksstaat zwingt in dem
gleichen Maße dazu, die höhere Führung des Staates in Einklang mit
dem Wesen der Nachbarschaft zu bringen. Die Truppe ist der bleibende
Mahner für den militärischen Führer, die Praxis nicht von der
Theorie zu trennen. Dieselbe Aufgabe fällt der Nachbarschaft in bezug
auf die höheren Führer im Staate zu. Sie ist für die deutsche Ent—
wicklung von besonderer Bedeutung, weil die Gefahr einseitiger theore⸗
tischer Einstellung für den politischen Führer besonders groß ist.

Der Volksstaat kennt jenen Begriff der Trennung von politischer
Führung und politischer Gewalt nicht, wie ihn die moderne Demo—
kratie für das Parlamentariertum geprägt hat. Eine Führung ohne
jedwede Gewalt ist unmöglich. Eine bestimmte Gewalt ist Vorbedin—
gung für die geforderte Aufgabenerfüllung des Führers der Nach-—
barschaft.

Er wird infolgedessen mit einer Art Disziplinagar—
gewalt ausgestattet.

Diese Disziplinargewalt geht so weit, wie es die Erhaltung der
Gemeinschaft fordert. Der Führer der Nachbarschaft ist zur Ver—
hängung von Ordnungsstrafen für Verstöße gegen die verfassungs⸗
rechtlich festgesetzten Staatsbürgerpflichten berechtigt. Die Rechtskraft
dieser Disziplinarstrafen wird durch ordentliche Gerichte herbeigeführt,
denen von der Nachbarschaft gewählte Staatsbürger als Schöffen
beigegeben sind. Die Umrandung und Gestaltung dieser Disziplinar⸗
gewalt des Führers ist verfassungsrechtlich festzusetzen.

Diese Ausstattung des Führers mit einer gewissen Disziplinar⸗
gewalt ist als wesentlicher Anreiz für die Staatsbürgerschaft zu
betrachten, das Mitbestimmungsrecht an der Kur des Führers vom
Standpunkt ernstester Verantwortung zu handhaben. Sie zwingt den
Staatsbürger zur Prüfung der Charakterwerte der Führerschaft.
104
        <pb n="109" />
        ñ — —

Vom Chingplatz zur Nachbarschaft

Die Nachbarschaft als politische Körperschaft ist durchaus keine
Neuerscheinung in der Geschichte. Sie hat ihre Vorbilder in der
Agora der griechischen Stadtstaaten und im Thingplatz der germani—
schen Staatsordnung. Die Entwicklung der griechischen Stadtstaaten
legt ein beredtes Zeugnis für die Entwicklung der Demokratie ab
und zeigt die Fehler, an denen auch die moderne Demokratie der Ge⸗
genwart krankt. Die griechischen Stadtstaaten bekannten sich zur
Volksherrschaft. Die verantwortlichen Staatsbürger versammelten sich
auf dem Marktplatz, der Agora, zur Volksversammlung. Diese Volks⸗
versammlung war so lange ein Gegenstück zu der für den Volksstaat
geforderten Nachbarschaft, solange die Volksversammlung den Ge—⸗—
setzen der Gemeinschaft unterworfen war. Die auf dem Marktplatz
vereinten Staatsbürger waren sich gegenseitig bekannt. Ihr Handeln
war den Gesetzen der Verantwortung unterworfen. Auge in Auge
mit den gewählten Führern rechtete die Staatsbürgerschaft über die
Führung des Staates. Als bei zunehmender Bevölkerungsziffer die
Volksversammlung zur Masse wurde, gewann die Demagogie die
Oberherrschaft. Hiermit begann der Niedergang dieser Staaten.

Ihre Geschichte ist ein Beweis dafür, daß die Gren—
zen der Demokratie dort liegen, wo der Gemeinschafts—
begriff des Volkes aufhört und die Masse beginnt.

Was die Agora für die griechischen Stadtstaaten war, das war
der Thingplatz für das Deutschland der älteren Tradition. In vielen
Gegenden Deutschlands hat sich der Begriff dieser nachbarlichen poli⸗
tischen Körperschaft bis in die heutige Zeit erhalten. Die Bedeutung
des Thingplatzes ging für das deutsche Volk verloren, weil der demo—
kratische Begriff des Führertums durch den absolutistischen abgelöst
wurde. Das hierdurch geschaffene Herrentum beraubte den Thing
seiner Bedeutung und seiner Rechte.

Diese Erscheinungen der Vergangenheit können für die heutigen
Verhältnisse nur bedingt zugrunde gelegt werden. Es ist aber fest⸗
zuhalten, daß auch unter neuen Verhältnissen der wahre Sinn dieser
Ordnung gewahrt bleiben kann. Es bleibt die Frage zu lösen, nach
welchem System die an der Regierung mitverantwortliche Volksver—⸗
sammlung mit Gemeinschaftscharakter erhalten werden kann.
104
        <pb n="110" />
        Zur Lösung dieser Frage sei ein Vergleich mit den Grundgesetzen
der militärischen Organisation herangezogen. Die militärische Or—
zanisationsmethode ist deshalb in ihren Grundauffassungen lehrreich,
weil der militärische Organisator stets gezwungen ist, die Richtigkeit
seiner Anordnungen zu beweisen. Sein Erfolg liegt im Wert der
Truppe. Der Wert der Truppe ist etwas Greifbares. Der Vergleich
mit dem militärischen Beispiel erscheint aus dem weiteren Grunde an—
zebracht, weil ein großer Teil des deutschen Volkes das militärische
Beispiel in seinen Wesensgründen aus der Erfahrung kennt.

Auch der militärische Organisator ist gezwungen,
den Begriff der Gemeinschaft in der Truppe zu erhalten.

Er ist ferner gezwungen, ein System zu finden, nach dem die
Bedanken⸗ und Willensübertragung von unten nach oben und um⸗
zekehrt im höchsten Maße gewährleistet ist. Kein militärischer Or⸗
zanisator löst diese Frage nach anderen als den einfachsten und üb—
lichen Begriffen. Wenn eine Truppe durch Heranziehung von Ersatz
und Reserven zahlenmäßig verstärkt wird, so liegt die Gefahr vor,
daß die vorhandene Gliederung nicht mehr in der Lage ist, die Vor—⸗
bedingung des militärischen Wertes und damit des Erfolges zu sichern.
Kein einziger militärischer Organisator wird anders handeln, als
daß er die größere Zahl seiner Soldaten in mehrere Körperschaften
einteilt und an die Spitze jeder Körperschaft den entsprechenden Führer
etzt.

Er entzieht sich also der drohenden Vermassung
seiner Truppe durch Dezentralisation. Er gewährleistet
die notwendige Zentralisation durch Einsetzung neuer
Führerpersönlichkeiten ober verantwortlicher Mittels—
leute.
Die staatsmännische Aufgabe, bei wachsender Volkszahl die Grund⸗
gesetze staatsbürgerlicher Organisation zu erhalten, ist im wesentlichen
dieselbe. Vor der Vermassung schützt nur die Dezentralisation in ver⸗
antwortlich bleibende Körperschaften. Die Zentralisation ist eine Frage
der Mittelsperson oder der Führung.

Für ein Volk, welches mehrere Millionen Wähler mit staats—
bürgerlichen Grundrechten ausstatten will, kommt die ursprüngliche
Bolksversammlung nicht in Frage. Diese ist einmal technisch nicht
1056
        <pb n="111" />
        möglich, zum anderen würde sie, wenn sie auch möglich wäre, eine
handlungsunfähige Masse versammeln. Als Gegenwirkung gegen eine
solche Bermassung kommt nur der Grundsatz der Dezentralisation in
Frage.

Es ist also ein ganz natürliches Gebot, statt eines
Thingplatzes soviel Thingplätze zu organisieren, daß
auf jedem einzelnen die Grundforderung nach Gemein—
schaft erfüllt ist. Die Nachbarschaften sind also die
Thingplätze des Volksstaates. Sie sind die Erfüllung
des Gebotes der Dezentralisation. Die im Reichs⸗
interesse notwendige Zentralisation ist eine Frage der
Führerschaft.

107
        <pb n="112" />
        <pb n="113" />
        —

VIII. Abschnitt
Führerfrage und Staat

Umwälzung in der Auffassung der Führerschaft
Der Volksstaat ist unter den heutigen Begriffen von Führerschaft
undenkbar. In ihm liegt die Verantwortung auf den Schultern aller
einzelnen Führer und Staatsbürger.
Die Führerschaft ist das Gerippe des Volksstaates.
Seine organisatorische Struktur folgt der Organi—
sation der Führerschaft.
Darum wird von der Führerschaft des Volksstaates eine besonders
tiefgreifende Tätigkeit gefordert. Je größer die Verantwortung ist,
velche der Staat den einzelnen Führern und Unterführern auferlegt,
um so größer sind auch die Anspruͤche, die er an die Persönlichkeiten
der Führer stellen muß. Der Volksstaat ist um seiner selbst willen ge⸗
zwungen, für die Gestaltung seiner Führerschaft ein solches System zu
suchen, das ihm Sicherheit für ein besonderes Maß von Leistungs⸗
fähigkeit und Volkstümlichkeit gibt. Die bisherigen Auffassungen über
die Gestaltung der Führerschaft im deutschen Staat sind als fehlerhaft
erkannt. Jede Staatskrise ist in erster Linie eine Krise der Führung.
Die Lebensfähigkeit des Volksstaates wurzelt in der Schaffung eines
neuen Systems für die Gestaltung der Führerschaft, in dem die Fehler
der vergangenen Systeme ausgeschaltet sind.

Wir fordern daher für den Volksstaat die Umwälzung der Begriffe
bon der Gestaltung der Fuhrerschaft in Volk und Staat und ihrer
Stellung in der Ausübung des Amtes.
109
        <pb n="114" />
        —
——— —

Beamtenfüuhrerschaft
Das System der Gestaltung der Führerschaft im
Obrigkeitsstaat beruht auf der Beamtenführerschaft.
Die parlamentarischen Vertreter gelten hier nur als eine Art
Aufficht.
Die Beamtenführerschaft hat zweifellos Vorteile. Den führenden
Staatsmännern ist ihr Amt erleichtert. Sie regieren durch Anord⸗
nungen, welche der Beamte auszuführen hat. Der Organismus dieser
Beamtenführerschaft arbeitet reibungslos. Der Wille der obersten
Führung ist die unangezweifelte Oberhoheit für die gesamte Beamten—
führerschaft. Jeder Widerstand ist ausgeschaltet.

Die unerläßliche Vorbedingung für die erfolgreiche
und segensreiche Regierung eines Staates durch eine
Beamtenführerschaft ist aber die Leistungsfähigkeit der
bersten Spitze.
Die ungeheure Machtstellung dieser Spitze gewährleistet die Über—⸗
tragung des Willens bis zum letzten Beamtenführer. Richtige und
lalsche Anordnungen müssen in gleicher Weise durchgeführt werden, da
den untergeordneten Führern das Recht der Kritik auf das schärfste
zeschnitten ist. Die Geschichte lehrt uns, daß ein solches System, von
alschen Machthabern ausgeübt, zum Zusammenbruch des Staates
ühren kann. In der Hand des großen Preußenkönigs Friedrich II.
zeigte sich dieses System als außerordentliche Macht; in der Hand seiner
Nachfolger führte es zum Zusammenbruch des Preußischen Staates.

Wenn nach den Grundsätzen der Beamtenführerschaft ein Führer
eingesetzt wird, so liegt die Entscheidung über diesen wichtigen Staats⸗
akt in der Hand einer einzelnen Person, des Vorgesetzten. Wer also
nach einem Führerposten strebt, der muß alle seine Kräfte dafür ein⸗
ietzen, das Wohlwollen seines Vorgesetzten zu gewinnen. Der Vor—
zesetzte sieht sich von Persönlichkeiten umlagert, welche sein günstiges
Urteil und damit einen Führerposten gewinnen wollen.

Der große Staatsakt der Erhebung eines Staats—
bürgers zum Führer im Staat wird also durch eine
kinzelperson vollzogen.
110
        <pb n="115" />
        Die Entscheidung dieses Einzelführers kann nur dann segensreich
jür den Staat sein, wenn er über eine ganz besondere Menschen⸗
tenntnis verfügt. Dementsprechend kann der Führer oder Vorgesetzte,
welcher über diese Gabe nicht verfügt, großen Schaden für das
Volksganze anrichten. Bei der fast unumschränkten Macht des Vor⸗
gesetzten im System der Beamtenführerschaft bildet sich sehr leicht
eine gesellschaftliche Glattheit und Liebedienerei unter den Anwärtern
auf die zu vergebenden Führerposten heraus. Diese Eigenschaften
haben etwas außerordentlich Bestechendes für jeden Menschen, um so
eher, wenn er durch seine Stellung zur Zurückgezogenheit ge⸗
zwungen ist.
Die gesellschaftliche Gewandtheit spielt leicht eine
größere Rolle als es dem Staat nützlich ist. Es liegt die
8 ef ahr vor, daß ein solcher Staat in der kastenmäßigen
Verfeinerung seiner Beamtenführerschaft die Vorbe—
dingungen der Formengewandtheit über die der Lei—
stungsfähigkeit stellt. Eine. solche Entwicklung ist eine
Dekadenzerscheinung, welche sich erfahrungsgemäß
zurchtbar rächt.

Ein ähnliches Übel ist die Vetternwirtschaft. Selbst der gerechteste
Borgesetzte kommt in die Gefahr, verwandtschaftlich oder bekannt⸗
schaftlich Nahestehende günstiger zu beurteilen. Das System der
Beamtenführerschaft führt leicht dazu, daß sich eine Kaste der obersten
Stellen bemächtigt und dann die weitere Auswahl nachgeordneter
Führer mehr vom Standpunkt der Kaste als vom Standbpunkt des
Volkes vollzieht.

Die Vetternwirtschaft ist der erste Schritt zur Ver—
rottung einer Führerschaft.

Im alten Staate spielte sie unter der Bezeichnung Konnexion
eine besondere Rolle. Wer die beste Verbindung mit der führenden
Kaste hatte, der hatte auch die besten Möglichkeiten, in der Führer⸗
schaft des Staates zu steigen. Im gegenwärtigen Staate ist der
Better der Parteifreund. Mit der Vetternwirtschaft bindet sich ein
Staat an das Schicksal einer führenden Kaste oder Clique. Er mindert
die Bedeutung der Leistung in der Laufbahn der Fuührerschaft. Er
duldet damit staatspolitische Wirkungen privater Interessen.
114
        <pb n="116" />
        Eine große Gefahr liegt darin, daß die Beamtenführerschaft
selbst zur Kaste wird. Die Grundsätze, nach denen im System der
Beamtenführerschaft schon die Anwärter für die Führerschaft aus⸗
gewählt werden, erstarren schnell zu überlieferten Formen. Die Ent—
scheidung über die Annahme eines Anwärters erfolgt bereits in
einem solchen Lebensalter, in dem man noch kein Urteil über die
zukünftigen Führerfähigkeiten des Anwärters fällen kann. Der junge
Beamte wird bereits als Anwärter mit einem gewissen Anrecht,
Führer zu werden, eingeführt. Sein Leben vollzieht sich fast nur
im Kreise der unter gleichen Bedingungen angenommenen Anwärter.
Der Antrieb, im Volke zu leben und zu lernen, ver—
kümmert in dem Bewußtsein, daß über die zukünftige
Laufbahn das Volk nicht entscheidet, sondern die vor—
handene Beamtenführerschaft und die Vorgesetzten.

Infolgedessen betätigt sich auch die Strebsamkeit dieser Anwärter
mit Vorliebe unter den Augen dieser für sie wichtigen Personen.
Damit entfremden sie sich jeder Betätigung, die die Grundlage des
Führers ist, tief in die Herzen der Geführten einzudringen und, an—
gespornt durch die Wechselwirkung des Meinungsaustausches, volks-
tümlich und schöpferisch zu denken und zu wirken.
In demselben Augenblick aber, in dem sich die Führerschaft dem
Begriff der Kaste nähert, eigene Lebensform annimmt und sich eigene
von der Umwelt abweichende Merkmale aneignet, beginnt die wechsel⸗
seitige Entfremdung zwischen ihr und dem Volk. Alle Vorrechte,
welche sich auf kastenmäßiger Bevorzugung gründen, führen zur Ver—
stimmung derjenigen, welche der Bevorzugung und damit der Vor⸗
rechte nicht teilhaftig sind. Die menschlichen Gefühle des Neides
vergrößern dann das Maß der Entfremdung zwischen Kaste und
Volk. Damit ist der Beamtenführerschaft die Wirkungsmöglichkeit
im Volke beschnitten. Die lebendige Macht des Staates im Volke
wird gemindert. Die Machtlosigkeit des Staates wird vorbereitet.
Die markanteste Niedergangserscheinung einer solchen Beamtenführer⸗
schaft zeigt die deutsche November-Revolution, in der ihre außer—
ordentliche Machtstellung ohne jeden Widerstand beseitigt wurde. Ein
derartiger Zusammenbruch einer an sich gewaltigen Beamtenführer⸗
112
        <pb n="117" />
        schaft war nur möglich, weil die hier geschilderten Nachteile bis zur
völligen Entfremdung von Volk und Staat geführt hatten.

Eine Beigabe des Beamtentums, welche im beson—
deren Gegensatz zu den Voraussetzungen einer hoch—
wertigen politischen Führerschaft steht, ist die Dienst—
altersfolge.

Jede bevorzugte Kaste hat das Bestreben, sich um der eigenen
Vorteile willen abzuschließen. Eine Summe von Menschen aber, die
an einem gemeinsamen Vorteil beteiligt ist, strebt nach einem Aus⸗
gleich der Nutznießung. Dieser Ausgleich besteht für eine Führerkaste
in der Dienstaltersfolge. Sie nimmt allen den unruhigen Kampf ums
Dasein und eröffnet ihnen den ruhigen und wohlgefälligen Ausblick
auf ein erleichtertes Leben, dessen Verlauf man nach bestimmten Be—
rechnungen überblicken kann. Die Dienstaltersfolge ist überall dort
tragbar, wo die Anforderungen an die einzelnen Beamten so selbst—
verständlich gleich sind und auch von jedem Einzelnen ohne weiteres
erfüllt werden können, daß ein Höchstmaß der Tüchtigkeit nicht grund⸗
legende Vorbedingung ist.

Für die politische Führerschaft eines Staatswesens
ist die Dienstaltersfolge untragbar.

Sie muß natürlicherweise zur Erstarrung und Vergreisung führen.
Strebsamkeit und Wille zur Leistung brechen sich an unumstößlichen
Normen der Entwicklung. Die Tüchtigkeit erlahmt in einem selbst—
verständlichen und träge dahinstreichenden Wartezustand. Die Er—
höhung des vorwärtsstrebenden Führers, der Lohn für seine Lei—
stungen wird nicht erkämpft, sondern alles bewegt sich nach starren
Gesetzen auf den Menschen zu. Nicht Tüchtigkeit entscheidet, sondern
Wartezeit. Die Dienstaltersfolge widerspricht jedem staatsmännischen
Denken, das die Hebung der geistigen Schätze und Fähigkeiten eines
Volkes und seiner Führerschaft zum Untergrunde der Staatsbildung
macht. Staaten, die ihre Führerschaft nach der Dienstaltersfolge glie—
derten, haben noch niemals einen bleibenden Bestand gehabt. Ihre
Träger brüsten sich eitel mit dem Glanze nicht erkämpfter Würden.
Sie hassen das Lebendige und Schöpferische, das stets von dem
kämpfenden und schaffenden Genius geboren wird. Jedem Willen
zum Fortschritt steht der Hang zum Rückschritt entgegen.
113
        <pb n="118" />
        Nur der Kampf spannt die Muskeln; die träge Ruhe läßt sie er—
schlaffen. Auch der Geist ist nur lebendig, wenn er ringen und
kämpfen muß. Im Zustand der Kampflosigkeit wird er müde und
schlapp. Eine Führerschaft also, deren Geist lebendig und frisch er—
halten werden soll, darf nicht das Gefühl haben, daß sie nicht zu
kämpfen braucht. Der Kampf, der die geistigen Kräfte am besten
cege hält, ist der Kampf um das Dasein. Ist dieser Kampf für eine
politische Führerschaft nicht vorhanden, so impft man ihr die Träg—
heit ein. Den Beamten ist dieser Kampf durch die Gesetze der Ver—
sorgung und des lebensfristigen Anstellungsvertrages genommen.

Ermuß auch dem Beamten genommen werden, dessen
zanze Aufgabe in gewissenhafter und treuer Verwal—
tung besteht.
Man kann diesen Kampf aber nicht ohne weiteres aus der Lauf—
bahn derer ausschalten, deren Aufgabe in schöpferischer Gestaltung
besteht. Der beamtete Verwalter soll vor Sorgen geschützt werden,
damit er nicht in Versuchung kommt. Der politische Führer aber soll
nicht ohne weiteres vor Sorgen geschützt werden, damit er im Kampf
jür seine Erhöhung zur höchsten Entwicklung seiner Gaben gezwungen
wirb.
Jene schöpferische Spannkraft, welche den Wert des politischen
Führers ausmacht, fußt in den sittlichen Kräften, die nur ein ernster
und auch sorgenvoller Kampf für ein bestimmtes Ziel auslöst.
Fuhrerschaft der Auslese

Die Überzeugung, daß sowohl die Beamtenführerschaft als auch
die moderne Wahlführerschaft ben Anforderungen des Zukunftsstaates
nicht gewachsen sind, hat auf der Suche nach neuen Systemen auch
das System der Auslese in die Erörterung gestellt. Die Bestrebungen,
Führerpersönlichkeiten zu erziehen, sind von vielen namhaften Po—
litikern gepflegt worden.

Man hat politische Führerschulen gebildet, die sich
zur Aufgabe gemacht haben, nach neuen Richtlinten be«
sonders die Jugend zu Führern zu erziehen.
114
        <pb n="119" />
        — ——
—7

Auch dieser Gedanke sei kurz erwähnt. Grundjätzlich ist zu diesem
System zu sagen, daß diese Führerschulen, wenn sie mit privaten
Mitteln erhalten werden, die Gefahr in sich tragen, daß die Pluto—
kratie sich ihrer bemächtigt. Die Erfahrung hat auch bereits gezeigt,
daß die plutokratischen Gewalten stets darauf ausgehen, derartige
Führerschulen einzurichten und die Schüler im Interesse plutokra—
tischer Machtentwicklung zu schulen. Für die staatspolitische Aufgabe
der Gestaltung der Führerschaft im Volksstaat kann eine solche poli—
tische Schulung nur einen beigeordneten Zweck haben. Die Schule
staatsbürgerlicher Erziehung, aus welcher der Volksstaat die Laufbahn
seiner Führerschaft ableitet, ist die Gemeinschaft aller Staatsbürger,
und nicht die kleine Schar Auserwählter, denen die Mittel zur Ver—
fügung standen oder gestellt wurden, eine besondere Schule zu be—
suchen. Die Führerschaft der Auslese muß vom Standpunkt des
Vollsstaates abgelehnt werden, weil sie niemals mehr sein darf als
eine Unterstützung für die Führerschaftsgestaltung im allgemeinen.

Die Wahlfüuhrerschaft

Weite Kreise des deutschen Volkes standen bereits seit langer
Zeit im Gegensatz zur Beamtenführerschaft. Ihre immer mehr her—
vortretende Verbildung zur Kaste hatte sie dem Volke entfremdet.
Während des Krieges trat die Volksfremdheit der Führerschaft immer
mehr in den Vordergrund. Die Wünsche nach Neuerung und Um⸗
gestaltung des Staates erstarkten durch das Fronterlebnis. Das über⸗
ragende Ansehen der herrschenden Kasten ging zurück. Das Ver—
sprechen, eine Neuerung im Staate durchzuführen, derzufolge „den
Tüchtigen freie Bahn“ geschaffen werden sollte, war ein Versuch der
kastengebundenen Führerschaft, die wachsende Verstimmung des Volkes
gegen sich selbst zu hemmen. Es blieb ein leeres Wort und wurde
nicht verwirklicht. Eine geringe Erweiterung der überlieferten Nor—
men wurde dort geschaffen, wo die eiserne Not der Landesverteidigung
dazu zwang. Um so mehr erhärtete sich im Volke der Widerstand
gegen die Struktur des alten Staates. Es war selbstverständlich,
daß die Forderung nach der Umgestaltung der Führerschaft in dem
Augenblick zur Volksbewegung wurde, in dem es nicht mehr zu ver—

114
        <pb n="120" />
        heimlichen war, daß die alte Führerschaft Fehler auf Fehler gehäuft
hatte. Die Führer des Widerstandes malten die neue staatliche Ord—
nung der Demokratie als den Inbegriff der Gerechtigkeit und des
Blückes aus. Die Durchführung des Versprechens „den Tüchtigen
freie Bahn“ sah das Volk nur noch in der Umwandlung des Staates
zur modernen Demokratie. Die Wahl der Führerschaft wurde zum
Inbegriff der Demokratie an sich. Gestaltung der Führerschaft durch
Wahl wurde Trumpf selbst in den monarchistischen Vereinen und
Bünden.
Bald hat es sich gezeigt, daß das wahre Wollen des Volkes mit
der höheren Bedeutung der Wahlführerschaft gegenüber der Beamten—
führerschaft durchaus nicht erfüllt war.

Die Wahlführerschaft zeigte sich den zugedachten
Aufgaben nicht gewachsen.

Ihre Herkunft aus dem parteiistischen System und ihre Verbun—
denheit mit den streitenden Parteien führte sie in politische Gegen—
fätze, welche heute kaum überwindbar erscheinen. Die auf parteiistischem
Wege geschaffene Wahlführerschaft steht sich in zwei großen Haupt—
gruppen kämpfend gegenüber. Die Hauptgruppen selbst zersetzen sich
weiter. Die Erfahrung hat gelehrt, daß Uneinigkeit und Verworren⸗
heit die natürliche Beigabe einer Wahlführerschaft sind, die nach den
heutigen parteitistischen Grundsätzen gebildet wirbd. An Stelle der
„freien Bahn den Tüchtigen“ offenbart sich in dieser Wahlführerschaft
die ganze Tragik des modernen Parlamentariertums. Die Tragihk be—⸗
steht in der fortschreitenden Ohnmacht, Wurzellosigkeit, oben wie
unten, d. h. in der Leitung des Staates sowie in der Führung der
Gefolgschaft.

Die natürliche Folge ist die Ablehnung des Volkes, die sich in
der zunehmenden Parteifeindlichkeit offenbart.
Die Form der deutschen Staatsgestaltung ist rein
äußerlich geändert worden. Die Struktur ist dieselbe
geblieben. Die wirkliche Führung liegt nach wie vor
in den Händen der Beamternführerschaft.
Die oberste Spitze dieser Beamtenführerschaft, deren außerordent⸗—
liche Macht bereits gekennzeichnet wurde, unterstand früher einer

116
        <pb n="121" />
        ã

sichtbaren Gewalt, der Gewalt der Dynastie. Sie untersteht heute einer
mehr oder weniger unsichtbaren und dazu noch oft wechselnden Ge⸗
walt, nämlich der jeweilig herrschenden Macht im Parlament. Bei
der Macht, die die plutokratischen Gewalten im modernen partei⸗
istischen Parlament besitzen, liegt die Gefahr vor, daß sie als un⸗—
sichtbare Gewalten zu allem Überfluß ihrer Macht auch noch die
Beamtenführerschaft bestimmend leiten. Für den Wissenden, der die
modernen parlamentarischen Verhältnisse genau kennt, ist die Ver⸗
mutung Gewißheit. Die Wahlführerschaft kann diese Entwicklung nicht
hindern, weil sie keine Macht besitzt. Darum sucht das Volk nach
einem anderen System, in dem sein Wünschen und Wollen besser er—
füllt ist. Auf die Wahl der Führer will das Volk nicht mehr verzichten.
Es sieht in der Wahl der Führer den Schutz gegen Willkür und Kaste.
Es muß aber eine neue Form gefunden werden, zufolge derer seine
Forderung im verfassungsmäßigen Aufbau des Staates ohne die er—
kannten Fehler verankert wird.

