3 Haushaltungsbuchführung zu bewegen, und die Haushalte, die im Laufedes Jahres die Buchführung einstellten, waren zum großen Teil gerade minder— bemittelte. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir unsere Statistik auch keineswegs einseitig auf die Erfassung der minderbemittelten Kreise abzustellen beabsichtigten, da wir es für unmöglich halten, eine wirk⸗ lich brauchbare Einkommensgrenze für die Minderbemittelten festzustellen, und da auch die Lebenshaltung der bessergestellten Kreise zur besseren Er⸗ kenntnis der Lebensbedingungen überhaupt unter allen Umständen erforscht werden muß. Auch das Statistische Reichsamt hat bei den neuen Erhebun— gen!) keine Einkommensgrenze für die Beteiligung an der Buchführung ge— zogen. Dadurch, daß wir die hart an der Grenze des Existenzminimums leben⸗ den Stellenlosen und die nur geringe Gehälter beziehenden, jüngeren ledigen Kaufmannsgehilfen ausgesondert haben, hat sich die Zahl der weniger be⸗ mittelten Kaufmannsgehilfen unserer Statistik noch weiter verringert. Aus diesem Grunde, wie auch aus der geringen Bemzitschaft der schlecht Bezahlten überhaupt, Buch zu führen, ist zu erklären, daß unsere 290 Haushaltungen sich auf drei Einkommensstufen wie folgt verteilen: bis Z000 AM Jahreseinkommen ......... 38 Familien bis 4000 AA Jahreseinkommen ......... NFamilien über 4000 Aα Jahreseinkommen ........ 155 Familien Die Tatsache, daß nur 38 Haushaltungen über ein Einkommen bis 3000 N verfügten, könnte leicht zu falschen Schlüssen führen. Wir möchten daher vorsorglich darauf hinweisen, daß wir hier eine Haushaltungs— statistik ünd keine Gehaltsstatistik vorlegen. Aus der vom Deutschnationalen Handlungsgehilfen⸗Verband seit Jahren sehr gründlich gepflegten Tarifstatistik geht mit großer Deutlichkeit hervor, daß die durch Tarifvertrag vereinbarten Gehälter im Jahre 1026, auch in der obersten Tätigkeitsgruppe, sich im Durchschnitt der einzelnen Gewerbe⸗ und Handels⸗ zweige im allgemeinen nicht über der Grenze von 4000 7M Jahresgehalt bewegten. Der Rechenschaftsbericht des Verbandes von 1926 nennt auf Seite 135 als tarifvertragliche Durchschnittsendgehälter in der Tätigkeits⸗ gruppe IV (Kaufmannsgehilfen in leitender Stellung) in 207 vergleichbaren 2Gruppen⸗Tarifverträgen für die allgemeine Industrie 310 AN, für Indu⸗ strie und Handel 306 AM, für Eisen- und Metallindustrie 324 RNM, für die chemische Industrie 358 N, für die Textilindustrie 305 PN, für Industrie und Großhandel 310 M, für Großhandel 311 2N, für Einzelhandel 308 IN, für Spedition und Transportgewerbe 316 M, für 52 Tarif⸗ verträge aus verschiedenen anderen Gruppen 319 NM. Die 4000⸗MGrenʒe ist also nur in zwei Fällen — in der chemischen und in der Textilindustrie — leicht überschritten. Die große Masse der Kaufmannsgehilfen bezieht natür⸗ lich viel geringere Gehälter. Wir nannten soeben die Endgehälter der leiten⸗ den Kaufmannsgehilfen. Die Gehälter für die Kaufmannsgehilfen für ein⸗ fachste (Tätigkeitsgruppe J), oder nur einfache (Tätigkeitsgruppe JI), oder für selbständige und schwierigere (Tätigkeitsgruppe 1117) kaufmännische Tätigkeiten 1J Begonnen am l. Maärz 1927 mit 1500 Haushaltunasbüchern in aanz Deutschland