10 schenrecht jedes einzelnen auf bedingungsloses Ausleben seines Geschlechtstriebes. Deshalb sind beide Richtungen wild und erotisch und lassen die amerikanische Uhr nun schon seit geraumen Jahren auf jener, wie die Amerikaner witzig sagen, sex o’clock-Stunde verweilen 13), die unter der Feder Upton Sinclairs in dieser Welt noch revolutionär anmutete, die aber unter der Feder Sinclair Lewis, fast schon zur bürgerlichen Norm geworden ist. Indes bei der Analyse der amerikanischen Fremdkörperkomplexe bietet vor allen Dingen die Negerfrage einen Gegenstand der Untersuchung. Die amerikanische Soziologie kennt eine Distanzenlehre, deren Kriterien im Verhalten des (amerikanischen) Menschen zur Zulassung des Nebenmenschen ı. zur Verwandtschaft (Ehe). 2. zur Freundschaft (Klub), 3. zur Nachbarschaft (Nebenhaus), 4. zur Staatsgemeinschaft (Bürgerrecht) und 5. zum Besuch des Landes (Einreiseerlaubnis) bestehen 14). In den ersten drei Punkten verweigert der Englisch sprechende Amerikaner dem Neger jegliche Gleichberechtigung. Der schärfste soziale Grundsatz des gesamten amerikanischen Lebens besteht in der Anschauung von der Notwendigkeit der Beibehaltung der colour line15). Hierbei ist Freilich zu unterscheiden. Die vielen Millionen von Mulatten, welche die Vereinigten Staaten bevölkern, können nicht gerade als Beweis dafür gelten, daß der puritanisch fromme Angelsachse die Negermädchen gemieden hat, oder daß, anders ausgedrückt, zwischen den beiden Menschenrassen eine natürliche sexuelle Repulsion bestehe. Alles Entgegengesetzte, das man über diesen Punkt in Amerika hört, darf wirklich ruhig in das Gebiet des cant verwiesen werden. Aber die Heirat, das offizielle Konnubium zwischen beiden, ist dem Amerikaner ein horror, denn das würde cultural and social recognition of the Negroes bedeuten, und das soll ja eben gerade vermieden werden, um die Suprematie des weißen Mannes nicht in Frage zu stellen. Aus der Unmöglichkeit eines anständigen Konnubiums mit den Schwarzen, oder den als schwarz angesehenen Gelben oder Weißen, geht für den: Amerikaner zwangsläufig auch die Unmöglichkeit einer Kommensalität, einer Verkehrsgemeinschaft, hervor. Schwarze werden in weißen Häusern nicht eingeladen und nicht empfangen 16). Nur da läßt man sie in der Hauswirtschaft zu, wo der Charakter ihrer sozialen Inferiorität klar zutage tritt, als Dienende, als Dienstboten und Ammen. Daß die Farbigen nicht Mitglieder der weißen Klubs werden können und nicht einmal das Recht haben, denselben Gott in denselben Kirchen anzubeten, steht für den Amerikaner so fest wie ein Sittengesetz. Im Süden werden die Neger, auch die den gebildeten Klassen angehörigen, sogar in Theatern und Trams auf besondere Sitze verwiesen, in den Eisenbahnen haben sie besondere Wagen. Auch im dritten Punkt, dem der Hausnachbarschaft, sind die weißen Amerikaner äußerst empfind-