Grunoͤsätzliches über die Fuhrerschaft im Volksstaat

Jede Summe von Menschen, die gemeinsam handeln
wollen, muß ihren Führer haben. Ist dies nicht der
Fall, so zerfällt sie beim Handeln.
Damit der Führer seiner zugedachten Aufgabe gerecht werden kann,
bedarf er der Macht. Mit dieser Macht kann er dem Glück des Ein⸗
zelnen ebensogut dienen wie schaden. Darum ist das Schicksal des
Einzelnen an die Person des Führers gebunden. Hieraus geht wieder
hervor, daß es für den Einzelnen eine Frage von lebenswichtiger Be⸗
deutung ist, wer sein Führer ist. Wenn man bedenkt, daß die
Wünsche, Empfindungen und Ersordernisse der einzelnen Menschen
verschieden sind, daß sie sich sogar hart im Raume stoßen, so wird
es verständlich, daß die Lösung dieser Frage ein ewig wiederkeh—
render Streit in der Anordnung der menschlichen Gesellschaft ist. Alle
Kämpfe in der Geschichte der Menschheit wurzeln in dieser Frage, und
solange sich diese Geschichte fortsetzt, wird um die Person des Füh—
rers im Kleinen wie im Großen gerungen werden. Auch wenn die
117
        <pb n="122" />
        7⸗
—*

Macht des Führers umranbet ist, spielt bennoch seine Person für
seden Einzelnen eine gewichtige Rolle.
Wenn nun die Erfordernisse der einzelnen Menschen es verlangen,
eine Führung zu schaffen, wenn die Entscheidung darüber so wichtig
ist, und wenn die grundsätzlichen Belange so schwierig in Einklang zu
bringen sind, dann ist es notwendig, eine allen genehme Vertrags—
form zu finden, nach welcher der Führer bestimmt wird. Diese Ver—
tragsform muß folgenden Anforderungen gerecht werden:

.Der Einzelmenschmuß mitbestimmen, denn es geht
um sein Schicksal.

2.Die Gesamtheit, die den Staat bildet, muß mit—
wirken, denn auch ihr Schicksal ruht in der Hand der

Summe von Füuͤhrern.

Dem ersten Gesichtspunkt wird Rechnung getragen, indem der
Führer vor seiner Berufung nach bestimmten Gesetzen nachweisen muß,
daß er das Vertrauen der Menschen besitzt, die er führen soll. Dies
geschieht nach unseren bisherigen Begriffen durch die Wahl.

Dem zweiten Gesichtspunkt wird nach unseren bisherigen Begriffen
keine Rechnung getragen. Die jungdeutsche Auffassung vom Volks⸗
staat sieht daher Gesetze und Anordnungen vor, nach denen die Be—
ange von Wähler und Staat, also Einzelmensch und Gesamtheit,
ausgeglichen werden.
Die Gesamtheit der Führer, deren der Staat bedarf, um das
Volk zu führen, nennen wir die Führerschaft. Es genügt nicht, daß
sich der Staat im Einvernehmen mit den Wählern eine Führerschaft
zibt. Die Verhältnisse sind wandelbar. Die einzelnen Führer be—
währen sich oder versagen. Sie wachsen oder fallen dem geistigen
Siechtum anheim. Die Führerschaft muß sich also, nachdem sie ge—
schaffen ist, nach bestimmten Gesetzen fortentwickeln und ergänzen.
Damit sind uns zwei Aufgabengebiete für die Schaffung und Er—
haltung der Führerschaft in ihrer Gesamtheit gegeben:

1.die Erstehung,
2.die Fortentwicklung des Führers und der Führer—
schaft.

1414
        <pb n="123" />
        —
— —z
2—

Die Erstehung der Führerschaft im Volksstaat
Im Volksstaat muß jeder einzelne Staatsbürger unmittelbar
und mittelbar an der Erstehung der Führerschaft beteiligt sein. Diese
Mitbeteiligung, das demokratische Grundrecht des Staatsbürgertums,
kann nur in Form einer Wahl erfolgen. Es ist aber bereits ausgeführt,
welche Gefahren in der Methode liegen, mit der der moderne partei⸗
istische Staat die Wahl vollzieht. Nach dieser Methode wird der
Abgeordnete durch eine Masse gewählt. Dem größten Teil der Mit—
zlieder dieser Masse ist er unbekannt. Damit sinkt die Wahl zu einer
Scheinhandlung herab. Die wahre Entscheidung über die Wahl liegt
in der Hand der Person oder der Personen, die über die Mittel ver—
fügen, die Masse zu beeinflussen. Die Erfahrung hat weiter ge—
lehrt, daß die Masse nur ein bedingtes Urteil besitzt und daß sie
der jeweiligen Beeinflussung voll und ganz unterliegt. Der Einzelne
zibt seine Stimme unter dieser Beeinflussung ab. Dementsprechend
darf der Masse schon im Interesse des Einzelmenschen, der in ihr
richt zur Geltung kommt, der wichtige Staatsakt der Führerwahl nicht
ainvertraut werden. Es muß eine andere Methode angewandt wer—⸗
den, nach der der einzelne Staatsbürger seinen Wahlakt vollzieht.
Der Volksstaat ist kein Massenstaat, sondern ein Gemeinschaftsstaat.
Nicht die Masse, sondern die organisierte Gemeinschaft übernimmt
die Wahl des Führers. Bei der Wahl der höheren Führer, die einer
größeren Anzahl von Gemeinschaften vorstehen, entscheidet nicht die
Masse der Einzelmenschen, welche sämtlichen Gemeinschaften ange—
hören, sondern die Gemeinschaft der Führer, welche an der Spitze
der einzelnen Gemeinschaften von Staatsbürgern steht.

Die grundlegende Gemeinschaft ist die Nachbarschaft.

Brundsätzlich muß jede Wahl in einem solchen Kreis
von Menschen gezeitigt werden, innerhalb dessen ein
seder die Möglichkeit hat, den Anwärter für das Führer—⸗
amt zu kennen und sich ein eigenes Urteil über ihn
zu bilden.
119
        <pb n="124" />
        —
— —

Prufung der Fuhrerfähigkeit durch die Gemeinschaft

Jeder seelenlose Zwang, mit dem eine Fuhrerschaft ihre Gefolg—
schaft zur Unterordnung zwingen will, führt nicht zum Gehorsam,
sondern höchstens zur Unterwerfung unter die größere Macht. Wohl
soll der Führer mit einer gewissen Macht ausgestattet sein, um seine
Befolgschaft zum Wohle des Staatsganzen zu füͤhren.

Ein guter Reiter soll es lernen, ein vollblütiges Pferd durch
Hilfen zu lenken. Die Kunst, sich im Sattel zu halten, kann nicht
darin bestehen, dem Pferde Beweglichkeit und Feuer zu nehmen. Das
Feuer des Pferdes ist eine Vorbedingung zur Erlernung hochwer⸗
tiger Reitkunst. Der Reiter, welcher nur gewohnt ist, ein ruhiges
und abgestumpftes Pferd zu reiten, wird es niemals zu dieser hoch⸗
wertigen Reitkunst bringen. Es liegt die Gefahr vor, daß er nicht
in der Lage ist, sich im Sattel zu halten, wenn dieses ruhige Pferd
bei irgendeinem Ereignis scheut.

Diejenige Führerschaft, welche nur in der Lage ist, auf Grund der
Allmacht des Staates ihre Gefolgschaft zur Unterwerfung zu zwin⸗
gen, ist gleich dem Reiter, der nur ein zugerittenes Pferd reiten
kann. Eine lebendige Führerschaft soll es lernen, sich im Sattel zu
halten. Weil die alte Führerschaft nur Untertanen gewohnt war,
mußte sie fallen, als diese Untertanen stürmisch zur staatsbürgerlichen
Entwicklung drängten.

Untertanen zu führen ist sinnbildlich dasselbe, wie
ein zugerittenes Pferd zu reiten. Die Gemeinschaft
aber setzt sich nicht aus Untertanen zusammen, sondern
aus Staatsbürgern.

Die jungdeutsche Auffassung von der Erstehung der Führerschaft
im Volksstaat will den Führer im Wechselspiel seiner eigenen und der
sträfte feiner Gemeinschaft wachsen sehen. Die Macht des Staates
joll ihm das Führeramt nicht dadurch erleichtern, daß sie der Ge—
meinschaft befiehlt, sich ihm unterzuordnen und zu gehorchen. Er
soll durch eigene Tüchtigkeit und Führerkunst, durch die Macht seiner
Persönlichkeit die lebendige Gemeinschaft in den Dienst am Staats⸗
ganzen zwingen. Der Volksstaat will seinen Sturz, wenn seine
Kräfte und Fähigkeiten hierzu nicht ausreichen, damit ein anderer

an seine Stelle tritt.

5*4
L.C
        <pb n="125" />
        cce
—
———

Die Fuͤhrung der Herzen

Der in der Gemeinschaft entstandene Führer ist gezwungen, sich
durch die Macht seiner Persönlichkeit vor seiner Gemeinschaft zu
behaupten.

Die Macht ist für ihn kein vom Staate verliehenes
Werkzeug, sondern ein Ergebnis der Vertreuung und
Bindung zwischen Führer und Gefolgschaft.

Aus diesem Grund kann ein solcher Führer auch nicht an den
Herzen seiner Geführten vorübergehen, sondern er muß in sie ein⸗
dringen. Er muß danach trachten, durch eine liebevolle, gerechte, pein⸗
liche und fürsorgliche Tätigkeit tiefinnerliche Bindungen zwischen sich
und den Seinen herzustellen. Dies ist nur dann möglich, wenn er
die Fähigkeit besitzt, den ihm unterstellten Staatsbürgern der väter⸗
liche Freund für das perfönliche Leben und der achtunggebietende
Fuührer für die Belange des Volksganzen zu sein. Also ist innere
Verflechtung in Vertrauen und Achtung die Grundlage seiner Stel⸗
lung als Führer im Volke. Wenn sich die Gefolgschaft eines Führers
aus Untertanen zusammensetzt, ist es ihm möglich, seine Macht auf
den selbstverständlichen Pflichten der einzelnen Geführten gegenüber
ihm als dem Vertreter des Staates aufzubauen. Wenn aber die
Gefolgschaft aus Staatsbürgern besteht, ist dies nicht möglich. Der
Führer einer Gemeinschaft von Staatsbürgern muß seine Macht auf
höhere sittliche Werte gründen. Er bedarf höherer Fähigkeiten,
um seiner Tätigkeit gerecht zu werden. Wo es ihm gelingt, mit
diesem Staatsbürgertum innerlich verbunden zu werden und auf
dieser Bindung seine Macht aufzubauen, löst er politische Kräfte aus,
welche weit über den Rahmen der Pflichttreue ehrbarer Untertanen
hinweggehen.

In diesem Verhältnis zwischen Führer und Ge—
folgschaft wird die Einheit von Volk und Staat im
VBolksstaat vorbereitet.

Für das deutsche Volk hat der Begriff Staat eine besondere
Prägung angenommen. Die Berührung mit den Einrichtungen des

modernen Staates drängt dem gewöhnlichen Staatsbürger die Über—
zeugung auf, daß er nur eine Nummer in der Masse ist, für welche
die Staatseinrichtung zu sorgen hat. Eine wirkliche innere Ver—
121
        <pb n="126" />
        ——
——

bindung mit bem Träger des Staatswesens besteht eigentlͤch nur
in kleinen Gemeinden, in denen der Vorsteher dieser Gemeinden auf
Grund besonderer Verhältnisse in der Lage ist, jeden einzelnen Staats⸗
bürger zu kennen. In den Großstädten aber stellt sich der Staat
dem einzelnen Bürger nur in Form von großen Geschäftszimmern
oder Verwaltungsgebäuden dar. Auf Grund der Gliederung besteht
schon rein technisch kaum eine Möglichkeit, zwischen dem Vertreter
des Staates und dem Staatsbürger ein Vertrauensverhältnis her⸗
zustellen. Hierdurch ist in den weitesten Vollkskreisen eine Gleich⸗
gültigkeit gegenüber dem Staate entstanden, die sich vielfach zur
Staatsfeindlichkeit entwickelt. Der Staat muß da sein, aber man
liebt ihn nicht.

Wenn wir in jene Zeiten deutscher Vergangenheit zurückblicken,
in denen das deutsche Volkstum eine aktive Werbekraft besaß und
wenn wir dabei feststellen, daß dies in einer engeren Verbindung
zwischen Staat und Volk begründet war, so muß sich der Blick auf
die Einrichtungen der Vergangenheit richten. Der Vertreter jenes
alten Staates war dem damaligen Staatsbürger kein Fremder. Aus⸗
gestattet mit Befugnissen der Rechtspflege, Schirmherr von Leben
und Eigentum, ja selbst der Ehre der ihm anvertrauten Volks—
genossen, war er eine Persönlichkeit, die mit jedem Einzelnen eng
verbunden war.
Die jungdeutsche Auffassung vom Volksstaat strebt
nach der inneren Verbindung zwischen dem Vertreter
des Staates und den ihm anvertrauten Staats—
bürgern zurück. Die Vertreter des Staates sollen
sich in der Führerschaft verkörpern. Die Bindung
des Staatsbürgers an seinen Führer ist gleichzeitig
die Bindung an den Staat.

Der Staat uno die Erstehung der Füuhrerschaft
Das Volk erhob sich gegen den alten Staat, weil er auf Grund
eines ungleichen Wahlrechtes dem einzelnen Staatsbürger die gefor—
derte Mitbeteiligung an der politischen Führung nicht gab. Die
moderne parteiistische Republik hat das allgemeine und gleiche Wahl⸗
122
        <pb n="127" />
        recht verlundet. Was von der Scheingleichheit dieses Wahlrechtes
zu halten ist, wurde bereits ausgeführt.

Es liegt aber auch ein weiterer Fehler in dieser
Anordnung, daß nämlich die Belange der Gesamtheit
von Volk und Staat nicht genügend geschützt sind.

Die Notwendigkeit dieses Schutzes tritt um so mehr in den
Vordergrund, als die materialistischen Strömungen unserer Zeit an
sich schon geneigt sind, wenig Rücksicht auf das Gesamtwohl zu
nehmen. Die Mitarbeit an der Gestaltung der gesamten Führerschaft
stellt sich für den einzelnen Staatsbürger in Form seines Wahl-⸗
rechtes dar.

Dem einzelnen Staatsbürger wohnt aber nicht ohne weiteres
der Weitblick inne, mit dem der Staat die Dinge der Gesamtheit
betrachten muß. Der Blick der Einzelnen und auch der Unterführer
ist notwendigerweise auf die örtlichen und besonderen Verhältnisse
gelenkt, die ihnen besonders naheliegen und in denen sich ihre verant⸗
wortliche Tätigkeit abspielt. Der Staat aber muß sein Handeln
von der Sorge für die Gesamtheit abhängig machen. Er muß infolge⸗
dessen auch oft gegen die Wünsche Einzelner oder sogar ganzer
Volksteile auftreten. Die Erfordernisse des Einzelnen oder eines
Volksteiles stoßen oft mit denen des übrigen Volkes zusammen.
Das Wohl der Gesamtheit von Volk und Staat erfordert einen
Ausgleich. Dieser Ausgleich der Interessen liegt nicht nur in der
Tätigkeit des Führers. Er liegt bereits in der Auswahl seiner
Person.

Um diese ausgleichende Wirkung von vornherein
vorzubereiten, soll auch dem Staate ein Mitbestim—
mungsrecht in der Auswahl des Führers gegeben
werden.
Der Staat, dargestellt durch die Gemeinschaft seiner Führer, denen
die Sorge für die Gemeinschaft ebenso wie für den Einzelnen zum
lebendigen Beruf geworden ist, hat auch eine besondere Möglichkeit,
den Wert des einzelnen Führers zu beurteilen.

Ebensowie die Gemeinschaftden einzelnen Staats—⸗
bürger läutert und durch die persönliche Berührung
eine tiefer schürfende Prüfung des inneren Wertes
123
        <pb n="128" />
        ermöglicht, so läutert auch die Gemeinschaft der
Führer den einzelnen Amtsgenossen.

Gehobene Persönlichkeiten stellen in der Beurteilung unter sich
auch höhere Ansprüche an Fähigkeit und Charakter. Während die
Gemeinschaft den Einzelnen auf seine Fähigkeit prüft, ein würdiges
Mitglied der Staatsbürgerschaft zu sein, so prüft die Gemeinschaft
der Führer ihn darüber hinaus auf die Fähigkeit, die Seinen zum
Wohl des Einzelnen und der Gesamtheit zu führen. Überall da, wo
der Gemeinschaftsgedanke die gleichverantwortlichen Amtsgenossen er—
faßt, bildet sich ihre Gemeinschaftslehre in Form einer Wissenschaft,
deren Kenntnis für eine erfolgreiche Führung des Amtes not⸗
wendig ist.
Die Erringung des Vertrauens der Führerschaft
ist also für jeden Führer gleichbedeutend mit einer
Fachprüfung in der Führerwissenschaft.

Die vorhandene Führerschaft des Staates muß also bei der
Erstehung des Führers mitsprechen, um bei diesem Staatsakt das
Wohl der Gesamtheit zu wahren und über die Führerfähigkeit des
Anwärters vom Standpunkte des Staates zu urteilen.

Die Fortentwicklung der Fuhrerschaft
Es gibt keinen Zustand in Staat und Gesellschaft,
der nach einmaliger Gestaltung so tragfähig und
gesund wäre, daß er die dauernde Lebensfähigkeit
des Staates gewährleisten könnte. Es gibt nur Ge—
setze, nach denen sich der Staat selbst vor Vergreisung
schützt und in dauernder Jugendfrische erhält, um sich

damit einen dauernden Bestand zu sichern.
Wie alles Leben sich, den Gesetzen der Natur folgend, aus einem
dauernden Wachstum ewig neu verjüngt, wie Menschen, Tiere und
Pflanzen entstehen, sich fortpflanzen und altern, so geht es auch
im Leben der Völker und ihrer Staaten. Wenn das einzelne Lebe—
wesen auch dem Tode anheimfällt, so lebt es doch in seiner Art
nach den Gesetzen der Fortpflanzung, Ergänzung und Verjüngung fort.

124
        <pb n="129" />
        ——

Es gibt keinen größeren Fehler in der Betrach—
tung der grundlegenden Leb ensfragen eines Staa—
tes als den, einen starren Zustand als Norm der
Staatenbildung zu betrachten.

Das würde bedeuten, das Schicksal eines Staates an die Ge⸗
setze der Vergänglichkeit, des Alterns und der Vergreisung zu binden.
Also ist nicht der geschaffene Zustand das Wesentliche, sondern der
Trieb zur Jugend oder der Trieb zur Fortsetzung, Ergänzung und
Verjüngung. Dieser Trieb ist dem Volksstaat gewährleistet durch
das Leben der Gemeinschaft und der gestaltenden Mitverantwortung
dieles mit dem Werden des Staates verbundenen Lebens.

Der auf der Gemeinschaft seiner Staatsbürger
und einer mit ihrem Wachsstum verbundenen Füh⸗
rerschaft aufgebaute Volksstaat soll bei wechseln⸗
den Menschen und alternden Führern die ewige Ju—
gend des Staatswesens gewährleisten.

Die Erstehung der Führerschaft kann also nicht die einzige Pflicht
des Volksstaates sein. Wenn er seine einzige Pflicht hierin erblicken
würde, so würde er nur eine Kaste von Führern durch eine neue
Kaste ersetzen, wie das bei den meisten Revolutionen bisher geschehen
ist. In dieser unzulänglichen revolutionären Tat lag bereits der
Keim zu einer neuen Revolution, die der UÜberalterung des neu⸗

geschaffenen Zustandes folgen muß. Ein derartiger revolutionärer
Fortschritt“ endet stets mit der Bins enwahrheit:

Was heute revolutionär ist, ist morgen reaktionär.

Der Wille zum Fortschritt ist ein Ausdruck der Lebenskraft eines
Volkes. Er lebt in seiner Triebkraft. Die Staaten, welche diese
Triebkraft der eigenen Entwicklung nicht nutzbar zu machen ver—⸗
stehen, müssen mit ihrer Jugend in Widerspruch geraten. Der Volks⸗
staat erkennt die Triebkraft des Fortschrittes als den Ausdruck der
Jugendkraft völkischen Werdens an und macht sie seinem eigenen
Werden dienbar. Wer aber zum Fortschritt drängt, wer schöpferisch

gestaltend im Sinne des Forts chritts der Völker denkt und empfindet.
der lebt schon in der Führerschaft des Volkes.

Darum ist der Einbauder Willenskräfte zum Fort⸗
schritt in die Triebkräfte des ganzen Volkes und
125
        <pb n="130" />
        —
—

damit in die lebendigen Kräfte des Staates eine
Frage der Führerschaft.

Jede an Kastenbegriffe gebundene Führerschaft empfindet den
Fortschritt als einen Griff nach ihrer Macht und nach ihren Rechten.
Der Volksstaat aber, dessen ganzes Werden auf dem Leben der
Nation aufgebaut ist, fordert Gesetze, denen zufolge sich die Führer—⸗
schaft unaufhörlich im Sinne der Triebkräfte der Nation erneuert und
ergänzt. Er fordert eine Methode dieser unaufhörlichen Ergänzung,
welche das Staatswesen nicht durch Revolutionen erschüttert, sondern
dasselbe in einem dauernden Zustand gesunder organischer Evolu—⸗
tionierung erhält.

Diese gesunde Evolution sieht der jungdeutsche Ge—
danke in der natürlichen und verfassungsmäßigen Fort—
entwicklung der Führerschaft im Volksstaat.

Die Fortentwicklung des Führers in der Praris
seines Amtes
Nur der Führer kann das Vertrauen der Seinen besitzen und den
Aufgaben gerecht werden, die der Staat auf seine Schultern legt, der
tief im Leben wurzelt.

Die Lebensfähigkeit des Staates hängt von der
Lebenskenntnis seiner Träger ab.

Der gelehrte und gebildete Mensch ist nicht bebdingungslos zum
Führer geeignet. Man kann einen Fachmaun vom Lehrstuhl aus
schaffen. Der Führer aber muß im Strom des Lebens ausreifen.
Je mehr er mitten hinein in das Leben gestellt wird, um so mehr
wächst er an Geist und Erkenntnis für sein hohes Amt. Die Lehre
vom Volksstaat stellt den Führer, den Vertreter des Staates, mitten
in das Leben staatsbürgerlicher Gemeinschaft hinein. Er üůberträgt
ihm eine Verantwortung, die ihn mit dem Augenblick seines Amts⸗
antrittes zur praltischen Betätigung seiner gesamten Fuͤhrerfähig⸗
keiten zwingt. Alles, was den Führer ziert, was zur Wissenschaft
des Führers gehört, was kein Mensch in theoretischen Lehrstunden
erlernen kann, tritt in der Form des praktischen Erlebens und der

oraktischen Verantwortung an ihn heran. Die Lehre vom Volks⸗
126
        <pb n="131" />
        staat verwirft die Sicherung des Führeramtes durch staatliche Ge—
walt. Diese Sicherung ist nur der Macht der Persönlichkeit vor—
sehalten. Nur derjenige Führer, der über diese Macht verfügt,
ioll gesichert sein, kein anderer.

Mitten im Leben stehend, ist der Führer im Volksstaat gezwungen
zu lernen, Menschen zu behandeln, ihre Herzen zu gewinnen und doch
seinen Willen durchzusetzen. Die große Frage der Gegenwart, soziales
Empfinden mit den Erfordernissen des Amtes zu verbinden, muß in
der praktischen Tätigkeit jedes Führers gelöst werden. Der tägliche
dampf mit den menschlichen Schwächen, mit den kleinlichen Eigen⸗
tümlichkeiten eines kulturlosen Untertanentums zwingt ihn zur Ent⸗
vicklung eines logisch denkenden und zuverlässigen Staatsbürgertums.

Die gleiche Sorge um die eigene Vervollkommnung und Rüstung
zur Ausübung des Führeramtes zwingt die Führer der gleichen
Verantwortung zur eingehenden Aussprache. Mit dieser Aussprache
der Gleichverantwortlichen beginnt schon die neue Struktur im Auf—⸗
hau des Volksstaates. Die Zusammenkünfte dieser Führer werden zur
Schulung im Sinne einer Führerwissenschaft, die dort geboren werden
muß, wo eine Führerschaft nach ganz neuen Führungsbegriffen führen
nuß. So liegt also schon in der Struktur der Führerschaft ein neuer
Weg für die Fortentwicklung des Einzelnen, während in den Gesetzen,
nach denen der Führer fällt oder bleibt und steigt, die Fortentwick⸗
sung der gesamten Führerschaft gewährleistet ist.

Die Fuͤhrerwissenschaft

Diese edelste aller Wissenschaften ist durch die Verstaatlichung
der Intelligenz trotz der Blüte deutschen Gelehrtentums verkümmert.
Die Entwicklung der deutschen Wissenschaften auf allen Spezialgebieten
hat einen ungeheuren Aufschwung genommen.

Die Allgemeinbildung eines für den Staat lebens⸗
notwendigen Staatsbürgertums ist nicht fortgeschritten.
Noch weniger hat sich jene Wissenschaft entwickelt, welche
den Führer lehrt, sich selbst, seine Familie, sein Volk
und die Welt in den richtigen Einklang zu bringen, um
ein wahres Staatsbürgertum vorzubereiten.
127
        <pb n="132" />
        Die Führer des bündischen Wesens in Deutschland empfinden am
besten diesen Hohlraum deutscher Erziehung und deutschen Wissens.
Um ihren Amtern gerecht zu werden, deren Grundlage und Charakter
dem Führertum im Volksstaat ähnelt, sind sie gezwungen, in diese neue
Wissenschaft hineinzuwachsen. Je mehr sie von diesen neuen Erkennt—
nissen erfüllt werden, um so mehr erkennen sie die Unzulänglichkeit
ihrer früheren Bildung.

Die bündische Intelligenz des gegenwärtigen
Deutschlands entfremdet sich deshalb zusehends der
verstaatlichten Intelligenz des vergangenen Obrig—
keitsstaates.

Wie aber die Schöpfung des preußisch-deutschen Heeres eine neue
kriegerische Führerschicht und mit ihr auch eine neue kriegerische
Wissenschaft geschaffen hat, so wird die Schöpfung des Volksstaates
mit einer neuen Führerschaft auch eine neue Führerwissenschaft ge—
bären. Die Entfesselung des Gemeinschaftslebens wird bald den Ruf
nach dem Ausdruck neuer Empfindungen ertönen lassen. Der Katechis—
mus eines rechten und treuen deutschen Staatsbürgers und der
Katechismus für den Volksführer aller Grade wird das unerläßliche
Handbuch zur Begründung einer neuen Kultur, die die morsche Lebens—
auffassung eines verantwortungslosen Untertanentums und eines nicht
im Volke wurzelnden Führertums ablöst.

Die neuen Gesetze von Pflicht und Gemeinschaft, von Einzelwohl
und Gesamtwohl, die das bündische Leben Deutschlands um seines
eigenen Bestandes willen erstreben muß, sind Sinnbilder und Vor—
bilder einer Gemeinschaftslehre und einer Führerwissenschaft, wie sie
das deutsche Volk hervorbringen muß, wenn es sich im Volksstaat
der Zukunft selbst verwalten und führen will.

Potsdam unoͤ Weimar
Unter den Begriffen Potsdam und Weimar versteht das deutsche
Volk zwei verschiedene Begriffe von staatlicher Gliederung. Im Zeichen
von Potsdam versinnbildlicht sich der Begriff von der disziplinierten
Organisation des Staates. Der Inhalt dieses Begriffes ist in erster
Linie die Pflichterfüllung. Im Zeichen von Weimar versinnbildlicht
128
        <pb n="133" />
        ——
*

sich der Begriff von der Mitverantwortlichkeit des Volkes und der
Verantwortlichkeit des Staatsbürgers. Der Inhalt dieses Begriffes
ist Staatsbürgertum und Freiheit. Das preußisch-deutsche Reich wur⸗
zelt in der Welt von Potsdam. Die neue Republik sucht den Weg
nach Weimar. Die innerpolitischen Verhältnisse haben es mit sich ge—
bracht, daß um diese beiden Begriffe eine große Spaltung unseres
Volkes erfolgt ist. Zwei Volksgruppen unter verschiedenen Bannern
bekämpfen sich auf das heftigste. Ihr Gegensatz hat zu einem Dauer—
kampf geführt. Die Wahlkämpfe zeigen ein wechselndes Glück für
die eine oder die andere Seite. Eine Entscheidung aber kann im gegen⸗
wärtigen Zeichen des Kampfes nicht errungen werden.

Die Wiedergeburt Deutschlands kann nur mit der
Erkenntnis der Tatsache beginnen, daß sowohl im Geiste
von Potsdam wie im Geiste von Weimar unentbehrliche
Werte für die Gestaltung der Zukunft liegen.

Die jungdeutsche Auffassung vom Volksstaat strebt nach einer Ver—
flechtung der Begriffe von Potsdam und Weimar. Sie will das Gute
von gestern und heute zum Besseren und Besten für die Zukunft ver⸗
binden. Pflicht und Freiheit ist die Synthese von Potsdam und
Weimar und der grundlegende Begriff der Auffassung vom Volksstaat.
Freiheit fordert das Volk, Pflicht fordert der Staat. Darum muß
die Verbindung von Volk und Staat auch in der Verbindung der
Begriffe von Pflicht und Freiheit liegen. Weil aber die Führerschaft
die schicksalbestimmende Einrichtung gleichzeitig für Volk und Staat ist,
deshalb müssen die Forderungen von Volk und Staat sowohl in der
Gestaltung der Führerschaft, als auch in ihrer Fortentwicklung gleich—
mäßig beachtet werden. Dieser Grundbedingung trägt der Volksstaat
Rechnung, indem er weder den Grundsatz der Wahl, noch den Grund—
satz der Einsetzung zum Grundsatz in der Schaffung seiner Führer⸗
schaft erhebt.

Er verflicht beide Gesetze im Zukunftsgesetz der Kur.
Die auf diese Weise im Volksstaat erstehende Führer—
schaft ist weder eine Beamtenführerschaft noch eine
WVahlführerschaft, sondern eine Kur-Führerschaft.

129
        <pb n="134" />
        <pb n="135" />
        Ahαιααä,.
————

IX. Abschnitt
Aeugliederung des Reiches

Das Binnbild der Gotif
Der Freiherr vom Stein lehrte für den Wiederaufbau Preußens
die Dezentralisation in mitverantwortliche Körperschaften. Er gab
diesen Körperschaften das Recht der Selbstverwaltung, um hiermit
die Verbindung der Staatsbürgerschaft mit dem Staat zu verankern.
Die Forderung nach Dezentralisation hängt also mit der Begriffswelt
von Weimar zusammen. Dem Geist von Weimar ist im Volksstaat
zurch die Einteilung der gesamten Staatsbürgerschaft in verantwort—
liche Nachbarschaften Rechnung getragen. Die Lehre vom Volksstaat
gipfelt in einer Verflechtung der Begriffe von Potsdam und
Weimar. Nachdem der Geist von Weimar zu seinem Recht gekommen
st, ist es eine weitere Frage, wie die Forderungen, die der Geist von
Potsdam stellt, verwirklicht werden. Sein Inbegriff ist der Gedanke
der disziplinierten Organisation.

Dementsprechend fordert er nach der vollzogenen
Dezentralisation die im gesamten Interesse des
Staates notwendige Zentralisation des Willens.

Nachdem der Beweis erbracht ist, daß eine Zentralisation des
Willens in einer einzigen Versammlung der gesamten Staatsbürger—
schaft und hier vollzogener bindender Beschlüsse nicht möglich ist, muß
eine Neuordnung für die Lösung dieser Aufgabe gefunden werden. Sie
liegt in der organisatorischen Struktur des Volksstaates. Sie folgt
der organisatorischen Struktur der Führerschaft.

Der organisatorische Aufbau des Volksstaates folgt
innbildlich den Baugesetzen des gotischen Domes.

131
        <pb n="136" />
        2J

Auf der breiten Grundlage des Fundamentes bauen sich in stets
verjüngter Form stockwerkartig die Pfeilergruppen aufeinander. Auf
der Gruppe der letzten und höchsten Pfeiler ruht die Spitze, die das
Werk krönt. Die Last des gesamten Gebäudes überträgt sich organisch
auf alle Gruppen der Pfeiler. So stellt das Baugesetz der Gotik ein
Sinnbild der Regelmäßigkeit und Klarheit der Anordnungen dar.

Alles greift ineinander, alles trägt und stützt sich
gegenseitig.

Die Führerschaft des Volksstaates ist den Pfeilergruppen des go—
tischen Domes vergleichbar. Uber dem breiten Fundament der Nach—
barschaften erhebt sich deren Führerschaft. Gruppenweise stützt diese
Führerschaft die neuverjiüngte Gruppe höherer Führer auf ihren
Schultern. Die Plattformen der Gruppen verjüngen sich bis zur
Spitze.
Alles trägt sich gegenseitig, alles trägt gemeinsam
die Verantwortung. Willen und Wunsch von Führern
und Geführten setzen sich auf lebendigem Wege vom
breiten Fundament bis zur Spitze und umgekehrt fort.

Die Struktur des Volksstaates

Eine Anzahl von Nachbarschaften wird zu einem Be—
zirk vereinigt.

Es sei zunächst dahingestellt, aus wieviel Nachbarschaften ein sol⸗
cher Bezirk besteht. Grundlegend für die Bildung dieser Bezirke
sind die auftretenden Führungs⸗ und Verwaltungsmöglichkeiten. Der
Führer des Bezirkes wird durch die Führer der Nachbarschaften ge—
kürt. Die Führung des Bezirkes geschieht durch diesen Bezirksführer
im Einvernehmen mit sämtlichen Nachbarschaftsführern. Die Ver—
sammlung von Führern wird im Volksstaat Kapitel genannt. Diese
Neubezeichnung ist notwendig, weil der Charakter dieser Körperschaft
sich in Wesensfragen von den modernen Parlamenten unterscheidet.
Der Bezirk entspricht etwa einem Kreise in der gegenwärtigen preu—
ßischen Verwaltung.

Mehrere Bezirke bilden einen Gau.

132
        <pb n="137" />
        — ——

An der Spitze des Gaues steht der Gauführer. Er wird durch
die Führer der Bezirke gekürt. Der Gau entspricht etwa dem heu⸗
tigen politischen Begriff eines Regierungsbezirkes. Der Gauführer
führt seinen Gau im Einvernehmen mit dem Gaukapitel. Das Gau—
kapitel ist die Zusammenfassung sämtlicher Bezirksführer des Gaues

Mehrere Gaue bilden ein Stammesgebiet oder eine
Landsmannschaft.

Die Stammesführer werden durch die Gauführer gekürt. Die
Stammesgebiete bilden die größte politische Einheit innerhalb des
Reiches. In ihnen werden die Volksteile gleicher Stammesart zu—
sammengefaßt. Die vom Gaukapitel gekürten Stammesführer bilden
das oberste Kapitel des Reiches. Dieses vollzieht die Kur des Reichs⸗
führers und bildet unter seiner Führung die oberste Leitung des
Reiches. Die zahlenmäßige Ungleichheit der deutschen Stämme wird
durch die Stimmquote der Stammesführer ausgeglichen. Die Stam—
mesgebiete spielen im Volksstaat die Rolle der Länder.

Die historische Gliederung des Reiches

Die Entwicklung vergangener Jahrhunderte hat die Ländergrenzen
innerhalb Deutschlands geschaffen. Diese Grenzen sind keineswegs
nach volklicher und wirtschaftlicher Notwendigkeit gezogen. Sie sind
lediglich aus dem dynastischen Erbfolgerecht und aus den Eroberungs⸗
kriegen einzelner Länder gegen die anderen geboren. Die dynastische
Entwicklung und die Hausmachtpolitik der einzelnen Dynastien zer—
störten den Reichsgedanken und schufen eine Kleinstaaterei, welche zur
völligen Vernichtung der Reichsmacht führte. Ein Teil dieser Klein—
staaterei wurde durch den Machtspruch des französischen Kaisers Na—
poleon beseitigt. Aus den nach 1866 übrigbleibenden deutschen Län⸗
dern schuf Bismarck im Jahre 1871 das neue preußisch-deutsche Reich.
Bismarck war gezwungen, auf die dynastisch-historische Gliederung des
Reiches Rücksicht zu nehmen, obwohl er innerlich die Berechtigung
dieser Gliederung nicht anerkannte. Der von ihm eingegangene Kom—
promiß war notwendig, weil er ohne ihn sein Hauptwerk, die Wieder—
aufrichtung des Reiches als Macht, nicht erreicht hätte. Die Über⸗
133
        <pb n="138" />
        windung des kleinstaatlichen Länderpatriotismus führte Bismarck durch
eine derartige Stärkung der Macht Preußens durch, daß dieses das
Ubergewicht über sämtliche andere Staaten gewann.

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat die dynastische Ent—
wicklung in Deutschland beendet. Mit der Abdankung der Dynastien
haben auch die Ländergrenzen ihren Sinn verloren, die aus der
historischen Vergangenheit und der Entwicklung der Hausmächte ent⸗
standen sind.

Die Lehre vom Volksstaat bezeichnet die alten Län—
dergrenzen als unorganisch, sie fordert ihre Beseiti—
gung und die Neugliederung des Reiches nach organi—
schen Begriffen. An Stelle der dynastischen Länder—
begriffe fordert der Volksstaat die Gliederung des
Reiches in seine Stammesgebiete.
Die Entartung der habsburgischen Dynastie, ihr Versinken in
einer selbstsüchtigen Hausmachtpolitik und ihr Verrat am Deutschen
Reiche von 1806 machte sie ungeeignet, den Neubau des Reiches zu
vollziehen. Habsburg-Osterreich trat daher seine Sendung an Hohen—⸗
zollern-Preußen ab. Sie wurde durch das Werk Bismarcks vom
Jahre 1871 erfüllt. Durch die Einheitskriege wurde ein Deutsches
Reich gegründet, das alle deutschen Stämme mit Ausnahme der habs⸗
burgischen Lande umfaßte. Das Werk Bismarcks hat selbst den Zu⸗
sammenbruch von 1918 überdauert. Die neue deutsche Aufgabe liegt
in der Entwicklung des Reiches zum wahren Volksstaat aller Deutschen.

Wenn dieser Volksstaat über die Grenzen der Ver—
gangenheit hinweggeht, so geht er a uch über die Gren—
zen Preußens hinweg.

Die Sendung Preußens endet mit seiner Aufgabe, im Neubau
des Reiches den Pflichtgedanken von Potsdam, den Gedanken der
disziplinierten Gesamtorganisation, zu verankern. Damit ist Preußens
Sendung beendet. Damit ist Preußens Sendung erfüllt.

Preußen ist dann im Reich aufgegangen, und das
Reich ging in Preußen auf.

Preußens Sendung

134
        <pb n="139" />
        —— —

—
sMWB2————— —

X. Abschnitt
Die Kur

Der Begriff
Die Kur ist die Staatshandlung im Volksstaat, nach der die
Führerschaft erstanden, erhalten und fortentwickelt wird. In der Kur
verflechten sich die Begriffe von Potsdam und Weimar.

Die Kur verflicht den Willen des Staates mit dem
Willen des Volkes.

Die Kurhandlung setzt sich aus Wahl und Bestätigung zusammen.
In der Wahl sprechen die Geführten der Persönlichkeit des Führers
ihr Vertrauen aus. In der Bestätigung erhält er das Vertrauen
des Staates. Die Geführten verkörpern sich in der Nachbarschaft
durch die Gesamtheit der ihr angehörenden Staatsbürger, im übrigen
Aufbau der Führerschaft durch das Kapitel der untergeordneten Führer.
Der Staat verkörpert sich durch den vorgesetzten Führer dessen,
der gekürt werden soll.

In der Kur vollzieht sich ein Einigungsakt zwischen
Volk und Staat über die Besetzung einer Führerstelle
im Volksstaat. Die Entziehung des Bertrauens von
einem Teil führt zum Sturze des Kurführers.

Die Wahl
Jede Wahl eines Kurführers ist im Einvernehmen mit seinem
vorgesetzten Führer zu zeitigen. Dieser vorgesetzte Führer hat dar⸗
über zu wachen, daß die Wahl nach den Gesetzen der Verfassung er—⸗
folgt.
134
        <pb n="140" />
        —

Die Wahl ist geheim. Sie erfolgt durch Abgabe von
Stimmzetteln. Ein Kurführer gilt als gewählt, wenn
er drei Fünftel der Stimmen der zu seiner Wahl be—
rechtigten Staatsbürger auf sich vereinigt.

Die Wahl erfolgt auf unbestimmte Zeit, bis auf Widerruf. Wenn
die Wähler ihre Wahl widerrufen wollen, so gehört zu der Entziehung
des ausgesprochenen Vertrauens abermals eine Dreifünftel-Mehrheit.

Diese letztere Bestimmung ist deshalb notwendig, weil sie der
Stetigkeit der Führerschaft dient. Derjenige Führer aber, der es
nicht versteht, über zwei Fünftel der von ihm geführten Staatsbürger
an seine Persönlichkeit zu fesseln, soll sein Amt verlieren, weil er
den Befähigungsnachweis nicht erbracht hat, den das Gesetz des Kur—
führertums von ihm verlangt. Diese Verknüpfung des Führeramtes
mit dem Vertrauen der Wählerschaft schützt den Staat vor der Gefahr,
daß seine Vertreter und Unterführer sich dem Volke entfremden. Sie
sichert dem Staat die Leistungsfähigkeit seiner gesamten Führerschaft.
Sie erhält diese dauernd frisch und in lebendiger Fühlung mit dem
Volke.

Bestätigung
Durch die Bestätigung der Wahl wird die Kurhandlung vollendet.
Die Bestätigung ist das Jawort des Staates im Einigungsakt der
Kur. Der bestätigende Führer hat den Neugekürten in seine Amts—
pflichten einzuführen und ihn vor seinen Unterführern oder Staats—
bürgern auf die Verfassung des Volksstaates zu vereidigen. Im Falle
der Nichtbestätigung eines gewählten Führers steht sowohl ihm als
auch seinen Wählern die Anrufung der Entscheidung der höheren In—
stanzen zu. Das Nähere regelt die Verfassung.

Absetzung
Der Kurführer kann durch zwei Staatsakte seines Amtes ver—
lustig gehen. Er verliert selbsttätig sein Amt, wenn seine Wähler—
schaft ihm das Vertrauen mit drei Fünfteln der Stimmen entzieht.

12 63
        <pb n="141" />
        Ebenso kann ihm der übergeordnete Führer das
durch die Bestätigung ausgesprochene Vertrauen ent—
ziehen.

Die absetzende Wirkung dieser Vertrauensentziehung durch den
Staat erfolgt durch das Kapitel der ihm gleichgeordneten Kurführer.
Auch hier entscheidet Dreifünftel-Mehrheit.

Einsetzung
Wenn aus irgendeinem Grunde die Verhandlungen zwischen Volk
und Staat, also Wählern und Bestätiger, nicht zum Ergebnis führen,
so tritt das Recht des übergeordneten Führers auf eine zeitlich be—
grenzte Einsetzung in Kraft.

Nach diesem Recht kann der den Staat vertretende
Kurführer die Wahl auf eine bestimmte Zeit, die in der
Verfassung festgelegt ist, aussetzen.

Nach Ablauf dieser Zeit muß jedoch der so eingesetzte Führer
die Vertrauenserklärung seiner Wähler durch die Wahl nachholen.
Gelingt es ihm nicht, die Vertrauenserklärung der Wähler zu er—
reichen, so ist seine Kur damit gescheitert.

Die Einsetzung ist eine Ausnahme für besondere
VBerhältnisse. Sie muß verfassungsmäßig durch An—
rufung höherer Instanzen genehmigt werden.

Wenn die besonderen Verhältnisse zu einem fortdauernden Kon⸗
flikt führen, so ist die Angelegenheit dem obersten Reichskapitel zur
Entscheidung zu überweisen.

Die Stellung der Kurführerschaft
Der Kurführer ist der politische Führer der organisierten Staats—
bürgerschaft. Er vereinigt in seiner Hand die politische Vertretung
des Volkes und die politische Vertretung des Staates innerhalb seines
Wirkungskreises. Die Anforderungen, welche an den Kurführer ge—
stellt werden, ergeben sich aus dem Wesen seiner Pflichten und seines
Amtes. Sein Beruf ist für das obrigkeitliche Denken eine Neu—
137
        <pb n="142" />
        erscheinung. Er läßt sich mit keinem der bisher bekannten Berufe
oder politischen Amter vergleichen. Das einzige im heutigen Staat
vorhandene politische Amt, welches dem Amt des Kurführers ähnelt,
ist das eines Gemeindevorstehers. Im übrigen kann man die Stellung
des Kurführers mit einer Mischung der politischen Amtspflichten von
Parteiführern, Gemeindevorstehern, Landräten, Bürgermeistern, Re—
gierungspräsidenten und Oberpräsidenten vergleichen.

Der alte deutsche Begriff der Führung wird der
Amtspflicht der Kurführerschaft wieder zugrunde ge—
legt.
Die wahre Erkenntnis der Pflichten des Kurführertums und des
Charakters seiner Stellung wird erst in der praktischen Entwicklung
des neuen Berufes vor sich gehen. Wie die Gesetze der Kur beweisen,
gibt es innerhalb der Kurführerschaft keine Dienstaltersfolge. Le—
diglich Leistung und Fähigkeit entscheiden über die Kurführerlaufbahn.

Die Führer der Nachbarschaften versehen ihren Dienst ehren—
amtlich. Alle höheren Kurführer erhalten während ihrer Amtstãtig⸗
keit eine ausreichende Besoldung. Ein Recht auf Ruhegehalt
tritt erst bei den Kurführern ein, die sich lange Zeit in ihrem Amte
bewährt haben. Durch diese feste Anstellung wird die politische Stel—
lung des Kurführers nicht berührt. Verliert ein Kurführer das po—
litische Bertrauen und damit sein Kurführeramt, nachdem er das
Recht auf Ruhegehalt erworben hat, so steht er dem Staat als Be—
amter zu besonderer Verwendung zur Verfügung. Wenn ein Be—
amter zum Kurführer gekürt wird, so scheidet er aus der Beamten—
schaft aus und geht in die Kurführerschaft über. Wenn er das poli⸗
tische Vertrauen verliert, so tritt er zur Beamtenschaft zurück.
Die Beamtenschaft
Die Stellung der Beamtenschaft wird an sich im Volksstaat nicht
geändert. Die Beamtenschaft bleibt die Fachführerschaft. Die Be—
amtenschaft stellt jedem Kurführer den notwendigen Stab an Fach—
leuten, die Dezernenten. Die oberste Spitze der Beamtenschaft gipfelt
in den Fachministerien. Die Fachministerien sind der Führung des
Reiches untergeordnet.
134
        <pb n="143" />
        Ein Eingriff des Kurführertums in das Beamten—
tum ist nur möglich auf dem Wege über die Fachmini—
sterien.
Um das Verhältnis zwischen Beamtentum und Kurführertum
praktisch zu erläutern, sei folgendes Beispiel angeführt: Der Stab
eines Kurführers setzt sich aus den Beamten aller Fachgebiete zu—
sammen. Die Besetzung des Stabes ist Angelegenheit der Fach—
ministerien. Ein Kurführer ist nicht in der Lage, einen Beamten
seines Stabes von seinem Amte zu entheben. Eine derartige Maß—⸗
nahme kann nur auf Grund einer stichhaltigen Beschwerde erfolgen,
welche über die Instanzen des Kurführertums an die Kurführung
des Reiches weitergegeben und zwischen dieser und dem entsprechenden
Fachministerium geregelt wird.

Das Kapitel
Schon die Übersetzung der Bezeichnungen bringt den Unterschied
zum Ausdruck, der zwischen dem Kapitel des Volksstaates und dem
Parlament des modernen Parteistaates besteht.
Im Parlament vereinigen sich die Fürsprecher
oder Vertreter des Volkes. Das Kapitel ist eine
Körperschaft der Führer.

Im Volksstaat ist wohl der Grundsazt vertreten, daß in jeder
Qörperschaft ein Wille führen soll. Die verantwortliche Oberhoheit
liegt jedoch stets in der Hand des Kapitels, das die Gewalt des
Führers umrandet. Dieses Kapitel trägt die Verantwortung für
die Person des Führers. Die Amtsgewalt des Führers ist abhängig
von dem Vertrauen des Kapitels.

Das Kapitel hat nur eine Möglichkeit, sich von
der vollen Verantwortung für die Handlungen des
Führers zurückzuziehen. Sie besteht in der Ent—
ziehung des Vertrauens.

Der Volksstaat kennt keine Verschachtelung der Verantwortung,
wie sie dem modernen Parlament zu eigen ist. Er kennt keine un—
489
vV
        <pb n="144" />
        sichtbaren Führer und Gewalten, sondern nur die sichtbaren Kur—
führer aller Grade. Der Kurführer wird mit seinem Amtsantritt
nicht von seiner Gefolgschaft gelöst. Er bleibt während der Dauer
jseines Amtes der bodenständige Führer und wurzelt inmitten seines
Wirkungskreises. Die Kapitel sind nur zeitweise einberufene Zu⸗
sammenkünfte der Führer. Die parlamentarische Session des moder—
nen Parlamentarismus kommt in Fortfall. Neben den regelmäßigen
Kapiteltagungen, welche die Verfassung vorschreibt, können jederzeit
aus besonderen Anlässen sowohl auf Initiativen von oben wie von
unten besondere Kapiteltagungen angeordnet werden.

Die Neugliederung des Reiches bestimmt auch die Zahl und den
Umfang der Kapitel, welche in Form der Volksvertretungen im
neuen Sinne des Volksstaates innerhalb des Reiches bestehen.

Die Führer der Nachbarschaft eines Bezirkes bil—
den das Bezirkskapitel.

Die Führer der Bezirke eines Gaues bilden das
Gaukapitel.

Die Führer der Gaue eines Stammesgebietes bil—
den das Stammeskapitel.

Die Führer der einzelnen Stammesgebiete bilden
das Reichskapitel.

Das Reichskapitel ist die oberste Instanz des Rei—
ches, dem die Verantwortung für die Führung des
Reiches obliegt.
Je nach der Wichtigkeit der politischen Fragen, der Gesetze und
Anordnungen, welche im Interesse des gesamten Volkes zu ent⸗
scheiden sind, sieht die Verfassung die Verbreiterung der Mitverant—
wortung des Volkes vor. Sie kann infolgedessen die Anrufung der
Entscheidung erweiterter Reichskapitel vorschreiben. Dementsprechend
ist das Reichsgauführerkapitel eine Zusammenfassung aller Gauführer
des Reiches aus sämtlichen Stammesgebieten, einschließlich der Stam⸗
mesführer. Ein Reichsbezirksführerkapitel wäre eine Zusammenfassung
sümtlicher Stammesführer, Gauführer und Bezirksführer des Reiches.
Ein Reichskapitel der Nachbarschaftsführer würde dieses Forum der
1*n
—*
1—
        <pb n="145" />
        —

Führerschaft um sämtliche Nachbarschaftsführer erweitern. Diese
letzteren erweiterten Reichskapitel sind technisch undurchführbar. Sie
können daher nur in räumlicher Trennung abgehalten werden. Doch
kann die Verfassung für bestimmte Fragen auch hier Abstimmungen
vorschreiben.

Das größte Forum der Meinungsäußerung des
Volkes ist die Volksabstimmung.

Sie erfolgt nachbarschaftsweise und erfaßt die Meinungsäußerung
eines jeden einzelnen Staatsbürgers. Eine Frage, welche bestimmt
der Volksabstimmung zur Entscheidung vorgelegt werden muß, ist
naturgemäß eine Anderung der Verfassung des Volksstaates.

Die BVerantwortlichkeit der Kapitel sowie der Charakter der
gleichen Verantwortlichkeit aller ihrer Mitglieder bestimmt die Ent—
wicklung des Kapitels im Geiste der Gemeinschaft. Hierdurch wird
auch der Gesamtcharakter der Kapitel bestimmt. Sie sind zu posi—
tiver und aufbauender Arbeit gezwungen; Uneinigkeit und Arbeits⸗
unfähigkeit fallen auf die Mitglieder des Kapitels selbst zurück

Bezeichnungen im Volksstaat

In diesem Manifest sind solche Bezeichnungen für die Kurführer
im Volksstaat und die mit ihrer Stellung verknüpften Kapitel
gewählt, die besonders volkstümlich sind. Die Bezeichnungen Bezirk,
Gau und Stammesgebiet sind einesteils in ihrer Bedeutung klar
ersichtlich, zum andern sind sie in der Organisation der Bünde und
Vereine sowie in der Organisation der Parteien allgemein gebräuch—
lich. Diese Bezeichnungen sind deshalb gewählt, weil das jungdeutsche
Manifest bestrebt ist, in keiner Weise Einzelheiten vorzuschreiben, um
deren „Für“ oder „Wider“ man sich streiten kann. Erfahrungs⸗
gemäß bieten gerade die Äußerlichkeiten in den meisten Fällen die
Handhabe zu fruchtlosem Wortstreit. Der jungdeutschen Bewegung
kommt es nicht darauf an, die äußere Form zu bestimmen. Das
Wesentliche ist ihr der Gehalt, die Idee. Die Würde des Volks—⸗
staates fordert würdige Bezeichnungen für die Amtseigenschaften ihrer
vornehmsten Vertreter. Die ältere Tradition des Deutschen Reiches

141
        <pb n="146" />
        r

zührte für diese Amter die Bezeichnungen König, Herzog, Markgraf,
Baugraf, Kurfürst u. a. m. Es ist eine nebensächliche Angelegenheit,
ob die Amtsbezeichnungen im Volksstaat aus der Vergangenheit ent—
nommen werden oder ob neue Wortbildungen dafür geschaffen werden
sollen. Es ist aber festzuhalten, daß die Einbürgerung der großen
Idee des Volksstaates in weiten Vollskreisen leichter vonstatten gehen
wird, wenn auch äußerlich die Anknüpfung an die ältere Tradition
des Reiches kundgetan wird.

142
        <pb n="147" />
        . äXÛS—
— —

XI. Abschnitt
Die Reichsführung

Die Kur des Reichsführers
Der jungdeutsche Vorbereitungskampf für den Volksstaat hat
gelehrt, daß weite Volkskreise aus Gründen der erbmonarchischen
Tradition die geschichtliche Stetigkeit der obersten Reichsführerschaft
nur im dynastischen Legitimismus gesichert sehen. Der Ursprung
dieser Ansicht liegt in dem Wunsche, für die oberste Führung des
Reiches ein System zu verankern, welches jeden Führerstreit aus—
schließt. Es ist selbstverständlich, daß ein System, welches zum Gegen—
kaisertum führen kann, für ein Volk untragbar ist.

Gegenkaisertum ist dann möglich, wenn in der
Führerfolge der obersten Spitze verschiedene Rechts—
auffassungen eintreten können.

Der Legitimismus sieht die Führerfolge in der Geschlechterfolge
des erbdynastischen Geschlechtes. Nach diesem System ist der jeweilige
älteste Sohn des Herrschers der vorher bestimmte Erbe des Thrones.
Der Thron vererbt sich nach selbstverständlichen Gesetzen als das
Eigentum der herrschenden Dynastie. Die Herrscherfolge ist hier
klaren und unverrückbaren Gesetzen unterworfen. Nach der Lehre vom
Volksstaat kann aber das Schicksal eines Volkes nicht an die Ver—
gänglichkeit eines Geschlechtes gebunden werden. Einzelne Geschlechter
vergehen oder entarten.

Die Vergangenheit zeigt, daß das ganze deutsche
Volkbis an den Rand des Abgrundes geführt wurde,
weil es nach dem Grundsatz einer legitimistischen
143
        <pb n="148" />
        X
— 22

Führerfolge jahrhundertelang an ein Geschlecht, das
hdaus Habsburg, gefesselt war.

Der Grundsatz des Kurführertums besteht aus Bestätigung und
Wahl. Für die oberste Spitze des Reiches muß die Bestätigung fort⸗
sallen, weil eine höhere staatliche Gewalt nicht vorhanden ist.

In der Kur des obersten Führers des gesamten
Deutschen Reiches muß also eine andere Sicherung
verankert werden, welche jeden Zweifel über die
Rechtmäßigkeit der Führerfolge ausschließt.

Darum muß die Kur des Reichsführers nach anderen Gesetzen
erfolgen, wie die Kur jedes anderen Führers im Reich.

Wenn das Kurführertum des Reichsführers durch
irgendein Ereignjs hinfällig geworden ist, so beruft
der Reichssverweser das Reichskapitel zur Kur des
neuen Reichsführers ohne ieden Zeitaufschub ein.

Die Sicherung und Uberwachung dieser Kur liegt
dem Reichsverweser ob.

Der Reichsverweser wird mit dem Amtsantritt des Reichsführers
von diesem bestimmt und durch das Reichskapitel bestätigt. Er
ist der Führer der Reichswache. Sowohl der Reichsverweser wie
auch die Reichswache werden besonders auf die verfassungsmäßige
Aüberwachung der Kur des Reichsführers vereidigt. Der Reichsverweser
muß eine bestimmte Anzahl von Jahren Kurführer gewesen sein.
Mit seiner Ernennung darf er kein Kurführeramt mehr bekleiden.
Ausgenommen ist der unten genannte Fall. Der Reichsverweser
ist verantwortlich für die Klausur des Reichskapitels.

Die Klausur des Reichskapitels besteht in seiner völligen Ab—
schließung von der Welt. Die Abschließung wird durch die Reichs—
wache gesichert. Während der Klausur übernimmt der Reichsverweser
die Stellvertretung des Reichsführers. Er ist nicht berechtigt, Gesetze
zu erlassen. Die Staatsentwicklung ruht während dieser Zeit. Die
Staatsführung liegt in seiner Hand. Sobald das Reichskapitel den
Reichsverweser von der Durchführung der Kur des neuen Reichs-
führers benachrichtigt, hat er sich in das Reichskapitel zu begeben
und die Rechtmäßigkeit der Kur zu prüfen.

144
        <pb n="149" />
        — ——

Wenn er die Rechtmäßigkeit der Kur festgestellt
hat, so hat er den neuen Reichsführer auf die Ber—
fassung nach der vorgeschriebenen Formel zu ver—
eidigen.

Mit der Übergabe der Insignien der Reichsführerschaft geht die
Reichsgewalt in die Hände des neugekürten Reichsführers über.
Das Reichskapitel verläßt die Klausur. Die Reichswache huldigt als
erste dem neuen Reichsführer.

Wenn die Klausur nach einer bestimmten Zeit nicht zur recht⸗
mäßigen Kur führt, so tritt der Reichsverweser selbsttätig sein Amt
als Reichsführer an. Hiermit ist aber verbunden, daß sämtliche
Mitglieder des Reichskapitels ihre Amter niederlegen. Ihnen ist damit
jede Kurführerstellung im Reiche versagt.

Der Reichsführer ist auf Lebenszeit gekürt. Seine
Absetzung kann nur durch Volksabstimmung erfolgen.
Für das selbsttätige Erlöschen seines Amtes ist eine
Altersgrenze festgesetzt.

Für die Persönlichkeit des Reichsführers ist eine bestimmte An—
zahl von Kurführerjahren vorgeschrieben. Uber den Grad seiner
Führerschaft bestehen keine Vorschriften. Dementsprechend kann also
das Reichskapitel auch eine Persönlichkeit zum Reichsführer küren,
welche nicht zum Reichskapitel gehört.

Das Reichskapitel
Das Reichskapitel ist die höchste politische Körperschaft des Staa—
tes. Es wird vom Reichsführer geführt. Soweit die Verfassung nicht
die Entscheidung erweiterter Reichskapitel vorschreibt, ist das Reichs—
kapitel die oberste Instanz für alle Fragen. Seine Beschlüsse werden
durch den Reichsführer verkündet. Für die Abstimmungen erhält
jeder Stammesführer eine bestimmte Stimmquote, die nach der Zahl
der von ihm vertretenen Staatsbürger bemessen ist. Dem Reichsführer
zur Seite stehen die Minister der Fachministerien. Sie gehören zu
seinem Stab. Sie nehmen am Reichskapitel teil, ohne abstimmungs⸗
berechtigt zu sein. Dem Reichskapitel sind für alle Sonderfragen die
Kammern beigeordnet.

145
        <pb n="150" />
        J

Die Kammern
Während die Kapitel die organische Vertretung
und Führung des gesamten Staatsbürgertums der
Nation sind, stellen die Kammern die organische Ver—
tretung aller Sonderorganisationen wirtschaftlicher
und kultureller Natur dar.
Die Rechte der Kammern sind in der Verfassung besonders fest—
gelegt. Die Formulierung ihrer Rechte geht grundsätzlich davon aus,
daß kein Gesetz und keine Anordnung über irgendein Sondergebiet des
Volkslebens ohne Genehmigung der hierfür zuständigen Kammer
zrlassen werden kann. Die staatsbürgerliche Vertretung des Ka—
pitels und die Sondervertretung der Kammer muß eine Einigung
erzielen. Hierbei vertritt die Kammer das Sonderinteresse, das
Kapitel das Gesamtwohl der Nation.

Die Wirtschaftskammer
Das Wesen des Volksstaates steht unter dem Zeichen
der Trennung von Staat und Wirtschaft.
Die Wirtschaft ist nicht in der Lage, die Rolle der Souveränität
zu übernehmen. Ihr ganzes Wesen besteht aus Gegensätzen. Die
überwindung der Gegensätze kann nur im Kampf erfolgen. Diese
naturgegebenen Gegensätze bestehen nicht nur zwischen Arbeitnehmer—
chaft und Arbeitgeberschaft. Sie bestehen auch zwischen den herrschen—
den Gruppen der Wirtschaft.
Wenn die Wirtschaft, wie im modernen Parla—
mentarismus, offen oder verschleiert die oberste Ge—
valt in Händen hält, so wird jede Wirtschaftskrise
zu einer Krise des Staates.
Die Verteidigung der Rechte von Stand, Beruf und Klasse ist
den Organisationen des wirtschaftlichen Lebens, der Stände und
Berufe überlassen. Die Unterordnung der Wirtschaft unter die

146
        <pb n="151" />
        A
—

Souveränität des Staates ist notwendig für die Gewährleistung
des Gesamtwohles. Der Staat hat darüber zu wachen, daß der
Austrag wirtschaftlicher Gegensätze sich im Rahmen dieses Gesamt⸗
wohles bewegt. Im übrigen ist die Wirtschaft in der Wirtschafts⸗
kammer auf eigene Füße gestellt. Der heutige Reichstag stellt in
seiner Zusammensetzung ein eigenartiges Gemisch von Volksinteressen
und Sonderinteressen dar. Die Abgrenzung der einzelnen Interessen⸗
vertretungen schwimmt ineinander. Alles ist verschleiert und ver—
schachtelt. Weltanschauung, Volksinteresse, Wirtschaftsinteresse und Be—
rufsinteresse gehen hier im krausen Wirrwarr durcheinander. Die Wirt⸗
schaftskammer löst diesen in seinem innersten Wesen ständisch geglie—
derten Reichstag ab. Der Unterschied besteht nur darin, daß die
Vertretung der einzelnen Sonderinteressen des Wirtschafts- und
Berufslebens in der Wirtschaftskammer offen und klar vor aller
Augen liegt.
Die Wirtschaftskammer ist eine organische Ver—
tretung der gesamten Wirtschaft. Ihre Aufgabe i st
es, das Leben der Wirtschaft im Einvernehmen mit
der Führung des Staatsbürgertums in die richtige
Bahn zu lenken.

Es ist nicht Sache des jungdeutschen Manifestes, in die großen
Fragen der Wirtschaftsgestaltung einzugreifen. Seine Aufgabe be—
schränkt sich darauf, die Stellung der Wirtschaft im Staat zu zeich—
nen. Die wahre Wirtschaftsform kann erst dann gefunden werden,
venn im Neubau des Staates der Geist eines Staatsbürgertums
geschaffen ist, in dem die Erstgeburt des Volkswohles gegenüber
dem Sonderinteresse Einzelner eine feststehende Tatsache geworden ist.
Im Volksstaat ist die Wirtschaft auf eigene Füße
gestellt. Sie findet ihre Formen im freien Ringen
aller widerstrebenden Kräfte. Dieses Ringen kann
nur dann im Nutzen für das ganze Volkenden, wenn
der souveräne Gedanke der Verantwortlichkeit vor
der Nation das Wesen aller Kämpfe bestimmt. Der
Wächter dieser Entwicklung ist das organisierte
Staatsbürgertum im Volksstaat.

1
41
        <pb n="152" />
        Die Frauenkammer
Die moderne Republik hat mit dem allgemeinen Frauenwahlrecht
die angebliche Gleichberechtigung der Frau im politischen Leben
verkündet. Die wahren Verhältnisse dieser Republik haben die völlige
Gleichberechtigung gleichzeitig mit der Verkündigung ausgeschaltet. Der
Frau ist wohl das Wahlrecht gegeben, aber die Gleichberechtigung in
der Volksvertretung ist ausgeblieben. Eine sinngemäße Durchführung
dieser völligen Gleichberechtigung hätte dazu führen müssen, daß
die Mehrzahl der Volksvertreter weiblichen Geschlechtes ist. In Wirk—
lichkeit befinden sich aber in den Parlamenten nur ganz vereinzelt
Frauen als Abgeordnete.

Wie der Hausvater der Herr in der Familie ist,
so muß auch der männliche Staatsbürger die Füh—
rung im Staate handhaben.

Der Volksstaat verweist die politische Betätigung der Frau auf
das ihr eigene Gebiet des Lebens. Die Organisation des weiblichen
Staatsbürgertums erfolgt zu diesem Zwecke getrennt von der des
männlichen Staatsbürgertums. Sie gipfelt in der Frauenkammer.

Die Frauenkammer ist wie die Wirtschaftskammer
dem obersten Kapitel des Reiches untergeordnet.

Dieser Vertretung der weiblichen Staatsbürgerschaft gibt der
Volksstaat das Mitbestimmungsrecht über alle Fragen, die mit dem
Wesen der Frau zusammenhängen. Die Vertretung der weiblichen
Staatsbürgerschaft im Staate, Altersfürsorge, Kindesfürsorge, Mutter—
schutz sind diejenigen Fragen, welche der Mitentscheidung der Frauen⸗
kammer unterworfen sind. Ohne Mitentscheidung der Frauenkammer
dürfen Fragen, die das ureigenste Gebiet der Frau betreffen, von
den Kapiteln des organisierten Staatsbürgertums nicht entschieden
werden.

Die weitere Ausgestaltung der staatsbürgerlichen
Rolle der Frauen im Volksstaat, insbesondere die
Art der Organisation des weiblichen Staatsbürger—
tums, überläßt das jungdeutsche Manifest den an—
schließenden Darlegungenderjungdeutschen Frauen—
bewegung.

144
        <pb n="153" />
        Die Kulturkammer
Die Kulturkammer ist die staatliche Körperschaft
zur Vertretung aller kulturellen Bewegungen inner—
halb des Volkes. Ihr Zweck ist es, die geistigen Re—
gungen und Bewegungen im Volke stets in engster
Verbindung mit dem Staate zu halten.

Wenn eine kulturelle Bewegung innerhalb des Volkes einen von
der Verfassung vorgeschriebenen Nachweis ihrer Stärke erbringen
kann, so ist ihren Vertretern damit der Weg in die Kulturkammer
eröffnet. Ihr wesentlichster Zweck ist ein beratender. Jedes starre
Staatswesen unterliegt dem Fehler, die geistige Bewegung im Volke
zu vernachlässigen. Ihr soll durch die Kulturkammer eine Möglich—
keit zur Einwirkung auf die Entwicklung des Staates gegeben werden
Das private Vereinswesen kultureller Natur kann nicht den Anspruch
auf eine Mitregierung erheben. Seine Verankerung im Volksstaat
in Form der Kulturkammer erfolgt lediglich zum Zwecke der Beratung
und Aufklärung der staatsbürgerlichen Führung. Für die Behandlung
rein kultureller Fragen sind der Kulturkammer besondere Rechte
zugestanden.

Die Jugenoͤbammer

Das Mindestalter für die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte
und Pflichten ist im Volksstaat gegenüber den gegenwärtigen Be—
stimmungen heraufgesetzt. Dafür ist die Schaffung einer Jugendkammer
vorgesehen, welche die Spitzen der Jugendbewegung nach besonderen
Bedingungen zusammenfaßt. Der Zweck der Jugendkammer ist die
Vertretung der reifen Jugend im Staat. Besondere Fragen der
Jugend unterliegen ihrer Mitarbeit.

Die Auslanoͤskammer
Die Vertretung. aller Deutschen innerhalb des Deutschen Reiches
baut sich auf der staatlichen Organisation des gesamten Staatsbürger—
tums auf. Die außerhalb des Deutschen Reiches wohnenden Deut—
schen unterstehen der Oberhoheit anderer Staaten.
449
        <pb n="154" />
        Ihre kulturellen Zusammenfassungen erhalten in
der Auslandskammer ihre Vertretung.

Die Anerkennung der Organisationen des Deutschtums im Aus—
lande erfolgt nach besonderen Vorschriften. Vorbedingung ist das
Bekenntnis der im Ausland wohnenden Deutschen zur deutschen Kultur
und Sprache sowie der Erfüllung der mit den Organisationen ver—
bundenen Pflichten.

Die Auslandskammer hat den Zweck, das Deutschtum im Aus—
lande zu schützen, ihm im Auslande die Stärkung durch das Reich
zu gewähren und es auch außerhalb der Reichsgrenzen zu erhalten.

Die Auslandskammer hat ein Mitbestimmungsrecht über alle
Fragen, welche das Auslandsdeutschtum betreffen.

150
        <pb n="155" />
        JT

XII. Abschnitt
Wehrhaftigkeit und Volksstaat

Die Lage Deutschlands
Die geographischen Verhältnisse haben das deutsche
Volk dazu bestimmt, seiner Wehrkraft besondere Be—
deutung zuzumessen.

Kein Land wie das Deutsche Reich ist in seiner geographischen
Lage für die Landesverteidigung so wenig begünstigt. Die Natur
bietet der deutschen Landesverteidigung fast gar keine Unterstützung.
Spanien ist von mehreren Seiten vom Meere umschlossen. Seine ein—
zige Landseite ist durch das unwegsame Pyrenäengebirge geschützt.
Italiens natürliche Landesverteidigung läuft an den schützenden Alpen
entlang. England ist ein Inselreich, das kein Gegner ohne stärkere
Flotte bezwingen kann. In der Erkenntnis dieser Lage hält es sich
seit langem die mächtigste Flotte der Welt. Rußland hat seine Ver—
teidigung einesteils in großen Strömen und ausgedehnten Sümpfen,
andernteils in den endlosen Räumen seines Landes. Deutschland liegt
schutzlos inmitten ganz Europas. Die Geschichte beweist, daß Deutsch—
land stets zum Schlachtfeld wurde, wenn es selbst nicht genügend
Waffenmacht besaß, seine Grenzen gegen feindliche Einfälle zu schützen
Schon einmal war es der Schauplatz eines dreißigjährigen Krieges,
in dem sich alle Heere Europas sengend und brennend im Deutschen
Reich tummelten. Die Welt hat vor und während des Weltkrieges
das Schlagwort vom preußischen Militarismus geprägt. Sie hat
ihm die Schuld am Kriege zugeschoben. Auch innerhalb des deutschen
Volkes wird der Militarismus des alten Reiches auf das heftigste
151
        <pb n="156" />
        —W
—
angegriffen. In Wirklichkeit muß man vom deutschen Standpunkte
aus dem alten Reiche einen ganz anderen Vorwurf machen. Dieser be—
steht darin, daß es nicht verstanden hat, das Volk von der Notwendig—
keit seiner Wehrkraft im geeigneten Maße zu überzeugen. Während
die Feinde mit allen Mitteln auf den Weltkrieg rüsteten, war die
deutsche Wehrkraft im Augenblick der Entscheidung nicht im ent—
ferntesten so weit entwickelt, daß bei der ungeheuer ungünstigen Lage
Deutschlands die Sicherheit der Grenzen gewährleistet war.

Das Versailler Diktat hat Deutschland vollends entwaffnet. In—
mitten waffenstrotzender Nachbarn steht das Deutsche Reich ohne
jeden Schutz da. Die Bestimmungen des Versailler Diktates nehmen
jede Möglichkeit, eine Landesverteidigung zu unterhalten, welche auch
nur im entferntesten das deutsche Gebiet sichern könnte. Deutschland
ist noch nicht einmal in der Lage, seine Neutralität zu wahren, falls
neue européische Zusammenstöße erfolgen.

Pazifismus unod Friedensliebe

Trotz dieser ungeheuren Gefahr bekennen sich weite Kreise in
Deutschland zum Pazifismus. An sich ist diese Bewegung für ein
Volk erklärlich, welches nach vierjährigem Kampf die furchtbaren
Lasten einer Niederlage tragen muß.

Die innerdeutschen Kämpfe spielen sich zum großen
Teil um die Frage: Für oder wider den Pazifismus ab.
Während ein Teil des Volkes die Notwendigkeit der
Wehrkraft verneint, erscheint sie dem anderen Volks—
teile als die Grundlage jeder nationalen Selbst—
behauptung.

Der Pazifismus, wie er von den pazifistischen Extremisten ge—
lehrt wird, stellt sich auf den Standpunkt der Verneinung jedes
Krieges. Die Verfechter dieser Ansicht gehen von der Überzeugung
aus, daß die Entwicklung der Menschheit darauf hindränge, jede
kriegerische Auseinandersetzung unmöglich zu machen. Um diese Ent—
wicklung zu beschleunigen, fordern sie vom deutschen Volk, daß es
mit sich selbst den Anfang zu dieser neuen Entwicklung machen soll.
Ihr Losungswort lautet: Die allgemeine Abrüstung liegt in der

152
        <pb n="157" />
        Luft. Deutschland muß den Anfang machen und restlos abrüsten,
damit die anderen Völker gezwungen werden, diesem Beispiel Deutsch⸗
lands zu folgen. Die Idee des Pazifismus selbst ist die Idee der
Abschaffung jedes Krieges.

Die anderen Staaten, welche im Weltkriege gegen Deutschland
kämpften, haben ebenfalls nach dem furchtbaren vierjährigen Ringen
und nach den ungeheuren Blutopfern ein jähes Ansteigen ihrer
pazifistischen Bewegung erlebt. Sie schlossen sich zu einem Völker⸗
bunde zusammen, dessen angeblicher Zweck es sein soll, die Idee
des Pazifismus zu verwirklichen, Kriege zu vermeiden und die Gegen⸗
sätze der Völker durch Schiedsgerichte auszugleichen. Daß aber die
Gründung des Völkerbundes in keiner Weise die Entwicklung im Sinne
der Verwirklichung der pazifistischen Ideen beeinflußt hat, geht aus
den ungeheuren Rüstungen hervor. Wohl steht das Programm der
Abrüstung auf dem Papier, wohl werden darüber endlose Reden ge—
halten, aber das hindert die Mitglieder dieses Völkerbundes nicht,
mit allen erdenklichen Mitteln der modernen Technik ihre Heere zu
verstärken und ihre Rüstungen zu vermehren. Die Zukunft wird
zeigen, daß auch der Völkerbund nicht in der Lage ist, Kriege zu
verhindern oder abzuschaffen.

Plötzliche Ereignisse schaffen neue Verhältnisse. Sie
schaffen neue Erregungen und Bewegungen im Leben
der Völker. Sie schaffen Spannungen, die durch keine
Schiedsgerichte zu verhindern sind. Die Entladung
solcher Hochspannungen ist der Krieg.

Weil die Möglichkeit eines Krieges für kein Volk aus der Welt
geschafft werden kann, ist es auch keinem Volk möglich, die Pflege
seiner Wehrkraft zu vernachlässigen oder gar aufzugeben. Bei der
Berücksichtigung der innerpolitischen Kämpfe in Deutschland, und bei
der völlig berechtigten Ablehnung und Bekämpfung des Pazifismus
ist es trotzdem notwendig, einen Unterschied zu machen.

Der Pazifismus ist nicht zu verwechseln mit
Friedensliebe.

Der Mangel an Aussprachen und Einsicht hat dazu geführt, daß
weite deutsche Kreise in ihrem politischen Kampf gegen die anderen
keinen Unterschied mehr zwischen Pazifismus und Friedensliebe
153
        <pb n="158" />
        F

machen. Es gibt weite deutsche Kreise, welche mit ihrem Bekenntnis
zum Pazifismus durchaus nicht die Pflege der Wehrkraft verneinen.
Sie wenden sich nur gegen einen Krieg, der seinen Ursprung nicht
in der Sorge für das Leben der Nation hat.

Abrüstung

Die Pazifisten erblicken die Sicherung des Friedens in der Ab—
rüstung der Heere und Flotten. Eine solche Abrüstung ist in keiner
Weise in der Lage, die Entstehung von Kriegen zu verhindern. An
und für sich sind alle Reden von Abrüstung leere Phrasen.

Es rüstet nur das Volk ab, das dazu gezwungen wird
oder ein solches, das auf Grund seiner Machtverhält—
nisse doch nicht in der Lage ist, seine Grenzen zu ver—
eidigen.

Aber auch wenn der Gedanke der Abrüstung Boden gewönne und
oerwirklicht würde, so ist damit die Gefahr des Krieges in keiner
Weise beseitigt. Unter Abrüstung versteht man die Einschränkung
der Rüstung. Abrüstungsverträge der Völker können in der Ver—
oflichtung bestehen, die Stärke der stehenden Heere zu vermindern
oder gewisse Kriegsmittel nicht mehr herzustellen. Damit würde aber
die Gefahr des Krieges nicht beseitigt sein. Es würde sich nur das
Vorhandensein oder der Gebrauch von Kriegsmitteln ändern.

Der Utopie, daß es keinen Krieg mehr geben würde,
wenn die schweren Geschütze abgeschafft wären, ist ent—
gegenzuhalten, daß es bereits Kriege gab, als man
noch gar keine Geschütze besaß.

Auch die einzelnen Staaten selbst können keine Gewähr für die
unbedingte Erhaltung des Friedens bieten. Es kann in einem Lande,
das alle Verpflichtungen für die Wahrung des Friedens eingegangen
ist, einen plötzlichen Umsturz geben. Es kann eine Gewaltnatur eine
bewaffnete Macht um sich sammeln, den Staat stürzen und den
Bürgerkrieg in einen Krieg mit den Nachbarn verwandeln. Es kann
ein unterdrücktes Volk oder ein in seinen Lebensnotwendigkeiten be—
drängtes Volk in der Erkenntnis seiner tiefsten Not zu den Waffen
greifen.

154
        <pb n="159" />
        —Z

In jedem Lande kann jederzeit ein Eroberer wie
Napoleon entstehen und in kurzer Zeit den Friedens—
taumel der Völker zerstören.

Aus diesen Gründen gibt es weder eine Abrüstung
noch eine unbedingte Sicherung des Friedens. Darum
gibt es auch keine Möglichkeit für ein Volk, auf die
Pflege seiner Wehrkraft zu verzichten.

Von Siegfrieo zu Winkelried
Das Rüsten der Heere und Flotten ist ein unaufhörliches Wett—
rennen in der Ausbildung der Schutzmittel und Zerstörungsmittel.
Beide gehören zur Rüstung. Je höher die Entwicklung dieser Rüstung
fortgeschritten ist, um so größer ist der Unterschied zwischen ge⸗
rüsteten und ungerüsteten Völkern. Je mehr aber ein Heer seinen
Erfolg in der Rüstung sieht, um so ungelenker wird es geistig und
technisch. Das Ideal waffenstrotzender Heere ist für die germanischen
Bölker die Heldengestalt eines Siegfried. Die Entwicklung der Ritter⸗
heere des Mittelalters führte zur Herstellung einer Waffengewalt,
gegen die schlecht gerüstete Völker nichts auszurichten vermochten.

Und doch wurden die Ritterheere durch die schlecht—
bewaffneten schweizerischen Freiheitshelden überwun—
den, weil Winkelriedscher Opfermut die technische Uber⸗
legenheit überwand.

So wurde Winkelried, der für die Freiheit seines Volkes starb,
zur Idealgestalt der waffenschwachen Völker. In ihm verkörpert sich
die Macht des Freiheitswillens und der Liebe zur Heimat.

Wenn also waffenschwache Völker den waffenstarken
die Stirn bieten wollen, so müssen die geistigen Bor—
bedingungen des Freiheitswillens in ihnen gesichert
dein.

Die Dreiteilung des militärischen Organismus
Die Wehrkraft eines Volkes besteht aus Kriegs—
material, aus Fachleuten für die Erziehung und Füh—
rung der Heere und aus Soldaten.
155
        <pb n="160" />
        Das Versailler Diktat hat Deutschland verboten, mehr als die
vorgeschriebene Menge von Kriegsmaterial anzufertigen oder zu be—
sitzen. Die Herstellung dieses Kriegsmaterials ist nicht die größte
Sorge für die Herstellung einer Wehrmacht. Es gibt mannigfache
Wege, Kriegsmaterial in kürzester Zeit zu beschaffen. Fachleute für
Führung und Erziehung besitzt das deutsche Volk in seinem Berufs⸗
heere. Die Ausbildung der wehrhaften Jugend im Waffenhandwerk
ist dem deutschen Volke durch das Versailler Friedensdiktat untersagt.
Der Weltkrieg hat aber bewiesen, daß die wehrhafte Jugend
schnell zum Waffenhandwerk herangebildet werden kann. Wohl stellt
die Ausbildung in den Spezialwaffen hohe Anforderungen an die
soldatische Ausbildung. Diese Schwierigkeit besteht für das deutsche
Volk nicht, weil es über eine ausreichende Zahl technisch geb ildeter
Menschen verfügt. Was aber gerade bei der heutigen Waffenwirkung
und den Formen des modernen Krieges im Vordergrund steht, ist die
fittliche Kraft der Vaterlandsverteidiger. Es ist der Winkelriedgeist
des Opfermutes und des Freiheitswillens. Die Schaffung dieser
sittlichen Kräfte ist das Schwerste und Langwierigste im Aufbau
einer Wehrmacht.
Diese Rüstung kann kein Versailler Diktat verbieten.
Wenn also das deutsche Volk die Notwendigkeit der Pflege seiner
Wehrmacht bejaht, dann muß es alle Kräfte für diesen Teil der
Rüstung einsetzen. Die deutsche Wehrbewegung hat lange genug ge—
glaubt, durch Soldatenspielerei und militärische Geheimbünde der
Pflege der Wehrkraft zu dienen. Ihr wahres Feld der Arbeit ist
aber die geistige und seelische Rüstung der wehrhaften Jugend. Wenn
sie diese Aufgabe erfüllen will, dann muß sie letzten Endes auch die
Sicherung der Wehrhaftigkeit im Neubau eines Staates erblicken,
der wieder die Liebe zum Volke und den Willen der Freiheit in
der ganzen Nation entfesseln kann. Die Erhaltung deutscher Wehr⸗
kraft ist also unzertrennbar verbunden mit der Begründung eines
Staates, für den die Nation gewillt ist, die höchsten Opfer zu bringen
Auch in dieser Frage weist der Freiherr vom Stein der deutschen
Gegenwart den Weg mit seiner Forderung:
136
        <pb n="161" />
        „Es muß ein Staatsbürgertum geschaffen werden,
welches den neuen Staat dermaßen liebt, daß es freudig
Gut und Leben für ihn hingibt.“

Deutschlanos Geltung und seine Wehrkraft
Die pazifistischen Gedankengänge gehen von dem Standpunkt
aus, daß Deutschlands Ansehen in der Welt wachsen könne, wenn es
jeden Wehrwillen verleugne. Sie folgern, daß die Feinde Deutsch⸗
lands sich damit gesichert fühlen. Man glaubt, die Feinde über—
zeugen zu können, daß das deutsche Volk keinen Willen zur Rüstung
mehr habe. Diese Versuche sind zur Wirkungslosigkeit verdammt.
Keiner der Garanten des Versailler Diktates glaubt
dem deutschen Volke eine solche Beteuerung, auch wenn
sie unwidersprochen bliebe. Wenn sie es glauben müßten,
weil es so wäre, dann würde Deutschlands Geltung
nur herabgesetzt.
Der Schwache findet nur Mitleid. Freunde findet nur der Starke.
Das Wechselspiel der Kräfte läßt den Schwachen die Willkür spüren.
Dem Starken bringt es Vorsicht entgegen. Das deutsche Volk kann
seiner Geltung nur nützen, wenn es den Willen zur Wehrkraft be—
tont. Aber mit der Betonung dieses Willens zur Wehrkraft muß
auch der Wille zum Frieden verbunden sein. Der Jungdeutsche Orden
gab seiner Auffassung über diese Frage anläßlich der Leipziger
Tagung folgenden Ausdruck:
Wir wollen den Frieden; aber wir wollen auch die
Freihe it. Wir wollen lieber den Frieden als die Frei—
heit missen.
Das ist das Bekenntnis zum Recht des Verteidigungs—
krieges.
Zu ihm kann ein Volk trotz aller Friedensliebe gezwungen werden,
wenn die Nachbarn seine Freiheit antasten.
137
        <pb n="162" />
        Sicherung des Friedens

Die Garanten des Diktates von Versailles glauben,
den Frieden durch die Niederhaltung Deutschlands zu
fichern. Der Friede ist aber durch nichts mehr gefährdet
als durch die Unfreiheit eines großen Volkes.

Nur Gerechtigkeit kann der Untergrund eines wahren Friedens—
zustandes sein. Jeder Druck löst Gegendruck aus. Wenn man den
Frieden stärken will, dann muß man die Drahtzieher des Krieges
schwächen. Drahtzieher des Krieges sind aber stets diejenigen, für
die der Krieg einen Gewinn bedeutet. Der Weltkrieg hat wieder
deutlich bewiesen, daß die plutokratischen Gewalten es sind, welche
die Kriege heraufbeschwören und verlängern. Der Weltkrieg war
ein Krieg, der dem aufblühenden Wohlstand Deutschlands galt. Seine
Fortsetzung bis zum Ruhreinmarsch Poincarés galt dem Besitz von
Kohle und Eisen. Er ist erst beendet, seitdem sich die Plutokratien
um diesen Besitz geeinigt haben. Vielleicht wird der nächste Krieg
um die Olquellen gehen. Auch das wird ein Krieg der Plutokratien
sein.

Wenn also der Frieden gesichert sein soll, dann geschieht das
nicht durch Diktate nach dem Muster von Versailles, sondern nur
durch die Kontrolle der Mächte, welche die Kriege heraufbeschwören.

Plutokratisch regierte Staaten bieten keine Gewähr
für die Sicherung des Friedens.

Volksstaaten bieten die Gewähr, daß sie nur Kriege entfesseln,
die mit der Verteidigung ihrer Lebensnotwendigkeiten und ihrer Frei⸗
heit zusammenhängen. Da es keine höhere Sicherung gibt, besteht
hierin auch der einzige Weg zur Sicherung des Friedens. Die Lehre
vom Volksstaat erhebt daher die Forderung:

Sicherung des Friedens durch Neubau der Staaten.

—
        <pb n="163" />
        A

—

XIII. Abschnitt
Die Volksdienstpflicht

Die staatsbürgerliche Pflicht
Ein armes Volk muß höhere Anforderungen an die
Pflichterfüllung seiner Staatsbürger stellen als ein
reiches
Das deutsche Volk ist durch den Verlust des Weltkrieges und der
damit verbundenen Lasten völlig verarmt. Für den Wiederaufbau
seines Wohlstandes ist es notwendig, alle Kräfte einzusetzen. Un—
ermeßliche Aufgaben sind hierfür zu erfüllen. Die Abtragung
der Lasten der Kriegsschuld ist durch die Besteuerung der ganzen
Wirtschaft und der Bevölkerung vorgesehen. Das deutsche Volk ist
gezwungen, alle Vermögenswerte, die nicht unbedingt zur Erhaltung
des Lebens gehören, an das Syndikat der Gläubiger des Welt—
krieges auszuliefern. Es ist darum außerstande, bei seiner bisherigen
Ordnung obengenannte große Aufgaben zu erfüllen. Es ist un—
möglich, die fehlenden Vermögenswerte für diese Aufgaben des
Staates durch neue Steuern aufzubringen. Die Erträgnisse solcher
neuen Steuern würden auch dem deutschen Wohlstande nicht zugute
kommen, da die Gläubiger Deutschlands sie zur Abtragung seiner
Schuld verwenden würden. Es ist daher zu überlegen, ob es eine
andere Möglichkeit gibt, das Volksvermögen zu vermehren und den
Staat in die Lage zu versetzen, die Aufgaben zu erfüllen, welche die
Not des Volkes an ihn stellt.

Andere Staaten ziehen ihre Jugend im Staats- und Volks—
interesse zu einer zweijährigen Wehrdienstpflicht zusammen. Diese
149
        <pb n="164" />
        7

Dienstpflicht ist ein Opfer, welches der Staat von allen Staats—
bürgern verlangt.

Dem deutschen Volk ist die Auferlegung der Wehr—
dienstpflicht durch das Diktat von Versailles ver—
veigert. Der deutsche Staat legt also seinen Bürgern
dieses Opfer nicht auf, welches andere Staaten fordern.
Anseiner Stelle fordert der Volksstaat die Auferlegung
eines Opfers in Form einer Volksdienstpflicht.

Der Zweck dieser Volksdienstpflicht ist Werte schaffende Arbeit
der Jugend für das Volksganze und den Staat. Da die deutsche
Wirtschaft die Vermögenswerte nicht schaffen kann, deren Staat und
Bolk bedürfen, sieht der Volksstaat mit der Volksdienstpflicht die Mobil⸗
machung der Kräfte für den Staat vor.

Die Organisation der Volksdienstpflichtigen

Jeder gesunde Deutsche ist nach den allgemeinen
Begriffen der früheren allgemeinen Heeresdienst-
pflicht volksdienstpflichtig.

Diese Volksdienstpflicht dauert zwei Jahre. Unter Zugrundelegung
der allgemeinen Rekrutierungsverhältnisse wird sich also annähernd
eine Million junger Deutscher dauernd unter Dienstpflicht befinden.
Bei Neuaufbau dieser Volksdienstpflicht ist es nicht möglich, diese große
Zahl von Dienstpflichtigen auf einmal einzuberufen. Erfahrungen
nmüssen gesammelt werden. Der ganze Organisationsapparat einer
solchen Organisation muß erst geschaffen werden. Es ist daher not—
vendig, die Dienstpflicht zunächst in kleinerem Rahmen durchzuführen,
um sie später in allgemeine Volksdienstpflicht umzuwandeln.

Ein Führerkorps von Fachleuten muß herangezogen
werden. Die Schaffung dieses Führerkorps besteht in
der Schaffung eines neuen Berufes.

Technische Fachleute für die überwachung der von den Volksd ienst⸗
oflichtigen zu leistenden Arbeiten müssen herangezogen werden. Ein
Verwaltungsapparat muß geschaffen werden. Diese Armee der Arbeit
braucht ebenso ihre Organisation und Verwaltung wie ein Kriegsheer.
160
        <pb n="165" />
        Diese Organisation der Volksdienstpflicht unter—
tehteinem Volksdienstministerium, dessen Minister der
obersten Leitung des Reiches verantwortlich ist. Über
die Art des Einsatzes der Volksdienstpflicht, über ihre
Durchführung und ihre Anwendung entscheidet im
Bolksstaat die Reichsfführung im Einvernehmen mit den
dammern.

Die Volksdienstpflichtigen werden in Abteilungen gegliedert, die
»on Berufsführern geführt werden.

Die Einziehung

Die Einziehung der Dienstpflichtigen erfolgt durch die örtlichen
Behörden. Sie werden durch die örtlichen Behörden auf ihre Tauglich-
keit geprüft. Alle zur Volksdienstpflicht in Frage Kommenden haben
sich nach öffentlichem Aufruf zur Ablegung ihrer Dienstpflicht zu
stellen. Eine Befreiung von dieser Volksdienstpflicht kann nicht durch
Geld erkauft werden.

Lediglich körperliche Untauglichkeit führt zur
Dienstbefreiung.

Für den Fall, daß der Dienstpflichtige der einzige Ernährer seiner
Familie ist, kann er von der Dienstpflicht ausnahmsweise befreit
werden.
Die Durchbilodung
Die Durchbildung der Dienstpflichtigen beginnt mit der körper⸗
lichen Ertüchtigung durch Turnen und Sport.

Nachdem die körperliche Leistungskraft der Dienst—
pflichtigen durch diese Vorbereitungen auf eine gleiche
Stufe gebracht ist, werden sie abteilungsweise der
praktischen Arbeit zugeführt.

Die durch Leistungen hervorragenden Volksdienstpflichtigen werden
zu Führern kleiner Abteilungen befördert. Für die Handhabung der
Manneszucht besteht eine Disziplinarordnung.

Bei der Entlassung aus dem Dienstpflichtverhältnis erhält der
Dienstpflichtige ein Zeugnis über seine Führung.
164
        <pb n="166" />
        Das Volksdienstministerium

Das Volksdienstministerium regelt den Einsatz der Volksdienst⸗
pflichtigen. Seine Aufgabe ist es, die Arbeiten zu bestimmen, welche
auszuführen sind. In seinen Händen liegt die Finanzverwaltung, die
Verwaltung und Veräußerung der geschaffenen Werte. Zur Finan⸗
zierung der Volksdienstpflicht zahlt das Reich an dieses Ministerium
einen Vorschuß. Die Finanzverwaltung dieser Volksdienstpflicht ist
bon den übrigen Finanzen des Staates vollkommen getrennt. Über
die Verwendung der Erträgnisse entscheidet die Führung des Reiches.

Die Aufgaben der Volksdienstpflicht
Der Volksdienstpflicht liegt die Schaffung solcher Werke ob, die
durch die freie Wirtschaft nicht geschaffen werden können.

Große Kulturarbeiten sind durch sie zu verrichten.
Die Urbarmachung von Od- und Unländereien wird
eine ihrer wesentlichsten Aufgaben sein. Die Befesti—
gung der Küsten gegen die Gewalt des Meeres, die
Wiedergewinnung der von der See entrissenen Land—
striche, der Watten, nach dem Beispiel der holländischen
Kulturarbeit in der ehemaligen Zuider-See, stellen
ebenfalls eine gewaltige Aufgabe für die Zukunft dar.

Die im Vordergrund stehende Aufgabe ist die einer großzügigen
Kolonisation.

Die Kolonisation

Jedes wachsende Volk braucht wachsenden Raum.

Das deutsche Volk ist durch das Diktat von Versailles auf
engstem Raum eingeengt. Jede Möglichkeit der Ansiedlung des Volks—
überschusses in Kolonien ist dem deutschen Volk genommen. Weite
Gebiete sind übervölkert. Um so mehr ist das deutsche Volk gezwungen,
den heute zur Verfügung stehenden Raum auszunutzen. Die bis—
herigen Versuche der Siedlung haben nicht zu Erfolgen geführt,
weil sie mit unzulänglichen Mitteln unternommen sind. Das deutsche
162
        <pb n="167" />
        Volk besitzt besonders in seinen östlichen Gebieten noch Siedlungs—
möglichkeiten. Der Anreiz zu dieser Siedlung ist aber nur dann von
Erfolg, wenn sie in großzügigster Form durchgeführt wird. Zu
dieser Durchführung fehlte bei allen bisherigen Versuchen das not—
wendige Kapital. Die bisher geschaffenen Siedlungskolonien sind aus
diesem Grunde vielfach lebensunfähig.

Es ist die Aufgabe der Volksdienstpflicht, solche
Siedlungen zu schaffen, welche den Siedlern einen wirk—
lichen Vorteil bringen. Aus diesem Grunde müssen
lebensfähige Gemeinwesen geschaffen werden.

Es ist zu unterscheiden zwischen bäuerlichen Siedlungen, welche
der landwirtschaftlichen Produktion dienen, und Kleinsiedlungen.

Der Zweck der Kleinsiedlungen besteht darin, den aus dem Wirt—
schaftsprozeß durch Alter ausgeschiedenen Angestellten und Arbeitern
die Möglichkeit eines Ruhesitzes zu verschaffen, in dem sie ihre ge⸗
minderte Arbeitsfähigkeit noch verwenden können.

Der Mangel an Volksvermögen macht sich am emp⸗
findlichsten in der Wohnungsfrage geltend.

Die größte Zahl der Familien besitzt heute kein eigenes Heim.
Gerade in den Großstädten führt die Wohnungsnot zur Schädigung
der Volksgesundheit in seelischer wie in körperlicher Beziehung. Zur
Beseitigung dieses Wohnungselends ist es notwendig, die unproduktiv
gewordenen Volkskreise aus den übervölkerten Großstädten in neu—
geschaffene Siedlungen zu verpflanzen. Die Vorbedingung hierzu
besteht darin, den Anreiz zur Wanderung durch Verbesserung der
Lebensbedingungen zu erhöhen.

Es ist Sache der Kolonisation, durch die Volksdienstpflicht auf
dem ihr zur Verfügung stehenden Lande einen solchen Typ von
Siedlungen zu bauen, welcher den gestellten Anforderungen ent⸗—
spricht. Sache der Finanzverwaltung der Volksdienstpflicht ist es,
Erwerbsmöglichkeiten zu verschaffen, zu denen die in Frage kommenden
Familien in der Lage sind, das neue Heim zu beziehen. Arbeiter und
Angestellte müssen in der Lage sein, sich durch regelmäßige Ein—
zahlung ein Heim in den Siedlungen erwerben zu können. Die
Schaffung einer lebensfähigen Siedlung gibt auch neue Erwerbs—
möglichkeiten für das Handwerk.

167
        <pb n="168" />
        A

Eine besondere Form der Kleinsiedlung ist die Gartensiedlung.
Je enger der Raum für das deutsche Volk wird, um so mehr ist es
seine Aufgabe, intensivste Bodenkulturen zu schaffen.

Die Entwicklung der holländischen Gartenkulturen
gibt ein Beispiel für die größtmögliche Ausnutzung
des vorhandenen Bodens.

Intensivste Gartenkulturen bedeuten eine Mehrung deutschen
Wohlstandes. Sie verdrängen nur verhältnismäßig kleine Flächen
der Großlandwirtschaft. Eine solche Form der Kolonisation ist in der
Lage, noch zahlreiche Lebensmöglichkeiten zu verschaffen.

An Stelle der Siedlung der Einzelnen tritt die
Siedlungsbewegung.

Es liegt im Interesse des gesamten Werkes, die Wanderung von
Gemeinschaften zu unterstützen. Die einzelne Familie verläßt nicht
gern die Heimat, um einem unbekannten Schicksal entgegenzugehen.
Wenn sich viele Familien verbinden können, um in den neugeschaffenen
Siedlungen eine neue Heimat zu suchen, so wird der Anreiz gestärkt.
Diese Form der Siedlung trägt im Gegensatz zu den bisherigen
Formen den Charakter der Siedlungsbewegung.

Seit Jahrhunderten lebt im deutschen Volke der Zug nach dem
Osten. Die übervölkerten Westgebiete gaben ihren Bevölkerungsüber—
schuß an die dünner bevölkerten Ostgebiete ab. Diese Bevölkerungs—
bewegung hat sich in der letzten Zeit geändert, indem eine Ab—
wanderung vom Osten nach dem Westen zu verzeichnen war. Der
Grund für diese ungesunde Entwicklung lag in der Unmöglichkeit,
unter modernen Wirtschaftsverhältnissen im Osten zu siedeln. Die
Aufgabe der Volksdienstpflicht ist es, diese Möglichkeiten wiederher—
zustellen. Darum liegt ihre gegenwärtige Aufgabe in der groß—
zügigsten Kolonisation genannter Natur.

Die Fortsetzung der West—Ost-Bewegung der deut—
schen Bevölkerung muß zunächst innerhalb des Reiches
erfolgen.

Darum ist die intensivste Erschließung der Räume des Osteus
unumgänglich notwendig. Aber auch diese Lösung kann nur eine
vorübergehende sein. Es ist eine Lebensfrage des wachsenden deutschen
Volkstum, die Tore zu sprengen, die ihm seinen naturgegebenen Weg

164
        <pb n="169" />
        A
—
berschließen. Die West —Ost-Bewegung innerhalb des Reiches muß
sich auch über die gegenwärtigen Grenzen sortsetzen. Es ist daher
zine Aufgabe der deutschen Außenpolitik, dem deutschen Volke das
Niederlassungsrecht in den östlichen Randgebieten zu gewinnen. Die
sKolonisationsarbeit der Volksdienstpflicht muß sich auch über die
Brenzen hinweg fortsetzen.

Großgrunoͤbesitz und Kolonisation

Das in seinen Räumen beengte deutsche Volk muß den Wider—
stand extensiv bewirtschafteter Latifundien überwinden. Die Koloni—
sjationsarbeit der Volksdienstpflicht muß also in die großen Grund—
herrschaften eindringen. Es ist Sache des Volksdienstministeriums
und der Wirtschaftskammer, im Volksstaat diese Kolonisation so aus—
zuführen, daß für die Gesamtbewirtschaftung des deutschen Bodens
ein Gewinn an Nutznießung erzielt wird. Wo diese Erhöhung der
Rutznießung durch Bauernsiedlungen möglich ist, erfolgt die Aus—
einandersetzung zwischen Staat und Großgrundbesitz in Form der
Erbpacht. Bei der Landentnahme zur Anlage von Kleinsiedlungen
erfolgt sie durch Verkauf an das Volksdienstministerium. Der Groß—
grundbesitz wird insofern nicht geschädigt, als die Kolonisation den
Wert seines Besitzes mindestens in dem Maße steigert, als sie Opfer
von ihm verlangt.

Die grundlegende außenpolitische Forderung des Volksstaates ist
der Wiedererwerb des Korridors. Der Erwerb dieses Landstriches,
der das Deutsche Reich zertrennt, ist eine Lebensnotwendigkeit des
deutschen Volkes, der sich die Welt auf die Dauer nicht verschließen
kann. Die intensivste Kultivierung dieses Landgebietes gehört zu
den wesentlichsten Zukunftsaufgaben der allgemeinen Volksdienstpflicht.

Lanolose
J
Es ist die kolonisatorische Aufgabe der Volksdienstpflicht, lebens⸗
fähige Gemeindewesen zu schaffen, die in der Lage sind, Siedler
anzuziehen und aufzunehmen.
164
        <pb n="170" />
        Der Erwerb dieser Siedlungen erfolgt durch den
Ankauf von Landlosen.

Für jedes durch die Kolonisation geschaffene Anwesen wird ein
seinem Wert entsprechendes Landlos herausgegeben. Jeder Deutsche
lann sich in ein solches Landlos einkaufen. Er kauft damit den Ruhe—
sitz für sein Alter durch Abzahlung. Die Abzahlung kann sich bei
verfrühtem Bezuge seines Anwesens durch Mietezahlung ablösen.
Der im Ruhestand befindliche Beamte kann durch Kapitalisierung
eines Teiles seiner Rente solch ein Anwesen erwerben. Er kann
diesen Teil seiner Rente entbehren, weil sich seine Lebenshaltung in
der Siedlung verbilligt. Landlose werden auch in einer staatlich
genehmigten Lotterie ausgespielt.

Die Finanzierung der Volksdienstpflicht

Die Bolksdienstpflicht entlastet die gesamte Staats—
wirtschaft des Reiches in hohem Maße, wenn nicht ganz,
von der Leistung der Erwerbslosenfürsorge.

Für die Einrichtung der Volksdienstpflicht wird daher zunächst
die gesamte Wirtschaft der Staatsfinanzen in der Höhe dieser Er—
sparnisse herangezogen. Die Aufwendungen für die Erwerbs losen⸗
fürsorge werden also für die Errichtung der Volksdienstpflicht ver—
wendet. Das Reich hat damit den Vorteil, daß diese Aufwendungen
nicht mehr als verloren gebucht zu werden brauchen, sondern daß
dafür Werte entstehen, die den Gesamtbesitz der Nation vermehren.
Die Volksdienstpflicht erfüllt die Forderung nach einer produktiven
Erwerbslosenfürsorge.
Der Staat hat ferner noch Lieferungen gegen Verrechnung an
das Ministerium der Volksdienstpflicht zu leisten. Die Volksdienstpflicht
hat das Recht, Steinbrüche im Staatsgebiet auszubeuten. Hierdurch
vird das Vermögen des Staates unmerklich geschwächt. Holzlieferungen
erfolgen auf dem Verrechnungswege. Die Erträgnisse der Volksdienst—
oflicht sind steuerfrei. Alle Maßnahmen in ihrer Tätigkeit sind
lastenfrei. Das Volksdienstministerium erhält das Recht, ein Zahlungs⸗
166
        <pb n="171" />
        mittel herzustellen, welches durch die von der Volksdienstpflicht ge—
schaffenen Werte gedeckt wird. Alle von der Volksdienstpflicht ge—
schaffenen Werte sind grundsätzlich Volkseigentum.

Volksdienstpflicht und freie Wirtschaft

Um zu verhindern, daß die Volksdienstpflicht in Wettbewerb mit
der freien Wirtschaft tritt, hat die Vertretung der Wirtschaft im
Bolksstaat, die Wirtschaftskammer, das Mitbestimmungsrecht für ihren
Einsatz. Die freie Wirtschaft kann diese Mobilmachung der Kräfte
nur als eine Vergrößerung ihrer Erwerbsmöglichkeiten betrachten.
Die Aufnahmefähigkeit des Binnenmarktes wird vergrößert. Die
Wirtschaft erhält neue Absatzmöglichkeiten. Das Vermögen der Nation
vird gehoben.

Die Arbeiterschaft hat den Vorteil der Hebung des Arbeitsmarktes
Wenn die Volksdienstpflicht auf einem Gebiete der Werterzeugung
so viel geschaffen hat, daß die Einengung des Marktes für die freie
Wirtschaft eintritt, so wird sie für neue Aufgaben eingesetzt.

Die freie Wirtschaft muß jede Maßnahme begrüßen, die den
Wohlstand der Nation hebt. Darum muß sie auch die große Maß—
nahme der binnenländischen Kolonisation durch die Volksdienstpflicht
hegrüßen.

Volksdienstpflicht und Dawesinteressenten
Das Deuitsche Reich hat die Souveränität über seine eigene Ver—
waltung und Finanzwirtschaft verloren. Der Reparationsagent hat
die Aufsicht über die Verwaltung der deutschen Finanzen. Es entsteht
daher die Frage, ob die Dawes-Diktatur der Gläubiger Deutschlands
die Einrichtung der Volksdienstpflicht zulassen wird. Das Volksdienst—
ministerium ist gerade aus diesem Grunde von der gesamten Finanz-
wirtschaft des Reiches vollkommen getrennt. Die Verträge für die
Abgeltung der deutschen Kriegslasten sind mit Ausnahme der Fest—
setzung der Summe beendet und abgeschlossen. Wenn das deutsche
Volk aus eigenem freien Entschluß sich durch die Volksdienstpflicht
eine neue Erwerbsquelle für die Mehrung seines Wohlstandes ge—
167
        <pb n="172" />
        schaffen hat, so hat die Gläubigerdiktatur kein Recht mehr, diese neu—
geschaffenen Werte zu beschlagnahmen. Sie hat auch kein Interesse
daran, weil die Produktivität der Volksdienstpflicht nur dann gewähr⸗
leistet ist, wenn die Ergebnisse dem eigenen Volke zugute kommen.
Die Gläubigerstaaten können nur ein Interesse haben, daß Deutsch—
land durch Mehrung seines Wohlstandes zahlungsfähig bleibt.

Ein Zugriff nach den Erträgnifsen der Volksdienst-—
oflicht wäre ein Griff in das Leere.

Feinobunoͤstaaten und Volksdienstpflicht
Gegen die Einrichtung der Volksdienstpflicht wird vielfach ein—
gewendet, daß die Feindbundstaaten sie aus militärischen Gründen
nicht zulassen würden. Als Grund wird der Verdacht angeführt,
daß Deutschland diese Organisation seiner wehrhaften Jugend als
Vorstufe für die Wiederaufstellung seines Heeres benutzen würde.
Diese Vorwürfe werden zweifellos von den erbittertsten Gegnern
Deutschlands erhoben werden. Das Deutsche Reich kann diese Vor—
würfe ertragen.

In der Errichtung einer solchen Volksdienstpflicht
liegt der größte Angriff gegen den Militarismus der
Siegerstaaten.

Wenn Deutschland den Geist der Dienstpflicht in das friedliche
Ergebnis umsetzt, wird es die Sympathien aller wahren Friedens⸗
freunde gewinnen. In Wirklichkeit kann der Militarismus der Sieger—
staaten keinen größeren Stoß erleiden, als durch die Ver kündigung
der Volksdienstpflicht. Diese setzt die Unproduktivität der militärischen
Dienstpflicht in helles Licht.

Die Prunkheere der militaristischen Staaten ver—
lieren ihren Sinn gegenüber den sichtbaren Erfolgen
des deutschen Arbeitsheeres.

Wioerstände im Innern
Der jungdeutsche Kampf für die Volksdienstpflicht erbrachte be—
reits ein Bild über die Widerstände, die im Innern des Volkes der
Verwirklichung ihres Problems im Wege stehen. Unter den Geanern

168
        <pb n="173" />
        sind in erster Linie die Menschen zu nennen, welche jede Pflicht des
Einzelmenschen gegenüber dem Staat ablehnen. Ihre Gegnerschaft
muß überwunden werden, weil ein Staat ohne Piflichterfüllung seiner
Bürger nicht leben kann. Der Kampf mit diesen Kreisen ist gleich—
bedeutend mit dem Kampf Volksstaat oder nicht. Die Arbeiterschaft
ürchtet eine obrigkeitliche Militarisierung der Jugend. Sicherheit
gegen eine solche Entwicklung bietet das Recht der Wirtschaftskammer,
über den Einsatz der Volksdienstpflicht mitzubestimmen.

Die größte Sicherheit besteht in der Kurführerschaft
des Volksstaates, die niemals eine Tyrannisierung des
Volkes zulassen kann, weil ihr ganzes Sein im Volke
wurzelt.
Der größte Widerstand geht von der Plutokratie aus. In der
Plutokratie liegt das ewig gleiche Bestreben, die Machtmittel des
Staates zu schwächen. Sie ist immer bestrebt, den Besitz des Staates
unter ihre Gewalt zu bekommen und ist daher Gegner jeder Maß—
nahme, die den Staat bereichert.

Dadie Volksdienstpflicht alle Erträgnisse ihrer Ar—
beitinden Besitz der Nation und des Staates überführt,
ist die Plutokratie ihr selbstverständlicher Gegner.

Sie wird mit allen Mitteln versuchen, die Verwirklichung dieses
großen Problems zu verhindern. Dieser Widerstand kann nicht aus
der Welt geräumt werden.

Der Nutzen der Volksdienstpflicht für das Volk
Die Volksdienstpflicht ist eine Schule für die Volks—
gemeinschaft.
Menschen aller Stände werden in den Reihen der Volksdienst⸗
pflichtigen gezwungen, unter gleichen Bedingungen zu leben und zu
schaffen. Sie dient deshalb dem Ausgleich der Gegensätze. Sie
dient der nationalen Erneuerung unseres Volkes. Der Segen der
Heeresdienstpflicht für die Erziehung des jungen Deutschen kann nicht
abgestritten werden. Dieser Segen bleibt für die Volksdienstpflicht
rhalten.

160
        <pb n="174" />
        Jeder Mensch muß einmal in seinem Leben gezwun—
gen sein, in engster Gemeinschaft zu dienen. Die gänz—
liche Pflichtlosigkeit gegenüber der gesamten Nation
perdirbt ihn.

Das gemeinsame Schaffen im Rahmen der Volksdienstpflicht
schafft für das Volk traditionelle Werte. Die Volksdienstpflicht ist im
höchsten Maße als Vorschule der Staatsbürgerschaft zu betrachten.

Soziale Fürsorge

Die Überschüsse der Volksdienstpflicht sind der sozialen Fürsorge
jür das Volk zuzuwenden.

Der junge, arbeitskräftige Mensch ist verpflichtet,
für die altersschwachen Eltern zu sorgen. Ebenso ist
das junge, arbeitskräftige Geschlecht verpflichtet, für
das Alter zu sorgen.

Wenn die große gegenwärtige Kolonisationsarbeit der Volksdienst⸗
pflicht zu einem Abschluß gelangt ist, muß sie für die soziale Fürsorge
der Nation eingesetzt werden. Der Bau sozialer Anstalten und die
Erhaltung der sozialen Fürsorge wird ihre größte Pflicht. Der Dienst
der organisierten Jugend am notleidenden Alter ist eine Selbstver—
ständlichkeit der sozialen Gerechtigkeit. Von der Zahl der Bettler ist
die Ehre eines Landes abhängig. Ein Volk, das Wert auf Ehre legt,
muß für seine Volksgenossen sorgen. Der Volksstaat führt für die
Erfüllung dieser Ehrenpflicht die organisierte wehrhafte Jugend ins
Feld. Sie soll sich durch Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten das
Anrecht auf die Ausübung staatlicher Rechte erwerben. Andere
Länder sind reich durch die Fülle ihrer Bodenschätze, durch die Aus—⸗
deutung von Gold-⸗ und Diamantenfeldern. Das deutsche Gold be—
steht in der deutschen Arbeit.

Der Staat hat ein Recht, an diesem Schatz beteiligt zu sein, weil
er das Anrecht auf seine Bodenschätze verloren hat.

Einwahrer Volksstaat ist ohne die Volksdienstpflicht
seiner Jugend undenkbar.

170
        <pb n="175" />
        — —e—e—r

XIV. Abschnitt
Einzelfragen

Der Flaggenstreit
Die Revolution von 1918 beseitigte mit den Hoheitszeichen des
Staates auch die Reichsflagge. An ihre Stelle wurde zunächst die
rote Fahne als Siegeszeichen der Revolution aufgepflanzt. Die
Nationalversammlung beseitigte die rote Fahne als Wahrzeichen der
Republik. Aus Gründen der revolutionären Entwicklung war sie
nicht in der Lage, die schwarzweißrote Fahne als Hoheitszeichen der
Republik wieder einzuführen. Es wurde infolgedessen eine neue Reichs—
kahne mit den Farben Schwarz-Rot-Gold gewählt.
Diese Fahne sollte ein Sinnbild der Anknüpfung
des neuen Deutschland an die Freiheitsbewegung des
19. Jahrhunderts sein. Die Entwicklung hat dieses
Wollen zunichte gemacht.
Die beiden Fahnen schwarzweißrot und schwarzrotgold sind zu
Wahrzeichen der Volksspaltung geworden. Der Geist von Potsdam
nimmt die schwarzweißrote Fahne als Wahrzeichen für sich in An—
spruch. Der Geist von Weimar versinnbildlicht sich in weitesten Volks⸗
kreisen unter den Farben Schwarz-Rot-Gold. Die Flaggenfrage ist in
die parteipolitischen Kämpfe hineingezogen. Mit der Errichtung des
Volksstaates ist die Volksspaltung beseitigt. Der Wiedervereinigung der
Nation muß ein äußerer Ausdruck gegeben werden.

Der Jungdeutsche Orden zollt der verfassungsmäßig festgestellten
Reichsflagge die gebührende Hochachtung. Wenn es aber nicht gelingt,
den Streit um die äußeren Hoheitszeichen zum Abschluß zu bringen,
171
        <pb n="176" />
        weil die Verhetzung zu weit vorgeschritten ist, so sei hier ein Vorschlag
zu einer endgültigen Bereinigung der Flaggenfrage gemacht:

Die Trikolore an sich ist durchaus keine germanische Erscheinung
auf dem Gebiete der Hoheitszeichen. Fast alle germanischen Staaten
führen die Kreuzesfahne. Engländer, Dänen, Norweger, Schweden
ühren die Langkreuzfahnen.

Es sei daher vorgeschlagen, im Hoheitszeichen des
Volksstaates die christliche Weltanschauung, aus der er
geboren ist, zum Ausdruck zu bringen. Die schlichteste
Darstellung dieses Gedankens, das schwarze Langkreuz
auf weißem Felde, in der Form, die bei den anderen
germanischen Staaten üblich ist, würde vielfach an
deutsche Vergangenheit anknüpfen.

Das deutsche Recht
Der Volksstaat ist ein Gemeinschaftsstaat. Die Gemeinschaft ist
jeine Grundlage. Darum müssen auch alle Einrichtungen des Staates
darauf hinzielen, diese Gemeinschaft zu schützen. Die Entwicklung zum
deutschen Volksstaat steht unter dem Zeichen der Entwicklung des
Deutschen vom Untertanen zum Staatsbürger. Darum müssen auch
alle deutschen Staatseinrichtungen der Würde dieses Staatsbürgertums
Rechnung tragen. Um diese Forderung zu erfüllen, muß das deutsche
Rechtswesen den neuen Verhältnissen angepaßt werden.

Es erwächst die Notwendigkeit, die skrupellose Dema—
gogie und den Angriff auf die Ehre unter schwerste
Strafen zu stellen.

Die skrupellose Demagogie verwendet die Lüge als Werkzeug im
politischen Kampf.

Das Rechtswesen des Volksstaates muß die nach⸗
gewiesene Irreführung der öffentlichen Meinung unter
Strafe stellen.

Aus dieser Irreführung können die größten Schädigungen für Volk
und Staat entstehen. Ein Rechtszustand, in dem die Lüge straffrei
ist, ist eines christlichen Staates unwürdig. Es ift notwendig, daß in
172
        <pb n="177" />
        der Rechtsfrage Möglichkeiten gegeben sind, insbesondere in der Presse
rreführende Nachrichten in ausreichenderer Form richtigzustellen, wie
das bei den heutigen Gesetzen möglich ist.

Die Ehre ist das höchste Gut des Staatsbürgers.

Das heutige Rechtswesen schreitet im Namen des Staates gegen
die Entwendung des geringsten Sachwertes ein. Der Schutz des
höchsten Gutes, der Ehre, wird vom Rechtswesen des heutigen Staates
in ungenügender Weise wahrgenommen.

Das Staatsbürgertum des Volksstaates fordert den
richterlichen Schutz der Ehre nach denselben Grundsätzen,
nach denen der Schutz der materiellen Güter erfolgt.
Es fordert die Bestrafung des Diebstahles an der Ehre
in dem gleichen Maße wie die des Diebstahles an der
Sache.
Eine Gemeinschaft ist ohne richterlichen Schutz der ideellen Güter
undenkbar.

Der Volksstaat und die Arbeiterschaft

Die Entwicklung Deutschlands zum Industriestaat hat einen außer⸗
ordentlich starken Arbeiterstand geschaffen. Die Revolution stand unter
dem Zeichen der Erhebung des Arbeiterstandes, der in langem Kampfe
danach getrachtet hatte, besondere soziale Rechte zu erwerben. Die or⸗
zanisierte Arbeiterschaft war nach dem Zusammenbruch des alten
Staates der einzige große Machtfaktor, auf den sich der neue Staat
stützen konnte.

Inder Verfassung von Weimar glaubte die Arbeiter—
schaft ihre Wünsche und Rechte gesichert. Die Entwick—
lung der modernen Republik zur Plutokratie gefährdet
die neu erworbenen Rechte der Arbeiterschaft.

Im Volksstaat sind die Spitzenorganisationen der organisierten
Arbeiterschaft in der Wirtschaftskammer vereinigt. Die Arbeiterschaft
hat also auf dem Wege über diese Wirtschaftskammer die Möglichkeit,
ihre Interessen zu verteidigen. Alle die Wirtschaft und das Berufs—
leben betreffenden Regelungen bedürfen der Zustimmung der Wirt-—
schafts kammer.

173
        <pb n="178" />
        Darüber hinaus sieht die Arbeiterschaft im Kur—
führertum des Volksstaates eine Führerschaft, die auf
Grund der ganzen Staatsstruktur auf das engste mit
ihr verbunden ist. Sie hat auf Grund der ganzen Stel—
lung und Wesensart des Kurführertums in diesem einen
unparteiischen und gerechten Wahrer der Staatsbelange.

Es ist nach dem ganzen Begriff des Kurführertums vollkommen
unmöglich, daß irgendein Teil des Volkes ungerecht behandelt oder
unterdrückt wird. Das Kurführertum muß der Arbeiterschaft der
beste Garant gegen Ausbeutung und Unterdrückung sein.

Der fünfte Stand
Die moderne Großstadtentwicklung und die man—
gelnde Individualität des seelenlosen Massenstaates
hat zur Entwicklung des fünften Standes geführt. In
hm sammeln ssich alle wurzellosen Elemente.

Dieser fünfte Stand besteht aus dem Auswurf der Großstädte.
Allein die Zahl der gewohnheitsmäßigen Verbrecher hat eine er—
schütternde Höhe erreicht. Ihnen gesellen sich andere Elemente zu,
die von verwerflichen Gewerben leben. Die Uberhandnahme dieses
fünften Standes ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die
Entwicklung der Nation. Es ist daher eine Aufgabe des Volksstaates,
Wege zu finden, um das Abrutschen weiter Volkskreise in diesen
fünften Stand zu verhindern.

Der Volksstaat tritt dieser Entwicklung einmal durch
die Beseitigung des Wohnungselendes entgegen, z u m
andern durch den individuellen Charakter in der Gliede—
rung des Volkes.

Dieser Charakter zwingt die ganze Staatsführung zu schnelleren
und eingehenderen Gegenmaßnahmen gegen jede Entartungs⸗
erscheinung. Dem einzelnen Volksgenossen wird durch den Volksstaat
eine bessere Pflege und ein sichtbarerer Schutz zuteil. Diese Pflege

und dieser Schutz ist eine ganz selbstverständliche Folgeerscheinung
der Nachbarschaftsgliederung und des bodenständigen innerhalb eines
bestimmten Raumes in jeder Beziehung verantwortlichen Führertums.
174
        <pb n="179" />
        — —
— —

Aristokratie und Volksstaat

Die deutsche Aristokratie hat im alten Deutschland
die Rolle einer politischen Führung gespielt. Im neuen
Deutschland spielt sie die Rolle der Opposition gegen
den neuen Zustand.

Ihr politisches Ziel ist ausgesprochener- und unaus gesprochener⸗
weise die Wiederherstellung ihrer Führerrolle. Der Volksstaat hat
mit dem Kursystem die Frage der ppolitischen Führung gelöst.

Die Aristokratie als Kaste hat nach den Begriffen
des Volksstaates kein besonderes Anrecht auf eine poli—
tische Führerrolle im Staate.

Ihre Angehörigen unterliegen in der staatsbürgerlichen Laufbahn
denselben Gesetzen des Wettbewerbes wie das ganze Volk. Der Er—
werb führender Stellen im Staate durch besondere Leistung steht der
Aristokratie offen. Trotzdem fällt ihr auch im Volksstaat eine be—
stimmte Rolle zu. Jedes Volk besitzt in einer Aristokratie, die sich
ihrer Aufgabe bewußt ist, einen Faktor, der geeignet ist, ausgleichend
im geschichtlichen Werden zu wirken. Jede Führerschaft ist gezwungen,
die Aristokrätie des Landes zu berücksichtigen. Ihre Meinung hat
auch ohne besondere Verankerung im Staate für das gesamte Volk
eine gewisse Bedeutung. Die Vorbedingung ist aber, daß eine solche
Aristokratie sich im Volke Anerkennung erwirbt. Diese Anerkennung
gewinnt sie durch vollendete Kultur und Bildung.

Die Entwicklung des deutschen Volkes zum Volks—
sttaat und zur Volksgemeinschaft muß von der deutschen
Aristokratie die Entwicklung zur Geistigkeit verlangen,
die alle Aristokratien auszeichnet, die sich ihre Stel—
lung ohne staatliche Unterstützung erhalten mußten.

Kapital und Plutokratie
Unter Plutokratie ist die Herrschaft einzelner Geldmächte zu
oerstehen.
Der Kampf gegen die Plutokratie ist kein Kampf
gegen das Kapital an sich.

175
        <pb n="180" />
        Der Kampf gilt der politischen Herrschaft der Geldmächte über
den Staat. Die plutokratische Propaganda versucht, den jungdeutschen
Kampf gegen die Plutokratie immer als gleichbedeutend mit dem
Kampf gegen das Kapital hinzustellen. Dieses ist in keiner Weise
zutreffend. Die Kapitalsbildung ist ein notwendiger Prozeß im Wirt⸗
schaftsleben. Das Kapital an sich stellt nur eine Forderung an den
Staat, nämlich die des Schutzes für das Wirtschaftsleben. Er erfolgt
m der Sicherung der Ordnung und im Schutz der Wirtschaft vor
Maßnahmen, die ihre Entwicklung hemmen. Die Plutokratie beginnt
erst dort, wo die großen Geldmächte sich in den Besitz der politischen
Bewalt setzen, um die Ausbreitung ihrer Macht auf dem Wege über
den Staat zu betreiben.

Die Frage der Wirtschaftsordnung, der Pflichten
aund Leistungen des Besitzes gehört nicht in das Gebiet
der Struktur des Volksstaates. Es ist dies eine Frage
der Auseinandersetzung zwischen Staat und Wirtschaft.

Diese Auseinandersetzung erfolgt im Volksstaat in der Zusammen⸗
arbeit zwischen Kapitel und Kammer. Die Kammer der Wirtschaft hat
hier das Recht, Maßnahmen und Gesetze abzulehnen, die der gesunden
Entwicklung der Wirtschaft hinderlich sind. Die Wirtschaft hat aber
im Volksstaat nicht das Recht, Maßnahmen und Gesetze herbei—
zuführen, die das ganze politische Leben der Nation bestimmen.

Wahlkampf und Volksstaat
Die moderne parteiistische Republik erteilt den parlamentarischen
Führern ihr Amt auf begrenzte Zeit. Nach Ablauf dieser Zeit werden
Reuwahlen oft gleichzeitig für Reich, Länder und Gemeinden aus—
zeschrieben. Hiermit wird die gesamte Führerschaft auf einmal ab—
gesetzt. Es ergeben sich vollkommen neue Verhältnisse.

Der Lauf der Entwicklung wird aufeinmal jäh unter—
brochen.

Bei der großen Bedeutung und dem Umfange der auf diesem
Wege gezeitigten Neuwahlen ruft der damit verbundene Wahlkampf
auch eine entsprechende Erregung der Geister hervor. Ein solcher
riesenhafter Wechsel in der Gesamtführung des Staates muß immer
176
        <pb n="181" />
        —
— T

wieber zu neuen und großen Erschütterungen führen. Vom staats⸗
männischen Gesichtspunkt müßte jede unnötige Erschütterung vermieden
werden. Diesem Gesichtspunkte trägt das parteiistische System keine
Rechnung.
Im Volksstaate ergänzt sich die Führerschaft nach anderen Be—
griffen. Der Führungswechsel tritt selbsttätig an allen den einzelnen
Stellen ein, an denen er aus irgendeinem Grundsatz für geboten er⸗
scheint. Das gesamte Staatswesen wird durch diese sich unaufhörlich
vollziehende Ergänzung und Auswechselung in der Führerschaft aber
nicht erschüttert. Die großen Wahlschlachten, welche nach dem partei—
istischen System die Leidenschaften des ganzen Volkes bis ins tiefste
aufwühlen, gibt es im Volksstaat nicht.

Darum hat sein System den Anspruch darauf, als
besserer Hüter eines gesunden geschichtlichen Werdens
und einer organischen politischen Entwicklung zu gelten.
Das System ist also im besten und wohlverstandensten
Sinne konservativ.

Demagogie und Volksstaat

Die Demagogie ist die schlimmste Beigabe aller unorganischen
Staaten. Durch sie entsteht Verwirrung. Nur in der Verwirrung
können anonyme Gewalten zur Herrschaft kommen.

Es gibt kein System, welches die Anwendung der
Demagogie vollkommen ausschalten könnte.

Hierzu ist auch der Volksstaat nicht in der Lage. Die Demagogie
ist aber im Volksstaat ihrer Macht beraubt, weil ihr das beste
Wirkungsfeld, die Masse, genommen ist.
Sie ist auf die kleinste Zelle beschränkt. Durch den
gotischen Aufbau des Kurführertums, durch die persön—
liche Verbundenheit der gesamten Führerschaft und durch
die lebendige Verbindung dieser Führerschaft mit dem
»rganisierten Volke ist die Demagogie unter Aufsicht
gestellt.

177
        <pb n="182" />
        J

Diese Aufsicht muß dazu führen, daß ihr Vorhandensein und
ihre Wirkungen bekannt werden. Ständige Gegenmaßnahmen des
organisierten Volkes gegen die Demagogie sind die natürliche Folge
der Grundformen des Volksstaates.

Volksstaat uno Kirche
Der Volksstaat wurzelt in der Weltanschauung der christlichen
Lehre. Ihre Grundbegriffe sind in seinem Wesen verankert.

Nur im Bekenntnis zu einer wahren christlichen
Nächstenliebe verwirklicht sich der wahre Sinn der Nach—
barschaft. Sie bietet das Feld der Betätigung für eine
wahrhaftschristliche Menschheitsveredelung.

In der Gemeinschaftsbildung der Nachbarn wird die Nächsten—
liebe vor jene praktischen Aufgaben gestellt, denen sich der moderne
Mensch mit Vorliebe entzieht. Die Nächstenliebe dieser modernen
Menschen bezieht sich oft nur auf eine Verbundenheit mit den Mit—
menschen, die sie sich selbst aussuchen. Bei dieser Auswahl folgen sie
den bequemen Normen sozialer oder ständischer Interessengleichheit.
Die christliche Aufgabe, die der Volksstaat stellt, geht weiter. Sie
fordert die Liebe und Verbundenheit zum Nächsten in einem be—
timmten Umkreis von solchen Menschen, die in ihrem Leben durch
zahllose Gegensätze auseinandergespalten sind. Der Volksstaat fordert
trotz dieser Gegensätze ihre Verbundenheit im Dienste an der brüder—
lichen Gemeinde des Volkes.

„Selig sind die, die ihr Leben lassen für ihre
Brüder.“

Mit diesem Wort hat die Lehre des Heilandes der christlichen
Weltanschauung die höchste Prägung ihres idealistischen Inhaltes ge—
geben. Der materialistische Gehalt der modernen Staatsauffassung
bverträgt sich nicht mit dieser Lehre. Der Materialismus erhebt das
Wohlbehagen im irdischen Dasein, den leiblichen Genuß materieller
Büter zum Richtpunkt politischer Anschauungen und Handlungen.
Der Volksstaat fordert von seinen Staatsbürgern das erstgeborene
Recht ihres Dienstes an der Gemeinde der Brüder. Er fordert die
praktische Ausübung christlicher Gesinnung.
178
        <pb n="183" />
        ———
——
— T—

Die christliche Staatsbürgerschaft des Deutschen Reiches ist in
zwei große Kirchen geteilt. Wer die nationale Einheit dieses Reiches
auf das Glaubensbekenntnis zu der einen oder der anderen Kirche
begründen will, der zerstört die Möglichkeit einer Reichseinheit. Keine
der beiden Kirchen fordert einen solchen Chauvinismus ihrer Gläu—
bigen. Beide Kirchen fordern von ihren Gläubigen die Erfüllung
der staatsbürgerlichen Pflichten gegenüber der historisch gewordenen
und darum gottgewollten jeweiligen Obrigkeit. Das Großdeutsche
Reich, die Sehnsucht aller Träume deutschen Volkstums, ist zur Hälfte
dem katholischen und zur Hälfte dem evangelischen Glauben zugetan.
Wer also nur vom Standpunkt eines Glaubens und
einer Kirche denkt, der zertrennt das Deutsche Reich in
zwei Teile. Wer aber die Einheit des Reiches im Geiste
derchristlichen Nächstenliebe nächstgeborener oder nächst—
lebender Nachbarn will, der muß das irdische Leben
vom Standpunkte der religiösen Duldsamkeitbetrachten.
Diese Duldsamkeit ist für beide Kirchen Gesetz, wenn die Freiheit
der kirchlichen Gebräuche gesichert ist.

Beide Kirchen sind in ihrem Wesen duldsam. Die katholische Kirche
ist in den Dogmen ihrer Religionsübung unduldsam. Die evangelische
Kirche ist selbst in der Auswirkung ihres Glaubensbekenntnisses
duldsam.
Die religiöse Einstellung des Volksstaates wurzelt in der demü—
tigen Achtung der Religiosität. Eine Gefährdung der Religion irgend—
zines Volksteiles ist eine Unmöglichkeit.
Diese Betonung und Bewertung der seelischen Auffassungen und
Begriffe sichert jede Religion vor Vergewaltigung ihres Eigenlebens.
Die Achtung vor dem religiösen Bekenntnis des Einzelnen wird zur
Sicherung gegenüber jeder Gefährdung der religiösen Freiheit. Damit
ist allen denen der Boden unter den Füßen entzogen, die aus der
angeblichen Gefährdung der Religion politische, ja noch mehr, sogar
parteipolitische Münze zu schlagen versuchen.
Diese Grundsätze bestimmen das Verhältnis der Kirche zum
Volksstaat.

179
        <pb n="184" />
        mve
—BR
—

Alle weiteren Bestimmungen sind nicht etwa eine
Brundfrage im Neubau der Staaten, sondern sie sind
eine Angelegenheit der Vereinbarung zwischen dem vor—
handenen Staat und der Kirche.

Sie gehören daher für die Begründung des Volksstaates in das
Gebiet der Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche.

Diesen Vereinbarungen soll durch das jungdeutsche Manifest nicht
vorgegriffen werden, das nur die Aufgabe hat, die Umrisse der
Staatsordnung zu zeichnen. Aber ihr wahrer Sinn sei durch das
Wort eines katholischen Kaplans gekennzeichnet, der in der großen Zeit
nationaler Kraftentfaltung, im Weltkriege, das große, schicksalbestim⸗
mende Wort prägte:

Im Kriege gehen wir als gute Christen ein jeder in
seine Kirche. Ein jeder betet zu Gott, so, wie es ihn
sein Glauben gelehrt hat. Und wenn wir gebetet haben,
ein jeder als guter Christ, dann reichen wir uns die
Hände als Nächste und Deutsche, als Brüder eines Vater—
landes.
In demselben Sinne findet sich das deutsche Staatsbürgertum
im Dienste am Volksstaat über die konfessionellen Gegensätze hinweg
geeint.
Glaubensausübung und Erfüllung der staatsbürger—
lichen Pflichten können in keinen Gegensatz geraten.

7
154

*4
3
        <pb n="185" />
        ,
—ZW3
———

XV. Abschnitt
Der Jungdeutsche Orden

Seine Gründung
Der Jungdeutsche Orden wurde gleich nach der Revolution ge—
gründet. Seine Aufgabe war die Organisation nationaler Kräfte
mmitten der Wirren der Revolution. Alle alten Bindungen waren
zerrissen. Vorhandene nationale Organisationen waren nicht in der
Lage, namhafte Kräste zu formieren. Alle Programme, Losungs—
worte und Methoden, mit denen man bis zur Revolution nationale
Kräfte gesammelt und organisiert hatte, waren hinfällig geworden und
versagten in den neuen Verhältnissen. Keine einzige der alten füh—
renden Persönlichkeiten fand einen neuen Weg zur Schaffung natio—
naler Kräfte. Jüngere Führer aus dem Frontgeschlecht, die zunächst
vergeblich auf den Sammelruf der alten Führung gewartet hatten,
sprangen vor die Front und organisierten zunächst kleine Gruppen
von entschlossenen Männern.

Die Gründung des Jungdeutschen Ordens vollzog
sich mit dem Willen zur Schaffung völlig neuer
Methoden. Schon im Namen drückte sich die Verflechtung
der Begriffe von Potsdam und Weimar aus.

In dem Worte „jungdeutsch“ sollte das Bekenntnis zu einer neuen
Auffassung von Volk und Staat verankert werden. Schon das Wort
war eine Absage an die Organisationsmethoden der Vergangenheit.
Die Wiedergeburt neuer Kräfte erschien dem Frontsoldatentum nur
möglich in der gleichzeitigen Verankerung eines neuen und freieren
Begriffes von Volkstum und Staatsbürgertum.

181
        <pb n="186" />
        Im jungdeutschen Bekenntnis wurzeln bereits die
staatsbürgerlichen Rechtsbegriffe von Weimar. In der
Bezeichnung „Orden“ verankerte sich der Pflichtbegriff
von Potsdam. Mit dem Ordensbegriff verband sich der
Begriffdes Willens, der Pflicht und der Zucht im Gegen—
jatz zur materialistischen Entartung des Freiheits—
zedankens revolutionärer Prägung. In der Bezeichnung
„Jungdeutscher Orden“ lebte bereits der Wille zur An—⸗
wendung des mystischen Rhythmus beim Werden der
Bemeinschaft.

Die neue Organisationsform des Jungdeutschen Ordens hatte
bald Gelegenheit, ihre Kraft zu beweisen.

Die schwache junge Republik brauchte Kräfte zur Befestigung der
inneren Ordnung und zur Behauptung gegen äußere Angriffe. Der
Jungdeutsche Orden bewies in allen Kämpfen den hohen Wert seiner
jungen Organisation. Bei den inneren Unruhen, im Verteidigungs—
kampf an der oberschlesischen Grenze, im Ruhrkampf und in den
Separatistenkämpfen gab er hohe Beispiele seines inneren Wertes.
Seine Leistungen standen im Verhältnis zu seiner Zahl an der Spitze.

Sein Programm entwickelte sich naturgemäß aus
dem eigenen Werden seiner Gemeinschaft. Der jung⸗
deutsche Ordensbruder sah sein Wollen durch den jung—
deutschen Gedanken verkörpert. Der jungdeutsche Ge—
danke war für ihn das, was er erlebte.

Die Fortsetzung der Frontkameradschaft vollzog sich in der Prä⸗
gung des Wortes „Bruder“ als Anrede. Die Pflicht, eine Bruder—
schaft aus Menschen aller Stände zum Gemeinschaftsgedanken, zu
Dienstbereitschaft und Willenskraft zu erziehen, ließ ihn in die höheren
Begriffe der Organisation hineinwachsen. Hiermit vollzog sich die
Vorschulung zum staatspolitischen Denken.

Aus dieser praktischen Tätigkeit heraus entwickel—
ten sich Ideale, die bald über den Selbstzweck des Jung-

deutschen Ordens hinaus nach der Neugestaltung von
Volk und Staat trachteten. Als sich diese Ideale zum
Programm des Ordens verflochten, erfolgte der Zu—
sammenstoß mit fremden Gewalten.
182
        <pb n="187" />
        Der Besitz trachtete danach, den nationalen Idealismus in den
Dienst des Selbstschutzes zu stellen. Er wollte ihn zum Schutz des
Besitzes verwerten. Innerhalb dieser Selbstschutzorganisationen wurden
bald die Geldmächte führend, weil nur sie in der Lage waren, die
Organisationen zu finanzieren. Bei weiterer Entwicklung ging die
Führung des Selbstschutzes an einige wenige Geldmächte über. Die
deutsche Plutokratie hatte sich gesammelt und neu organisiert. Sie
forderte die Unterordnung der nationalen Bewegung unter ihre poli—
tische Führung.

Der Jungdeutsche Orden stellte sich dieser Forde—
rung entgegen und behauptete seine Freiheit.

Nachdem verschiedentlich Versuche der plutokratischen Führung,
die Kräfte des Jungdeutschen Ordens in ihren Dienst zu stellen, ge—
scheitert waren, versuchte man, ihn zu zerstören.

Der alten Regel folgend, wurde die Führung ge—
ächtet, geschmäht und verfolgt. Der Versuch wurde
unternommen, Führung und Truppe zu trennen. So
entbrannte im Jahre 1921 der erste große Kampf. Auf
der einen Seite stand das Geld mit Presse und Hilfs—
truppen, auf der anderen Seite stand die jungdeutsche
Bemeinschaft.
Die Notwendigkeit, diesen Kampf zu bestehen, zwang den Jung⸗
deutschen Orden zur Vollendung seiner Organisationsform.

Der Jungdeutsche Orden wappnete sich also gegen die Macht des
Geldes durch eine ihr ebenbürtige Gliederung.

Die Einführung des Kursystems

Am 22. Oktober 1921 fand das 10. Ordenskapitel statt. Es war
die Zusammenkunft von 220 Unterführern aus dem ganzen Reich.
Diese Unterführer waren nach dem Grundsatz der Wahl entstanden.
Bis dahin hatte der Führer des Ordens die Einheitlichkeit und
Geschlossenheit in der Gestaltung der Führerschaft durch persönliche
Fühlungnahme gesichert. Das 10. Ordenskapitel zeigte die Grenzen
dieser Methode. Die zentralistische Organisation war nicht mehr in
183
        <pb n="188" />
        r

der Lage, das Gesamtinteresse zu sichern. Es war anderen Organi⸗
jationen, der plutokratischen Führung des Selbstschutzes, gelungen,
eigene Beauftragte in die Führung des Ordens zu lancieren. Diefe
versuchten die Geschlossenheit der Führerschaft zu sprengen. Der Ver—
such mißglückte, aber die Führung des Ordens entschloß sich, die
Organisationsformen zu ändern, um die Führerschaft gegen das
Eindringen von Fremdkörpern zu sichern.

Zur Erstehung und Fortentwicklung der Führerschaft
vurde das Kursystem eingeführt. Die Zentralisation
der Kräfte wurde durch Dezentralisation gesichert.

Weitere Erfahrungen im Kampfe des Jungdeutschen Ordens wur—
den verwertet, und allmählich bildete sich ein organisatorischer Auf⸗
bau heraus, der dem jungdeutschen Kämpfer zum Sinnbild einer
gesunden Organisation nationaler Kräfte und zur Vorschule auf seinem
geistigen Wege zum Volksstaat wurde.

Die Bruderschaften wurden zu Balleien zusammengefaßt. Der
Führer der Bruderschaft führte den Titel Großmeister. Gefolgmeister
und Scharmeister unterstützten ihn als Unterführer. Mehrere Bruder—
schaften wurden zu einer Ballei gegliedert. An der Spitze der Ballei
stand der Komtur. Später wurden mehrere Balleien zu Großballeien
unter der Führung der Großkomture zusammengefaßt. Die Groß—
balleien entwickelten sich immer mehr zur Gliederung der Stammes⸗
gebiete. In der Erstehung der Führerschaft wurde der Grundsatz der
Nur angewendet. Das Gesamtinteresse des Ordens vertrat der vor—
zesetzte Meister mit dem Recht der Bestätigung. Die Mitarbeit der
einzelnen Ordensbrüder wurde durch die Wahl gewährleistet. Dieses
System der Kur erschien den jungdeutschen Ordensbrüdern bald als
zesündeste Lösung der Führerfrage. Es führte zur allgemeinen Be—
friedigung und wurde zum Ausgangspunkt der neuen Begriffe über
Führer und Gefolgschaft oder Staat und Volk.
Die regelmäßige Verteilung der Mitverantwortung,
die im Kursystem liegende Verflechtung aller den Ge—
sfamtorganismus tragenden Kräfte schufen eine Führer—
schaft, welche den beispiellosen Kämpfen, welche der
Jungdeutsche Orden bestehen sollte, gewachsen war.

184
        <pb n="189" />
        —
—

Bald rüttelten alle feindlichen Gewalten mit ungeahnter Kraft
an jedem einzelnen Ordensbruder. Jeder Einzelne unterlag Gewissens⸗
kämpfen und der Gefahr, die Bindung zur Organisation des Ordens
zu verlieren.

Hiergegen bildete der Orden den rhythmischen Geist
der Gemeinschaft planmäßig aus. Die Ordensgesetze
zwangen die Einheiten des Ordens zu einem regel⸗
rechten Gemeinschaftsleben. Dieses Gemeinschaftsleben
ertüchtigte den Einzelnen zum Kampf. Es band ihn an
seine Brüder und mit den Brüdern an den Orden.

Den Versuchen seiner Gegner, die Bruderschaften des Ordens
zu sprengen, setzte er den Grundsatz der Vertreuung in der Gemein⸗
schaftsbildung entgegen. Die Gemeinschaftsbildung stieß auf die
Schwierigkeiten der alten bürgerlichen Ordnung. Die Erfahrung
lehrte, daß nur diejenige Gemeinschaft den zerstörenden Gewalten
widerstehen konnte, die sich in der brüderlichen Gleichheit aller Mit⸗
kämpfer zu einer neuen Lebensordnung entwickelt hatte. An dem
Worte Bruder stießen sich alle kastengebundenen oder von Quer⸗
verbindungen durchzogenen Geister. Das Treibholz schwamm ab.
Die geistige Kraft des Ordens wuchs mit der Stärke der ideellen
Bindung seiner Glieder. In der Fortentwicklung des Ordens siegte
diese ideelle Bindung über jede andere.

Mit der Erkenntnis der ideellen Bindung und ihres
Wertes wuchs die Bekenntniskraft der ganzen Gemein—
schaft. Mit dem Bekenntnis zur souveränen Idee der
SBemeinschaft hatte der Jungdeutsche Orden den Sieg
über alle zerstörenden Gewalten gewonnen.

Der Daseinskampf
Sobald die Gefahr für den Besitz verschwunden war und die
freiwilligen Schützer der Ordnung nicht mehr benötigt wurden, ver—
banden sich alle Gewalten zum Kampf gegen die nationale Bewegung.
Weil der Jungdeutsche Orden in der Fortentwicklung seiner nationalen
Ideale am weitesten fortgeschritten war, mußte er auch den bittersten
Fampf aushalten.
184
        <pb n="190" />
        ——

Dieselben Kreise, die in der Zeit der Gefahr den
Jungdeutschen Orden dankbar begrüßten, waren seine
ersten Feinde, als sie seiner nicht mehr bedurften.

Es war keine leichte Aufgabe für die jungdeutsche Führerschaft,
die Front seiner Feinde zu entwirren.

Plutokratie und Reaktion sind Gewalten, die nicht
mit offenen Mitteln fechten. Sie führen und kämpfen
mittelbar, selten sind sie ungetarnt.

Diese Mächte versuchten, dem Jungdeutschen Orden die Schuld für
die politischen Kämpfe zuzuschieben. In Wirklichkeit bestand der an—
gebliche Angriff des Jungdeutschen Ordens allein in seinem Vor⸗
handensein, in seinem Willen zur Freiheit und in seinem rückhaltlosen
Bekenntnis zum nationalen Idealismus. Unter Reaktion versteht der
iungdeutsche Kämpfer jene Volkskreise, welche die Fortentwicklung
des Volkes zu einem gleichberechtigten Staatsbürgertum nicht wollen.
Es sind die Volkskreise, deren Denken im Geist der Kaste wurzelt.
Der nationale Kampf bedeutet für sie nicht die Fortentwicklung des
Volkes vom Untertanentum zum Staatsbürgertum, sondern eine

Wiederherstellung ihrer Vorherrschaft. Der Zusammenstoß mit der
Reaktion vollzog sich fast in jeder Bruderschaft im Kampf der jung⸗
deutschen Brüder für die Verwirklichung der Idee der Brüderlichkeit.

In der Gefahrenzeit wurde diese Brüderlichkeit mit
in Kauf genommen. Nach der Gefahrenzeit wurde sie
als ein „Zugeständnis an die Revolution“ verächtlich
gemacht.
Der weitaus größere Gegner war für den Jungdeutschen Orden
dennoch die Plutokratie. Die machtlos gewordene Kaste hatte sich
mit ihr verbündet. Es bedurfte langer Zeit, um den Jungdeutschen
Orden an die Kampfform der Plutokratie zu gewöhnen und Meister
wie Brüder zur Erkenntnis ihrer Angriffe zu schulen.

Die Hauptkampftechnik bestand in der falschen Unter—
richtung der öffentlichen Meinung.

Der Jungdeutsche Orden stand allein mit einer Zeitung im Kampf
gegen Hunderte von Zeitungen. Er stand allein im Kampf gegen den
Riesenapparat eines gewaltigen plutokratischen Zeitungstrusts. Jeder
Renegat, der die Reihen des Ordens verließ, fand die Unterstützung
18.

3
        <pb n="191" />
        dieser Machthaber. Seine Angriffe gegen den Jungdeutschen Orden
oder dessen Leitung fanden sofort den Weg in deren Presse. Der Ein⸗
gang in diese Presse war dem Jungdeutschen Orden auch zur Ver—⸗
teidigung verwehrt. Mit Lüge und Verleumdung wurde jahrelang der
Versuch unternommen, die breite Offentlichkeit von dem Unwert des
Jungdeutschen Ordens zu überzeugen.

Der Jungdeutsche Orden aber setzte dieser Macht des
Beldes und seiner Presse die Macht der Gemeinschaft
entgegen.

So kam es, daß der Gegner trotz seiner gewaltigen Presseüber⸗
legenheit keinen Fortschritt erzielen konnte. Der einzige Erfolg, der
ihm beschieden war, bestand darin, daß weite Kreise des besseren
Bürgertums am ehrlichen Wollen der jungdeutschen Bewegung
zweifelten.

Der Jungdeutsche Orden mußte in diesem Kampfe die Erfahrung
machen, daß alle Volksmassen, soweit sie nicht über eine organische
GBliederung verfügen, von der modernen Großmacht-⸗Presse beherrscht
werden.
Er mußte ferner feststellen, daß gerade die gebil—
deten Kreise der Beeinflussung durch die Presse be—
sonders stark unterliegen.

So wurde die Leitung des Jungdeutschen Ordens durch eine
Offiziersvereinigung geächtet, die einfach die Behauptungen der Presse
als wahr unterstellte und nicht einmal den Versuch unternahm,
den wahren Sachverhalt nachzuprüfen. Weite Kreise des gebildeten
Bürgertums sind in ihrer Unduldsamkeit und Einseitigkeit völlig
unbrauchbar für das politische Ringen unserer Zeit geworden. Der
Kampf war aus dem Grunde besonders schwer, weil die Zusammen⸗
hänge im plutokratischen Lager erst allmählich durchschaut werden
konnten. Erst die Durchsuchung der Besitzverhältnisse der Zeitungen
brachte Klarheit über den Gegner. Bis zur völligen Wappnung des
Ordens gegen diese Kampfmethode verzehrte die Abwehr die Kräfte
bon Meistern und Brüdern. Aber der Jungdeutsche Orden hätte ohne
diese Schule des Kampfes niemals die Bedeutung einer organischen
Gliederung gegenüber der Macht von Geld und Presse erkennen können.
Was der Jungdeutsche Orden im kleinen im Kampf mit den deutschen
187
        <pb n="192" />
        Geldmächten erlebte, das ist dasselbe, was das deutsche Volk im
großen vor, während und nach dem Weltkriege spuürte und doch so
ichwer erkannte.

Der Weg zum Volksstaat führt nur über eine Volks—
und Staatsordnung, die den Machtmitteln der Pluto—
kratie gewachsen ist. Das ist die Erkenntnis dieses
Dampfes.

Die politische Führung
Die politische Führung des Jungdeutschen Ordens ist in den
vergangenen Jahren auf das heftigste umstritten. Fast alljährlich
bekannte sich die nationale Bewegung zu irgendeinem Programm der
Tagesfragen.
Partei- und Interessenpolitiker versuchten, sie
immer wieder von einer großzügigen Entwicklung auf
weite Sicht fernzuhalten und in die an sich so belang—
losen Tagesfragen zu verwickeln.

Im Jahre 1921 begann der Kampf gegen die politische Führung
des Jungdeutschen Ordens. Es war eine Zeit, in der die meisten
Politiker die ganze Entwicklung der nationalen Bewegung nur vom
Standpunkt der Abwehr des Bolschewismus betrachteten. Jeder Ver⸗
juch, die nationale Bewegung mit dem Streben nach Zielen auf weite
Sicht zu erfüllen, scheiterte an der nervösen Unruhe derer, die immer
neue Revolutionen kommen sahen. Diese verhinderten jeden Blick in
die Zukunft mit der Behauptung, daß alle Kräfte für das angeblich
Nächstliegende, die Abwehr eines kommenden Bolschewisten-Putsches,
eingesetzt werden müßten. Die Selbstschutzorganisationen malten diese
Gefahr immer wieder neu an die Wand, um ihre Daseinsberechtigung
zu verlängern. Die nationale Entwicklung litt unter der Geheimnis—
tuerei ungeschickter und eitler Verschwörer. Die Jugend wurde von
dieser Geheimnistuerei angesteckt und von einer positiven politischen
Entwicklung ferngehalten. Nachdem die Gefahr des Bolschewisten—
Putsches in den Hintergrund getreten war und niemand mehr an seine
Möglichkeit glaubte, begann eine neue Mode, das Geraune vom

1858
        <pb n="193" />
        ——

Gegenputsch. Wieder war die Politik des Jungdeutschen Ordens
umstritten, weil er im Gegensatz zu den Erfolgsmöglichkeiten des
Putschismus die langsame Evolution für den richtigen Weg hielt.
Der Jungdeutsche Orden lehrte:
Die Macht gewinnen ist eine nebensächliche Sache.
Die Macht zu halten ist schwer. Macht kann nur mit
Ideen verbunden sein. Die nationale Bewegung konnte
sich nicht zur Macht entwickeln, weil sie keine Ideen
zesaß.
Im Kapp⸗Putsch war es der alten Führerschaft noch einmal ge—
lungen, die Macht durch einen Staatsstreich an sich zu reißen. Sie
berlor diese Macht wieder, weil sie, vollkommen ideenlos, zu jeder
Handlung unfähig war. Der letzte Versuch, die nationale Bewegung
durch Hervorkehrung nebensächlicher Zielpunkte von ihrer geschicht—
lichen Sendung abzuhalten, besteht in der Hervorkehrung der Flaggen—
gegensätze. Unfähig, eine mitreißende Idee an die Spitze allen Wollens
und allen Willens zu setzen, stellt man äußere Symbole in den
Vordergrund.
Weil der Jungdeutsche Orden erkannt hat, daß die
zinzig mögliche Idee, mit der die nationale Bewegung
unseres Volkes und unserer Zeit ihre Kräfte in Fluß
bringen kann, zu einer völlig neuen Frontbildung
führen muß, hat er sich von der bisherigen nationalen
Bewegung gelöst.

Solange die Gemeinsamkeit der Idee nicht zur Grundlage der
Bundesgenossenschaft wird, kann der Jungdeutsche Orden in keinem
Bundesgenossen einen Kampfgenossen sehen. Solange die großen
Brundfragen des Kampfzieles in der nationalen Bewegung noch nicht
klar sind, ist an eine neue Frontbildung nicht zu denken.

Nachdem sich aber der Jungdeutsche Orden von allen anderen
Bindungen gelöst hat, hält er es für seine Pflicht, um der Gestaltung
riner führenden Idee für die gesamte nationale Bewegung des Volles
zu dienen, seine eigenen Erfahrungen in diesem jungdeutschen Manifest
zusammenzufassen und im weiteren politischen Kampf zur Idee fort⸗
zuentwickeln.
1859
        <pb n="194" />
        —
—
BBHæHñHX

Seine bisherige Aufgabe bestand in der Ver—
teidigung. Seine zukünftige Aufgabe besteht im
Angriff.

Der zukünftige jungdeutsche Weg ist deshalb ein Angriff, weil
die herrschenden Gewalten durch den Kampf für den Volksstaat aus
ihrer Herrschaftsstellung verdrängt werden.

190
        <pb n="195" />
        .
— —

— RCC

XVI. Abschnitt
Die neue Aufgabe des Ordens

Arbeit an sich selbst
Je größer die Aufgaben für den Jungdeutschen Orden werden,
um so notwendiger ist es auch, ihn selbst gesund und kraftvoll zu
erhalten. Die kommende Aufgabe stellt ungeheure Ansprüche an
jeden einzelnen Ordensbruder. Wenn die überragende Macht des
Beldes einen ebenbürtigen Gegner in der Macht der Gemeinschaft
gegenüber sehen soll, dann muß diese Gemeinschaft unaufhörlich in
ihrer Erziehung zu menschenmöglicher Vollendung vorwärts geführt
werden.
Die Vollendung des Korpsgeistes und des ihm inn e⸗
vohnenden Tatwillens ist die größte Aufgabe der jung⸗
deutschen Meisterschaft für die Erziehung der ihr an—
vertrauten Bruderschaften.

Die rhythmischen Schwingungen dieses Korpsgeistes kann nur
der Meister in Gang setzen, der selbst mit tiefinnerlicher Uberzeugung
kämpft. Um die Kampffähigkeit des Ordens zu erhöhen, ist es
ferner notwendig, die Kräfteverluste immer mehr zu vermindern, die
durch kleine menschliche Gegensätze und Reibungen eintreten. Es gibt
keine Möglichkeit, diese kleinen Reibungen zu verhindern. Es gibt aber
wohl eine Möglichkeit, alle Glieder einer Gemeinschaft immer mehr mit
dem Glauben an eine gemeinsame Sendung zu erfüllen. Je größer die
pPflichten einer Gemeinschaft sind, um so geringer sind auch die
Reibungen. Die an Kämpfen und Erfolgen reiche Vergangenheit des
Jungdeutschen Ordens hat seine Anhänger mit Vertrauen und Zuver⸗
sicht erfüllt.
191
        <pb n="196" />
        ——
—

Dieses Vertrauen stärkt sich mit der wachsenden Er—
kenntnis, daß der ganze Kampf der Vergangenheit in
demselben Widerstande wurzelt. Alle Angriffe, auch
wenn sie in verschiedenster Form erfolgten, haben ihren
Ursprung in derselben plutokratischen Machtsphäre.

Eine Betrachtung der innerdeutschen Verhältnisse zeigt, in welchem
erschreckenden Maße diese Machtsphäre in alle Kreise eingedrungen ist.
Wenige Machtgruppen sind noch in der Lage, eine kampfentschlossene
Front gegen die Plutokratisierung zu bilden. Im Jungdeutschen
Orden lebt der feste Wille zu dieser neuen Frontbildung. Die Vor—
schule des jungdeutschen Erlebnisses hat jeden einzelnen Ordensbruder
zum Erkennen des getarnten Gegners erzogen. Um so mehr ist es die
Aufgabe der Arbeit des Jungdeutschen Ordens an sich, jeden einzelnen
seiner Brüder mit der Überzeugung zu erfüllen, daß der Jungdeutsche
Orden eine Sendung zu erfüllen hat. Sie besteht darin, im Kampf
für den Volksstaat eine zielbewußte und unerschütterliche Garde zu
stellen, die sich dessen bewußt ist, daß sie keiner Parteigruppe und
keiner Parteiengruppierung, sondern nur dem ganzen Volk zu
dienen hat.

Die Entwicklung der jungodeutschen Idee

Die Tatsache, daß die jungdeutsche Idee und die Lehre vom
Volksstaat so tief in den Herzen der jungdeutschen Kämpfer Wurzel
geschlagen hat, ist auf ihren Ursprung zurückzuführen.

Die Lehre vom Volksstaat ist aus dem Schulbeispiel
von Kampf und Werden entstanden, das seder Jung—
deutsche im Kampf für seinen Orden erlebte.

Im Schulbeispiel der Ordensentwicklung wurde das Wort
„Bruder“ zum Eckstein aller Gemeinschaftsbetrachtungen. Es wurde
zum Ausgangspunkt der Lehre von der Volksgemeinschaft. An diesem
Eckstein schieden die vom Jungdeutschen Orden, die in ihrer Kasten⸗
gebundenheit oder ihrer Uberbewertung des Standesmenschentums
den Weg zur Volksgemeinschaft nicht fanden. Die Versuche, welche
diese Menschen im Gegensatze zum Jungdeutschen Orden unternahmen,
192
        <pb n="197" />
        J

neue Formen in der Organisation der nationalen Kräfte zu finden,
sind überall gescheitert.

Es haben nur die Bünde und Organisationen nam—
hafte Erfolge auf diesem Gebiet errungen, die sich über
alle Hemmungen der Vergangenheit hinweg zu einer
neuen Lebensordung bekannten.

Weil aber der jungdeutsche Kämpfer in jener neuen Lebens—
ordnung, die für ihn mit dem Worte „Bruder“ begann, die Grund—
lagen gesunder Kräfteentfaltung erblickte, setzte er ganz naturgemäß
diese Erfahrung seines jungdeutschen Erlebnisses in die Forderung
nach der Volksgemeinschaft für den Staat der Zukunft um.

In der Bruderschaftsbildung erlebte der Jung—
deutsche sein Schulbeispiel für die Gliederung einer
aufbaufähigen und werteschaffenden Gemeinschaft. Er
lernte die Gefahren kennen, die die Gemeinschaft von
innen und außen bedrohen.

pflichtvergessenes Spießertum, dünkelhaftes Pharisäertum, Selbst—
sucht und Oberflächlichkeit waren die täglichen Feinde, mit denen der
jungdeutsche Meister und Bruder ringen mußte, um seine Gemein—
schaft zu erhalten. Die Erfahrungen dieses Kampfes haben die Forde—
rung nach der Verankerung jener einen Zwangspflicht im Volksstaat
geboren, die in der Teilnahme am staatsbürgerlichen Gemeinschafts-
leben verankert ist. Die Erfahrung, die auf diesem Gebiet des
Ringens um die wahre Gemeinschaft jedem Jungdeutschen aus dem
Schulbeispiel des Ordenskampfes zuteil geworden ist, ist am besten
durch die im Jungdeutschen Orden gebräuchlich gewordene Lehre
ausgedrückt:

„Werft Deutsche aller Stände, alt und jung, arm
und reich in einen Topf, schüttelt sie ordentlich durch—
einander und setzt darüber den Deckel der Pflicht, dann
treten die Gegensätze zurück, und was emporsteigt, ist
das ewig gleiche deutsche Bekenntnis des Willens zum
gemeinsamen Dienst an den Brüdern.“

Der Jungdeutsche Orden lernte die ungeheure Macht der ideellen
Bindung im Gemeinschaftsleben kennen. Es war darum eine natür—
liche Folge, daß er diese Macht zum Fundament des Volksstaates
1973
        <pb n="198" />
        erhoben sehen wollte. Sie fand in der weiteren Entwicklung jung—
deutscher Gedankengänge zum Volksstaat Gestalt in der Lehre von der
Nachbarschaft. In der ideellen Bindung der Staatsbürgerschaft im
Volksstaat und der Erstgeburt dieser Verbundenheit liegt die Über—
tragung des jungdeutschen Gemeinschaftsgedankens in den Volksstaat.

Keine Erkenntnis zwang sich dem jungdeutschen Bruder so lücken⸗
los auf als die, daß das Schicksal jeder Organisation unzertrennlich
mit der Frage der Führerschaft verknüpft ist. Die alten Begriffe von
der Auswahl der Führung wurden bald als unzulänglich erkannt.
Die neue Aufgabe schuf neue Methoden und Formen und zwang im
Jungdeutschen Orden zuerst zu jener Synthese von Potsdam und
Weimar, die das jungdeutsche Manifest für die Lösung der Führer—
frage im Volksstaat vorschlägt.
Diese Einstellung auf das schöpferisch Bejahende
löst den Jungdeutschen Orden vom Antigeist unserer
Zeit.
Was im Zwischenspiel der nationalen Bewegung unseres Volkes
an Organisationen und Bewegungen emporwuchs, aufblüte und ver—
welkte, war von diesem Antigeist erfüllt. Man suchte, um Programme
zu gestalten, nach Gegensätzen. Man suchte, um Kräfte um sich zu
scharen, nach Gegnern. Man suchte den Kampfeswillen der eigenen
Front dadurch aufzupeitschen, daß man Haß gegen etwas Vorhandenes
züchtete. Eine solche Methode mußte zur Fruchtlosigkeit verdammt
sein, weil der Haß gegen etwas Bestehendes für ein deutsches Volk
niemals die Wiege der Willenskraft sein kann. Die von diesem Anti—
geist befangenen deutschen Menschen werden vielleicht in diesem jung—
deutschen Manifest manches Kapitel vermissen, welches die Gegner—
schaft des Jungdeutschen Ordens gegen dieses und ienes zum Aus—
druck hringen sollte
Die Lehre vom Volksstaat wendet sich von diesem
Antigeist ab. Sie lehrt ein solches Verhältnis zwischen
Volk und Staat, eine solche Pflichterfüllung für jeden
einzelnen Staatsbürger, daß die Oberhoheit des Volks—
staates gegenüber allem dem, was zur Antithese Ver—
anlassung geben kann, gesichert ist.

194
        <pb n="199" />
        7

Die jungdeutsche Idee will die Entfesselung der Willens kräfte
nicht in der Aufpeitschung der Gegensätze vollziehen, sondern in
treudiger Bejahung eines klaren und liebenswerten Hochzieles.

Diese Erziehung zur schöpferischen Bejahung hat große Anforde⸗
cungen an die Brüder des Jungdeutschen Ordens gestellt. Die natio—
nale Bewegung der Gegenwart glich dem Vormarsch getrennter Heeres⸗
säulen auf einem weiten Feld. Eine dieser Heeressäulen war der
Jungdeutsche Orden. Die von der Leidenschaft des Antigeistes er⸗
füllten Angehörigen anderer Kolonnen schmähten den Jungdeutschen
Orden, weil er in langsamerer Gangart marschierte, und weil er am
Lärm der Antigeister nicht teilnahm. Wohl kamen die anderen früher
am Ziel an, aber starke Mauern hemmen ihren weiteren Weg. Die
Mauern sind unersteigbar. Ratlos stehen viele umher. Manche pak⸗
tieren schon mit den Herren der Zwingburg, die sie einst nicht laut
genug zu brechen geloben konnten. Nun ist die Stunde des Jung-
deutschen Ordens gekommen. Auch er steht vor den Mauern der
Zwingburg, aber er hat Leitern mitgebracht. Diese Leitern versinn⸗
bildlichen die Idee vom Volksstaat. Die jungdeutschen Pioniere glauben
an die Festigkeit dieser Leitern, weil sie diese selbst gezimmert haben.

Aus dem jungdeutschen Erlebnis wurde die Idee
vom organischen Volksstaat geboren. Darum ist der
Jungdeutsche Orden heute in der Lage, die natürliche

Bewegung des 20. Jahrhunderts durch eine von ihrem
Sinn erfüllte und von kraftvollem Siegeswillen durch⸗
drungene Garde zu verstärken.

195
        <pb n="200" />
        <pb n="201" />
        ——
— —

XVII. Abschnitt
Der Weg zum Volksstacut

Die Fortentwicklung der IAdee
Dieses jungdeutsche Manifest legt nur die grundlegenden Be—
griffe vom Volksstaat dar. Die nächste Aufgabe besteht in der
weiteren Ausgestaltung aller hier wurzelnden Ideen. Diese weitere
Arbeit will der Jungdeutsche Orden auf breitester volitischer Platt-
form fortsetzen.

Anknüpfend an alle sachlichen Kritiken und Betrach—
tungen sollen die einzelnen Gebiete weitererprogramm—
gestaltung in eingehender Aussprache mit Fachkennern
beleuchtet werden.

Vorbedingung aller dieser Betrachtungen des Volksstaates von
den einzelnen politischen Spezialgebieten aus ist das Bekenntnis zu
den grundlegenden Vorbedingungen des Volksstaates.

Die Behandlung aller weiteren Fragen, die über
den Rahmen dieses Rohbaues hinweggehen, wird in
anschließenden und ergänzenden Schriften fortgesetzt.

Das Ziel der jungdeutschen Bewegung bleibt dabei, auf diesem
Grundriß des Vollsstaates ein Gebäude zu errichten, welches den
weitesten Volkskreisen als erstrebenswertes Ziel für den Neubau des
Staates und die neue Ordnung aller deutschen Dinge erscheint.

Der Jungdeutsche Orden wird sich auch hier als eine
Schutzwache in der Fortentwicklung der Idee betrachten,
deren Aufgabe es ist, die Folgerichtigkeit der Fort—
entwicklung zu sichern.

Wie die Idee vom Volksstaat eine natürliche und folgerichtige
Fortentwicklung aus dem Schulbeispiel des jungdentschen Erleb nisses
197
        <pb n="202" />
        darstellt, so muß auch die Fortentwicklung der grundlegenden Idee
vom Volksstaat in dieser folgerichtigen Bahn bleiben. Für die Rolle
des Wächters über die Aussprache muß es bestimmend sein, daß an
Stelle fruchtlosen Streites über Gegensätzlichkeiten diese Aussprache
im Rahmen weiterer schöpferischer Gestaltung und vositiver Arbeit
bleibt.
Das Ziel der vom Jungdeutschen Orden herbei—
geführten Aussprache ist die Herstellung eines Ent—
wurfes der Verfassung für den Volksstaat, der geeignet
ist, das greifbare Programm für alle diejenigen Kräfte
im deutschen Volke zu werden, deren wahrer Wille es
ist, die plutokratische Staatsordnung von heute durch
einen wahren Volksstaat zu ersetzen.

Die Fortentwicklung der Idee vom jungdeutschen Manifest bis
zu diesem verfassungsmäßigen Entwurf soll gerade deshalb auf
breitester politischer Grundlage erfolgen, weil eine derartig program⸗
matische Gestaltung eines großen Wollens nur bei breitester Mitarbeit
aller vorwärtsstrebenden Kräfte Anerkennung gewinnen kann.

Es ist nicht die Aufgabe des Jungdeutschen Ordens, ein Pro—
gramm zu schaffen, das seine eigene Entwicklung fördern soll, sondern
er betrachtet es als seine höchste Aufgabe, der Formung einer Idee
von Volk und Staat zu dienen, die wieder geeignet ist, über die
Volksspaltung unseres Volkes hinweg alle staatsbejahenden Kräfte zu
vereinen. Es ist nicht der Wille des Jungdeutschen Ordens, dem
Vorbilde des Faschismus zu folgen und selbst der Staat zu werden.
Es ist sein Wille, seine Kräfte in den Dienst der Entwicklung zum
Volksstaat zu stellen.

Mit dem Siege des Gedankens vom Volks staat und
mit der damit verbundenen Neugliederung der Nation
ist die Sendung des Jungdeutschen Ordens erfüllt.

Vom Jungodeutschen Orden zur Bewegung
Der Jungdeutsche Orden ist keine Massenorganisation. Bei der
Fülle der Pflichten, die er seinen Meistern und Brüdern auferlegen
muß, wird es ihm niemals möglich sein, solche Massen in seinen
19
        <pb n="203" />
        Reihen zu vereinigen, daß sie auf Grund ihrer Zahl die politische
Entwicklung bestimmen können. Der Jungdeutsche Orden sieht seine
Stärke in seiner straffen Disziplin. Die Aufgabe dieser disziplinierten
Organisation und ihrer Einzelmenschen besteht darin, die Lehre vom
Volksstaat in die weitesten Volkskreise hineinzutragen. Hierzu ist kein
Einzelmensch in der Lage, der nicht auf Grund seiner eigenen Durch—
bildung den Inhalt dieser Lehre vertreten kann. Da die Lehre vom
Volksstaat, von Kaste und Geld, von Reaktion und Plutokratie auf
das heftigste bekämpft werden wird, besteht die Notwendigkeit, sie auf
einem anderen Wege in das Volk hinauszutragen wie auf dem Weg
über die große plutokratische Presse. Diese Aufgabe fällt dem Jung—
deutschen Orden zu. An Stelle der plutokratischen Massenbeein—
flussung tritt die Mundpropaganda der disziplinierten Organisation.

Durch diese Propaganda wird eine Bewegung hergestellt, die
ohne Unterschied der Partei alle die Volkskreise erfassen soll, die sich
auf Grund ihrer Weltanschauung zum Wesen des Volksstaates be—
kennen. Der Jungdeutsche Orden, der über das ganze Deutsche Reich
mit Tausenden seiner Einheiten verbreitet ist, übernimmt die Aufgabe
einer Sammelorganisation der Bekenner zum Volksstaat.

Der Jungoͤeutsche Orden und die Parteien
Der Jungdeutsche Orden hat sich aus der Front—
gliederung der gegenwärtigen Parteipolitik heraus—
gezogen. Er betrachtet die parteipolitischeßrontbildung
als eine Gruppierung des deutschen Volkes, die ihren
Sinn verloren hat.

Mit dem Siege der Bejahung von Staat und Orden hat die
bürgerliche Verteidigungsfront ihre Aufgabe erfüllt. Mit der Er—
kenntnis des Sieges der Plutokratie auf Grund der modernen repu—
blikanischen Staatsstruktur hat der Kampf für oder wider die Republik
seinen Sinn verloren. Damit ist der parteipolitische Gegensatz von
rechts und links hinfällig geworden. Die Lehre vom Volksstaat führt
das Volk vor die neuen Entscheidungen seiner gegenwärtigen und zu—
künftigen Entwicklung. Die Möglichkeit, dieser Entscheidung aus—
zuweichen, liegt für keine politische Gruppe vor. Die schicksalsbestim—
199
        <pb n="204" />
        mende Wesensfrage des deutschen Daseins wird aufgerollt. Hiermit
vollzieht sich eine vollkommen neue Frontbildung innerhalb des deut—
schen Volkes. Die Losung der Front, deren Endziel der Volksstaat ist,
lautet:

Volk gegen Kaste und Geld.

Der Jungdeutsche Orden hat in der Vergangenheit um viele
nebensächliche Angelegenheiten kämpfen müssen, die mit der Auf—
rollung der Kernfrage völlig in den Hintergrund treten. Er hat aus
taktischen Gründen seines Entwicklungskampfes Gegnerschaften zu—
lassen müssen oder Gegnerschaften ausgelöst, die nunmehr nach neuen
Gesfichtspunkten auf ihre Berechtigung zu prüfen sind.

Mit der neuen Frontbildung wird sich der Jung⸗
deutsche Orden mit allen den politischen Gruppen,
Parteiteilen und Parteigruppen in derselben Front
fühlen, die die Ablösung des gegenwärtigen pluto—
kratischen Zustandes durch den Volksstaat bejahen.

Die Auffassung über Form und Inhalt des Volksstaates an sich
mag vorläufig verschieden sein. Seine endgültige Gestaltung vollzieht
sich mit der Bildung der neuen Front. Der Jungdeutsche Orden sieht
die Sicherung der nationalen Erfordernisse in der Struktur des
Volksstaates. Darum verliert auch der Gegensatz: national oder inter—
national seine Bedeutung.

Der neue nationale Gedanke wurzelt für den Jung—
deutschen Orden im kommenden Kampfe im Bekenntnis
zum Volksstaat. Das Antinationale liegt in der Üüber—
bewertung von Kaste und Geld und in der Ablehnung
der Souveränität des organisierten Volkes.

Der Jungdeutsche Orden wird daher den Kampf gegen diejenigen
politischen Gruppen aufnehmen, die der Herrschaft von Kaste und
Beld dienen.
Von der modernen Republik zum Volksstaat
Kein System politischer Machtverteilung gibt sich von selbst auf.
Je verrotteter es ist, um so selbstsüchtiger und hemmungsloser ist der
Wille, seine Macht zu erhalten. Es weicht nur gezwungenermaßen vor
neu aufkommenden und herandrängenden Gewalten zurück.
200
        <pb n="205" />
        ι

Die Revolution ist die letzte Möglichkeit eines Vol—
kes, einen Zustand zu beseitigen, der dem Willen des
Volkes nicht entspricht. In der Evolution liegt die or—
ganische Entwicklung politischer Kräfte und der all—
mähliche Wandel unter dem Druck ihrer Gewalt. Revo—
lution bedeutet: die Anwendung der Gewalt der Waffen.
Evolution bedeutet: die Organisation der Willens—
kräfte.

Die Entscheidung, ob der dem Willen der Nation nicht ent—⸗
sprechende gegenwärtige Zustand der parteiistischen modernen Republik
auf evolutionärem oder revolutionärem Wege im Sinne des Volks—
staates gewandelt werden soll, hängt von zwei Dingen ab. Bestimmend
ist der Zustand der zum Kampfe organisierten Willenskräfte und
das Verhalten der gegnerischen Kräfte.

Die Republik von Weimar ist in ihrem Werden noch nicht abge—
schlossen. Ihre Grundlage, die weimarische Verfassung, ist eine Über⸗
gangsverfassung. Sie wurde nach dem Zusammenbruch der alten
Ordnung eilig und notdürftig zusammengestellt, um wenigstens die
Grundlage für eine neue Entwicklung zu schaffen. Sie ist keineswegs
der programmgewordene Schlußpunkt einer völlig geklärten Bewegung.
Es liegt also im Charakter der modernen Republik und ihres Ver—
fassungswerkes bereits die Notwendigkeit evolutionärer Fortentwick—
lung begründet. Diese Notwendigkeit tritt um so mehr in den Vorder⸗
grund, weil der durch die vorläufige Regelung geschaffene Zustand
lebensunfähig ist. Diese Erkenntnis ist bereits weit vorgeschritten.

Die Träger des gegenwärtigen Systems sind keineswegs innerlich
so weit miteinander verbunden, daß sie eine geschlossene Kampffront
darstellen. Innerhalb ihrer Reihen befinden sich starke Kräfte, die
mit der evolutionären Entwicklungsbewegung zum Volksstaat sym—
pathisieren. Weil die Evolution nun eine bedeutend wohltuendere
Form der Umwälzung im Interesse von Volk und Staat bedeutet, ist
es die Pflicht der neugeordneten Kräfte, alle ihre Möglichkeiten zu
erschöpfen. Dazu gehört in erster Linie, daß alle evolutionswilligen
Kräfte des gegenwärtigen Systems in irgendeiner Form in den
Kampf für den Volksstaat mit eingestellt werden. Es gibt hierzu die
verschiedensten Möglichkeiten. Es ist möglich, daß die einsichtigen
2041
        <pb n="206" />
        Kräfte innerhalb der Parteien sich an der neuen Frontb ildung be—
teiligen.

Es ist ferner möglich, daß einsichtsvolle Parteien
oder Parteigruppen oder gar Regierungen, den For⸗
derungen der Evolution nachgebend, die Reform des
Staates auf parlamentarischem Wege mit unterstützen.

Es ist ferner möglich, daß die großen ständischen Organisations-
und Wirtschaftsverbände in der Erkenntnis der Gefahren, die dem
deutschen Staate drohen, sich mit der evolutionären Bewegung ver—
binden. Hierfür kommen insbesondere diejenigen wirtschaftlichen Or⸗
ganisationen in Frage, deren Anhängerschaft selbst durch die Pluto—
kratisierung gefährdet wird.

Alle diese Möglichkeiten rücken aber nur dann in die Nähe,
wenn die evolutionären Kräfte Beweise ihrer ideellen Macht und
ihres erfolgversprechenden Druckes gebracht haben.

Die Bewegung für den Volksstaat, in deren Mitte
der Jungdeutsche Orden steht, muß daher mit unerbitt—
licher Folgerichtigkeit das System des Parteiismus be—
kämpfen.
Alle lebendigen Kräfte der Bewegung müssen dafür eingesetzt
werden, das Volk von dem wahren Charakter dieses Systems zu über—
zeugen und von seiner Herrschaft zu lösen. Kampfmittel, welche der
Bewegung hierzu zur Verfügung stehen, bestehen in der Beseitigung
des politischen Einflusses der Personen, Gruppen und Parteien, die
als Schrittmacher der Plutokratie erkannt sind. Die disziplinierte
Organisation des Jungdeutschen Ordens ist in der Lage, die partei—
istijsche Propagandamöglichkeit dieser Gruppen durch Gegenmaßnahmen
einzuschränken. Der Jungdeutsche Orden setzt also auch in diesem
Kampfe die Macht der Gemeinschaft gegen die Macht des Geldes.
Das größte Kampfmittel gegen den Parteiismus an sich ist die Or—
ganisation seiner Gegner durch die Propagierung der Wahlenthaltung.

Wahlenthaltung bedeutet Generalstreik der Nation
gegen plutokratische Vergewaltigung ihrer staatsbür—
gerlichen Rechte.

Wenn die Wahlenthaltung von mehr als der Hälfte der Wähler—
schaft ausgeübt wird, so ist dem gegenwärtigen Zustand der partei—
202
        <pb n="207" />
        istischen Republik die verfassungsrechtliche Grundlage der Mehrheit
genommen. Die grundlegende Reform wird damit zur verfassungs—
rechtlich begründeten Forderung des Volkes.

Der Jungdeutsche Orden arbeitet im Einvernehmen
mit allen politischen Kräften, die sich der Volksstaats—
bewegung anschließen, auf die Volksabstimmung hin.

Die Wahl des Zeitpunktes dieser Volksabstimmung ist von zwei
Dingen abhängig. Die eine Vorbedingung liegt in der restlosen Ab—
wirtschaftung des alten Systems. Diese Abwirtschaftung ist eine
natürliche Folge seiner grundlegenden Fehler. Die andere Vorbedin⸗
gung ist die klare Formulierung des neuen Zustandes in Form eines
auf breitester politischer Grundlage entstandenen Verfassungsentwurfes
Die Volksabstimmung erfolgt für oder gegen diesen Entwurf. Sie
erfolgt unter der Parole: Volk gegen Kaste und Geld! Die Entschei⸗
dung dieser Volksabstimmung kann nicht zweifelhaft sein. Die natür—
liche Entwicklung und die wahre deutsche Sehnsucht des 20. Jahr—
hunderts sind die ausschlaggebenden Bundesgenossen in diesem Ringen.

Die Volksabstimmung erhebt den aus der Bewegung
unfserer Zeit geborenen Verfassungsentwurf zur gesetz-
mäßigen Grundlage des mit ihrem Siege ausgerufenen
Volksstaates.

Sie bestimmt gleichzeitig den obersten Rat der Personen, denen
die Gewalt zum Vollzug des Umbaues der politischen Verhältnisse
übertragen wird.

Der Umbau des Deutschen Reiches vom System der modernen
parteiistischen Republik zum Volksstaat erfolgt auf dem Wege der
organischen Ablösung der Gewalten.

205
        <pb n="208" />
        —— —

Inhaltsübersicht

Borwort
l. Abschnitt
Das Fronterlebnis und seine Wirkungen.
Das Fronterlebnis
Das Frontgeschlecht ....
Das Frontsoldatentum
Erkenntnisse des Frontgeschlechtes
Die nationale Bewegung Deutschlands
Ihr Ursprung in der Vergangenheit
Das Zwischenspiel.
Die neue Frontbildung

Sette
3

9

11
19
23

11. Abschnitt.
—A
Akademiker und Offiziere im 19. Jahrhunder:
Luxus und Wohlleben.
Die Kaste
Das Standesmenschentum ..
Der Kampf gegen die alte Volksordnung.
Die Folgen der alten bürgerlichen Ordnung

II. Abschnitt.
Die neue Ordnung des Volkes.

Die neue Bewertung..

Der neue Wert

Die Lehre vom Heroismus.
Der politische Kampf....
Marxismus und Antimarxismus
Das Heldische im Kampf
Jungdeutscher Heroismus

25
26
27

—

37
39

42
—

204
        <pb n="209" />
        Vom Beruf des Staatsbürgertums ..
Der Begriff des Staatsbürgers
Das staatsbürgerliche Recht
Der Typ des Staatsbürgers

IV. Abschnitt
Organisationsformen und Führungsformen.
Die Masse und ihre Führung..
Kaste und Clique.. ...
Ständische Struktur..
Die diktatorische Auswahl
Zusammenfassunge.

Seite
47
—*
9

53
57
58
58
60

v. Abschnitt
Die parteiistische Demokratie
Der Weltgedanke der Demokratie
Die Partei, eine Privateinrichtung
Deutsches Wesen und plutokratische
Parteitaktih..... ..
Der Wert der Partei..
Parteiismus und Führertum
Das Parlamentariertum.
Das Parlament.....
Die Plutokratie.
Verfassung und Parteiismus
Die Zersetzung des Parteiismus
Die deutsche Sendung der Gegenwar!

Staatsordnung

Vl. Abschnitt.

Die Lehre von der Gemeinschaft.
Der Begriff Gemeinschaft
Gemeinschaftsbildung. ...
Einzelmensch und Gemeinschaft .......
Deutsche Eigenart und Gemeinschaftsgedanke
Sittliche Erhebung im Zeichen der Gemeinschaft
Die Gemeinschaft als Erzieher zur Brüderlichkeit
Die Gemeinschaft als Erzieher zum neuen Weri
Die Gemeinschaft als Schöpfer des neuen Typs

6.
X
bb

—

*
*
—*

5
4
*
4

34
33
85
6
20

7
92
204
        <pb n="210" />
        ã

VII. Abschnitt.
Die Nachbarschaft.

Familie und Gemeinde...
Der Grundbegriff der Nachbarschafi. ...
Das staatsbürgerliche Leben der Nachbarschaft
Rechte und Pflichten der Nachbarschaft
Nachbarschaft und neue Bewertung
Nachbarschaft und neuer Wert
Führung der Nachbarschaft ..
Vom Thingplatz zur Nachbarschaft

Selte

95
96
97
100
101
102
108
105

VIII. Abschnitt.
Führerfrage und Staat.
Umwälzung in der Auffassung der Führerschaft
Beamtenführerschaft ......
Führerschaft der Auslese..
Die Wahlführerschaft .... —BR
Grundsätzliches über die Führerschaft im Volksstaat
Die Erstehung der Führerschaft im Volksstaat
Prüfung der Führerfähigkeit durch die Gemeinschaft
Die Führung der Herzen. ..... ..
Der Staat und die Erstehung der Führerschaft
Die Fortentwicklung der Führerschaft.. ......
Die Fortentwicklung des Führers in der Praxis seines Amtes
Die Führerwissenschaft..
Potsdam und Weimar

IX. Abschnitt.
Neugliederung des Reiches.
Das Sinnbild der Gotik
Die Struktur des Volksstaates
Die historische Gliederung des Reiches
Preußens Sendung

109
110
114
1156
117
119
120
121
122
124
126
127
1298

131
132
133
134

J. Abschnitt.
Die Kur.
Der Begriff
Die Wahl
Bestätigung
Absetzunge.
Einsetzung.

185
135
136
136
137

206
        <pb n="211" />
        Die Stellung der Kurführerschaft
Die Beamtenschaft.. ...
Das Kapitel...
Bezeichnungen im Volksstaat

XI. Abschnitt.

Die Reichsführung.

Die Kur des Reichsführers

Das Reichskapitel.

Die Kammern..

Die Wirtschaftskammer

Die Frauenkammer

Die Kulturkammer

Die Jugendkammer

Die Auslandskammer

XII. Abschnitt.

Wehrhaftigkeit und Voltsstaat.

Die Lage Deutschlandes.

Pazifismus und Friedensliebe

Abrüstung.....

Von Siegfried zu Winkelried

Die Dreiteilung des militärischen Organismus

Deutschlands Geltung und seine Wehrkraft

Sicherung des Friedens

Die

XIII. Abschnitt.
Volksdienstpflicht.
Die staatsbürgerliche Pflicht..
Die Organisation der Volksdienstpflichtigen
Die Einziehung......
Die Durchbildung... ..
Das Volksdienstministerium
Die Aufgaben der Volksdienstpflicht
Die Kolonisation.. ....
Großgrundbesitz und Kolonisation
Landlose..... . ..
Die Finanzierung der Volksdienstpflich
Volksdienstpflicht und freie Wirtschaft

Seite
137
138
138
141

148
145
146

*
48
.49
249
49

151
152
154
1656
155
157
158

159
160
161
i61
162
162
162
165
165
166
167
207
        <pb n="212" />
        —
—

Volksdienstpflicht und Dawesinteressenten
Feindbundstaaten und Volksdienstpflicht
Widerstände im Innern ..

Der Nutzen der Volksdienstpflicht für das Vol!
Soziale Fürsorge

Sette
167
168
168
169
170

XxIv. Abschnitt.
Einzelfragen.
Der Flaggenstreit
Das deutsche Recht ..
Der Volksstaat und die Arbeiterschaft
Der fünfte Stand..
Aristokratie und Volksstaat
Kapital und Plutokratie
Wahlkampf und Volksstaa
Demagogie und Volksstaat
Volksstaat und Kirche

XV. Abschnitt.
Der Jungdeutsche Orden.
Seine Gründung. .....
Die Einführung des Kursystems
Der Daseinskampf..
Die politische Fuͤhrung.

XVI. Abschnitt.
—A
Arbeit an sich selbst. ...
Die Entwicklung der jungdeutschen Idee

XVII. Abschnitt.
Der Weg zum Volklsstaat.
Die Fortentwicklung der Idee.....
Vom Jungdeutschen Orden zur Bewegung
Der Jungdeutsche Orden und die Parteien
Von der modernen Republik zum Volksstga—

2058

Trowitzich 4 Sohn. Bertin S 48

171
172
173

74
75
175
176
177
178

181
183
185
188

191
192

197
198
199
200
        <pb n="213" />
        <pb n="214" />
        <pb n="215" />
        <pb n="216" />
        W

yed Palu. AlllHhi huull
206807790155
        <pb n="217" />
        .
—
7
e

0
78

A
*6

2
—*8

*
E

cAM

*
5.

*
*

—
8

*
4

*
2*

2*

—
55

ihen zu vereinigen, daß sie auf Grund ihrer Zahl die politische
twicklung bestimmen können. Der Jungdeutsche Orden sieht seine
ärke in seiner straffen Disziplin. Die Aufgabe dieser disziplinierten
ganisation und ihrer Einzelmenschen besteht darin, die Lehre vom
Iksstaat in die weitesten Volkskreise hineinzutragen. Hierzu ist kein
nzelmensch in der Lage, der nicht auf Grund seiner eigenen Durch—
dung den Inhalt dieser Lehre vertreten kann. Da die Lehre vom
Iksstaat, von Kaste und Geld, von Reaktion und Plutokratie auf
s heftigste bekämpft werden wird, besteht die Notwendigkeit, sie auf
iem anderen Wege in das Volk hinauszutragen wie auf dem Weg
er die große plutokratische Presse. Diese Aufgabe fällt dem Jung—
utschen Orden zu. An Stelle der plutokratischen Massenbeein—
sassung tritt die Mundpropaganda der disziplinierten Organisation.
Durch diese Propaganda wird eine Bewegung hergestellt, die
ne Unterschied der Partei alle die Volkskreise erfassen soll, die sich
f Grund ihrer Weltanschauung zum Wesen des Volksstaates be—
nnen. Der Jungdeutsche Orden, der über das ganze Deutsche Reich
t Tausenden seiner Einheiten verbreitet ist, übernimmt die Aufgabe
ner Sammelorganisation der Bekenner zum Volksstaat.

—

—

E
Der Jungdeutsche Orden und die Parteien

X
7
ð
2
8

—
0

3—
D

2
9

2
—9—

2
2
2
—8

2
J

*
——

2
8

D
2

Der Jungdeutsche Orden hat sich aus der Front—
Aiederung der gegenwärtigen Parteipolitik heraus—
Aezogen. Er betrachtet die parteipolitischeßrontbildung

ls eine Gruppierung des deutschen Volkes, die ihren
inn verloren hat.

Mit dem Siege der Bejahung von Staat und Orden hat die
irgerliche Verteidigungsfront ihre Aufgabe erfüllt. Mit der Er—
nntnis des Sieges der Plutokratie auf Grund der modernen repu—
ikanischen Staatsstruktur hat der Kampf für oder wider die Republik
inen Sinn verloren. Damit ist der parteipolitische Gegensatz von
ichts und links hinfällig geworden. Die Lehre vom Volksstaat führt
us Volk vor die neuen Entscheidungen seiner gegenwärtigen und zu—
inftigen Entwicklung. Die Möglichkeit, dieser Entscheidung aus—
iweichen, liegt für keine politische Gruppe vor. Die schicksalsbestim—
199

2
—
2
3—
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
